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Musikschulen in Deutschland – Ein qualitativer Vergleich von ...

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Das Angebot aller freien <strong>Musikschulen</strong> zu überschauen und zu bewerten ist im<br />

Rahmen dieser Arbeit leider unmöglich. Im Folgenden also der Versuch e<strong>in</strong>ige im<br />

Zusammenhang dieses <strong>Vergleich</strong>s mir wichtig ersche<strong>in</strong>ende Aspekte zu beleuchten.<br />

Studienvorbereitende Ausbildung<br />

Freie <strong>Musikschulen</strong> und deren Lehrkräfte genießen aufgrund der gesetzlichen<br />

Regelungen <strong>in</strong> Bezug auf Geme<strong>in</strong>nützigkeit und Umsatzsteuerbefreiung 142 steuer-<br />

rechtliche Vorteile, wenn sie e<strong>in</strong>en Teil ihrer Schüler „auf e<strong>in</strong>en Beruf ...<br />

vorbereiten“. Von den zuständigen Landesbehörden und F<strong>in</strong>anzämtern werden die<br />

Kriterien für Anerkennung bzw. Befreiung unterschiedlich gehandhabt, <strong>in</strong> der Praxis<br />

resultieren Bestrebungen <strong>in</strong> dieser Richtung meist <strong>in</strong> der E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er SVA bzw.<br />

Begabtenförderung 143 . Neben den ohne Zweifel positiven qualitativen Auswirkungen<br />

auf die Ausbildungsmöglichkeiten der Musikschule s<strong>in</strong>d auch Steigerung des<br />

Prestige und der Attraktivität für hochqualifizierte Lehrkräfte, dort zu unterrichten, die<br />

Folge. Der Aufwand kann durch s<strong>in</strong>nvolle Planung, z.B. E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es Förder-<br />

mitteltopfes, „B<strong>in</strong>dung der zusätzlichen Förderungen an Leistungsnachweise“,<br />

Akquirierung <strong>von</strong> Stipendien, Patenschaften, Sponsoren, „’Ausleihe’ <strong>von</strong> Schülern“<br />

etc. begrenzt werden 144 .<br />

Gruppenunterricht<br />

Bei ‚pädagogisch <strong>in</strong>tendierten freien <strong>Musikschulen</strong>’ s<strong>in</strong>d aufgrund ihrer Nähe zu den<br />

öffentlichen <strong>Musikschulen</strong> auch ähnliche Ansätze <strong>in</strong> Bezug auf den Gruppenunter-<br />

richt zu f<strong>in</strong>den, so heißt es z.B. über die Musikkunstschule Hamburg:<br />

60<br />

Derzeit wird darüber nachgedacht, wie pädagogisch s<strong>in</strong>nvoller Kle<strong>in</strong>gruppenunter-<br />

richt möglich ist, wobei ke<strong>in</strong>esfalls qualitative Abstriche gemacht werden. Da die<br />

Entwicklung e<strong>in</strong>er generellen Richtl<strong>in</strong>ie für diese Unterrichtsform sehr genau durch-<br />

dacht werden muss, diese Leitl<strong>in</strong>ie <strong>von</strong> allen Lehrern getragen werden sollte und<br />

auch die Entgeltordnung entsprechend anzupassen ist, sollte die Entscheidung nicht<br />

142 UStG § 4 Nr. 21 f., AO § 51 ff.<br />

143 vgl. G. Buchholz 2004, S. 115 f.<br />

144 vgl. Rittersberger/Haller, S. 23

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