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Musikschulen in Deutschland – Ein qualitativer Vergleich von ...

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der Öffentlichen 169 , z.B. an der Jugendmusikschule Hamburg s<strong>in</strong>d es momentan<br />

etwa 7.000 170 . In ländlichen Gegenden kann es vorkommen, dass e<strong>in</strong>e Musikschule<br />

<strong>in</strong> für potentielle Schüler greifbarer Nähe überhaupt nicht vorhanden ist 171 .<br />

In <strong>Deutschland</strong> gibt es mehrere hundert Verbände, die sich teilweise oder aus-<br />

schließlich musikpädagogischer oder <strong>in</strong>strumentalpädagogischer Fragestellungen<br />

widmen. Die beiden großen Verbände VdM und DTKV 172 und der noch relativ junge<br />

bdpm vertreten weder ausschließlich Arbeitgeber- noch Arbeitnehmer<strong>in</strong>teressen.<br />

Die Gewerkschaft ver.di setzt sich für den Erhalt <strong>von</strong> Arbeitsplätzen der angestellten<br />

Lehrer e<strong>in</strong> und berät auch Freiberufler. Insgesamt kann die Aufsplitterung <strong>in</strong> viele<br />

spezialisierte Gruppierungen zu Überschneidungen und Interessenkonflikten führen.<br />

Vor allem die <strong>in</strong> der Presse zu verfolgenden gegenseitigen Schuldzuweisungen<br />

öffentlicher und freier Musikschulverbände 173 sollten langfristig Kooperationen und<br />

Vernetzungen weichen 174 . Um den Professionalisierungsprozess weiter voranzutrei-<br />

ben und somit zu e<strong>in</strong>er weiteren Verbesserung der Qualität des<br />

Instrumentalunterrichts beizutragen, wäre e<strong>in</strong>e Bündelung der e<strong>in</strong>zelnen geme<strong>in</strong>sa-<br />

men Interessen s<strong>in</strong>nvoll. Langfristig wäre z.B. e<strong>in</strong> ‚Berufsverband der<br />

Musikpädagogen <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>’ wünschenswert, Vorbildfunktion könnten hier<br />

Ärzte- oder Anwaltskammer übernehmen. Wichtig wäre m.E. <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie, dass<br />

nur qualifizierte Lehrkräfte Zugang zum Markt haben sollten und Autonomie <strong>in</strong> der<br />

Berufsausübung erreicht und geschützt wird. Dieser Verband könnte sich für<br />

angemessene Bed<strong>in</strong>gungen und Honorierung e<strong>in</strong>setzen. Der Beruf könnte <strong>in</strong> der<br />

Öffentlichkeit profiliert dargestellt werden 175 .<br />

Oliver Scheytt hat 1989 versucht, die <strong>Musikschulen</strong> <strong>in</strong> das deutsche Bildungsgefüge<br />

e<strong>in</strong>zuordnen:<br />

72<br />

Die Musikschule vere<strong>in</strong>t Elemente des Schulwesens, auch des berufsbildenden<br />

Schulwesens, der außerschulischen Jugendbildung und der Weiterbildung <strong>in</strong> sich. ...<br />

169 vgl. 2.2.2.<br />

170 vgl. Faerber/Kruse, tonart Nr. 18, 11/2004, S. 16<br />

171 vgl. Werner Mayer, nmz 11/2000, S. 51<br />

172 hier <strong>in</strong>sbesondere der Fachausschuss für freie und private <strong>Musikschulen</strong><br />

173 vgl. E. Held, nmz 11/2000, S. 50; W. Mayer, nmz 11/2000, S. 50; W. Mayer, nmz 11/2000, S. 51; 50<br />

Jahre VdM, nmz 09/2002, S. 53; E. Ridder, nmz 11/2002, S. 12<br />

174 vgl. DTKV-Diskussion: Wieviel Staat, wieviel privat? nmz, 12/2003, S. 4-8; R. v. Gutzeit, nmz<br />

11/2000, S. 49-51<br />

175 vgl. D. Bäuerle-Uhlig, S. 243; 251; 296

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