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Musikschulen in Deutschland – Ein qualitativer Vergleich von ...

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Die une<strong>in</strong>heitliche Organisation und Verwaltung der öffentlichen <strong>Musikschulen</strong> hat<br />

e<strong>in</strong>e ungleiche Bezuschussung durch die Kommunen 120 zur Folge, des weiteren<br />

weist die Förderung mit Bundes- und Landesgeldern zwischen den e<strong>in</strong>zelnen<br />

Bundesländern erhebliche Unterschiede auf 121 . Dies wirkt sich unmittelbar auf die<br />

Gebührensätze der e<strong>in</strong>zelnen <strong>Musikschulen</strong> aus.<br />

52<br />

Dennoch s<strong>in</strong>d Unterschiede <strong>in</strong> den Bundesländern aufgrund der mehr oder weniger<br />

großen Förderung durch Landesmittel vorgeschaltet. Die Grafik ‚Anteile am Ge-<br />

samtetat’ [siehe Quelle, H.K.] lässt erkennen, dass e<strong>in</strong> hoher Landesanteil direkt mit<br />

niedrigen Gebühren korreliert und umgekehrt. Die vom VdM se<strong>in</strong>erseits vorgeschla-<br />

gene und <strong>in</strong> die Bildungsplanung der Bund-Länder-Kommission als Zielsetzung<br />

e<strong>in</strong>gegangene ‚Drittelf<strong>in</strong>anzierung’ der <strong>Musikschulen</strong> aus Gebühren, kommunalen<br />

und Landesmitteln ist zur Zeit nur <strong>in</strong> den neuen Bundesländern erreicht, jedoch ist<br />

zu berücksichtigen, dass hier z.T. noch Bundesmittel für die Förderung e<strong>in</strong>gesetzt<br />

werden konnten. Auf der anderen Seite geht e<strong>in</strong>e sehr ger<strong>in</strong>ge Landesförderung wie<br />

z.B. <strong>in</strong> Niedersachsen, Hessen, Rhe<strong>in</strong>land Pfalz und <strong>in</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong> überpro-<br />

portional zu Lasten der Teilnehmer, wenn dies nicht wie z.B. <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

die Kommunen abfangen. (Statistisches Jahrbuch 2002, S. 37, vgl. ebd. S. 35)<br />

Die Gebühren für Musikalische Früherziehung 122 betrugen am 01.01.2002 <strong>in</strong> den<br />

Bundesländern durchschnittlich 120€ (TH) bis 260€ (BW), wobei bundesweit e<strong>in</strong>e<br />

Preisspanne <strong>von</strong> 41 € (TH) bis 479 € (BW) vorhanden war. E<strong>in</strong>zelunterricht 123<br />

kostete durchschnittlich zwischen 365€ (TH) und 890€ (SH), im E<strong>in</strong>zelnen zwischen<br />

196€ und 1.362€. Vere<strong>in</strong>zelt gibt es auch <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Bundeslandes extreme<br />

Gebührenunterschiede, so kosten S<strong>in</strong>gklassen 124 <strong>in</strong> Bayern zwischen 18€ und<br />

1.270€ 125 . Die regionale soziale Struktur sowie deren gewachsene Traditionen<br />

tragen bestimmt nicht unerheblich zu diesen vehementen Unterschieden bei, es ist<br />

aber zu überlegen ob diese extremen Differenzen Handlungsbedarf ‚<strong>von</strong> oben’<br />

bedürfen 126 . Rückschlüsse <strong>von</strong> der Unterrichtsgebühr auf die Unterrichtsqualität zu<br />

ziehen könnte für Schüler oder deren Eltern zwar naheliegend se<strong>in</strong>, wäre aber<br />

falsch. Fest angestellte Lehrer werden größtenteils unabhängig <strong>von</strong> den Gebühren<br />

nach Tarif bezahlt. Es ist anzunehmen, dass e<strong>in</strong>e Korrelation zwischen Unterrichts-<br />

120<br />

geme<strong>in</strong>t s<strong>in</strong>d hier Städte, Geme<strong>in</strong>den und Kreise<br />

121<br />

vgl. Scheytt, S. 239<br />

122<br />

60 m<strong>in</strong>., pro Jahr<br />

123<br />

45 m<strong>in</strong>., pro Jahr<br />

124<br />

60 m<strong>in</strong>., pro Jahr<br />

125<br />

vgl. Statistisches Jahrbuch 2002, S. 32 f.<br />

126<br />

vgl. W. Mayer, nmz 11/2000, S. 50 und S. 51

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