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bebauungsplan seniorenwohnanlage holz - Gemeinde Heusweiler

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11.05.2009<br />

BEBauungsplan<br />

sEniorEnwoHnanlagE Holz<br />

Entwurf dEr BEgründung zum BEBauungsplan in dEr gEmEindE HEuswEilEr<br />

KERN PLAN<br />

GESELLSCHAFT FÜR STÄDTEBAU UND KOMMUNIKATION mbH


inHalt:<br />

stand: 11.05.2009<br />

BEarBEitEt im auftrag dEr<br />

gEmEindE HEuswEilEr<br />

VErantwortliCHEr proJEKtlEitEr:<br />

dipl.-ing. Hugo KErn, raum- und umwEltplanEr<br />

proJEKtBEarBEitung:<br />

dipl.-ing. sVEn uHrHan,<br />

raum- und umwEltplanEr<br />

Cand.-ing. toBias loVrEnCiC<br />

satz und layout:<br />

niColE staHl<br />

KirCHEnstr. 12, 66557 illingEn, tEl. 06825·4061690<br />

www.KErnplan.dE · info@KErnplan.dE<br />

©<br />

KERNPLAN GESELLSCHAFT FÜR STÄDTEBAU UND KOMMUNIKATION mbH<br />

VorBEmErKungEn 3<br />

grundlagEn 4<br />

grundsätzE dEr planung 5<br />

raHmEnBEdingungEn 6<br />

planfEstsEtzungEn 9<br />

aBwägung dEr auswirKungEn dEs BEBauungsplans 13<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> - Bebauungsplan Seniorenwohnanlage Holz www.kernplan.de<br />

2


Vorbemerkungen<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> möchte im<br />

Ortskern von Holz die Errichtung einer<br />

Seniorenwohnanlage ermöglichen.<br />

Das ehemals auf der Fläche stehende<br />

alte Schulgebäude wurde abgerissen<br />

und somit für die Entwicklung einer<br />

Seniorenwohnanlage Platz gemacht.<br />

Dies ist ausdrücklicher städtebaulicher<br />

Wille der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Die Seniorenbranche ist ein bedeutsamer<br />

Faktor im Dienstleistungssektor<br />

und wird durch den fortschreitenden<br />

demografischen Wandel weiter an Bedeutung<br />

gewinnen.<br />

Die Ortsmitte ist aufgrund vielfältiger<br />

ergänzender Nutzungen als Standort<br />

prädestiniert.<br />

Das Projekt ist durch folgende Rahmenbedingungen<br />

charakterisiert:<br />

• Bedarf<br />

Der demografische Wandel mit<br />

einer starken Überalterung der Bevölkerung<br />

bedingt auch u. a. eine<br />

steigende Anzahl pflegebedürftiger<br />

Personen.<br />

• Lage<br />

Premiumlage im Ortskern von<br />

Holz<br />

• Versorgung<br />

Alle relevanten Dienstleistungseinrichtungen<br />

liegen in unmittelbarer<br />

Nähe zum Plangebiet und können<br />

durch die Seniorenwohnanlage ihren<br />

Kundenstamm erweitern<br />

• Anwohner<br />

Durch Besuchs- und Lieferverkehr<br />

kann es für die Bewohner der angrenzenden<br />

Gebäude zu einer erhöhten<br />

Lärmbelastung kommen.<br />

• Generationen<br />

Je nach Nutzungskonzeption<br />

Möglichkeiten für Austausch zwichen<br />

Alt + Jung<br />

Es sind nun die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen zu schaffen, die Fläche<br />

ihrer neuen Nutzung zuführen zu<br />

können.<br />

Für das Projekt wird ein qualifizierter<br />

Bebauungsplan aufgestellt.<br />

Das Verfahren wird nach § 13a BauGB<br />

(Bebauungspläne der Innenentwicklung)<br />

durchgeführt. Mit dem Gesetz<br />

zur Erleichterung von Planungsvorhaben<br />

für die Innenentwicklung der<br />

Städte vom 21. Dezember 2006, das<br />

mit der Novellierung des Baugesetzbuches<br />

am 1. Januar 2007 in Kraft<br />

trat, fällt die seit Juli 2004 vorgesehene<br />

förmliche Umweltprüfung bei Bebauungsplänen<br />

der Größenordnung<br />

bis zu 20.000 m² Grundfläche weg.<br />

Dies trifft für den vorliegenden Bebauungsplan<br />

zu, da der Geltungsbereich<br />

kleiner ist.<br />

Weitere Voraussetzung der Anwendung<br />

des § 13a BauGB ist, dass keine<br />

Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung<br />

der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a<br />

BauGB genannten Umweltbelange<br />

vorliegen. Auch ist dies gemäß der<br />

Vorgeschichte der Fläche und der Träger-<br />

und Behördenbeteiligung erfüllt.<br />

Das beschleunigte Verfahren nach<br />

§ 13a BauGB trägt einem Bedarf an<br />

Investitionen zur Erhaltung, Sicherung<br />

und Schaffung von Arbeitsplätzen in<br />

der Abwägung in angemessener Weise<br />

Rechnung. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr.<br />

4 BauGB gelten die Eingriffe als vor<br />

der planerischen Entscheidung erfolgt,<br />

ein Ausgleich der vorgenommenen<br />

Eingriffe ist damit nicht notwendig.<br />

Mit der Erstellung des Bebauungsplanes<br />

wurde die Kernplan GmbH,<br />

Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation,<br />

Kirchenstraße 12, 66557<br />

Illingen, beauftragt.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> - Bebauungsplan Seniorenwohnanlage Holz www.kernplan.de<br />

3


grundlagen<br />

lagE im raum<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> liegt an der<br />

Siedlungsachse Saarbrücken - Riegelsberg<br />

- <strong>Heusweiler</strong> - Lebach, welche als<br />

Siedlungsachse 2. Ordnung eingestuft<br />

wurde. Aus zentralörtlicher Sicht ist<br />

<strong>Heusweiler</strong> ein Grundzentrum im mittelzentralen<br />

Verflechtungsbereich des<br />

<strong>Gemeinde</strong>verbandes Saarbrücken.<br />

Der Ortsteil Holz ist im LEP Siedlung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> als Nahbereich<br />

zugeordnet. (Quelle: LEP Siedlung<br />

Saarland, 2006)<br />

Der Geltungsbereich des geplanten<br />

Vorhabens liegt im Zentrum des Ortsteiles<br />

Holz, der zur <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong><br />

gehört. In unmittelbarer Nähe<br />

befinden sich alle zentralen Dienstleistungs-<br />

und Einzelhandelseinrich-<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplans „Seniorenwohnanlage Holz“<br />

tungen sowie die katholische Kirche<br />

St. Josef.<br />

Aufgrund ihrer Zentralität im Ortskern,<br />

der Lage an der Hauptverkehrsstraße<br />

„Alleestraße“ und der gleichzeitigen<br />

Autobahnnähe eignet sich die Fläche<br />

somit hervorragend für die Wohnanlage.<br />

Alle wichtigen Einrichtungen sind<br />

zu Fuß in wenigen Minuten erreichbar.<br />

BEgrEnzung dEs<br />

räumliCHEn gEltungs-<br />

BErEiCHEs<br />

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan<br />

wird begrenzt:<br />

• Im Norden: Von der Einmündung<br />

des Glück-auf-Weges in die Alleestraße<br />

• Im Osten: Durch die Parzellen<br />

103/5 sowie 103/2 (bebaut)<br />

• Im Süden: durch private Grünflächen<br />

sowie die Schulturnhalle<br />

• Im Westen: Durch den Glück-auf-<br />

Weg<br />

Die exakten Grenzen sind dem Bebauungsplan<br />

zu entnehmen.<br />

topografiE dEs<br />

plangEBiEtEs<br />

Das Gelände der Umnutzung fällt von<br />

Nordost nach Südwest geringfügig<br />

ab.<br />

früHErE nutzung dEr<br />

fläCHE<br />

Das im Jahr 2008 abgerissene Gebäude<br />

diente lange als Schule und danach<br />

als Wohnstätte für Asylsuchende.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> - Bebauungsplan Seniorenwohnanlage Holz www.kernplan.de<br />

4


Die Fläche ist übergangsweise als<br />

Stellplatz für Pkw und Recyclingcontainer<br />

genutzt.<br />

grundsätze<br />

der planung<br />

Der Standort ist aufgrund der Flächenlage,<br />

der Nähe zu zentralen Einrichtungen<br />

und der Verfügbarkeit für eine<br />

neue Nutzung sehr gut geeignet.<br />

Mögliche Konflikte in Form von Emissionen<br />

mit dem direkten Umfeld, bei<br />

dem es sich um ein faktisches Mischgebiet<br />

handelt, wurden bei der Planung<br />

beachtet.<br />

ErrEiCHBarKEit<br />

Der Standort liegt im Zentrum des<br />

<strong>Heusweiler</strong> <strong>Gemeinde</strong>teiles Holz und<br />

ist auf kurzem Wege auch von außerhalb<br />

erreichbar: Von der Autobahn A 1<br />

über die Saar- und Alleestraße in etwa<br />

5 Minuten, von Saarbrücken aus in etwa<br />

20 Minuten.<br />

Die Bushaltestelle „Schule“ liegt direkt<br />

am nordöstlichen Rand des Plangebietes,<br />

es bestehen Fahrtmöglichkeiten<br />

Richtung Saarbrücken, Göttelborn,<br />

Quierschied, <strong>Heusweiler</strong>, Wahlschied<br />

Riegelsberg sowie Lebach.<br />

fläCHEnVErfügBarKEit<br />

Durch die Planung werden bereits erschlossene<br />

und teilversiegelte Flächen<br />

einer erneuten baulichen Nutzung zugeführt.<br />

Der Standort ist direkt für die angestrebte<br />

Nutzung verfügbar und im<br />

Eigentum der Kommune. Die Realisierung<br />

des Vorhabens kann umgehend<br />

nach Abschluss der Bauleitplanung<br />

beginnen.<br />

Die Seniorenwohnanlage steht unweit der Ortsmitte Holz mit wichtigen Funktionen zu Gesundheit, Versorgung<br />

und Dienstleistung; hier: Marktplatz Holz; Foto: Kernplan<br />

synErgiEn<br />

Synergien ergeben sich insbesondere<br />

dann, wenn Bewohner des Ortsteiles<br />

Holz bzw. aus den umgebenden Orten<br />

ihre älteren Familienmitglieder in der<br />

Seniorenwohnanlage unterbringen<br />

und dort den Vorteil der Standortnähe<br />

haben.<br />

Weiterhin können die bestehenden<br />

Dienstleistungs- und Einzelhandels-<br />

einrichtungen im Zentrum von den<br />

Bewohnern der Seniorenwohnanlage<br />

genutzt werden, da sie alle in guter<br />

fußläufiger Entfernung liegen.<br />

Die nahegelegene Physiotherapiepraxis<br />

könnte Dienstleistungen in der Seniorenwohnanlage<br />

übernehmen.<br />

Durch die unmittelbare Nachbarschaft<br />

von Kindergarten und Grundschule<br />

können Kooperationen zwischen Jung<br />

Die benachbarte Grundschule sowie der Kindergarten bieten gute Ansatzpunkte zu Synergieeffekten zwischen<br />

Alt und Jung; Foto: Kernplan<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> - Bebauungsplan Seniorenwohnanlage Holz www.kernplan.de<br />

5


und Alt angestoßen werden. Beispielsweise<br />

könnten rüstige SeniorInnen als<br />

SchulweghelferInnen oder Nachmittagsbetreuer<br />

eine sinnvolle Beschäftigung<br />

finden, im Gegenzug könnten<br />

SchülerInnen z. B. Theateraufführungen<br />

in der Seniorenwohnanlage<br />

veranstalten, oder die Senioren bei<br />

Erledigungen begleiten.<br />

grossEr<br />

EinzugsBErEiCH<br />

In 30 Autominuten können von dem<br />

geplanten Standort aus etwa 300.000<br />

Einwohner erreicht werden.<br />

rahmen-<br />

bedingungen<br />

aKtuEllEs<br />

planungsrECHt<br />

lEp siEdlung<br />

Ein übergeordnetes Prinzip des LEP<br />

Siedlung ist der Umgang mit den und<br />

das Beachten von demografischen<br />

Rahmenbedingungen. Diesem Prinzip<br />

wird durch die Seniorenwohnanlage<br />

Rechnung getragen, da durch den<br />

demografischen Wandel ein erhöhter<br />

Bedarf an Einrichtungen für Senioren<br />

zu erwarten ist.<br />

Die Wiedernutzung von Brachen,<br />

Schließung von Baulücken und Konversion<br />

ist gemäß Ziel 16 des Landesentwicklungsplanes<br />

Teil Siedlung ein<br />

Ziel der Landesplanung bei der Siedlungserweiterung.<br />

Im vorliegenden Fall<br />

werden Brachflächen wiedergenutzt<br />

und eine Baulücke im Kernbereich des<br />

Ortsteiles geschlossen. (Quelle: LEP<br />

Siedlung Saarland)<br />

fläCHEnnutzungsplan dEs<br />

rEgionalVErBandEs saar-<br />

BrüCKEn<br />

Der Flächennutzungsplan stellt für das<br />

Plangebiet und den angrenzenden<br />

Bereich mit Schule, Kindergarten und<br />

Kirche eine Gemeinbedarfsfläche dar.<br />

Im Rahmen der Anpassung ist die Signatur<br />

für Schule in eine Signatur für<br />

Gebäude und Einrichtungen, die sozialen<br />

Zwecken dienen, redaktionell<br />

anzupassen.<br />

Der gesamte Ortskernbereich, welcher<br />

außerdem gemischte und Wohnbauflächen<br />

sowie eine Grünfläche beinhaltet,<br />

ist als Sanierungsgebiet ausgewiesen.<br />

BEBauungsplanung<br />

Der Geltungsbereich ist bisher nicht<br />

bauplanungsrechtlich überplant worden.<br />

Es handelt sich somit um die erstmalige<br />

Schaffung von Baurecht.<br />

landsCHaftsplan dEs stadt-<br />

VErBandEs saarBrüCKEn<br />

Der Landschaftsplan trifft keine relevanten<br />

Aussagen für den Geltungsbereich<br />

oder seine nähere Umgebung.<br />

Entwurf<br />

landsCHaftsprogramm<br />

Der Entwurf des Landschaftsprogrammes<br />

Saarland enthält keine Aussagen<br />

zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes.<br />

immissionssCHutz<br />

Aufgrund der Anzahl und Anordnung<br />

der Stellplätze sowie entstehendem<br />

Lieferverkehr sind erhöhte Lärmbelastungen<br />

der Anwohner nicht komplett<br />

auszuschließen.<br />

ErfordErliCHKEit dEr<br />

sCHaffung Von nEuEm<br />

planungsrECHt<br />

geltendes planungsrecht<br />

Die für die Planung vorgesehenen<br />

Grundstücke befinden sich im Innenbereich.<br />

Da die Zulässigkeit einer Seniorenwohnanlage<br />

an diesem Standort<br />

im Innenbereich nach § 34 BauGB<br />

nicht eindeutig sein könnte, will die<br />

<strong>Gemeinde</strong> die gewünschte Nutzung an<br />

diesem integrierten Standort bauplanungsrechtlich<br />

absichern. Gleichzeitig<br />

werden damit andere Nutzungen aus-<br />

Ausschnitt Flächennutzungsplan des Stadtverbandes Saarbrücken; Plangebiet siehe blauer Kreis<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> - Bebauungsplan Seniorenwohnanlage Holz www.kernplan.de<br />

6


geschlossen und dem städtebaulichen<br />

Willen der <strong>Gemeinde</strong> Rechnung getragen.<br />

Bedarf und planungserfordernis<br />

nach § 1 abs. 3 BaugB<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> reagiert mit<br />

der Aufstellung dieses Bebauungsplanes<br />

auf die anhaltende Nachfrage<br />

nach Einrichtungen für Seniorenwohnungen,<br />

welche sich in Zukunft durch<br />

den demografischen Wandel noch verstärken<br />

dürfte.<br />

Weiterhin wird durch die Planung<br />

eine bisher untergenutzte Fläche in<br />

bester Kernlage einer neuen Nutzung<br />

zugeführt, eine Baulücke im Ortskern<br />

geschlossen und die weitergehenden<br />

Funktionen und Angebote der Ortsmitte<br />

sinnvoll ergänzt.<br />

VErKEHrliCHE<br />

anBindung<br />

üBErörtliCHE<br />

VErKEHrsanBindung<br />

Das Plangebiet wird über den Glückauf-Weg,<br />

die Alleestraße sowie <strong>Heusweiler</strong>-<br />

und Saarstraße an das überörtliche<br />

Verkehrsnetz angeschlossen.<br />

Plangebiet aus nordwestlicher Sicht; Foto: Kernplan<br />

innErE<br />

VErKEHrsErsCHliEssung<br />

Der Geltungsbereich befindet sich an<br />

der Einmündung des Glück-auf-Weges<br />

an die Alleestraße und ist somit an das<br />

örtliche Verkehrsnetz angeschlossen.<br />

Im Geltungsbereich wird die Seniorenwohnanlage<br />

über eine Zufahrt an den<br />

Glück-auf-Weg angebunden.<br />

ruHEndEr VErKEHr<br />

Der Nachweis der erforderlichen Stellplätze<br />

ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens<br />

zu erbringen. Der<br />

Bebauungsplan setzt dazu ausreichende<br />

Flächen für Stellplätze fest.<br />

öpnV<br />

Das Plangebiet ist über die unmittelbar<br />

angrenzende Haltestelle „Schule“<br />

an den Busverkehr angeschlossen (siehe<br />

Punkt „Erreichbarkeit“).<br />

Über die Busverbindung nach Riegelsberg<br />

besteht eine Anschlussmöglichkeit<br />

an die Saarbahn Richtung Saarbrücken.<br />

Der weitere Ausbau der Strecke<br />

von Saarbrücken über <strong>Heusweiler</strong><br />

nach Lebach ist in Umsetzung.<br />

VEr- und Entsorgung<br />

Das Plangebiet wird an das vorhandene<br />

Entwässerungssystem der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Heusweiler</strong> angeschlossen.<br />

Die Versorgung der Seniorenwohnanlage<br />

und aller dazugehörigen Einrichtungen<br />

mit Wasser, Gas und Strom<br />

sowie die Abwasserentsorgung sind<br />

gesichert.<br />

Nebenanlagen, die der Versorgung der<br />

Gebäude mit Elektrizität, Gas, Wärme<br />

und Wasser sowie zur Ableitung von<br />

Abwasser dienen, sind überall im<br />

Plangebiet möglich und zulässig.<br />

Mit Löschwasser kann das Gebiet<br />

über das vorhandene Netz versorgt<br />

werden. Die erforderlichen Standorte<br />

von Hydranten werden im Zuge der<br />

Objektplanung mit der zuständigen<br />

Feuerwehr abgestimmt.<br />

Die von der Planung umfasste Fläche<br />

liegt vollständig im Infrastrukturbereich<br />

des „Zweckverband kommunale<br />

Entsorgung <strong>Heusweiler</strong>“. Diese vorhandene<br />

Infrastruktur wird für die Seniorenwohnanlage<br />

weiterhin genutzt.<br />

wEitErE raHmEn-<br />

BEdingungEn<br />

umwEltmEdiEn<br />

Da es sich bei dem Plangebiet um<br />

einen bis vor kurzer Zeit bebauten,<br />

völlig integrierten Bereich im Ortskern<br />

handelt, ist die Relevanz der Umweltmedien<br />

sehr gering.<br />

sCHutzgEBiEtE<br />

Von der Planung sind keine Schutzgebiete<br />

betroffen.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> - Bebauungsplan Seniorenwohnanlage Holz www.kernplan.de<br />

7


EntwiCKlung aus dEm<br />

fläCHEnnutzungsplan<br />

Gem. § 13a BauGB ist der FNP im<br />

Zuge der Berichtigung redaktionell<br />

anzupassen.<br />

ErsCHliEssung<br />

Die Erschließung des Projektes ist wie<br />

vorstehend dargelegt komplett gesichert.<br />

BodEnordnung und<br />

grundBEsitz<br />

Die Fläche befindet sich in öffentlichem<br />

Eigentum. Nachdem diese vermessen<br />

wurde sind keine weiteren bodenordnerischen<br />

Maßnahmen nötig.<br />

gEsEtzliCHE<br />

grundlagEn<br />

Der Bebauungsplan wurde unter Beachtung<br />

der aktuellen relevanten Bauund<br />

Umweltgesetzgebung erstellt. Die<br />

verwendeten gesetzlichen Grundlagen<br />

sind der entsprechenden Rubrik in der<br />

Planzeichnung zu entnehmen.<br />

VErfaHrEnsVErmErKE<br />

Einen Überblick über das Verfahren zur<br />

Aufstellung des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplans zeigt die Planzeichnung<br />

des Bebauungsplanes unter der<br />

Rubrik “Verfahrensvermerke”.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> - Bebauungsplan Seniorenwohnanlage Holz www.kernplan.de<br />

8


planfestsetzungen<br />

art dEr BauliCHEn<br />

nutzung gEm. § 9 aBs.<br />

1 nr. 1 BaugB<br />

Der Bebauungsplan soll für den Geltungsbereich<br />

die Zulässigkeit einer Seniorenwohnanlage<br />

einschließlich aller<br />

dafür notwendigen Einrichtungen ermöglichen.<br />

fEstsEtzung<br />

Das Plangebiet wird als sonstiges<br />

Sondergebiet „Seniorenwohnanlage“<br />

festgesetzt.<br />

Gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO sind für<br />

sonstige Sondergebiete die Zweckbestimmung<br />

und die zulässige Art der<br />

Nutzung zu bestimmen.<br />

zulässige arten von nutzungen<br />

gem. §11 abs. 2 Baunvo<br />

Innerhalb der überbaubaren Grundfläche<br />

sind zulässig:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Wohn- und Pflegeeinrichtungen<br />

für Senioren mit insgesamt bis zu<br />

80 Plätzen<br />

Anlagen für die Pflege von Senioren<br />

Den Bedürfnissen der Bewohner<br />

entsprechende Anlagen für<br />

Dienstleistungen und Aktivitäten,<br />

wie insbesondere Gruppenbereiche,<br />

Anlagen für gemeinschaftliche<br />

Aktivitäten und Therapie<br />

Der Senioreneinrichtung dienende<br />

und untergeordnete Geschäftsund<br />

Büroräume<br />

Gastronomische Einrichtungen<br />

wie insbesondere Café oder Bistro<br />

Alle zum Betrieb der zulässigen<br />

Nutzungen erforderlichen Neben-<br />

Ausschnitt Planzeichnung Bebauungsplan „Seniorenwohnanlage Holz“ (ohne Maßstab), Quelle: Kernplan<br />

anlagen, Funktionsräume, Zugänge,<br />

Stellplätze, Zufahrten<br />

Anlagen zur Regenwasserversickerung.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> - Bebauungsplan Seniorenwohnanlage Holz www.kernplan.de<br />

•<br />

nicht zulässig sind:<br />

Alle sonstigen Nutzungen außer den<br />

vorstehend Genannten.<br />

ErKlärung / BEgründung<br />

Als Art der baulichen Nutzung wird<br />

ein sonstiges Sondergebiet mit der<br />

Zweckbestimmung „Seniorenwohnanlage“<br />

festgesetzt. Dies ist folgerichtig,<br />

da nur die genannten Nutzungen an<br />

dem Standort erwünscht sind. Hierbei<br />

werden alle Formen der Arbeitsweisen<br />

von Betrieben im Seniorenbereich für<br />

zulässig erklärt.<br />

Die Funktion und Bedeutung einer<br />

solchen Einrichtung, aber auch die<br />

besondere Lage der zukünftigen Seniorenwohnanlage<br />

im Ortskern recht-<br />

9


fertigen die Festsetzung als Sondergebiet.<br />

mass dEr BauliCHEn<br />

nutzung<br />

Aufgrund der zentralen Lage im Ortskern<br />

mit umgebender Bebauung werden<br />

erhöhte Anforderungen an das<br />

Maß der baulichen Nutzung gestellt:<br />

Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt<br />

Höhe, Dichte und Größe der<br />

Bebauung und definiert somit die äußere<br />

Gestalt.<br />

Die Werte zum Maß der baulichen<br />

Nutzung werden im Bebauungsplan<br />

analog der BauNVO definiert.<br />

grundfläCHEnzaHl<br />

festsetzung<br />

Die Grundflächenzahl (GRZ) wird gemäß<br />

§ 19 i.V.m. § 17 BauNVO auf 0,8<br />

festgesetzt.<br />

Begründung<br />

Die Grundflächenzahl nach § 19 Abs.<br />

1 BauNVO ist eine Verhältniszahl, die<br />

angibt, wie viel Quadratmeter überbaute<br />

Grundfläche je Quadratmeter<br />

Grundstücksfläche zulässig ist. Die zulässige<br />

Grundfläche ist der Anteil des<br />

Baugrundstücks, der von baulichen<br />

Anlagen überdeckt werden darf.<br />

Die Festsetzung einer GRZ von 0,8<br />

entspricht gemäß § 17 BauNVO der<br />

Bemessungsobergrenze für die bauliche<br />

Nutzung in sonstigen Sondergebieten.<br />

Somit kann der maximal<br />

mögliche Grad der Bebauung erreicht<br />

werden. Der Grad der durch die getroffenen<br />

Festsetzungen entstehenden<br />

Grundstücksbebauung ermöglicht<br />

eine intensive Flächennutzung,<br />

lässt aber im Rückbereich ausreichend<br />

Freiflächen für eine Durchgrünung<br />

des Geltungsbereiches und entspricht<br />

der städtebaulichen Zielsetzung eines<br />

sparsamen Umgangs mit Grund und<br />

Boden. Trotzdem wird eine wirtschaftliche<br />

Auslastung der Grundstücke gewährleistet.<br />

Weiterhin besteht bei der Realisierung<br />

eine maximale Flexibilität hinsichtlich<br />

der Stellung der Baukörper.<br />

HöHE BauliCHEr anlagEn<br />

hier: Firsthöhe gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1<br />

BauGB i.V.m. § 18 BauNVO<br />

festsetzung<br />

Die maximal zulässige Gebäudehöhe<br />

wird auf max. 15m Firsthöhe festgesetzt,<br />

bezogen auf die Oberkante des<br />

fertigen Straßenbelages der Alleestraße.<br />

Begründung<br />

Zur eindeutigen Bestimmung des<br />

Masses der baulichen Nutzung ist<br />

stets eine dreidimensionale Maßfestsetzung<br />

erforderlich.<br />

Für den Geltungsbereich ist diese Festsetzung<br />

unbedingt notwendig, da die<br />

Höhenentwicklung begrenzt und die<br />

Umgebung nicht übermäßig negativ<br />

beeinträchtigt werden soll. Als Orientierungsmaßstab<br />

gilt die Kubatur der<br />

ehemaligen Schule.<br />

Für die Festsetzung der Höhe der<br />

baulichen Anlagen sind gem. § 18<br />

BauNVO eine untere und eine obere<br />

Bezugshöhe erforderlich, um die Höhe<br />

der baulichen Anlagen eindeutig bestimmen<br />

zu können. Die Bezugshöhen<br />

sind der Festsetzung zu entnehmen.<br />

VollgEsCHossE<br />

festsetzung<br />

Es dürfen maximal drei Vollgeschosse<br />

ausgebaut werden.<br />

Begründung<br />

Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse<br />

ergänzt die zulässige Gebäudehöhe.<br />

Mit der Festsetzung auf maximal drei<br />

Vollgeschosse trägt die <strong>Gemeinde</strong> der<br />

städtebaulichen Situation im Umfeld<br />

Rechnung. Der Baukörper wird die<br />

Höhe des ehemaligen Schulgebäudes<br />

nicht erheblich überschreiten und fügt<br />

sich daher in das ehemals vorherrschende<br />

Straßenbild ein.<br />

zusammEnfassEndE BEgründung<br />

zum mass dEr Bauli-<br />

CHEn nutzung<br />

Durch die Festsetzungen zur Zahl der<br />

Vollgeschosse der Gebäude, der Gebäudehöhe<br />

sowie der Grundstücksfläche<br />

wird die Entwicklung einer Seniorenwohnanlage<br />

am vorgesehenen<br />

Standort ermöglicht. Die Festsetzungen<br />

vermeiden gleichzeitig städtebauliche<br />

Fehlentwicklungen, die das<br />

Ortsbild negativ prägen. Somit kann<br />

innerhalb des gestalterisch vorgegebenen<br />

Rahmens ein angemessenes<br />

Erscheinungsbild im Planungsgebiet<br />

selbst garantiert werden, ohne die<br />

Baufreiheit unverhältnismäßig einzuschränken.<br />

BauwEisE<br />

fEstsEtzung<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches wird<br />

eine abweichende Bauweise im Sinne<br />

von § 22 Abs. 4 BauNVO festgesetzt.<br />

Eine Gebäudelänge von 50 m darf<br />

überschritten werden.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> - Bebauungsplan Seniorenwohnanlage Holz www.kernplan.de<br />

10


ErKlärung / BEgründung<br />

Die Bauweise legt fest, in welcher<br />

Art und Weise die Gebäude auf den<br />

Grundstücken in Bezug auf die seitlichen<br />

Grundstücksgrenzen angeordnet<br />

werden. Durch die zulässige<br />

Grenzbebauung kann eine flexible<br />

und umfassende Ausnutzung des<br />

Grundstückes gewährleistet werden.<br />

Bei der abweichenden Bauweise sind<br />

Baukörper mit einer Länge von größer<br />

als 50 m zulässig. Die Grenzabstände<br />

der LBO werden weiterhin gewahrt.<br />

Die abweichende Bauweise ergibt sich<br />

aus dem Umstand, dass die städtebauliche<br />

Konzeption den Anforderungen<br />

der Umgebung und dem Kubus<br />

des ehemaligen Schulgebäudes weitgehend<br />

folgen soll.<br />

üBErBauBarE<br />

grundstüCKsfläCHEn<br />

fEstsEtzung<br />

Die überbaubare Grundstücksfläche<br />

wird im vorliegenden Fall mittels Baugrenze<br />

festgesetzt.<br />

Innerhalb der Baugrenzen sind alle<br />

baulichen Anlagen und Nebenanlagen<br />

zulässig.<br />

ErKlärung / BEgründung<br />

Mit der Festsetzung der überbaubaren<br />

Grundstücksfläche werden die bebaubaren<br />

Bereiche des Grundstücks definiert,<br />

die in der vorgeschriebenen Art<br />

und bis zu dem festgesetzten Maß der<br />

baulichen Nutzung bebaut werden<br />

dürfen.<br />

Die Baugrenze gemäß § 23 Abs. 3<br />

BauNVO umschreibt die überbaubare<br />

Fläche, wobei die Baugrenze durch<br />

das Gebäude gem. § 23 Abs. 3 BauN-<br />

VO nicht überschritten werden darf.<br />

Ein Vortreten von Gebäudeteilen in<br />

geringfügigem Ausmaß kann zugelassen<br />

werden.<br />

Die Festsetzung zu den überbaubaren<br />

Grundstücksflächen orientiert sich<br />

zum einen an der bestehenden Bebauung<br />

entlang der Alleestraße, zum<br />

anderen soll durch die Baugrenzen<br />

parallel zum Glück-auf-Weg ein vom<br />

Straßenraum abgeschotteter Innenbereich<br />

geschaffen werden können.<br />

Weiterhin wird die Flucht des angrenzenden<br />

Wohnhauses im Südosten aufgenommen,<br />

wobei ein Grenzabstand<br />

von 3 m eingehalten wird.<br />

fläCHEn für stEllplätzE<br />

und garagEn gEm.<br />

§ 9 aBs. 1 nr. 4 BaugB<br />

i.V.m. § 12 BaunVo<br />

fEstsEtzung<br />

Stellplätze sind innerhalb der entsprechenden<br />

Umgrenzung von Flächen für<br />

Stellplätze zulässig.<br />

Der Stellplatznachweis ist im Rahmen<br />

des Baugenehmigungsverfahrens zu<br />

erbringen. Gemäß EAR 05 (Empfehlungen<br />

für die Anlage des ruhenden<br />

Verkehrs) ist in Seniorenwohnheimen<br />

ein Stellplatz pro 8-15 Betten nachzuweisen.<br />

Diese Anzahl kann auch für<br />

Seniorenwohnanlagen als Orientierungswert<br />

angesehen werden.<br />

Je drei Stellplätzen ist ein einheimischer,<br />

standortangepasster groß- oder<br />

mittelgroßkroniger Laubbaum zur<br />

Stellplatzbegrünung zu pflanzen.<br />

Begründung<br />

Die Festsetzung der Zulässigkeit von<br />

Stellplätzen dient in erster Linie der<br />

Ordnung des ruhenden Verkehrs.<br />

Sie trägt dazu bei, dass ausreichend<br />

Flächen für die Aufnahme des ruhenden<br />

Verkehrs vorhanden sind und<br />

die bereits vorhanden Flächen in der<br />

Umgebung nicht überlastet werden.<br />

Die Eingrünung der Stellplatzflächen<br />

wird aus ortsbildschützenden Gründen<br />

festgesetzt, um monotone Asphaltflächen<br />

im Geltungsbereich und damit<br />

eine Beeinträchtigung des Ortsbildes<br />

zu verhindern. Dies muss letztlich<br />

auch im Interesse möglicher Betreiber<br />

einer Seniorenwohnanlage sein, da<br />

eingegrünte Bereiche das Wohlbefinden<br />

und damit die Attraktivität des<br />

Standortes erhöhen.<br />

Die festgesetzte Fläche ist für die Anlage<br />

einer ausreichenden Anzahl von<br />

Stellplätzen ausgelegt.<br />

VErKEHrsfläCHE BEsondErErzwECKBEstimmung<br />

gEm. § 9<br />

aBs. 1 nr. 11 BaugB<br />

fEstsEtzung<br />

Der Glück-auf-Weg wird als Verkehrsfläche<br />

mit der besonderen Zweckbestimmung<br />

„verkehrsberuhigter Bereich“<br />

mit einer Regelbreite von 4,5<br />

Metern zuzüglich 2 Metern Fußweg<br />

(auf der Seite zur Seniorenwohnanlage)<br />

festgesetzt.<br />

BEgründung<br />

Der vorhandene Glück-auf-Weg dient<br />

als Erschließungsstraße von Grundschule<br />

und Kindergarten. Gemäß der<br />

Planung soll über ihn auch die Seniorenwohnanlage<br />

erschlossen werden.<br />

Aufgrund der geringen Regelbreite<br />

der Straße muss sie als verkehrsberuhigter<br />

Bereich festgesetzt werden.<br />

Weiterhin gilt es, die Sicherheit aller<br />

Verkehrsteilnehmer, also vor allem<br />

der Senioren und Schüler sowie Kindergartenkinder,<br />

sicherzustellen, was<br />

durch die für Kraftfahrzeuge einzuhaltende<br />

Schrittgeschwindigkeit unterstützt<br />

wird.<br />

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11


priVatE grünfläCHEn<br />

gEm. § 9 aBs. 1 nr. 15<br />

BaugB<br />

fEstsEtzung<br />

Die nach Festsetzung der überbaubaren<br />

Grundstücksfläche und der<br />

Stellplätze verbleibende Grünfläche<br />

wird als private Grünfläche festgesetzt.<br />

Innerhalb der privaten Grünfläche ist<br />

ein Multifunktionsfeld zulässig.<br />

BEgründung<br />

Die Festsetzung sichert einen Großteil<br />

der bestehenden Grün- und Freiflächen<br />

ab, die nach der Festsetzung<br />

des Baufensters verbleiben. Hierdurch<br />

kann ein vom Straßenraum abgeschotteter<br />

Innenbereich entwickelt werden,<br />

der sich aufgrund seiner von der Straße<br />

und den Parkplätzen abgewandten<br />

Ausrichtung optimal eignet.<br />

Die private Grünfläche ist für die Herrichtung<br />

von Freizeitangeboten und<br />

Freisitzen gut geeignet. Dazu dient<br />

auch die Errichtung des Multifunktionsfeldes,<br />

welches die Freizeitmöglichkeiten<br />

der Seniorenwohnanlage<br />

unterstützt. Die Nutzung des Multifunktionsfeldes<br />

kann in Kombination<br />

mit der Schule erfolgen. Somit sind<br />

auch hierdurch Synergien zwischen<br />

Seniorenwohnanlage und Grundschule<br />

möglich.<br />

Diese Festsetzung ist notwendig, da<br />

ein hochwertiges Grünflächenangebot<br />

zur Funktionsfähigkeit der Seniorenwohnanlage<br />

unmittelbar beiträgt<br />

und die Wohnqualität maßgeblich beeinflusst.<br />

örtliCHE BauVorsCHriftEn<br />

auf dEr<br />

grundlagE dEr lBo<br />

gem. § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 85<br />

Abs. 4 LBO Saarland<br />

fEstsEtzung<br />

dachform<br />

gem. § 85 Abs. 1 Nr. 1 LBO Saarland<br />

Als Dachform ist nur Satteldach zulässig.<br />

dachneigung<br />

Die Dachneigung darf maximal 28<br />

Grad betragen.<br />

BEgründung<br />

Über die Festsetzung der Dachform<br />

und Dachneigung wird der städtebauliche<br />

Charakter gewahrt. In der Nachbarschaft<br />

prägt die Satteldachform die<br />

Dachgestalt. Damit passt sich die Seniorenwohnanlage<br />

in baulicher Sicht<br />

in die Umgebung ein.<br />

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12


abwägung der<br />

auswirkungen des<br />

Bebauungsplans<br />

Für jede städtebauliche Planung ist<br />

das kommunale Abwägungsgebot<br />

gem. § 1 Abs. 6 BauGB von besonderer<br />

Bedeutung. Danach muss die<br />

Kommune als Planungsträger bei der<br />

Aufstellung eines Bebauungsplanes<br />

die öffentlichen und privaten Belange<br />

gegeneinander und untereinander gerecht<br />

abwägen. Die Abwägung ist die<br />

eigentliche Planungsentscheidung.<br />

Hier setzt die <strong>Gemeinde</strong> ihr städtebauliches<br />

Konzept um und entscheidet<br />

sich für die Berücksichtigung bestimmter<br />

Interessen und infolge dessen<br />

für die Zurückstellung der dieser<br />

Lösung entgegenstehenden Belange.<br />

Die Durchführung der Abwägung impliziert<br />

eine mehrstufige Vorgehensweise,<br />

die aus folgenden vier Arbeitsschritten<br />

besteht:<br />

• Sammlung des Abwägungsmaterials<br />

(siehe „Auswirkungen der<br />

Planung“)<br />

• Gewichtung der Belange (siehe<br />

„Gewichtung des Abwägungsmaterials“)<br />

• Ausgleich der betroffenen Belange<br />

(siehe „Fazit“)<br />

• Abwägungsergebnis (siehe „Fazit“).<br />

auswirKungEn dEr<br />

planung auf diE städtEBauliCHE<br />

ordnung<br />

und EntwiCKlung, sowiE<br />

diE natürliCHEn<br />

lEBEnsgrundlagEn<br />

Hinsichtlich der städtebaulichen Ordnung<br />

und Entwicklung bzw. der natürlichen<br />

Lebensgrundlagen (im Sinne<br />

des § 1 Abs. 6 BauGB) sind insbesondere<br />

folgende mögliche Auswirkungen<br />

beachtet und in die Abwägung eingestellt:<br />

auf diE allgEmEinEn anfordErungEn<br />

an gEsundE woHnund<br />

arBEitsVErHältnissE<br />

Dieser Planungsgrundsatz präzisiert<br />

die wesentlichen Grundbereiche<br />

menschlichen Daseins. Er enthält die<br />

aus den allgemeinen Planungsgrundsätzen<br />

entwickelte Forderung für Bauleitpläne,<br />

dass die Bevölkerung bei<br />

der Wahrung der Grundbedürfnisse<br />

gesunde und sichere Wohn- und Arbeitsbedingungen<br />

vorfindet.<br />

Das bedeutet, dass das Wohn- und<br />

Arbeitsfeld so entwickelt werden soll,<br />

dass Beeinträchtigungen vom Planungsgebiet<br />

auf die Umgebung und<br />

von der Umgebung auf das Planungsgebiet<br />

vermieden werden. Dies kann<br />

erreicht werden, indem unvereinbare<br />

Nutzungen voneinander getrennt<br />

werden.<br />

Das Planungsgebiet ist von Gemeinbedarfs-<br />

und Wohnflächen sowie gemischten<br />

Bauflächen umgeben. Die<br />

Sondernutzung „Seniorenwohnanlage“<br />

kann als mit den umgebenden<br />

Nutzungen im Kerngebiet verträglich<br />

eingestuft werden.<br />

Durch die Grünflächen im Rückbereich<br />

des Plangebietes wird ein gewichtiger<br />

Beitrag zur Qualität des Wohnumfeldes<br />

geleistet.<br />

Nach Realisierung der Planung kann<br />

es unter Umständen durch Besucher<br />

der Seniorenwohnanlage zu einem<br />

geringfügigen Anstieg der Verkehrsmenge<br />

kommen, welche aber die angrenzenden<br />

Anwohner nicht in erheblichem<br />

Maße stören wird.<br />

auf diE ErHaltung, gEstaltung<br />

und ErnEuErung dEs<br />

orts- und landsCHaftsBildEs<br />

Die in der Umgebung vorherrschende<br />

Straßenrandbebauung wird durch die<br />

Planung weitergeführt und das Ortsbild<br />

somit nicht negativ beeinflusst.<br />

Durch die Beschränkung der Höhenentwicklung<br />

wird eine negative Beeinflussung<br />

des Ortsbildes verhindert.<br />

Vielmehr wird der Gesamteindruck<br />

des Ortsbildes verbessert, da eine bestehende<br />

Baulücke geschlossen und<br />

somit der visuelle Eindruck eines vollständigen<br />

Ortskernes verbessert wird.<br />

Somit ist garantiert, dass das bestehende<br />

Ortsbild nicht nachteilig beeinträchtigt,<br />

sondern weiterentwickelt<br />

wird.<br />

auf umwEltsCHützEndE<br />

BElangE<br />

Der Bebauungsplan greift auf vormals<br />

versiegelte und bebaute Flächen, die<br />

im Zuge der Abrissmaßnahmen im<br />

vergangenen Jahr teilweise entsiegelt<br />

wurden, ein. Teilweise aber auch auf<br />

noch nicht versiegelte Flächen. Da<br />

ein Verfahren nach § 13 a i.V.m. § 13<br />

Abs. 3 BauGB durchgeführt wird, ist<br />

kein Ausgleich notwendig. Laut § 13<br />

a Abs. 2 Nr. 4 BauGB „gelten (...) Eingriffe,<br />

die auf Grund der Aufstellung<br />

zu erwarten sind, als im Sinne des §<br />

1a Abs.3 Satz 5 vor der planerischen<br />

Entscheidung erfolgt oder zulässig.“<br />

Übermäßige Festsetzungen zur Neuversiegelung<br />

werden mit den vorliegenden<br />

Festsetzungen der Bauleitplanung<br />

vermieden.<br />

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13


auf diE BElangE dEr wirtsCHaft,<br />

auCH iHrEr mittElständisCHEn<br />

struKtur im intErEssE<br />

EinEr VErBrauCHErnaHEn<br />

VErsorgung dEr BE-<br />

VölKErung sowiE auf diE BElangE<br />

dEr ErHaltung, siCHErung<br />

und sCHaffung Von<br />

arBEitsplätzEn<br />

In der Bauleitplanung sind die wirtschaftlichen<br />

Belange in erster Linie<br />

durch ein ausreichendes, den wirtschaftlichen<br />

Bedürfnissen entsprechendes<br />

Flächenangebot, zu berücksichtigen.<br />

Hierzu gehört auch die<br />

Bereitstellung von Arbeitsplätzen. Diesen<br />

Interessen trägt der vorliegende<br />

Bebauungsplan durch die Schaffung<br />

der Seniorenwohnanlage mit einer<br />

zweistelligen Zahl von Arbeitsplätzen<br />

Rechnung.<br />

Die Umnutzung der im Moment untergenutzten<br />

Flächen trägt zu einer<br />

Stärkung des wirtschaftlichen Entwicklungspotenzials<br />

in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Heusweiler</strong> bei. Es wird eine hochwertige<br />

Sonderfläche geschaffen, die die<br />

Dienstleistungsstruktur der Kommune<br />

funktional sinnvoll ergänzt und bestehenden<br />

Betrieben eine zusätzliche<br />

Umsatzsteigerung ermöglicht.<br />

auf diE<br />

BElangE dEs VErKEHrs<br />

Die Anbindung des Plangebietes erfolgt<br />

über die bereits bestehende<br />

Straße Glück-auf-Weg. Die Straße ist<br />

ausreichend dimensioniert, um den<br />

aufkommenden Verkehr bewältigen<br />

zu können. Aufgrund der notwendigen<br />

Belieferung der Seniorenwohnanlage<br />

ist Lkw-Lieferverkehr in geringem Maße<br />

zu erwarten.<br />

auf diE BElangE dEr VEr- und<br />

Entsorgung, insBEsondErE<br />

mit EnErgiE und wassEr<br />

Die Belange der Versorgung werden<br />

nach jetzigem Planungsstand ausrei-<br />

chend berücksichtigt. Die Versorgung<br />

des Plangebietes kann durch die Versorgungsträger<br />

sichergestellt werden,<br />

ebenso sind alle notwendigen Entsorgungsnetze<br />

vorhanden.<br />

auf allE sonstigEn BElangE<br />

Alle sonstigen bei der Aufstellung von<br />

Bauleitplänen laut § 1 Abs. 1 Nr. 5<br />

BauGB zu berücksichtigenden Belange<br />

werden nach jetzigem Kenntnisstand<br />

durch die Planung nicht berührt.<br />

gEwiCHtung dEs aBwägungsmatErials<br />

Gemäß dem im Baugesetzbuch verankerten<br />

Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 6<br />

BauGB) wurden die bei der Abwägung<br />

zu berücksichtigenden öffentlichen<br />

und privaten Belange gegeneinander<br />

und untereinander gerecht abgewägt<br />

und entsprechend ihrer Bedeutung in<br />

den vorliegenden Bebauungsplan eingestellt.<br />

In diesem Verfahren wurden<br />

insbesondere folgende Aspekte beachtet:<br />

argumEntE für diE<br />

VEraBsCHiEdung dEs<br />

BEBauungsplanEs<br />

• Die Ansiedlung einer Seniorenwohnanlage<br />

leistet einen Beitrag<br />

zur Förderung der einheimischen<br />

Wirtschaft<br />

• Durch die Erschließung der neuen<br />

Dienstleistungsflächen können<br />

wohnortnahe Arbeitsplätze zur<br />

Verfügung gestellt werden<br />

• Mit der Revitalisierung der innerörtlichen<br />

Brachfläche kann einem<br />

zusätzlichen Flächenverbrauch im<br />

Außenbereich entgegengewirkt<br />

werden<br />

• Die Nutzung ihre Umgebung nicht<br />

negativ, vielmehr hat sie eine<br />

positive Auswirkung auf den gesamten<br />

Ortskern<br />

Die Baulücke wird entsprechend<br />

ihren Potenzialen genutzt<br />

Durch Kooperationen können<br />

zwischen Kindergarten und<br />

Grundschule auf der einen und<br />

der Seniorenwohnanlage auf der<br />

anderen Seite Synergien entstehen<br />

Die Planung leistet einen Beitrag<br />

zur Bewältigung der Herausforderungen<br />

des demografischen Wandels,<br />

da zusätzliche Wohneinrichtungen<br />

speziell für Senioren geschaffen<br />

werden.<br />

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•<br />

•<br />

•<br />

argumEntE gEgEn diE<br />

VEraBsCHiEdung dEs<br />

BEBauungsplanEs<br />

Gegen die Realisierung spricht die<br />

Tatsache, dass Grünflächen versiegelt<br />

werden. Dies allerdings in sehr geringem<br />

Ausmaß und in zentraler Lage,<br />

mitten im Ortskern. Zudem handelt<br />

es sich um Abrissflächen, die bis vor<br />

knapp einem Jahr noch vollständig<br />

versiegelt waren.<br />

Somit ist dieser Belang eher nachrangig.<br />

Bei der Realisierung des Vorhabens<br />

in einer Ortsrandlage wären die<br />

Umweltmedien in wesentlich größerem<br />

Ausmaß betroffen, als im vorliegenden<br />

Fall.<br />

Weiterhin wird die Verkehrsbelastung<br />

der „Alleestraße“ und des „Glückauf-Weges“<br />

durch Besucher- und<br />

Lieferverkehr leicht erhöht, worunter<br />

die Bewohner der unmittelbar angrenzenden<br />

Wohngebäude zu leiden<br />

hätten.<br />

14


fazit<br />

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

wurden die zu beachtenden<br />

Belange in ihrer Gesamtheit<br />

untereinander und gegeneinander<br />

abgewogen. Aufgrund der genannten<br />

Argumente, die für einen Satzungsbeschluss<br />

der Planung sprechen, kommt<br />

die Kommune zu dem Ergebnis, den<br />

Bebauungsplan „Seniorenwohnanlage<br />

Holz“ als Satzung zu verabschieden.<br />

Aufgrund des jetzigen Wissensstandes<br />

sind die durch die Planung entstehenden<br />

Belastungen der Umgebung nur<br />

geringfügig. Erhebliche Belastungen<br />

der benachbarten Wohnbebauung<br />

sind nicht zu erwarten.<br />

Aufgrund der erwähnten Gründe für<br />

die Verwirklichung ist eine geringfügige<br />

Belastung der Nachbarschaft<br />

akzeptabel.<br />

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