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WGF Westfälische Grundbesitz und ... - Börse Stuttgart

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<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 1 von 164<br />

Wertpapierprospekt<br />

der <strong>WGF</strong> <strong>Westfälische</strong> <strong>Gr<strong>und</strong>besitz</strong> <strong>und</strong><br />

Finanzverwaltung AG<br />

Öffentliches Angebot über den<br />

<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein<br />

in Höhe von bis zu 30.000.000,00 Euro<br />

jeweils wertpapierverbrieft durch in Girosammelverwahrung bei der<br />

Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegte Globalurk<strong>und</strong>e als Rahmenurk<strong>und</strong>e<br />

Wertpapierkennnummer (WKN):<br />

<strong>WGF</strong>H91<br />

International Securities Identification Number (ISIN):<br />

DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9<br />

14. Juni 2011


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 2 von 164<br />

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<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 3 von 164<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Zusammenfassung des Wertpapierprospekts 9<br />

1.1 Wichtiger Hinweis...............................................................................................................................9<br />

1.2 Zusammenfassung der Geschäftstätigkeit........................................................................................9<br />

1.2.1 Immobilienhandel <strong>und</strong> Immobilieninvestments...............................................................................9<br />

1.2.2 Hotelentwicklung .......................................................................................................................... 10<br />

1.2.3 Ausbau der Geschäftstätigkeit ....................................................................................................... 10<br />

1.2.4 Wesentliche Tochtergesellschaften................................................................................................. 11<br />

1.2.5 Ausgewählte Finanzinformationen ................................................................................................. 11<br />

1.3 Zusammenfassung zu den angebotenen Genussscheinen ...............................................................14<br />

1.3.1 Allgemeine Angaben, Zeichnungsfrist, Verwendung des Emissionserlöses ......................................14<br />

1.3.2 Laufzeit, Kündigung, Rückzahlung ..................................................................................................15<br />

1.3.3 Vergütung der Genussscheininhaber...............................................................................................15<br />

1.3.4 Verlustbeteiligung, Nachrang der Genussscheine ...........................................................................16<br />

1.3.5 Gleichrangigkeit mit bereits emittierten Genussscheinen ................................................................16<br />

1.4 Zusammenfassung der wesentlichen Risikofaktoren.......................................................................16<br />

1.4.1 Risiko eines Totalverlustes..............................................................................................................16<br />

1.4.2 Risiken in Bezug auf die Geschäftstätigkeit .....................................................................................16<br />

1.4.3 Risiken in Bezug auf die Genussscheine...........................................................................................19<br />

1.4.4 Weitere Risiken .............................................................................................................................. 20<br />

2 Risikofaktoren 21<br />

2.1 Risiko eines Totalverlustes ...............................................................................................................21<br />

2.2 Risiken mit Bezug auf die Geschäftstätigkeit .................................................................................. 22<br />

2.2.1 Risiken aus der konjunkturellen Entwicklung ................................................................................. 22<br />

2.2.2 Verfügbarkeit geeigneter Immobilien............................................................................................. 22<br />

2.2.3 Verfügbarkeit von Fremdkapital..................................................................................................... 22


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 4 von 164<br />

2.2.4 Fehlinvestitions- <strong>und</strong> Immobilieninvestitionsrisiken ...................................................................... 23<br />

2.2.5 Fehlende Veräußerungsmöglichkeiten für Immobilien ................................................................... 24<br />

2.2.6 Vermietungsrisiko.......................................................................................................................... 24<br />

2.2.7 Personalrisiken .............................................................................................................................. 25<br />

2.2.8 Risiken im Zusammenhang mit der Organisation <strong>und</strong> dem angestrebten Wachstum des<br />

Unternehmens ............................................................................................................................................ 25<br />

2.2.9 Risiken im Zusammenhang mit dem Compliance-System ............................................................... 25<br />

2.2.10 Risiken aus der Einbringung von Immobilien in Tochtergesellschaften ........................................... 26<br />

2.2.11 Risiken aus Projektentwicklungen .................................................................................................. 26<br />

2.2.11.1 Risiken aus der Planung <strong>und</strong> Errichtung von Immobilienprojekten 26<br />

2.2.11.2 Finanzierungsrisiko 27<br />

2.2.11.3 Abhängigkeit von Vertragspartnern <strong>und</strong> Sachmängelrisiko 27<br />

2.2.12 Risiken im Zusammenhang mit der Emission geschlossener Immobilienfonds................................ 28<br />

2.2.13 Risiken aus Beherrschungs- <strong>und</strong> Ergebnisabführungsverträgen...................................................... 28<br />

2.2.14 Risiken aus der Gründung einer Kapitalanlagegesellschaft nach dem Investmentgesetz ................ 28<br />

2.2.15 Risiken aufgr<strong>und</strong> von Unternehmensverflechtungen ...................................................................... 29<br />

2.2.16 Risiken aus bereits emittierten <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen............................................................. 29<br />

2.2.17 Risiken aus einer nicht vollständigen oder verzögerten Platzierung von Finanzprodukten .............. 29<br />

2.2.18 Risiken aus einem künftigen Kapitalbedarf..................................................................................... 30<br />

2.2.19 Risiken im Zusammenhang mit der Konzernstruktur ...................................................................... 30<br />

2.2.20 Umfang des Versicherungsschutzes ............................................................................................... 30<br />

2.2.21 Risiken aus Rechtsstreitigkeiten......................................................................................................31<br />

2.2.22 Risiken aus Prospekthaftungsansprüchen .......................................................................................31<br />

2.2.23 Risiken im Zusammenhang mit Akquisitionen ................................................................................ 32<br />

2.3 Risiken in Bezug auf die Genussscheine........................................................................................... 32<br />

2.3.1 Risiken aus der Abhängigkeit der Ausschüttungen vom Bilanzgewinn ............................................ 32<br />

2.3.2 Risiken aus der Teilnahme der Genussscheine an einem Bilanzverlust ............................................ 32<br />

2.3.3 Risiko eines geringen oder gar keines Bilanzgewinnes .................................................................... 33<br />

2.3.4 Risiken aufgr<strong>und</strong> des Rangrücktritts der Genussscheininhaber....................................................... 33<br />

2.3.5 Keine Teilnahme an einem Liquidationserlös der <strong>WGF</strong> AG .............................................................. 33<br />

2.3.6 Risiken aus einer fehlenden Absicherung der Ansprüche ................................................................ 33<br />

2.3.7 Risiken aus der Bestellung von Sicherheiten zu Gunsten anderer Gläubiger .................................... 33<br />

2.3.8 Risiken aufgr<strong>und</strong> der eingeschränkten Veräußerbarkeit der Genussscheine.................................... 34<br />

2.3.9 Keine Geltung bestimmter Anlegerschutzbestimmungen............................................................... 34<br />

2.3.10 Risiko aufgr<strong>und</strong> der mangelnden Kündbarkeit der Genussscheine .................................................. 34<br />

2.3.11 Keine Wertaufholung nach dem Ende der Laufzeit.......................................................................... 34<br />

2.3.12 Keine Ansprüche für das dem Ende der Laufzeit folgende Geschäftsjahr ......................................... 35<br />

2.3.13 Risiken bei Fremdfinanzierung der Genussscheine ......................................................................... 35<br />

2.3.14 Einfluss von Transaktions- <strong>und</strong> ähnlichen Kosten........................................................................... 35<br />

2.3.15 Risiko zukünftiger Genussscheinemissionen .................................................................................. 36<br />

2.3.16 Risiken aus bereits emittierten Genussscheinen ............................................................................. 36


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 5 von 164<br />

2.3.17 Risiken aus einem mangelnden Einfluss der Genussscheininhaber ................................................. 36<br />

2.4 Steuerliche Risiken ........................................................................................................................... 36<br />

2.5 Gesetzliche Risiken........................................................................................................................... 37<br />

2.6 Zukunftsgerichtete Aussagen .......................................................................................................... 37<br />

2.7 Risiko der Ausübung von Verbraucherschutzrechten ...................................................................... 37<br />

3 Angaben zum Genussrechtskapital 39<br />

3.1 Verantwortliche Personen ................................................................................................................ 39<br />

3.2 Gründe für das Angebot <strong>und</strong> Verwendung des Emissionserlöses ................................................... 39<br />

3.2.1 Gründe für das Angebot ................................................................................................................. 39<br />

3.2.2 Verwendung des Emissionserlöses................................................................................................. 39<br />

3.2.3 Kosten der Emission ......................................................................................................................40<br />

3.2.4 Interessen Dritter an der Emission .................................................................................................40<br />

3.3 Angaben zu den angebotenen Genussscheinen...............................................................................40<br />

3.3.1 Typ <strong>und</strong> Kategorie der angebotenen Genussscheine.......................................................................40<br />

3.3.2 Ausgabe, Verbriefung <strong>und</strong> Verwaltung der Genussscheine .............................................................40<br />

3.3.3 Angebotszeitraum .........................................................................................................................40<br />

3.3.4 Wertpapierkennnummer (WKN) <strong>und</strong> International Securities Identification Number (ISIN) ...........41<br />

3.3.5 Rechtsverhältnis .............................................................................................................................41<br />

3.3.6 Ausstattung der Genussscheine ......................................................................................................41<br />

3.3.7 Teilnahme an einem Bilanzverlust <strong>und</strong> Nachrang ........................................................................... 42<br />

3.3.8 Zahlungsverpflichtung, Zahlstelle .................................................................................................. 42<br />

3.3.9 Laufzeit, Rückzahlung, Rückerwerb, Kündigung ............................................................................. 42<br />

3.3.10 Übertragbarkeit, Vererbbarkeit, Vorzugsrechte der Wertpapiere.................................................... 43<br />

3.3.11 Handelbarkeit................................................................................................................................ 43<br />

3.3.12 Bekanntmachungen....................................................................................................................... 43<br />

3.3.13 Mitwirkungsrechte ........................................................................................................................ 43<br />

3.3.14 Angebotspreis <strong>und</strong> Kosten bei Ausgabe der Genussscheine............................................................ 43<br />

3.3.15 Repräsentation der Genussscheininhaber ......................................................................................44<br />

3.3.16 Intermediäre .................................................................................................................................44<br />

3.3.17 Emissionsübernahmevertrag .........................................................................................................44<br />

3.3.18 Vorzugsrechte................................................................................................................................44<br />

3.3.19 Koordinator des Angebots .............................................................................................................44<br />

3.3.20 Staatliche Kontrollen <strong>und</strong> Aufsicht.................................................................................................44<br />

3.3.21 Anzuwendendes Recht <strong>und</strong> Gerichtsstand .....................................................................................44<br />

3.3.22 Gleichrangigkeit mit bereits emittierten Genussscheinen ...............................................................44<br />

3.4 Bedingungen des Angebotes............................................................................................................ 45<br />

3.4.1 Bezug des Genussrechtskapitals .................................................................................................... 45<br />

3.4.2 Voraussichtlicher Zeitplan für das Angebot .................................................................................... 45<br />

3.4.3 Zeichnungsvolumen....................................................................................................................... 46<br />

3.4.4 Auslieferung der Genussscheine .................................................................................................... 46


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 6 von 164<br />

3.4.5 Erhältlichkeit des Wertpapierprospektes........................................................................................ 46<br />

3.5 Genussscheinbedingungen............................................................................................................... 46<br />

3.6 Besteuerung der Anleger in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland........................................................ 52<br />

3.6.1 Allgemeiner Hinweis...................................................................................................................... 52<br />

3.6.2 Unbeschränkt steuerpflichtige Personen........................................................................................ 53<br />

3.6.2.1 Genussscheine im Privatvermögen 53<br />

3.6.2.2 Genussscheine im Betriebsvermögen 53<br />

3.6.3 Nicht unbeschränkt steuerpflichtige Anleger ................................................................................. 54<br />

3.6.4 Erbschafts- <strong>und</strong> Schenkungssteuern .............................................................................................. 54<br />

3.6.5 Sonstige Steuern ........................................................................................................................... 54<br />

4 Angaben zur Emittentin 55<br />

4.1 Geschäftsgeschichte <strong>und</strong> -entwicklung ........................................................................................... 55<br />

4.1.1 Firma, Gründung, Handelsregister, Sitz <strong>und</strong> Gegenstand ............................................................... 55<br />

4.1.2 Vorstands- <strong>und</strong> Aufsichtsratsmitglieder ......................................................................................... 55<br />

4.1.2.1 Vorstand 55<br />

4.1.2.2 Aufsichtsratsmitglieder 57<br />

4.1.2.3 Oberes Management 58<br />

4.1.2.4 Verflechtungstatbestände, Interessenkonflikte 58<br />

4.1.2.5 Praktiken der Geschäftsführung 58<br />

4.1.3 Hauptaktionäre ............................................................................................................................. 59<br />

4.2 Organisationsstruktur...................................................................................................................... 59<br />

4.2.1 Organigramm der <strong>WGF</strong> Finanzgruppe Holding GmbH .................................................................... 59<br />

4.2.2 Die Emittentin innerhalb der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe ...........................................................................60<br />

4.3 Geschäftsüberblick ............................................................................................................................61<br />

4.3.1 Haupttätigkeitsbereiche .................................................................................................................61<br />

4.3.1.1 Immobilienhandel <strong>und</strong> Immobilieninvestments 61<br />

4.3.1.2 Hotelentwicklung 62<br />

4.3.2 Finanzierung des Geschäftsmodells ............................................................................................... 62<br />

4.3.3 Tochtergesellschaften der <strong>WGF</strong> AG ................................................................................................ 63<br />

4.3.4 Ausbau der Geschäftstätigkeit ....................................................................................................... 64<br />

4.3.5 Wichtigste Märkte - Markt <strong>und</strong> Wettbewerb .................................................................................. 64<br />

4.3.5.1 Der Immobilienmarkt 64<br />

4.3.5.2 Wettbewerber 66<br />

4.3.6 Ereignisse aus jüngster Zeit in der Geschäftstätigkeit der Emittentin.............................................. 67<br />

4.3.6.1 Umstrukturierung der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe 67<br />

4.3.6.2 Erwerb großer Immobilien-Portfolios 68<br />

4.3.6.3 Einbringung von Immobilien in Tochtergesellschaften 68<br />

4.3.6.4 Nachtragsprüfungen 69<br />

4.3.7 Wichtigste Investitionen seit dem Datum der Veröffentlichung des letzten Jahresabschlusses....... 69<br />

4.3.8 Wesentliche Veränderungen in der Finanzlage oder der Handelsposition der Emittentin ................ 70


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 7 von 164<br />

4.3.9 Tendenzielle Informationen........................................................................................................... 70<br />

5 Geschäftskapital, Kapitalisierung <strong>und</strong> Verschuldung 71<br />

5.1 Erklärung zum Geschäftskapital .......................................................................................................71<br />

5.2 Kapitalisierung <strong>und</strong> Verschuldung ....................................................................................................71<br />

5.3 Eventualverbindlichkeiten ............................................................................................................... 73<br />

6 Ausgewählte Finanzinformationen 74<br />

7 Erläuterung <strong>und</strong> Analyse der Finanzlage <strong>und</strong> der geschäftlichen Entwicklung 77<br />

7.1 Einleitung <strong>und</strong> Überblick über die Geschäftstätigkeit..................................................................... 77<br />

7.2 Wesentliche die Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage beeinflussende Faktoren ......................... 77<br />

7.3 Wesentliche Rechnungslegungsgr<strong>und</strong>sätze .................................................................................... 79<br />

7.4 Ertragsentwicklung der Geschäftsjahre 2009 <strong>und</strong> 2010 ...................................................................81<br />

7.5 Finanz- <strong>und</strong> Vermögenslage der <strong>WGF</strong> AG für die Geschäftsjahre 2009 <strong>und</strong> 2010 ........................... 86<br />

7.6 Überblick über die Kapitalflussrechnung für die Geschäftsjahre 2009 <strong>und</strong> 2010.............................91<br />

8 Abschlussprüfer 93<br />

9 Wesentliche Verträge 93<br />

9.1 Zahlstellenvertrag............................................................................................................................ 93<br />

9.2 Vertrag zur Begleitung der Einbeziehung der Genussscheine in den Freiverkehr der <strong>Börse</strong><br />

Düsseldorf ...................................................................................................................................................... 93<br />

9.3 Verträge zum Erwerb großer Immobilien-Portfolios ...................................................................... 93<br />

10 Schieds- <strong>und</strong> Gerichtsverfahren 94<br />

11 Angaben von Seiten Dritter, Erklärungen von Seiten Sachverständiger <strong>und</strong><br />

Interessenerklärungen 95<br />

12 Einsehbare Dokumente 95<br />

13 Finanz- <strong>und</strong> Anhangteil 96<br />

13.1 Anhang I. Geprüfter Jahresabschluss <strong>und</strong> Lagebericht der <strong>WGF</strong> AG zum 31. Dezember 2010 ....... 96<br />

13.1.1 Bilanz zum 31. Dezember 2010 ........................................................................................................ 96<br />

13.1.2 Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2010 .............................................................. 97<br />

13.1.3 Anhang für das Geschäftsjahr 2010................................................................................................. 98<br />

13.1.4 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2010 .......................................................................................... 111<br />

13.1.5 Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2010........................................................................... 135<br />

13.2 Anhang II. Geprüfter Nachtragsprüfung zum Jahresabschluss <strong>und</strong> Lagebericht der <strong>WGF</strong> AG zum<br />

31. Dezember 2009......................................................................................................................................... 137<br />

13.2.1 Bilanz zum 31. Dezember 2009....................................................................................................... 137<br />

13.2.2 Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2009............................................................. 138<br />

13.2.3 Anhang für das Geschäftsjahr 2009 ............................................................................................... 139<br />

13.2.4 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009.........................................................................................146<br />

13.2.5 Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2009 .......................................................................... 162<br />

14 Unterschriftenseite 164


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 8 von 164<br />

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1 Zusammenfassung des Wertpapierprospekts<br />

1.1 Wichtiger Hinweis<br />

Diese Zusammenfassung betrifft den vorliegenden Wertpapierprospekt der <strong>WGF</strong> <strong>Westfälische</strong> <strong>Gr<strong>und</strong>besitz</strong><br />

<strong>und</strong> Finanzverwaltung AG, Düsseldorf, (die "<strong>WGF</strong> AG" oder die "Gesellschaft" oder die "Emittentin")<br />

für die Begebung von Genussrechtskapital in einer Höhe von bis zu 30.000.000,00 Euro (in Worten<br />

Dreißig Millionen Euro), verbrieft in bis zu 300.000 auf den Inhaber lautende Genussscheine (die "Genussscheine"<br />

oder das "Genussrechtskapital") im Nennwert von je 100,00 Euro (in Worten Einh<strong>und</strong>ert<br />

Euro).<br />

Die Zusammenfassung beinhaltet ausgewählte Informationen aus diesem Wertpapierprospekt über die<br />

Emittentin, die Genussscheine <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen Risiken. Sie soll lediglich als Einführung zum<br />

Wertpapierprospekt verstanden werden. Potenzielle Erwerber sollten deshalb ihre Entscheidung zur<br />

Anlage in die Genussscheine auf die Prüfung des gesamten Wertpapierprospekts stützen. Es wird empfohlen,<br />

vor einer Anlageentscheidung die steuerlichen <strong>und</strong> anderen in Bezug auf die Genussscheine<br />

wichtigen Aspekte sorgfältig zu lesen <strong>und</strong> sich gegebenenfalls von einem Rechts-, Steuer-, Finanz-<br />

<strong>und</strong>/oder sonstigen Berater diesbezüglich beraten zu lassen. Potenzielle Anleger sollten insbesondere<br />

den Abschnitt "Risikofaktoren", welcher bestimmte, mit der Anlage in die Genussscheine verb<strong>und</strong>ene<br />

Risiken hervorhebt, sorgfältig durchlesen, um zu entscheiden, ob die Genussscheine eine für sie geeignete<br />

Anlage sind.<br />

Die Emittentin weist darauf hin, dass für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgr<strong>und</strong> der in<br />

diesem Wertpapierprospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, der als Kläger auftretende<br />

Erwerber der Genussscheine in Anwendung der jeweils geltenden einzelstaatlichen Rechtsvorschriften<br />

der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des Wertpapierprospekts<br />

vor Prozessbeginn zu tragen haben könnte.<br />

Die Emittentin, die die Verantwortung für die Zusammenfassung übernommen hat, kann haftbar gemacht<br />

werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich<br />

ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Wertpapierprospektes gelesen wird.<br />

1.2 Zusammenfassung der Geschäftstätigkeit<br />

1.2.1 Immobilienhandel <strong>und</strong> Immobilieninvestments<br />

Die <strong>WGF</strong> AG ist ein Immobilienunternehmen mit Sitz in Düsseldorf. Das Unternehmen wurde im Jahre<br />

2003 gegründet <strong>und</strong> ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der <strong>WGF</strong> Finanzgruppe Holding GmbH. Vorstand<br />

der <strong>WGF</strong> AG sind Herr Pino Sergio (Vorsitz), Herr Raffaele Lino <strong>und</strong> Herr Paul Zimmer.<br />

Die <strong>WGF</strong> AG gemeinsam mit ihren Tochter- <strong>und</strong> Schwestergesellschaften (die "<strong>WGF</strong>-Finanzgruppe")<br />

konzentriert sich auf den deutschlandweiten Erwerb von Wohn- <strong>und</strong> Gewerbeimmobilien in infrastrukturell<br />

günstigen Lagen. Die erworbenen Immobilien werden zumeist durch unterschiedliche Maßnahmen<br />

aufgewertet (Leerstandsabbau, Modernisierung, Optimierung der Mieterstruktur etc.) <strong>und</strong> später<br />

einzeln oder als Immobilienportfolien wieder veräußert. Das Geschäftsmodell der <strong>WGF</strong> AG gründet vor<br />

allem darauf, durch sorgfältige Prüfung <strong>und</strong> Auswahl eine Immobilie möglichst zu einem unterhalb des<br />

Verkehrswertes liegenden Preis zu erwerben, um entsprechend gute Voraussetzungen für die Erzielung<br />

eines Veräußerungsgewinns zu schaffen.<br />

Die <strong>WGF</strong> AG finanziert den Erwerb der Immobilien durch die Emission von fest verzinslichen Unternehmensanleihen,<br />

den so genannten Hypothekenanleihen (die "<strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen"). Sobald von<br />

dem Emissionserlös der Hypothekenanleihen Immobilien erworben werden konnten, werden zugunsten<br />

der jeweiligen Anleger mittels eines Treuhänders erstrangige Gr<strong>und</strong>pfandrechte an diesen Immobilien<br />

bestellt. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Prospektes, den 14. Juni 2011, hat die Emittentin über 220


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 10 von 164<br />

Mio. Euro durch die Platzierung von <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen am Kapitalmarkt eingeworben. Die Zinszahlungen<br />

für die Hypothekenanleihen mindern das Jahresergebnis der <strong>WGF</strong> AG.<br />

Die <strong>WGF</strong> AG steht im Wettbewerb mit zahlreichen Unternehmen, die auf dem Immobilienmarkt in<br />

Deutschland aktiv sind. Nach ihrer Einschätzung konzentriert sich die <strong>WGF</strong> AG auf zukunftsträchtige<br />

Marktsegmente, in denen es ihr möglich ist, Wettbewerbsvorteile zu erzielen.<br />

Seit dem Jahr 2010 investiert die <strong>WGF</strong> AG zudem in Immobilien im Rahmen von Joint Ventures mit anderen<br />

mittelständischen Immobilienunternehmen, die über Expertise in den Bereichen Akquise (Marktzugang),<br />

Immobilienmanagement oder Projektentwicklung verfügen. Ziel ist es, durch die Zusammenarbeit<br />

mit ausgewählten Partnern zusätzliche Investitionsmöglichkeiten zu erschließen <strong>und</strong> vom Knowhow<br />

der Joint-Venture-Partner zu profitieren. Im Rahmen dieses so genannten <strong>WGF</strong>-RealWertPlus-<br />

Programms gründen die Joint-Venture-Partner eine Zweckgesellschaft, an der die <strong>WGF</strong> AG mindestens<br />

51 % der Anteile hält. Der Joint-Venture-Partner verantwortet den Einkauf, die Immobilienverwaltung<br />

oder bei Projektentwicklungen die Projektsteuerung. Der Erwerb der Immobilien wird durch ein Gesellschafterdarlehen<br />

der <strong>WGF</strong> AG finanziert, das diese aus Mitteln der <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen bereitstellt.<br />

Die <strong>WGF</strong> AG überprüft die Einhaltung der Anlagekriterien der jeweiligen <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihe<br />

im Rahmen des Joint Ventures, unterstützt den Joint-Venture-Partner beim An- <strong>und</strong> Verkauf <strong>und</strong> ist in<br />

alle Prozesse einbezogen. Alle wesentlichen Entscheidungen werden von den Joint-Venture-Partnern<br />

gemeinsam getroffen.<br />

1.2.2 Hotelentwicklung<br />

Seit dem Jahr 2010 ist die <strong>WGF</strong> AG im Geschäftsfeld der "Hotel-Projektentwicklungen" tätig. Hier stehen<br />

sowohl der Neubau als auch die Umnutzung von unwirtschaftlichen Gebäuden wie Gewerbeimmobilien<br />

mit hohem Leerstand in Hotels der 2-3 Sterne-Kategorie sowie in Serviced Apartments im Vordergr<strong>und</strong>.<br />

Die <strong>WGF</strong> AG erwirbt entweder für den Neubau eines Hotels geeignete Gr<strong>und</strong>stücke oder bereits existierende<br />

Immobilien, die sie zuvor daraufhin untersucht hat, ob sie für den Umbau in ein Hotel geeignet<br />

sind. Die Errichtung eines neuen Hotels oder der Umbau einer bestehenden Immobilie in ein Hotel wird<br />

von der Ilse Bau <strong>und</strong> Planung GmbH, einer 100 %igen Tochtergesellschaft der <strong>WGF</strong> AG, als Generalübernehmerin<br />

durchgeführt. Die Mittel für den Neu- <strong>und</strong> Umbau werden von der <strong>WGF</strong> AG aus dem Emissionserlös<br />

der <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen bereitgestellt. Darüber hinaus ist die <strong>WGF</strong> AG bemüht, Projektfinanzierungen<br />

externer dritter Partner für die Hotelentwicklungen zu gewinnen.<br />

Das Ziel im Rahmen des Umbaus einer Immobilie in ein Hotel ist, aus einer vorhandenen unrentablen<br />

Bausubstanz eine kernsanierte <strong>und</strong> langfristig vermietete Immobilie zu entwickeln <strong>und</strong> gewinnbringend<br />

zu verkaufen. Eine erste Immobilie hat die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe bereits vollständig in ein Hotel umgebaut<br />

<strong>und</strong> im März 2011 an den Pächter übergeben. Es handelt sich um ein Holiday Inn Express-Hotel in der<br />

Frankfurter Elbestraße, für das ein Pachtvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen wurde.<br />

Des Weiteren soll zeitnah mit dem Umbau einer Immobilie im Essener Bahnhofsviertel in ein Hotel der<br />

Economy-Kategorie begonnen werden. Auch für dieses Hotel ist nach seiner Fertigstellung bereits ein<br />

Pachtvertrag mit einer Laufzeit von 25 Jahren für ein acomhotel abgeschlossen worden.<br />

Darüber hinaus ist beabsichtigt, bis Ende 2012 ein neues Holiday Inn Express-Hotel mit 240 Zimmern in<br />

Berlin-Mitte (Nähe Alexanderplatz) zu bauen. In der östlichen HafenCity von Hamburg beabsichtigt die<br />

<strong>WGF</strong> AG, bis Mitte 2013 ein weiteres acomhotel mit 258 Zimmern zu errichten. Für beide Neubauvorhaben<br />

wurden ebenfalls bereits 20 bzw. 25-jährige Pachtverträge abgeschlossen.<br />

Im Laufe des Jahres 2011 soll zudem ein ehemaliges Bankgebäude in <strong>Stuttgart</strong> zu einem Apartmenthaus<br />

mit 61 Einheiten umgebaut werden. Betreiberin dieses Objektes soll die Schwestergesellschaft der <strong>WGF</strong><br />

AG sein, die my home partners GmbH, welche bereits ein Boardinghaus in Düsseldorf betreibt.<br />

1.2.3 Ausbau der Geschäftstätigkeit<br />

Die <strong>WGF</strong> AG ist im Begriff, ihre Tätigkeit im Jahr 2011 um folgende Geschäftsfelder zu erweitern:<br />

Die Rheinsee 322. V V GmbH, eine 100 %ige Tochtergesellschaft der <strong>WGF</strong> AG, hat im Mai 2011 die Erlaubnis<br />

zum Betrieb des Investmentgeschäftes im Sinne des Investmentgesetzes (InvG) von der B<strong>und</strong>esan-


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 11 von 164<br />

stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhalten. Nach Erteilung der Erlaubnis durch die BaFin<br />

wurde die Rheinsee 322. V V GmbH in <strong>WGF</strong> Immobilien Investment GmbH umfirmiert. Als lizensierte<br />

Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des Investmentgesetzes beabsichtigt die <strong>WGF</strong> Immobilien Investment<br />

GmbH, Fonds als Immobilien-Sondervermögen (§§ 66 ff. InvG) sowie als Spezial-Sondervermögen<br />

(§§ 91 ff. InvG) aufzulegen <strong>und</strong> zu verwalten. Zielgruppe dieses neuen Geschäftsfeldes sind vor allem<br />

institutionelle Investoren.<br />

Die <strong>WGF</strong> Anlageberatungsgesellschaft mbH (vormals diamap GmbH) ist ebenfalls eine 100 %ige Tochtergesellschaft<br />

der <strong>WGF</strong> AG. Die <strong>WGF</strong> Anlageberatungsgesellschaft mbH beabsichtigt, Geschäfte über<br />

die Anschaffung <strong>und</strong> Veräußerung von Finanzinstrumenten zu vermitteln (Anlagevermittlung), Finanzinstrumente<br />

im fremden Namen für fremde Rechnung anzuschaffen <strong>und</strong> zu veräußern (Abschlussvermittlung)<br />

sowie persönliche Empfehlungen an K<strong>und</strong>en oder deren Vertreter abzugeben, die sich auf Geschäfte<br />

mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen <strong>und</strong> auf der Gr<strong>und</strong>lage einer Prüfung der persönlichen<br />

Umstände des Anlegers gestützt werden (Anlageberatung). Da es sich bei der Anlage- <strong>und</strong> Abschlussvermittlung<br />

sowie der Anlageberatung um erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz<br />

(KWG) handelt, müssen sie unter einem Haftungsdach durch die <strong>WGF</strong> Anlageberatungsgesellschaft<br />

mbH als geb<strong>und</strong>ener Vermittler gemäß § 2 Absatz 10 KWG erfolgen. Die <strong>WGF</strong> Anlageberatungsgesellschaft<br />

mbH hat im Februar 2011 Verträge mit der Dialog Vermögensmanagement GmbH<br />

(Haftungsinstitut), Hanns-Klemm-Straße 5, 71034 Böblingen, abgeschlossen <strong>und</strong> ist als geb<strong>und</strong>ener<br />

Vermittler unter diesem Haftungsdach im Register der BaFin eingetragen. Die Geschäftstätigkeit wurde<br />

im März 2011 aufgenommen.<br />

Neben den bereits etablierten Geschäftsfeldern, die sich im Wesentlichen auf das Segment der Privatk<strong>und</strong>en<br />

konzentrieren, beabsichtigt die <strong>WGF</strong> AG, individuell zugeschnittene Kapitalanlageprodukte für<br />

institutionelle Investoren zu entwickeln.<br />

1.2.4 Wesentliche Tochtergesellschaften<br />

Neben den im vorherigen Abschnitt genannten Unternehmen setzt die <strong>WGF</strong> AG ihr Geschäftsmodell mit<br />

weiteren Tochtergesellschaften um. Dabei handelt es sich mit Ausnahme der Ilse Bau <strong>und</strong> Planung<br />

GmbH <strong>und</strong> der deboka Deutsche Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden Kapital AG um reine Objektgesellschaften, deren<br />

Geschäftszweck neben dem Erwerb von Immobilien darin besteht, diese zu entwickeln <strong>und</strong> möglichst<br />

mit Gewinn wieder zu veräußern. Insoweit befindet sich der Immobilienbestand nicht direkt im Eigentum<br />

der <strong>WGF</strong> AG, sondern im Eigentum ihrer Tochtergesellschaften. Dennoch werden sämtliche Entscheidungen<br />

im Zusammenhang mit der Auswahl, der Entwicklung <strong>und</strong> der Verwaltung der Immobilien<br />

auf Ebene der Muttergesellschaft getroffen. Auch der Zeitpunkt <strong>und</strong> die Konditionen der Veräußerung<br />

werden von der <strong>WGF</strong> AG festgelegt.<br />

Die Ilse Bau <strong>und</strong> Planung GmbH übernimmt das Baumanagement sowie Projektierungs- <strong>und</strong> Entwicklungsleistungen<br />

ausschließlich für die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe. Ihr Tätigkeitsfeld ist die marktgerechte Instandsetzung<br />

aller Immobilien der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe, um Vermietungsquoten zu optimieren <strong>und</strong> bessere<br />

Veräußerungsmöglichkeiten zu schaffen. Bei der Umsetzung von Immobilienprojekten tritt die Ilse<br />

Bau <strong>und</strong> Planung GmbH als Generalübernehmer auf <strong>und</strong> verantwortet die Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführung<br />

der Bauleistungen. Zwischen der <strong>WGF</strong> AG <strong>und</strong> der Ilse Bau <strong>und</strong> Planung GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag.<br />

Die deboka Deutsche Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden Kapital AG als weitere 100 %ige Tochtergesellschaft der <strong>WGF</strong> AG<br />

agiert als Initiatorin geschlossener Immobilienfonds für deutsche Gewerbeobjekte <strong>und</strong> übernimmt das<br />

Management der Fondsgesellschaften. Hierbei greift die deboka Deutsche Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden Kapital AG<br />

auf Leistungen der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe zurück. Dies betrifft insbesondere die Bewertung von Immobilien,<br />

die Transaktionsexpertise <strong>und</strong> die Bestandsverwaltung der erworbenen Objekte. Zwischen der <strong>WGF</strong><br />

AG <strong>und</strong> der deboka Deutsche Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden Kapital AG besteht ein Ergebnisabführungsvertrag.<br />

1.2.5 Ausgewählte Finanzinformationen<br />

Die nachfolgend aufgeführten zusammengefassten Finanzinformationen der <strong>WGF</strong> AG für die jeweils am<br />

31. Dezember endenden Geschäftsjahre 2009 <strong>und</strong> 2010 sind den geprüften Jahresabschlüssen der <strong>WGF</strong>


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AG entnommen, die jeweils nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) aufgestellt wurden<br />

<strong>und</strong> im Finanzteil dieses Prospekts vollständig abgedruckt sind. Die Jahresabschlüsse nach HGB<br />

zum 31. Dezember 2009 <strong>und</strong> 31. Dezember 2010 wurden von der Karl Berg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Düsseldorf, geprüft. Die Jahresabschlüsse für die zum 31. Dezember 2009 <strong>und</strong> 31. Dezember<br />

2010 endenden Geschäftsjahre wurden jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.<br />

Die <strong>WGF</strong> AG war in den vergangenen Geschäftsjahren 2009 <strong>und</strong> 2010 nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches<br />

(HGB) nicht dazu verpflichtet, einen Konzernabschluss aufzustellen <strong>und</strong> zu veröffentlichen.<br />

Die nachstehenden Finanzinformationen sollten in Verbindung mit den im Finanzteil dieses Prospekts<br />

abgedruckten Abschlüssen der Gesellschaft, dem Abschnitt "Erläuterung <strong>und</strong> Analyse der Finanzlage<br />

<strong>und</strong> der geschäftlichen Entwicklung", <strong>und</strong> den an anderer Stelle in diesem Prospekt enthaltenen weiteren<br />

Finanzinformationen gelesen werden.<br />

Ausgewählte Daten zur Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung Jahresabschluss Jahresabschluss<br />

Angaben in TEuro (R<strong>und</strong>ungsdifferenzen möglich) 1. Januar bis 1. Januar bis<br />

31. Dezember 2009 31. Dezember 2010<br />

geprüft geprüft<br />

Umsatzerlöse 28.684 124.254<br />

Sonstige betriebliche Erträge 2.997 10.461<br />

Aufwendungen aus Immobilienabgängen (Materialaufwand) -16.671 -103.406<br />

Personalaufwand -3.628 -5.986<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen -14.087 -18.380<br />

Erträge aus erhaltenen Gewinnen aufgr<strong>und</strong> eines<br />

Gewinnabführungsvertrags<br />

6.383 8.396<br />

Aufwendungen aus Verlustübernahme -641 -12<br />

EBITDA* 3.037 15.327<br />

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des<br />

Anlagevermögens <strong>und</strong> Sachanlagen<br />

-155 -198<br />

Abschreibungen auf Finanzanlagen 0 -390<br />

EBIT* 2.882 14.739<br />

Sonstige Zinsen <strong>und</strong> ähnliche Erträge 5.189 9.477<br />

Zinsen <strong>und</strong> ähnliche Aufwendungen -7.649 -11.167<br />

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 422 13.049<br />

Steuern vom Einkommen <strong>und</strong> vom Ertrag -828 -560<br />

Sonstige Steuern -9 -7<br />

Jahresüberschuss -415 12.482<br />

Verlustvortrag aus dem Vorjahr -10.325 -10.740<br />

Einstellung in gesetzliche Rücklage 0 -87<br />

Bilanzgewinn -10.740 1.655<br />

* Die aufgeführten Kennzahlen "EBITDA" <strong>und</strong> "EBIT" sind in den im Finanzteil dieses Prospekts abgedruckten<br />

Abschlüsse nicht enthalten, sondern wurden von der Gesellschaft jeweils anhand der vorstehenden<br />

Zahlen selbst errechnet; sie sind daher ungeprüft.


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Ausgewählte Bilanzdaten Jahresabschluss zum Jahresabschluss zum<br />

Angaben in TEuro (R<strong>und</strong>ungsdifferenzen möglich) 31. Dezember 2009 31. Dezember 2010<br />

AKTIVA<br />

Anlagevermögen<br />

geprüft geprüft<br />

Immaterielle Vermögensgegenstände 81 81<br />

Sachanlagen 278 404<br />

Finanzanlagen 16.578 126.034<br />

Umlaufvermögen<br />

Vorräte 25.761 600<br />

Forderungen <strong>und</strong> sonstige Vermögensgegenstände 82.958 106.890<br />

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 21.820 9.194<br />

Rechnungsabgrenzungsposten. 53 51<br />

Aktive latente Steuern 0 2.051<br />

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 6.817 0<br />

Summe Aktiva 154.347 245.306<br />

PASSIVA<br />

Eigenkapital<br />

Gezeichnetes Kapital 3.000 3.000<br />

Kapitalrücklage 795 795<br />

Genussrechtskapital 128 2.699<br />

Gewinnrücklagen 0 2.874<br />

Bilanzgewinn -10.740 1.655<br />

Nicht gedeckter Fehlbetrag 6.817 0<br />

Rückstellungen<br />

Sonstige Rückstellungen 2.726 2.510<br />

Verbindlichkeiten<br />

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 53 1<br />

Anleiheverbindlichkeiten 140.937 217.968<br />

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0 200<br />

Sonstige Verbindlichkeiten 8.726 12.758<br />

Rechnungsabgrenzungsposten 1.904 845<br />

Summe Passiva 154.347 245.306


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Ausgewählte Cash-flow Positionen 2009 2010<br />

Angaben in TEuro (R<strong>und</strong>ungsdifferenzen möglich) geprüft geprüft<br />

Cash-flow aus laufender Geschäftstätigkeit -21.855 -22.575<br />

Cash-flow aus Investitionstätigkeit -169 -330<br />

Cas-flow aus Finanzierungstätigkeit 28.884 10.332<br />

Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 6.859 -12.574<br />

Finanzmittelfonds zu Anfang der Periode 14.908 21.767<br />

Finanzmittelfonds am Ende der Periode 21.767 9.193<br />

1.3 Zusammenfassung zu den angebotenen Genussscheinen<br />

1.3.1 Allgemeine Angaben, Zeichnungsfrist, Verwendung des Emissionserlöses<br />

Die Emittentin bietet im Wege eines öffentlichen Angebots Genussscheine im Gesamtnennwert von bis<br />

zu 30.000.000,00 Euro (in Worten: Dreißig Millionen Euro) an, eingeteilt in bis zu 300.000 auf den Inhaber<br />

lautende Genussscheine von je 100,00 Euro (in Worten Einh<strong>und</strong>ert Euro). Die Genussscheine werden<br />

zum Nennbetrag ausgegeben. Der Mindesterwerb beträgt ein Genussschein (=100,00 Euro). Höhere<br />

Zeichnungen müssen durch 100,00 Euro teilbar sein. Eine Beschränkung für den maximalen Erwerb besteht<br />

nicht.<br />

Die Zeichnungsfrist beginnt voraussichtlich am 30. Juni 2011 <strong>und</strong> endet am 30. Dezember 2011 oder bei<br />

vorzeitiger Beendigung der Emission durch die Gesellschaft, zu der die Emittentin jederzeit berechtigt<br />

ist. Die Emittentin ist berechtigt, die Zeichnungsfrist zu verkürzen oder zu verlängern.<br />

Die Genussscheine werden über ihre gesamte Laufzeit in einer Globalurk<strong>und</strong>e als Rahmenurk<strong>und</strong>e (die<br />

"Globalurk<strong>und</strong>e") verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Neue <strong>Börse</strong>nstraße 1, 60487 Frankfurt<br />

am Main, verwahrt wird.<br />

Die Genussscheine verbriefen Gläubigerrechte, die keine Gesellschafterrechte, insbesondere keine Teilnahme-,<br />

Mitwirkungs- <strong>und</strong> Stimmrechte, in den Hauptversammlungen der <strong>WGF</strong> AG beinhalten. Die Geschäftsführung<br />

obliegt alleine dem Vorstand der Emittentin.<br />

Die Emittentin beabsichtigt, den ihr zufließenden Netto-Emissionserlös zur Finanzierung des weiteren<br />

organischen Wachstums, zur Umsetzung <strong>und</strong> Finanzierung ihrer strategischen Ziele sowie für allgemeine<br />

Geschäftszwecke zu verwenden. Insbesondere beabsichtigt die Gesellschaft, den Netto-<br />

Emissionserlös für die folgenden Zwecke zu verwenden, wobei die hierfür möglicherweise zur Verwendung<br />

kommenden Beträge von der Höhe des Netto-Emissionserlöses abhängig sein werden:<br />

� Projektierung <strong>und</strong> Bau neuer Hotels;<br />

� Ingangsetzungskosten für den Aufbau einer Kapitalanlagegesellschaft nach dem Investmentgesetz<br />

mittels der Tochtergesellschaft <strong>WGF</strong> Immobilien Investment GmbH (vormals Rheinsee 322. V V<br />

GmbH);<br />

� Gewinnung neuer qualifizierter Mitarbeiter;<br />

� Aufwertung im Eigentum der <strong>WGF</strong> Finanzgruppe stehender Immobilien (z.B. Renovierungsmaßnahmen)<br />

zur weiteren Steigerung der Verkaufsfähigkeit dieser Immobilien;<br />

� Ausbau der Marktposition durch strategische Partnerschaften oder Akquisitionen, sofern sich entsprechend<br />

geeignete Gelegenheiten bieten sollten;<br />

Die Höhe der Beträge, die für die einzelnen Maßnahmen gegebenenfalls verwendet werden, hängt von<br />

einer Vielzahl von Faktoren ab, die sich gegenwärtig noch nicht bestimmen lassen.


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1.3.2 Laufzeit, Kündigung, Rückzahlung<br />

Die Laufzeit der Genussscheine beginnt am 1. Juli 2011 <strong>und</strong> endet am 31. Dezember 2019.<br />

Eine ordentliche Kündigung der Genussscheine durch die Genussscheininhaber oder die Emittentin ist<br />

ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.<br />

Die Genussscheine werden vorbehaltlich einer Teilnahme der Anleger an einem Bilanzverlust der <strong>WGF</strong><br />

AG zum Ende der Laufzeit oder nach dem Wirksamwerden ihrer außerordentlichen Kündigung zum<br />

Nennbetrag zurückgezahlt. Der zurückzuzahlende Betrag ist am 1. Juli des Jahres, das dem Ende der<br />

Laufzeit bzw. dem Wirksamwerden der außerordentlichen Kündigung folgt, jedoch nicht vor dem ersten<br />

Geschäftstag nach der endgültigen Feststellung des Jahresabschlusses der <strong>WGF</strong> AG für das vorangehende<br />

Geschäftsjahr, fällig.<br />

1.3.3 Vergütung der Genussscheininhaber<br />

Die Genussscheininhaber erhalten für jedes Geschäftsjahr innerhalb der Laufzeit eine dem Gewinnanteil<br />

der Aktionäre der Emittentin vorgehende Ausschüttung (die "Vorabausschüttung") in Höhe von bis zu<br />

8 % p. a. des gezeichneten Nennbetrags der Genussscheine.<br />

Darüber hinaus erhalten die Genussscheininhaber für jedes Geschäftsjahr innerhalb der Laufzeit eine<br />

zusätzliche Ausschüttung (die "Bonusausschüttung") in Höhe von 15 % des nach Abzug der Vorabausschüttung<br />

verbleibenden Bilanzgewinnes, anteilig im Bezug zu dem Emissionsvolumen von 30 Mio. Euro.<br />

Das heißt bei einem Platzierungsvolumen von 20 Mio. Euro (2/3 des Emissionsvolumens) zum Ende<br />

der Zeichnungsphase muss die <strong>WGF</strong> AG nur 2/3 der vereinbarten 15 % des nach Abzug der Vorabausschüttung<br />

verbleibenden Bilanzgewinnes als Bonusausschüttung auszahlen. Maßgeblich für die Ermittlung<br />

des Bilanzgewinnes sind die Regelungen des § 58 <strong>und</strong> § 158 des Aktiengesetzes (AktG)<br />

Die Vorabausschüttung auf die Genussscheine ist dadurch begrenzt, dass durch sie kein Bilanzverlust<br />

entstehen oder sich erhöhen darf. Maßgeblich für die Ermittlung eines Bilanzverlustes sind die Regelungen<br />

gemäß § 158 AktG. Reicht der Bilanzgewinn zur Zahlung der Vorabausschüttung nicht aus, vermindert<br />

sich der Ausschüttungsanspruch der Genussscheininhaber entsprechend. Die verminderte Vorabausschüttung<br />

auf die Genussscheine erfolgt im Verhältnis der jeweiligen Ausschüttungsansprüche zueinander.<br />

Dies gilt auch im Verhältnis zu bereits begebenen <strong>und</strong> künftig zu begebenden gleichrangigen<br />

Genussscheinen, sofern deren Bedingungen eine entsprechende Regelung vorsehen.<br />

Im Falle einer Verminderung der Vorabausschüttung ist der nicht ausgeschüttete Betrag in den folgenden<br />

Geschäftsjahren nachzuzahlen. Die Nachzahlung für die Genussscheine wird anteilig im Verhältnis<br />

der jeweiligen Ausschüttungsansprüche zueinander vorgenommen. Dies gilt entsprechend auch im Verhältnis<br />

für bereits begebene <strong>und</strong> künftig zu begebende gleichrangige Genussscheine, sofern deren Bedingungen<br />

eine entsprechende Regelung vorsehen. Bei der Nachzahlung sind die Ausschüttungsansprüche<br />

in der Reihenfolge des Entstehens der Rückstände zu bedienen, beginnend mit dem ältesten rückständigen<br />

Anspruch <strong>und</strong> sodann dem letztfälligen. Eine Nachzahlung ausgesetzter Bonusausschüttungen<br />

ist ausgeschlossen.<br />

Die Genussscheine sind vom 1. Juli 2011 an ausschüttungsberechtigt, das heißt für das Geschäftsjahr 2011<br />

zu einem 1/2-Anteil.<br />

Die Ausschüttung (die Vorabausschüttung <strong>und</strong> die Bonusausschüttung) für das abgelaufene Geschäftsjahr<br />

ist jeweils nachträglich am 1. Juli des folgenden Geschäftsjahres fällig, jedoch nicht vor dem ersten<br />

Geschäftstag nach der Feststellung des Jahresabschlusses der Emittentin für das Geschäftsjahr, für das<br />

die Ausschüttung erfolgen soll. Ist der Fälligkeitstag für eine Ausschüttung kein Bankarbeitstag, so hat<br />

die Zahlung am darauffolgenden Bankarbeitstag zu erfolgen. Dabei ist ein Bankarbeitstag ein Tag (außer<br />

Samstag oder Sonntag), an dem die Clearstream Banking AG Zahlungen abwickelt <strong>und</strong> die Geschäftsbanken<br />

in Düsseldorf geöffnet haben (der "Bankarbeitstag").


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1.3.4 Verlustbeteiligung, Nachrang der Genussscheine<br />

Die Genussscheininhaber nehmen an einem etwaigen Bilanzverlust in voller Höhe durch Verminderung<br />

ihrer Rückzahlungsansprüche teil, <strong>und</strong> zwar im Verhältnis der Rückzahlungsansprüche zu dem in der<br />

Bilanz ausgewiesenen Eigenkapital (einschließlich Genussrechtskapital, jedoch ohne andere nachrangige<br />

Verbindlichkeiten). Bei einer Kapitalherabsetzung zur Deckung eines Bilanzverlustes vermindert sich<br />

der Rückzahlungsanspruch jedes Genussscheininhabers in demselben Verhältnis, wie das Gr<strong>und</strong>kapital<br />

herabgesetzt wird. Verlustvorträge aus den Vorjahren bleiben hierbei außer Betracht. Das bedeutet,<br />

dass am Ende der Laufzeit der Genussscheine oder bei einer vorzeitigen Kündigung das Genussrechtskapital<br />

ganz oder teilweise aufgezehrt sein kann <strong>und</strong> sich infolgedessen die Rückzahlungsansprüche der<br />

Genussscheininhaber vermindern oder sogar ganz ausfallen.<br />

Im Insolvenz- oder Liquidationsfall gehen die Forderungen aus den Genussscheinen den Forderungen<br />

aller anderen nicht nachrangigen Gläubiger der Emittentin im Rang nach. Ein Totalverlust kann daher<br />

nicht ausgeschlossen werden. Die Genussscheine gewähren keinen Anteil am Liquidationserlös der<br />

Emittentin.<br />

1.3.5 Gleichrangigkeit mit bereits emittierten Genussscheinen<br />

Die <strong>WGF</strong> AG hat im Geschäftsjahr 2009 bereits Genussscheine emittiert (WKN: <strong>WGF</strong>H90). Das öffentliche<br />

Angebot dieser Emission ist seit dem 30. September 2010 beendet. Der Netto-Emissionserlös betrug<br />

2,699 Mio. Euro. Die Genussscheine aus dieser Emission sind sehr ähnlich zu den hier prospektierten<br />

Genussscheinen ausgestaltet. Die Anleger erhalten ebenfalls für jedes Geschäftsjahr der bis zum 30.<br />

September 2021 andauernden Laufzeit eine dem Gewinnanteil der Aktionäre der Emittentin vorgehende<br />

Ausschüttung in Höhe von bis zu 8 % p.a. des gezeichneten Nennbetrags der Genussscheine. Darüber<br />

hinausgehende Ausschüttungsansprüche bestehen nicht. Die Ausschüttungsansprüche sind gleichrangig<br />

mit den Ausschüttungsansprüchen des hier prospektierten Genussscheines. Die bereits platzierten<br />

Genussscheine aus dieser vorhergehenden Emission sind in den Freiverkehr der <strong>Börse</strong>n Düsseldorf,<br />

<strong>Stuttgart</strong> <strong>und</strong> Hamburg einbezogen.<br />

1.4 Zusammenfassung der wesentlichen Risikofaktoren<br />

Vor einer Entscheidung über den Erwerb der Genussscheine der <strong>WGF</strong> AG sollten Anleger die nachfolgend zusammengefassten<br />

Risiken, die im Abschnitt "Risikofaktoren" ausführlich dargestellt sind, sorgfältig lesen <strong>und</strong> abwägen.<br />

Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann, einzeln oder zusammen mit anderen Umständen, die<br />

Geschäftstätigkeit der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe wesentlich beeinträchtigen <strong>und</strong> erheblich nachteilige Auswirkungen<br />

auf die Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage der <strong>WGF</strong> AG <strong>und</strong> damit auf den Wert der Genussscheine sowie die<br />

Fähigkeit der <strong>WGF</strong> AG haben, Ausschüttungen auszuzahlen <strong>und</strong>/oder die Genussscheine am Ende der Laufzeit<br />

zurückzuzahlen. Potentielle Anleger könnten hierdurch ihr in die Genussscheine investiertes Kapital teilweise oder<br />

vollständig verlieren. Zu diesen Risiken gehören:<br />

1.4.1 Risiko eines Totalverlustes<br />

Für den Anleger besteht das Risiko, sein investiertes Kapital teilweise oder vollständig zu verlieren<br />

<strong>und</strong> bei einem Bilanzverlust keinen Anspruch gegen die Emittentin auf Ausschüttungen zu haben.<br />

Für Anleger, die ihre Genussscheine ganz oder teilweise durch Fremdmittel, z.B. Bankdarlehen,<br />

finanzieren, erhöht sich die Risikostruktur ihrer Anlage weiter.<br />

1.4.2 Risiken in Bezug auf die Geschäftstätigkeit<br />

Risiken aus der konjunkturellen Entwicklung<br />

Eine schwache konjunkturelle Entwicklung bzw. eine Verschlechterung der Konjunktur, insbesondere in<br />

Deutschland, kann sich negativ auf die Erwerbs- <strong>und</strong> Veräußerungsmöglichkeiten von Immobilien <strong>und</strong><br />

damit auf die Geschäftstätigkeit der <strong>WGF</strong> AG auswirken.


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Verfügbarkeit geeigneter Immobilien<br />

Die <strong>WGF</strong> AG ist davon abhängig, Immobilien zu einem günstigen Preis zu erwerben <strong>und</strong> die Immobilien<br />

unter Erzielung eines Veräußerungsgewinns wieder zu verkaufen. Die <strong>WGF</strong> AG könnte zukünftig nicht in<br />

der Lage sein, Immobilien zu einem wirtschaftlich vernünftigen Preis zu erwerben.<br />

Verfügbarkeit von Fremdkapital<br />

Die <strong>WGF</strong> AG hat einen erheblichen Finanzierungsbedarf, insbesondere durch Fremdkapital, der sich<br />

künftig noch erhöhen könnte, <strong>und</strong> es ist nicht gewährleistet, dass sie diesen überhaupt oder zu angemessenen<br />

Konditionen decken kann; insbesondere könnten die Finanzierungskosten infolge eines Zinsanstiegs<br />

deutlich steigen.<br />

Fehlinvestitions- <strong>und</strong> Immobilieninvestitionsrisiken<br />

Die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe könnte Fehlinvestitionen in Immobilien tätigen oder der Wert von Immobilien<br />

der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe könnte durch unterschiedlichste Faktoren sinken.<br />

Fehlende Veräußerungsmöglichkeiten für Immobilien<br />

Die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe ist davon abhängig, von ihr erworbene Immobilien mit Gewinn wieder zu veräußern.<br />

In diesem Zusammenhang ist von besonderer Bedeutung, solvente Käufer zu finden, die den vereinbarten<br />

Kaufpreis finanzieren <strong>und</strong> bei Fälligkeit auch leisten können.<br />

Vermietungsrisiko<br />

Mangelnde, nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Mietzahlungen können zu Einnahmeausfällen der<br />

<strong>WGF</strong>-Finanzgruppe führen. Zudem könnte die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe nicht in der Lage sein, Anschlussmieter<br />

für gekündigte Mietverträge oder leer stehende Objekte zu finden.<br />

Personalrisiken<br />

Der künftige Erfolg der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe ist von Führungskräften <strong>und</strong> qualifizierten Mitarbeitern abhängig.<br />

Risiken im Zusammenhang mit der Organisation <strong>und</strong> dem angestrebten Wachstum des Unternehmens<br />

Die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe könnte nicht in der Lage sein, ihre internen Organisations-, Informations-, Risikoüberwachungs-<br />

<strong>und</strong> Risikomanagementstrukturen sowie das Rechnungswesen angemessen weiterzuentwickeln<br />

oder dem angestrebten Wachstum anzupassen.<br />

Risiken im Zusammenhang mit dem Compliance-System<br />

Das Compliance-System <strong>und</strong> die Überwachungsmöglichkeiten der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe sind möglicherweise<br />

nicht ausreichend, um Gesetzesverletzungen zu verhindern bzw. erfolgte Gesetzesverletzungen<br />

aufzudecken.<br />

Risiken aus der Einbringung von Immobilien in Tochtergesellschaften<br />

Die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe könnte nicht in der Lage sein, die von der <strong>WGF</strong> AG in der Vergangenheit unter<br />

Hebung von stillen Reserven zu Zeitwerten in Tochtergesellschaften eingebrachten Immobilien zu Preisen<br />

zu veräußern, die über ihrem Einbringungswert liegen. Dies würde zu einem Abschreibungsbedarf in<br />

den Finanzanlagen der <strong>WGF</strong> AG führen. Gleiches gilt, falls die eingebrachten Immobilien aus anderen<br />

Gründen (z.B. Sturm-, Feuer- <strong>und</strong> Wasserschäden) in ihrem Wert sinken.<br />

Risiken aus Projektentwicklungen<br />

Die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe ist bei der Entwicklung von Immobilienprojekten, insbesondere Hotelprojekten,<br />

als Eigentümerin <strong>und</strong> Projektentwicklerin Risiken aus der Planung <strong>und</strong> Errichtung von Immobilienprojekten,<br />

Risiken aus der Finanzierung der Immobilienprojekte, Risiken aus der Abhängigkeit von Vertragspartnern<br />

sowie Sachmängelrisiken ausgesetzt, die eine Projektentwicklung verzögern, erheblich<br />

verteuern oder sogar nach ihrem Beginn unmöglich machen können.<br />

Risiken im Zusammenhang mit der Emission geschlossener Immobilienfonds<br />

Die <strong>WGF</strong> AG könnte aufgr<strong>und</strong> eines Beherrschungs- <strong>und</strong> Ergebnisabführungsvertrages dazu gezwungen<br />

sein, Verluste ihrer 100 %igen Tochtergesellschaft deboka Deutsche Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden Kapital AG im<br />

Zusammenhang mit der Emission geschlossener Immobilienfonds auszugleichen.


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Risiken aus Beherrschungs- <strong>und</strong> Ergebnisabführungsverträgen<br />

Die <strong>WGF</strong> AG könnte aufgr<strong>und</strong> von Beherrschungs- <strong>und</strong> Ergebnisabführungsverträgen dazu gezwungen<br />

sein, Verluste ihrer Tochtergesellschaften Ilse Bau <strong>und</strong> Planung GmbH sowie deboka Deutsche Gr<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> Boden Kapital AG auszugleichen.<br />

Risiken aus der Gründung einer Kapitalanlagegesellschaft nach dem Investmentgesetz<br />

Die <strong>WGF</strong> AG könnte aufgr<strong>und</strong> unwiderruflicher Zusagen dazu gezwungen sein, innerhalb der ersten drei<br />

vollen Geschäftsjahre entstehende Bilanzverluste ihrer neu gegründeten Tochtergesellschaft <strong>WGF</strong> Immobilien<br />

Investment GmbH (vormals Rheinsee 322. V V GmbH), die im Mai 2011 die Erlaubnis zum Betrieb<br />

des Investmentgeschäftes im Sinne des Investmentgesetzes (InvG) von der B<strong>und</strong>esanstalt für<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhalten hat, bis zu einem Gesamtbetrag von 1,25 Mio. Euro auszugleichen<br />

oder bis zu diesem Betrag ihre Tochtergesellschaft so mit finanziellen Mitteln auszustatten,<br />

dass diese jederzeit ihre fälligen Verbindlichkeiten begleichen kann.<br />

Risiken aufgr<strong>und</strong> von Unternehmensverflechtungen<br />

Vertrags- <strong>und</strong> Geschäftsbeziehungen zwischen den Unternehmen der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe können Interessenkonflikte<br />

hervorrufen, die zu wirtschaftlich vergleichsweise unvorteilhaften Vereinbarungen für<br />

die <strong>WGF</strong> AG führen könnten.<br />

Risiken aus bereits emittierten <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen<br />

Zinszahlungs- <strong>und</strong> Rückzahlungsverpflichtungen der <strong>WGF</strong> AG gegenüber Anlegern aus den bereits emittierten<br />

<strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen werden während der Laufzeit der Genussscheine die Vermögens-,<br />

Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage der <strong>WGF</strong> AG belasten.<br />

Risiken aus einer nicht vollständigen oder verzögerten Platzierung von Finanzprodukten<br />

Das künftige Wachstum der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe wird von der Fähigkeit der <strong>WGF</strong> AG abhängen, von ihr<br />

emittierte Wertpapiere möglichst vollständig <strong>und</strong> in einem überschaubaren zeitlichen Rahmen zu platzieren.<br />

Risiken aus einem künftigen Kapitalbedarf<br />

Die <strong>WGF</strong> AG könnte nicht in der Lage sein, möglicherweise notwendigen zusätzlichen Kapitalbedarf für<br />

das Wachstum der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe durch die Aufnahme weiteren Eigen- oder Fremdkapitals zu beschaffen.<br />

Risiken im Zusammenhang mit der Konzernstruktur<br />

Der Erfolg der <strong>WGF</strong> AG ist davon abhängig, dass ihre operativ tätigen Tochtergesellschaften Gewinne<br />

erwirtschaften, um diese an die <strong>WGF</strong> AG ausschütten zu können.<br />

Umfang des Versicherungsschutzes<br />

Der für die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe bestehende Versicherungsschutz könnte nicht ausreichend sein.<br />

Risiken aus Rechtsstreitigkeiten<br />

Die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe könnte im Falle des Unterliegens in einem Rechtsstreit dazu verpflichtet sein,<br />

ein Immobilienportfolio zu einem Kaufpreis von 74,3 Mio. Euro abzunehmen. Im Falle des Obsiegens<br />

müsste sie in ihrem Eigentum befindliche Immobilien gegen Rückgewähr des ursprünglich von ihr aufgewendeten<br />

Kaufpreises herausgeben sowie von ihr gezogene Nutzungen (z.B. Mieterträge) erstatten.<br />

Risiken aus Prospekthaftungsansprüchen<br />

Anleger könnten Prospekthaftungsansprüche gegen die <strong>WGF</strong> AG aus den Wertpapierprospekten der<br />

bislang von der Gesellschaft emittierten Wertpapiere geltend machen.<br />

Risiken im Zusammenhang mit Akquisitionen<br />

Die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe könnte im Fall beabsichtigter Unternehmensakquisitionen nicht in der Lage<br />

sein, geeignete Unternehmen oder deren Vermögenswerte zu übernehmen <strong>und</strong> erfolgreich zu integrieren.


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 19 von 164<br />

1.4.3 Risiken in Bezug auf die Genussscheine<br />

Risiken aus der Abhängigkeit der Ausschüttungen vom Bilanzgewinn<br />

Im Falle eines Bilanzverlustes der <strong>WGF</strong> AG verlieren die Anleger ihren Anspruch auf Ausschüttungen<br />

gegen die <strong>WGF</strong> AG. Bei einem geringen Bilanzgewinn vermindern sich die Ausschüttungsansprüche der<br />

Anleger.<br />

Risiken aus der Teilnahme der Genussscheine an einem Bilanzverlust<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Teilnahme der Genussscheine an einem Bilanzverlust der <strong>WGF</strong> AG können die Anleger<br />

ihren Anspruch auf Rückzahlung ihres eingesetzten Kapitals am Ende der Laufzeit oder bei einer vorzeitigen<br />

Kündigung ganz oder teilweise verlieren.<br />

Risiko eines geringen oder gar keines Bilanzgewinnes<br />

Durch die Abhängigkeit der Ausschüttungen von einem Bilanzgewinn der <strong>WGF</strong> AG <strong>und</strong> der Teilnahme<br />

der Genussscheininhaber an einem etwaigen Bilanzverlust durch Verminderung ihrer Rückzahlungsansprüche<br />

bedeutet eine Investition in die Genussscheine eine Teilhabe am allgemeinen unternehmerischen<br />

Risiko der Gesellschaft <strong>und</strong> der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe, das durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst<br />

wird.<br />

Risiken aufgr<strong>und</strong> des Rangrücktritts der Genussscheininhaber<br />

Im Insolvenz- <strong>und</strong> Liquidationsfall gehen die Forderungen aus den Genussscheinen den Forderungen<br />

aller anderen nicht nachrangigen bestehenden <strong>und</strong> künftigen Gläubiger der Emittentin im Rang nach.<br />

Daher ist im Insolvenz- oder Liquidationsfall ein Totalverlust nicht ausgeschlossen.<br />

Keine Teilnahme an einem Liquidationserlös der <strong>WGF</strong> AG<br />

Die Genussscheine gewähren keinen Anteil an einem etwaigen Liquidationserlös der <strong>WGF</strong> AG.<br />

Risiken aus einer fehlenden Absicherung der Ansprüche<br />

Die Ansprüche der Genussscheininhaber gegen die Emittentin sind weder durch Gr<strong>und</strong>pfandrechte an<br />

Immobilien noch in sonstiger Weise dinglich gesichert.<br />

Risiken aus der Bestellung von Sicherheiten zu Gunsten anderer Gläubiger<br />

An sämtlichen Immobilien der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe (mit Ausnahme der deboka Deutsche Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden<br />

Kapital AG) sind erstrangige Gr<strong>und</strong>pfandrechte zugunsten der Anleger der jeweiligen <strong>WGF</strong>-<br />

Hypothekenanleihen bestellt worden. Etwaige Verwertungs- <strong>und</strong> Veräußerungserlöse der Immobilien<br />

müssen zunächst zur Ablösung der Gr<strong>und</strong>pfandrechtgläubiger verwendet werden.<br />

Risiken aufgr<strong>und</strong> der eingeschränkten Veräußerbarkeit der Genussscheine<br />

Es besteht keine Gewähr, dass sich – auch bei einer zukünftigen etwaigen Einbeziehung der Genussscheine<br />

in den Freiverkehr einer <strong>Börse</strong> – ein aktiver oder liquider Handel für die Genussscheine entwickelt;<br />

zudem wird ein etwaiger <strong>Börse</strong>nkurs möglicherweise volatil sein <strong>und</strong> unter dem Nennbetrag der<br />

Genussscheine liegen.<br />

Keine Geltung bestimmter Anlegerschutzbestimmungen<br />

Wichtige Anlegerschutzbestimmungen des Wertpapierhandels- <strong>und</strong> des Wertpapiererwerbs- <strong>und</strong> Übernahmegesetzes<br />

gelten für die Genussscheine der <strong>WGF</strong> AG nicht.<br />

Risiko aufgr<strong>und</strong> der mangelnden Kündbarkeit der Genussscheine<br />

Die Genussscheine können weder von den Genussscheininhabern noch von der <strong>WGF</strong> AG vor dem Ende<br />

ihrer Laufzeit ordentlich gekündigt werden.<br />

Keine Wertaufholung nach dem Ende der Laufzeit<br />

Nach dem Ende der Laufzeit der Genussscheine besteht trotz möglicherweise entsprechender Bilanzgewinne<br />

keine Verpflichtung der <strong>WGF</strong> AG, in der Vergangenheit aufgr<strong>und</strong> von Bilanzverlusten unterbliebene<br />

oder eingeschränkte Ausschüttungen nachzuholen oder aufgr<strong>und</strong> der Teilnahme an einem Bilanzverlust<br />

verminderte oder ausgefallene Rückzahlungsansprüche wieder aufzufüllen.<br />

Keine Ansprüche für das dem Ende der Laufzeit folgende Geschäftsjahr<br />

Nach dem Ende der Laufzeit zum 31. Dezember 2019 haben die Genussscheininhaber bis zu dem Zeitpunkt<br />

im darauffolgenden Geschäftsjahr 2020, an dem die Genussscheine zurückgezahlt werden, keine


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 20 von 164<br />

Ausschüttungs- oder Zinsansprüche gegen die <strong>WGF</strong> AG <strong>und</strong> nehmen an einem Bilanzgewinn für das<br />

Geschäftsjahr 2020 nicht teil.<br />

Risiken bei Fremdfinanzierung der Genussscheine<br />

Die Risikostruktur der Genussscheine steigt, wenn Genussscheininhaber ihre Investition in die Genussscheine<br />

durch Fremdmittel finanzieren.<br />

Einfluss von Transaktions- <strong>und</strong> ähnlichen Kosten<br />

Provisionen (z.B. der Banken) oder andere mit dem Erwerb oder Verkauf der Genussscheine verb<strong>und</strong>ene<br />

Kosten Dritter können insbesondere in Kombination mit einem niedrigen Auftragswert je Transaktion,<br />

z.B. aufgr<strong>und</strong> vereinbarter Mindestgebühren pro Transaktion, zu erheblichen Kostenbelastungen für<br />

den Genussscheininhaber führen.<br />

Risiko zukünftiger Genussscheinemissionen<br />

Zukünftige Emissionen von gleichrangigen Genussscheinen durch die <strong>WGF</strong> AG könnten zu einer erheblichen<br />

Verminderung der Ansprüche der Genussscheininhaber führen.<br />

Risiken aus bereits emittierten Genussscheinen<br />

Ausschüttungsanspruche der Genussscheininhaber können nur gleichrangig mit den Ansprüchen der<br />

Anleger des bereits von der <strong>WGF</strong> AG emittierten Genussscheines bedient werden <strong>und</strong> der Bilanzgewinn<br />

der <strong>WGF</strong> AG könnte nicht ausreichend sein, beide Genussscheine vollständig zu bedienen.<br />

Risiken aus einem mangelnden Einfluss der Genussscheininhaber<br />

Die Genussscheine verbriefen Gläubigerrechte, die keine Gesellschafterrechte, insbesondere keine Teilnahme-,<br />

Mitwirkungs- <strong>und</strong> Stimmrechte in der Hauptversammlung der <strong>WGF</strong> AG beinhalten.<br />

1.4.4 Weitere Risiken<br />

Steuerliche Risiken<br />

Die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe könnte Steuernachforderungen in Höhe von bis zu 1,6 Mio. Euro für vergangene<br />

Veranlagungszeiträume ausgesetzt sein.<br />

Gesetzliche Risiken<br />

Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen könnten sich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit der<br />

<strong>WGF</strong>-Finanzgruppe auswirken.<br />

Zukunftsgerichtete Aussagen<br />

In diesem Prospekt enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen könnten nicht oder nicht wie von der <strong>WGF</strong><br />

AG erwartet eintreten.<br />

Risiko der Ausübung von Verbraucherschutzrechten<br />

Zur Anwendbarkeit <strong>und</strong> Umsetzung der Vorschriften über den Fernabsatz bei Finanzdienstleistungen<br />

gemäß §§ 312 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf den Vertrieb von Genussscheinen wie diesen gibt es<br />

bislang keine abschließende Rechtsprechung.


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 21 von 164<br />

2 Risikofaktoren<br />

Potentielle Anleger sollten neben den anderen in diesem Prospekt enthaltenen Informationen die nachfolgend<br />

aufgeführten Risikofaktoren sorgfältig lesen <strong>und</strong> bei der Entscheidung über den Kauf der Genussscheine im Rahmen<br />

des Angebots berücksichtigen. Jede Geldanlage bei einem Unternehmen stellt ein Risiko dar <strong>und</strong> unterliegt<br />

betrieblichen <strong>und</strong> marktbedingten Schwankungen. Dies gilt in gleichem Maß auch für die hier angebotenen Genussscheine;<br />

sie sind eine Risikoanlage. Somit kann prinzipiell auch ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals<br />

eines Anlegers nicht ausgeschlossen werden. Einen solchen denkbaren Totalverlust sollte der Anleger vor dem<br />

Hintergr<strong>und</strong> seiner persönlichen Vermögensverhältnisse <strong>und</strong> Anlageziele bedenken <strong>und</strong> notfalls wirtschaftlich<br />

verkraften können.<br />

Der Eintritt eines oder mehrerer der im folgenden beschriebenen Ereignisse, einzeln oder zusammen mit anderen<br />

Umständen, oder die Realisierung eines zum jetzigen Zeitpunkt unbekannten Risikos kann sich erheblich nachteilig<br />

auf die Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage der <strong>WGF</strong> <strong>Westfälische</strong> <strong>Gr<strong>und</strong>besitz</strong> <strong>und</strong> Finanzverwaltung AG<br />

(nachfolgend die "<strong>WGF</strong> AG", die "Emittentin" oder die "Gesellschaft") <strong>und</strong> damit auf den Wert der Genussscheine<br />

<strong>und</strong> die Fähigkeit der Emittentin zur Zahlung von Zinsen oder zur Rückzahlung der Genussscheine auswirken.<br />

Anleger könnten hierdurch ihr in die Genussscheine investiertes Kapital teilweise oder vollständig verlieren.<br />

Die nachfolgend aufgeführten Risiken könnten sich zudem rückwirkend betrachtet als nicht abschließend herausstellen<br />

<strong>und</strong> daher nicht die einzigen Risiken sein, denen die Emittentin ausgesetzt ist. Weitere Risiken <strong>und</strong> Unsicherheiten,<br />

die der Emittentin aus heutiger Sicht nicht bekannt sind oder als nicht wesentlich eingeschätzt werden,<br />

können ebenfalls die Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage der Emittentin wesentlich beeinträchtigen <strong>und</strong><br />

sich negativ auf die Wertentwicklung der Genussscheine auswirken. Die nachfolgende Darstellung beschreibt die<br />

wesentlichen Risikofaktoren, die im Zusammenhang mit dem Erwerb der Genussscheine von Bedeutung sind.<br />

Die gewählte Reihenfolge der nachfolgend genannten Risikofaktoren stellt keine Aussage über ihre Realisierungswahrscheinlichkeit<br />

oder das Ausmaß potentieller Beeinträchtigungen des Geschäfts der Emittentin dar. Die<br />

genannten Risiken können sich einzeln oder kumulativ verwirklichen.<br />

2.1 Risiko eines Totalverlustes<br />

Für den Anleger besteht das Risiko, sein investiertes Kapital teilweise oder vollständig zu verlieren<br />

<strong>und</strong> bei einem Bilanzverlust keinen Anspruch gegen die Emittentin auf Ausschüttungen zu haben.<br />

Die Ausschüttung auf die Genussscheine ist dadurch begrenzt, dass durch sie kein Bilanzverlust<br />

entstehen oder sich erhöhen darf. Reicht dementsprechend der Bilanzgewinn zur Zahlung der<br />

Ausschüttungsansprüche der Anleger nicht aus, vermindert sich dieser entsprechend oder fällt<br />

ganz aus. Darüber hinaus nehmen die Anleger an einem etwaigen Bilanzverlust in voller Höhe<br />

durch Verminderung ihrer Rückzahlungsansprüche teil. Das bedeutet, dass am Ende der Laufzeit<br />

der Genussscheine oder bei einer vorzeitigen Kündigung das Genussrechtskapital ganz oder teilweise<br />

aufgezehrt sein kann <strong>und</strong> sich infolgedessen die Rückzahlungsansprüche der Anleger vermindern<br />

oder sogar ganz ausfallen.<br />

Für Anleger, die ihre Genussscheine ganz oder teilweise durch Fremdmittel, z.B. Bankdarlehen,<br />

finanzieren, erhöht sich die Risikostruktur ihrer Anlage weiter, da die aufgenommenen Fremdmittel<br />

einschließlich der damit verb<strong>und</strong>enen Kosten (z.B. Kreditzinsen) vom Anleger zurückzuführen<br />

sind, <strong>und</strong> zwar auch im Fall des vollständigen oder teilweisen Verlustes der Ansprüche aus den<br />

Genussscheinen <strong>und</strong> auch soweit die Genussscheine gegebenenfalls keine ausreichenden Erträge<br />

abwerfen.


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 22 von 164<br />

2.2 Risiken mit Bezug auf die Geschäftstätigkeit<br />

2.2.1 Risiken aus der konjunkturellen Entwicklung<br />

Eine schwache konjunkturelle Entwicklung bzw. eine Verschlechterung der Konjunktur, insbesondere<br />

in Deutschland, kann sich negativ auf die Erwerbs- <strong>und</strong> Veräußerungsmöglichkeiten von Immobilien<br />

<strong>und</strong> damit auf die Geschäftstätigkeit der <strong>WGF</strong> AG auswirken. Die Geschäftsentwicklung<br />

<strong>und</strong> das weitere Wachstum der <strong>WGF</strong> AG sind maßgeblich von der allgemeinen Nachfrage auf dem Immobilienmarkt<br />

abhängig. Die Nachfrage auf dem Immobilienmarkt ist wiederum maßgeblich von der<br />

allgemeinen konjunkturellen Lage abhängig. Im Jahr 2009 hat sich die Finanzmarktkrise erheblich negativ<br />

auf den Immobilienmarkt in Deutschland <strong>und</strong> insbesondere auf die Möglichkeiten zur Veräußerung<br />

von Immobilien ausgewirkt. Auch wenn sich mittlerweile eine gewisse Erholung der Konjunktur abzeichnet,<br />

besteht weiterhin das Risiko, dass Immobilieninvestoren den Erwerb von Immobilien auf niedrigem<br />

Niveau halten. Zudem ist eine Prognose über die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung zwangsläufig<br />

mit großen Unsicherheiten behaftet. Eine konjunkturelle Schwächephase hat damit auch erheblich<br />

negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe. Insbesondere könnte sie<br />

in einer solchen Schwächephase dazu gezwungen sein, Immobilien zu einem niedrigeren Preis zu veräußern,<br />

als sie dies unter normalen Umständen akzeptieren würde. Der Eintritt eines oder mehrerer der<br />

vorgenannten Risiken könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens,- Finanz- <strong>und</strong><br />

Ertragslage der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe haben.<br />

2.2.2 Verfügbarkeit geeigneter Immobilien<br />

Die <strong>WGF</strong> AG ist davon abhängig, Immobilien zu einem günstigen Preis zu erwerben <strong>und</strong> die Immobilien<br />

unter Erzielung eines Veräußerungsgewinns wieder zu verkaufen. Die <strong>WGF</strong> AG könnte zukünftig<br />

nicht in der Lage sein, Immobilien zu einem wirtschaftlich vernünftigen Preis erwerben zu<br />

können. Zur erfolgreichen Umsetzung ihres Kerngeschäfts ist die <strong>WGF</strong> AG darauf angewiesen, Immobilien<br />

zu einem Preis zu erwerben, der – gegebenenfalls nach der Durchführung von Maßnahmen zur Entwicklung<br />

<strong>und</strong> Wertsteigerung der jeweiligen Immobilie – eine spätere Wiederveräußerung der Immobilie<br />

unter Erzielung eines Veräußerungsgewinns erlaubt. Dazu muss es der <strong>WGF</strong> AG gelingen, geeignete<br />

Immobilien zu identifizieren, zu einem von ihr als angemessen erachteten Preis zu erwerben <strong>und</strong> später<br />

einen Käufer für die jeweilige Immobilie zu dem von ihr erwarteten oder jedenfalls oberhalb ihrer eigenen<br />

Aufwendungen liegenden Preis zu finden.<br />

Sollte sich die Nachfrage nach Immobilien zukünftig wesentlich verschlechtern, ginge dies auch zu Lasten<br />

der Werthaltigkeit des Immobilienbestands der <strong>WGF</strong> AG. Marktimmanente <strong>und</strong> externe Effekte<br />

können den Immobilienmarkt <strong>und</strong> damit auch den Substanz- <strong>und</strong> Ertragswert des Immobilienbestandes<br />

der <strong>WGF</strong> AG negativ beeinflussen. So kann beispielsweise eine verstärkte Abwanderung der städtischen<br />

Bevölkerung in die Vorortgemeinden (Stadtflucht) zu einem Verfall der Mieten in den Städten <strong>und</strong> damit<br />

verb<strong>und</strong>en zu einer Verminderung der Ertrags- <strong>und</strong> Substanzwerte der Immobilien führen, die von der<br />

Gesellschaft gehalten werden.<br />

Es ist auch nicht auszuschließen, dass aufgr<strong>und</strong> zunehmender Wettbewerbsintensität in dem von der<br />

<strong>WGF</strong> AG <strong>und</strong>/oder deren Tochtergesellschaften bearbeiteten Marktsegmenten die Gewinnmarge sinkt.<br />

Im ungünstigsten Fall könnte die Gesellschaft <strong>und</strong>/oder deren Tochtergesellschaften aus dem Markt<br />

gedrängt werden.<br />

2.2.3 Verfügbarkeit von Fremdkapital<br />

Die <strong>WGF</strong> AG hat einen erheblichen Finanzierungsbedarf, insbesondere durch Fremdkapital, der<br />

sich künftig noch erhöhen könnte, <strong>und</strong> es ist nicht gewährleistet, dass sie diesen überhaupt oder<br />

zu angemessenen Konditionen decken kann; insbesondere könnten die Finanzierungskosten infolge<br />

eines Zinsanstiegs deutlich steigen. Der Erwerb <strong>und</strong> die nachfolgende Aufwertung von Immobilien<br />

durch verschiedene Entwicklungsmaßnahmen (Leerstandsabbau, Renovierung, etc.) werden in aller<br />

Regel zum weit überwiegenden Teil durch die langfristige Bereitstellung von Fremdkapital <strong>und</strong> nur zu


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 23 von 164<br />

einem geringeren Teil durch Eigenkapital finanziert. Den Fremdkapitalanteil ihrer Immobilienprojekte<br />

finanziert die <strong>WGF</strong> AG bislang ausschließlich durch die Emission der <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen. Die<br />

Realisierbarkeit von Immobilienprojekten hängt damit entscheidend von der Bereitschaft von Anlegern<br />

ab, weiterhin die <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen zu zeichnen <strong>und</strong> auf diese Weise der <strong>WGF</strong> AG das nötige<br />

Fremdkapital zur Verfügung zu stellen. Sollte sich die Verfügbarkeit von Fremdmitteln für die Finanzierung<br />

von Immobilienprojekten verschlechtern, weil Anleger nicht mehr oder nur noch zu deutlich<br />

schlechteren Konditionen bereit sind, die <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen zu zeichnen, würde dies die Realisierbarkeit<br />

von Immobilienprojekten gravierend erschweren <strong>und</strong> die aus der Realisierung eines Immobilienprojekts<br />

erzielbare Rendite deutlich verringern. Sollte daher die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe bei der Realisierung<br />

von Immobilienprojekten nicht in dem von ihr angestrebten Umfang Fremdkapital erhalten, so<br />

würde dies die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage der <strong>WGF</strong>-<br />

Finanzgruppe erheblich beeinträchtigen.<br />

2.2.4 Fehlinvestitions- <strong>und</strong> Immobilieninvestitionsrisiken<br />

Die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe könnte Fehlinvestitionen in Immobilien tätigen oder der Wert von Immobilien<br />

der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe könnte durch unterschiedlichste Faktoren sinken. Der Erfolg der <strong>WGF</strong><br />

AG hängt unter anderem im Wesentlichen davon ab, erfolgreich in Immobilienprojekte zu investieren.<br />

Risiken ergeben sich für die Genussscheininhaber daraus, dass Fehlinvestitionen in Immobilienprojekte<br />

sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage der <strong>WGF</strong> AG auswirken können.<br />

Selbst bei Beachtung aller relevanten Auswahlkriterien sowie Marktstrategien <strong>und</strong> -analysen können<br />

Investitionen in Immobilien wegen nicht vorhersehbarer Entwicklungen dauerhaft zu Verlusten führen.<br />

Fehleinschätzungen des Managements können die Geschäftstätigkeit ebenfalls erheblich negativ beeinflussen.<br />

Werden die Immobilien beim Erwerb hinsichtlich des Ertrags- oder Substanzwertes falsch eingeschätzt<br />

oder stellen sich nach einer Kaufentscheidung Faktoren heraus, die den Wert einer Immobilie<br />

mindern, kann sich die Ertragslage der Gesellschaft negativ entwickeln. Gleiches gilt im Falle einer von<br />

den Planungen abweichenden, negativen Entwicklung der Vermietungsrate oder der Mieteinnahmen.<br />

Im Extremfall kann eine Vielzahl von falschen Managemententscheidungen oder negativen Entwicklungen<br />

zur Insolvenz der <strong>WGF</strong> AG führen. Dabei können sich Risiken dadurch verwirklichen, dass<br />

� sich der Standort für eine Immobilie aufgr<strong>und</strong> sich verschlechternder Verkehrsanbindungen oder<br />

Sozialstrukturen negativ entwickelt <strong>und</strong> damit einen nachteiligen, im Zeitpunkt des Erwerbs der Genussscheine<br />

noch nicht vorhersehbaren, erheblichen Einfluss auf das Risiko der Anlage zur Folge<br />

hätte;<br />

� sich Abwertungen der Immobilien aus Lärm oder Immissionsbelästigungen ergeben;<br />

� keine ausreichend günstigen Erwerbspreise für Immobilien erzielbar sind;<br />

� sich bei Objektsanierungen höhere als die geplanten Kosten <strong>und</strong>/oder unvorhergesehene Zusatzaufwendungen<br />

sowie Vermietungs- <strong>und</strong>/oder Verkaufsrisiken ergeben;<br />

� bei auslaufenden Mietverträgen eine Anschlussvermietung nicht oder nur zu schlechteren Konditionen<br />

erfolgt <strong>und</strong> dass sich hieraus nachteilige wirtschaftliche Auswirkungen ergeben;<br />

� sich aus kürzeren als den angenommenen Restlaufzeiten für Mietverträge nachteilige wirtschaftliche<br />

Auswirkungen bei einer Immobilienveräußerung ergeben;<br />

� die kalkulierten Mieten der Immobilien nicht oder nicht rechtzeitig von den Mietern geleistet werden;<br />

� sich aufgr<strong>und</strong> zu geringer Instandhaltungsvorsorgen negative Abweichungen bei den geplanten<br />

Renditen ergeben;<br />

� Instandhaltungsrücklagen für Verschleißteile (Dach, Fenster, Fassaden, Heizung etc.) nicht ausreichend<br />

gebildet wurden <strong>und</strong> sich hieraus nachteilige wirtschaftliche Auswirkungen ergeben;<br />

� notwendige spätere Instandhaltungen wegen gegebenenfalls mangelnder Liquidität der Gesellschaft<br />

nicht oder nicht hinreichend durchgeführt werden können <strong>und</strong> dies nachteilige Auswirkungen<br />

auf Anschlussmietverträge oder auf Verkaufspreise hat;


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 24 von 164<br />

� Entwicklungsmaßnahmen bei den Immobilien nicht zu den erhofften <strong>und</strong> kalkulierten Steigerungen<br />

der Verkehrswerte der Immobilien führen <strong>und</strong> dadurch eine Veräußerung der Immobilien nicht zu<br />

den erhofften Preisen möglich ist;<br />

� notwendige behördliche Genehmigungen nicht erteilt werden <strong>und</strong> dies dazu führt, dass der Wert<br />

einer Immobilie beeinträchtigt wird <strong>und</strong> die weitere Veräußerung einer Immobilie erschwert wird;<br />

� behördliche Auflagen erteilt werden, die den zukünftigen Wert einer Immobilie negativ beeinträchtigen<br />

<strong>und</strong> damit auch den Verkehrswert der Immobilie mindern;<br />

� durch verspätete behördliche Genehmigungen geplante Investitionen nicht in der geplanten Geschwindigkeit<br />

durchgeführt werden können <strong>und</strong> damit die Projektkalkulation nicht mit den geplanten<br />

Werten abschließt;<br />

� durch Steuergesetzänderungen die Attraktivität des Erwerbs von Immobilien oder des Besitzes von<br />

Immobilien gemindert wird <strong>und</strong> damit die Marktpreise der Immobilien an Wert verlieren.<br />

2.2.5 Fehlende Veräußerungsmöglichkeiten für Immobilien<br />

Die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe ist davon abhängig, von ihr erworbene Immobilien mit Gewinn wieder zu<br />

veräußern. In diesem Zusammenhang ist von besonderer Bedeutung, solvente Käufer zu finden,<br />

die den vereinbarten Kaufpreis finanzieren <strong>und</strong> bei Fälligkeit auch leisten können. Zur erfolgreichen<br />

Umsetzung ihres Geschäftsmodells ist die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe darauf angewiesen, Immobilien zu einem<br />

Preis wiederveräußern zu können, mit dem sie einen Veräußerungsgewinn erzielt. Dazu muss es ihr gelingen,<br />

Käufer zu finden, die bereit <strong>und</strong> auch finanziell in der Lage sind, einen solchen Preis zu zahlen.<br />

Wie sich in der Finanz- <strong>und</strong> Wirtschaftskrise der Jahre 2008 <strong>und</strong> 2009 gezeigt hat, sind die für Immobilien<br />

erzielbaren Preise stark von den allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen <strong>und</strong> insbesondere<br />

auch von der Bereitschaft von Kreditinstituten abhängig, potentiellen Erwerbern von Immobilien<br />

die hierfür benötigten Kredite zur Verfügung zu stellen. Sollte die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe nicht oder nicht in<br />

genügendem Umfang Käufer für ihre Immobilien finden, würde dies die Geschäftstätigkeit sowie die<br />

Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage der <strong>WGF</strong> AG erheblich negativ beeinträchtigen.<br />

Selbst wenn es der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe gelingt, Käufer zu finden <strong>und</strong> mit diesen einen Kaufvertrag zu<br />

einem aus ihrer Sicht angemessenen Preis abzuschließen, ist nicht auszuschließen, dass der Käufer bei<br />

Fälligkeit des Kaufpreises zu dessen Zahlung nicht in der Lage ist. In einem solchen Fall müsste der<br />

Kaufvertrag rückabgewickelt werden <strong>und</strong> die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe könnte einen etwaigen mit der Kaufpreiszahlung<br />

verb<strong>und</strong>enen Gewinn nicht realisieren. Sollte es der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe nicht gelingen,<br />

innerhalb angemessener Zeit andere Käufer für die entsprechende Immobilie zu einem vergleichbaren<br />

Preis zu gewinnen, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage<br />

der <strong>WGF</strong> AG haben.<br />

2.2.6 Vermietungsrisiko<br />

Mangelnde, nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Mietzahlungen können zu Einnahmeausfällen<br />

der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe führen. Zudem könnte die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe nicht in der Lage sein,<br />

Anschlussmieter für gekündigte Mietverträge oder leer stehende Objekte zu finden. Für die Anleger<br />

besteht das Risiko, dass die von der Emittentin kalkulierten Mieten aus der Vermietung der im Eigentum<br />

der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe stehenden Immobilien nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in vollem Umfang von<br />

den Mietern geleistet werden oder dass es nicht gelingt, genügend Mieter für die Immobilien zu finden.<br />

Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass für auslaufende Mietverträge keine Anschlussmieter gef<strong>und</strong>en<br />

werden können oder leer stehende Objekte nicht vermietet werden können <strong>und</strong> es so zu Mietausfällen<br />

kommt. Bleiben die tatsächlichen Mieteinnahmen der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe in größerem Umfang hinter<br />

den von der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe kalkulierten Mieteinnahmen zurück, könnte dies erheblich negative<br />

Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage der <strong>WGF</strong> AG haben.


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 25 von 164<br />

2.2.7 Personalrisiken<br />

Der künftige Erfolg der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe ist von Führungskräften <strong>und</strong> qualifizierten Mitarbeitern<br />

abhängig. Der zukünftige Erfolg der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe hängt in erheblichem Umfang von der<br />

weiteren Mitwirkung ihrer Führungskräfte, leitenden Mitarbeiter <strong>und</strong> ihres sonstigen qualifizierten Personals<br />

ab. Die heute in der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe tätigen Führungskräfte <strong>und</strong> qualifizierten Mitarbeiter<br />

verfügen in der Regel über besondere, unternehmensspezifische Erfahrungen, weshalb sie im Falle ihres<br />

Weggangs entsprechend schwer zu ersetzen wären. Die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe kann nicht gewährleisten,<br />

dass sie zukünftig in der Lage sein wird, ihre Führungskräfte <strong>und</strong> sonstigen qualifizierten Mitarbeiter zu<br />

halten. Ebenso kann die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe nicht gewährleisten, dass sie zukünftig in der Lage sein<br />

wird, in dem jeweils von ihr gewünschten <strong>und</strong> zur Realisierung des angestrebten Wachstums erforderlichen<br />

Umfang weitere geeignete Führungskräfte <strong>und</strong> qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen. Der Verlust<br />

von Führungskräften oder von anderen qualifizierten Mitarbeitern sowie ausbleibender Erfolg bei der<br />

Gewinnung neuer qualifizierter Führungskräfte <strong>und</strong> Mitarbeiter könnte sich erheblich nachteilig auf die<br />

Geschäftstätigkeit <strong>und</strong> die Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe auswirken.<br />

2.2.8 Risiken im Zusammenhang mit der Organisation <strong>und</strong> dem angestrebten Wachstum des<br />

Unternehmens<br />

Die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe könnte nicht in der Lage sein, ihre internen Organisations-, Informations-,<br />

Risikoüberwachungs- <strong>und</strong> Risikomanagementstrukturen sowie das Rechnungswesen angemessen<br />

weiterzuentwickeln oder dem angestrebten Wachstum anzupassen. Eine kontinuierliche Weiterentwicklung<br />

angemessener interner Organisationsstrukturen <strong>und</strong> Management-Prozesse, die mit dem in<br />

der jüngeren Vergangenheit erreichten <strong>und</strong> mit dem angestrebten weiteren Wachstum der <strong>WGF</strong>-<br />

Finanzgruppe Schritt hält, stellt die Gesellschaft vor neue Herausforderungen <strong>und</strong> bindet einen erheblichen<br />

Teil ihrer Management-Ressourcen. Die bei der Gesellschaft vorhandenen Systeme zur Steuerung<br />

von Planung, Rechnungswesen <strong>und</strong> Controlling, zum Projektcontrolling <strong>und</strong> zum Risikomanagement<br />

entsprechen, auch aufgr<strong>und</strong> des in der Vergangenheit bereits erreichten Unternehmenswachstums,<br />

noch nicht in allen Bereichen den Anforderungen an die Organisation, die für die Größe <strong>und</strong> die Geschäftstätigkeit<br />

der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe angemessen wären. Insofern müssen diese Systeme angepasst<br />

<strong>und</strong> erweitert werden. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass das bestehende Risikoüberwachungs-<br />

<strong>und</strong> Risikomanagementsystem der Gesellschaft sich als unzureichend erweist <strong>und</strong> Lücken <strong>und</strong><br />

Mängel des Systems zu spät erkannt werden. Insbesondere ist nicht gewährleistet, dass es dem Vorstand<br />

der Gesellschaft rechtzeitig gelingt, im Zusammenhang mit dem in der Vergangenheit erfolgten<br />

<strong>und</strong> dem angestrebten weiteren Wachstum das Risikoüberwachungs- <strong>und</strong> Risikomanagementsystem<br />

sowie die Strukturen des Projektcontrolling angemessen weiter zu entwickeln.<br />

Gelingt es der Gesellschaft nicht, ihre internen Organisations-, Informations-, Risikoüberwachungs- <strong>und</strong><br />

Risikomanagementstrukturen angemessen weiter zu entwickeln, könnte es zu unternehmerischen <strong>und</strong><br />

administrativen Fehlentwicklungen oder Fehlentscheidungen kommen, die erhebliche nachteilige Auswirkungen<br />

auf die Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe zur Folge haben könnten.<br />

2.2.9 Risiken im Zusammenhang mit dem Compliance-System<br />

Das Compliance-System <strong>und</strong> die Überwachungsmöglichkeiten der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe sind möglicherweise<br />

nicht ausreichend, um Gesetzesverletzungen zu verhindern bzw. erfolgte Gesetzesverletzungen<br />

aufzudecken. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Mitarbeiter oder Beauftragte der<br />

<strong>WGF</strong>-Finanzgruppe bei Vertragsverhandlungen Vorteile im Zusammenhang mit der Geschäftsanbahnung<br />

gewährt haben oder gewähren oder vergleichbare unlautere Geschäftspraktiken angewendet haben<br />

oder anwenden. Dies könnte rechtliche Sanktionen, wie z.B. Geldbußen, gegen die <strong>WGF</strong>-<br />

Finanzgruppe, ihre Organmitglieder oder Mitarbeiter <strong>und</strong>/oder die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen<br />

durch Dritte zur Folge haben <strong>und</strong> zudem die Reputation der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe erheblich<br />

beeinträchtigen. Das Compliance-System <strong>und</strong> die Überwachungsmöglichkeiten der <strong>WGF</strong>-<br />

Finanzgruppe könnten nicht ausreichen, um derartige Gesetzesverletzungen zu verhindern bzw. erfolgte


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 26 von 164<br />

Gesetzesverletzungen aufzudecken. Der Eintritt eines oder mehrerer der vorgenannten Risiken könnte<br />

erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage der <strong>WGF</strong>-<br />

Finanzgruppe haben.<br />

2.2.10 Risiken aus der Einbringung von Immobilien in Tochtergesellschaften<br />

Die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe könnte nicht in der Lage sein, die von der <strong>WGF</strong> AG in der Vergangenheit<br />

unter Hebung von stillen Reserven zu Zeitwerten in Tochtergesellschaften eingebrachten Immobilien<br />

zu Preisen zu veräußern, die über ihrem Einbringungswert liegen. Dies würde zu einem Abschreibungsbedarf<br />

in den Finanzanlagen der <strong>WGF</strong> AG führen. Gleiches gilt, falls die eingebrachten<br />

Immobilien aus anderen Gründen (z.B. Sturm-, Feuer- <strong>und</strong> Wasserschäden) in ihrem Wert sinken.<br />

In der Vergangenheit hat die <strong>WGF</strong> AG von ihr erworbene Immobilien in ihrem eigenen Eigentum gehalten.<br />

Um die steuerliche Struktur der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe zu optimieren, ist die <strong>WGF</strong> AG im abgelaufenen<br />

Geschäftsjahr 2010 dazu übergegangen, ihre Immobilien in Tochtergesellschaften einzubringen. Hierzu<br />

wurden einzelne Immobilien oder bestimmte Immobilienportfolien in jeweils eigene Tochtergesellschaften<br />

in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG als Sacheinlage eingebracht. Das bedeutet, dass das<br />

Eigenkapital der Tochtergesellschaften durch die Einbringung der Immobilien erbracht wurde. Einzige<br />

Kommanditistin der Tochtergesellschaften ist jeweils die <strong>WGF</strong> AG, die ebenfalls jeweils einzige Gesellschafterin<br />

der Komplementär-GmbH ist.<br />

Die Einbringung der Immobilien erfolgte jeweils zu Zeitwerten. Da diese durchweg über den Buchwerten<br />

der Immobilien lagen, führte die Einbringung zu einer erheblichen Aufdeckung stiller Reserven im Vermögen<br />

der <strong>WGF</strong> AG. Folge dieses Verfahrens ist ein Vermögenszuwachs bei der <strong>WGF</strong> AG in Höhe dieser<br />

stillen Reserven, der sich bilanziell in den Finanzanlagen der <strong>WGF</strong> AG niederschlägt.<br />

Sollten die Tochtergesellschaften zukünftig nicht in der Lage sein, die Immobilien zu einem Preis über<br />

ihrem Einbringungswert (=Zeitwert) zu veräußern oder sollten die Immobilien aus einem anderen Gr<strong>und</strong><br />

(z.B. Sturm-, Feuer- oder Wasserschäden) in ihrem Wert sinken, könnte dies zu einem erheblichen Abschreibungsbedarf<br />

der Finanzanlagen bei der <strong>WGF</strong> AG <strong>und</strong> damit zu negativen Konsequenzen für die<br />

Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage der <strong>WGF</strong> AG führen.<br />

2.2.11 Risiken aus Projektentwicklungen<br />

Die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe ist bei der Entwicklung von Immobilienprojekten, insbesondere Hotelprojekten,<br />

als Eigentümerin <strong>und</strong> Projektentwicklerin Risiken aus der Planung <strong>und</strong> Errichtung von Immobilienprojekten,<br />

Risiken aus der Finanzierung der Immobilienprojekte, Risiken aus der Abhängigkeit<br />

von Vertragspartnern sowie Sachmängelrisiken ausgesetzt, die eine Projektentwicklung<br />

verzögern, erheblich verteuern oder sogar nach ihrem Beginn unmöglich machen können. Seit dem<br />

Geschäftsjahr 2010 betreibt die <strong>WGF</strong> AG als weiteres Geschäftsfeld die Entwicklung neuer Hotels <strong>und</strong><br />

ähnlicher Projekte wie z.B. Boardinghäuser/Serviced Appartments (gemeinsam die "Hotelprojekte").<br />

Dies umfasst sowohl die Umwidmung bereits bestehender Immobilien in Hotels als auch den vollständigen<br />

Neubau eines Hotels. Die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe tritt hierbei als Eigentümer der Immobilie/des<br />

Gr<strong>und</strong>stücks <strong>und</strong> als Projektentwickler, der das Hotel plant <strong>und</strong> errichtet, auf. Bei der Entwicklung neuer<br />

Hotels erk<strong>und</strong>et die <strong>WGF</strong> AG zunächst geeignete Standorte <strong>und</strong> sichert sich diese, projektiert ein Hotel<br />

<strong>und</strong> errichtet es über die Ilse Bau <strong>und</strong> Planung GmbH als Generalübernehmerin. Die Ilse Bau <strong>und</strong> Planung<br />

GmbH greift hierbei in großem Umfang auf Subunternehmer <strong>und</strong> Lieferanten zurück. Der Zeitraum<br />

von der Standortrecherche bis zur Übergabe des Hotels an die Betreibergesellschaft (Mieterin) umfasst<br />

in der Regel 18 bis 24 Monate. Von den Kosten entfallen ein Teil auf den Erwerb des entsprechenden<br />

Gr<strong>und</strong>stücks, ein weiterer Teil auf Planungs- <strong>und</strong> Projektentwicklungsleistungen <strong>und</strong> der größte Teil auf<br />

den Bau des Hotels selbst. Bei der Projektentwicklung gibt es die folgenden spezifischen Risiken:<br />

2.2.11.1 Risiken aus der Planung <strong>und</strong> Errichtung von Immobilienprojekten<br />

Mit der Planung <strong>und</strong> Errichtung von Hotelprojekten sind für die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe unterschiedliche<br />

Risiken verb<strong>und</strong>en. So können der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe etwa Planungs-, Überwachungs-, Auswahl- oder<br />

sonstige Fehler unterlaufen; es können sich Verzögerungen bei den baurechtlichen oder immissions-


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 27 von 164<br />

schutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ergeben oder diese Genehmigungen können gänzlich versagt<br />

werden; es können im Rahmen der Genehmigungsverfahren zusätzliche Auflagen erteilt werden,<br />

die zu einer Verteuerung des Projektes führen; zudem können Verzögerungen aufgr<strong>und</strong> von Nachbarschaftsklagen<br />

von Anwohnern oder Gemeinden eintreten; es können Lieferverzögerungen eintreten; die<br />

Bau- oder sonstigen Leistungen der von der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe jeweils eingeschalteten Subunternehmer<br />

können mangelhaft sein, sich verzögern oder gar nicht erbracht werden; es kann zu unerwarteten<br />

Mehrkosten für Baumaterialien oder Bauleistungen kommen; es kann zu technischen oder sonstigen<br />

Schwierigkeiten bei der Inbetriebnahme eines Hotels kommen. Jedes dieser Risiken kann die Fertigstellung<br />

des jeweiligen Hotelprojekts erheblich verzögern <strong>und</strong> verteuern oder äußerstenfalls sogar endgültig<br />

verhindern. Dies könnte wiederum jeweils zu erheblichen finanziellen Belastungen der <strong>WGF</strong>-<br />

Finanzgruppe führen, weil die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe aus dem jeweiligen Auftrag einen geringeren als den<br />

erwarteten Deckungsbeitrag oder sogar einen Verlust erwirtschaftet oder auch, weil die <strong>WGF</strong>-<br />

Finanzgruppe gegenüber ihrem jeweiligen K<strong>und</strong>en Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen<br />

oder Ansprüchen auf Zahlung von Vertragsstrafen ausgesetzt sein könnte. Finanzielle Belastungen der<br />

<strong>WGF</strong>-Finanzgruppe würden dabei insbesondere in dem Umfang eintreten, in dem die <strong>WGF</strong>-<br />

Finanzgruppe für eigene Fehler <strong>und</strong> Vertragsverletzungen haften muss, ohne dass dafür entsprechender<br />

Versicherungsschutz besteht, oder dass die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe zwar Regressansprüche gegen von ihr<br />

eingeschaltete Lieferanten <strong>und</strong> Subunternehmer hat, diese Ansprüche aber - gleich aus welchen Gründen<br />

- nicht durchsetzen kann. Sich realisierende Risiken bei der Planung <strong>und</strong> Errichtung von Hotelprojekten<br />

könnten zudem die Voraussetzungen für die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe verschlechtern, künftig weitere<br />

Aufträge zur Planung <strong>und</strong> Errichtung von Hotelprojekten zu erhalten. All diese Umstände könnten die<br />

Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe erheblich<br />

negativ beeinflussen.<br />

2.2.11.2 Finanzierungsrisiko<br />

Die <strong>WGF</strong> AG finanziert die Entwicklung neuer Hotels durch Mittel der von ihr emittierten <strong>WGF</strong>-<br />

Hypothekenanleihen <strong>und</strong> damit vollständig aus Fremdkapital. Die erfolgreiche Entwicklung eines Hotels<br />

ist daher davon abhängig, dass es der <strong>WGF</strong> AG gelingt, die <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen erfolgreich zu<br />

platzieren, um genügend finanzielle Mittel für die Hotelentwicklungen zur Verfügung zu haben. Gelingt<br />

es der <strong>WGF</strong> AG nicht oder nicht in der von ihr beabsichtigten Zeit, genügend <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen<br />

zu platzieren, könnte dies dazu führen, dass die Entwicklung neuer Hotels nicht wie geplant realisiert<br />

werden kann. Im schlimmsten Fall könnte die Entwicklung eines Hotels während der Bauphase unterbrochen<br />

oder sogar ganz beendet werden müssen. In jedem Fall wären erhebliche negative Auswirkungen<br />

auf die Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage der <strong>WGF</strong> AG zu erwarten. Darüber hinaus ist die <strong>WGF</strong><br />

AG bemüht, Projektfinanzierungen externer dritter Partner für die Hotelentwicklungen zu gewinnen.<br />

2.2.11.3 Abhängigkeit von Vertragspartnern <strong>und</strong> Sachmängelrisiko<br />

Für die Planung <strong>und</strong> Errichtung von Immobilienprojekten ist die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe in besonderer Weise<br />

auf Leistungen von Geschäftspartnern angewiesen, z.B. Architekten, Planungsbüros, Bauunternehmen,<br />

diverse Handwerksbetriebe. Sollte einer dieser Vertragspartner - oder ein von einem der Vertragspartner<br />

beauftragter Subunternehmer - die ihm im Zusammenhang mit der Planung oder Errichtung obliegenden<br />

Verpflichtungen nicht in ordnungsgemäßer Weise erfüllen <strong>und</strong> es dadurch zu Verzögerungen oder<br />

einer mangelhaften Bauausführung kommen, könnte sich dies erheblich negativ auf die Vermögens-,<br />

Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Trotz der bestehenden vertraglichen Verpflichtungen<br />

kann zudem nicht mit Sicherheit gewährleistet werden, dass sämtliche für die Planung <strong>und</strong> Errichtung<br />

der Hotelprojekte benötigten Vertragspartner sowie deren Subunternehmer bei der Errichtung<br />

auch tatsächlich als Vertragspartner zur Verfügung stehen. Sollte einer der Vertragspartner oder einer<br />

der Subunternehmer ersetzt werden müssen, bestünde das Risiko, dass vereinbarte Leistungen nicht<br />

mehr oder nur zu höheren Kosten bezogen werden könnten. Zudem könnte es dadurch zu Verzögerungen<br />

oder Unmöglichkeit beim Bau der Hotelprojekte kommen. Dies könnte die Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong><br />

Ertragslage der Gesellschaft jeweils erheblich negativ beeinträchtigen.<br />

Schließlich könnten Gewährleistungsansprüche aus Sachmängeln gegenüber Vertragspartnern nicht<br />

oder nur sehr schwer durchzusetzen sein. Sachmängel liegen vor, wenn zum Zeitpunkt der Bauabnahme<br />

die Bauausführung von der vertraglich vereinbarten Sollbeschaffenheit abweicht. Das Risiko von Sach-


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 28 von 164<br />

mängeln an der Bauleistung lässt sich aufgr<strong>und</strong> der individuellen Einzelfertigung <strong>und</strong> Handwerksleistung<br />

nicht vermeiden. Für die während der Bauausführung nicht beseitigten Mängel, die mit Abnahme<br />

der Bauleistung dokumentiert oder erst nach der Abnahme innerhalb der Gewährleistungsfrist sichtbar<br />

werden, hat die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe Gewährleistungsansprüche. Sie hat das Recht, die Beseitigung aller<br />

Mängel zu verlangen. Nach einer angemessenen Frist zur Mängelbeseitigung <strong>und</strong> erfolglosem Fristablauf<br />

besteht die Möglichkeit der Ersatzvornahme. Minderungsrechte können von der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe<br />

unter bestimmten Voraussetzungen ebenso geltend gemacht werden, wie Schadensersatzansprüche.<br />

Im Streitfall kann die Durchsetzung der Gewährleistungsrechte durch die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe zeitaufwendig<br />

<strong>und</strong> kostenintensiv sein. Zudem besteht ein Prozessrisiko. Diese Risiken können dazu führen,<br />

dass sich die Fertigstellung des Bauvorhabens <strong>und</strong> damit die Vermietbarkeit eines Hotels verzögern.<br />

Dies kann die Ertragslage der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe belasten <strong>und</strong> dazu führen, dass die Emittentin ihren<br />

Verpflichtungen aus den Genussscheinen nicht oder nicht vollständig nachkommen kann.<br />

2.2.12 Risiken im Zusammenhang mit der Emission geschlossener Immobilienfonds<br />

Die <strong>WGF</strong> AG könnte aufgr<strong>und</strong> eines Beherrschungs- <strong>und</strong> Ergebnisabführungsvertrages dazu gezwungen<br />

sein, Verluste ihrer 100 %igen Tochtergesellschaft deboka Deutsche Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden<br />

Kapital AG im Zusammenhang mit der Emission geschlossener Immobilienfonds auszugleichen.<br />

Die <strong>WGF</strong> AG betreibt als weiteres Geschäftsfeld über ihre 100 %ige Tochtergesellschaft deboka Deutsche<br />

Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden Kapital AG auch die Konzeption <strong>und</strong> Platzierung geschlossener Immobilienfonds.<br />

Mit diesem Geschäftsfeld sind für die <strong>WGF</strong> AG Aufwendungen verb<strong>und</strong>en, von denen ungewiss ist, ob<br />

ihnen künftig entsprechende Erträge gegenüberstehen werden. Zudem hat die <strong>WGF</strong> AG mit der deboka<br />

Deutsche Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden Kapital AG einen Beherrschungs- <strong>und</strong> Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen,<br />

der die <strong>WGF</strong> AG dazu verpflichtet, sämtliche Verluste der deboka Deutsche Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden<br />

Kapital AG in voller Höhe auszugleichen. Sollte sich dieses Geschäftsfeld schlechter als von der <strong>WGF</strong> AG<br />

erwartet entwickeln, könnte dies die Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage der <strong>WGF</strong> AG negativ beeinträchtigen.<br />

2.2.13 Risiken aus Beherrschungs- <strong>und</strong> Ergebnisabführungsverträgen<br />

Die <strong>WGF</strong> AG könnte aufgr<strong>und</strong> von Beherrschungs- <strong>und</strong> Ergebnisabführungsverträgen dazu gezwungen<br />

sein, Verluste ihrer Tochtergesellschaften Ilse Bau <strong>und</strong> Planung GmbH sowie deboka<br />

Deutsche Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden Kapital AG auszugleichen. Die <strong>WGF</strong> AG hat mit ihren beiden 100 %igen<br />

Tochtergesellschaften, der deboka Deutsche Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden Kapital AG <strong>und</strong> der Ilse Bau <strong>und</strong> Planung<br />

GmbH, jeweils Beherrschungs- <strong>und</strong> Ergebnisabführungsverträge geschlossen. Diese Verträge führen<br />

aufgr<strong>und</strong> der gesetzlichen Regelung des § 302 AktG dazu, dass die <strong>WGF</strong> AG dazu verpflichtet ist, jeden<br />

während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag der beiden genannten Gesellschaften auszugleichen.<br />

Für die Geschäftsjahre 2008, 2009 <strong>und</strong> 2010 wurden bereits Jahresfehlbeträge der deboka<br />

Deutsche Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden Kapital AG durch die <strong>WGF</strong> AG in Höhe von insgesamt ca. 0,9 Mio. Euro ausgeglichen.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die <strong>WGF</strong> AG auch in Zukunft Jahresfehlbeträge<br />

der Gesellschaften ausgleichen muss <strong>und</strong> dadurch die Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage der <strong>WGF</strong> AG<br />

wesentlich beeinträchtigt wird.<br />

2.2.14 Risiken aus der Gründung einer Kapitalanlagegesellschaft nach dem Investmentgesetz<br />

Die <strong>WGF</strong> AG könnte aufgr<strong>und</strong> unwiderruflicher Zusagen dazu gezwungen sein, innerhalb der ersten<br />

drei vollen Geschäftsjahre entstehende Bilanzverluste ihrer neu gegründeten Tochtergesellschaft<br />

<strong>WGF</strong> Immobilien Investment GmbH (vormals Rheinsee 322. V V GmbH), die im Mai 2011 die<br />

Erlaubnis zum Betrieb des Investmentgeschäftes im Sinne des Investmentgesetzes (InvG) von der<br />

B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhalten hat, bis zu einem Gesamtbetrag<br />

von 1,25 Millionen Euro auszugleichen oder bis zu diesem Betrag ihre Tochtergesellschaft so mit<br />

finanziellen Mitteln auszustatten, dass diese jederzeit ihre fälligen Verbindlichkeiten begleichen<br />

kann. Die <strong>WGF</strong> AG hat für ihre Tochtergesellschaft <strong>WGF</strong> Immobilien Investment GmbH (vormals Rheinsee<br />

322. V V GmbH) bei der B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Antrag auf


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 29 von 164<br />

Erlaubnis zum Betrieb einer Immobilien-Kapitalanlagegesellschaft nach dem Investmentgesetz gestellt,<br />

den die Behörde im Mai 2011 positiv beschieden hat. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens hat<br />

sich die <strong>WGF</strong> AG unwiderruflich dazu verpflichtet, alle in einer Jahresbilanz der <strong>WGF</strong> Immobilien Investment<br />

GmbH in den ersten drei vollen Geschäftsjahren ausgewiesenen Bilanzverluste bis zu einem<br />

Betrag von 1,25 Mio. Euro zu übernehmen <strong>und</strong> durch eine Zuführung zur Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr.<br />

4 HGB) auszugleichen. Ferner hat sich die <strong>WGF</strong> AG unwiderruflich dazu verpflichtet, in den ersten drei<br />

vollen Geschäftsjahren die Immobilien-Kapitalanlagegesellschaft jederzeit so mit finanziellen Mitteln<br />

auszustatten, dass sie ihre fälligen Verbindlichkeiten ordnungsgemäß erfüllen kann. Sollte die <strong>WGF</strong><br />

Immobilien Investment GmbH (vormals Rheinsee 322. V V GmbH) diese Zusagen ganz oder teilweise in<br />

Anspruch nehmen, würde dies die Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage der <strong>WGF</strong> AG erheblich belasten.<br />

2.2.15 Risiken aufgr<strong>und</strong> von Unternehmensverflechtungen<br />

Vertrags- <strong>und</strong> Geschäftsbeziehungen zwischen den Unternehmen der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe können<br />

Interessenkonflikte hervorrufen, die zu wirtschaftlich vergleichsweise unvorteilhaften Vereinbarungen<br />

für die <strong>WGF</strong> AG führen könnten. Zwischen den Unternehmen der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe bestehen<br />

vielfältige Vertrags- <strong>und</strong> Geschäftsbeziehungen, die zu Interessenkonflikten führen können. So besteht<br />

beispielsweise ein prinzipieller Interessengegensatz, wenn die <strong>WGF</strong> AG Immobilien an eine von ihrer<br />

100 %igen Tochtergesellschaft deboka Deutsche Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden Kapital AG initiierte Fondsgesellschaft<br />

veräußert, da die deboka Deutsche Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden Kapital AG mittelbar von einem möglichst<br />

niedrigen Kaufpreis profitieren würde, die <strong>WGF</strong> AG dagegen an einem möglichst hohen Kaufpreis interessiert<br />

wäre. Bei einer derartigen Veräußerung würde der Kaufpreis für die jeweilige Immobilie voraussichtlich<br />

nicht wie mit fremden Dritten ausgehandelt. Daneben können sich innerhalb der <strong>WGF</strong>-<br />

Finanzgruppe bei weiteren Geschäften Interessenkonflikte ergeben. Es kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass sich derartige Interessenkonflikte in Gestalt einer für die <strong>WGF</strong> AG wirtschaftlich vergleichsweise<br />

unvorteilhaften Vereinbarung realisieren. Dies würde sich entsprechend nachteilig auf die Geschäftstätigkeit<br />

oder die Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage der <strong>WGF</strong> AG auswirken können.<br />

2.2.16 Risiken aus bereits emittierten <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen<br />

Zinszahlungs- <strong>und</strong> Rückzahlungsverpflichtungen der <strong>WGF</strong> AG gegenüber Anlegern aus den bereits<br />

emittierten <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen werden während der Laufzeit der Genussscheine die Vermögens-,<br />

Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage der <strong>WGF</strong> AG belasten. Während der Laufzeit der Genussscheine<br />

muss die Emittentin Zinszahlungsansprüche aus den bereits emittierten <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen bedienen.<br />

Im Geschäftsjahr 2010 beliefen sich die zu zahlenden Zinsen auf 10,6 Mio. Euro. Diese Zinszahlungsverpflichtungen<br />

steigen, soweit die <strong>WGF</strong> AG weitere <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen vertreibt. Des Weiteren<br />

sind während der Laufzeit der hier prospektierten Genussscheine die Hypothekenanleihe<br />

2006/2011 mit einem Volumen von 30 Mio. Euro, die Hypothekenanleihe 2008/2013 mit einem Volumen<br />

von 50 Mio. Euro, die Hypothekenanleihe 2009/2014 mit einem Volumen von 50 Mio. Euro, die Hypothekenanleihe<br />

2009/2016 mit einem Volumen von bis zu 100 Mio. Euro (am Ende des öffentlichen Angebots<br />

am 31. Dezember 2010 waren 55,4 Mio. Euro platziert), die Hypothekenanleihe 2010/2012 mit einem Volumen<br />

von bis zu 100 Mio. Euro (am Ende des öffentlichen Angebots am 29. April 2011 waren 40,2 Mio.<br />

Euro platziert) <strong>und</strong> die Hypothekenanleihe 2010/2015 mit einem Volumen von bis zu 100 Mio. Euro (per<br />

1. Juni 2011 sind 7,1 Mio. Euro platziert) zur Rückzahlung fällig. Gelingt es der <strong>WGF</strong> AG nicht, die Zins- <strong>und</strong><br />

Rückzahlungsverpflichtungen der vorgenannten Finanzprodukte zu befriedigen, wird dies die Fähigkeit<br />

der Emittentin, ihren Verpflichtungen aus dem hier prospektierten Genussschein nachzukommen, beeinträchtigen.<br />

Im schlimmsten Fall droht eine Insolvenz der <strong>WGF</strong> AG.<br />

2.2.17 Risiken aus einer nicht vollständigen oder verzögerten Platzierung von Finanzprodukten<br />

Das künftige Wachstum der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe wird von der Fähigkeit der <strong>WGF</strong> AG abhängen,<br />

von ihr emittierte Wertpapiere möglichst vollständig <strong>und</strong> in einem überschaubaren zeitlichen<br />

Rahmen zu platzieren. Durch eine Verzögerung in der Platzierung des hier prospektierten Genussrechtskapitals<br />

<strong>und</strong> der sich noch in der Zeichnungsphase befindlichen Hypothekenanleihe 2010/2015


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 30 von 164<br />

sowie etwaiger zukünftiger Emissionen könnten der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe die notwendigen Mittel zum<br />

Erwerb von attraktiven Immobilien nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen. Ist dies der Fall,<br />

können die von der Gesellschaft geplanten Ertragsziele möglicherweise nicht erreicht werden, was im<br />

Extremfall zu einer Zahlungsunfähigkeit der <strong>WGF</strong> AG führen kann. In jedem Fall wäre die Gesellschaft zu<br />

stärkeren Vertriebs- <strong>und</strong> Marketingaufwendungen gezwungen, was sich negativ auf die Erträge der Gesellschaft<br />

auswirken würde. Dieses Risiko könnte sich in einer Finanz- <strong>und</strong> Wirtschaftskrise erhöhen.<br />

2.2.18 Risiken aus einem künftigen Kapitalbedarf<br />

Die <strong>WGF</strong> AG könnte nicht in der Lage sein, möglicherweise notwendigen zusätzlichen Kapitalbedarf<br />

für das Wachstum der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe durch die Aufnahme weiteren Eigen- oder Fremdkapitals<br />

zu beschaffen. Die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe könnte zur Erreichung künftig von ihr angestrebter<br />

Wachstumsziele oder zur Erhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf dem von ihr angestrebten Niveau<br />

der Notwendigkeit ausgesetzt sein, weiteres Eigen- oder Fremdkapital über den derzeit von ihr erwarteten<br />

Umfang hinaus zu beschaffen. Solcher Eigen- oder Fremdkapitalbedarf kann insbesondere im Hinblick<br />

auf die Finanzierung des Erwerbs <strong>und</strong> der Entwicklung weiterer Immobilienprojekte entstehen,<br />

aber beispielsweise auch im Hinblick auf die Finanzierung zur Rückzahlung fälliger <strong>WGF</strong>-<br />

Hypothekenanleihen. Sollte die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe dann nicht in der Lage sein, diesen Kapitalbedarf<br />

durch Eigen- oder Fremdkapital, das ihr zu von ihr für angemessen gehaltenen Konditionen zur Verfügung<br />

gestellt wird, zu decken, so könnte sich dies erheblich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit sowie<br />

die Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage der Gesellschaft auswirken.<br />

2.2.19 Risiken im Zusammenhang mit der Konzernstruktur<br />

Der Erfolg der <strong>WGF</strong> AG ist davon abhängig, dass ihre operativ tätigen Tochtergesellschaften Gewinne<br />

erwirtschaften, um diese an die <strong>WGF</strong> AG ausschütten zu können. Ein erheblicher Teil der Geschäftstätigkeit<br />

der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe wird nicht von der <strong>WGF</strong> AG selbst erbracht, sondern von anderen,<br />

zur <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe gehörenden Tochtergesellschaften. Dies gilt insbesondere für die zahlreichen<br />

Projektgesellschaften, in deren Eigentum Immobilien bzw. Immobilienportfolien stehen oder die<br />

Immobilienprojekte (z.B. Hotels) realisieren <strong>und</strong> an denen teils 100%ige, teils Mehrheitsbeteiligungen<br />

der <strong>WGF</strong> AG bestehen. Für die Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage der <strong>WGF</strong> AG ist es deshalb von erheblicher<br />

Bedeutung, dass auch diese Tochtergesellschaften profitabel wirtschaften <strong>und</strong> entsprechend<br />

den Planungen <strong>und</strong> Erwartungen der <strong>WGF</strong> AG in der Lage sind, der <strong>WGF</strong> AG zufließende Gewinne auszuschütten.<br />

Sollten die Gewinnausschüttungen oder sonstige Kapitalflüsse - beispielsweise im Hinblick<br />

auf die Rückzahlung <strong>und</strong> die Zinszahlung von der <strong>WGF</strong> AG gewährter Darlehen - nicht in dem jeweils von<br />

der <strong>WGF</strong> AG erwarteten Umfang möglich sein, so könnte sich dies auf die Geschäftstätigkeit <strong>und</strong> die<br />

Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage der <strong>WGF</strong> AG erheblich nachteilig auswirken. Gleiches gilt für den<br />

Fall, dass eine oder mehrere Tochtergesellschaften, denen Mittel aus den Genussscheinen überlassen<br />

worden sind, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen.<br />

2.2.20 Umfang des Versicherungsschutzes<br />

Der für die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe bestehende Versicherungsschutz könnte nicht ausreichend sein.<br />

Die Gesellschaft geht davon aus, dass die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe derzeit in angemessenem Umfang gegen<br />

die mit ihrer Geschäftstätigkeit verb<strong>und</strong>enen Risiken versichert ist. Die <strong>WGF</strong> AG kann allerdings nicht<br />

gewährleisten, dass ihr keine Verluste entstehen oder dass keine Ansprüche erhoben werden, die über<br />

die Art oder den Umfang des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen. Sollten der <strong>WGF</strong> AG<br />

oder anderen zur <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe gehörenden Gesellschaften, insbesondere den Objektgesellschaften<br />

für Immobilien, Schäden entstehen, gegen die kein oder nur ein unzureichender Versicherungsschutz<br />

besteht, könnte sich dies erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage der<br />

<strong>WGF</strong> AG auswirken.


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 31 von 164<br />

2.2.21 Risiken aus Rechtsstreitigkeiten<br />

Die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe könnte im Falle des Unterliegens in einem Rechtsstreit dazu verpflichtet<br />

sein, ein Immobilienportfolio zu einem Kaufpreis von 74,3 Mio. Euro abzunehmen. Im Falle des<br />

Obsiegens müsste sie in ihrem Eigentum befindliche Immobilien gegen Rückgewähr des von ihr<br />

ursprünglich aufgewendeten Kaufpreises herausgeben sowie von ihr gezogene Nutzungen (z.B.<br />

Mieterträge) erstatten. Die Emittentin bzw. mit ihr verb<strong>und</strong>ene Unternehmen haben im November/Dezember<br />

2009 einen Kaufvertrag über ein Immobilienportfolio mit der Corestate Unternehmensgruppe<br />

abgeschlossen (das so genannte "Artemis-Portfolio"). Der Gesamtkaufpreis betrug ca. 99,7 Mio.<br />

Euro. Die Transaktion wurde zum Großteil als Asset Deal (ca. 87,3 Mio. Euro), bei dem Immobilien direkt<br />

erworben werden, <strong>und</strong> zu einem kleineren Teil in Form eines Share Deals (ca. 12,4 Mio. Euro), bei dem<br />

Geschäftsanteile an zwei Gesellschaften übernommen wurden, die ihrerseits wiederum ausschließlich<br />

Immobilien halten, vereinbart. Der Kaufvertrag sah vor, dass der Kaufpreis zum Großteil (ca. 86,6 Mio.<br />

Euro) nicht bei Abschluss des Vertrags, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt in mehreren Tranchen<br />

gezahlt werden muss.<br />

Bei Abschluss des Vertrags wurde sofort ein Betrag von ca. 13,1 Mio. Euro an die Corestate Unternehmensgruppe<br />

gezahlt. Zudem wurde im Frühjahr 2010 der Kaufpreis für den Share Deal gezahlt, so dass<br />

bereits ein Gesamtbetrag von ca. 25,4 Mio. Euro beglichen <strong>und</strong> das Eigentum an den diesbezüglichen<br />

Immobilien umgeschrieben wurde. Die Finanzierung dieses Betrags erfolgte zum Teil mit Mitteln der<br />

Hypothekenanleihe 2009/2014 <strong>und</strong> zum Teil mit Mitteln der Hypothekenanleihe 2009/2016.<br />

Der noch ausstehende Kaufpreis ist noch nicht zur Zahlung fällig, so dass in entsprechender Höhe noch<br />

keine Verbindlichkeit oder Rückstellung zu bilanzieren ist. Der Verkäufer hat bis zum Datum der Erstellung<br />

dieses Prospekts wesentliche Voraussetzungen zur Fälligkeit des Kaufpreises <strong>und</strong> Übergang des<br />

Eigentums der Immobilien auf die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe nicht erfüllt.<br />

Aufgr<strong>und</strong> unterschiedlicher rechtlicher Bewertungen des Vertrages haben die Vertragsparteien über eine<br />

einvernehmliche Beendigung der weiteren Vertragsabwicklung verhandelt. Da eine Einigung nicht zustande<br />

gekommen ist, hat die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe Klage mit dem Antrag eingereicht, die Nichtigkeit des<br />

gesamten Kaufvertrages festzustellen. Die Corestate Unternehmensgruppe hat Klageabweisung beantragt<br />

<strong>und</strong> Widerklage auf Erfüllung des Kaufvertrages erhoben. Unterliegt die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe in<br />

diesem Rechtstreit, müsste sie den noch ausstehenden Kaufpreis an die Corestate Unternehmensgruppe<br />

zahlen. Im Gegenzug würde die Emittentin bzw. mit ihr verb<strong>und</strong>ene Unternehmen Eigentümerin von<br />

Immobilien mit einem entsprechenden Gegenwert werden. Obsiegt die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe, so müsste<br />

die Corestate Unternehmensgruppe mindestens den bisher gezahlten Kaufpreis in Höhe von ca. 25,4<br />

Mio. Euro zurückerstatten. Die Emittentin bzw. mit ihr verb<strong>und</strong>ene Unternehmen würden die bereits<br />

erworbenen Immobilien sowie die Geschäftsanteile an den zwei Gesellschaften auf die Corestate Unternehmensgruppe<br />

rückübertragen <strong>und</strong> die gezogenen Nutzungen aus den Immobilien bzw. Gesellschaften<br />

(Mieterträge, Gesellschaftserträge, etc.) an die Corestate Unternehmensgruppe herausgeben.<br />

2.2.22 Risiken aus Prospekthaftungsansprüchen<br />

Anleger könnten Prospekthaftungsansprüche gegen die <strong>WGF</strong> AG aus den Wertpapierprospekten<br />

der bislang von der Gesellschaft emittierten Wertpapiere geltend machen. Prospekthaftungsansprüche<br />

gegen die <strong>WGF</strong> AG aus den Wertpapierprospekten der bislang öffentlich angebotenen <strong>WGF</strong>-<br />

Hypothekenanleihen <strong>und</strong> dem Wertpapierprospekt des Genussrechtskapitals 2009/2021 sind bislang<br />

nicht geltend gemacht worden. Die <strong>WGF</strong> AG kann für die Zukunft jedoch nicht ausschließen, dass Zeichner<br />

Prospekthaftungsansprüche gegen die Gesellschaft geltend machen. Sollte die <strong>WGF</strong> AG aufgr<strong>und</strong><br />

solcher zukünftiger Prospekthaftungsansprüche zu Schadensersatzleistungen rechtskräftig verurteilt<br />

werden, kann dies die Fähigkeit der Emittentin, ihren Verpflichtungen gegenüber den Genussscheininhabern<br />

nachzukommen, beeinträchtigen.


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 32 von 164<br />

2.2.23 Risiken im Zusammenhang mit Akquisitionen<br />

Die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe könnte im Fall beabsichtigter Unternehmensakquisitionen nicht in der<br />

Lage sein, geeignete Unternehmen oder deren Vermögenswerte zu übernehmen <strong>und</strong> erfolgreich zu<br />

integrieren. Auch wenn die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe bislang überwiegend organisch gewachsen ist, schließt<br />

die Gesellschaft nicht aus, in Zukunft gegebenenfalls Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen<br />

zu erwerben. Denkbar wäre insoweit insbesondere auch der Erwerb von Gesellschaften, in deren Eigentum<br />

eine große Anzahl von Immobilien steht. Es kann jedoch nicht gewährleistet werden, dass die Gesellschaft<br />

in der Lage sein wird, geeignete Unternehmen zu identifizieren oder zu den jeweils angestrebten<br />

Bedingungen zu erwerben oder sich an ihnen zu beteiligen. Darüber hinaus ist die Integration etwa<br />

erworbener Unternehmen mit erheblichen Unsicherheiten <strong>und</strong> Risiken verb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> erfordert unter<br />

anderem die Fähigkeit, die neu erworbenen Unternehmen in die bestehenden Organisationsstrukturen<br />

zu integrieren <strong>und</strong> eine ausreichende Zahl qualifizierter Führungskräfte <strong>und</strong> anderer wichtiger Mitarbeiter<br />

zu halten oder zeitnah zu ersetzen. Die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe könnte zudem nicht in der Lage sein, im<br />

Rahmen von Unternehmenserwerben ursprünglich geplante Einsparungen <strong>und</strong> Synergien zu realisieren.<br />

Jeder der vorgenannten Umstände könnte negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie auf<br />

die Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe haben.<br />

2.3 Risiken in Bezug auf die Genussscheine<br />

2.3.1 Risiken aus der Abhängigkeit der Ausschüttungen vom Bilanzgewinn<br />

Im Falle eines Bilanzverlustes der <strong>WGF</strong> AG verlieren die Anleger ihren Anspruch auf Ausschüttungen<br />

gegen die <strong>WGF</strong> AG. Bei einem geringen Bilanzgewinn vermindern sich die Ausschüttungsansprüche<br />

der Anleger. Die Ausschüttung auf die Genussscheine ist dadurch begrenzt, dass durch sie kein<br />

Bilanzverlust entstehen oder sich erhöhen darf. Ein Bilanzverlust ist entsprechend der Regelungen gemäß<br />

§ 158 AktG zu ermitteln. Reicht dementsprechend der Bilanzgewinn zur Zahlung des Ausschüttungsanspruches<br />

der Genussscheininhaber nicht aus, vermindert sich dieser entsprechend. Die verminderte<br />

Ausschüttung auf die Genussscheine erfolgt im Verhältnis der jeweiligen Ausschüttungsansprüche<br />

zueinander. Im Falle einer Verminderung der Ausschüttung ist der nicht ausgeschüttete Betrag in den<br />

folgenden Geschäftsjahren nachzuzahlen.<br />

Für den Fall eines Bilanzverlustes der <strong>WGF</strong> AG besteht daher für die Genussscheininhaber das Risiko,<br />

dass die Ausschüttungen auf die Genussscheine nicht ausgezahlt werden.<br />

2.3.2 Risiken aus der Teilnahme der Genussscheine an einem Bilanzverlust<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Teilnahme der Genussscheine an einem Bilanzverlust der <strong>WGF</strong> AG können die Anleger<br />

ihren Anspruch auf Rückzahlung ihres eingesetzten Kapitals am Ende der Laufzeit oder bei<br />

einer vorzeitigen Kündigung ganz oder teilweise verlieren. Die Genussscheininhaber nehmen an<br />

einem etwaigen Bilanzverlust in voller Höhe durch Verminderung ihrer Rückzahlungsansprüche teil, <strong>und</strong><br />

zwar im Verhältnis der Rückzahlungsansprüche zu dem in der Bilanz ausgewiesenen Eigenkapital (einschließlich<br />

Genussrechtskapital, jedoch ohne andere nachrangige Verbindlichkeiten). Das bedeutet,<br />

dass am Ende der Laufzeit der Genussscheine oder bei einer vorzeitigen Kündigung das Genussrechtskapital<br />

ganz oder teilweise aufgezehrt sein kann <strong>und</strong> sich infolgedessen die Rückzahlungsansprüche der<br />

Genussscheininhaber vermindern oder sogar ganz ausfallen. Werden nach einer Teilnahme der Genussscheininhaber<br />

am Verlust in den folgenden Geschäftsjahren Jahresüberschüsse erzielt, so sind aus diesen<br />

– nach Wiederauffüllung gesetzlicher oder satzungsmäßiger Rücklagen – die Rückzahlungsansprüche<br />

bis zum Nennbetrag der Genussscheine zu erhöhen, bevor eine Ausschüttung auf die Genussscheine<br />

oder eine Gewinnverwendung vorgenommen wird. Diese Verpflichtung besteht nur der während der<br />

Laufzeit der Genussscheine.<br />

Bei Bilanzverlusten besteht daher das Risiko, dass die Genussscheininhaber am Ende der Laufzeit der<br />

Genussscheine oder bei einer vorzeitigen Kündigung ihren eingesetzten <strong>und</strong> gezeichneten Betrag der<br />

Genussscheine nicht oder nicht vollständig zurückerhalten.


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 33 von 164<br />

2.3.3 Risiko eines geringen oder gar keines Bilanzgewinnes<br />

Durch die Abhängigkeit der Ausschüttungen von einem Bilanzgewinn der <strong>WGF</strong> AG <strong>und</strong> der Teilnahme<br />

der Genussscheininhaber an einem etwaigen Bilanzverlust durch Verminderung ihrer Rückzahlungsansprüche<br />

bedeutet eine Investition in die Genussscheine eine Teilhabe am allgemeinen<br />

unternehmerischen Risiko der Gesellschaft <strong>und</strong> der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe, das durch eine Vielzahl<br />

von Faktoren beeinflusst wird. Die Geschäftstätigkeit <strong>und</strong> der unternehmerische Erfolg der <strong>WGF</strong>-<br />

Finanzgruppe sind wiederum vom Ausbleiben bzw. dem Eintritt von Risiken abhängig, die im Wesentlichen<br />

in Ziffer 2.2 beschrieben sind. Diese Risiken können dazu führen, dass die Emittentin zum Zeitpunkt<br />

der Rückzahlung der Genussscheine nicht in der Lage sein könnte, einen an die Genussscheininhaber<br />

zurückzuzahlenden Betrag aus eigenen Mitteln, durch eine Umschuldung (z.B. Bankkredit), durch Ausgabe<br />

neuer Finanzprodukte oder durch einen wirtschaftlich auskömmlichen Verkauf von Immobilien zu<br />

erreichen. Zudem könnte die Emittentin während der Laufzeit der Genussscheine dazu gezwungen sein,<br />

die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen zu beantragen. Soweit im Zeitpunkt der Eröffnung<br />

des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin Genussscheine noch nicht zurückgezahlt<br />

sind oder Ausschüttungen auf die Genussscheine offenstehen, ist von den Genussscheininhabern<br />

das allgemeine Insolvenzrisiko der Emittentin mit zu tragen. Aufgr<strong>und</strong> des in den Genussscheinbedingungen<br />

vereinbarten Rangrücktritts stehen die Genussscheininhaber mit ihren Forderungen im Rang<br />

hinter allen anderen nicht nachrangigen Gläubigern der Emittentin <strong>und</strong> werden daher aus der Insolvenzmasse<br />

als letzte bedient. Dies kann zu einem Totalverlust führen.<br />

2.3.4 Risiken aufgr<strong>und</strong> des Rangrücktritts der Genussscheininhaber<br />

Im Insolvenz- <strong>und</strong> Liquidationsfall gehen die Forderungen aus den Genussscheinen den Forderungen<br />

aller anderen nicht nachrangigen bestehenden <strong>und</strong> künftigen Gläubiger der Emittentin im<br />

Rang nach. Daher ist im Insolvenz- oder Liquidationsfall ein Totalverlust nicht ausgeschlossen.<br />

2.3.5 Keine Teilnahme an einem Liquidationserlös der <strong>WGF</strong> AG<br />

Die Genussscheine gewähren keinen Anteil an einem etwaigen Liquidationserlös der <strong>WGF</strong> AG. Sollte<br />

daher die Hauptversammlung der <strong>WGF</strong> AG beschließen, die Gesellschaft aufzulösen <strong>und</strong> abzuwickeln<br />

(Liquidation) <strong>und</strong> sollte nach der Befriedigung sämtlicher Gläubiger (wozu auch die Genussscheininhaber<br />

zählen) noch ein Liquidationserlös verbleiben, nehmen die Genussscheininhaber hieran nicht teil.<br />

2.3.6 Risiken aus einer fehlenden Absicherung der Ansprüche<br />

Die Ansprüche der Genussscheininhaber gegen die Emittentin sind weder durch Gr<strong>und</strong>pfandrechte<br />

an Immobilien noch in sonstiger Weise dinglich gesichert. Ebenso erwerben die Genussscheininhaber<br />

kein Eigentum oder sonstige Rechte an dem Immobilienbestand der <strong>WGF</strong> AG oder ihrer Tochterunternehmen.<br />

Vielmehr sind die Ansprüche der Genussscheininhaber vom allgemeinen unternehmerischen<br />

Erfolg der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe abhängig. Zudem sind an sämtlichen Immobilien der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe<br />

(mit Ausnahme der deboka Deutsche Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden Kapital AG) erstrangige Gr<strong>und</strong>pfandrechte zugunsten<br />

der Anleger der jeweiligen <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen bestellt worden. Ein etwaiger Zwangsversteigerungserlös<br />

dieser Immobilien steht alleine den Anlegern der <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen zu <strong>und</strong><br />

fällt nicht in das Vermögen der <strong>WGF</strong> AG.<br />

2.3.7 Risiken aus der Bestellung von Sicherheiten zu Gunsten anderer Gläubiger<br />

An sämtlichen Immobilien der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe (mit Ausnahme der deboka Deutsche Gr<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> Boden Kapital AG) sind erstrangige Gr<strong>und</strong>pfandrechte zugunsten der Anleger der jeweiligen<br />

<strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen bestellt worden. Sie sind daher bei einer Insolvenz der <strong>WGF</strong> AG dem<br />

Zugriff der Genussscheininhaber entzogen <strong>und</strong> gehören nicht zur Insolvenzmasse. Ein etwaiger<br />

Zwangsversteigerungserlös dieser Immobilien steht alleine den Anlegern der <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen<br />

zu. Daher ist im Insolvenzfall ein Totalverlust für die Genussscheininhaber nicht ausgeschlossen. Zudem


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 34 von 164<br />

muss bei einem Verkauf von Immobilien der Veräußerungserlös zunächst dazu verwendet werden, die<br />

Ansprüche der Anleger der jeweiligen <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen abzulösen.<br />

2.3.8 Risiken aufgr<strong>und</strong> der eingeschränkten Veräußerbarkeit der Genussscheine<br />

Es besteht keine Gewähr, dass sich – auch bei einer zukünftigen etwaigen Einbeziehung der Genussscheine<br />

in den Freiverkehr einer <strong>Börse</strong> – ein aktiver oder liquider Handel für die Genussscheine<br />

entwickelt; zudem wird ein etwaiger <strong>Börse</strong>nkurs möglicherweise volatil sein <strong>und</strong> unter dem<br />

Nennbetrag der Genussscheine liegen. Die hier angebotenen Genussscheine sind frei übertragbar.<br />

Jedoch sind die Genussscheine zum Beginn der Zeichnungsfrist <strong>und</strong> auch in der Folgezeit bis auf Weiteres<br />

noch nicht zum Handel an einer inländischen <strong>Börse</strong> einbezogen. Die Veräußerbarkeit der Genussscheine<br />

<strong>und</strong> damit die Verfügbarkeit des angelegten Kapitals sind stark eingeschränkt. Zudem besteht<br />

die Gefahr, dass sich auch in Zukunft kein Markt für die Genussscheine entwickelt, auf dem in hinreichendem<br />

Umfang Angebot <strong>und</strong> Nachfrage nach den Genussscheinen zu angemessenen Kaufpreisen<br />

besteht. Dies hätte zur Folge, dass ein Genussscheininhaber die von ihm gehaltenen Genussscheine vor<br />

ihrer Fälligkeit nicht oder nur zu einem Kaufpreis verkaufen kann, der erheblich unter dem Nennwert<br />

(Ausgabepreis) liegt. Zudem ist ein möglicher Verkaufspreis für die Genussscheine auch von der Entwicklung<br />

des allgemeinen Zinsniveaus, des Marktes für vergleichbare Wertpapiere <strong>und</strong> der wirtschaftlichen<br />

Situation der Emittentin abhängig.<br />

2.3.9 Keine Geltung bestimmter Anlegerschutzbestimmungen<br />

Wichtige Anlegerschutzbestimmungen des Wertpapierhandels- <strong>und</strong> des Wertpapiererwerbs- <strong>und</strong><br />

Übernahmegesetzes gelten für die Genussscheine der <strong>WGF</strong> AG nicht. Die Genussscheine der <strong>WGF</strong><br />

AG sind zu Beginn der Zeichnungsfrist <strong>und</strong> auch in der Folgezeit bis auf weiteres noch nicht zum Handel<br />

an einer inländischen <strong>Börse</strong> einbezogen. Die Gesellschaft beabsichtigt, die Genussscheine nach erfolgreicher<br />

Platzierung in den Freiverkehr einer oder mehrerer inländischen <strong>Börse</strong>(n) einbeziehen zu lassen.<br />

In jedem Fall gelten damit wesentliche Anlegerschutzbestimmungen - insbesondere des Wertpapierhandelsgesetzes<br />

- nicht, die bei Emittenten zur Anwendung kommen, deren Wertpapiere im regulierten<br />

Markt (sowie dort gegebenenfalls im Prime Standard oder General Standard) gehandelt werden. So besteht<br />

etwa keine gesetzliche Pflicht zur Ad hoc-Veröffentlichung von Insiderinformationen, keine Veröffentlichungs-<br />

<strong>und</strong> Meldepflicht für bestimmte Stimmrechtsanteile (mit Ausnahme aktienrechtlicher<br />

Mitteilungspflichten), keine Veröffentlichungs- <strong>und</strong> Meldepflicht für sogenannte Directors' Dealings<br />

sowie weitere wichtige Anlegerschutzbestimmungen des Wertpapierhandels- oder Wertpapiererwerbs-<br />

<strong>und</strong> Übernahmegesetzes. Die Informations- <strong>und</strong> Haftungsgr<strong>und</strong>lage, die Investoren für ihre Anlageentscheidung<br />

zur Verfügung steht, ist deshalb geringer.<br />

2.3.10 Risiko aufgr<strong>und</strong> der mangelnden Kündbarkeit der Genussscheine<br />

Die Genussscheine können weder von den Genussscheininhabern noch von der <strong>WGF</strong> AG vor dem<br />

Ende ihrer Laufzeit ordentlich gekündigt werden. Dies führt dazu, dass die Genussscheininhaber das<br />

investierte Kapital langfristig der Emittentin überlassen <strong>und</strong> damit keine einseitige Möglichkeit der Genussscheininhaber<br />

besteht, ihr eingesetztes Kapital vor Ende der Laufzeit zurückzufordern. Eine außerordentliche<br />

Kündigung bleibt hiervon unberührt.<br />

2.3.11 Keine Wertaufholung nach dem Ende der Laufzeit<br />

Nach dem Ende der Laufzeit der Genussscheine besteht trotz möglicherweise entsprechender Bilanzgewinne<br />

keine Verpflichtung der <strong>WGF</strong> AG, in der Vergangenheit aufgr<strong>und</strong> von Bilanzverlusten<br />

unterbliebene oder eingeschränkte Ausschüttungen nachzuholen oder aufgr<strong>und</strong> der Teilnahme an<br />

einem Bilanzverlust verminderte oder ausgefallene Rückzahlungsansprüche wieder aufzufüllen.<br />

Die Ausschüttung auf die Genussscheine ist dadurch begrenzt, dass durch sie kein Bilanzverlust entstehen<br />

oder sich erhöhen darf. Reicht dementsprechend der Bilanzgewinn zur Zahlung der Ausschüttungsansprüche<br />

der Genussscheininhaber nicht aus, vermindert sich dieser entsprechend. Im Falle einer Ver-


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 35 von 164<br />

minderung der Ausschüttungen ist der nicht ausgeschüttete Betrag in den folgenden Geschäftsjahren<br />

nachzuholen, sofern ein entsprechender Bilanzgewinn erzielt wird. Jedoch besteht diese Nachzahlungsverpflichtung<br />

nur während der Laufzeit der Genussscheine. Für Anleger besteht daher die Gefahr, dass<br />

während der Laufzeit unterbliebene oder eingeschränkte Ausschüttungen von der <strong>WGF</strong> AG trotz entsprechender<br />

Bilanzgewinne nach dem Ende der Laufzeit nicht nachgeholt werden müssen.<br />

Entsprechendes gilt für die Rückzahlungsansprüche der Genussscheininhaber am Ende der Laufzeit.<br />

Denn die Genussscheininhaber nehmen mit den Nennbeträgen ihrer Genussscheine an einem etwaigen<br />

Bilanzverlust in voller Höhe durch Verminderung ihrer Rückzahlungsansprüche teil, <strong>und</strong> zwar im Verhältnis<br />

der Rückzahlungsansprüche zu dem in der Bilanz ausgewiesenen Eigenkapital. Werden nach<br />

einer Teilnahme der Genussscheininhaber am Verlust in den folgenden Geschäftsjahren Jahresüberschüsse<br />

erzielt, so werden diese zur Deckung des Verlustvortrages aus den Vorjahren <strong>und</strong> zur Wiederauffüllung<br />

der gesetzlichen Rücklage verwendet. Der danach verbleibende Betrag ist zur Wiederauffüllung<br />

der Rückzahlungsansprüche bis zum Nennbetrag der Genussscheine zu verwenden. Erst dann darf<br />

eine Ausschüttung auf die Genussscheine oder eine Gewinnverwendung vorgenommen werden. Auch<br />

diese Verpflichtung besteht nur während der Laufzeit der Genussscheine, so dass aufgr<strong>und</strong> eines Bilanzverlustes<br />

verminderte oder ausgefallene Rückzahlungsansprüche nach dem Ende der Laufzeit trotz entsprechender<br />

Gewinne nicht wieder aufzufüllen sind.<br />

2.3.12 Keine Ansprüche für das dem Ende der Laufzeit folgende Geschäftsjahr<br />

Nach dem Ende der Laufzeit zum 31. Dezember 2019 haben die Genussscheininhaber bis zu dem<br />

Zeitpunkt im darauffolgenden Geschäftsjahr 2020, an dem die Genussscheine zurückgezahlt werden,<br />

keine Ausschüttungs- oder Zinsansprüche gegen die <strong>WGF</strong> AG <strong>und</strong> nehmen an einem Bilanzgewinn<br />

für das Geschäftsjahr 2020 nicht teil. Die Ausschüttung für das zum 31. Dezember 2019 endende<br />

Geschäftsjahr der <strong>WGF</strong> AG ist nachträglich am 1. Juli des folgenden Geschäftsjahres, jedoch nicht vor<br />

dem ersten Geschäftstag nach der Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr<br />

2019, zur Zahlung fällig. Ebenfalls werden die Genussscheine vorbehaltlich einer Teilnahme<br />

am Bilanzverlust am gleichen Tag an die Genussscheininhaber zurückgezahlt. Für den Zeitraum zwischen<br />

dem 31. Dezember 2019 <strong>und</strong> dem Tag der Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2019 bzw. dem Tag<br />

der Rückzahlung der Genussscheine haben die Anleger keine Ausschüttungs- oder Zinsansprüche mehr<br />

gegen die <strong>WGF</strong> AG <strong>und</strong> nehmen an einem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2020 nicht teil.<br />

2.3.13 Risiken bei Fremdfinanzierung der Genussscheine<br />

Die Risikostruktur der Genussscheine steigt, wenn Genussscheininhaber ihre Investition in die<br />

Genussscheine durch Fremdmittel finanzieren. Genussscheininhabern steht es frei, ihre Geldanlage<br />

ganz oder teilweise durch Fremdmittel, z.B. durch Bankdarlehen, zu finanzieren. Hierbei erhöht sich das<br />

Risiko der Investition in das Genussrechtskapital, da die aufgenommenen Fremdmittel einschließlich<br />

der hiermit verb<strong>und</strong>enen Kosten (z.B. Darlehenszinsen) zurückzuführen sind, <strong>und</strong> zwar auch im Fall des<br />

vollständigen oder teilweisen Verlustes der Ansprüche aus den Genussscheinen <strong>und</strong> auch soweit die<br />

Genussscheine gegebenenfalls keine ausreichenden Erträge erwirtschaften.<br />

2.3.14 Einfluss von Transaktions- <strong>und</strong> ähnlichen Kosten<br />

Provisionen (z.B. der Banken) oder andere mit dem Erwerb oder Verkauf der Genussscheine verb<strong>und</strong>ene<br />

Kosten Dritter können insbesondere in Kombination mit einem niedrigen Auftragswert je<br />

Transaktion, z.B. aufgr<strong>und</strong> vereinbarter Mindestgebühren pro Transaktion, zu erheblichen Kostenbelastungen<br />

für den Genussscheininhaber führen. Diese Kosten können die mit den Genussscheinen<br />

verb<strong>und</strong>enen Gewinnchancen insgesamt erheblich vermindern. Der potenzielle Anleger sollte sich<br />

daher vor Erwerb der Genussscheine über alle mit dem Kauf oder Verkauf anfallenden Kosten informieren.


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 36 von 164<br />

2.3.15 Risiko zukünftiger Genussscheinemissionen<br />

Zukünftige Emissionen von gleichrangigen Genussscheinen durch die <strong>WGF</strong> AG könnten zu einer<br />

erheblichen Verminderung der Ansprüche der Genussscheininhaber führen. Vorbehaltlich der notwendigen<br />

Zustimmung durch die Hauptversammlung kann die <strong>WGF</strong> AG im Rahmen der gesetzlichen <strong>und</strong><br />

satzungsmäßigen Möglichkeiten weitere Genussscheine ausgeben, die gleichrangig zu den hier prospektierten<br />

Genussscheinen zu bedienen sein können. Sollten weitere Genussscheine begeben werden,<br />

könnte dies zur Folge haben, dass die bisher emittierten Genussscheine aufgr<strong>und</strong> des damit verb<strong>und</strong>enen<br />

größeren Angebots einen geringeren Marktwert haben. Sofern weitere Genussscheine gleichrangig<br />

zu den hier prospektierten Genussscheinen ausgestaltet sind, könnte eine Verminderung der Vergütungsansprüche<br />

der Genussscheininhaber des hier prospektierten Genussscheins eintreten. Dies gilt<br />

insbesondere dann, wenn die Hauptversammlung der <strong>WGF</strong> AG diesen keine Bezugsrechte gewährt oder<br />

Bezugsrechte nicht ausgeübt werden.<br />

2.3.16 Risiken aus bereits emittierten Genussscheinen<br />

Ausschüttungsanspruche der Genussscheininhaber können nur gleichrangig mit den Ansprüchen<br />

der Anleger des bereits von der <strong>WGF</strong> AG emittierten Genussscheines bedient werden <strong>und</strong> der Bilanzgewinn<br />

der <strong>WGF</strong> AG könnte nicht ausreichend sein, beide Genussscheine vollständig zu bedienen.<br />

Die Emittentin hat bereits im Oktober 2009 erstmalig Genussscheine mit einer Laufzeit bis zum 30.<br />

September 2021 öffentlich angeboten. Dieses öffentliche Angebot ist zwischenzeitlich abgeschlossen<br />

worden. Im geprüften Jahresabschluss der Emittentin zum 31. Dezember 2010 ist aufgr<strong>und</strong> dieses erstmaligen<br />

Angebots von Genussscheinen ein Genussrechtskapital in Höhe von 2,699 Mio. Euro ausgewiesen.<br />

Die Zeichner dieses ersten Genussscheins der Emittentin erhalten ebenfalls für jedes Geschäftsjahr<br />

eine dem Gewinnanteil der Aktionäre der Emittentin vorgehende erfolgsabhängige Ausschüttung in<br />

Höhe von bis zu 8 % p.a. des gezeichneten Nennbetrags der Genussscheine. Nach den Genussscheinbedingungen<br />

des hier prospektierten Genussscheins sind die Ausschüttungsansprüche der Anleger gleichrangig<br />

mit den Ausschüttungsansprüchen der Zeichner des ersten Genussscheins zu bedienen. Das bedeutet,<br />

dass eine Ausschüttung in Höhe von 8 % nur zu erwarten ist, wenn der Bilanzgewinn der Emittentin<br />

ausreicht, um gleichrangig sowohl die Ausschüttungsansprüche der Zeichner des ersten Genussscheins<br />

als auch die Ausschüttungsansprüche der Anleger des hier prospektierten Genussscheins zu<br />

bedienen. Reicht der Bilanzgewinn hierfür nicht aus, werden die Ausschüttungsansprüche aus den jeweiligen<br />

Genussscheinen gleichrangig zueinander vermindert.<br />

Für die Anleger des hier prospektierten Genussscheins besteht daher das Risiko, dass der Bilanzgewinn<br />

der Emittentin nicht ausreicht, um die Ausschüttungsansprüche aus beiden Genussscheinen gleichrangig<br />

zu bedienen.<br />

2.3.17 Risiken aus einem mangelnden Einfluss der Genussscheininhaber<br />

Die Genussscheine verbriefen Gläubigerrechte, die keine Gesellschafterrechte, insbesondere keine<br />

Teilnahme-, Mitwirkungs- <strong>und</strong> Stimmrechte in der Hauptversammlung der <strong>WGF</strong> AG beinhalten.<br />

Die Geschäftsführung obliegt alleine dem Vorstand der <strong>WGF</strong> AG. Die Genussscheininhaber können daher<br />

keinen Einfluss auf Entscheidungen der Hauptversammlung oder des Vorstands der <strong>WGF</strong> AG ausüben.<br />

2.4 Steuerliche Risiken<br />

Die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe könnte Steuernachforderungen in Höhe von bis zu 1,6 Mio. Euro für vergangene<br />

Veranlagungszeiträume ausgesetzt sein. Für die Gesellschaft hat zuletzt am<br />

5. Februar 2008 eine steuerliche Außenprüfung der Finanzbehörden für die Veranlagungszeiträume 2003<br />

bis 2006 stattgef<strong>und</strong>en. Die Änderungen innerhalb der Steuerbescheide wirken sich nicht wesentlich auf<br />

die wirtschaftliche Situation der <strong>WGF</strong> AG aus.


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 37 von 164<br />

Das Finanzamt <strong>und</strong> das Steueramt der Landeshauptstadt Düsseldorf haben im Januar <strong>und</strong> Februar 2011<br />

Steuernachzahlungen auf Basis von Steuerbescheiden für die Jahre 2007 <strong>und</strong> 2008 für Körperschaftsteuer,<br />

Solidaritätszuschlag <strong>und</strong> Gewerbesteuer sowie Steuervorauszahlungen für die Jahre 2009, 2010 <strong>und</strong><br />

2011 geltend gemacht. Das Nachzahlungsrisiko aus diesen Bescheiden beläuft sich auf ca. 1,6 Mio. Euro.<br />

Die <strong>WGF</strong> AG hat gegen diese Steuerbescheide in Zusammenarbeit mit einer externen Steuerberatungsgesellschaft<br />

Einsprüche eingelegt. Die <strong>WGF</strong> AG sowie die externe Steuerberatungsgesellschaft sind der<br />

Auffassung, dass aufgr<strong>und</strong> steuerlicher Verluste <strong>und</strong> bestehender Verlustvorträge sowie dem voraussichtlichen<br />

steuerlichen Ergebnis 2010 Steuernachzahlungen nicht gerechtfertigt sind. Das Finanzamt<br />

<strong>und</strong> das Steueramt der Landeshauptstadt Düsseldorf haben eine Aussetzung der Vollziehung der Steuerzahlungen<br />

bis zur endgültigen Klärung der Einsprüche gewährt. Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass es aufgr<strong>und</strong> der unterschiedlichen Betrachtungsweisen von Sachverhalten zu Steuernachforderungen<br />

gegen die <strong>WGF</strong> AG in Höhe von bis zu 1,6 Mio. Euro kommen kann. Derartige Nachforderungen<br />

könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe <strong>und</strong><br />

damit auf die Ansprüche der Genussscheininhaber auswirken.<br />

2.5 Gesetzliche Risiken<br />

Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen könnten sich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit<br />

der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe auswirken. Die Gesetzgebung unterliegt einem ständigen Wandel. So<br />

können Maßnahmen der Gesetz- <strong>und</strong> Verordnungsgeber auf B<strong>und</strong>es- oder Landes- bis hin zur Kommunalebene<br />

die Markt- <strong>und</strong> Wettbewerbsverhältnisse beeinflussen <strong>und</strong> sich negativ auf die wirtschaftliche<br />

Situation der <strong>WGF</strong> AG auswirken. Es besteht gr<strong>und</strong>sätzlich die Möglichkeit, dass aufgr<strong>und</strong> derartiger<br />

gesetzgeberischer Maßnahmen die <strong>WGF</strong> AG zur Umstellung, Reduzierung oder auch Einstellung einzelner<br />

geschäftlicher Aktivitäten gezwungen ist.<br />

2.6 Zukunftsgerichtete Aussagen<br />

In diesem Prospekt enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen könnten nicht oder nicht wie von der<br />

<strong>WGF</strong> AG erwartet eintreten. Dieser Prospekt enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen<br />

einschließlich Angaben unter Verwendung der Worte "erwartet", "sollen", "dürfen", "werden",<br />

"glaubt", "geht davon aus", "nimmt an", "schätzt", "plant", "ist der Ansicht", "nach Kenntnis", "nach<br />

Einschätzung" oder ähnliche Formulierungen. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen deuten auf<br />

bekannte <strong>und</strong> unbekannte Risiken, Ungewissheiten <strong>und</strong> andere Faktoren hin, die dazu führen können,<br />

dass die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, die Entwicklungen oder Leistungen der Emittentin oder<br />

die Entwicklungen der relevanten Branchen wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen<br />

ausdrücklich oder implizit angenommen werden. Zu diesen Faktoren gehören etwa der wirtschaftliche<br />

Erfolg der <strong>WGF</strong> AG, der Wettbewerb durch andere Marktteilnehmer, die Kapitalbedürfnisse der<br />

Emittentin, Unsicherheiten im Geschäftsbetrieb der <strong>WGF</strong> AG <strong>und</strong> sonstige in diesem Prospekt genannte<br />

Faktoren.<br />

Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen<br />

Einschätzungen <strong>und</strong> Annahmen der Emittentin. Bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen können<br />

sich, obwohl sie zum derzeitigen Zeitpunkt angemessen sind, als fehlerhaft erweisen. In Anbetracht der<br />

Risiken, Ungewissheiten <strong>und</strong> Annahmen können die in diesem Prospekt erwähnten zukünftigen Ereignisse<br />

auch ausbleiben. Die Emittentin <strong>und</strong> ihre Geschäftsleitung können daher nicht für den tatsächlichen<br />

Eintritt der prognostizierten Entwicklungen einstehen.<br />

2.7 Risiko der Ausübung von Verbraucherschutzrechten<br />

Zur Anwendbarkeit <strong>und</strong> Umsetzung der Vorschriften über den Fernabsatz bei Finanzdienstleistungen<br />

(§§ 312 ff. BGB) auf den Vertrieb von Genussscheinen wie diesen gibt es bislang keine abschließende<br />

Rechtsprechung. Entsprechendes gilt für die Ordnungsmäßigkeit der Widerrufsbelehrung. Es kann daher


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nicht ausgeschlossen werden, dass es bei Geltendmachung möglicherweise bestehender Rechte <strong>und</strong><br />

Ansprüche durch Anleger der Genussscheine aufgr<strong>und</strong> von Verbraucherrechten zu Liquiditätsabflüssen<br />

kommen kann, wodurch die Fähigkeit der Emittentin, die Ausschüttungen auf die Genussscheine zu<br />

zahlen <strong>und</strong> die Genussscheine bei einer Kündigung oder am Ende der Laufzeit zurück zu zahlen, beeinträchtigt<br />

werden könnte.


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3 Angaben zum Genussrechtskapital<br />

3.1 Verantwortliche Personen<br />

Die Emittentin, die <strong>WGF</strong> <strong>Westfälische</strong> <strong>Gr<strong>und</strong>besitz</strong>- <strong>und</strong> Finanzverwaltung AG, Düsseldorf, übernimmt<br />

gemäß § 5 Absatz 4 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) die Verantwortung für den Inhalt dieses Wertpapierprospekts<br />

<strong>und</strong> erklärt, dass ihres Wissens nach die Angaben in diesem Wertpapierprospekt richtig<br />

<strong>und</strong> keine wesentlichen Umstände ausgelassen worden sind. Sie erklärt ferner, dass sie die erforderliche<br />

Sorgfalt hat walten lassen, um sicherzustellen, dass die in diesem Wertpapierprospekt genannten Angaben<br />

ihres Wissens nach richtig <strong>und</strong> keine Tatsachen weggelassen worden sind, die die Aussagen<br />

wahrscheinlich verändern können.<br />

3.2 Gründe für das Angebot <strong>und</strong> Verwendung des Emissionserlöses<br />

3.2.1 Gründe für das Angebot<br />

Hauptgr<strong>und</strong> für das Angebot ist die Beschaffung von Eigenkapital für die Gesellschaft durch die Platzierung<br />

neuer Genussscheine. Dementsprechend sind die Bedingungen für das Angebot (vgl. Ziffer 3.5 "Genussscheinbedingungen")<br />

so gestaltet, dass die Genussscheine den Voraussetzungen für einen Ausweis<br />

des Emissionserlöses im Eigenkapital der <strong>WGF</strong> AG entsprechen. Die außerordentliche Hauptversammlung<br />

der <strong>WGF</strong> AG hat am 8. März 2011 der Emission von Genussscheinen mit einem Emissionsvolumen<br />

von bis zu 30 Mio. Euro zugestimmt.<br />

3.2.2 Verwendung des Emissionserlöses<br />

Die Gesellschaft erhält im Rahmen der Platzierung der Genussscheine den Erlös (nach Abzug der Gesellschaft<br />

voraussichtlich entstehender Emissions- <strong>und</strong> Vertriebskosten) aus der Zeichnung der bis zu<br />

300.000 Genussscheine. Im Falle der vollständigen Platzierung der Genussscheine erhält die Gesellschaft<br />

(nach Abzug der Gesellschaft voraussichtlich entstehender Emissions- <strong>und</strong> Vertriebskosten in<br />

Höhe von geschätzt 3 Mio. Euro) einen Netto-Emissionserlös von r<strong>und</strong> 27 Mio. Euro.<br />

Die <strong>WGF</strong> AG beabsichtigt, den ihr zufließenden Netto-Emissionserlös zur Finanzierung des weiteren<br />

organischen Wachstums, zur Umsetzung <strong>und</strong> Finanzierung ihrer strategischen Ziele sowie für allgemeine<br />

Geschäftszwecke zu verwenden. Insbesondere beabsichtigt die Gesellschaft, den Netto-<br />

Emissionserlös für die folgenden Zwecke zu verwenden, wobei die hierfür möglicherweise zur Verwendung<br />

kommenden Beträge von der Höhe des Netto-Emissionserlöses abhängig sein werden:<br />

� Projektierung <strong>und</strong> Bau neuer Hotels;<br />

� Ingangsetzungskosten für den Aufbau einer Kapitalanlagegesellschaft nach dem Investmentgesetz<br />

mittels der Tochtergesellschaft <strong>WGF</strong> Immobilien Investment GmbH (vormals Rheinsee 322. V V<br />

GmbH);<br />

� Gewinnung neuer qualifizierter Mitarbeiter;<br />

� Aufwertung im Eigentum der <strong>WGF</strong> Finanzgruppe stehender Immobilien (z.B. Renovierungsmaßnahmen)<br />

zur weiteren Steigerung der Verkaufsfähigkeit dieser Immobilien;<br />

� Ausbau der Marktposition durch strategische Partnerschaften oder Akquisitionen, sofern sich entsprechend<br />

geeignete Gelegenheiten bieten sollten;<br />

Die Höhe der Beträge, die für die einzelnen Maßnahmen gegebenenfalls verwendet werden, hängt von<br />

einer Vielzahl von Faktoren ab, die sich gegenwärtig noch nicht bestimmen lassen.


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3.2.3 Kosten der Emission<br />

Die Gesellschaft schätzt, dass die ihr aufgr<strong>und</strong> der Platzierung der Genussscheine entstehenden Kosten<br />

(einschließlich der Kosten für den Vertrieb der Genussscheine <strong>und</strong> weiterer Kosten) sich auf geschätzt<br />

10 % des Emissionsvolumens belaufen werden.<br />

3.2.4 Interessen Dritter an der Emission<br />

Neben dem Interesse der <strong>WGF</strong> AG als Emittentin der Genussscheine bestehen keine Interessen von<br />

Seiten natürlicher <strong>und</strong> juristischer Personen an der Emission der Genussscheine.<br />

3.3 Angaben zu den angebotenen Genussscheinen<br />

3.3.1 Typ <strong>und</strong> Kategorie der angebotenen Genussscheine<br />

Genussscheine sind Forderungen gegenüber einer Gesellschaft, hier die <strong>WGF</strong> AG, schuldrechtlicher Art.<br />

Als reine Gläubigerrechte gewähren sie keine gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechte wie Teilnahmerechte<br />

an der Hauptversammlung der Emittentin <strong>und</strong> Stimmrechte. Genussscheine sind Wertpapiere,<br />

die Genussrechte verbriefen.<br />

Die mit diesem Wertpapierprospekt öffentlich angebotenen Genussscheine werden von der Emittentin<br />

nach deutschem Recht als auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen ausgegeben. Der Inhalt<br />

einer Inhaberschuldverschreibung ist nur in den Gr<strong>und</strong>zügen in den §§ 793 ff. Bürgerliches Gesetzbuch<br />

(BGB) näher definiert. Es bieten sich einem Emittenten vielfältige Möglichkeiten, die jeweiligen Bedingungen<br />

zu gestalten. Eine Inhaberschuldverschreibung ist ein Wertpapier, mit dem die Leistung einer<br />

bestimmten Geldsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt versprochen wird. Im Gegenzug für diese Leistung<br />

erhält der Gläubiger einen Zins für das überlassene Kapital. Die vorliegenden Genussscheine weisen<br />

in diesem Zusammenhang die Besonderheit auf, dass Ausschüttungen nur dann erfolgen, wenn diese<br />

zu keinem Bilanzverlust der Emittentin führen. Zudem nehmen die Genussscheininhaber an einem<br />

etwaigen Bilanzverlust in voller Höhe durch Verminderung ihrer Rückzahlungsansprüche Teil.<br />

3.3.2 Ausgabe, Verbriefung <strong>und</strong> Verwaltung der Genussscheine<br />

Die Gesamtemission der Genussscheine beläuft sich auf bis zu 30.000.000,00 Euro <strong>und</strong> ist unterteilt in<br />

bis zu 300.000 jeweils gleichberechtigte auf den Inhaber lautende Genussscheine mit einem Nominalbetrag<br />

in Höhe von jeweils 100,00 Euro. Die Ausgabe der Genussscheine erfolgt zum Nominalbetrag<br />

(100 %).<br />

Die Genussscheine werden in einer Globalurk<strong>und</strong>e als Wertpapier verbrieft, die bei der Clearstream Banking<br />

AG, Neue <strong>Börse</strong>nstraße 1, 60487 Frankfurt am Main, in Girosammelverwahrung hinterlegt <strong>und</strong> verwaltet<br />

wird. Jeder Inhaber eines Genussscheins hält einen Miteigentumsanteil an der Globalurk<strong>und</strong>e. Es<br />

besteht kein Anspruch auf Druck <strong>und</strong> Lieferung einzelner effektiver Stücke. Die Verwaltung der Genussscheine,<br />

also die Einbuchung der Genussscheine in die Depots der Genussscheininhaber, sowie der nachfolgende<br />

Zahlungsverkehr erfolgen über das Clearingsystem der Clearstream Banking AG, die beauftragte<br />

Zahlstelle sowie die angeschlossenen Kreditinstitute.<br />

3.3.3 Angebotszeitraum<br />

Der Angebotszeitraum, d.h. die Zeichnungsfrist, beginnt unter Beachtung der Bestimmungen des Wertpapierprospektgesetzes<br />

einen Werktag nach der Veröffentlichung des von der Emittentin für das öffentliche<br />

Angebot der Genussscheine herausgegebenen Wertpapierprospekts, voraussichtlich am<br />

30. Juni 2011. Die Zeichnungsfrist endet am 30. Dezember 2011. Die Emittentin ist berechtigt, die Zeichnungsfrist<br />

der Emission vorzeitig zu beenden oder zu verlängern.


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3.3.4 Wertpapierkennnummer (WKN) <strong>und</strong> International Securities Identification Number (ISIN)<br />

Die Genussscheine der Gesellschaft haben die Wertpapierkennnummer (WKN) <strong>WGF</strong>H91 <strong>und</strong> die International<br />

Securities Identification Number (ISIN) DE000<strong>WGF</strong>H919.<br />

3.3.5 Rechtsverhältnis<br />

Das Rechtsverhältnis der Inhaber der Genussscheine zur Emittentin basiert auf den in diesem Wertpapierprospekt<br />

abgedruckten Genussscheinbedingungen <strong>und</strong> den Angaben auf dem Zeichnungsschein.<br />

3.3.6 Ausstattung der Genussscheine<br />

Die Genussscheininhaber erhalten für jedes Geschäftsjahr innerhalb der Laufzeit eine dem Gewinnanteil<br />

der Aktionäre der Emittentin vorgehende Ausschüttung (die "Vorabausschüttung") in Höhe von bis zu<br />

8 % p. a. des gezeichneten Nennbetrags der Genussscheine.<br />

Darüber hinaus erhalten die Genussscheininhaber für jedes Geschäftsjahr innerhalb der Laufzeit eine<br />

zusätzliche Ausschüttung (die "Bonusausschüttung") in Höhe von 15 % des nach Abzug der Vorabausschüttung<br />

verbleibenden Bilanzgewinnes, anteilig im Bezug zu dem Emissionsvolumens von 30 Mio.<br />

Euro. Das heißt bei einem Platzierungsvolumen von 20 Mio. Euro (2/3 des Emissionsvolumens) zum Ende<br />

der Zeichnungsphase muss die <strong>WGF</strong> AG nur 2/3 der vereinbarten 15 % des nach Abzug der Vorabausschüttung<br />

verbleibenden Bilanzgewinnes als Bonusausschüttung auszahlen. Die Bonusausschüttung<br />

pro Genussschein beträgt stets o,oooo5 % (gleich 15 % verteilt auf 300.000 Genussscheine) des nach<br />

Abzug der Vorabausschüttung verbleibenden Bilanzgewinns. Maßgeblich für die Ermittlung des Bilanzgewinnes<br />

sind die Regelungen des § 58 <strong>und</strong> § 158 des Aktiengesetzes (AktG).<br />

Die Vorabausschüttung auf die Genussscheine ist dadurch begrenzt, dass durch sie kein Bilanzverlust<br />

entstehen oder sich erhöhen darf. Maßgeblich für die Ermittlung eines Bilanzverlustes sind die Regelungen<br />

gemäß § 158 AktG. Reicht der Bilanzgewinn zur Zahlung der Vorabausschüttung nicht aus, vermindert<br />

sich der Ausschüttungsanspruch der Genussscheininhaber entsprechend. Die verminderte Vorabausschüttung<br />

auf die Genussscheine erfolgt im Verhältnis der jeweiligen Ausschüttungsansprüche zueinander.<br />

Dies gilt auch im Verhältnis zu bereits begebenen <strong>und</strong> künftig zu begebenden gleichrangigen<br />

Genussscheinen, sofern deren Bedingungen eine entsprechende Regelung vorsehen.<br />

Im Falle einer Verminderung der Vorabausschüttung ist der nicht ausgeschüttete Betrag in den folgenden<br />

Geschäftsjahren nachzuzahlen. Die Nachzahlung für die Genussscheine wird anteilig im Verhältnis<br />

der jeweiligen Ausschüttungsansprüche zueinander vorgenommen. Dies gilt entsprechend auch im Verhältnis<br />

für bereits begebene <strong>und</strong> künftig zu begebende gleichrangige Genussscheine, sofern deren Bedingungen<br />

eine entsprechende Regelung vorsehen. Bei der Nachzahlung sind die Ausschüttungsansprüche<br />

in der Reihenfolge des Entstehens der Rückstände zu bedienen, beginnend mit dem ältesten rückständigen<br />

Anspruch <strong>und</strong> sodann dem letztfälligen. Eine Nachzahlung ausgesetzter Bonusausschüttungen<br />

ist ausgeschlossen.<br />

Die Genussscheine sind vom 1. Juli 2011 an ausschüttungsberechtigt, das heißt für das Geschäftsjahr 2011<br />

zu einem 1/2-Anteil.<br />

Die Ausschüttung (die Vorabausschüttung <strong>und</strong> die Bonusausschüttung) für das abgelaufene Geschäftsjahr<br />

ist jeweils nachträglich am 1. Juli des folgenden Geschäftsjahres fällig, jedoch nicht vor dem ersten<br />

Geschäftstag nach der Feststellung des Jahresabschlusses der Emittentin für das Geschäftsjahr, für das<br />

die Ausschüttung erfolgen soll. Ist der Fälligkeitstag für eine Ausschüttung kein Bankarbeitstag, so hat<br />

die Zahlung am darauffolgenden Bankarbeitstag zu erfolgen.<br />

Die Ausschüttungsansprüche verjähren gemäß § 13 der Genussscheinbedingungen innerhalb von zwei<br />

Jahren beginnend mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Ausschüttungsanspruch zur Zahlung<br />

fällig geworden ist.


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3.3.7 Teilnahme an einem Bilanzverlust <strong>und</strong> Nachrang<br />

Die Genussscheininhaber nehmen an einem etwaigen Bilanzverlust in voller Höhe durch Verminderung<br />

ihrer Rückzahlungsansprüche teil, <strong>und</strong> zwar im Verhältnis der Rückzahlungsansprüche zu dem in der<br />

Bilanz ausgewiesenen Eigenkapital (einschließlich Genussrechtskapital, jedoch ohne andere nachrangige<br />

Verbindlichkeiten). Bei einer Kapitalherabsetzung zur Deckung eines Bilanzverlustes vermindert sich<br />

der Rückzahlungsanspruch jedes Genussscheininhabers in demselben Verhältnis, wie das Gr<strong>und</strong>kapital<br />

herabgesetzt wird. Verlustvorträge aus den Vorjahren bleiben hierbei außer Betracht.<br />

Werden nach einer Teilnahme der Genussscheininhaber am Verlust in den folgenden Geschäftsjahren<br />

Jahresüberschüsse erzielt, so werden diese zur Deckung des Verlustvortrages aus den Vorjahren <strong>und</strong> zur<br />

Wiederauffüllung der gesetzlichen Rücklage gemäß § 150 AktG verwendet. Der danach verbleibende<br />

Betrag ist zur Wiederauffüllung der Rückzahlungsansprüche bis zum Nennbetrag der Genussscheine zu<br />

verwenden. Erst dann darf eine Ausschüttung auf die Genussscheine oder eine Gewinnverwendung vorgenommen<br />

werden. Diese Verpflichtung besteht nur während der Laufzeit der Genussscheine.<br />

Reicht ein Jahresüberschuss zur Wiederauffüllung der Genussscheine nicht aus, so wird die Wiederauffüllung<br />

des Kapitals der Genussscheine anteilig im Verhältnis ihres Nennbetrags zum Gesamtnennbetrag<br />

der Genussscheine vorgenommen. Dies gilt entsprechend auch im Verhältnis für bereits begebene<br />

<strong>und</strong> künftig zu begebende gleichrangige Genussscheine, sofern deren Bedingungen eine entsprechende<br />

Regelung vorsehen.<br />

Im Insolvenz- oder Liquidationsfall gehen die Forderungen aus den Genussscheinen den Forderungen<br />

aller anderen nicht nachrangigen Gläubiger der Emittentin im Rang nach. Die Genussscheine gewähren<br />

keinen Anteil am Liquidationserlös der Emittentin.<br />

3.3.8 Zahlungsverpflichtung, Zahlstelle<br />

Die <strong>WGF</strong> AG ist verpflichtet, während der gesamten Laufzeit der Genussscheine mindestens eine Zahlstelle<br />

zu benennen. Erste Zahlstelle ist die biw Bank für Investments <strong>und</strong> Wertpapiere AG, Hausbroicher<br />

Str. 222, 47877 Willich. Die <strong>WGF</strong> AG ist berechtigt, weitere Zahlstellen zu benennen oder einzelne Zahlstellen<br />

zu widerrufen.<br />

Die Emittentin verpflichtet sich, alle nach den Genussscheinbedingungen geschuldeten Beträge in Euro<br />

an die Zahlstelle zu zahlen. Hierfür ist keine gesonderte Erklärung des Gläubigers notwendig.<br />

Die Zahlstelle wird die zu zahlenden Beträge der Clearstream Banking AG zur Zahlung an die Genussscheininhaber<br />

überweisen. Diese Überweisungen befreien die <strong>WGF</strong> AG von ihren Verbindlichkeiten aus<br />

den Genussscheinen gegenüber den Genussscheininhabern.<br />

3.3.9 Laufzeit, Rückzahlung, Rückerwerb, Kündigung<br />

Die Laufzeit der Genussscheine beginnt am 1. Juli 2011 <strong>und</strong> endet am 31. Dezember 2019.<br />

Die <strong>WGF</strong> AG als Schuldnerin verpflichtet sich, die Genussscheine <strong>und</strong> den auf den jeweiligen Genussscheininhaber<br />

entfallenden Ausschüttungsbetrag vorbehaltlich einer Teilnahme der Anleger an einem<br />

Bilanzverlust der <strong>WGF</strong> AG jeweils zum Nennbetrag am 1. Juli des Jahres, das dem Ende der Laufzeit folgt,<br />

jedoch nicht vor dem ersten Geschäftstag nach der endgültigen Feststellung des Jahresabschlusses für<br />

das vorangehende Geschäftsjahr, an die Genussscheininhaber zurückzuzahlen. Fällt dieser Fälligkeitstermin<br />

auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den<br />

nächstfolgenden Bankarbeitstag.<br />

Die Vorlegungsfrist gemäß § 801 Absatz 1 Satz 1 BGB wird für die Genussscheine auf zwei Jahre verkürzt.<br />

Die Verjährungsfrist für innerhalb der Vorlegungsfrist zur Zahlung vorgelegte Genussscheine beträgt<br />

zwei Jahre vom Ende der betreffenden Vorlegungsfrist an.<br />

Die <strong>WGF</strong> AG ist jederzeit berechtigt, Genusscheine aus dieser Emission im eigenen Namen <strong>und</strong> auf eigene<br />

Rechnung zurückzuerwerben. Die angekauften Genussscheine kann die Gesellschaft nach eigener<br />

Wahl halten, weiterverkaufen oder einziehen.


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Im Falle des Erlasses, der Änderung oder der Änderung der Auslegung einer in der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland anwendbaren Rechtsvorschrift nach Ausgabe der Genussscheine, durch die die Ausschüttungen<br />

auf die Genussscheine bei der Emittentin mit Steuern vom Einkommen <strong>und</strong> Ertrag belastet werden,<br />

ist die <strong>WGF</strong> AG berechtigt, statt der Änderung oder Anpassung der Genussscheinbedingungen die<br />

Genussscheine mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Geschäftsjahres, in dem die Genussscheinrechte<br />

letztmals ohne die Belastung mit Steuern vom Einkommen <strong>und</strong> Ertrag bei der Emittentin<br />

ausgeübt werden können, durch Bekanntmachung außerordentlich zu kündigen. Die Genussscheininhaber<br />

können die Genussscheine im Falle einer Änderung der Genussscheinbedingungen kündigen.<br />

Die Kündigung ist den Genussscheininhabern gemäß § 14 der Genussscheinbedingungen bekannt zu<br />

machen. Den Genussscheininhabern oder der Emittentin steht ein ordentliches Kündigungsrecht nicht<br />

zu. Davon unberührt bleibt ein eventuelles außerordentliches Kündigungsrecht beider Parteien.<br />

3.3.10 Übertragbarkeit, Vererbbarkeit, Vorzugsrechte der Wertpapiere<br />

Die Genussscheine können jederzeit ohne Zustimmung der <strong>WGF</strong> AG oder Anzeige bei der Gesellschaft<br />

freihändig verkauft oder vererbt werden. Die Verfügung über die Miteigentumsanteile in Höhe von jeweils<br />

100,00 Euro an der von der Clearstream Banking AG verwalteten Globalurk<strong>und</strong>e erfolgt durch Abtretung<br />

der darin verbrieften Rechte. Es existieren keine Vorzugsrechte für den Erwerb der Genussscheine.<br />

3.3.11 Handelbarkeit<br />

Die Genussscheine sind zum Beginn der Zeichnungsfrist <strong>und</strong> auch in der Folgezeit bis auf Weiteres nicht<br />

zum Handel an einer <strong>Börse</strong> zugelassen. Die <strong>WGF</strong> AG beabsichtigt, die Genussscheine voraussichtlich<br />

nach vollständiger Platzierung in den Freiverkehr einer inländischen <strong>Börse</strong> einbeziehen zu lassen. Der<br />

Freiverkehr ist kein organisierter/regulierter Markt im Sinne von § 2 Absatz 5 Wertpapierhandelsgesetz<br />

(WpHG). Die Gewähr für einen späteren öffentlichen Handel der Genussscheine übernimmt die <strong>WGF</strong> AG<br />

nicht.<br />

Die Gesellschaft hat zur Einbeziehung der Genussscheine in den Freiverkehr einer inländischen <strong>Börse</strong><br />

einen Vertrag mit der Schnigge Wertpapierhandelsbank AG, Berliner Allee 10, 40212 Düsseldorf, abgeschlossen.<br />

Gegenstand dieses Vertrags ist die Einbeziehung der Genussscheine in den Freiverkehr der<br />

<strong>Börse</strong> Düsseldorf.<br />

3.3.12 Bekanntmachungen<br />

Bekanntmachungen der Emittentin, die die Genussscheine betreffen, erfolgen nur im elektronischen<br />

B<strong>und</strong>esanzeiger. Auf freiwilliger Basis, ohne dass hierzu eine Verpflichtung besteht <strong>und</strong> ohne dass die<br />

Genussscheininhaber im Falle der "Nichteinhaltung" daraus Rechte herleiten können, wird die Emittentin<br />

Bekanntmachungen zudem auf ihrer Internetseite (www.wgfag.de) veröffentlichen.<br />

3.3.13 Mitwirkungsrechte<br />

Die Geschäftsleitung obliegt allein dem Vorstand der <strong>WGF</strong> AG. Den Genussscheininhabern stehen keine<br />

Mitgliedschaftsrechte, insbesondere keine Teilnahme-, Mitwirkungs- <strong>und</strong> Stimmrechte, in der Hauptversammlung<br />

der Gesellschaft zu.<br />

3.3.14 Angebotspreis <strong>und</strong> Kosten bei Ausgabe der Genussscheine<br />

Der Preis für jeden Genussschein entspricht dem Nennbetrag multipliziert mit dem Ausgabekurs. Der<br />

Verkaufspreis vom Beginn der Zeichnungsphase voraussichtlich am 30. Juni 2011 bis zum Beginn der<br />

Laufzeit am 1. Juli 2011 beträgt für die Genussscheine 100,00 Euro je Genussschein. Das entspricht einem<br />

Verkaufskurs von 100 %. Die weiteren Verkaufskurse sind einer Einzahlungstabelle zu entnehmen, die<br />

auf der Internetseite der Gesellschaft (www.wgfag.de) veröffentlicht wird <strong>und</strong> dort heruntergeladen<br />

werden kann. Es handelt sich um ein vorläufiges, freibleibendes Angebot. Die Angebotskurse können


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 44 von 164<br />

auch telefonisch bei der Gesellschaft erfragt werden. Darüber hinausgehende Kosten bei der Zeichnung<br />

der Genussscheine, wie Ausgabeaufschlag, Verwaltungskosten, Managementgebühren oder ähnliches,<br />

fallen nicht an. Bei Kauf über den Freiverkehr einer inländischen oder ausländischen <strong>Börse</strong> oder außerbörslich<br />

können Kosten, wie Maklercourtage, Provisionen <strong>und</strong> ähnliches, auftreten.<br />

3.3.15 Repräsentation der Genussscheininhaber<br />

Eine Repräsentation der Genussscheininhaber, das heißt eine den Genussscheininhabern vertretende<br />

Organisation, ist für die Genussscheine nach deutschem Recht nicht vorgesehen.<br />

Nach § 9 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (SchVG) kann der Schuldner<br />

(die <strong>WGF</strong> AG) eine Versammlung der Gläubiger einberufen. Er ist verpflichtet, die Versammlung einzuberufen,<br />

wenn Gläubiger, deren Teilschuldverschreibungen zusammen 5 % der im Umlauf befindlichen<br />

Teilschuldverschreibungen erreichen, die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks <strong>und</strong> des<br />

Gr<strong>und</strong>es verlangen. Die Versammlung der Gläubiger kann nach Maßgabe von § 12 der Genussscheinbedingungen<br />

entsprechend dem SchVG Beschlüsse fassen, die nach Maßgabe dieses Gesetzes verbindliche<br />

Kraft für alle Gläubiger haben.<br />

3.3.16 Intermediäre<br />

Für die Emittentin sind keine Intermediäre im Sek<strong>und</strong>ärhandel tätig.<br />

3.3.17 Emissionsübernahmevertrag<br />

Eine Emissionsübernahme durch Institute oder eine feste Zusage für die Übernahme der Emission zu<br />

den bestmöglichen Bedingungen durch Institute besteht nicht.<br />

3.3.18 Vorzugsrechte<br />

Vorzugsrechte für Zeichnungsrechte bestehen nicht.<br />

3.3.19 Koordinator des Angebots<br />

Für das gesamte Angebot der Genussscheine oder einzelne Teile des Angebots ist kein Koordinator<br />

durch die Emittentin benannt worden.<br />

3.3.20 Staatliche Kontrollen <strong>und</strong> Aufsicht<br />

Die hier angebotenen Genussscheine unterliegen weder einer staatlichen Kontrolle noch gibt es eine<br />

sonstige behördliche Aufsicht über die Verwendung des Emissionserlöses.<br />

3.3.21 Anzuwendendes Recht <strong>und</strong> Gerichtsstand<br />

Für alle aus dem Rechtsverhältnis zwischen den Inhabern der Genussscheine <strong>und</strong> der Emittentin erwachsenden<br />

Rechtsstreitigkeiten ist die Rechtsordnung der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland maßgeblich.<br />

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den in diesen Genussscheinbedingungen<br />

geregelten Angelegenheiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf, B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland.<br />

Im Übrigen gilt § 15 der Genussscheinbedingungen.<br />

3.3.22 Gleichrangigkeit mit bereits emittierten Genussscheinen<br />

Die <strong>WGF</strong> AG hat im Geschäftsjahr 2009 bereits Genussscheine emittiert (WKN: <strong>WGF</strong>H90). Das öffentliche<br />

Angebot dieser Emission ist seit dem 30. September 2010 beendet. Der Netto-Emissionserlös betrug<br />

2,699 Mio. Euro. Die Genussscheine aus dieser Emission sind sehr ähnlich zu den hier prospektierten<br />

Genussscheinen ausgestaltet. Die Anleger erhalten ebenfalls für jedes Geschäftsjahr der bis zum 30.<br />

September 2021 andauernden Laufzeit eine dem Gewinnanteil der Aktionäre der Emittentin vorgehende


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 45 von 164<br />

Ausschüttung in Höhe von bis zu 8 % p.a. des gezeichneten Nennbetrags der Genussscheine. Darüber<br />

hinausgehende Ausschüttungsansprüche bestehen nicht. Die Ausschüttungsansprüche sind gleichrangig<br />

mit den Ausschüttungsansprüchen des hier prospektierten Genussscheines. Die bereits platzierten<br />

Genussscheine aus dieser vorhergehenden Emission sind in den Freiverkehr der <strong>Börse</strong>n Düsseldorf,<br />

<strong>Stuttgart</strong> <strong>und</strong> Hamburg einbezogen.<br />

3.4 Bedingungen des Angebotes<br />

3.4.1 Bezug des Genussrechtskapitals<br />

Gr<strong>und</strong>lage der Zeichnung der Genussscheine ist der vollständig <strong>und</strong> richtig ausgefüllte <strong>und</strong> vom Zeichner<br />

unterschriebene Zeichnungsschein (Kaufantrag), der unter anderem auf der Internetseite der Emittentin<br />

unter www.wgfag.de erhältlich ist. Zeichnungen nimmt die Gesellschaft unter ihrer Geschäftsadresse,<br />

per Fax oder als E-Mail-Anhang (<strong>WGF</strong> AG, Vogelsanger Weg 111, 40470 Düsseldorf, Faxnummer:<br />

0800-350 450 9, E-Mail-Adresse: premiumgenuss@wgfag.de) durch Übermittlung eines vollständig <strong>und</strong><br />

richtig ausgefüllten <strong>und</strong> vom Zeichner unterschriebenen Zeichnungsscheins (Kaufantrag) entgegen.<br />

Darüber hinaus haben Anleger die Möglichkeit, über einen Online-Wertpapierkaufantrag, welcher auf<br />

der Internetseite der Emittentin (www.wgfag.de) abrufbar ist, die Genussscheine zu zeichnen. Nach<br />

Zugang der Zeichnung bei der <strong>WGF</strong> AG <strong>und</strong> Annahme der Zeichnung durch die Gesellschaft wird die<br />

Zeichnung verbindlich.<br />

Des Weiteren können Genussscheine bei Banken <strong>und</strong> Finanzdienstleistungsinstituten, die Kooperationsverträge<br />

mit der <strong>WGF</strong> AG abgeschlossen haben, erworben werden.<br />

Soweit Zeichnungsscheine direkt an die <strong>WGF</strong> AG gesendet werden, ist die Gesellschaft berechtigt, von<br />

dem Zeichnungsvertrag zurückzutreten, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem im Kaufantrag<br />

genannten Zahlungstermin die Zeichnungssumme auf dem Genussscheinkonto bei der Zahlstelle<br />

eingegangen ist.<br />

Für den Fall, dass die Genussscheine schon vor dem Ende der Zeichnungsfrist vollständig platziert sind,<br />

wird die <strong>WGF</strong> AG dies unverzüglich auf ihrer Internetseite bekannt geben.<br />

Die Zeichnungen werden in der Reihenfolge des Eingangs der Zeichnungsscheine bei der Emittentin berücksichtigt,<br />

<strong>und</strong> zwar unabhängig davon, ob diese Genussscheine bei der <strong>WGF</strong> AG oder über Banken<br />

oder Finanzdienstleistungsinstitute, die mit der Gesellschaft kooperieren, erworben worden sind. Die<br />

Zeichner erhalten nach Eingang der Zeichnungssumme auf dem Genussscheinkonto sowie nach Einbuchung<br />

der Wertpapiere in das angegebene Depot des Genussscheininhabers eine schriftliche Bestätigung<br />

über die von ihnen gezeichneten Stücke der Genussscheine. Sollte einem Genussscheininhaber<br />

aufgr<strong>und</strong> der Nachfrage nicht die Anzahl der Stücke zugeteilt werden, die er erwerben wollte, wird der<br />

auf dem Genussscheinkonto eingezahlte überschießende Teil der Zeichnungssumme innerhalb von zehn<br />

Bankarbeitstagen an den Genussscheininhaber zurückgezahlt.<br />

3.4.2 Voraussichtlicher Zeitplan für das Angebot<br />

Für das Angebot ist vorbehaltlich einer Verkürzung des Angebotszeitraums folgender voraussichtlicher<br />

Zeitplan vorgesehen:<br />

� 29. Juni 2011 Billigung des Prospekts durch die B<strong>und</strong>esanstalt für<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)<br />

� 29. Juni 2011 Veröffentlichung des Prospekts auf der Internetseite<br />

der Gesellschaft unter www.wgfag.de<br />

� 30. Juni 2011 Beginn des Angebotszeitraums<br />

� 30. Dezember 2011 Ende des Angebotszeitraums (vorbehaltlich einer Verkürzung<br />

bei vorheriger vollständiger Platzierung aller angebotenen Genussscheine<br />

oder einer Verlängerung)


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 46 von 164<br />

� Unverzüglich nach Ende des Angebotszeitraums<br />

Veröffentlichung des Ergebnisses des Angebots (Volumen der während des Angebotszeitraums<br />

platzierten Genussscheine <strong>und</strong> Emissionserlös) auf der Internetseite der Gesellschaft unter<br />

www.wgfag.de<br />

Im Rahmen des Billigungsverfahrens bei der BaFin wird von dieser entsprechend der gesetzlichen Vorgaben<br />

lediglich eine Vollständigkeitsprüfung des Wertpapierprospekts einschließlich einer Prüfung der<br />

Kohärenz <strong>und</strong> Verständlichkeit der vorgelegten Informationen durchgeführt. Eine darüber hinausgehende<br />

inhaltliche Prüfung nimmt die BaFin nicht vor.<br />

3.4.3 Zeichnungsvolumen<br />

Die Genussscheine werden im Wege des Direktbezugs angeboten <strong>und</strong> können von jeder natürlichen <strong>und</strong><br />

juristischen Person sowie von jeder Personengesellschaft (auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts)<br />

erworben werden. Der Mindesterwerb beträgt ein Genussschein (=100,00 Euro). Höhere Zeichnungen<br />

müssen durch 100,00 Euro teilbar sein. Eine Begrenzung für den maximalen Erwerb von Genussscheinen<br />

existiert nicht.<br />

3.4.4 Auslieferung der Genussscheine<br />

Im Rahmen der Girosammelverwahrung veranlasst die Zahlstelle die Einbuchung der Genussscheine in<br />

das auf dem Zeichnungsschein angegebene Wertpapierdepot. Der Zeichner hat darauf zu achten, dass<br />

das angegebene Depot für Wertpapierüberträge geeignet ist <strong>und</strong> nicht beispielsweise einem Fonds zugeordnet<br />

ist.<br />

3.4.5 Erhältlichkeit des Wertpapierprospektes<br />

Der Wertpapierprospekt für die Emission der Genussscheine in Höhe von bis zu 30.000.000,00 Euro wird<br />

von der <strong>WGF</strong> AG unter ihrer Geschäftsadresse Vogelsanger Weg 111, 40470 Düsseldorf, zur kostenlosen<br />

Ausgabe bereitgehalten <strong>und</strong> kann auf der Internetseite der <strong>WGF</strong> AG (www.wgfag.de) heruntergeladen<br />

werden.<br />

3.5 Genussscheinbedingungen<br />

§ 1<br />

Begebung <strong>und</strong> Einteilung des Genussrechtskapitals, Verbriefung, Übertragung <strong>und</strong> Handelbarkeit<br />

1) Die <strong>WGF</strong> <strong>Westfälische</strong> <strong>Gr<strong>und</strong>besitz</strong> <strong>und</strong> Finanzverwaltung AG (die "<strong>WGF</strong> AG" oder die "Emittentin" oder die<br />

"Gesellschaft") begibt gegen die Einzahlung von Genussrechtskapital mit einem Gesamtnennbetrag von bis<br />

zu 30.000.000,00 Euro (in Worten Dreißig Millionen Euro) Genussscheine unter der Bezeichnung "<strong>WGF</strong> 8 %<br />

Premium Plus Genussschein" (die "Genussscheine" oder das "Genussrechtskapital") zu den nachfolgenden<br />

Bedingungen.<br />

2) Das Genussrechtskapital ist eingeteilt in bis zu 300.000 untereinander gleichberechtigte Genussscheine als<br />

Teilschuldverschreibungen mit einem Nennwert von je 100,00 Euro (in Worten Einh<strong>und</strong>ert Euro), die auf den<br />

Inhaber lauten.<br />

3) Die Genussscheine werden über ihre gesamte Laufzeit in einer Globalurk<strong>und</strong>e als Rahmenurk<strong>und</strong>e (die "Globalurk<strong>und</strong>e")<br />

verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Neue <strong>Börse</strong>nstraße 1, 60487 Frankfurt am<br />

Main, hinterlegt ist. Die Globalurk<strong>und</strong>e trägt die Unterschrift des Vorstands der <strong>WGF</strong> AG. Ein Anspruch auf<br />

Ausdruck <strong>und</strong> Auslieferung effektiver Einzelurk<strong>und</strong>en ist ausgeschlossen. Ungeachtet dessen kann die Emittentin<br />

Einzelurk<strong>und</strong>en ausstellen.


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4) Den Inhabern der Genusscheine (der "Genussscheininhaber" oder der "Zeichner" oder der "Anleger")<br />

stehen Miteigentumsanteile an der Globalurk<strong>und</strong>e zu, die gemäß den jeweiligen Bedingungen <strong>und</strong> Bestimmungen<br />

der Clearstream Banking AG durch eine entsprechende Umbuchung <strong>und</strong> Eintragung in den Wertpapierdepots<br />

der Anleger übertragen werden können. Die Übereignung <strong>und</strong> der Verkauf von Genussscheine bedürfen<br />

nicht der Genehmigung der <strong>WGF</strong> AG.<br />

5) Die Genussscheine sind zum Beginn der Zeichnungsfrist <strong>und</strong> auch in der Folgezeit bis auf Weiteres nicht zum<br />

Handel an einer inländischen <strong>Börse</strong> zugelassen. Die Gesellschaft beabsichtigt jedoch, die Genussscheine nach<br />

vollständiger Platzierung oder vorzeitiger Beendigung der Emission (§ 3 Absatz 1) in den Freiverkehr einer<br />

oder mehrerer inländischen <strong>Börse</strong>(n) einbeziehen zu lassen. Die Gewähr für einen späteren öffentlichen Handel<br />

der Genussscheine übernimmt die Emittentin jedoch nicht.<br />

§ 2<br />

Zeichnung, Erwerb <strong>und</strong> Einbuchung von Genussscheinen<br />

1) Jede natürliche oder juristische Person sowie jede Personengesellschaft (auch eine Gesellschaft bürgerlichen<br />

Rechts) kann die hier prospektierten Genussscheine durch Zeichnung des Kaufantrags <strong>und</strong> Annahme durch<br />

die <strong>WGF</strong> AG erwerben. Der Mindesterwerb beträgt ein Genusschein (=100,00 Euro). Höhere Zeichnungen<br />

müssen durch 100,00 Euro teilbar sein. Eine Beschränkung für den maximalen Erwerb besteht nicht.<br />

2) Zeichnungen nimmt die Gesellschaft unter ihrer Geschäftsadresse, per Fax oder als E-Mail-Anhang durch<br />

Übermittlung eines vollständig <strong>und</strong> richtig ausgefüllten <strong>und</strong> vom Zeichner unterschriebenen Zeichnungsscheins<br />

(Kaufantrag) entgegen. Darüber hinaus haben Anleger die Möglichkeit, über einen Online-<br />

Wertpapierkaufantrag, welcher auf der Internetseite der Emittentin (www.wgfag.de) abrufbar ist, die Genussscheine<br />

zu zeichnen. Nach Zugang der Zeichnung bei der <strong>WGF</strong> AG <strong>und</strong> Annahme der Zeichnung durch die<br />

Gesellschaft wird die Zeichnung verbindlich. Des Weiteren können Genussscheine bei Banken <strong>und</strong> Finanzdienstleistungsinstituten,<br />

die Kooperationsverträge mit der <strong>WGF</strong> AG abgeschlossen haben, erworben werden.<br />

Soweit Zeichnungsscheine von Anlegern direkt an die <strong>WGF</strong> AG gesendet werden, ist die Gesellschaft berechtigt,<br />

vom Zeichnungsvertrag zurückzutreten, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem im Kaufantrag<br />

genannten Zahlungstermin die Zeichnungssumme auf das im Kaufantrag genannte Konto (das "Genussscheinkonto")<br />

eingegangen ist.<br />

3) Die Gesellschaft wird Kaufanträge in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen, <strong>und</strong> zwar unabhängig<br />

davon, ob Zeichner Genussscheine direkt bei der <strong>WGF</strong> AG oder über Banken oder Finanzdienstleistungsinstitute,<br />

die mit der Gesellschaft kooperieren, erwerben. Nach Annahme eines Kaufantrags durch die Gesellschaft<br />

erhalten die Zeichner von der <strong>WGF</strong> AG eine schriftliche Bestätigung über die von ihnen erworbenen Genussscheine.<br />

4) Die Emittentin behält sich vor, Kaufanträge nur im Umfang einer geringeren als der gezeichneten Anzahl von<br />

Genussscheinen anzunehmen. In diesem Fall wird die Emittentin die Zahlstelle (§ 6) anweisen, den übersteigenden<br />

Teil der Zeichnungssumme innerhalb von zehn Bankarbeitstagen an den Zeichner zurück zu überweisen.<br />

5) Im Rahmen der Girosammelverwahrung veranlasst die Zahlstelle (§ 6) die Einbuchung der Genussscheine in<br />

das auf dem Kaufantrag angegebene Wertpapierdepot des Zeichners. Der Zeichner hat darauf zu achten, dass<br />

das angegebene Depot für Wertpapierüberträge geeignet ist <strong>und</strong> nicht beispielsweise einem Fonds zugeordnet<br />

ist.<br />

6) Die Einbuchung der Genussscheine in die Depots der Anleger erfolgt spätestens innerhalb von zehn Bankarbeitstagen<br />

nach Geldeingang. Dabei ist ein Bankarbeitstag ein Tag (außer Samstag oder Sonntag), an dem<br />

die Clearstream Banking AG Zahlungen abwickelt <strong>und</strong> die Geschäftsbanken in Düsseldorf geöffnet haben (der<br />

"Bankarbeitstag").


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§ 3<br />

Zeichnungsfrist, Wertpapierprospekt<br />

1) Die Zeichnungsfrist beginnt unter Beachtung der Bestimmungen des Wertpapierprospektgesetzes einen<br />

Werktag nach der Veröffentlichung des von der Emittentin für das öffentliche Angebot der Genussscheine herausgegebenen<br />

Wertpapierprospekts, voraussichtlich am 30. Juni 2011. Die Zeichnungsfrist endet am<br />

30 Dezember 2011. Die Emittentin ist berechtigt, die Zeichnungsfrist der Emission vorzeitig zu beenden oder<br />

zu verlängern.<br />

2) Der Wertpapierprospekt für die Emission der Genussscheine mit einem Gesamtbetrag bis zu 30.000.000,00<br />

Euro wird für die Dauer des öffentlichen Angebots von der Emittentin unter ihrer Geschäftsadresse, Vogelsanger<br />

Weg 111 in 40470 Düsseldorf, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten <strong>und</strong> kann auf der Internetseite<br />

der Emittentin unter www.wgfag.de heruntergeladen werden.<br />

§ 4<br />

Verwendung des Emissionserlöses<br />

Die <strong>WGF</strong> AG beabsichtigt, den ihr zufließenden Netto-Emissionserlös (nach Abzug der Gesellschaft voraussichtlich<br />

entstehender Emissions- <strong>und</strong> Vertriebskosten) zur Finanzierung des weiteren organischen Wachstums, zur Umsetzung<br />

<strong>und</strong> Finanzierung ihrer strategischen Ziele sowie für allgemeine Geschäftszwecke zu verwenden.<br />

§ 5<br />

Jährliche Ausschüttungen<br />

1) Die Genussscheininhaber erhalten für jedes Geschäftsjahr innerhalb der Laufzeit (§ 8 Absatz 1) eine dem Gewinnanteil<br />

der Aktionäre der Emittentin vorgehende Ausschüttung (die "Vorabausschüttung") in Höhe von<br />

bis zu 8 % p. a. des gezeichneten Nennbetrags der Genussscheine.<br />

2) Darüber hinaus erhalten die Genussscheininhaber für jedes Geschäftsjahr innerhalb der Laufzeit eine zusätzliche<br />

Ausschüttung (die "Bonusausschüttung") in Höhe von 15 % des nach Abzug der Vorabausschüttung<br />

verbleibenden Bilanzgewinnes, anteilig in Bezug zu dem Emissionsvolumen von 30 Mio. Euro. Das heißt bei<br />

einem Platzierungsvolumen von 20 Mio. Euro (2/3 des Emissionsvolumens) zum Ende der Zeichnungsphase<br />

muss die <strong>WGF</strong> AG nur 2/3 der vereinbarten 15 % des nach Abzug der Vorabausschüttung verbleibenden Bilanzgewinnes<br />

als Bonusausschüttung auszahlen. Die Bonusausschüttung pro Genussschein beträgt stets<br />

0,00005% (=15 % verteilt auf 300.000 Genussscheine) des nach Abzug der Vorabausschüttung verbleibenden<br />

Bilanzgewinnes. Maßgeblich für die Ermittlung des Bilanzgewinnes sind die Regelungen des § 58 <strong>und</strong> § 158<br />

des Aktiengesetzes (AktG)<br />

3) Für den Fall, dass die Emittentin künftig gleichrangige Genussscheine emittiert, deren Bedingungen eine dem<br />

Absatz 2 entsprechende Regelung vorsehen, wird die Höhe der hier vereinbarten Bonussausschüttung insofern<br />

angepasst, dass die 15 % des nach Abzug der Vorabausschüttungen der betroffenen Genussscheinemissionen<br />

verbleibenden Bilanzgewinnes anteilig in Bezug zu dem Gesamtemissionsvolumen dieser Genussscheine<br />

berechnet wird.<br />

4) Die Vorabausschüttung auf die Genussscheine ist dadurch begrenzt, dass durch sie kein Bilanzverlust entstehen<br />

oder sich erhöhen darf. Maßgeblich für die Ermittlung eines Bilanzverlustes sind die Regelungen gemäß<br />

§ 158 AktG. Reicht der Bilanzgewinn zur Zahlung der Vorabausschüttung nicht aus, vermindert sich der Ausschüttungsanspruch<br />

der Genussscheininhaber entsprechend. Die verminderte Vorabausschüttung auf die Genussscheine<br />

erfolgt im Verhältnis der jeweiligen Ausschüttungsansprüche zueinander. Dies gilt auch im Verhältnis<br />

zu bereits begebenen <strong>und</strong> künftig zu begebenden gleichrangigen Genussscheinen, sofern deren Bedingungen<br />

eine entsprechende Regelung vorsehen.<br />

5) Im Falle einer Verminderung der Vorabausschüttung ist der nicht ausgeschüttete Betrag in den folgenden<br />

Geschäftsjahren nachzuzahlen. Die Nachzahlung für die Genussscheine wird anteilig im Verhältnis der jeweiligen<br />

Ausschüttungsansprüche zueinander vorgenommen. Dies gilt entsprechend auch im Verhältnis für bereits<br />

begebene <strong>und</strong> künftig zu begebende gleichrangige Genussscheine, sofern deren Bedingungen eine entsprechende<br />

Regelung vorsehen. Bei der Nachzahlung sind die Ausschüttungsansprüche in der Reihenfolge des


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Entstehens der Rückstände zu bedienen, beginnend mit dem ältesten rückständigen Anspruch <strong>und</strong> sodann<br />

dem letztfälligen. Eine Nachzahlung ausgesetzter Bonusausschüttungen (Absatz 2) ist ausgeschlossen.<br />

6) Im Falle einer Verminderung der Rückzahlungsansprüche gemäß § 7 Absatz 1 darf eine Nachzahlung erst<br />

dann vorgenommen werden, wenn die Wiederauffüllung der Rückzahlungsansprüche gemäß § 7 Absatz 2 bis<br />

zum Nennbetrag der Genussscheine erfolgt ist. Eine Nachzahlungspflicht für die Vorabausschüttung besteht<br />

nur während der Laufzeit der Genussscheine.<br />

7) Sind Ausschüttungen nicht für ein volles Geschäftsjahr zu berechnen, so werden sie berechnet auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

eines Jahres mit 360 Tagen, bestehend aus 12 Monaten mit je 30 Tagen, <strong>und</strong> im Falle eines Zeitraums von<br />

weniger als einem Monat auf der Basis der verstrichenen Tage.<br />

8) Die Genussscheine sind vom 1. Juli 2011 an ausschüttungsberechtigt, das heißt für das Geschäftsjahr 2011 zu<br />

einem 1/2-Anteil.<br />

9) Die Ausschüttung (die Vorabausschüttung <strong>und</strong> die Bonusausschüttung) für das abgelaufene Geschäftsjahr ist<br />

jeweils nachträglich am 1. Juli des folgenden Geschäftsjahres fällig, jedoch nicht vor dem ersten Geschäftstag<br />

nach der Feststellung des Jahresabschlusses der Emittentin für das Geschäftsjahr, für das die Ausschüttung erfolgen<br />

soll. Ist der Fälligkeitstag für eine Ausschüttung kein Bankarbeitstag, so hat die Zahlung am darauffolgenden<br />

Bankarbeitstag zu erfolgen.<br />

§ 6<br />

Zahlstelle, Zahlungen<br />

1) Die Emittentin ist verpflichtet, während der gesamten Laufzeit der Genusscheine mindestens eine Zahlstelle<br />

zu benennen.<br />

2) Erste Zahlstelle ist die biw Bank für Investments <strong>und</strong> Wertpapiere AG, Hausbroicher Str. 222, 47877 Willich.<br />

Die <strong>WGF</strong> AG ist berechtigt, weitere Zahlstellen zu benennen oder einzelne Zahlstellen zu widerrufen.<br />

3) Die Emittentin verpflichtet sich, alle nach diesen Genussscheinbedingungen geschuldeten Beträge in Euro<br />

zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an die Zahlstelle zu zahlen. Hierfür ist keine gesonderte Erklärung der Genussscheininhaber<br />

notwendig. Die jährlichen Ausschüttungen <strong>und</strong> die Rückzahlung erfolgen durch die Zahlstelle<br />

an die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, zur Weiterleitung auf die jeweiligen Konten der Genussscheininhaber.<br />

Diese Überweisungen befreien die Emittentin von ihren Verbindlichkeiten aus den Genussscheinen.<br />

§ 7<br />

Verlustbeteiligung<br />

1) Die Genussscheininhaber nehmen an einem etwaigen Bilanzverlust in voller Höhe durch Verminderung ihrer<br />

Rückzahlungsansprüche teil, <strong>und</strong> zwar im Verhältnis der Rückzahlungsansprüche zu dem in der Bilanz ausgewiesenen<br />

Eigenkapital (einschließlich Genussrechtskapital, jedoch ohne andere nachrangige Verbindlichkeiten).<br />

Bei einer Kapitalherabsetzung zur Deckung eines Bilanzverlustes vermindert sich der Rückzahlungsanspruch<br />

jedes Genussscheininhabers in demselben Verhältnis, wie das Gr<strong>und</strong>kapital herabgesetzt wird. Verlustvorträge<br />

aus den Vorjahren bleiben hierbei außer Betracht.<br />

2) Werden nach einer Teilnahme der Genussscheininhaber am Verlust in den folgenden Geschäftsjahren Jahresüberschüsse<br />

erzielt, so werden diese zur Deckung des Verlustvortrages aus den Vorjahren <strong>und</strong> zur Wiederauffüllung<br />

der gesetzlichen Rücklage gemäß § 150 AktG verwendet. Der danach verbleibende Betrag ist zur Wiederauffüllung<br />

der Rückzahlungsansprüche bis zum Nennbetrag der Genussscheine zu verwenden. Erst dann<br />

darf eine Ausschüttung auf die Genussscheine oder eine Gewinnverwendung vorgenommen werden. Diese<br />

Verpflichtung besteht nur während der Laufzeit der Genussscheine.<br />

3) Reicht ein Jahresüberschuss zur Wiederauffüllung der Genussscheine nicht aus, so wird die Wiederauffüllung<br />

des Kapitals der Genussscheine anteilig im Verhältnis ihres Nennbetrags zum Gesamtnennbetrag der Genussscheine<br />

vorgenommen. Dies gilt entsprechend auch im Verhältnis für bereits begebene <strong>und</strong> künftig zu begebende<br />

gleichrangige Genussscheine, sofern deren Bedingungen eine entsprechende Regelung vorsehen.


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§ 8<br />

Laufzeit, Kündigung, Rückzahlung<br />

1) Die Laufzeit der Genussscheine beginnt am 1. Juli 2011 <strong>und</strong> endet am 31. Dezember 2019.<br />

2) Eine ordentliche Kündigung der Genussscheine durch die Genussscheininhaber oder durch die Emittentin ist<br />

ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.<br />

3) Im Falle des Erlasses, der Änderung oder der Änderung der Auslegung einer in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />

anwendbaren Rechtsvorschrift nach Ausgabe der Genussscheine, durch die die Ausschüttungen auf die<br />

Genussscheine bei der Emittentin mit Steuern vom Einkommen <strong>und</strong> Ertrag belastet werden, ist die Emittentin<br />

berechtigt, statt der Änderung oder Anpassung der Genussscheinbedingungen (§ 11) die Genussscheine mit einer<br />

Frist von 6 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres, indem die Genussscheinrechte letztmals ohne die Belastung<br />

mit Steuern vom Einkommen <strong>und</strong> Ertrag bei der Emittentin ausgeübt werden können, durch Bekanntmachung<br />

gemäß § 14 außerordentlich zu kündigen. Die Genussscheininhaber können die Genussscheine<br />

im Falle einer Änderung der Genussscheinbedingungen nach näherer Maßgabe von § 11 kündigen.<br />

4) Gekündigte Genussscheine verbriefen bis zum Wirksamwerden ihrer Kündigung ihre vollen Rechte.<br />

5) Vorbehaltlich der Bestimmungen gemäß § 7 werden die Genussscheine zum Ende der Laufzeit oder nach dem<br />

Wirksamwerden ihrer Kündigung zum Nennbetrag zurückgezahlt. Der zurückzuzahlende Betrag ist am 1. Juli<br />

des Jahres, das dem Ende der Laufzeit bzw. dem Wirksamwerden der Kündigung folgt, jedoch nicht vor dem<br />

ersten Geschäftstag (§ 5 Absatz 9) nach der endgültigen Feststellung des Jahresabschlusses der <strong>WGF</strong> AG für<br />

das vorangehende Geschäftsjahr, fällig.<br />

§ 9<br />

Nachrangigkeit, Teilnahme am Liquidationserlös<br />

1) Im Insolvenz- oder Liquidationsfall gehen die Forderungen aus den Genussscheinen den Forderungen aller<br />

anderen nicht nachrangigen Gläubiger der Emittentin im Rang nach.<br />

2) Die Genussscheine gewähren keinen Anteil am Liquidationserlös der Emittentin.<br />

§ 10<br />

Abgrenzung zu Aktionärsrechten,<br />

Bestandsschutz, Begebung weiterer Genussrechte, Erwerb eigener Genussscheine<br />

1) Die Genussscheine verbriefen Gläubigerrechte, die keine Gesellschafterrechte, insbesondere keine Teilnahme-,<br />

Mitwirkungs- <strong>und</strong> Stimmrechte, in den Hauptversammlungen der <strong>WGF</strong> AG beinhalten. Die Geschäftsführung<br />

obliegt alleine dem Vorstand der Emittentin.<br />

2) Der Bestand der Genussscheine wird vorbehaltlich § 7 weder durch Verschmelzung oder Umwandlung der<br />

<strong>WGF</strong> AG noch durch eine Erhöhung ihres Gr<strong>und</strong>kapitals berührt.<br />

3) Die Emittentin behält sich vor, weitere Genussrechte zu gleichen oder anderen Bedingungen auszugeben. Ein<br />

Bezugsrecht der Genussscheininhaber auf weitere Genussrechte ist nur gegeben, sofern die Hauptversammlung<br />

der Emittentin dies beschließt. Die Genussscheininhaber haben keinen Anspruch darauf, dass ihre Ausschüttungsansprüche<br />

vorrangig vor den Ausschüttungsansprüchen bedient werden, die auf weitere Genussrechte<br />

entfallen. Die Ausschüttung auf weitere Genussrechte darf nicht vorrangig bedient werden.<br />

4) Die Emittentin ist berechtigt, Genussscheine aus dieser Emission im eigenen Namen <strong>und</strong> auf eigene Rechnung<br />

zurück zu erwerben. Sie kann die erworbenen Genussscheine nach eigener Wahl halten, weiterverkaufen oder<br />

einziehen. Ein Bezugsrecht der Genussscheininhaber besteht nicht.<br />

§ 11<br />

Änderung in der steuerlichen Behandlung von Genussscheinen<br />

1) Die Emittentin kann die Genussscheinbedingungen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung<br />

der Belange des Unternehmens, der Aktionäre <strong>und</strong> der Genussscheininhaber durch einseitige Willenser-


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 51 von 164<br />

klärung ändern bzw. anpassen im Falle des Erlasses oder einer Änderung einer in der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland anwendbaren Rechtsvorschrift nach Ausgabe der Genussscheine oder Änderung der Auslegung<br />

einer in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland anwendbaren Rechtsvorschrift nach Ausgabe der Genussscheine, in<br />

deren Folge die Ausschüttungen auf die Genussscheine bei der Emittentin mit Steuern vom Einkommen <strong>und</strong><br />

Ertrag belastet werden; in diesen Fällen erfolgt die Anpassung durch eine Minderung der Ausschüttung an die<br />

Genussscheininhaber um die Steuern vom Einkommen <strong>und</strong> Ertrag.<br />

2) Die Änderungserklärung ist nach § 14 bekannt zu machen. Dabei ist zugleich anzugeben, wann die Änderung<br />

in Kraft treten soll.<br />

3) In jedem Falle der Änderung der Genussscheinbedingungen nach Absatz 1 steht den Genussscheininhabern<br />

ein Kündigungsrecht zum Ende des Geschäftsjahres zu, in dem die Genussscheine nach dem Inhalt der Bekanntmachung<br />

letztmalig in der unveränderten Fassung ohne die Belastung von Steuern vom Einkommen<br />

<strong>und</strong> Ertrag bei der Emittentin ausgeübt werden können. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn sie nicht in<br />

schriftlicher Form innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung der Änderungserklärung gemäß Absatz 2<br />

bei der Emittentin eingeht.<br />

§ 12<br />

Änderung der Genussscheinbedingungen durch Beschluss der Genussscheininhaber<br />

1) Die Genussscheininhaber können nach Maßgabe der §§ 5 bis 22 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus<br />

Gesamtemissionen vom 31. Juli 2009 (SchVG) in seiner jeweiligen gültigen Fassung durch Mehrheitsbeschluss<br />

Änderungen dieser Bedingungen zustimmen <strong>und</strong> zur Wahrnehmung ihrer Rechte einen gemeinsamen Vertreter<br />

für alle Genussscheininhaber bestellen. Die Genussscheininhaber können insbesondere auch einer Änderung<br />

wesentlicher Inhalte dieser Bedingungen, einschließlich der in § 5 Absatz 3 Nr. 1 bis 10 SchVG vorgesehenen<br />

Maßnahmen, zustimmen. Ein ordnungsgemäß gefasster Mehrheitsbeschluss ist für alle Genussscheininhaber<br />

gleichermaßen verbindlich.<br />

2) Die Genussscheininhaber entscheiden mit einfacher Mehrheit der an der Abstimmung gemäß § 6 SchVG teilnehmenden<br />

Stimmrechte. Beschlüsse, durch welche der wesentliche Inhalt der Genussscheinbedingungen geändert<br />

wird, insbesondere in den Fällen des § 5 Absatz 3 Nr. 1 bis 9 SchVG, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer<br />

Mehrheit von mindestens 75 % der an der Abstimmung gemäß § 6 SchVG teilnehmenden Stimmrechte.<br />

3) Beschlüsse der Genussscheininhaber werden im Rahmen einer Gläubigerversammlung nach §§ 9 ff. SchVG<br />

getroffen. Genussscheininhaber, deren Schuldverschreibungen zusammen 5 % des jeweils ausstehenden Gesamtnennbetrags<br />

des Genussrechtskapitals erreichen, können schriftlich die Durchführung einer Gläubigerversammlung<br />

nach Maßgabe von § 9 SchVG verlangen. Die weiteren Einzelheiten der Beschlussfassung <strong>und</strong><br />

der Abstimmung werden in der Einberufung geregelt. Mit der Einberufung der Gläubigerversammlung werden<br />

in der Tagesordnung die Beschlussgegenstände sowie die Vorschläge zur Beschlussfassung den Genussscheininhabern<br />

bekannt gegeben. Für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung oder die Ausübung der<br />

Stimmrechte ist eine Anmeldung der Genussscheininhaber vor der Versammlung erforderlich. Die Anmeldung<br />

muss unter der in der Einberufung mitgeteilten Adresse spätestens am dritten Kalendertag vor der Gläubigerversammlung<br />

zugehen.<br />

4) Die Genussscheininhaber können durch einen Beschluss im Sinne des Absatz 2 mit einfacher Mehrheit die<br />

Bestellung <strong>und</strong> Abberufung eines gemeinsamen Vertreters im Sinne des § 7 SchVG, die Aufgaben <strong>und</strong> Befugnisse<br />

eines gemeinsamen Vertreters, die Übertragung von Rechten der Genussscheininhaber auf den gemeinsamen<br />

Vertreter <strong>und</strong> eine Beschränkung der Haftung des gemeinsamen Vertreters bestimmen.<br />

5) Bekanntmachungen diesen § 12 betreffend erfolgen gemäß den §§ 5 ff. SchVG sowie nach § 14 dieser Genussscheinbedingungen.<br />

§ 13<br />

Vorlegungsfrist<br />

Die Vorlegungsfrist gemäß § 801 Absatz 1 Satz 1 BGB für fällige Genussscheine wird auf zwei Jahre verkürzt. Die<br />

Vorlegungsfrist gemäß § 801 Absatz 2 Satz 1 BGB für fällige Zinsscheine wird auf zwei Jahre verkürzt <strong>und</strong> beginnt<br />

mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der betreffende Zinsschein zur Zahlung fällig geworden ist. Die Verjäh-


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 52 von 164<br />

rungsfrist für innerhalb der Vorlegungsfrist zur Zahlung vorgelegte Genussscheine <strong>und</strong> Zinsscheine beträgt zwei<br />

Jahre von dem Ende der betreffenden Vorlegungsfrist an.<br />

§ 14<br />

Bekanntmachungen<br />

1) Bekanntmachungen der Emittentin, die die Genussscheine betreffen, erfolgen nur im elektronischen B<strong>und</strong>esanzeiger.<br />

Auf freiwilliger Basis, ohne dass hierzu eine Verpflichtung besteht <strong>und</strong> ohne dass die Genussscheininhaber<br />

im Falle der "Nichteinhaltung" daraus Rechte herleiten können, wird die Emittentin Bekanntmachungen<br />

zudem auf ihrer Internetseite (www.wgfag.de) veröffentlichen.<br />

2) Besonderer Benachrichtigungen der einzelnen Genussscheininhaber bedarf es nicht. Für die Rechtswirksamkeit<br />

<strong>und</strong> Rechtzeitigkeit der Bekanntmachung genügt in jedem Fall die Bekanntmachung im elektronischen<br />

B<strong>und</strong>esanzeiger.<br />

§ 15<br />

Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />

1) Die Genussscheinbedingungen sowie alle sich daraus ergebenden Rechte <strong>und</strong> Pflichten bestimmen sich ausschließlich<br />

nach dem Recht der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland.<br />

2) Erfüllungsort ist Düsseldorf, B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland.<br />

3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den in diesen Genussscheinbedingungen geregelten<br />

Angelegenheiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf, B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland.<br />

§ 16<br />

Salvatorische Klausel<br />

Sollte eine Bestimmung dieser Genussscheinbedingungen unwirksam oder <strong>und</strong>urchführbar sein oder werden, so<br />

soll dies die Gültigkeit dieser Genussscheinbedingungen im Übrigen nicht berühren. Die unwirksame oder <strong>und</strong>urchführbare<br />

Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die dem von der Emittentin <strong>und</strong> den Genussscheininhabern<br />

erstrebten wirtschaftlichen Auswirkungen am nächsten kommt. Sollten sich diese Genussscheinbedingungen<br />

als lückenhaft erweisen, so gilt im Wege der ergänzenden Auslegung für die Ausfüllung der Lücke<br />

ebenfalls eine solche Bestimmung als vereinbart, die den von der Emittentin <strong>und</strong> den Genussscheininhabern erstrebten<br />

wirtschaftlichen Auswirkungen am nächsten kommt.<br />

3.6 Besteuerung der Anleger in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />

3.6.1 Allgemeiner Hinweis<br />

Die nachfolgende Darstellung erörtert für die wichtigsten steuerlichen Gesichtspunkte in der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland, die für den Erwerb, das Halten oder die Übertragung der Genussscheine von Bedeutung<br />

sein können. Die Angaben sind nicht als umfassende Darstellung aller möglichen steuerlichen Konsequenzen<br />

gedacht, die für eine Entscheidung, in die Genussscheine zu investieren, relevant sein könnten.<br />

Die Ausführungen erheben deshalb keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es ist zu beachten, dass<br />

die steuerliche Einnahmen- <strong>und</strong> Ausgabengestaltung sich jeweils nach der individuellen Situation eines<br />

jeden einzelnen Anlegers richtet. In Zweifelsfragen - insbesondere im Hinblick auf die persönliche Steuersituation<br />

- sollte in jedem Fall der eigene Steuerberater zu Rate gezogen werden. Des Weiteren wird<br />

darauf hingewiesen, dass sich die folgenden Ausführungen auf den Stand der Gesetzgebung im Mai 2011<br />

beziehen. Zukünftige Gesetzesänderungen sowie abweichende Gesetzesauslegungen durch Finanzbehörden<br />

<strong>und</strong> –gerichte können nicht ausgeschlossen werden. Die <strong>WGF</strong> AG übernimmt nicht die Verantwortung<br />

für den Einbehalt etwaiger Steuern.


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3.6.2 Unbeschränkt steuerpflichtige Personen<br />

Natürliche <strong>und</strong> juristische Personen, die in Deutschland steuerlich ansässig sind (insbesondere Personen,<br />

die Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Ort der Geschäftsleitung in Deutschland haben),<br />

unterliegen in Deutschland unbeschränkt der Besteuerung (Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer,<br />

jeweils zuzüglich Solidaritätszuschlag <strong>und</strong> gegebenenfalls Kirchensteuer sowie Gewerbesteuer) mit<br />

ihrem weltweiten Einkommen, <strong>und</strong> zwar unabhängig von dessen Quelle einschließlich Zinsen aus Kapitalforderungen<br />

jeder Art (wie z.B. die Genussscheine) <strong>und</strong>, in der Regel, Veräußerungsgewinnen.<br />

3.6.2.1 Genussscheine im Privatvermögen<br />

Ausschüttungen auf die Genussscheine<br />

Ausschüttungen auf die Genussscheine qualifizieren als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des<br />

§ 20 Absatz 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz (EStG). Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

gemäß § 32 d EStG dem gesonderten Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen (die "Abgeltungsteuer").<br />

Die Abgeltungsteuer wird im Wege des Kapitalertragsteuerabzugs für Rechnung des Genussscheininhabers<br />

einbehalten. Der Abgeltungsteuersatz beträgt 25 % (zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag <strong>und</strong> gegebenenfalls<br />

Kirchensteuer) der erzielten Bruttoerträge. Maßgeblich hierfür sind die ausgeschütteten Beträge.<br />

Die der Abgeltungsteuer unterliegenden maßgeblichen Bruttoerträge werden nur um einen Sparer-<br />

Pauschbetrag in Höhe von 801,00 Euro (1.602,00 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten) gekürzt.<br />

Die tatsächlichen Werbungskosten dürfen nicht abgezogen werden. Mit dem Steuerabzug ist die Einkommensteuerschuld<br />

des Anleihegläubigers abgegolten.<br />

Alternativ kann der Genussscheininhaber beantragen, dass seine Kapitalerträge anstelle der Abgeltungsbesteuerung<br />

nach den allgemeinen Regelungen zur Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer<br />

veranlagt werden (sog. Veranlagungswahlrecht), wenn dies für ihn zu einer niedrigeren Steuerbelastung<br />

führt. In jedem Fall führt das für den Genussscheininhaber zuständige Veranlagungsfinanzamt eine<br />

Günstigerprüfung durch, ob die Veranlagung tatsächlich günstiger ist. Auch in diesem Fall wären die<br />

Bruttoerträge abzüglich des genannten Sparer-Pauschbetrags für die Besteuerung maßgeblich <strong>und</strong> ein<br />

Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ausgeschlossen.<br />

Besteuerung von Veräußerungsgewinnen<br />

Die Abgeltungsteuer ist unabhängig von der Haltedauer ebenfalls anwendbar auf (Kurs-) Gewinne aus<br />

der Veräußerung von Genussscheinen.<br />

Die Abgeltungsteuer wird auch hier im Wege des Kapitalertragsteuerabzugs für Rechnung des Genussscheininhabers<br />

einbehalten. Der Abgeltungsteuersatz beträgt wiederum 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag<br />

<strong>und</strong> gegebenenfalls Kirchensteuer) der maßgeblichen Bruttoerträge. Maßgeblich sind im Falle<br />

von Veräußerungsgewinnen der Veräußerungspreis abzüglich der Anschaffungs- <strong>und</strong> Veräußerungskosten.<br />

Die der Abgeltungsteuer unterliegenden maßgeblichen Bruttoerträge werden nur um einen Sparer-<br />

Pauschbetrag in Höhe von 801,00 Euro (1.602,00 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten) gekürzt.<br />

Die tatsächlichen Werbungskosten dürfen nicht abgezogen werden. Mit dem Steuerabzug ist die Einkommensteuerschuld<br />

des Genussscheininhabers abgegolten.<br />

Alternativ kann der Genussscheininhaber beantragen, dass seine privaten Veräußerungsgewinne anstelle<br />

der Abgeltungsbesteuerung nach den allgemeinen Regelungen zur Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer<br />

veranlagt werden, wenn dies für ihn zu einer niedrigeren Steuerbelastung führt. Auch in<br />

diesem Fall wären die Bruttoerträge abzüglich des genannten Sparer-Pauschbetrags für die Besteuerung<br />

maßgeblich <strong>und</strong> ein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ausgeschlossen. Verluste aus der Veräußerung<br />

von Genussscheine dürfen nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Kapitalvermögen im laufenden<br />

oder einem späteren Jahr ausgeglichen werden.<br />

3.6.2.2 Genussscheine im Betriebsvermögen<br />

Genussscheine, die zu einem Betriebsvermögen gehören, unterliegen nicht der Abgeltungsteuer. Bei<br />

natürlichen Personen als Anleger werden Ausschüttungen <strong>und</strong> Gewinne aus der Veräußerung der Ge-


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nussscheine nach dem persönlichen Steuersatz (Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag <strong>und</strong> Gewerbesteuer)<br />

besteuert.<br />

Werden Genussscheine von einer Personengesellschaft gehalten, so fließen die Einkünfte aus den Genussrechten<br />

in voller Höhe in die Gewinnfeststellung der Gesellschaft ein.<br />

Bei Genussscheinen im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften bleibt es bei den geltenden Bestimmungen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich unterliegen Ausschüttungen <strong>und</strong> Gewinne aus der Veräußerung der Genussscheine<br />

bei Körperschaften in vollem Umfang der Körperschaftsteuer von 15 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag<br />

(insgesamt also 15,825 %) hierauf <strong>und</strong> der Gewerbesteuer. Eine Anrechnung der Gewerbesteuer<br />

findet bei den Anteilseignern nicht statt.<br />

3.6.3 Nicht unbeschränkt steuerpflichtige Anleger<br />

Das öffentliche Angebot der mit diesem Wertpapierprospekt angebotenen Genussscheine erfolgt ausschließlich<br />

in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland. Personen, die nicht in Deutschland steuerlich ansässig<br />

sind, sind mit Einkünften aus den Genussscheinen gr<strong>und</strong>sätzlich nicht in Deutschland steuerpflichtig, es<br />

sei denn, die Genussscheine gehören zu einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen ständigen<br />

Vertreter des Anlegers oder die Einkünfte aus den Genussscheinen gehören aus sonstigen Gründen<br />

zu den inländischen Einkünften im Sinne des § 49 EStG. Wenn ein Anleger in Deutschland beschränkt<br />

steuerpflichtig ist, gelten gr<strong>und</strong>sätzlich die gleichen Ausführungen wie für die in Deutschland<br />

ansässigen Personen (siehe oben Ziffer 3.6.2). Anlegern, die nicht in Deutschland steuerlich ansässig<br />

sind, wird empfohlen, sich im Hinblick auf den Erwerb, das Halten <strong>und</strong> die Veräußerung der Genussschein<br />

Rat bei ihrem steuerlichen Berater einzuholen.<br />

3.6.4 Erbschafts- <strong>und</strong> Schenkungssteuern<br />

Der Erwerb von Genussscheinen von Todes wegen sowie die Schenkung von Genusscheinen unterliegen<br />

der Erbschaft- <strong>und</strong> Schenkungsteuer, soweit der Erblasser oder Schenker oder der Erbe, Beschenkte oder<br />

sonstige Erwerber zur Zeit der Vermögensübernahme in Deutschland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen<br />

Aufenthalt hatte oder deutscher Staatsangehöriger ist <strong>und</strong> im letztgenannten Fall weitere<br />

Voraussetzungen vorliegen. Für Familienangehörige <strong>und</strong> Verwandte kommen Freibeträge in unterschiedlicher<br />

Höhe zur Anwendung.<br />

3.6.5 Sonstige Steuern<br />

Der Erwerb, das Halten <strong>und</strong> die Veräußerung der Genussscheine sind umsatzsteuerfrei. Ebenso erhebt<br />

die B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland zurzeit keine <strong>Börse</strong>numsatz-/Gesellschaftsteuer, Stempelabgabe oder<br />

ähnliche Steuern auf die Übertragung der Genussscheine. Eine Vermögensteuer wird in der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland derzeit nicht erhoben.


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4 Angaben zur Emittentin<br />

4.1 Geschäftsgeschichte <strong>und</strong> -entwicklung<br />

4.1.1 Firma, Gründung, Handelsregister, Sitz <strong>und</strong> Gegenstand<br />

Die Gründung der Emittentin erfolgte mit Eintragung in das Handelsregister am 28. November 2003 als<br />

Aktiengesellschaft. Sie firmiert als "<strong>WGF</strong> <strong>Westfälische</strong> <strong>Gr<strong>und</strong>besitz</strong> <strong>und</strong> Finanzverwaltung AG", eingetragen<br />

als Kapitalgesellschaft im Handelsregister, Abteilung B (HRB), des Amtsgerichts Düsseldorf unter<br />

HRB 48963. Die <strong>WGF</strong> AG wurde auf unbestimmte Zeit gegründet. Der Sitz der Gesellschaft befindet<br />

sich in 40470 Düsseldorf, Vogelsanger Weg 111. Telefonisch ist die <strong>WGF</strong> AG erreichbar unter 0211/687770.<br />

Das Gr<strong>und</strong>kapital der Gesellschaft beläuft sich auf 3 Mio. Euro <strong>und</strong> ist voll eingezahlt. Es ist eingeteilt in<br />

3 Mio. dividendenberechtigte <strong>und</strong> auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem Nennbetrag von<br />

jeweils 1,00 Euro. Es sind keine Vorzugsaktien ausgegeben worden. Die Aktien werden zu 100 % gehalten<br />

von der <strong>WGF</strong> Finanzgruppe Holding GmbH. Gegenstand der <strong>WGF</strong> AG ist die Verwaltung eigenen<br />

Vermögens, An- <strong>und</strong> Verkauf von Immobilien sowie Verwaltung von eigenen Immobilienbeständen,<br />

soweit hierzu keine behördliche Genehmigung erforderlich ist (§ 2 Absatz 1 der Satzung der <strong>WGF</strong> AG).<br />

Das für die Gesellschaft maßgebliche Recht ist das der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland.<br />

4.1.2 Vorstands- <strong>und</strong> Aufsichtsratsmitglieder<br />

Der Vorstand der <strong>WGF</strong> AG besteht aus drei Mitgliedern, der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern. Die Geschäftsadresse<br />

aller Mitglieder befindet sich am Sitz der Gesellschaft, Vogelsanger Weg 111 in 40470<br />

Düsseldorf.<br />

Gegen die Mitglieder des Vorstandes <strong>und</strong> des Aufsichtsrates wurden in den letzten fünf Jahren keinerlei<br />

Schuldsprüche in Bezug auf betrügerische Straftaten verhängt. Die Mitglieder des Vorstandes <strong>und</strong> des<br />

Aufsichtsrates waren in den letzten fünf Jahren in ihrer Funktion als Verwaltungs-, Geschäftsführungs-<br />

oder Aufsichtsorgan oder Mitglied des oberen Managements nicht an einer Insolvenz, einer Insolvenzverwaltung<br />

oder Liquidation beteiligt.<br />

Gegen kein Mitglied des Vorstandes <strong>und</strong> des Aufsichtsrates wurden öffentlich Anschuldigungen<br />

<strong>und</strong>/oder Sanktionen von Seiten der gesetzlichen Behörden oder der Regulierungsbehörden (einschließlich<br />

bestimmter Berufsverbände) erhoben. Kein Mitglied des Vorstandes <strong>und</strong> des Aufsichtsrates wurde<br />

jemals von einem Gericht für die Mitgliedschaft in einem Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgan<br />

eines Emittenten während zumindest der letzten fünf Jahre als untauglich angesehen.<br />

Die Mitglieder des Vorstandes <strong>und</strong> des Aufsichtsrates stehen in keiner verwandtschaftlichen Beziehung<br />

zueinander.<br />

4.1.2.1 Vorstand<br />

Pino Sergio, Vorstandsvorsitzender<br />

Der gelernte Immobilien-Kaufmann Pino Sergio ist Gründer <strong>und</strong> Vorstandsvorsitzender der <strong>WGF</strong> AG.<br />

Er war von 1987 bis 1991 in der Filialleitung des amerikanischen Konzerns Tricon Inc. in Dallas tätig. Im<br />

Jahr 1992 hat Herr Sergio das eigene Unternehmen "Pino Sergio Immobilien" gegründet in Assoziation<br />

mit der Minhorst International Immobilien GmbH. In seine Zuständigkeit fielen die Akquisition <strong>und</strong><br />

Standortanalyse von Wohn- <strong>und</strong> Gewerberäumen in den Ballungsgebieten Nordrhein-Westfalens sowie<br />

der Vertrieb der Immobilien am europäischen Markt. Im Jahr 1995 gründete Herr Sergio die Treugarant<br />

Immobilien GmbH. Hauptgeschäftsgegenstand der Treugarant Immobilien GmbH war der An- <strong>und</strong> Verkauf<br />

von Immobilien. Des Weiteren wurde er zum Geschäftsführer der Dr. Müller Vermögensverwaltungs<br />

GmbH & Co. KG in Nürnberg berufen, deren Hauptgeschäftszweck in dem An- <strong>und</strong> Verkauf von<br />

Immobilien aus der Zwangsversteigerung lag. Im Jahr 2001 führte Herr Sergio das eigene Unternehmen<br />

"AMICASA Immobilien GmbH" mit dem Geschäftsgegenstand An- <strong>und</strong> Verkauf von Immobilien.


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Über die vorstehend genannten Tätigkeiten hinaus war Herr Sergio während der letzten fünf Jahre weder<br />

Mitglied eines Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans noch Partner eines Unternehmens<br />

oder einer Gesellschaft.<br />

Neben seiner Eigenschaft als Vorstandsvorsitzender der <strong>WGF</strong> AG ist Herr Sergio Geschäftsführer verschiedener<br />

Gesellschaften der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe, nämlich der <strong>WGF</strong> Finanzgruppe Holding GmbH, der<br />

<strong>WGF</strong> Kreditbetreuung <strong>und</strong> Servicing GmbH, der <strong>WGF</strong> Asset Management GmbH, der Ilse Bau <strong>und</strong> Planung<br />

GmbH, der hypopartner GmbH, der my home partners GmbH, der NVG Vermögens- <strong>und</strong> Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH, der <strong>WGF</strong> Facility Management GmbH sowie mehrerer Objektgesellschaften der<br />

<strong>WGF</strong> AG. Außerdem ist Herr Sergio Aufsichtsratsvorsitzender der deboka Deutsche Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden<br />

Kapital AG <strong>und</strong> der <strong>WGF</strong> Immobilien Investment GmbH (vormals Rheinsee 322. V V GmbH), die 100 %ige<br />

Tochtergesellschaften der <strong>WGF</strong> AG sind.<br />

Darüber hinaus ist Herr Sergio Mitglied im Europaausschuss des Zentralen Immobilien Ausschuss e.V.<br />

(ZIA).<br />

Raffaele Lino, Vorstandsmitglied<br />

Herr Lino absolvierte ein Masterstudium der Wirtschaftswissenschaften an der Bocconi-Universität in<br />

Mailand.<br />

Er war zuletzt Geschäftsführer der DTZ Zadelhoff Tie Leung GmbH (Oktober 2001-Juni 2009) <strong>und</strong> der<br />

DTZ RealCorp GmbH (Oktober 2008-Juni 2009). Von Juni 2007 bis Juni 2009 war Herr Lino als Managing<br />

Director im Bereich Business Development bei der DTZ Corporate Finance Ltd. Zweigniederlassung<br />

Frankfurt für den kontinentaleuropäischen Markt verantwortlich. Außerdem war Herr Lino von Oktober<br />

2006 bis Juni 2009 im Aufsichtsrat der Rubicon Asset GmbH & Co.KG.<br />

Über die vorstehend genannten Tätigkeiten hinaus war Herr Lino während der letzten fünf Jahre weder<br />

Mitglied eines Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans noch Partner eines Unternehmens<br />

oder einer Gesellschaft.<br />

Seit Juli 2009 verantwortet Herr Lino als Mitglied des Vorstandes den Immobilienein- <strong>und</strong> -verkauf sowie<br />

das Immobilien- bzw. Portfolio-Management des Unternehmens. Er ist zudem Geschäftsführer der<br />

<strong>WGF</strong> Finanzgruppe Holding GmbH, der <strong>WGF</strong> Kreditbetreuung <strong>und</strong> Servicing GmbH, der <strong>WGF</strong> Asset Management<br />

GmbH, der Ilse Bau <strong>und</strong> Planung GmbH, der hypopartner GmbH, der my home partners<br />

GmbH, der NVG Vermögens- <strong>und</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH, der <strong>WGF</strong> Facility Management GmbH<br />

sowie mehrerer Objektgesellschaften der <strong>WGF</strong> AG.<br />

Herr Lino ist ebenfalls Mitglied im Europaausschuss des ZIA <strong>und</strong> ist außerdem als Dozent an der European<br />

Business School, Oestrich Winkel, tätig.<br />

Paul Zimmer, Vorstandsmitglied<br />

Herr Paul Zimmer ist seit Februar 2007 Mitglied des Vorstandes der <strong>WGF</strong> AG.<br />

Der gelernte Bankkaufmann <strong>und</strong> Sparkassen-Betriebswirt war über viele Jahre in leitender Position tätig,<br />

zuletzt als Vorstand der Volksbanken in Erfurt <strong>und</strong> Lörrach.<br />

Über die Tätigkeiten von Herrn Zimmer während der letzten fünf Jahre als Mitglied eines Verwaltungs-,<br />

Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans oder Partner eines Unternehmens oder einer Gesellschaft<br />

werden keine Angaben gemacht.<br />

Bei der <strong>WGF</strong> AG leitet Herr Zimmer die Bereiche Finance & Treasury sowie den gesamten administrativen<br />

Bereich der <strong>WGF</strong> AG. Er ist zudem Geschäftsführer der <strong>WGF</strong> Finanzgruppe Holding GmbH, der <strong>WGF</strong><br />

Kreditbetreuung <strong>und</strong> Servicing GmbH, der <strong>WGF</strong> Asset Management GmbH, der Ilse Bau <strong>und</strong> Planung<br />

GmbH, der hypopartner GmbH, der my home partners GmbH, der NVG Vermögens- <strong>und</strong> Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH, der <strong>WGF</strong> Facility Management GmbH sowie mehrerer Objektgesellschaften der <strong>WGF</strong><br />

AG. Des Weiteren ist Herr Zimmer Vorsitzender des Vorstandes der deboka Deutsche Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden<br />

Kapital AG, die eine 100 %ige Tochtergesellschaft der <strong>WGF</strong> AG ist.


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4.1.2.2 Aufsichtsratsmitglieder<br />

Dr. Heinz Müller, Aufsichtsratsvorsitzender<br />

Herr Dr. Müller ist seit September 2007 Aufsichtsratsvorsitzender der <strong>WGF</strong> AG. Er promovierte in Betriebswirtschaftslehre<br />

an der Universität Köln. Dr. Müller ist Director West Europe bei der Henkel AG &<br />

Co. KGaA, Düsseldorf.<br />

Hans-Gerd Bullhorst, stellv. Aufsichtsratsvorsitzender<br />

Herr Bullhorst ist seit 1971 selbstständiger Rechtsanwalt in Düsseldorf mit Fachausrichtung Immobilienrecht.<br />

Nach seinem Jura-Studium in Freiburg, Genf <strong>und</strong> München spezialisierte er sich auf die rechtliche<br />

<strong>und</strong> auch kaufmännische Bearbeitung immobilienrechtlicher Themen einschließlich Zwangsversteigerungsrecht.<br />

Hierzu gehören auch die Beratung großer Wohnungsbaugesellschaften <strong>und</strong> die Begleitung<br />

bei notariellen Gr<strong>und</strong>stückstransaktionen.<br />

Bärbel Schomberg, Aufsichtsratsmitglied<br />

Die renommierte Immobilienexpertin Frau Bärbel Schomberg trat am 1. Mai 2011 im Aufsichtsrat der<br />

<strong>WGF</strong> AG an die Stelle von Herrn Dr. Frank Schneider. Frau Schomberg ist seit 30 Jahren in führenden<br />

Positionen in der Immobilien- <strong>und</strong> Finanzbranche tätig. Sie ist stellvertretende Präsidentin des Zentralen<br />

Immobilienausschuss (ZIA) <strong>und</strong> Vorsitzende des Vorstands der Initiative Corporate Governance der<br />

deutschen Immobilienwirtschaft.<br />

Prof. Dr. Wolfgang Gerke, Aufsichtsratsmitglied<br />

Prof. Dr. Gerke ist im Juni 2008 in den Aufsichtsrat der <strong>WGF</strong> AG gewählt worden. Er ist deutscher Hochschullehrer<br />

für Bank- <strong>und</strong> <strong>Börse</strong>nwesen <strong>und</strong> seit 2006 als "Präsident des Bayerischen Finanz Zentrums"<br />

in München tätig. Daneben wirkt er als Honorarprofessor an der European Business School Oestrich-<br />

Winkel für den Bereich Finance, Accounting & Real Estate. Prof. Dr. Gerke wird in Print-Medien, Hörfunk<br />

<strong>und</strong> Fernsehen als Experte für Bank- <strong>und</strong> <strong>Börse</strong>nthemen herangezogen.<br />

Dr. Josef Fritz, Aufsichtsratsmitglied<br />

Dr. Fritz ist im Juni 2008 in den Aufsichtsrat der <strong>WGF</strong> AG gewählt worden. Als Experte für Investmentstrategien<br />

im Vorsorgebereich ist er auch ein engagierter Fürsprecher realwertorientierter Investments.<br />

Dr. Fritz war seit 1992 in verschiedenen Vorstandspositionen, u. a. als Vorstandsvorsitzender der österreichischen<br />

Partner Bank AG, tätig. Er war bis Februar 2011 Geschäftsführer der Alexander Schärf & Söhne<br />

GmbH <strong>und</strong> der Schärf Coffeeshop GmbH. Außerdem ist er seit mehr als 15 Jahren an der Universität<br />

Wien am Institut für Finanzwissenschaften engagiert. Aktuell ist Dr. Fritz Vorstandsmitglied der Future<br />

Wings Privatstiftung.<br />

Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski<br />

Prof. Dr. Schwintowski ist im Juni 2008 in den Aufsichtsrat der <strong>WGF</strong> AG gewählt worden. Er ist seit 1993<br />

Inhaber eines Lehrstuhls mit Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin.<br />

Prof. Dr. Schwintowski ist Experte für die Umsetzung der MiFID-Richtlinie in Deutschland <strong>und</strong> seit 1996<br />

Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats beim B<strong>und</strong> der Versicherten. Seine Arbeitsschwerpunkte<br />

sind u. a. Bank- <strong>und</strong> Kapitalmarkt- sowie Gesellschafts- <strong>und</strong> Konzernrecht.<br />

Weitere Tätigkeiten<br />

Weitere Tätigkeiten der Mitglieder des Aufsichtsrates während der letzten fünf Jahre als Mitglied eines<br />

Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans oder Partner eines Unternehmens oder einer<br />

Gesellschaft sind der <strong>WGF</strong> AG nicht bekannt.


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4.1.2.3 Oberes Management<br />

Unterhalb des Vorstands der Gesellschaft verfügt die <strong>WGF</strong> AG über eine Reihe von Mitarbeitern, die über<br />

das für die Führung der Geschäfte der <strong>WGF</strong> AG erforderliche Fachwissen <strong>und</strong> die notwendigen Branchenkenntnis<br />

verfügen. Aufgr<strong>und</strong> ihrer Organisationsstruktur hat die <strong>WGF</strong> AG jedoch kein oberes Management<br />

im Sinne von Anhang I Ziffer 14.1 Buchstabe d) der Prospektverordnung (EU-<br />

Durchführungsverordnung 809/2004 vom 29. April 2004).<br />

4.1.2.4 Verflechtungstatbestände, Interessenkonflikte<br />

Bei der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe bestehen auf Organebene Personenidentitäten zwischen Mitgliedern des<br />

Vorstandes der <strong>WGF</strong> AG <strong>und</strong> der Geschäftsführung von Tochtergesellschaften. Verflechtungen zwischen<br />

Organmitgliedern der <strong>WGF</strong> AG sowie Unternehmen, die mit der <strong>WGF</strong> AG verb<strong>und</strong>en sind, beinhalten<br />

immer die Möglichkeit eines Interessenkonfliktes zwischen den betroffenen Unternehmen.<br />

Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die Mitglieder des Vorstandes der <strong>WGF</strong> AG, die neben<br />

der Vorstandstätigkeit auch die Geschäftsleitung der übrigen Gesellschaften der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe<br />

bilden. Zudem ist Herr Sergio Aufsichtsratsvorsitzender der deboka Deutsche Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden Kapital<br />

AG <strong>und</strong> Herr Zimmer Vorsitzender des Vorstandes dieser Gesellschaft. Aus den Verflechtungen zwischen<br />

dem Vorstand der <strong>WGF</strong> AG <strong>und</strong> den Geschäftsführungen, Vorstands- bzw. Aufsichtsratspositionen der<br />

übrigen Gesellschaften der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe ergeben sich potenzielle Interessenskonflikte immer<br />

dann, wenn die geschäftlichen, wirtschaftlichen <strong>und</strong> rechtlichen Interessen der betroffenen Unternehmen<br />

nicht identisch sind. So können solche Interessenskonflikte beispielsweise dann entstehen, wenn<br />

zwischen der <strong>WGF</strong> AG einerseits <strong>und</strong> von der deboka Deutsche Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden Kapital AG andererseits<br />

initiierten Fondsgesellschaften Kaufverträge über Immobiliengeschäfte geschlossen werden. Es kann<br />

dabei nicht ausgeschlossen werden, dass die Beteiligten bei der Abwägung der unterschiedlichen, gegebenenfalls<br />

gegenläufigen Interessen nicht zu den Entscheidungen gelangen, die sie treffen würden,<br />

wenn ein Verflechtungstatbestand nicht bestünde. Hierdurch können auch die Erträge der Gesellschaft<br />

betroffen sein. Bislang ist es jedoch noch nicht zu den hier als möglich dargestellten Interessenskonflikten<br />

gekommen.<br />

Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates, Herr Rechtsanwalt Hans-Gerd Bullhorst, hat bereits<br />

in der Vergangenheit Gesellschaften der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe im Rahmen des Erwerbs von Immobilien<br />

in Zwangsversteigerungs- <strong>und</strong> zivilrechtlichen Verfahren anwaltlich vertreten. Es ist beabsichtigt,<br />

Herrn Bullhorst unter Berücksichtigung der §§ 113, 114 AktG auch in Zukunft diesbezüglich zu mandatieren.<br />

Weitere Interessenskonflikte der Mitglieder der erweiterten Geschäftsführung <strong>und</strong> des Aufsichtsrates<br />

zwischen ihren Verpflichtungen gegenüber der Emittentin <strong>und</strong> ihren privaten Interessen oder sonstigen<br />

Verpflichtungen bestehen nicht.<br />

4.1.2.5 Praktiken der Geschäftsführung<br />

Der Deutsche Corporate Governance Kodex (der "Kodex") stellt wesentliche Vorschriften zur Leitung<br />

<strong>und</strong> Überwachung deutscher Gesellschaften dar. Er richtet sich in erster Linie an börsennotierte Gesellschaften.<br />

Auch nicht börsennotierten Gesellschaften wird die Beachtung des Kodex empfohlen. Vorstand<br />

<strong>und</strong> Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften müssen gemäß § 161 AktG jährlich erklären, ob<br />

<strong>und</strong> in welchem Umfang den Empfehlungen des Kodex entsprochen wurde. Als nicht börsennotierte<br />

Gesellschaft muss die Emittentin nicht die gemäß § 161 AktG geforderte Erklärung abgeben <strong>und</strong> tut dies<br />

auch nicht auf freiwilliger Basis. Auch darüber hinaus wendet sie die Empfehlungen des Kodex überwiegend<br />

nicht an, da diese in erster Linie auf börsennotierte Gesellschaften zugeschnitten sind <strong>und</strong> daher<br />

für die Organisation der Emittentin nicht geeignet sind. Die <strong>WGF</strong> AG steht Corporate-Governance-<br />

Regelungen allerdings gr<strong>und</strong>sätzlich positiv gegenüber. Die Gesellschaft hat daher einen eigenen Verhaltenskodex<br />

mit Regelungen zur guten Unternehmensführung aufgestellt, der vom Aufsichtsrat am<br />

10. Oktober 2008 genehmigt wurde.<br />

Der Aufsichtsrat der Emittentin hat keinen Audit-Ausschuss gebildet.


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4.1.3 Hauptaktionäre<br />

Die <strong>WGF</strong> AG hat ein Gr<strong>und</strong>kapital in Höhe von 3,0 Mio. Euro. Das Gr<strong>und</strong>kapital ist voll eingezahlt. Die<br />

<strong>WGF</strong> Finanzgruppe Holding GmbH hält 100 % der Anteile der <strong>WGF</strong> AG. Einzige Gesellschafterin der <strong>WGF</strong><br />

Finanzgruppe Holding GmbH ist die in der Schweiz ansässige Gefinius AG. Die Anteile an der Gefinius AG<br />

werden zu 80 % von Herrn Pino Sergio <strong>und</strong> zu 20 % von der Brigitte Bullhorst & Hans-Gerd Bullhorst GbR<br />

gehalten.<br />

4.2 Organisationsstruktur<br />

4.2.1 Organigramm der <strong>WGF</strong> Finanzgruppe Holding GmbH<br />

Die aktuelle Unternehmens- <strong>und</strong> Organisationsstruktur der <strong>WGF</strong> Finanzgruppe Holding GmbH stellt<br />

sich vereinfacht wie folgt dar:


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 60 von 164<br />

Die <strong>WGF</strong> Finanzgruppe Holding GmbH ist eine reine Management-Holding ohne eigenes operatives<br />

Geschäft. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Festlegung der strategischen Geschäftsfelder,<br />

die strategische Steuerung <strong>und</strong> die Besetzung von Führungspositionen in ihren Tochtergesellschaften.<br />

Die <strong>WGF</strong> Finanzgruppe Holding GmbH ist die einzige Gesellschafterin der Emittentin. Die Geschäftsführung<br />

der <strong>WGF</strong> Finanzgruppe Holding GmbH ist mit Herrn Sergio, Herrn Zimmer <strong>und</strong> Herrn Lino identisch<br />

mit dem Vorstand der Emittentin.<br />

Neben ihrer Beteiligung an der Emittentin ist die <strong>WGF</strong> Finanzgruppe Holding GmbH die einzige Gesellschafterin<br />

weiterer Unternehmen, die im Verhältnis zur Emittentin Schwestergesellschaften darstellen.<br />

Es handelt sich um die <strong>WGF</strong> Asset Management GmbH, die für die Überwachung <strong>und</strong> das Management<br />

des Immobilienbestands der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe zuständig ist. Des Weiteren ist Tochtergesellschaft der<br />

<strong>WGF</strong> Finanzgruppe Holding GmbH die <strong>WGF</strong> Facility Management GmbH, die bis ins Jahr 2010 das technische<br />

<strong>und</strong> infrastrukturelle Immobilienmanagement für die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe übernommen hat. Mittlerweile<br />

ist diese Aufgabe jedoch vertraglich auf die Alba Facility Solutions GmbH übertragen worden,<br />

sodass der Aufgabenbereich der <strong>WGF</strong> Facility Management GmbH stark zurückgegangen ist.<br />

Die my home partners GmbH ist innerhalb der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe für die Verwaltung <strong>und</strong> das Management<br />

von Boardinghäusern zuständig.<br />

Die <strong>WGF</strong> Kreditbetreuung <strong>und</strong> Servicing GmbH sowie die NVG Vermögens- <strong>und</strong> Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH nehmen zurzeit keine operativen Tätigkeiten innerhalb der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe wahr.<br />

4.2.2 Die Emittentin innerhalb der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe<br />

Die Emittentin ist innerhalb der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe die wichtigste operativ tätige Gesellschaft. Innerhalb<br />

ihres satzungsmäßigen Geschäftsgegenstandes sind die Aufgaben der Emittentin der Immobilienhandel,<br />

der Immobilienbestandsaufbau sowie die Emission von Finanzinstrumenten (Hypothekenanleihen,<br />

Genussscheine, Produkte für institutionelle Investoren), um den Erwerb von Immobilien zu finanzieren.<br />

Während die <strong>WGF</strong> AG in der Vergangenheit selbst Eigentümerin der Immobilien geblieben ist, ist sie im<br />

Laufe des Geschäftsjahres 2010 dazu übergegangen, die von ihr zunächst erworbenen Immobilien als<br />

Sacheinlage in Tochtergesellschaften einzubringen. Dementsprechend existieren eine Vielzahl von Projektgesellschaften<br />

(vorwiegend in der Rechtsform der GmbH & Co. KG), die jeweils Eigentümer einzelner<br />

Immobilien oder Immobilienportfolien sind. Diese Strukturierungsmaßnahme hatte vor allem steuerliche<br />

Gründe, um negative Auswirkungen der sogenannten Zinsschranke auf Ebene der Emittentin zu<br />

vermeiden, diente aber auch dazu, Projektrisiken auf Ebene der Tochtergesellschaf abzugrenzen sowie<br />

die Veräußerungsfähigkeit (als Objekte oder als Anteile an einer Objektgesellschaft) der Immobilien<br />

oder Immobilienportfolios weiter zu verbessern.<br />

Bei der Umsetzung ihres Geschäftsmodells wird die Emittentin durch ihre Schwester- <strong>und</strong> Tochtergesellschaften<br />

unterstützt. Die wesentlichen Tochtergesellschaften der Emittentin sind die Folgenden:<br />

Die Ilse Bau <strong>und</strong> Planung GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Emittentin. Sie übernimmt<br />

Projektierungs- <strong>und</strong> Entwicklungsleistungen für die Immobilien der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe <strong>und</strong> ist für das<br />

Baumanagement zuständig.<br />

Die deboka Deutsche Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden Kapital AG als weitere 100 %ige Tochtergesellschaft der Emittentin<br />

ist ein Emissionshaus für geschlossene Immobilienfonds. Zum Datum der Prospekterstellung, den<br />

14. Juni 2011, ist die deboka Deutsche Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden Kapital AG dabei, den ersten von ihr initiieren<br />

Immobilienfonds zu platzieren.<br />

Die <strong>WGF</strong> Anlageberatungsgesellschaft mbH (vormals diamap GmbH) als weitere 100 %ige Tochtergesellschaft<br />

beabsichtigt, im Bereich der Anlagevermittlung, Abschlussvermittlung <strong>und</strong> Anlageberatung<br />

von Finanzinstrumenten tätig zu werden. Da es sich bei der Anlage- <strong>und</strong> Abschlussvermittlung sowie der<br />

Anlageberatung um erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) handelt, müssen<br />

sie unter einem Haftungsdach durch die <strong>WGF</strong> Anlageberatungsgesellschaft mbH als verb<strong>und</strong>ener


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 61 von 164<br />

Vermittler gemäß § 2 Abs. 10 KWG erfolgen. Die <strong>WGF</strong> Anlageberatungsgesellschaft mbH hat im Februar<br />

2011 Verträge mit der Dialog Vermögensmanagement GmbH (Haftungsinstitut), Hanns-Klemm-Straße<br />

5, 71034 Böblingen, abgeschlossen <strong>und</strong> ist als geb<strong>und</strong>ener Vermittler unter diesem Haftungsdach im<br />

Register der BaFin eingetragen. Die Geschäftstätigkeit wurde im März 2011 aufgenommen.<br />

Die Rheinsee 322. V V GmbH hat im Mai 2011 die Erlaubnis zum Betrieb des Investmentgeschäfts im Sinne<br />

des Investmentgesetzes (InVG) von der B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)<br />

erhalten. Nach Erteilung der Erlaubnis durch die BaFin wurde die Gesellschaft in <strong>WGF</strong> Immobilien Investment<br />

GmbH umfirmiert. Als lizenzierte Kapitalanlagegesellschaft beabsichtigt die <strong>WGF</strong> Immobilien<br />

Investment GmbH, Fonds als Immobilien-Sondervermögen (§§ 66 ff InVG) sowie als Spezial-<br />

Sondervermögen (§§ 91 ff InVG) aufzulegen <strong>und</strong> zu verwalten.<br />

Mit der <strong>WGF</strong> Erste bis Dritte Institutionelle Portfolio Deutschland GmbH & Co. KG hat die <strong>WGF</strong> AG drei<br />

Tochter- <strong>und</strong> Enkelgesellschaften, die Finanzprodukte für institutionelle Investoren auflegen.<br />

Die <strong>WGF</strong> Einzelhandel Erste <strong>und</strong> Zweite Anlagegesellschaft mbH sind zwei Tochtergesellschaften der<br />

Emittentin, an der diese jeweils zu 51 % beteiligt ist. Im Rahmen des RealWertPlus-Programmes der<br />

<strong>WGF</strong>-Finanzgruppe haben diese Gesellschaften gemeinsam mit einem Joint-Venture-Partner Einzelhandelsimmobilien<br />

erworben.<br />

Alle weiteren Gesellschaften der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe Holding GmbH sind Unternehmen, die Immobilien<br />

oder Immobilienportfolios verwalten.<br />

4.3 Geschäftsüberblick<br />

4.3.1 Haupttätigkeitsbereiche<br />

4.3.1.1 Immobilienhandel <strong>und</strong> Immobilieninvestments<br />

Die <strong>WGF</strong> AG gemeinsam mit ihren Tochter- <strong>und</strong> Schwestergesellschaften (die "<strong>WGF</strong>-Finanzgruppe")<br />

konzentriert sich auf den deutschlandweiten Erwerb von Wohn- <strong>und</strong> Gewerbeimmobilien in infrastrukturell<br />

günstigen Lagen. Die erworbenen Immobilien werden zumeist durch unterschiedliche Maßnahmen<br />

im Rahmen des Asset Managements (Leerstandsabbau, Modernisierung, Optimierung der Mieterstruktur<br />

etc.) aufgewertet <strong>und</strong> später einzeln oder als Immobilienportfolien, die nach den Ansprüchen<br />

nationaler <strong>und</strong> internationaler Investoren gebündelt werden, wieder veräußert.<br />

Insoweit gründet das Geschäftsmodell der <strong>WGF</strong> AG vor allem darauf, durch sorgfältige Prüfung <strong>und</strong><br />

Auswahl eine Immobilie möglichst zu einem unterhalb des Verkehrswertes liegenden Preis zu erwerben<br />

oder zu entwickeln, um so entsprechend gute Voraussetzungen für die Erzielung eines Veräußerungsgewinns<br />

zu schaffen.<br />

Die <strong>WGF</strong> AG steht im Wettbewerb mit zahlreichen Unternehmen, die auf dem Immobilienmarkt in<br />

Deutschland aktiv sind. Nach ihrer Einschätzung konzentriert sich die <strong>WGF</strong> AG auf zukunftsträchtige<br />

Marktsegmente, in denen es ihr möglich ist, Wettbewerbsvorteile zu erzielen.<br />

Immobilieninvestments im Rahmen von Joint Ventures<br />

Seit dem Jahr 2010 investiert die <strong>WGF</strong> AG zudem in Immobilien im Rahmen von Joint Ventures mit anderen<br />

mittelständischen Immobilienunternehmen, die über Expertise in den Bereichen Akquise (Marktzugang),<br />

Immobilienmanagement oder Projektentwicklung verfügen. Ziel ist es, durch die Zusammenarbeit<br />

mit ausgewählten Partnern zusätzliches Potential an Investitionsmöglichkeiten zu erschließen <strong>und</strong><br />

vom Know-how der Joint-Venture-Partner zu profitieren.<br />

Im Rahmen dieses so genannten <strong>WGF</strong> RealWertPlus-Programms gründen die Joint-Venture-Partner eine<br />

Zweckgesellschaft, an der die <strong>WGF</strong> AG mindestens 51 % der Anteile hält. Der Joint-Venture-Partner verantwortet<br />

den Einkauf, die Immobilienverwaltung oder bei Projektentwicklungen die Projektsteuerung.<br />

Der Erwerb der Immobilien wird durch ein Gesellschafterdarlehen der <strong>WGF</strong> AG finanziert, dass diese aus<br />

Mitteln der <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen bereitstellt. Die <strong>WGF</strong> AG überprüft die Einhaltung der Anlagekri-


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 62 von 164<br />

terien der jeweiligen <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihe im Rahmen des Joint Ventures, unterstützt den Joint-<br />

Venture-Partner beim An- <strong>und</strong> Verkauf <strong>und</strong> ist in alle Prozesse einbezogen. Alle wesentlichen Entscheidungen<br />

werden von den Joint-Venture-Partnern gemeinsam getroffen. Beide Partner sind bestrebt, im<br />

abschließenden Verkauf die Wertschöpfung zu realisieren.<br />

Im Ergebnis arbeiten zwei Immobilienexperten bei der Realisierung von Immobilieninvestments zusammen,<br />

von denen die <strong>WGF</strong> AG zusätzlich ihre Erfahrung am Kapitalmarkt einbringt.<br />

4.3.1.2 Hotelentwicklung<br />

Seit dem Jahr 2010 ist die <strong>WGF</strong> AG im strategischen Geschäftsfeld der "Hotel-Projektentwicklungen"<br />

tätig. Hier stehen sowohl der Neubau, als auch die Umnutzung von unwirtschaftlichen Gebäuden wie<br />

Gewerbeimmobilien mit hohem Leerstand in Hotels der 2-3 Sterne-Kategorie sowie in Serviced Apartments,<br />

im Vordergr<strong>und</strong>. Die <strong>WGF</strong> AG erwirbt entweder für den Neubau eines Hotels geeignete<br />

Gr<strong>und</strong>stücke oder bereits existierende Immobilien, die sie zuvor daraufhin untersucht hat, ob sie für den<br />

Umbau in ein Hotel geeignet sind. Die Errichtung eines neuen Hotels oder der Umbau einer bestehenden<br />

Immobilie in ein Hotel wird von der Ilse Bau <strong>und</strong> Planung GmbH, einer 100 %igen Tochtergesellschaft<br />

der <strong>WGF</strong> AG, als Generalübernehmerin durchgeführt. Die Mittel für den Neu- <strong>und</strong> Umbau werden von<br />

der <strong>WGF</strong> AG aus dem Emissionserlös der <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen bereitgestellt. Dabei werden geeignete<br />

Gr<strong>und</strong>stücke erworben bzw. Bestandsliegenschaften auf ihre Drittverwendungsfähigkeit untersucht<br />

<strong>und</strong> nach einem Umnutzungskonzept von der Tochtergesellschaft Ilse Bau <strong>und</strong> Planung GmbH,<br />

die als Generalübernehmer fungiert, entsprechend umgesetzt.<br />

Das Ziel im Rahmen des Umbaus einer Immobilie in ein Hotel ist, aus einer vorhandenen unrentablen<br />

Bausubstanz eine kernsanierte <strong>und</strong> langfristig vermietete Immobilie zu entwickeln <strong>und</strong> gewinnbringend<br />

zu verkaufen. Eine erste Immobilie hat die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe bereits vollständig in ein Hotel umgebaut<br />

<strong>und</strong> im März 2011 an den Pächter übergeben. Es handelt sich um ein Holiday Inn Express-Hotel in der<br />

Frankfurter Elbestraße, für das ein Pachtvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen wurde.<br />

Des Weiteren soll zeitnah mit dem Umbau einer Immobilie im Essener Bahnhofsviertel in ein Hotel der<br />

Economy-Kategorie begonnen werden. Auch für dieses Hotel ist nach seiner Fertigstellung bereits ein<br />

Pachtvertrag mit einer Laufzeit von 25 Jahren für ein acomhotel abgeschlossen worden.<br />

Darüber hinaus ist beabsichtigt, bis Ende 2012 ein neues Holiday Inn Express-Hotel mit 240 Zimmern in<br />

Berlin-Mitte (Nähe Alexanderplatz) zu bauen. In der östlichen HafenCity von Hamburg beabsichtigt die<br />

<strong>WGF</strong> AG, bis Mitte 2013 ein weiteres acomhotel mit 258 Zimmern zu errichten. Für beide Neubauvorhaben<br />

wurden ebenfalls bereits 20 bzw. 25-jährige Pachtverträge abgeschlossen.<br />

Im Laufe des Jahres 2011 soll zudem ein ehemaliges Bankgebäude in <strong>Stuttgart</strong> zu einem Apartmenthaus<br />

mit 61 Einheiten umgebaut werden. Betreiberin dieses Objektes soll die Schwestergesellschaft der <strong>WGF</strong><br />

AG sein, die my home partners GmbH, welche bereits ein Boardinghaus in Düsseldorf betreibt.<br />

4.3.2 Finanzierung des Geschäftsmodells<br />

Die <strong>WGF</strong> AG finanziert den Erwerb der Immobilien vorwiegend durch die Emission von Hypothekenanleihen.<br />

Sobald von dem Emissionserlös der Hypothekenanleihen Immobilien erworben werden konnten,<br />

werden zugunsten der jeweiligen Anleger mittels eines Treuhänders erstrangige Gr<strong>und</strong>pfandrechte an<br />

diesen Immobilien bestellt.<br />

Bisher hat die <strong>WGF</strong> AG sieben <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen emittiert. Die erste <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihe<br />

(die "Hypothekenanleihe 2004/2009") mit einem Volumen in Höhe von 20 Mio. Euro wurde vollständig<br />

<strong>und</strong> termingerecht zurückgezahlt. Die "Hypothekenanleihe 2006/2011" mit einem Volumen in Höhe<br />

von 30 Mio. Euro, die "Hypothekenanleihe 2008/2013" mit einem Volumen in Höhe<br />

von 50 Mio. Euro <strong>und</strong> die "Hypothekenanleihe 2009/2014" mit einem Volumen von 50 Mio. Euro sind<br />

vollständig platziert. Das öffentliche Angebot der "Hypothekenanleihe 2009/2016" mit einem Emissionsvolumen<br />

von bis zu 100 Mio. Euro ist am 31. Dezember 2010 mit einem Platzierungsstand von 55,4<br />

Mio. Euro beendet worden. Das öffentliche Angebot der "Hypothekenanleihe 2010/2012" mit einem


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 63 von 164<br />

Emissionsvolumen von bis zu 100 Mio. Euro ist am 29. April 2011 mit einem Platzierungsstand von 40,2<br />

Mio. Euro beendet worden. Die "Hypothekenanleihe 2010/2015" mit einem Emissionsvolumen von bis<br />

zu 100 Mio. Euro befinden sich noch in der Zeichnungsphase.<br />

Darüber hinaus hat die <strong>WGF</strong> AG im Jahr 2009 das <strong>WGF</strong> 8 % Premium-Genussrechtskapital (das "Genussrechtskapital<br />

2009/2021") emittiert. Das öffentliche Angebot des Genussrechtskapitals 2009/2021 ist<br />

am 29. September 2010 mit einem Platzierungsstand von 2,699 Mio. Euro beendet worden. Im Unterschied<br />

zu dem hier prospektierten Genussrechtskapital erhalten die Inhaber des Genussrechtskapitals<br />

2009/2021 keine Bonusausschüttung (vgl. § 5 Absatz 2 der Genussscheinbedingungen, Ziffer 3.5).<br />

4.3.3 Tochtergesellschaften der <strong>WGF</strong> AG<br />

Zur Umsetzung ihres Geschäftsmodells bedient sich die <strong>WGF</strong> AG mehrerer Tochtergesellschaften. Dabei<br />

handelt es sich mit Ausnahme der Ilse Bau <strong>und</strong> Planung GmbH <strong>und</strong> der deboka Deutsche Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

Boden Kapital AG um reine Objektgesellschaften, deren Geschäftszweck neben dem Erwerb von Immobilien<br />

darin besteht, diese zu entwickeln <strong>und</strong> möglichst mit Gewinn zu veräußern. Insoweit befindet sich<br />

der Immobilienbestand nicht direkt im Eigentum der <strong>WGF</strong> AG, sondern im Eigentum ihrer Tochtergesellschaften.<br />

Dennoch werden sämtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der Auswahl, der Entwicklung<br />

<strong>und</strong> der Verwaltung der Immobilien auf Ebene der Muttergesellschaft getroffen. Auch der Zeitpunkt<br />

<strong>und</strong> die Konditionen der Veräußerung werden von der <strong>WGF</strong> AG festgelegt. Hierbei kann der Verkauf<br />

je nach Wunsch des Erwerbers als Asset Deal (Veräußerung von Einzelimmobilien oder Immobilienportfolien)<br />

oder als Share-Deal (Veräußerung der Gesellschaftsanteile) dargestellt werden.<br />

Zwei Objektgesellschaften, die <strong>WGF</strong> Einzelhandel Erste Anlage Gesellschaft mbH <strong>und</strong> die <strong>WGF</strong> Einzelhandel<br />

Zweite Anlage Gesellschaft mbH, welche der Realisierung des ersten Joint Ventures im Rahmen<br />

des <strong>WGF</strong> RealWertPlus-Programms dienen, gehören zu 51 % der <strong>WGF</strong> AG <strong>und</strong> zu 49 % dem Joint-<br />

Venture-Partner. Dementsprechend werden die Entscheidungen durch beide Partner getroffen. Ziel dieser<br />

Kooperation ist der deutschlandweite Ankauf von Einzelhandelsmärkten <strong>und</strong> Fachmarktzentren mit<br />

bonitätsstarken Mietern. Das Portfolio umfasst aktuell über 20 Einzelhandelsmärkte mit einem Volumen<br />

von mehr als 50 Mio. Euro <strong>und</strong> soll planmäßig im Jahr 2011 veräußert werden.<br />

Ilse Bau <strong>und</strong> Planung GmbH<br />

Die Ilse Bau <strong>und</strong> Planung GmbH wurde bereits 1953 unter dem Namen Ilse Wohnungsbau GmbH in Uslar<br />

gegründet. Im Jahr 2007 wurde sie in die Unternehmensgruppe der <strong>WGF</strong> AG als 100 %ige Tochtergesellschaft<br />

der <strong>WGF</strong> AG eingegliedert, in die Ilse Bau <strong>und</strong> Planung GmbH umfirmiert <strong>und</strong> ihr Sitz wurde nach<br />

Düsseldorf verlegt.<br />

Die Ilse Bau <strong>und</strong> Planung GmbH übernimmt das Baumanagement sowie Projektierungs- <strong>und</strong> Entwicklungsleistungen<br />

ausschließlich für die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe. Das Tätigkeitsfeld zielt auf die marktgerechte<br />

Instandsetzung aller Immobilienobjekte der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe zur Optimierung der Vermietungsquoten<br />

<strong>und</strong> Steigerung des Absatzes am Verkäufermarkt ab. Bei der Umsetzung von Immobilienprojekten<br />

tritt die Ilse Bau <strong>und</strong> Planung GmbH als Generalübernehmer auf <strong>und</strong> verantwortet die Vorbereitung<br />

<strong>und</strong> Durchführung der Bauleistungen.<br />

Zwischen der <strong>WGF</strong> AG <strong>und</strong> der Ilse Bau <strong>und</strong> Planung GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag.<br />

deboka Deutsche Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden Kapital AG<br />

Die deboka Deutsche Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden Kapital AG wurde im Jahr 2008 als 100 %ige Tochtergesellschaft<br />

der <strong>WGF</strong> AG gegründet. Sie agiert als Initiatorin für die Emission von geschlossenen Immobilienfonds<br />

mit deutschen Gewerbeobjekten <strong>und</strong> übernimmt das Management der Fondsgesellschaften. Bei der<br />

Umsetzung des Geschäftsmodells greift die deboka Deutsche Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden Kapital AG auf die Leistungen<br />

der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe zurück. Dies betrifft insbesondere die Bewertung von Immobilien, die<br />

Transaktionsexpertise <strong>und</strong> die Bestandsverwaltung der erworbenen Objekte.<br />

Zwischen der <strong>WGF</strong> AG <strong>und</strong> der deboka Deutsche Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden Kapital AG besteht ein Ergebnisabführungsvertrag.


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 64 von 164<br />

4.3.4 Ausbau der Geschäftstätigkeit<br />

Die <strong>WGF</strong> AG ist im Begriff, ihre Tätigkeit im Jahr 2011 um folgende Geschäftsfelder zu erweitern:<br />

Die Rheinsee 322. V V GmbH, eine 100 %ige Tochtergesellschaft der <strong>WGF</strong> AG, hat im Mai 2011 die Erlaubnis<br />

zum Betrieb des Investmentgeschäftes im Sinne des Investmentgesetzes (InvG) von der B<strong>und</strong>esanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhalten. Nach Erteilung der Erlaubnis durch die BaFin<br />

wurde die Rheinsee 322. V V GmbH in <strong>WGF</strong> Immobilien Investment GmbH umfirmiert. Als lizensierte<br />

Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des Investmentgesetzes beabsichtigt die <strong>WGF</strong> Immobilien Investment<br />

GmbH, Fonds als Immobilien-Sondervermögen (§§ 66 ff. InvG) sowie als Spezial-Sondervermögen<br />

(§§ 91 ff. InvG) aufzulegen <strong>und</strong> zu verwalten. Zielgruppe dieses neuen Geschäftsfeldes sind vor allem<br />

institutionelle Investoren.<br />

Die <strong>WGF</strong> Anlageberatungsgesellschaft mbH (vormals diamap GmbH) ist ebenfalls eine 100 %ige Tochtergesellschaft<br />

der <strong>WGF</strong> AG. Die <strong>WGF</strong> Anlageberatungsgesellschaft mbH beabsichtigt, Geschäfte über<br />

die Anschaffung <strong>und</strong> Veräußerung von Finanzinstrumenten zu vermitteln (Anlagevermittlung), Finanzinstrumente<br />

im fremden Namen für fremde Rechnung anzuschaffen <strong>und</strong> zu veräußern (Abschlussvermittlung)<br />

sowie persönliche Empfehlungen an K<strong>und</strong>en oder deren Vertreter abzugeben, die sich auf Geschäfte<br />

mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen <strong>und</strong> auf der Gr<strong>und</strong>lage einer Prüfung der persönlichen<br />

Umstände des Anlegers gestützt werden (Anlageberatung). Da es sich bei der Anlage- <strong>und</strong> Abschlussvermittlung<br />

sowie der Anlageberatung um erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz<br />

(KWG) handelt, müssen sie unter einem Haftungsdach durch die <strong>WGF</strong> Anlageberatungsgesellschaft<br />

mbH als geb<strong>und</strong>ener Vermittler gemäß § 2 Absatz 10 KWG erfolgen. Die <strong>WGF</strong> Anlageberatungsgesellschaft<br />

mbH hat im Februar 2011 Verträge mit der Dialog Vermögensmanagement GmbH<br />

(Haftungsinstitut), Hanns-Klemm-Straße 5, 71034 Böblingen, abgeschlossen <strong>und</strong> ist als geb<strong>und</strong>ener<br />

Vermittler unter diesem Haftungsdach im Register der BaFin eingetragen. Die Geschäftstätigkeit wurde<br />

im März 2011 aufgenommen.<br />

Neben den bereits etablierten Geschäftsfeldern, die sich im Wesentlichen auf das Segment der Privatk<strong>und</strong>en<br />

konzentrieren, beabsichtigt die <strong>WGF</strong> AG, individuell zugeschnittene Kapitalanlageprodukte für<br />

institutionelle Investoren zu entwickeln.<br />

4.3.5 Wichtigste Märkte - Markt <strong>und</strong> Wettbewerb<br />

Die nachfolgenden Angaben zu den für die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe wesentlichen Märkten sind der von der<br />

<strong>WGF</strong>-Finanzgruppe in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungs- <strong>und</strong> Beratungsunternehmen BulwienGesa<br />

AG herausgegebenen <strong>WGF</strong>-Immobilienperspektive, 1. Quartal 2011, entnommen.<br />

4.3.5.1 Der Immobilienmarkt<br />

Die allgemeinen konjunkturellen Aussichten haben sich für das Anfangsquartal 2011 gebessert. Weiterhin<br />

gute weltwirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie ein günstiges Zinsumfeld unterstützen die<br />

Nachfrage sowohl aus dem Ausland als auch aus dem Inland. Zudem trägt die verbesserte Einkommenssituation<br />

der privaten Haushalte infolge von bereits realisierten bzw. in den kommenden Tarifverhandlungen<br />

zu erwartenden Reallohnzuwächsen zu einem zunehmenden Binnenkonsum bei.<br />

Immobilieninvestments<br />

Der deutsche Investmentmarkt für Immobilien hat seine 2010 gezeigte Dynamik auch zum Jahresauftakt<br />

2011 fortgesetzt. Mit einem Transaktionsvolumen von r<strong>und</strong> 5,7 Mrd. Euro in Deutschland lag das Ergebnis<br />

des ersten Quartals sogar über den Zahlen der letzten drei Monate des Jahres 2010. Damit ist es das<br />

beste Quartalsergebnis seit Anfang 2008. Einzelhandelsimmobilien sind mit 3,7 Mrd. Euro oder 60 % des<br />

Transaktionsvolumens weiterhin stark gefragt. Die Büroimmobilien mit 1 Mrd. Euro sowie Lager-<br />

/Logistikimmobilien <strong>und</strong> Hotels mit je r<strong>und</strong> 300 Mio. Euro fallen deutlich weniger ins Gewicht.<br />

Im Gegensatz zum letzten Jahr ist das Gesamtvolumen jedoch nicht von wenigen großen Einzeltransaktionen<br />

geprägt. In 2011 wurden bereits elf Transaktionen über 100 Mio. Euro registriert. Auf Berlin, Düs-


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 65 von 164<br />

seldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln, München <strong>und</strong> <strong>Stuttgart</strong> (die "A-Städte") entfielen r<strong>und</strong> 2,1 Mrd. Euro<br />

<strong>und</strong> damit 35 % des Transaktionsvolumens. Dies ist im Vergleich zu den Vorjahren ein deutlich geringerer<br />

Anteil am Gesamtvolumen. Dieser Umstand liegt in der Dominanz der Einzelhandelsimmobilien,<br />

insbesondere Fachmarktzentren, begründet, die überwiegend außerhalb der großen Metropolen gehandelt<br />

werden. Im weiteren Jahresverlauf werden jedoch größere Büroinvestments in diesen Städten<br />

erwartet.<br />

Im Vergleich zu 2010 ist das Spektrum der Risikodifferenzierung bei den Investmentaktivitäten größer<br />

geworden. Neben risikoarmen Investments mit guten Lage- <strong>und</strong> Objektqualitäten sowie langen Mietvertragslaufzeiten<br />

werden auch wieder chancenorientierte Objekte nachgefragt. Auf der Investoren-<br />

Seite sind weiterhin viele eigenkapitalstarke Akteure aktiv, insbesondere der gestiegene Anteil ausländischer<br />

Investoren ist jedoch erwähnenswert.<br />

Die Renditen, die 2010 spürbar nachgegeben haben, sind zum Jahresbeginn weitgehend stabil geblieben.<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong> der anhaltend guten Nachfrage <strong>und</strong> dem begrenzten Angebot an Objekte in sehr<br />

guten Lagen ("Core-Objekten") ist aber nicht auszuschließen, dass im weiteren Jahresverlauf noch ein<br />

leichter Rückgang der Spitzenrendite an einigen Standorten einsetzen kann. Das Renditeniveau in den<br />

B-Städten (Bochum, Bonn, Bremen, Dortm<strong>und</strong>, Dresden, Duisburg, Essen, Hannover, Karlsruhe, Leipzig,<br />

Mannheim, Münster, Nürnberg <strong>und</strong> Wiesbaden) ist stabil <strong>und</strong> es kann an einzelnen Standorten mit<br />

Preissteigerungen gerechnet werden. Aufgr<strong>und</strong> der Angebotsknappheit an Core-Objekten in A-Städten<br />

rücken wieder vermehrt B-Standorte in den Fokus opportunistischer Investoren.<br />

Büroimmobilien<br />

Die positiven ökonomischen Rahmenbedingungen machten sich auf der Angebotsseite bei Büroimmobilien<br />

im ersten Quartal 2011 bemerkbar. Auch wenn sich im Jahresvergleich eine leicht negative Tendenz<br />

abzeichnete, blieben die Büromieten in den wichtigsten deutschen Bürostandorten im Vergleich zum<br />

Vorquartal überwiegend stabil.<br />

Die Spitzenmieten in den A-Städten zeigten mehrheitlich eine Seitwärtsbewegung. In den B-Städten<br />

sind die Spitzenmieten stabil bis leicht steigend, wobei Unterschiede in den einzelnen Städten zu berücksichtigen<br />

sind. Aufgr<strong>und</strong> der erholten Flächennachfrage ist an vielen Standorten der Büroleerstand<br />

seit Ende 2010 gesunken. Das in den B-Städten insgesamt niedrige Leerstandsniveau bietet weiterhin<br />

gute Möglichkeiten für nachhaltige Investments, die vielerorts bereits gestartet wurden.<br />

Das gesamte Umsatzvolumen in den deutschen A-Städten von 563.500 qm Bürofläche gleicht der<br />

Marktperformance zum gleichen Zeitpunkt vor einem Jahr. In den deutschen B-Städten lag das Umsatzvolumen<br />

im 1. Quartal etwa auf Vorjahresniveau. Die größte Vermietung lag in diesem Jahr bei "nur"<br />

r<strong>und</strong> 6.000 qm, während es im 1. Quartal letzten Jahres drei Vermietungen waren, die über der Marke<br />

von 6.000 qm lagen.<br />

Für das gesamte Jahr 2011 wird in den deutschen A-Städten eine Fertigstellung von knapp 650.000 qm<br />

Bürofläche prognostiziert. Dies stellt einen wesentlichen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr (über eine<br />

Million Quadratmeter fertig gestellte Bürofläche) dar. Das Volumen ist in den einzelnen Märkten deutlich<br />

unterschiedlich. Die größte Wachstumsdynamik wird auf dem Frankfurter Büromarkt antizipiert.<br />

Einzelhandelsimmobilien<br />

In 2011 führt die robuste Konjunktur sowie eine sich weiter verbessernde Lage am Arbeitsmarkt zu merklichen<br />

Einkommenssteigerungen, die den Konsum trotz einer anziehenden Inflation, die kaufkraftmindernd<br />

wirkt, expandieren lässt. BulwienGesa geht deshalb in der Prognose zum Einzelhandelsumsatz<br />

2011 von einem weiteren Umsatzwachstum aus. Nach einem krisenbedingten Rückgang der Einzelhandelsumsätze<br />

in 2009 auf 399,5 Mrd. Euro, stieg er in 2010 auf 406,7 Mrd. Euro an <strong>und</strong> wird in 2011 auf ca.<br />

413 Mrd. Euro zunehmen. Über 1 Million Quadratmeter Einzelhandelsfläche befinden sich derzeit noch<br />

im Bau <strong>und</strong> werden bis Ende 2011 fertig gestellt. Einen Großteil dieser Flächen sind Fachmarktzentren<br />

<strong>und</strong> Shopping-Center.<br />

Die Spitzenmieten in den A-Städten sind seit 2001 sukzessiv gestiegen. Nach einer Phase der Stagnation<br />

in 2009 <strong>und</strong> 2010 setzt sich die positive Entwicklung wieder fort. Auch für die nächsten Quartale wird


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 66 von 164<br />

aufgr<strong>und</strong> der steigenden Einzelhandelsumsätze <strong>und</strong> der steigenden Flächennachfrage von weiter steigenden<br />

Spitzenmieten ausgegangen. Die Entwicklung der Spitzenmieten in den B-Städten ist im Wesentlichen<br />

vergleichbar mit der Entwicklung in den A-Städten. Lediglich einige Städte hatten einen<br />

Rückgang der Spitzenmiete zu verzeichnen, dieser ist aber weitestgehend auf standortspezifische Faktoren<br />

zurückzuführen.<br />

Wohnimmobilien<br />

Durch die immer noch sehr niedrige Bautätigkeit bei gleichzeitig moderatem Zinsniveau <strong>und</strong> steigendem<br />

Einkommen in Deutschland werden weitere Kauf- <strong>und</strong> Mietpreissteigerungen erwartet. Preistreibend<br />

wirken dabei die höheren energetischen Anforderungen sowohl im Altbau als auch beim Neubau von<br />

Wohnungen.<br />

Im Laufe der kommenden Quartale werden weitere Steigerungen der Mieten, insbesondere in Innenstadtlagen<br />

der deutschen A-Städte antizipiert. Dieser Trend ist auf die große Kluft zwischen dem Angebot<br />

<strong>und</strong> dem Bedarf nach Wohnraum in den Metropolen zurückzuführen. Hier nimmt die Anzahl der Ein-<br />

<strong>und</strong> Zweipersonenhaushalte konstant zu, was zu einer Versorgungslücke im Wohnsegment führt, die es<br />

in den kommenden Jahren zu schließen gilt.<br />

Auch in den B-Städten erstarkt die Entwicklung neuer Bauprojekte deutlich.<br />

Nach der positiven Mietentwicklung Ende 2010, hat die Dynamik der Bestandsmieten im ersten Quartal<br />

2011 nachgelassen. Zum Teil blieben die durchschnittlichen Bestandsmieten stabil (Berlin, Frankfurt,<br />

<strong>Stuttgart</strong>), zum Teil gingen sie auf das Niveau vom dritten Quartal 2010 zurück.<br />

Mit den Neubau-Projekten in den mittleren <strong>und</strong> kleineren Städten entstehen hochwertige <strong>und</strong> moderne<br />

Wohnungen, die aufgr<strong>und</strong> der notwendigen Investitionskosten ein vergleichsweise hohes Mietniveau<br />

haben. Aufgr<strong>und</strong> der insgesamt niedrigen Bautätigkeit lassen sich die Vorhaben in der Regel schnell<br />

vermieten, da es weniger spekulative Planungen gibt. Die erwarteten Mietsteigerungen in den B-<br />

Städten werden im Durchschnitt hinter denen der A-Städte leicht zurückbleiben.<br />

Hotelimmobilien<br />

Die Hotellerie in Deutschland blickt optimistisch in das Jahr 2011 <strong>und</strong> setzt auf eine fortwährend positive<br />

Geschäftsentwicklung. Dies spiegelt sich auch in der aktuellen Prognose des Hotelverbands Deutschland<br />

(IHA) wider, der einen Anstieg der Übernachtungen um 2 % <strong>und</strong> der Netto-Zimmererträge (Rev-<br />

PAR) von r<strong>und</strong> 4 % gegenüber dem Vorjahr erwartet.<br />

Der Verlauf des 1. Quartals lässt bereits erkennen, dass die Erwartungshaltung nicht unbegründet ist.<br />

Die bisher nur für den Monat Januar flächendeckend verfügbaren statistischen Übernachtungszahlen<br />

weisen ein deutliches Plus gegenüber dem Vorjahresmonat aus.<br />

Mit Blick auf die hohe Bedeutung von Geschäftsreisenden kam der erkennbare Aufschwung zu großen<br />

Teilen der Markenhotellerie zu Gute. Vor allem der Januar fiel deutlich stärker aus als im Vorjahr 2010,<br />

dessen 1. Quartal noch von den Nachwirkungen der wirtschaftlichen Verwerfungen gekennzeichnet war.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der deutlich gestiegenen Auslastung bei gleichzeitig höheren durchschnittlichen Zimmerpreisen,<br />

konnte der Netto-Zimmerertrag deutlich gesteigert werden <strong>und</strong> schloss mit einem Plus gegenüber<br />

dem Vorjahr von 11,8 %. Wenngleich der Februar von einer geringeren Dynamik gekennzeichnet war,<br />

setzte sich der positive Trend weiter fort.<br />

Resümierend wird das 1. Quartal 2011 aus Sicht der Markenhotellerie als eindeutig positiver Start in das<br />

Jahr gesehen, zumal der sonst übliche zeitliche Abstand zwischen wirtschaftlicher Erholung <strong>und</strong> anziehen<br />

der Nachfrage in der Hotellerie diesmal auszubleiben scheint.<br />

4.3.5.2 Wettbewerber<br />

Die <strong>WGF</strong> AG steht im Wettbewerb mit zahlreichen Akteuren/Unternehmen, die auf dem Immobilienmarkt<br />

Deutschland aktiv sind. Nach Einschätzung der Emittentin ist die Positionierung im Marktumfeld<br />

gut <strong>und</strong> mit steigender Tendenz versehen. Damit sichert sich die Emittentin, nach eigener Einschätzung,


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einen guten Marktdurchblick <strong>und</strong> kann bei lukrativen Angeboten schnell agieren. Konkret zeigen sich die<br />

nachfolgenden Wettbewerber im Marktumfeld der <strong>WGF</strong> AG.<br />

Immobilienhandel <strong>und</strong> -investitionen<br />

Wettbewerber der <strong>WGF</strong> AG sind eine Vielzahl von nationalen <strong>und</strong> regionalen Immobiliengesellschaften,<br />

die sich auf den Kauf von Immobilien sowie die Verwaltung <strong>und</strong> den Verkauf der übernommenen Immobilien<br />

konzentrieren. Der Erfolg der Wettbewerber in diesem Marktumfeld ist abhängig vom Zugang zu<br />

Immobilien zu günstigen Einkaufspreisen, der Finanzierungskraft <strong>und</strong> der Fähigkeit, die Immobilien zu<br />

verwalten <strong>und</strong> zu vermarkten.<br />

Hotelentwicklung<br />

Im Bereich Immobilienprojektentwicklung bewegt sich die <strong>WGF</strong> AG als Projektentwickler überwiegend<br />

in den Asset-Klassen "Residential", "Serviced Apartments" <strong>und</strong> "Economy-Hotellerie".<br />

Die <strong>WGF</strong> AG hat zurzeit den Fokus auf so genannte Budgethotels im Zwei- bis Drei-Sterne-Segment,<br />

eine nach ihrer Ansicht vielversprechende Nische im Markt.<br />

Die fünf bedeutendsten Wettbewerber in diesem Segment sind die Feuring Hotelconsulting GmbH, Bilfinger<br />

& Berger, Hochtief, Weser-Wohnbau GmbH (Lokaler Entwickler in Bremen) <strong>und</strong> die PATRIZIA<br />

Projektentwicklung GmbH. Aufgr<strong>und</strong> der hohen Nachfrage auf Käufer- <strong>und</strong> Betreiberseite ist der Wettbewerb<br />

aber als eher gering einzustufen.<br />

4.3.6 Ereignisse aus jüngster Zeit in der Geschäftstätigkeit der Emittentin<br />

Über die nachfolgenden Ereignisse hinaus hat es in der jüngsten Zeit der Geschäftstätigkeit der Emittentin<br />

keine Ereignisse gegeben, die in erheblichem Maße für die Bewertung der Solvenz der Emittentin<br />

relevant sind.<br />

4.3.6.1 Umstrukturierung der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe<br />

Im Geschäftsjahr 2009 sind innerhalb der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe wesentliche Umstrukturierungen zur Vereinfachung<br />

der Konzernstruktur <strong>und</strong> Erhöhung der Transparenz vorgenommen worden, die vor allem die<br />

Emittentin betrafen. Diese Umstrukturierungen wirken sich auch auf das Geschäftsjahr 2010 aus. In<br />

diesem Zusammenhang ist zunächst die einvernehmliche Aufhebung des zwischen der <strong>WGF</strong> AG als abhängigem<br />

Unternehmen <strong>und</strong> der NVG Vermögens- <strong>und</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH (die "NVG<br />

GmbH") als herrschendem Unternehmen bestehenden Beherrschungs- <strong>und</strong> Ergebnisabführungsvertrages<br />

zu nennen. Mit diesem Vertrag hatte die <strong>WGF</strong> AG die Leitung ihrer Geschäfte der NVG unterstellt.<br />

Zugleich war die <strong>WGF</strong> AG dazu verpflichtet, ihren gesamten Gewinn an die NVG GmbH abzuführen. Die<br />

Aufhebung des Beherrschungs- <strong>und</strong> Ergebnisabführungsvertrages erfolgte zum 31. Dezember 2009. Ab<br />

dem 1. Januar 2010 ist die <strong>WGF</strong> AG damit nicht mehr dazu verpflichtet, ihren gesamten Gewinn an die<br />

NVG GmbH abzuführen <strong>und</strong> untersteht auch nicht mehr deren Leitung. Zudem haben die <strong>WGF</strong> AG <strong>und</strong><br />

die NVG GmbH ebenfalls im Jahr 2009 im Hinblick auf den Beherrschungs- <strong>und</strong> Ergebnisabführungsvertrag<br />

eine Nichtdurchführungs- <strong>und</strong> eine Erlassvereinbarung geschlossen.<br />

Im Zuge der einvernehmlichen Aufhebung des Beherrschungs- <strong>und</strong> Ergebnisabführungsvertrages hat die<br />

Emittentin drei verschiedene Rechtsgutachten zur zivilrechtlichen Wirksamkeit des parallel zum Beherrschungs-<br />

<strong>und</strong> Ergebnisabführungsvertrag zwischen der <strong>WGF</strong> Finanzgruppe Holding GmbH <strong>und</strong> der NVG<br />

GmbH abgeschlossenen Nießbrauchsvertrages eingeholt. Mit diesem Nießbrauchsvertrag vom<br />

30. Dezember 2007 hatte die <strong>WGF</strong> Finanzgruppe Holding GmbH der NVG GmbH, bei der es sich wiederum<br />

um eine 100 %ige Tochtergesellschaft der <strong>WGF</strong> Finanzgruppe Holding GmbH handelt, ein Nießbrauchsrecht<br />

an sämtlichen Aktien der <strong>WGF</strong> AG eingeräumt. Alle drei von der <strong>WGF</strong> AG eingeholten<br />

Rechtsgutachten sind übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, dass der Nießbrauchsvertrag an<br />

sämtlichen Aktien der <strong>WGF</strong> AG nichtig <strong>und</strong> damit von Anfang an unwirksam ist. Der Nießbrauchvertrag<br />

hat damit weder zwischen der <strong>WGF</strong> Finanzgruppe Holding GmbH <strong>und</strong> der NVG GmbH, noch gegenüber<br />

der <strong>WGF</strong> AG oder sonstigen dritten (juristischen oder natürlichen) Personen Rechtswirkungen erzeugt.


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4.3.6.2 Erwerb großer Immobilien-Portfolios<br />

Die Emittentin bzw. mit ihr verb<strong>und</strong>ene Unternehmen haben im November/Dezember 2009 einen Kaufvertrag<br />

über ein Immobilienportfolio mit der Corestate Unternehmensgruppe abgeschlossen (das so<br />

genannte "Artemis-Portfolio"). Der Gesamtkaufpreis betrug ca. 99,7 Mio. Euro. Die Transaktion wurde<br />

zum Großteil als Asset Deal (ca. 87,3 Mio. Euro), bei dem Immobilien direkt erworben werden, <strong>und</strong> zu<br />

einem kleineren Teil in Form eines Share Deals (ca. 12,4 Mio. Euro), bei dem Geschäftsanteile an zwei<br />

Gesellschaften übernommen wurden, die ihrerseits wiederum ausschließlich Immobilien halten, vereinbart.<br />

Der Kaufvertrag sah vor, dass der Kaufpreis zum Großteil (ca. 86,6 Mio. Euro) nicht bei Abschluss<br />

des Vertrags, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt in mehreren Tranchen gezahlt werden muss.<br />

Bei Abschluss des Vertrags wurde sofort ein Betrag von ca. 13,1 Mio. Euro an die Corestate Unternehmensgruppe<br />

gezahlt. Zudem wurde im Frühjahr 2010 der Kaufpreis für den Share Deal gezahlt, so dass<br />

bereits ein Gesamtbetrag von ca. 25,4 Mio. Euro beglichen <strong>und</strong> das Eigentum an den diesbezüglichen<br />

Immobilien umgeschrieben wurde. Die Finanzierung dieses Betrags erfolgte zum Teil mit Mitteln der<br />

Hypothekenanleihe 2009/2014 <strong>und</strong> zum Teil mit Mitteln der Hypothekenanleihe 2009/2016.<br />

Der noch ausstehende Kaufpreis ist noch nicht zur Zahlung fällig, so dass in entsprechender Höhe noch<br />

keine Verbindlichkeit oder Rückstellung zu bilanzieren ist. Der Verkäufer hat bis zum Datum der Erstellung<br />

dieses Prospekts, den 14. Juni 2011, wesentliche Voraussetzungen zur Fälligkeit des Kaufpreises <strong>und</strong><br />

Übergang des Eigentums der Immobilien auf die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe nicht erfüllt.<br />

Aufgr<strong>und</strong> unterschiedlicher rechtlicher Bewertungen des Vertrages haben die Vertragsparteien über eine<br />

einvernehmliche Beendigung der weiteren Vertragsabwicklung verhandelt. Da eine Einigung nicht zustande<br />

gekommen ist, hat die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe Klage mit dem Antrag eingereicht, die Nichtigkeit des<br />

gesamten Kaufvertrages festzustellen. Die Corestate Unternehmensgruppe hat Klageabweisung beantragt<br />

<strong>und</strong> Widerklage auf Erfüllung des Kaufvertrages erhoben. Unterliegt die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe in<br />

diesem Rechtstreit, müsste sie den noch ausstehenden Kaufpreis an die Corestate Unternehmensgruppe<br />

zahlen. Im Gegenzug würde die Emittentin bzw. mit ihr verb<strong>und</strong>ene Unternehmen Eigentümerin von<br />

Immobilien mit einem entsprechenden Gegenwert werden. Obsiegt die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe, so müsste<br />

die Corestate Unternehmensgruppe mindestens den bisher gezahlten Kaufpreis in Höhe von ca. 25,4<br />

Mio. Euro zurückerstatten. Die Emittentin bzw. mit ihr verb<strong>und</strong>ene Unternehmen würden die bereits<br />

erworbenen Immobilien sowie die Geschäftsanteile an den zwei Gesellschaften auf die Corestate Unternehmensgruppe<br />

rückübertragen <strong>und</strong> die gezogenen Nutzungen aus den Immobilien bzw. Gesellschaften<br />

(Mieterträge, Gesellschaftserträge, etc.) an die Corestate Unternehmensgruppe herausgeben.<br />

Anfang Juni 2011 hat eine Tochtergesellschaft der Emittentin einen Kaufvertrag über mehrere zusammenhängende<br />

Gr<strong>und</strong>stücke samt Projektierung in Berlin abgeschlossen. Der Kaufvertrag steht unter der<br />

aufschiebenden Bedingung, dass keine Nachbarwidersprüche gegen eine bereits erteilte Baugenehmigung<br />

<strong>und</strong> einen Bauvorbescheid eingelegt werden. Der Kaufpreis beträgt 21,8 Mio. Euro <strong>und</strong> ist frühestens<br />

am 21. Dezember 2011 fällig. Eine Anzahlung in Höhe von 1 Mio. Euro ist bis zum 24. Juni 2011 auf<br />

einem Notaranderkonto zu hinterlegen <strong>und</strong> wird von der Emittentin über ein Gesellschafterdarlehen<br />

finanziert. Falls der Kaufpreis bei Fälligkeit nicht bezahlt wird <strong>und</strong> der Verkäufer deshalb vom Kaufvertrag<br />

zurücktritt, wird dieser Betrag als Vertragsstrafe einbehalten. Die <strong>WGF</strong> AG beabsichtigt dieses Projekt<br />

gemeinsam mit einem externen Partner zu realisieren.<br />

Aufgr<strong>und</strong> eines rechtskräftigen Urteils des Landgerichts Hamburg vom Februar 2011 war die <strong>WGF</strong> AG<br />

dazu verpflichtet, einen Betrag von 1 Mio. Euro zzgl. Zinsen an einen Vertragspartner zu zahlen. Die Gesellschaft<br />

hat diese Zahlung bereits geleistet.<br />

4.3.6.3 Einbringung von Immobilien in Tochtergesellschaften<br />

In der Vergangenheit hat die <strong>WGF</strong> AG von ihr erworbene Immobilien in ihrem eigenen Eigentum gehalten.<br />

Um die steuerliche Struktur der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe zu optimieren, ist die <strong>WGF</strong> AG im abgelaufenen<br />

Geschäftsjahr 2010 dazu übergegangen, ihre Immobilien in Tochtergesellschaften einzubringen. Hierzu<br />

wurden einzelne Immobilien oder bestimmte Immobilienportfolien in jeweils eigene Tochtergesellschaften<br />

in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG als Sacheinlage eingebracht. Das bedeutet, dass das<br />

Eigenkapital der Tochtergesellschaften durch die Einbringung der Immobilien erbracht wurde. Einzige


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Kommanditistin der Tochtergesellschaften ist jeweils die <strong>WGF</strong> AG, die ebenfalls jeweils einzige Gesellschafterin<br />

der Komplementär-GmbH ist.<br />

Die Einbringung der Immobilien erfolgte jeweils zu Zeitwerten. Da diese durchweg über den Buchwerten<br />

der Immobilien lagen, führte die Einbringung zu einer erheblichen Aufdeckung stiller Reserven im Vermögen<br />

der <strong>WGF</strong> AG. Folge dieses Verfahrens ist ein Vermögenszuwachs bei der <strong>WGF</strong> AG in Höhe dieser<br />

stillen Reserven, der sich bilanziell in den Finanzanlagen der <strong>WGF</strong> AG niederschlägt.<br />

4.3.6.4 Nachtragsprüfungen<br />

Im letzten Quartal des Geschäftsjahres 2008 wurden von der <strong>WGF</strong> AG bzw. deren Tochtergesellschaft<br />

deboka Deutsche Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden Kapital AG drei geschlossene Immobilienfonds initiiert <strong>und</strong> aufgelegt.<br />

Die Immobilienfonds waren durch Immobilien unterlegt, die die <strong>WGF</strong> AG an die deboka Deutsche<br />

Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden Kapital AG verkauft hatte. Durch die Ende 2008 einsetzende weltweite Finanz- <strong>und</strong><br />

Immobilienkrise konnten trotz intensiver Bemühungen diese Fonds in den Folgejahren nicht abgesetzt<br />

werden. Die <strong>WGF</strong> AG hat daraufhin im Geschäftsjahr 2010 beschlossen, die betreffenden Immobilien im<br />

Rahmen einer Rückabwicklung wieder in das Vermögen der <strong>WGF</strong> AG zurück zu übertragen <strong>und</strong> einer<br />

neuen Verwertung zuzuführen. Durch die eintretende Erholung des Immobilienmarktes konnte die <strong>WGF</strong><br />

AG nunmehr mit Erfolg bereits Anfang 2011 eine Immobilie im Wert von ca. 8 Mio. Euro aus diesem Bestand<br />

wieder veräußern.<br />

Zur Darstellung einer besseren <strong>und</strong> periodengerechten Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage des Geschäftsjahres<br />

2010 sowie zur Vermeidung erheblicher steuerlicher Nachteile hat die <strong>WGF</strong> AG den außerordentlichen<br />

Wertberichtigungsaufwand auf Forderungen aus dieser Rückabwicklung in Form von Änderungen<br />

in den geprüften Jahresabschlüssen 2008 <strong>und</strong> 2009 berücksichtigt. Hieraus resultierte im Wesentlichen<br />

der im geprüften Jahresabschluss 2009 ausgewiesene Verlustvortrag in Höhe von 10,74 Mio.<br />

Euro. Diese vorübergehende, buchmäßige Belastung des Eigenkapitals in den Jahren 2008 <strong>und</strong> 2009<br />

aufgr<strong>und</strong> der außerordentlichen, nicht zahlungswirksamen Verluste aus der Rückabwicklung konnten im<br />

Geschäftsjahr 2010 durch einen Jahresüberschuss in Höhe von 12,48 Mio. Euro kompensiert werden <strong>und</strong><br />

ein Bilanzgewinn in Höhe von 1,655 Mio. Euro konnte in das Geschäftsjahr 2011 vorgetragen werden.<br />

Die geänderten Jahresabschlüsse 2008 <strong>und</strong> 2009 wurden im Mai 2011 erneut durch den Abschlussprüfer<br />

Karl Berg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Rahmen von Nachtragsprüfungen geprüft. Die geänderten<br />

Jahresabschlüsse 2008 <strong>und</strong> 2009 wurden – wie bisher – mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken<br />

versehen.<br />

4.3.7 Wichtigste Investitionen seit dem Datum der Veröffentlichung des letzten Jahresabschlusses<br />

Die <strong>WGF</strong> Einzelhandel Erste Anlage GmbH hat im Jahr 2010 zehn Immobilien zu einem Gesamtkaufpreis<br />

in Höhe von insgesamt 19,3 Mio. Euro beurk<strong>und</strong>et <strong>und</strong> davon bereits 17,9 Mio. Euro bezahlt. Die <strong>WGF</strong> AG<br />

hält an der vorgenannten Gesellschaft 51 % Gesellschaftsanteile, der Partner bei diesem Joint Venture<br />

hält die übrigen 49 %. Bei den Immobilien handelt es sich um sechs bereits bestehende sowie um vier<br />

derzeit projektierte <strong>und</strong> noch fertig zu stellende Lebensmittelmärkte mit namhaften Mietern. Die Restlaufzeiten<br />

der Mietverträge liegen im Durchschnitt bei über 12 Jahren. Die <strong>WGF</strong> AG hat der <strong>WGF</strong> Einzelhandel<br />

Erste Anlage GmbH zur Begleichung der Kaufpreise zzgl. der Erwerbsnebenkosten ein Darlehen<br />

aus dem Emissionserlös einer <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihe gewährt. Zugunsten der Anleihegläubiger wurden<br />

erstrangige Gr<strong>und</strong>pfandrechte an den Immobilien bestellt. Die Fälligkeit des Restkaufpreises in<br />

Höhe von ca. 1,4 Mio. Euro für einen sich in Projektierung befindlichen Lebensmittelmarkt wird nicht<br />

mehr eintreten, da der zugr<strong>und</strong>e liegende Kaufvertrag mangels Erfüllung einer vom Verkäufer herbeizuführenden<br />

aufschiebenden Bedingung nicht wirksam werden wird.<br />

Zudem hat die <strong>WGF</strong> Einzelhandel Erste Anlage GmbH im Januar <strong>und</strong> Februar 2011 Kaufverträge über zwei<br />

Immobilien zu einem Gesamtkaufpreis von ca. 5,5 Mio. Euro abgeschlossen. Die jeweiligen Kaufpreise<br />

sind nicht vor dem 30. Juni 2011 bzw. 1. Oktober 2011 zur Zahlung fällig. Bei den Immobilien handelt es


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sich um einen bereits bestehenden sowie einen noch fertig zu stellenden Lebensmittelmarkt mit namhaften<br />

Mietern. Die Restlaufzeiten der Mietverträge liegen im Durchschnitt bei über 12 Jahren.<br />

Die <strong>WGF</strong> Einzelhandel Zweite Anlage GmbH beurk<strong>und</strong>ete in 2010 ein Portfolio mit einem Volumen von<br />

28,1 Mio. Euro <strong>und</strong> hat davon bereits 1,0 Mio. Euro bezahlt.<br />

Durch die beurk<strong>und</strong>eten, aber erst in 2011 fälligen Kaufverträge möchte sich die <strong>WGF</strong> AG günstige Konditionen<br />

sichern <strong>und</strong> auch im Jahr 2011 ein kontinuierliches Wachstum erreichen.<br />

Die Emittentin hat im Mai 2011 einen Kaufvertrag für eine Büroimmobilie in Düsseldorf abgeschlossen.<br />

Der Kaufpreis beträgt 7,1 Mio. Euro <strong>und</strong> ist nicht vor dem 30. September 2011 zur Zahlung fällig. Im Kaufvertrag<br />

wurde für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung des Kaufpreises <strong>und</strong> einem Rücktritt des Verkäufers<br />

vom Kaufvertrag eine Mindestvertragsstrafe in Höhe von 250.000 Euro vereinbart. Bei Abschluss<br />

des Kaufvertrages hat die <strong>WGF</strong> AG eine Anzahlung in Höhe von 250.000 Euro geleistet. Die Transaktion<br />

ist in Form eines Asset Deals realisiert worden. Die Emittentin beabsichtigt, die Immobilie im Wege einer<br />

Sacheinlage in eine Tochtergesellschaft einzubringen. Es ist beabsichtigt, die Immobilie als Bürogebäude<br />

zu revitalisieren oder alternativ einer Hotelnutzung zuzuführen.<br />

Anfang Juni 2011 hat eine Tochtergesellschaft der Emittentin einen Kaufvertrag über mehrere zusammenhängende<br />

Gr<strong>und</strong>stücke samt Projektierung in Berlin abgeschlossen. Der Kaufvertrag steht unter der<br />

aufschiebenden Bedingung, dass keine Nachbarwidersprüche gegen eine bereits erteilte Baugenehmigung<br />

<strong>und</strong> einen Bauvorbescheid eingelegt werden. Der Kaufpreis beträgt 21,8 Mio. Euro <strong>und</strong> ist frühestens<br />

am 21. Dezember 2011 fällig. Eine Anzahlung in Höhe von 1 Mio. Euro ist bis zum 24. Juni 2011 auf<br />

einem Notaranderkonto zu hinterlegen <strong>und</strong> wird von der Emittentin über ein Gesellschafterdarlehen<br />

finanziert. Falls der Kaufpreis bei Fälligkeit nicht bezahlt wird <strong>und</strong> der Verkäufer deshalb vom Kaufvertrag<br />

zurücktritt, wird dieser Betrag als Vertragsstrafe einbehalten. Die <strong>WGF</strong> AG beabsichtigt dieses Projekt<br />

gemeinsam mit einem externen Partner zu realisieren.<br />

Darüber hinaus wurden seit dem geprüften Jahresabschluss der Emittentin zum 31. Dezember 2010 keine<br />

wichtigen Investitionen durch die <strong>WGF</strong> AG getätigt. Ebenfalls gibt es keine wichtigen künftigen Investitionen<br />

der Emittentin, die bereits vom Vorstand fest beschlossen sind.<br />

4.3.8 Wesentliche Veränderungen in der Finanzlage oder der Handelsposition der Emittentin<br />

Anfang 2011 hat die <strong>WGF</strong> AG bereits einen Kaufpreiszahlungseingang in Höhe von r<strong>und</strong> 8 Mio. Euro verzeichnet.<br />

Hierbei handelt es sich um eine Immobilie, die im Wege einer Sacheinlage in eine 100 %ige<br />

Tochtergesellschaft als Gesellschaftereinlage eingelegt wurde. Diese Immobilie hat eine vermögensverwaltende<br />

Tochtergesellschaft in 2011 verkauft.<br />

Seit dem geprüften Jahresabschluss der Emittentin zum 31. Dezember 2010 sind keine wesentlichen Veränderungen<br />

in der Finanzlage oder der Handelsposition der Emittentin eingetreten.<br />

4.3.9 Tendenzielle Informationen<br />

Seit dem letzten geprüften Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2010 hat es keine wesentlichen<br />

nachteiligen Veränderungen in den Aussichten der Emittentin gegeben. Darüber hinaus sind<br />

keine Trends, Unsicherheiten, Nachfragen, Verpflichtungen oder Vorfälle bekannt, die voraussichtlich<br />

die Aussichten der Emittentin, zumindest im laufenden Geschäftsjahr, wesentlich beeinflussen dürften.


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5 Geschäftskapital, Kapitalisierung <strong>und</strong> Verschuldung<br />

5.1 Erklärung zum Geschäftskapital<br />

Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass sie aus heutiger Sicht in der Lage sein wird, ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen<br />

in den nächsten zwölf Monaten nachzukommen.<br />

Zur Umsetzung ihres Geschäftsmodells ist die Gesellschaft darauf angewiesen, die jeweils notwendigen<br />

Mittel insbesondere für den Erwerb von Immobilien, die Finanzierung bereits projektierter Neubauten<br />

sowie das Asset- <strong>und</strong> Facility Management von Immobilien zur Verfügung zu haben. Dieses operative<br />

Geschäft r<strong>und</strong> um Immobilien wird überwiegend von Tochtergesellschaften der Emittentin durchgeführt.<br />

Der das Eigenkapital der Tochtergesellschaften übersteigende finanzielle Bedarf wird dabei von<br />

der <strong>WGF</strong> AG als verzinsliche Darlehen zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung der <strong>WGF</strong> AG selber erfolgt<br />

bis dato nahezu ausschließlich durch Fremdkapital über die Emission öffentlich angebotener Hypothekenanleihen<br />

(die "<strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen") mit einer Laufzeit von bis zu sieben Jahren. Den<br />

Anforderungen des Finanzierungsmarktes folgend, wird jedoch zukünftig die Finanzierung der <strong>WGF</strong> AG<br />

stärker über Eigenkapital erfolgen müssen. Über die nächsten zwölf Monate hinaus benötigt die Gesellschaft<br />

zur Umsetzung ihres Geschäftsmodells daher weiteres Eigen- <strong>und</strong> Fremdkapital. Was die Bereitstellung<br />

von Fremdkapital anbetrifft, geht die Gesellschaft gr<strong>und</strong>sätzlich davon aus, dass auch weiterhin<br />

finanzielle Mittel über die Emission von <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen zur Verfügung gestellt werden.<br />

Durch die Verlagerung der Immobilien in Tochtergesellschaften (Objektgesellschaften) sowie im Rahmen<br />

spezieller Programme besteht darüber hinaus für Geldgeber, insbesondere institutionelle Anleger<br />

wie Versicherungen bzw. Sondervermögen von Versicherungen, die Möglichkeit einer direkten Beteilung<br />

an einer Immobilienfinanzierung im Rahmen von Asset Deals oder auch Share Deals. Was den Eigenkapitalanteil<br />

bei der Finanzierung des Immobiliengeschäftes anbetrifft, sieht die Gesellschaft hier allgemein<br />

mehrere Möglichkeiten. Zunächst wird bei einer erfolgreichen Platzierung der Zufluss des Netto-<br />

Emissionserlöses der Genussscheine eine erhebliche Stärkung der Eigenkapitalbasis der Gesellschaft<br />

mit sich bringen. Weiteres Eigenkapital kann über die Erwirtschaftung von Gewinnen generiert werden,<br />

soweit diese nicht ausgeschüttet werden. Schließlich könnte die Gesellschaft weiteres Eigenkapital auch<br />

über entsprechende Kapitalmaßnahmen (z. B. Kapitalerhöhungen) einwerben, sofern Anleger, wie z.B.<br />

in- <strong>und</strong> ausländische Beteiligungsgesellschaften bereit sind, im Rahmen solcher Kapitalmaßnahmen<br />

weiteres Kapital zur Verfügung zu stellen.<br />

5.2 Kapitalisierung <strong>und</strong> Verschuldung<br />

Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Kapitalisierung <strong>und</strong> Verschuldung der <strong>WGF</strong> AG<br />

zum 31. Dezember 2010 gemäß dem geprüften, nach HGB aufgestellten Jahresabschluss der <strong>WGF</strong> AG<br />

zum 31. Dezember 2010, der im Finanzteil dieses Prospekts abgedruckt ist. Den Werten zum 31. Dezember<br />

2010 gegenübergestellt sind der laufenden Buchhaltung der Gesellschaft entnommene <strong>und</strong> damit<br />

ungeprüfte Finanzdaten zum 30. April 2011. Diese Tabelle sollte im Zusammenhang mit dem Finanzteil<br />

sowie mit dem Abschnitt "Erläuterung <strong>und</strong> Analyse der Finanzlage <strong>und</strong> geschäftlichen Entwicklung"<br />

gelesen werden:


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Jahresabschluss zum Finanzdaten zum<br />

Angaben in TEuro (R<strong>und</strong>ungsdifferenzen möglich) 31. Dezember 2010 30. April 2011<br />

geprüft ungeprüft<br />

Liquide Mittel 9.194 11.425<br />

Finanzverbindlichkeiten 225.494 246.009<br />

Langfristige Finanzverbindlichkeiten 187.968 199.662<br />

davon garantiert 0 0<br />

davon besichert 187.968 199.662<br />

davon unbesichert / nicht garantiert 0 0<br />

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 37.526 46.347<br />

davon garantiert 0 0<br />

davon besichert 30.000 30.000<br />

davon unbesichert / nicht garantiert 7.526 16.347<br />

Eigenkapital 11.023 8.232<br />

Gr<strong>und</strong>kapital 3.000 3.000<br />

Kapitalrücklage 795 795<br />

Genussrechtskapital 2.699 2.699<br />

Gewinnrücklagen / gesetzliche Rücklage 2.874 2.874<br />

Bilanzgewinn 1.655 -1.136<br />

Kapitalausstattung gesamt 245.711 265.666<br />

Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 46.347 (zum 31. Dezember 2010: 37.526)<br />

Tausend Euro (TEuro) betreffen in Höhe von 30.000 (zum 31. Dezember 2010: 30.000) TEuro die zum<br />

15. November 2011 fällige Rückzahlung der <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihe 2006/2011 (WKN: A0JRUK).<br />

Die liquiden Mittel in Höhe von 11.425 (zum 31. Dezember 2010: 9.194) TEuro enthalten zweckgeb<strong>und</strong>ene<br />

Mittel in Höhe von 9.551 (zum 31. Dezember 2010: 4.338) TEuro, die gemäß den Anleihebedingungen der<br />

<strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen ausschließlich zur Investition in solche Immobilien verwendet werden dürfen,<br />

an denen zugunsten der Anleger der <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen mittels eines Treuhänders erstrangige<br />

Gr<strong>und</strong>pfandrechte bestellt werden. Dies schließt u.a. die Möglichkeit ein, Gr<strong>und</strong>pfandrechte von<br />

einer <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihe in eine andere <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihe abzutreten (bei unterschiedlichen<br />

Treuhändern) oder umzuwidmen (bei gleichem Treuhänder), um bei einer zur Rückzahlung fälligen<br />

<strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihe die Anschlussfinanzierung von Immobilien sicherzustellen. Die verbleibenden<br />

liquiden Mittel stehen der Gesellschaft zur freien Verfügung.<br />

Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Liquidität der <strong>WGF</strong> AG zum 31. Dezember 2010<br />

(Angaben auf der Gr<strong>und</strong>lage des geprüften, nach HGB aufgestellten Jahresabschlusses der <strong>WGF</strong> AG zum<br />

31. Dezember 2010). Den Werten zum 31. Dezember 2010 gegenübergestellt sind der laufenden Buchhaltung<br />

der Gesellschaft entnommene <strong>und</strong> damit ungeprüfte Finanzdaten zum 30. April 2011:


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Jahresabschluss zum Finanzdaten zum<br />

Angaben in TEuro (R<strong>und</strong>ungsdifferenzen möglich) 31. Dezember 2010 30. April 2011<br />

geprüft ungeprüft<br />

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 9.194 11.143<br />

Zahlungsmitteläquivalente 0 0<br />

Wertpapiere 0 0<br />

Liquidität 9.194 11.143<br />

Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1 1<br />

Sonstige kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten 37.526 46.347<br />

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 37.527 46.348<br />

Kurzfristige Nettofinanzverbindlichkeiten 28.333 35.205<br />

Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0<br />

Sonstige langfristige Finanzverbindlichkeiten 187.968 199.662<br />

Langfristige Finanzverbindlichkeiten 187.968 199.662<br />

Langfristige Nettofinanzverbindlichkeiten 187.968 199.662<br />

Summe kurzfristige <strong>und</strong> langfristige<br />

Nettofinanzverbindlichkeiten 216.301 199.662<br />

5.3 Eventualverbindlichkeiten<br />

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten hat die <strong>WGF</strong> AG Haftungsverpflichtungen<br />

gegenüber Dritten übernommen. Diese bestehen ausschließlich aus Bürgschaften für die Erfüllung kaufvertraglich<br />

vereinbarter Bauleistungen <strong>und</strong> aus Mietgarantiezusagen. Alle Bürgschaften sind auf verpfändeten<br />

Konten bar hinterlegt. Die Zinserträge stehen der <strong>WGF</strong> AG zu. Bei einem Zeitablauf der Bürgschaften<br />

oder nach erfolgter Bauabnahme stehen diese Gelder der <strong>WGF</strong> AG zur Verfügung.<br />

Die Bürgschaften verminderten sich von 1.664 TEuro im Geschäftsjahr 2009 um 45,79 % auf 902 TEuro im<br />

Geschäftsjahr 2010.


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6 Ausgewählte Finanzinformationen<br />

Die nachfolgend aufgeführten zusammengefassten Finanzinformationen der <strong>WGF</strong> AG für die jeweils am<br />

31. Dezember endenden Geschäftsjahre 2009 <strong>und</strong> 2010 sind den geprüften Jahresabschlüssen der <strong>WGF</strong><br />

AG entnommen, die jeweils nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) aufgestellt wurden<br />

<strong>und</strong> im Finanzteil dieses Prospekts vollständig abgedruckt sind. Die Jahresabschlüsse nach HGB<br />

zum 31. Dezember 2009 <strong>und</strong> 31. Dezember 2010 wurden von der Karl Berg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Düsseldorf, geprüft. Die Jahresabschlüsse für die zum 31. Dezember 2009 <strong>und</strong> 31. Dezember<br />

2010 endenden Geschäftsjahre wurden jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.<br />

Die <strong>WGF</strong> AG war in den vergangenen Geschäftsjahren 2009 <strong>und</strong> 2010 nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches<br />

(HGB) nicht dazu verpflichtet, einen Konzernabschluss aufzustellen <strong>und</strong> zu veröffentlichen.<br />

Die nachstehenden Finanzinformationen sollten in Verbindung mit den im Finanzteil dieses Prospekts<br />

abgedruckten Abschlüssen der Gesellschaft, dem Abschnitt "Erläuterung <strong>und</strong> Analyse der Finanzlage<br />

<strong>und</strong> der geschäftlichen Entwicklung" <strong>und</strong> den an anderer Stelle in diesem Prospekt enthaltenen<br />

weiteren Finanzinformationen gelesen werden.<br />

Ausgewählte Daten zur Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung Jahresabschluss Jahresabschluss<br />

Angaben in TEuro (R<strong>und</strong>ungsdifferenzen möglich) 1. Januar bis 1. Januar bis<br />

31. Dezember 2009 31. Dezember 2010<br />

geprüft geprüft<br />

Umsatzerlöse 28.684 124.254<br />

Sonstige betriebliche Erträge 2.997 10.461<br />

Aufwendungen aus Immobilienabgängen (Materialaufwand) -16.671 -103.406<br />

Personalaufwand -3.628 -5.986<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen -14.087 -18.380<br />

Erträge aus erhaltenen Gewinnen aufgr<strong>und</strong> eines<br />

Gewinnabführungsvertrags<br />

6.383 8.396<br />

Aufwendungen aus Verlustübernahme -641 -12<br />

EBITDA* 3.037 15.327<br />

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des<br />

Anlagevermögens <strong>und</strong> Sachanlagen<br />

-155 -198<br />

Abschreibungen auf Finanzanlagen 0 -390<br />

EBIT* 2.882 14.739<br />

Sonstige Zinsen <strong>und</strong> ähnliche Erträge 5.189 9.477<br />

Zinsen <strong>und</strong> ähnliche Aufwendungen -7.649 -11.167<br />

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 422 13.049<br />

Steuern vom Einkommen <strong>und</strong> vom Ertrag -828 -560<br />

Sonstige Steuern -9 -7<br />

Jahresüberschuss -415 12.482<br />

Verlustvortrag aus dem Vorjahr -10.325 -10.740<br />

Einstellung in gesetzliche Rücklage 0 -87<br />

Bilanzgewinn -10.740 1.655<br />

*Die aufgeführten Kennzahlen "EBITDA" <strong>und</strong> "EBIT" sind in den im Finanzteil dieses Prospekts abgedruckten<br />

Abschlüsse nicht enthalten, sondern wurden von der Gesellschaft jeweils anhand der vorstehenden<br />

Zahlen selbst errechnet; sie sind daher ungeprüft.


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 75 von 164<br />

Ausgewählte Bilanzdaten Jahresabschluss zum Jahresabschluss zum<br />

Angaben in TEuro (R<strong>und</strong>ungsdifferenzen möglich) 31. Dezember 2009 31. Dezember 2010<br />

AKTIVA<br />

Anlagevermögen<br />

geprüft geprüft<br />

Immaterielle Vermögensgegenstände 81 81<br />

Sachanlagen 278 404<br />

Finanzanlagen 16.578 126.034<br />

Umlaufvermögen<br />

Vorräte 25.761 600<br />

Forderungen <strong>und</strong> sonstige Vermögensgegenstände 82.958 106.890<br />

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 21.820 9.194<br />

Rechnungsabgrenzungsposten. 53 51<br />

Aktive latente Steuern 0 2.051<br />

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 6.817 0<br />

Summe Aktiva 154.347 245.306<br />

PASSIVA<br />

Eigenkapital<br />

Gezeichnetes Kapital 3.000 3.000<br />

Kapitalrücklage 795 795<br />

Genussrechtskapital 128 2.699<br />

Gewinnrücklagen 0 2.874<br />

Bilanzgewinn -10.740 1.655<br />

Nicht gedeckter Fehlbetrag 6.817 0<br />

Rückstellungen<br />

Sonstige Rückstellungen 2.726 2.510<br />

Verbindlichkeiten<br />

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 53 1<br />

Anleiheverbindlichkeiten 140.937 217.968<br />

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0 200<br />

Sonstige Verbindlichkeiten 8.726 12.758<br />

Rechnungsabgrenzungsposten 1.904 845<br />

Summe Passiva 154.347 245.306


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 76 von 164<br />

Ausgewählte Cash-flow Positionen 2009 2010<br />

Angaben in TEuro (R<strong>und</strong>ungsdifferenzen möglich) geprüft geprüft<br />

Cash-flow aus laufender Geschäftstätigkeit -21.855 -22.575<br />

Cash-flow aus Investitionstätigkeit -169 -330<br />

Cas-flow aus Finanzierungstätigkeit 28.884 10.332<br />

Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 6.859 -12.574<br />

Finanzmittelfonds zu Anfang der Periode 14.908 21.767<br />

Finanzmittelfonds am Ende der Periode 21.767 9.193


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 77 von 164<br />

7 Erläuterung <strong>und</strong> Analyse der Finanzlage <strong>und</strong> der geschäftlichen Entwicklung<br />

Die folgende Erläuterung <strong>und</strong> Analyse der Finanzlage <strong>und</strong> der geschäftlichen Entwicklung der <strong>WGF</strong><br />

<strong>Westfälische</strong> <strong>Gr<strong>und</strong>besitz</strong> <strong>und</strong> Finanzverwaltung AG (die "<strong>WGF</strong> AG") basiert auf den geprüften, jeweils<br />

nach HGB aufgestellten Jahresabschlüssen der <strong>WGF</strong> AG für die Geschäftsjahre 2009 <strong>und</strong> 2010. Die geprüften<br />

Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2009 <strong>und</strong> 2010 wurden jeweils mit einem uneingeschränkten<br />

Bestätigungsvermerk der Karl Berg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf,<br />

versehen (siehe auch Ziffer 8 "Abschlussprüfer"). Die geprüften Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre<br />

2009 <strong>und</strong> 2010 wurden auf Basis einer einheitlichen Anwendung <strong>und</strong> auf der Gr<strong>und</strong>lage aller zum jeweiligen<br />

Bilanzstichtag anzuwendenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt.<br />

Anleger sollten die nachfolgende Erläuterung <strong>und</strong> Analyse der Finanzlage <strong>und</strong> der geschäftlichen Entwicklung<br />

im Zusammenhang mit den im Finanzteil dieses Prospekts jeweils vollständig wiedergegebenen<br />

geprüften Jahresabschlüssen für die Geschäftsjahre 2009 <strong>und</strong> 2010 lesen.<br />

7.1 Einleitung <strong>und</strong> Überblick über die Geschäftstätigkeit<br />

Die <strong>WGF</strong> AG ist ein Immobilienunternehmen mit Sitz in Düsseldorf. Die Gesellschaft <strong>und</strong> ihre Tochtergesellschaften<br />

(die "<strong>WGF</strong>-Finanzgruppe") konzentrieren sich auf den deutschlandweiten Erwerb von<br />

Wohn- <strong>und</strong> Gewerbeimmobilien in infrastrukturell günstigen Lagen. Die erworbenen Immobilien werden<br />

zumeist durch unterschiedliche Maßnahmen aufgewertet (Leerstandabbau, Modernisierung, Optimierung<br />

der Mieterstruktur, etc.) <strong>und</strong> später einzeln oder als Immobilienportfolien wieder veräußert. Die<br />

<strong>WGF</strong> AG finanziert den Erwerb der Immobilien durch die Emission von Unternehmensanleihen, den so<br />

genannten <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen. Sobald von dem Emissionserlös der <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen<br />

Immobilien erworben werden konnten, werden zugunsten der jeweiligen Anleger mittels eines Treuhänders<br />

erstrangige Gr<strong>und</strong>pfandrechte an diesen Immobilien bestellt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember<br />

2010 hatte die <strong>WGF</strong> AG 217.968 TEuro Verbindlichkeiten aus der Emission der <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen.<br />

In der jüngeren Vergangenheit hat sich die <strong>WGF</strong> AG zudem zwei weitere Geschäftsfelder erschlossen:<br />

Zum einen investiert sie seit dem Jahr 2010 ebenfalls in Immobilien im Rahmen von Joint Ventures mit<br />

anderen mittelständischen Immobilienunternehmen, die Expertise im Bereich Akquise, Immobilienmanagement<br />

oder Projektentwicklung haben. Die <strong>WGF</strong> AG ist immer zu 51 % an der jeweiligen Joint-<br />

Venture-Gesellschaft beteiligt. Zum anderen strebt die <strong>WGF</strong> AG ebenfalls seit dem Jahr 2010 eine wettbewerbsfähige<br />

Position auf dem nach ihrer Einschätzung vielversprechenden Markt der Hotelentwicklung<br />

an. Dabei konzentriert sie sich auf die Umnutzung von unwirtschaftlichen Gebäuden wie Gewerbeimmobilien<br />

mit hohem Leerstand in Hotels der 2-3 Sterne Kategorie sowie auf den vollständigen Neubau<br />

von Hotels. Die Investitionen in diese neuen Geschäftsfelder werden ebenfalls durch die <strong>WGF</strong>-<br />

Hypothekenanleihen finanziert.<br />

Die <strong>WGF</strong> AG als wichtigste operative Gesellschaft der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe hat ihren Sitz in Düsseldorf<br />

(Nordrhein-Westfalen).<br />

Für ausführlichere Informationen zur Geschäftstätigkeit vgl. Ziffer 4.3 "Geschäftstätigkeit".<br />

7.2 Wesentliche die Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage beeinflussende Faktoren<br />

Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die folgenden Faktoren im Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31.<br />

Dezember 2010 wesentlich zur Entwicklung des Geschäfts sowie der Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage<br />

der <strong>WGF</strong> AG beigetragen haben <strong>und</strong> voraussichtlich auch weiterhin einen wesentlichen Einfluss auf<br />

ihre geschäftliche Entwicklung sowie ihre Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage haben werden:<br />

Verfügbarkeit von Fremdkapital, Eigenkapitalausstattung<br />

Das Geschäftsmodell der <strong>WGF</strong> AG zielt wesentlich darauf ab, Immobilien unterhalb ihres Verkehrswer-


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 78 von 164<br />

tes zu erwerben, die Immobilien aufzuwerten <strong>und</strong> anschließend mit Gewinn zu veräußern. Der Erwerb<br />

<strong>und</strong> die Entwicklung von Immobilien setzt notwendigerweise deren Finanzierung voraus. Dafür benötigt<br />

die <strong>WGF</strong> AG sowohl Fremdkapital als auch ausreichend eigene Mittel. In der Vergangenheit hat die <strong>WGF</strong><br />

AG darauf verzichtet, auf Finanzierungen von Kreditinstituten zurückzugreifen. Die Investitionen in Immobilien<br />

wurden <strong>und</strong> werden hauptsächlich über die eigene Emission von <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen<br />

finanziert. Die Gesellschaft hat auf diesem Wege bis zum Zeitpunkt der Prospekterstellung, den 14. Juni<br />

2011, bereits einen Gesamtabsatzerfolg von mehr als 220 Mio. Euro erzielt <strong>und</strong> arbeitet mit mehr als 100<br />

Geschäftspartnern zusammen, darunter Direktbanken <strong>und</strong> Vermögensverwalter. Die Gesellschaft geht<br />

auch zukünftig von einer hohen Nachfrage nach eigenen Finanzprodukten aus, sodass es ihr auch weiterhin<br />

gelingen sollte, Fremdkapital am Kapitalmarkt zu beschaffen. Die Gesellschaft strebt an, über die<br />

Emission des in diesem Wertpapierprospekt prospektierten Genussrechtskapitals ihre Finanzierungsstruktur<br />

<strong>und</strong> primär die Fremdkapital/Eigenkapitalrelation zu verbessern. Die Gesellschaft geht davon<br />

aus, dass wie schon in der Vergangenheit auch in der Zukunft die Verfügbarkeit von langfristigem<br />

Fremdkapital wie auch von Mitteln für die Darstellung des Eigenkapitalanteils der Gesellschaft eine<br />

zentrale Bedeutung für die geschäftliche Entwicklung <strong>und</strong> die Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage der<br />

<strong>WGF</strong> AG haben wird.<br />

Verfügbarkeit von Immobilien<br />

Zur erfolgreichen Umsetzung ihres Geschäftsmodells ist die <strong>WGF</strong> AG darauf angewiesen, von den ihr zur<br />

Verfügung stehenden Finanzmitteln Immobilien zu einem Preis zu erwerben, der es ihr erlaubt, die Immobilien<br />

nach der Durchführung wertsteigernder Maßnahmen mit einem Veräußerungsgewinn wieder<br />

zu verkaufen. Dazu muss es gelingen, geeignete Immobilien zu identifizieren <strong>und</strong> zu einem von der <strong>WGF</strong><br />

AG als angemessen erachteten Preis zu erwerben. Um dies zu gewährleisten, hat sich die Gesellschaft in<br />

der Vergangenheit ein weites Netzwerk aufgebaut, welches den Zugang zu attraktiven Immobilien ermöglicht.<br />

Im Geschäftsjahr 2010 beispielsweise wurden der Gesellschaft Immobilien im Gesamtvolumen<br />

von über 19 Mrd. Euro angeboten. Die Verfügbarkeit geeigneter Immobilien war in der Vergangenheit ein<br />

zentraler Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung der <strong>WGF</strong> AG <strong>und</strong> wird es nach ihrer Einschätzung<br />

auch in Zukunft bleiben.<br />

Mietentwicklung<br />

Die laufenden Mieteinnahmen aus Immobilien hängen in beträchtlichem Maß davon ab, die vereinbarten<br />

Mieten auch tatsächlich zu vereinnahmen <strong>und</strong> möglichst die Mieteinnahmen noch zu steigern. Die<br />

<strong>WGF</strong> AG ist aus diesem Gr<strong>und</strong> bestrebt, durch aktives Asset Management wie Leerstandsabbau <strong>und</strong><br />

Modernisierungsmaßnahmen den Wohn- <strong>und</strong> Nutzwert der Gebäude zu steigern <strong>und</strong> damit eine deutliche<br />

Verbesserung der Mieteinnahmen zu erreichen. In der Vergangenheit war die <strong>WGF</strong> AG bei der Steigerung<br />

der Vermietungsquote sowie den daraus resultierenden höheren Mieteinnahmen ihrer Immobilien<br />

nach ihrer Einschätzung sehr erfolgreich. Auf mittlere <strong>und</strong> längere Sicht stellt dies für die Gesellschaft<br />

einen entscheidenden Faktor für die weitere Unternehmensentwicklung dar. Insbesondere für die<br />

Gewinnrealisierung bei der Veräußerung der Immobilien ist die Steigerung der Mieterlöse von großer<br />

Bedeutung, um einen Verkaufspreis, der oberhalb des Einkaufspreises liegt, zu erzielen.<br />

Serviceleistungen<br />

Weiterhin erwirtschaftet die <strong>WGF</strong> AG Einnahmen aus immobilienspezifischen Dienstleistungen (z. B.<br />

Asset Management, Initiierung von Immobilienprojekten, Due Diligence- sowie Consulting-<br />

Dienstleistungen). Der Erfolg dieses Bereiches hängt davon ab, inwieweit es der <strong>WGF</strong> AG gelingt, externe<br />

Asset Management <strong>und</strong> weitere Dienstleistungen auch in Zukunft am Markt anzubieten.<br />

Veräußerbarkeit von Immobilien<br />

Zur Realisierung des Immobilienerfolges ist die <strong>WGF</strong> AG darauf angewiesen, Immobilien nach erfolgter<br />

Entwicklung <strong>und</strong> Wertschöpfung wieder zu veräußern. Dazu muss es gelingen, einen geeigneten Käufer<br />

für die jeweilige Immobilie zu einem von der <strong>WGF</strong> AG erwarteten oder jedenfalls oberhalb ihrer eigenen<br />

Aufwendungen liegenden Preis zu finden. Das Geschäftsmodell der Gesellschaft sieht vor, Immobilien<br />

möglichst weit unterhalb des Verkehrswertes zu erwerben, um so bei der Wiederveräußerung die stillen


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 79 von 164<br />

Reserven heben zu können. Die Möglichkeit, Immobilien nach erfolgter Wertschöpfung zu veräußern,<br />

war bereits in der Vergangenheit ein zentraler Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung der <strong>WGF</strong> AG<br />

<strong>und</strong> wird es nach ihrer Einschätzung auch in Zukunft bleiben.<br />

Personalaufwand <strong>und</strong> sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

Der Personalbestand (jeweils umgerechnet auf Vollzeitkräfte) der <strong>WGF</strong> AG ist von 56 Arbeitnehmern im<br />

Jahresdurchschnitt 2009 auf 83 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt 2010 angestiegen. Die künftige Ertragssituation<br />

wird daher auch durch den hieraus entstehenden, in der Vergangenheit so nicht angefallenen<br />

Personalaufwand beeinflusst. Bedingt durch den Auf- <strong>und</strong> Ausbau der Geschäftstätigkeit hat die<br />

Gesellschaft zudem in der Vergangenheit oftmals Dienstleistungen externer Berater in Anspruch genommen.<br />

Durch bereits abgeschlossene Maßnahmen <strong>und</strong> die Qualifizierung des eigenen Personals hat<br />

die Gesellschaft eine Basis geschaffen, die es nach ihrer Einschätzung erlaubt, zukünftig das Geschäft<br />

<strong>und</strong> die operativen <strong>und</strong> strategischen Ziele durch eigene, qualifizierte Mitarbeiter durchzuführen <strong>und</strong> zu<br />

erreichen. Die <strong>WGF</strong> AG beabsichtigt daher, die Kosten externer Berater <strong>und</strong> Dienstleister in größerem<br />

Umfang zu verringern.<br />

Investition in neue Geschäftsfelder<br />

Die <strong>WGF</strong> AG hat insbesondere im Geschäftsjahr 2010 erhebliche Mittel in den Aufbau neuer Geschäftsfelder<br />

investiert. Dies betrifft insbesondere den neuen Geschäftsbereich "Hotelentwicklung". Hier hat<br />

die <strong>WGF</strong> AG mehrere Immobilien oder Gr<strong>und</strong>stücke erworben, die sie zu Hotels umbaut oder auf denen<br />

sie neue Hotels errichtet. Für alle Hotelprojekte liegen bereits langfristige Mietverträge mit Hotelbetreibern<br />

vor, die nach Abschluss der Bauarbeiten in Kraft treten. Die finanziellen Mittel für die Hotelentwicklung<br />

stammen aus verschiedenen von der Gesellschaft emittierten <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen.<br />

Darüber hinaus hat die Rheinsee 322. V V GmbH, eine 100 %ige Tochtergesellschaft der <strong>WGF</strong> AG, im Mai<br />

2011 die Erlaubnis zum Betrieb des Investmentgeschäftes im Sinne des Investmentgesetzes (InvG) von<br />

der B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhalten. Nach Erteilung der Erlaubnis<br />

durch die BaFin wurde die Rheinsee 322. V V GmbH in <strong>WGF</strong> Immobilien Investment GmbH umfirmiert.<br />

Die Kosten für die Gründung der Gesellschaft <strong>und</strong> die Stellung des Erlaubnisantrags bei der BaFin wurden<br />

von der <strong>WGF</strong> AG übernommen. Zudem hat sich die <strong>WGF</strong> AG dazu verpflichtet, etwaige in den ersten<br />

drei vollen Geschäftsjahren ausgewiesenen Bilanzverluste der <strong>WGF</strong> Immobilien Investment GmbH bis<br />

zu einem Betrag von 1.250 TEuro zu übernehmen <strong>und</strong> auszugleichen.<br />

7.3 Wesentliche Rechnungslegungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

Bei der Erstellung ihrer Jahresabschlüsse nach HGB wendet die Gesellschaft bestimmte Bilanzierungs-<br />

<strong>und</strong> Bewertungsmethoden an, die für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage der <strong>WGF</strong><br />

AG von wesentlicher Bedeutung sind. Die nach Auffassung der Gesellschaft wesentlichen Bilanzierungs-<br />

<strong>und</strong> Bewertungsmethoden sind im jeweiligen Anhang des HGB-Jahresabschlusses der <strong>WGF</strong> AG zum 31.<br />

Dezember 2009 <strong>und</strong> 31. Dezember 2010 beschrieben. Auf diese im Finanzteil wiedergegebenen Erläuterungen<br />

wird verwiesen. Das Geschäftsjahr der <strong>WGF</strong> AG ist das Kalenderjahr.<br />

Die Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung des HGB-Jahresabschlusses der <strong>WGF</strong> AG zum 31. Dezember 2009 <strong>und</strong><br />

zum 31. Dezember 2010 wurde jeweils nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.<br />

Die <strong>WGF</strong> AG hält unmittelbare Beteiligungen an den folgenden Gesellschaften jeweils mit Sitz in Düsseldorf:


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 80 von 164<br />

Gesellschaft Anteil in % Anteil in %<br />

31.12.2009 31.12.2010<br />

deboka Deutsche Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden Kapital AG 100 100<br />

Ilse Bau <strong>und</strong> Planung GmbH 100 100<br />

hypopartner GmbH 100 100<br />

<strong>WGF</strong> Artemis Beteiligungs GmbH 100 100<br />

Whale Verwaltungs GmbH 100 100<br />

<strong>WGF</strong> Artemis Verwaltungs GmbH 100 100<br />

deboka Deutsche Gr<strong>und</strong> Geschäftsführungs GmbH (vormals: Rheinsee 302. VV<br />

GmbH)<br />

deboka Deutsche Gr<strong>und</strong> Komplementär GmbH (vormals: <strong>WGF</strong> St. Augustin<br />

Gr<strong>und</strong>stücks GmbH)<br />

100 0<br />

94 0<br />

<strong>WGF</strong> Einzelhandel Erste Anlage Gesellschaft mbH 51 51<br />

<strong>WGF</strong> Einzelhandel Zweite Anlage GesellschaftmbH 51 51<br />

Rheinsee 322. V V GmbH - 100<br />

<strong>WGF</strong> Vermögensverwaltungs GmbH - 100<br />

diamap GmbH - 100<br />

Vierte Artemis GmbH & Co. KG 100 100<br />

Erste Whale GmbH & Co. KG 100 100<br />

Zweite Whale GmbH & Co. KG 100 100<br />

Bachweg GmbH & Co. KG - 100<br />

Amicasa 1 GmbH & Co. KG - 100<br />

Hotel Kruppstr. GmbH & Co. KG - 100<br />

Hotel Elbestr. GmbH & Co. KG - 100<br />

Hotel Schicklerstrasse Berlin GmbH & Co. KG - 100<br />

Hotel Högerdamm Hamburg GmbH & Co. KG - 100<br />

Office Torgauer Platz GmbH & Co. KG - 100<br />

Office Teelbruch GmbH & Co. KG - 100<br />

Boardinghaus Hohe Str. GmbH & Co. KG - 100<br />

Office Mehringdamm GmbH & Co. KG - 100<br />

Apartmenthaus <strong>Stuttgart</strong> Talstraße GmbH & Co. KG - 100<br />

Office Offenbach Kaiserstraße GmbH & Co. KG - 100<br />

Office Teltow Oderstraße GmbH & Co. KG - 100<br />

Ostmarktstr. GmbH & Co. KG - 100<br />

Freytagstr. GmbH & Co. KG - 100<br />

<strong>WGF</strong> Dritte Institutionelle Portfolio Deutschland GmbH & Co. KG - 100<br />

Dritte REO-Real Estate Opportunities GmbH - 94<br />

Vierte REO-Real Estate Opportunities GmbH - 94


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 81 von 164<br />

Bilanzierungs- <strong>und</strong> Bewertungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

Immaterielle Vermögensgegenstände <strong>und</strong> Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten vermindert um<br />

planmäßige lineare Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer angesetzt. Wirtschaftsgüter,<br />

deren Anschaffungskosten 410 Euro nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung<br />

voll abgeschrieben. Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als 410 Euro betragen, werden<br />

über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.<br />

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten, erhöht um Anschaffungsnebenkosten <strong>und</strong> nachträgliche<br />

Anschaffungskosten, angesetzt <strong>und</strong> bewertet. Im Geschäftsjahr 2010 wurde die Struktur der <strong>WGF</strong>-<br />

Finanzgruppe optimiert <strong>und</strong> in diesem Zusammenhang bislang im Eigentum der <strong>WGF</strong> AG stehende Immobilien<br />

in Tochtergesellschaften eingebracht. Dies erfolgte durchweg im Wege einer Erhöhung des<br />

Kapitals der Tochtergesellschaften gegen Sacheinlagen. Als Sacheinlagen wurden stets Immobilien von<br />

der <strong>WGF</strong> AG in die jeweiligen Tochtergesellschaften eingebracht. Die Bewertung der als Sacheinlage<br />

eingebrachten Immobilien erfolgte hierbei jeweils zu Zeitwerten, so dass im Zuge des Einbringungsvorgangs<br />

etwaige stille Reserven der Immobilien offen gelegt wurden. Den Bewertungen der eingebrachten<br />

Immobilien lagen aktualisierte Verkehrswertgutachten von amtlich bestellten <strong>und</strong> vereidigten Gutachtern<br />

zu Gr<strong>und</strong>e. Einige der als Sacheinlage eingebrachten Immobilien befinden sich noch im Projektentwicklungsstadium,<br />

das heißt diese Immobilien befinden sich noch in der Bau- oder Planungsphase. Bei<br />

diesen Immobilien bzw. Projektentwicklungen wurde für die Ermittlung der Zeitwerte das sogenannte<br />

Residualwertverfahren angewandt. Vereinfachend dargestellt werden bei diesem Verfahren ausgehend<br />

von einem Verkehrswert nach Fertigstellung der Projektierung die noch entstehenden Bau- <strong>und</strong> Projektierungskosten,<br />

eine Gewinnmarge, Vermarktungskosten, Zinsen sowie Risikoabschläge abgezogen. Für<br />

diese Immobilien liegen jeweils langfristige Mietverträge vor.<br />

Die Forderungen aus Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen sowie Forderungen gegen Unternehmen, mit denen<br />

ein Beteiligungsverhältnis besteht, wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.<br />

Der Kassenbestand <strong>und</strong> die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennbetrag angesetzt. Die Bewertung<br />

der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt gr<strong>und</strong>sätzlich zu Anschaffungskosten unter<br />

Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Soweit neben den Anschaffungskosten bei den Immobilien<br />

zugleich Herstellungskosten durch Baumaßnahmen zur Herstellung des verkaufsfähigen Zustandes<br />

vorlagen, wurden diese aktiviert. Vom Wahlrecht, Fremdkapitalzinsen gemäß § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB in<br />

die Herstellungskosten einzubeziehen, wurde kein Gebrauch gemacht. Kosten der allgemeinen Verwaltung<br />

wurden nicht aktiviert. Die Gr<strong>und</strong>sätze der verlustfreien Bewertung wurden beachtet.<br />

Die Aufwendungen <strong>und</strong> Erträge aus der erstmaligen Anwendung des Gesetzes zur Modernisierung des<br />

Bilanzrechts (BilMoG) wurden gemäß Artikel 67 Abs. 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch<br />

(EGHGB) unmittelbar mit den Gewinnrücklagen verrechnet.<br />

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken <strong>und</strong> ungewisse Verpflichtungen.<br />

Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags<br />

gebildet.<br />

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.<br />

7.4 Ertragsentwicklung der Geschäftsjahre 2009 <strong>und</strong> 2010<br />

Überblick<br />

Die Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung der <strong>WGF</strong> AG nach HGB wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.<br />

Das Gesamtkostenverfahren ist ein Verfahren zur Ermittlung des Betriebsergebnisses, bei dem<br />

den Gesamtleistungen des Betriebes die Gesamtkosten gegenübergestellt werden. Auf der Aufwandsseite<br />

folgt das Gesamtkostenverfahren einer primären Gliederung der Aufwandsarten in Materialaufwand,<br />

Personalaufwand, Abschreibungen <strong>und</strong> sonstige betriebliche Aufwendungen.


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 82 von 164<br />

Umsatzerlöse<br />

Die <strong>WGF</strong> AG erzielt ihre Umsatzerlöse im Wesentlichen aus Immobilientransaktionen welche in Form<br />

von Einbringungen von Immobilien in Tochtergesellschaften sowie Immobilienverkäufen an externe<br />

Dritte vollzogen wurden. Daneben wurden Umsatzerlöse aus Vermietung <strong>und</strong> Verpachtung <strong>und</strong> sonstigen<br />

Erträge ausgewiesen. In den Geschäftsjahren 2009 <strong>und</strong> 2010 erzielte die <strong>WGF</strong> AG ihre Umsatzerlöse<br />

ausschließlich im Inland, so dass eine regionale Segmentierung in den jeweiligen Jahresabschlüssen<br />

nicht erforderlich ist. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung <strong>und</strong> die Veränderung der<br />

Umsatzerlöse in den Geschäftsjahren 2009 <strong>und</strong> 2010 nach den benannten Bestandteilen:<br />

Geschäftsjahr 2009 2010<br />

(R<strong>und</strong>ungsdifferenzen möglich) geprüft geprüft Änderung<br />

in TEuro in TEuro in %<br />

Erlöse aus Einbringungen 12.427 110.142 786,31<br />

Erlöse aus Immobilienverkäufen abzüglich Erlösschmälerungen 6.496 6.170 -5,02<br />

Erlöse aus Vermietung <strong>und</strong> Verpachtung einschließlich<br />

Garantievergütungen <strong>und</strong> abzüglich Erlösschmälerungen<br />

2.782 7.790 180,00<br />

Erlöse aus erbrachten Dienstleistungen 6.979 153 -97,81<br />

Summe 28.684 124.254 333,18<br />

Im Geschäftsjahr 2010 stiegen die Umsatzerlöse um 333,18 % auf 124.254 TEuro. Dieser Umsatzanstieg<br />

resultiert vor allem aus stark gestiegenen Erlösen aus der Einbringung von Immobilien <strong>und</strong> Immobilien-<br />

Projektentwicklungen zu Zeitwerten in Tochtergesellschaften. Die Umsatzerlöse wurden im Wesentlichen<br />

durch die Einbringung von Immobilien in nachfolgenden Städten erzielt: Hambühren, Essen (vier<br />

Objekte), Datteln, Mönchengladbach, Waltrop, Engelskirchen, Frankfurt am Main, Leipzig, Düsseldorf<br />

(zwei Objekte), Berlin (zwei Objekte), Hamburg, Offenbach, Teltow <strong>und</strong> <strong>Stuttgart</strong>.<br />

Durch die Einbringung der Immobilien von der <strong>WGF</strong> AG in vermögensverwaltende Objektgesellschaften<br />

wird das operative Geschäft der <strong>WGF</strong> AG in die Tochtergesellschaften ausgegliedert. Hierdurch wird die<br />

im Geschäftsjahr 2009 begonnene <strong>und</strong> im Geschäftsjahr 2010 fortgeführte Optimierung der Konzernstruktur<br />

abgeschlossen. Sämtliche Immobilien befinden sich somit in Tochtergesellschaften. Hierdurch<br />

eröffnet sich für die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe die Möglichkeit, nicht nur einzelne Immobilien bzw. Immobilienportfolien<br />

(Asset Deal), sondern auch ganze Immobiliengesellschaften (Share Deal) veräußern zu<br />

können. Die <strong>WGF</strong> AG entwickelt sich daher zunehmend von einem operativ tätigen Unternehmen zu<br />

einer reinen Finanz- <strong>und</strong> Managementholding. Auf Gr<strong>und</strong> der Einbringung der Immobilien in die<br />

100 %igen Tochtergesellschaften der <strong>WGF</strong> AG werden zudem die negativen Folgen aus der gesetzlichen<br />

Zinsschranke vermieden. Die so genannte steuerliche Zinsschranke begrenzt die steuerliche Abzugsfähigkeit<br />

von Zinsaufwendungen bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens.<br />

Sonstige betriebliche Erträge<br />

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten insbesondere ordentliche betriebliche Erträge, Erträge<br />

aus der Auflösung von Rückstellungen <strong>und</strong> sonstige Erträge im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.<br />

Die ordentlichen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus abgerechneten immobilienspezifischen<br />

Dienstleistungen (z.B. Asset Management, Due Diligence- <strong>und</strong> Consulting-Dienstleistungen)<br />

gegenüber Tochtergesellschaften.<br />

Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen entstanden im Wesentlichen aus der Auflösung von<br />

Rückstellungen für Bauleistungen.<br />

Die sonstigen Erträge im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit entstanden im Geschäftsjahr<br />

2010 im Wesentlichen aus von der Gesellschaft geltend gemachten Schadensersatzforderungen.


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 83 von 164<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung <strong>und</strong> die Veränderung der sonstigen betrieblichen<br />

Erträge in den Geschäftsjahren 2009 <strong>und</strong> 2010 nach den benannten Bestandteilen.<br />

Geschäftsjahr 2009 2010<br />

(R<strong>und</strong>ungsdifferenzen möglich) geprüft geprüft Änderung<br />

in TEuro in TEuro in %<br />

Ordentliche betriebliche Erträge 105 7.106 6.666,62<br />

Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 1.811 1.409 -22,20<br />

Sonstige Erträge im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.080 1.945 80,09<br />

Summe 2.997 10.461 249,05<br />

Die sonstigen betrieblichen Erträge von 2.997 TEuro im Geschäftsjahr 2009 stiegen um 249,05 % auf<br />

10.461 TEuro im Geschäftsjahr 2010, was insbesondere auf abgerechnete immobilienspezifische Dienstleistungen<br />

gegenüber Tochtergesellschaften (z.B. Asset Management, Due Diligence- <strong>und</strong> Consulting-<br />

Dienstleistungen) zurückzuführen ist.<br />

Aufwendungen aus Immobilienabgängen (Materialaufwand)<br />

Diese Position enthält die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Einbringungen von Immobilien in<br />

Tochtergesellschaften <strong>und</strong> der Veräußerung von Immobilien an Dritte entstanden sind. Die Aufwendungen<br />

setzen sich im Wesentlichen zusammen aus den ursprünglichen Kaufpreisen der Immobilien, den<br />

Erwerbsnebenkosten <strong>und</strong> Baukosten. Da die Immobilien gr<strong>und</strong>sätzlich zur Weiterveräußerung bestimmt<br />

sind, werden keine laufenden Abschreibungen vorgenommen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die<br />

Veränderung der Aufwendungen aus Immobilienabgängen in den Geschäftsjahren 2009 <strong>und</strong> 2010.<br />

Geschäftsjahr 2009 2010<br />

(R<strong>und</strong>ungsdifferenzen möglich) geprüft geprüft<br />

Änderung<br />

in TEuro in TEuro in %<br />

Aufwendungen aus Immobilienabgängen (Materialaufwand) 16.671 103.406 520,27<br />

Die Aufwendungen aus Immobilienabgängen von 16.671 TEuro im Geschäftsjahr 2009 stiegen um<br />

520,27 % auf 103.406 TEuro, was insbesondere auf die in diesem Geschäftsjahr entstandenen Aufwendungen<br />

im Zusammenhang mit der Einbringung von Immobilien in Tochtergesellschaften in Höhe von<br />

84.976 TEuro zurückzuführen ist.<br />

Personalaufwand<br />

Der Personalaufwand umfasst die Löhne <strong>und</strong> Gehälter sowie soziale Aufwendungen. Der Personalaufwand<br />

erhöhte sich von 3.628 TEuro im Geschäftsjahr 2009 um 64,99 % auf 5.986 TEuro im Geschäftsjahr<br />

2010. Die deutliche Zunahme der Aufwendungen für Löhne <strong>und</strong> Gehälter war neben moderaten Lohn-<br />

<strong>und</strong> Gehaltssteigerungen vor allem durch den Anstieg des Personalbestands (jeweils umgerechnet auf<br />

Vollzeitkräfte) der <strong>WGF</strong> AG von 56 Arbeitnehmern im Jahresdurchschnitt 2009 auf 83 Arbeitnehmer im<br />

Jahresdurchschnitt 2010 bedingt. Der Anstieg der sozialen Aufwendungen folgte dieser Entwicklung.<br />

Abschreibungen<br />

Unter dieser Position sind die Abschreibungen auf Aufwendungen für die Ingangsetzung <strong>und</strong> Erweiterung<br />

des Geschäftsbetriebes, Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände, Abschreibungen<br />

auf Betriebs- <strong>und</strong> Geschäftsausstattung <strong>und</strong> Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen erfasst.


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 84 von 164<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung der Abschreibungen auf die einzelnen Bestandteile<br />

der benannten Abschreibungswerte:<br />

Geschäftsjahr 2009 2010<br />

(R<strong>und</strong>ungsdifferenzen möglich) geprüft geprüft Änderung<br />

in TEuro in TEuro in %<br />

Immaterielle Vermögensgegenstände 87 52 -40,23<br />

Andere Anlagen, betriebs- <strong>und</strong> Geschäftsausstattung 68 146 114,71<br />

Abschreibung auf Finanzanlagevermögen 0 390 -<br />

Summe 155 588 279,35<br />

Bedingt durch das organische Wachstum der <strong>WGF</strong> AG erhöhten sich die Investitionen in die Betriebs-<br />

<strong>und</strong> Geschäftsausstattung <strong>und</strong> damit auch die Abschreibungen von 68 TEuro im Geschäftsjahr 2009 um<br />

114,71 % auf 146 TEuro im Geschäftsjahr 2010.<br />

Die Abschreibungen für Immaterielle Vermögensgegenstände verringerten sich von 87 TEuro im Geschäftsjahr<br />

2009 um 40,23 % auf 52 TEuro im Geschäftsjahr 2010.<br />

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen im Geschäftsjahr 2010 in Höhe von 390 TEuro resultieren aus<br />

Abschreibungen auf eine Beteiligung an einer Tochtergesellschaft.<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

Die sonstigen ordentlichen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Raumkosten, Fahrzeugkosten,<br />

Werbe- <strong>und</strong> Reisekosten, Kosten der Warenabgabe (vor allem Verkaufsprovisionen für den<br />

Vertrieb der <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen), verschiedene betriebliche Aufwendungen (z.B. für nicht abzugsfähige<br />

Vorsteuern, Mietgarantien, Beratungsaufwendungen <strong>und</strong> Aufwendungen Eigenbestand) <strong>und</strong><br />

Abschreibungen auf Forderungen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung <strong>und</strong> die Veränderung<br />

der sonstigen betrieblichen Aufwendungen in den Geschäftsjahren 2009 <strong>und</strong> 2010 nach den benannten<br />

Bestandteilen:<br />

Geschäftsjahr 2009 2010<br />

(R<strong>und</strong>ungsdifferenzen möglich) geprüft geprüft Änderung<br />

in TEuro in TEuro in %<br />

Raumkosten 281 391 39,15<br />

Versicherungen, Beiträge <strong>und</strong> Abgaben 135 166 22,96<br />

Reparaturen <strong>und</strong> Instandhaltungen 30 106 253,33<br />

Fahrzeugkosten 347 404 16,43<br />

Werbe- <strong>und</strong> Reisekosten 1.452 3.061 110,81<br />

Kosten der Warenabgabe 3.201 2.440 -23,77<br />

Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 0 7 -<br />

Verschiedene betriebliche Aufwendungen 6.065 9.243 52,40<br />

Einstellungen in die Wertberichtigung zu Forderungen 2.577 2.562 0,58<br />

Summe 14.088 18.380 30,47<br />

Aufgr<strong>und</strong> der deutlich ausgeweiteten Geschäftstätigkeit der <strong>WGF</strong> AG erhöhten sich die sonstigen betrieblichen<br />

Aufwendungen von 14.088 TEuro im Geschäftsjahr 2009 um 30,47 % auf 18.380 TEuro im Geschäftsjahr<br />

2010.


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 85 von 164<br />

Der hohe Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2010 gegenüber dem<br />

vorangegangenen Geschäftsjahr erklärt sich neben der Ausweitung der Geschäftstätigkeit insbesondere<br />

durch die in den verschiedenen betrieblichen Aufwendungen enthaltenen Beratungsaufwendungen im<br />

Zusammenhang mit der durchgeführten Optimierung der Konzernstruktur, dem Aufwand aus der Bildung<br />

einer Rückstellung für den Schadenersatz aus einem nicht vollzogenen Immobilienkaufvertrag<br />

sowie Prozessrisiken.<br />

Erträge aus erhaltenen Gewinnen aufgr<strong>und</strong> eines Gewinnabführungsvertrags<br />

Die Erträge aus erhaltenen Gewinnen aufgr<strong>und</strong> eines Gewinnabführungsvertrags stiegen von 6.383 TEuro<br />

im Geschäftsjahr 2009 auf 8.396 TEuro im Geschäftsjahr 2010. Die Veränderungen resultieren im Wesentlichen<br />

aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Tochtergesellschaft Ilse Bau <strong>und</strong> Planung<br />

GmbH. Die Steigerung der Erträge bei der Ilse Bau <strong>und</strong> Planung GmbH ist auf zunehmende Geschäftsaktivitäten<br />

durch diverse Hotelprojektierungen <strong>und</strong> andere Neu- <strong>und</strong> Umbauprojekte zurückzuführen. Der<br />

Ertrag aus 2009 ist dadurch entstanden, dass im Rahmen der Konzernstrukturoptimierungsmaßnahmen<br />

mehrere Rumpfwirtschaftsjahre der Ilse Bau <strong>und</strong> Planung GmbH im Geschäftsjahr 2009 der <strong>WGF</strong> AG zu<br />

einer Ergebnisabführung zusammengefasst wurden.<br />

Aufwendungen aus Verlustübernahme<br />

Die Aufwendungen aus Verlustübernahme verminderten sich von -641 TEuro im Geschäftsjahr 2009 um<br />

98,13 % auf -12 TEuro im Geschäftsjahr 2010. Sie betreffen ausschließlich übernommene Anlaufverluste<br />

der 100 %igen Tochtergesellschaft deboka Deutsche Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden Kapital AG, mit der ein Ergebnisabführungsvertrag<br />

besteht. Diese Verlustübernahme der <strong>WGF</strong> AG ist gesetzlich vorgeschrieben.<br />

Sonstige Zinsen <strong>und</strong> ähnliche Erträge<br />

Die Zinserträge stammen von Darlehen der <strong>WGF</strong> AG an Tochtergesellschaften.<br />

Die Zinserträge stiegen von 5.189 TEuro im Geschäftsjahr 2009 um 82,64 % auf 9.477 TEuro im Geschäftsjahr<br />

2010. Der Anstieg der Zinserträge resultierte aus gestiegenen Darlehensvergaben an Tochtergesellschaften,<br />

damit diese Immobilien erwerben <strong>und</strong> Baumaßnahmen durchführen können.<br />

Zinsen <strong>und</strong> ähnliche Aufwendungen<br />

Die Zinsaufwendungen entstanden im Wesentlichen aus den emittierten <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen <strong>und</strong><br />

dem bereits im Geschäftsjahr 2010 emittierten Genussrechtskapital.<br />

Die Zinsaufwendungen stiegen von 7.649 TEuro im Geschäftsjahr 2009 um 45,99 % auf 11.167 TEuro im<br />

Geschäftsjahr 2010. Der Anstieg der Zinsaufwendungen ist im Wesentlichen auf die Ausgabe weiterer<br />

<strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen zurückzuführen.<br />

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit stieg von 422 TEuro im Geschäftsjahr 2009 um<br />

2.992,18 % auf 13.049 TEuro im Geschäftsjahr 2010. Der starke Anstieg zum 31. Dezember 2010 resultiert<br />

im Wesentlichen aus Gewinnen aus der Einbringung von Immobilien zu Zeitwerten in Tochtergesellschaften<br />

(siehe auch Ziffer 7.3 "Wesentliche Rechnungslegungsgr<strong>und</strong>sätze" <strong>und</strong> in Ziffer 7.4 Abschnitt<br />

"Umsatzerlöse") sowie aus Beteiligungserträgen.<br />

Steuern vom Einkommen <strong>und</strong> vom Ertrag (Ertragsteuern)<br />

Die Ertragsteuern resultieren aus der erstmaligen Berücksichtigung passiver latenter Steuern sowie aus<br />

tatsächlichen Steuern. Die passiven latenten Steuern stellen den zukünftigen Steueraufwand dar, welcher<br />

sich aus unterschiedlichen Wertansätzen zwischen der Handelsbilanz <strong>und</strong> der Steuerbilanz ergeben.<br />

Die Ertragsteuern veränderten sich von 828 TEuro im Geschäftsjahr 2009 um 32,37 % auf 560 TEuro im<br />

Geschäftsjahr 2010. Aufgr<strong>und</strong> der Konzernstrukturoptimierung wurde im Geschäftsjahr 2009 ein periodenfremder<br />

Steueraufwand ausgewiesen. Die Ertragsteuern in 2010 resultieren im Wesentlichen aus


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 86 von 164<br />

passiven latenten Steueraufwendungen von 736 TEuro, Kapitalertragsteuerzahlungen von 338 TEuro<br />

sowie Gewerbesteuererstattungen aus Vorjahren von 521 TEuro. Insgesamt hat sich der Steueraufwand<br />

im Vergleich zum Vorjahr aufgr<strong>und</strong> des höheren periodenfremden Steueraufwandes im Geschäftsjahr<br />

2009 reduziert.<br />

Sonstige Steuern<br />

Die sonstigen Steuern betreffen Kfz-Steuern.<br />

Die sonstigen Steuern verminderten sich von 9 TEuro im Geschäftsjahr 2009 auf 7 TEuro im Geschäftsjahr<br />

2010.<br />

Jahresüberschuss/-fehlbetrag<br />

Nach einem Jahresfehlbetrag im Geschäftsjahr 2009 in Höhe von 415 TEuro konnte im Geschäftsjahr<br />

2010 ein Jahresüberschuss von 12.482 TEuro erwirtschaftet werden.<br />

Operatives/betriebliches Ergebnis (EBIT) <strong>und</strong> EBITDA<br />

Die Gesellschaft verwendet die Größen EBIT <strong>und</strong> EBITDA als Messgrößen im Rahmen des Geschäftsbetriebs<br />

bzw. ist der Auffassung, dass diese Größen als Messgrößen von Investoren herangezogen werden<br />

könnten. Das EBIT (Earnings before Interest and Tax) verwendet die Gesellschaft in diesem Zusammenhang<br />

als Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor dem Finanzergebnis. Hierbei werden die<br />

Beteiligungserträge, die im Wesentlichen aus in die Tochtergesellschaften verlagerter operativer Geschäftstätigkeit<br />

stammen, im Rahmen des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit berücksichtigt.<br />

Das EBIT wird dabei ausschließlich auf der Gr<strong>und</strong>lage der Daten der Rechnungslegung nach den<br />

HGB ermittelt. Das EBITDA (Earnings before Interest and Tax, Depreciation and Amortization) verwendet<br />

die Gesellschaft als EBIT vor den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen<br />

<strong>und</strong> Finanzanlagen sowie Aufwendungen für die Ingangsetzung <strong>und</strong> Erweiterung des Geschäftsbetriebes.<br />

Es wird ebenfalls ausschließlich auf der Gr<strong>und</strong>lage der Daten der Rechnungslegung<br />

nach HGB ermittelt.<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt unter Zugr<strong>und</strong>elegung der vorstehenden Berechnungsweise die Zusammensetzung<br />

<strong>und</strong> die Veränderung des EBIT bzw. des EBITDA in den Geschäftsjahren 2009 <strong>und</strong> 2010. Es<br />

wird darauf hingewiesen, dass die Kennzahlen EBIT <strong>und</strong> EBITDA von der Gesellschaft selbst errechnet<br />

<strong>und</strong> damit nicht Bestandteil der geprüften Jahresabschlüsse sind:<br />

Geschäftsjahr 2009 2010<br />

(R<strong>und</strong>ungsdifferenzen möglich) geprüft geprüft Änderung<br />

in TEuro in TEuro in %<br />

EBIT 2.882 14.739 411.42<br />

EBITDA 3.037 15.327 404,68<br />

7.5 Finanz- <strong>und</strong> Vermögenslage der <strong>WGF</strong> AG für die Geschäftsjahre 2009 <strong>und</strong> 2010<br />

Sachanlagen<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung <strong>und</strong> die Veränderung der Sachanlagen in den<br />

Geschäftsjahren 2009 <strong>und</strong> 2010 nach den benannten Bestandteilen:


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 87 von 164<br />

Geschäftsjahr 2009 2010<br />

(R<strong>und</strong>ungsdifferenzen möglich) geprüft geprüft Änderung<br />

in TEuro in TEuro in %<br />

Andere Anlagen, Betriebs- <strong>und</strong> Geschäftsausstattung 278 404 45,32<br />

Die Sachanlagen erhöhten sich von 278 TEuro zum 31. Dezember 2009 um 45,32 % auf 404 TEuro zum 31.<br />

Dezember 2010. Der Zugang bei den Sachanlagen war insbesondere auf Investitionen in die Betriebs-<br />

<strong>und</strong> Geschäftsausstattung der <strong>WGF</strong> AG zurückzuführen.<br />

Finanzanlagen<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung <strong>und</strong> die Veränderung der Finanzanlagen in den<br />

Geschäftsjahren 2009 <strong>und</strong> 2010 nach den benannten Bestandteilen:<br />

Geschäftsjahr 2009 2010<br />

(R<strong>und</strong>ungsdifferenzen möglich) geprüft geprüft Änderung<br />

in TEuro in TEuro in %<br />

Anteile an verb<strong>und</strong>enen Unternehmen 16.578 126.034 660,25<br />

Die Anteile an verb<strong>und</strong>enen Unternehmen stiegen von 16.578 TEuro zum 31. Dezember 2009 um<br />

660,25 % auf 126.034 TEuro zum 31. Dezember 2010. Der starke Anstieg im Geschäftsjahr 2010 ist darauf<br />

zurückzuführen, dass die <strong>WGF</strong> AG im Zuge einer Optimierung der Konzernstruktur bei mehreren Tochtergesellschaften<br />

Kapitalerhöhungen durchgeführt hat. In diesem Zusammenhang wurden durchweg<br />

Immobilien, die sich bislang im Umlaufvermögen der <strong>WGF</strong> AG befanden, zu Zeitwerten in Tochtergesellschaften<br />

eingebracht. Es handelte sich folglich um Sachkapitalerhöhungen, bei denen stille Reserven der<br />

eingebrachten Immobilien offengelegt wurden (siehe auch Ziffer 7.3 "Wesentliche Rechnungslegungsgr<strong>und</strong>sätze"<br />

<strong>und</strong> in Ziffer 7.4 Abschnitt "Umsatzerlöse").<br />

Auf Gr<strong>und</strong> dieser Auslagerung der Immobilien in 100 %ige Tochtergesellschaften der <strong>WGF</strong> AG werden<br />

darüber hinaus die negativen Folgen aus der gesetzlichen Zinsschranke vermieden. Die erzielten Mieterträge<br />

auf Ebene der Tochtergesellschaften dienen der Deckung des Zinsaufwandes für die von der <strong>WGF</strong><br />

AG gewährten Darlehen an ihre Tochtergesellschaften. Die Tochtergesellschaften werden durch diese<br />

Darlehen in die Lage versetzt, Immobilien gemäß den Anleihebedingungen der <strong>WGF</strong>-<br />

Hypothekenanleihen zu erwerben <strong>und</strong> mit den Mieteinnahmen aus den erworbenen Immobilien die<br />

Darlehenszinsen gegenüber der <strong>WGF</strong> AG zu bedienen.<br />

Vorräte<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung <strong>und</strong> die Veränderung der Vorräte in den Geschäftsjahren<br />

2009 <strong>und</strong> 2010 nach den benannten Bestandteilen:<br />

Geschäftsjahr 2009 2010<br />

(R<strong>und</strong>ungsdifferenzen möglich) geprüft geprüft Änderung<br />

in TEuro in TEuro in %<br />

Immobilien 25.761 600 -97,67<br />

Die Vorräte verminderten sich von 25.761 TEuro zum 31. Dezember 2009 um 97,67 % auf 600 TEuro zum<br />

31. Dezember 2010. Die Verminderung des Bestandes an Immobilien in 2010 ist darauf zurückzuführen,<br />

dass Immobilien in großem Umfang als Sacheinlage in Tochtergesellschaften eingebracht wurden <strong>und</strong>


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 88 von 164<br />

sich somit nicht mehr im Vermögen der <strong>WGF</strong> AG befinden.<br />

Forderungen <strong>und</strong> sonstige Vermögensgegenstände<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung <strong>und</strong> die Veränderung der Forderungen <strong>und</strong> der<br />

sonstigen Vermögensgegenstände in den Geschäftsjahren 2009 <strong>und</strong> 2010 nach den benannten Bestandteilen:<br />

Geschäftsjahr 2009 2010<br />

(R<strong>und</strong>ungsdifferenzen möglich) geprüft geprüft Änderung<br />

in TEuro in TEuro in %<br />

Forderungen aus Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen 44.706 231 -99,48<br />

Forderungen gegen Verb<strong>und</strong>ene Unternehmen 30.945 101.149 226,87<br />

Sonstige Vermögensgegenstände 7.307 5.511 -24,58<br />

Summe 82.958 106.890 28,85<br />

Die Forderungen erhöhten sich von 82.958 TEuro zum 31. Dezember 2009 um 28,85 % auf 106.890 TEuro<br />

zum 31. Dezember 2010. Die Reduzierung der Forderungen aus Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen sowie der<br />

sonstigen Vermögensgegenstände im Geschäftsjahr 2010 resultieren überwiegend aus der Rückabwicklung<br />

von Immobilienkaufverträgen. Die Erhöhung der Forderungen gegen verb<strong>und</strong>ene Unternehmen<br />

resultiert im Wesentlichen aus der Verlagerung des Immobiliengeschäftes in Tochtergesellschaften. Die<br />

<strong>WGF</strong> AG gewährt ihren Tochtergesellschaften verzinsliche Darlehen, damit diese von den Darlehensmitteln<br />

Immobilien gemäß den Anleihebedingungen der <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen erwerben können.<br />

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten<br />

Die flüssigen Mittel verminderten sich von 21.820 TEuro zum 31. Dezember 2009 um 57,86 % auf 9.194<br />

TEuro zum 31. Dezember 2010. Die Guthaben bei Kreditinstituten zum 31. Dezember 2010 enthalten<br />

zweckgeb<strong>und</strong>ene Mittel in Höhe von 4.338 TEuro, die gemäß den Anleihebedingungen der <strong>WGF</strong>-<br />

Hypothekenanleihen ausschließlich zur Investition in solche Immobilien verwendet werden dürfen, an<br />

denen zugunsten der Anleger der <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen mittels eines Treuhänders erstrangige<br />

Gr<strong>und</strong>pfandrechte bestellt werden. Dies schließt u.a. die Möglichkeit ein, Gr<strong>und</strong>pfandrechte von einer<br />

<strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihe in eine andere <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihe abzutreten (bei unterschiedlichen<br />

Treuhändern) oder umzuwidmen (bei gleichem Treuhänder), um bei einer zur Rückzahlung fälligen<br />

<strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihe die Anschlussfinanzierung von Immobilien sicherzustellen. Die verbleibenden<br />

liquiden Mittel stehen der Gesellschaft zur freien Verfügung.<br />

Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten verminderten sich von 53 TEuro zum 31. Dezember 2009 um<br />

3,77 % auf 51 TEuro zum 31. Dezember 2010.<br />

Aktive latente Steuern<br />

Es wurden latente Steuern auf zeitliche Differenzen zwischen Handels- <strong>und</strong> der Steuerbilanz <strong>und</strong> auf<br />

Verlustvorträge gebildet soweit dies gemäß § 274 HGB zulässig ist.<br />

Per Saldo wurden zum 31. Dezember 2010 insgesamt 2.051 TEuro aktive Steuerlatenzen gebildet. Die<br />

hierin enthaltenen aktiven Steuerlatenzen aufgr<strong>und</strong> von Verlustvorträgen betragen 6.321 TEuro.<br />

Eigenkapital<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung <strong>und</strong> die Veränderung des Eigenkapitals in den<br />

Geschäftsjahren 2009 <strong>und</strong> 2010 nach den benannten Bestandteilen:


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 89 von 164<br />

Geschäftsjahr 2009 2010<br />

(R<strong>und</strong>ungsdifferenzen möglich) geprüft geprüft Änderung<br />

in TEuro in TEuro in %<br />

Gezeichnetes Kapital 3.000 3.000 0,00<br />

Kapitalrücklage 795 795 0,00<br />

Genussrechtskapital 128 2.699 2.008,59<br />

Gewinnrücklagen 0 2.874 -<br />

Bilanzgewinn -10.740 1.655 115,41<br />

Summe -6.817 11.023 261,70<br />

Das Eigenkapital erhöhte sich von -6.817 TEuro zum 31. Dezember 2009 um 261,70 % auf 11.023 TEuro<br />

zum 31. Dezember 2010. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der Gewinnrücklagen<br />

sowie den deutlich verbesserten Bilanzgewinn im Geschäftsjahr 2010 zurückzuführen.<br />

Die Erhöhung des Genussrechtskapitals um 2,571 TEuro ist auf die weitere Emission von Genussrechtskapital<br />

im Geschäftsjahr 2010 zurückzuführen.<br />

Die Erhöhung der Gewinnrücklagen um 2.874 TEuro in 2010 resultiert aus der Einstellung in die gesetzliche<br />

Rücklage von 87 TEuro sowie die Erhöhung anderer Gewinnrücklagen von 2.787 TEuro aus Steuerlatenzen<br />

aufgr<strong>und</strong> der erstmaligen Anwendung des BilMoG. Es ist zu beachten, dass ein Betrag von 2.051<br />

TEuro dieser anderen Rücklagen aus Steuerlatenzen unter der Ausschüttungssperre des § 268 Abs. 8<br />

HGB steht.<br />

Der Bilanzgewinn 2010 setzt sich zusammen aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 12.482 TEuro abzüglich<br />

des Verlustvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von 10.740 TEuro abzüglich der Einstellung in die gesetzliche<br />

Rücklage in Höhe von 87 TEuro.<br />

Der Bilanzverlust 2009 resultiert aus dem Vortrag des Geschäftsjahres 2008, welcher auf außerordentliche<br />

Aufwendungen im Zusammenhang mit der Rückabwicklung dreier geschlossener Immobilienfonds<br />

in 2010 zurückzuführen ist. Diese Fonds wurden im letzten Quartal 2008 aufgelegt <strong>und</strong> waren bedingt<br />

durch die Ende 2008 einsetzende weltweite Finanz- <strong>und</strong> Immobilienkrise trotz intensiver Bemühungen<br />

in den Folgejahren nicht absetzbar. Die betreffenden Immobilien sind im Rahmen dieser Rückabwicklung<br />

in 2010 wieder in das Vermögen der <strong>WGF</strong> AG zurück übertragen worden <strong>und</strong> wurden einer neuen<br />

Verwertung zugeführt. Durch die eintretende Erholung des Immobilienmarktes konnte die <strong>WGF</strong> AG bereits<br />

Anfang 2011 eine Immobilie im Wert von r<strong>und</strong> 8 Mio. Euro aus diesem Bestand veräußern. Die ansonsten<br />

im Jahresabschluss 2010 sich ergebenden außerordentlichen, periodenfremden Verluste aus<br />

dieser Rückabwicklung von 14.905 TEuro wurden im Rahmen einer nachträglichen Änderung periodengerecht<br />

in den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen 2008 <strong>und</strong> 2009 berücksichtigt. Die geänderten Jahresabschlüsse<br />

2008 <strong>und</strong> 2009 wurden im Zuge von Nachtragsprüfungen durch den Wirtschaftsprüfer<br />

geprüft <strong>und</strong> mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen.<br />

Rückstellungen<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung <strong>und</strong> die Veränderung der Rückstellungen in den<br />

Geschäftsjahren 2009 <strong>und</strong> 2010 nach den benannten Bestandteilen:<br />

Geschäftsjahr 2009 2010<br />

(R<strong>und</strong>ungsdifferenzen möglich) geprüft geprüft Änderung<br />

in TEuro in TEuro in %<br />

Sonstige Rückstellungen 2.726 2.510 -7,92<br />

Summe 2.726 2.510 -7,92


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Die sonstigen Rückstellungen verringerten sich von 2.726 TEuro zum 31. Dezember 2009 um 7,92 % auf<br />

2.510 TEuro zum 31. Dezember 2010. Dieser Posten enthält vor allem Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses,<br />

Rückstellungen für Aufsichts- <strong>und</strong> Beiratsvergütungen, Instandhaltungsrückstellungen<br />

sowie eine Schadenersatzrückstellung aus einem nicht vollzogenen Immobilienkaufvertrag.<br />

Verbindlichkeiten<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung <strong>und</strong> die Veränderung der Verbindlichkeiten in den<br />

Geschäftsjahren 2009 <strong>und</strong> 2010 nach den benannten Bestandteilen:<br />

Geschäftsjahr 2009 2010<br />

(R<strong>und</strong>ungsdifferenzen möglich) geprüft geprüft Änderung<br />

in TEuro in TEuro in %<br />

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 53 1 -98,11<br />

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0 200 -<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen 2.157 1.921 -10,94<br />

Verbindlichkeiten gegenüber verb<strong>und</strong>enen Unternehmen 3.837 7.526 96,14<br />

Anleiheverbindlichkeiten 140.937 217.968 54,66<br />

Sonstige Verbindlichkeiten 2.731 3.311 21,24<br />

Summe 149.716 230.927 54,24<br />

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten<br />

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verminderten sich von 53 TEuro zum 31. Dezember<br />

2009 auf 1 TEuro zum 31. Dezember 2010. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten handelt<br />

es sich ausschließlich um Kontokorrentkredite.<br />

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen<br />

Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen stiegen von 0 TEuro zum 31. Dezember 2009 auf 200 TEuro<br />

zum 31. Dezember 2010. Es handelt sich hierbei um die Anzahlung eines Käufers im Rahmen eines<br />

Immobilienverkaufs.<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen<br />

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen verminderten sich von 2.157 TEuro zum 31. Dezember<br />

2009 um 10,94 % auf 1.921 TEuro zum 31. Dezember 2010.<br />

Verbindlichkeiten gegenüber verb<strong>und</strong>enen Unternehmen<br />

Die Verbindlichkeiten gegenüber verb<strong>und</strong>enen Unternehmen stiegen von 3.837 TEuro zum 31. Dezember<br />

2009 um 96,14 % auf 7.526 TEuro zum 31. Dezember 2010. Die Verbindlichkeiten gegenüber verb<strong>und</strong>enen<br />

Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus Darlehen von Tochtergesellschaften an die <strong>WGF</strong> AG.<br />

Anleiheverbindlichkeiten<br />

Die Anleiheverbindlichkeiten aus der Emission von <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen erhöhten sich von 140.937<br />

TEuro zum 31.Dezember 2009 um 54,66 % 217.968 TEuro zum 31. Dezember 2010.<br />

Sonstige Verbindlichkeiten<br />

Die sonstigen Verbindlichkeiten stiegen von 2.731 TEuro zum 31. Dezember 2009 um 21,24 % auf 3.311<br />

TEuro zum 31. Dezember 2010. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen zum 31. Dezember<br />

eines Jahres ausstehende Zinsverbindlichkeiten an die Zeichner der <strong>WGF</strong>-Hypothekenanleihen.


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Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten sanken von 1.904 TEuro zum 31. Dezember 2009 um 55,62 %<br />

auf 845 TEuro zum 31. Dezember 2010.<br />

Haftungsverhältnisse <strong>und</strong> sonstige finanzielle Verpflichtungen zum 31. Dezember 2010<br />

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen zum 31. Dezember 2010 Haftungsverhältnisse<br />

in Form von Bürgschaften zugunsten Dritter aus kaufvertraglich vereinbarten Bauleistungen<br />

<strong>und</strong> Mietgarantiezusagen in Höhe von 902 TEuro.<br />

Aus Miet- <strong>und</strong> Leasingverträgen sowie sonstigen Dienstleistungsverträgen bestehen zum 31. Dezember<br />

2010 jährliche finanzielle Verpflichtungen in den Folgejahren in Höhe von 1.645 TEuro.<br />

7.6 Überblick über die Kapitalflussrechnung für die Geschäftsjahre 2009 <strong>und</strong> 2010<br />

Die flüssigen Mittel umfassen den Kassenbestand <strong>und</strong> Guthaben bei Kreditinstituten.<br />

Zufluss/Abfluss aus operativer Tätigkeit<br />

Der Cash-flow aus laufender Geschäftstätigkeit verschlechterte sich von -21.855 TEuro im Geschäftsjahr<br />

2009 um 3,29 % auf -22.575 TEuro im Geschäftsjahr 2010.<br />

Der operative Cash-Abfluss im Geschäftsjahr 2010 ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die<br />

Gesellschaft entsprechend einer neuen strategischen Ausrichtung mit Blick auf institutionelle Investoren<br />

mehrere Gewerbeimmobilien sowie Gr<strong>und</strong>stücke für Hotelprojektierungen erworben hat. Hierbei<br />

wurde auch die günstige Einkaufsmarktsituation gezielt genutzt. Der Mittelabfluss (ca. 18.000 TEuro)<br />

aus diesen strategischen Investitionen war höher als der Zufluss (ca. 11.000 TEuro) aus dem Verkauf<br />

bestehender Immobilien. Wie in 2009 so war auch in 2010 eine sehr geringe Nachfrage nach Immobilien<br />

festzustellen, insbesondere mit Blick auf Wohnimmobilien. Ein Hauptgr<strong>und</strong> hierfür war unter anderem,<br />

dass potentielle Kaufinteressenten keine adäquate Finanzierung, insbesondere über Banken, gewährleisten<br />

konnten. Durch die neue strategische Ausrichtung der Gesellschaft erwartet die Gesellschaft in<br />

den kommenden Jahren eine deutliche Verbesserung des Verkaufs ihrer Immobilien, insbesondere auch<br />

der neu gebauten Hotelprojekte. Ferner wurden in 2010 mit Blick auf die bereits für 2011 von der <strong>WGF</strong> AG<br />

erwartete deutliche Verbesserung des Immobilienmarktes in Personal <strong>und</strong> in neue Geschäftsbereiche<br />

investiert. Der hieraus resultierende deutliche Anstieg der Personalkosten <strong>und</strong> externen Beratungskosten<br />

haben ebenfalls zu einem Abfluss des operativen Cash-flows geführt.<br />

Zufluss/Abfluss aus investiver Tätigkeit<br />

Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit verminderte sich von -169 TEuro im Geschäftsjahr 2009 auf<br />

-330 TEuro im Geschäftsjahr 2010. Der Mittelzufluss im Geschäftsjahr 2010 von 102 TEuro resultiert aus<br />

Einzahlungen in neu gegründete Tochtergesellschaften.<br />

Zufluss/Abfluss aus Finanzierungstätigkeit<br />

Der Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit verminderte sich von 28.884 TEuro im Geschäftsjahr 2009<br />

um 64,23 % auf 10.332 TEuro im Geschäftsjahr 2010. Die Reduzierung des Cash-flows aus Finanzierungstätigkeiten<br />

ist überwiegend auf die Finanzierung der Immobilienkäufe von Tochtergesellschaften über<br />

verzinsliche Darlehen der Gesellschaft zurückzuführen. Die Tochtergesellschaften haben in 2010 ca.<br />

12.000 TEuro in Wohnimmobilien sowie ca. 13.000 TEuro in Einzelhandelsimmobilien im Rahmen des<br />

<strong>WGF</strong>-RealWertPlus-Programms investiert, welches ein weiteres strategisches Geschäftsfeld der Gesellschaft<br />

darstellt mit Blick auf geplante Investitionen großer institutioneller Anleger.<br />

Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds<br />

Die zahlungswirksamen Veränderungen des Finanzmittelfonds ergeben sich aus dem jeweiligen Saldo


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der Mittelzuflüsse/Mittelabflüsse aus operativer Tätigkeit, aus investiver Tätigkeit <strong>und</strong> aus Finanzierungstätigkeit.<br />

Die zahlungswirksamen Veränderungen des Finanzmittelfonds verminderten sich von 6.859 TEuro im<br />

Geschäftsjahr 2009 um 183,32 % auf -12.574 TEuro im Geschäftsjahr 2010.<br />

Finanzmittelbestand zu Anfang der Periode<br />

Der Finanzmittelbestand zu Anfang der Periode stieg von 14.908 TEuro im Geschäftsjahr 2009 um<br />

46,01 % auf 21.767 TEuro im Geschäftsjahr 2010.<br />

Finanzmittelbestand am Ende der Periode<br />

Der Finanzmittelbestand am Ende der Periode verminderte sich von 21.767 TEuro im Geschäftsjahr 2009<br />

um 57,77 % auf 9.193 TEuro im Geschäftsjahr 2010.


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 93 von 164<br />

8 Abschlussprüfer<br />

Zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2009 <strong>und</strong> 2010 wurde die Karl Berg GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederrheinstr. 40-42, 40474 Düsseldorf, bestellt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

ist Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer, Berlin. Die Jahresabschlüsse 2009 <strong>und</strong> 2010<br />

wurden jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen <strong>und</strong> sind dem Finanz- <strong>und</strong><br />

Anhangteil beigefügt.<br />

9 Wesentliche Verträge<br />

Die <strong>WGF</strong> AG hat nachfolgende wichtige Verträge geschlossen bzw. wird Verträge schließen, die im Zusammenhang<br />

mit dem hier prospektierten Genussschein von wesentlicher Bedeutung sind.<br />

9.1 Zahlstellenvertrag<br />

Die <strong>WGF</strong> AG hat einen Zahlstellenvertrag mit der biw Bank für Investments <strong>und</strong> Wertpapiere AG,<br />

Hausbroicher Str. 222, 47877 Willich, abgeschlossen.<br />

9.2 Vertrag zur Begleitung der Einbeziehung der Genussscheine in den Freiverkehr der <strong>Börse</strong><br />

Düsseldorf<br />

Die <strong>WGF</strong> AG hat einen Vertrag zur Begleitung der Einbeziehung der Genussscheine in den Freiverkehr<br />

der <strong>Börse</strong> Düsseldorf mit der Schnigge Wertpapierhandelsbank AG, Berliner Allee 10, 40212 Düsseldorf,<br />

abgeschlossen.<br />

9.3 Verträge zum Erwerb großer Immobilien-Portfolios<br />

Die Emittentin bzw. mit ihr verb<strong>und</strong>ene Unternehmen haben im November/Dezember 2009 einen Kaufvertrag<br />

über ein Immobilienportfolio mit der Corestate Unternehmensgruppe abgeschlossen (das so<br />

genannte "Artemis-Portfolio"). Der Gesamtkaufpreis betrug ca. 99,7 Mio. Euro. Die Transaktion wurde<br />

zum Großteil als Asset Deal (ca. 87,3 Mio. Euro), bei dem Immobilien direkt erworben werden, <strong>und</strong> zu<br />

einem kleineren Teil in Form eines Share Deals (ca. 12,4 Mio. Euro), bei dem Geschäftsanteile an zwei<br />

Gesellschaften übernommen wurden, die ihrerseits wiederum ausschließlich Immobilien halten, vereinbart.<br />

Der Kaufvertrag sah vor, dass der Kaufpreis zum Großteil (ca. 86,6 Mio. Euro) nicht bei Abschluss<br />

des Vertrags, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt in mehreren Tranchen gezahlt werden muss.<br />

Bei Abschluss des Vertrags wurde sofort ein Betrag von ca. 13,1 Mio. Euro an die Corestate Unternehmensgruppe<br />

gezahlt. Zudem wurde im Frühjahr 2010 der Kaufpreis für den Share Deal gezahlt, so dass<br />

bereits ein Gesamtbetrag von ca. 25,4 Mio. Euro beglichen <strong>und</strong> das Eigentum an den diesbezüglichen<br />

Immobilien umgeschrieben wurde. Die Finanzierung dieses Betrags erfolgte zum Teil mit Mitteln der<br />

Hypothekenanleihe 2009/2014 <strong>und</strong> zum Teil mit Mitteln der Hypothekenanleihe 2009/2016.<br />

Der noch ausstehende Kaufpreis ist noch nicht zur Zahlung fällig, so dass in entsprechender Höhe noch<br />

keine Verbindlichkeit oder Rückstellung zu bilanzieren ist. Der Verkäufer hat bis zum Datum der Erstellung<br />

dieses Prospekts, den 14. Juni 2011, wesentliche Voraussetzungen zur Fälligkeit des Kaufpreises <strong>und</strong><br />

Übergang des Eigentums der Immobilien auf die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe nicht erfüllt.<br />

Aufgr<strong>und</strong> unterschiedlicher rechtlicher Bewertungen des Vertrages haben die Vertragsparteien über eine<br />

einvernehmliche Beendigung der weiteren Vertragsabwicklung verhandelt. Da eine Einigung nicht zustande<br />

gekommen ist, hat die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe Klage mit dem Antrag eingereicht, die Nichtigkeit des<br />

gesamten Kaufvertrages festzustellen. Die Corestate Unternehmensgruppe hat Klageabweisung bean-


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tragt <strong>und</strong> Widerklage auf Erfüllung des Kaufvertrages erhoben. Unterliegt die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe in<br />

diesem Rechtstreit, müsste sie den noch ausstehenden Kaufpreis an die Corestate Unternehmensgruppe<br />

zahlen. Im Gegenzug würde die Emittentin bzw. mit ihr verb<strong>und</strong>ene Unternehmen Eigentümerin von<br />

Immobilien mit einem entsprechenden Gegenwert werden. Obsiegt die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe, so müsste<br />

die Corestate Unternehmensgruppe mindestens den bisher gezahlten Kaufpreis in Höhe von ca. 25,4<br />

Mio. Euro zurückerstatten. Die Emittentin bzw. mit ihr verb<strong>und</strong>ene Unternehmen würden die bereits<br />

erworbenen Immobilien sowie die Geschäftsanteile an den zwei Gesellschaften auf die Corestate Unternehmensgruppe<br />

rückübertragen <strong>und</strong> die gezogenen Nutzungen aus den Immobilien bzw. Gesellschaften<br />

(Mieterträge, Gesellschaftserträge, etc.) an die Corestate Unternehmensgruppe herausgeben.<br />

Anfang Juni 2011 hat eine Tochtergesellschaft der Emittentin einen Kaufvertrag über mehrere zusammenhängende<br />

Gr<strong>und</strong>stücke samt Projektierung in Berlin abgeschlossen. Der Kaufvertrag steht unter der<br />

aufschiebenden Bedingung, dass keine Nachbarwidersprüche gegen eine bereits erteilte Baugenehmigung<br />

<strong>und</strong> einen Bauvorbescheid eingelegt werden. Der Kaufpreis beträgt 21,8 Mio. Euro <strong>und</strong> ist frühestens<br />

am 21. Dezember 2011 fällig. Eine Anzahlung in Höhe von 1 Mio. Euro ist bis zum 24. Juni 2011 auf<br />

einem Notaranderkonto zu hinterlegen <strong>und</strong> wird von der Emittentin über ein Gesellschafterdarlehen<br />

finanziert. Falls der Kaufpreis bei Fälligkeit nicht bezahlt wird <strong>und</strong> der Verkäufer deshalb vom Kaufvertrag<br />

zurücktritt, wird dieser Betrag als Vertragsstrafe einbehalten. Die <strong>WGF</strong> AG beabsichtigt dieses Projekt<br />

gemeinsam mit einem externen Partner zu realisieren.<br />

10 Schieds- <strong>und</strong> Gerichtsverfahren<br />

Aufgr<strong>und</strong> unterschiedlicher rechtlicher Bewertungen des in Ziffer 9.3 beschriebenen Vertrages mit der<br />

Corestate Unternehmensgruppe haben die Vertragsparteien über eine einvernehmliche Beendigung der<br />

weiteren Vertragsabwicklung verhandelt. Da eine Einigung nicht zustande gekommen ist, hat die <strong>WGF</strong>-<br />

Finanzgruppe Klage mit dem Antrag eingereicht, die Nichtigkeit des gesamten Kaufvertrages festzustellen.<br />

Die Corestate Unternehmensgruppe hat Klageabweisung beantragt <strong>und</strong> Widerklage auf Erfüllung<br />

des Kaufvertrages erhoben. Unterliegt die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe in diesem Rechtstreit, müsste sie den<br />

noch ausstehenden Kaufpreis an die Corestate Unternehmensgruppe zahlen. Im Gegenzug würde die<br />

Emittentin bzw. mit ihr verb<strong>und</strong>ene Unternehmen Eigentümerin von Immobilien mit einem entsprechenden<br />

Gegenwert werden. Obsiegt die <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe, so müsste die Corestate Unternehmensgruppe<br />

mindestens den bisher gezahlten Kaufpreis in Höhe von ca. 25,4 Mio. Euro zurückerstatten. Die<br />

Emittentin bzw. mit ihr verb<strong>und</strong>ene Unternehmen würden die bereits erworbenen Immobilien sowie die<br />

Geschäftsanteile an den zwei Gesellschaften auf die Corestate Unternehmensgruppe rückübertragen<br />

<strong>und</strong> die gezogenen Nutzungen aus den Immobilien bzw. Gesellschaften (Mieterträge, Gesellschaftserträge,<br />

etc.) an die Corestate Unternehmensgruppe herausgeben.<br />

Zudem wurde die <strong>WGF</strong> AG durch Urteil des Landgerichtes Hamburg vom 14. Februar 2011 verpflichtet,<br />

den vertraglich vereinbarten Betrag ("Reuegeld") in Höhe von 1 Mio. Euro zzgl. Zinsen an die Pirelli Real<br />

Estate Gruppe zu zahlen. Diese Verpflichtung hat die <strong>WGF</strong> AG bereits erfüllt.<br />

Darüber hinaus liegen aus den letzten zwölf Monaten vor dem 14. Juni 2011 als Datum der Prospekterstellung<br />

staatliche Interventionen <strong>und</strong> andere Gerichtsverfahren oder Schiedsverfahren, die sich wesentlich<br />

auf die Finanzlage oder die Rentabilität der <strong>WGF</strong> AG oder der <strong>WGF</strong>-Finanzgruppe auswirken<br />

könnten oder sich in jüngster Zeit ausgewirkt haben nicht vor <strong>und</strong> sind auch zukünftig, aus heutiger<br />

Sicht, nicht zu erwarten.


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11 Angaben von Seiten Dritter, Erklärungen von Seiten Sachverständiger <strong>und</strong> Interessenerklärungen<br />

In diesem Wertpapierprospekt sind Angaben von Seiten Dritter enthalten. Die <strong>WGF</strong> AG bestätigt, dass<br />

diese Angaben korrekt wiedergegeben wurden <strong>und</strong> dass – soweit es der <strong>WGF</strong> AG bekannt ist <strong>und</strong> sie es<br />

aus den von Seiten Dritter veröffentlichten Informationen ableiten konnte – keine Tatsachen unterschlagen<br />

wurden, die die wiedergegebenen Informationen unkorrekt oder irreführend gestalten würden.<br />

12 Einsehbare Dokumente<br />

Die in diesem Wertpapierprospekt genannten Unterlagen, die die Gesellschaft betreffen, können während<br />

der Gültigkeitsdauer dieses Wertpapierprospekts in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Vogelsanger<br />

Weg 111, 40470 Düsseldorf, nach vorheriger Absprache mit der Emittentin während der üblichen<br />

Geschäftszeiten eingesehen werden.<br />

Dazu gehören insbesondere folgende Unterlagen:<br />

� Die Satzung der Emittentin<br />

� Die historischen Finanzinformationen der Emittentin:<br />

- Geprüfter Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 (bestehend aus Bilanz, Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung,<br />

Anhang <strong>und</strong> Lagebericht) zuzüglich der Kapitalflussrechnung zum 31. Dezember 2010<br />

- Geprüfter Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 (bestehend aus Bilanz, Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung,<br />

Anhang <strong>und</strong> Lagebericht) zuzüglich der Kapitalflussrechnung zum 31. Dezember 2009<br />

In diese Dokumente kann in Papierform eingesehen werden.


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13 Finanz- <strong>und</strong> Anhangteil<br />

13.1 Anhang I. Geprüfter Jahresabschluss <strong>und</strong> Lagebericht der <strong>WGF</strong> AG zum 31. Dezember 2010<br />

13.1.1 Bilanz zum 31. Dezember 2010


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13.1.2 Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2010


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13.1.3 Anhang für das Geschäftsjahr 2010


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<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 100 von 164


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<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 107 von 164


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13.1.4 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2010


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<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 133 von 164


<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 134 von 164


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13.1.5 Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2010


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<strong>WGF</strong> 8 % Premium Plus Genussschein WKN: <strong>WGF</strong>H91 / ISIN: DE 000 <strong>WGF</strong>H91 9 Seite 137 von 164<br />

13.2 Anhang II. Geprüfter Nachtragsprüfung zum Jahresabschluss <strong>und</strong> Lagebericht der <strong>WGF</strong> AG<br />

zum 31. Dezember 2009<br />

13.2.1 Bilanz zum 31. Dezember 2009


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13.2.2 Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2009


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13.2.3 Anhang für das Geschäftsjahr 2009


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13.2.4 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009


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13.2.5 Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2009


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14 Unterschriftenseite<br />

Düsseldorf, 14. Juni 2011<br />

<strong>WGF</strong> <strong>Westfälische</strong> <strong>Gr<strong>und</strong>besitz</strong> <strong>und</strong><br />

Finanzverwaltung AG<br />

vertreten durch den Vorstand<br />

gezeichnet<br />

Pino Sergio Raffaele Lino

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