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Musikschulen in Deutschland – Ein qualitativer Vergleich von ...

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Die vorliegende Arbeit entstand im Zuge me<strong>in</strong>es pädagogischen Diploms im Fach<br />

Jazzgitarre an der HfM Weimar im Jahre 2004.<br />

Sie beleuchtet e<strong>in</strong>ige Unterschiede zwischen deutschen <strong>Musikschulen</strong> <strong>in</strong> öffentlich-<br />

geme<strong>in</strong>nütziger Form und <strong>Musikschulen</strong> <strong>in</strong> freier Trägerschaft. Ausgeklammert s<strong>in</strong>d<br />

Formen wie der private Musikunterricht, der Unterricht an Hochschulen oder<br />

Konservatorien, an Kunstschulen, an allgeme<strong>in</strong>bildenden Schulen (z.B. Musikgym-<br />

nasien), Berufs- und Berufsfachschulen, Volkshochschulen, etc., um den Rahmen<br />

dieser Arbeit nicht zu sprengen. Im fortlaufenden Text wird jeweils die Berufsbe-<br />

zeichnung ‚Musikschullehrer’, ‚Musikpädagoge’ oder ‚Instrumentalpädagoge’<br />

verwandt. Geme<strong>in</strong>t s<strong>in</strong>d damit selbstverständlich auch weibliche Personen sowie<br />

Gesangslehrer und -lehrer<strong>in</strong>nen. Analog gilt dies für andere Bezeichnungen wie<br />

‚Musikschulleiter’, ‚Schüler’, ‚Student’, ‚Bewerber’, etc.<br />

An dieser Stelle möchte ich mich für die Betreuung bei Herrn Prof. Dr. Eckart Lange<br />

und Prof. Frank Möbus bedanken, sowie bei allen, die mir bei der Fertigstellung<br />

dieser Arbeit geholfen haben.<br />

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