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WGF Westfälische Grundbesitz und ... - Börse Stuttgart

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<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 33 von 164<br />

2.3.3 Risiko eines geringen oder gar keines Bilanzgewinnes<br />

Durch die Abhängigkeit der Ausschüttungen von einem Bilanzgewinn der <strong>WGF</strong> AG <strong>und</strong> der Teilnahme<br />

der Genussscheininhaber an einem etwaigen Bilanzverlust durch Verminderung ihrer Rückzahlungsansprüche<br />

bedeutet eine Investition in die Genussscheine eine Teilhabe am allgemeinen<br />

unternehmerischen Risiko der Gesellschaft <strong>und</strong> der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe, das durch eine Vielzahl<br />

von Faktoren beeinflusst wird. Die Geschäftstätigkeit <strong>und</strong> der unternehmerische Erfolg der <strong>WGF</strong>-<br />

Finanzgruppe sind wiederum vom Ausbleiben bzw. dem Eintritt von Risiken abhängig, die im Wesentlichen<br />

in Ziffer 2.2 beschrieben sind. Diese Risiken können dazu führen, dass die Emittentin zum Zeitpunkt<br />

der Rückzahlung der Genussscheine nicht in der Lage sein könnte, einen an die Genussscheininhaber<br />

zurückzuzahlenden Betrag aus eigenen Mitteln, durch eine Umschuldung (z.B. Bankkredit), durch Ausgabe<br />

neuer Finanzprodukte oder durch einen wirtschaftlich auskömmlichen Verkauf von Immobilien zu<br />

erreichen. Zudem könnte die Emittentin während der Laufzeit der Genussscheine dazu gezwungen sein,<br />

die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen zu beantragen. Soweit im Zeitpunkt der Eröffnung<br />

des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin Genussscheine noch nicht zurückgezahlt<br />

sind oder Ausschüttungen auf die Genussscheine offenstehen, ist von den Genussscheininhabern<br />

das allgemeine Insolvenzrisiko der Emittentin mit zu tragen. Aufgr<strong>und</strong> des in den Genussscheinbedingungen<br />

vereinbarten Rangrücktritts stehen die Genussscheininhaber mit ihren Forderungen im Rang<br />

hinter allen anderen nicht nachrangigen Gläubigern der Emittentin <strong>und</strong> werden daher aus der Insolvenzmasse<br />

als letzte bedient. Dies kann zu einem Totalverlust führen.<br />

2.3.4 Risiken aufgr<strong>und</strong> des Rangrücktritts der Genussscheininhaber<br />

Im Insolvenz- <strong>und</strong> Liquidationsfall gehen die Forderungen aus den Genussscheinen den Forderungen<br />

aller anderen nicht nachrangigen bestehenden <strong>und</strong> künftigen Gläubiger der Emittentin im<br />

Rang nach. Daher ist im Insolvenz- oder Liquidationsfall ein Totalverlust nicht ausgeschlossen.<br />

2.3.5 Keine Teilnahme an einem Liquidationserlös der <strong>WGF</strong> AG<br />

Die Genussscheine gewähren keinen Anteil an einem etwaigen Liquidationserlös der <strong>WGF</strong> AG. Sollte<br />

daher die Hauptversammlung der <strong>WGF</strong> AG beschließen, die Gesellschaft aufzulösen <strong>und</strong> abzuwickeln<br />

(Liquidation) <strong>und</strong> sollte nach der Befriedigung sämtlicher Gläubiger (wozu auch die Genussscheininhaber<br />

zählen) noch ein Liquidationserlös verbleiben, nehmen die Genussscheininhaber hieran nicht teil.<br />

2.3.6 Risiken aus einer fehlenden Absicherung der Ansprüche<br />

Die Ansprüche der Genussscheininhaber gegen die Emittentin sind weder durch Gr<strong>und</strong>pfandrechte<br />

an Immobilien noch in sonstiger Weise dinglich gesichert. Ebenso erwerben die Genussscheininhaber<br />

kein Eigentum oder sonstige Rechte an dem Immobilienbestand der <strong>WGF</strong> AG oder ihrer Tochterunternehmen.<br />

Vielmehr sind die Ansprüche der Genussscheininhaber vom allgemeinen unternehmerischen<br />

Erfolg der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe abhängig. Zudem sind an sämtlichen Immobilien der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe<br />

(mit Ausnahme der deboka Deutsche Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden Kapital AG) erstrangige Gr<strong>und</strong>pfandrechte zugunsten<br />

der Anleger der jeweiligen <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen bestellt worden. Ein etwaiger Zwangsversteigerungserlös<br />

dieser Immobilien steht alleine den Anlegern der <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen zu <strong>und</strong><br />

fällt nicht in das Vermögen der <strong>WGF</strong> AG.<br />

2.3.7 Risiken aus der Bestellung von Sicherheiten zu Gunsten anderer Gläubiger<br />

An sämtlichen Immobilien der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe (mit Ausnahme der deboka Deutsche Gr<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> Boden Kapital AG) sind erstrangige Gr<strong>und</strong>pfandrechte zugunsten der Anleger der jeweiligen<br />

<strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen bestellt worden. Sie sind daher bei einer Insolvenz der <strong>WGF</strong> AG dem<br />

Zugriff der Genussscheininhaber entzogen <strong>und</strong> gehören nicht zur Insolvenzmasse. Ein etwaiger<br />

Zwangsversteigerungserlös dieser Immobilien steht alleine den Anlegern der <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen<br />

zu. Daher ist im Insolvenzfall ein Totalverlust für die Genussscheininhaber nicht ausgeschlossen. Zudem

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