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Musikschulen in Deutschland – Ein qualitativer Vergleich von ...

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In jeder H<strong>in</strong>sicht vergleichbare Bildungse<strong>in</strong>richtungen gibt es nicht. (O. Scheytt, S.<br />

161)<br />

In e<strong>in</strong>em im Juni 2004 aktuellen Infoblatt des VdM („Öffentliche <strong>Musikschulen</strong> s<strong>in</strong>d<br />

Teil des deutschen Bildungssystems“, o. J.) wird gefordert:<br />

Angesichts der derzeitigen Bildungsdiskussion fordert der Verband deutscher Mu-<br />

sikschulen (VdM), die öffentlichen <strong>Musikschulen</strong> strukturell <strong>in</strong> der gesamtdeutschen<br />

Bildungslandschaft zu verankern. ... Sache der politisch verantwortlichen ist es, die<br />

dafür notwendigen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen zu schaffen.<br />

Durch gesetzliche Regelungen Verwechslungen der freien- mit den öffentlichen<br />

<strong>Musikschulen</strong> verh<strong>in</strong>dern zu wollen 176 , ist pr<strong>in</strong>zipiell s<strong>in</strong>nvoll. Dabei sollte aber nicht<br />

vergessen werden, dass die ‚pädagogisch <strong>in</strong>tendierten’ freien Anbieter an der<br />

Erfüllung des öffentlichen Bildungsauftrages mitbeteiligt s<strong>in</strong>d und überlegt werden,<br />

wie diese <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e gesetzliche Def<strong>in</strong>ition <strong>von</strong> ‚Musikschule’ e<strong>in</strong>geschlossen werden<br />

könnten 177 . Überlegungen darüber, die kulturelle Bildung <strong>von</strong> den ‚freiwilligen<br />

Pflichtleistungen’ e<strong>in</strong>er Kommune zu den Pflichtleistungen 178 zu erheben, was e<strong>in</strong>e<br />

erhebliche Entlastung zum<strong>in</strong>dest der öffentlichen <strong>Musikschulen</strong> <strong>in</strong> bezug auf<br />

Kont<strong>in</strong>uität und Planbarkeit des Unterrichts bedeuten würde 179 , stellt z.Zt. die<br />

Enquete Kommission „Kultur <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>“ des deutschen Bundestages an,<br />

Ergebnisse s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs erst Ende 2005 zu erwarten. S<strong>in</strong>nvoll wäre m.E. auch e<strong>in</strong><br />

gesetzlicher Schutz der Berufsbezeichnung der Lehrkräfte, gekoppelt an e<strong>in</strong><br />

Zulassungsverfahren 180 . Außerdem e<strong>in</strong>e Regelung 181 , die es nur pädagogisch<br />

geschulten Fachkräften erlaubt, e<strong>in</strong>e Musikschule zu eröffnen bzw. zu führen. „Den<br />

Beruf angemessen zu benennen und sich dazu zu bekennen“ 182 bereitet aber selbst<br />

den ausübenden (noch) Schwierigkeiten, somit ist mit e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>tritt auf rechtlicher<br />

Ebene (noch) nicht zu rechnen.<br />

Insgesamt s<strong>in</strong>d die Anstrengungen der Verbände, Musikschulleiter und -lehrer<br />

beachtlich, die <strong>Musikschulen</strong> organisatorisch den eigenen Ansprüchen und den<br />

176 vgl. O. Scheytt, S. 203<br />

177 z.B. alle geme<strong>in</strong>nützigen E<strong>in</strong>richtungen gesetzlich schützen<br />

178 wie z.B. <strong>in</strong> Österreich, Norwegen oder der ehem. DDR, vgl. Stellungnahme VdM, Frage 11<br />

179 vgl. Stellungnahme des VdM, Frage 3; W. Schneider, Musikschuljournal des bdpm Ausgabe 02,<br />

06/2004, S. 9<br />

180 vgl. D. Bäuerle-Uhlig, S. 373<br />

181 teilweise schon vorhanden<br />

182 D. Bäuerle-Uhlig, S. 241 f.<br />

73

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