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Musikschulen in Deutschland – Ein qualitativer Vergleich von ...

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2. Untersuchung der <strong>Musikschulen</strong> unter<br />

verschiedenen Blickw<strong>in</strong>keln<br />

2.1. Organisation und Verwaltung<br />

2.1.1. Organisation und Verwaltung an öffentlichen<br />

<strong>Musikschulen</strong><br />

Die öffentlichen <strong>Musikschulen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> besitzen im wesentlichen zwei<br />

verschiedene Organisationsformen:<br />

<strong>Musikschulen</strong> [des VdM, H.K.] s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel <strong>in</strong> öffentlicher Trägerschaft oder er-<br />

füllen als e.V. e<strong>in</strong>e öffentliche Aufgabe. (http://www.musikschulen.de/seiten/musik<br />

schulen/<strong>in</strong>dex.html#, 27.10.2003)<br />

...Weitaus die meisten <strong>Musikschulen</strong> [des VdM, H.K.], fast 67%, s<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>richtungen<br />

<strong>in</strong> kommunaler Trägerschaft, <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong> und den neuen Bundesländern fast aus-<br />

schließlich. Als geme<strong>in</strong>nütziger Vere<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d rund 32% der <strong>Musikschulen</strong> [des VdM,<br />

H.K.] organisiert, e<strong>in</strong>e Rechtsträgerschaft, die besonders <strong>in</strong> Hessen, Schleswig-Hol-<br />

ste<strong>in</strong> und Niedersachsen anzutreffen ist. Nur wenige <strong>Musikschulen</strong> [des VdM, H.K.]<br />

haben andere Rechtsformen, etwa als Stiftung und geme<strong>in</strong>nützige GmbH.“ (Statisti-<br />

sches Jahrbuch 2002, S. 10)<br />

In öffentlich-rechtlicher Trägerschaft<br />

Unter den <strong>Musikschulen</strong> <strong>in</strong> kommunaler 24 Trägerschaft, also der öffentlich-rechtli-<br />

chen Organisationsform, ist der Regiebetrieb gängig. Er ist Teil der<br />

Geme<strong>in</strong>deverwaltung und man unterscheidet zwischen der E<strong>in</strong>richtungsform als<br />

Amt oder der als Institut 25 . Die Nachteile dieser Organisationsform treten erst <strong>in</strong><br />

Zeiten „leerer Kassen“ hervor: Das Entgelt der Schüler für die Musikschule richtet<br />

24 hier s<strong>in</strong>d als Träger neben Geme<strong>in</strong>den auch Kreise oder Städte geme<strong>in</strong>t<br />

25 vgl. O. Scheytt, S. 240 f.<br />

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