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Musikschulen in Deutschland – Ein qualitativer Vergleich von ...

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aber ke<strong>in</strong>e Aussagekraft bezüglich Berufszufriedenheit, Vollbeschäftigung ... und<br />

Freiheit <strong>in</strong> der Berufsausübung ... Es wird betont, dass der Bedarf an Musikunterricht<br />

groß ist, aber nicht ausreichend Stellen zur Verfügung stehen. ... An<br />

Musikhochschulen, Fachhochschulen und Konservatorien ausgebildete Lehrkräfte<br />

stehen e<strong>in</strong>em Bedarf an Unterricht gegenüber. Dies eröffnet das Feld für private<br />

<strong>Musikschulen</strong>. (D. Bäuerle-Uhlig, S. 307)<br />

Die Mitarbeiter an freien <strong>Musikschulen</strong> s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel freiberuflich tätig (s.o.),<br />

feste Stellen <strong>–</strong> etwa für e<strong>in</strong>e Verwaltungskraft - s<strong>in</strong>d selten. Um trotzdem für soziale<br />

Absicherung der Lehrkräfte zu sorgen wurde das Künstlersozial-<br />

versicherungsgesetz 104 e<strong>in</strong>geführt, außerdem gibt es die Möglichkeit, der Schule<br />

ihre Geme<strong>in</strong>nützigkeit 105 anerkennen zu lassen, so wird die F<strong>in</strong>anzierung<br />

qualifizierter Lehrkräfte möglich. Dabei werden die Lehrkräfte ähnlich den Honorar-<br />

kräften an öffentlichen <strong>Musikschulen</strong> - für die die Künstlersozialversicherungspflicht<br />

übrigens auch zutreffen kann - nach geleisteten Arbeitsstunden bezahlt 106 . Bei<br />

Zusammenschlüssen <strong>von</strong> Musikpädagogen kann es auch vorkommen, dass jeder<br />

Lehrer unabhängig Honorar direkt <strong>von</strong> se<strong>in</strong>en Schülern kassiert und Abgaben an<br />

e<strong>in</strong>e ‚(Vere<strong>in</strong>s-)Kasse’ (z.B. für Raummiete und/oder zur Unterstützung sozial<br />

benachteiligter Schüler) leistet 107 . An freien <strong>Musikschulen</strong>, die sich dazu entschlos-<br />

sen haben e<strong>in</strong>en Franchise-Vertrag e<strong>in</strong>zugehen, kann es vorkommen, dass den<br />

Lehrern e<strong>in</strong> Honorar <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er prozentualen Beteiligung an den Unterrichtsge-<br />

bühren ausgezahlt wird 108 .<br />

Die Höhe des Entgelts fällt dabei, je nach Region, sehr unterschiedlich aus 109 .<br />

Genau wie die Unterrichtsgebühren orientiert sie sich an der ortsüblichen Vergütung<br />

für Honorarkräfte an öffentlichen <strong>Musikschulen</strong>, zu der die Freien sich ja - auch <strong>in</strong><br />

104<br />

Die Künstlersozialkasse bezahlt freiberuflichen Musikschullehrern die Hälfte der Kranken-, Pflegeund<br />

Rentenversicherungsbeiträge, vgl. G. Buchholz 2002, S. 360 ff., G. Buchholz 2004, S. 62 ff.<br />

105<br />

„Die Geme<strong>in</strong>nützigkeit e<strong>in</strong>er Körperschaft def<strong>in</strong>iert sich <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> aus § 52 Abgabenordnung<br />

(AO). ‚E<strong>in</strong>e Körperschaft verfolgt geme<strong>in</strong>nützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die<br />

Allgeme<strong>in</strong>heit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern ...’<br />

Geme<strong>in</strong>nützigkeit ist e<strong>in</strong> Teilbereich der Steuerbegünstigung. ... Geme<strong>in</strong>nützigkeit ist e<strong>in</strong> re<strong>in</strong><br />

steuerrechtlicher Tatbestand. Die Anerkennung der G. erfolgt durch das zuständige F<strong>in</strong>anzamt.<br />

Vorteile der G. s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere Steuerbefreiungen auf Gew<strong>in</strong>ne und Umsätze sowie die<br />

Spendenabzugsberechtigung.“ http://www.net-lexikon.de, 18.11.2004, „Nach §4 Abs. 21 UStG s<strong>in</strong>d alle<br />

Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer <strong>von</strong> der Umsatzsteuerpflicht befreit, sofern sie ‚auf e<strong>in</strong>en<br />

Beruf oder e<strong>in</strong>e vor e<strong>in</strong>er juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung<br />

ordnungsgemäß vorbereiten’. ... <strong>Musikschulen</strong> müssen sich <strong>von</strong> der zuständigen Landesbehörde<br />

besche<strong>in</strong>igen lassen, dass ihr Unterricht diese Bed<strong>in</strong>gungen erfüllt.“ G. Buchholz 2004, S. 116<br />

106<br />

vgl. G. Buchholz 2004, S.51<br />

107<br />

vgl. D. Bäuerle-Uhlig, S. 309, 311, Aufw<strong>in</strong>d oder Abstrich, S. 80<br />

108<br />

vgl. Aufw<strong>in</strong>d oder Abstrich, S. 101<br />

109<br />

Umfragen unter Kollegen haben e<strong>in</strong> derzeitiges Spektrum <strong>von</strong> ca. 9-25 € / 45m<strong>in</strong> ergeben, Stand<br />

28.10.2004, A.o.G.<br />

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