31.01.2013 Aufrufe

Musikschulen in Deutschland – Ein qualitativer Vergleich von ...

Musikschulen in Deutschland – Ein qualitativer Vergleich von ...

Musikschulen in Deutschland – Ein qualitativer Vergleich von ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Mehrere Geme<strong>in</strong>den können zur Erfüllung geme<strong>in</strong>samer Aufgaben auch e<strong>in</strong>en<br />

Zweckverband bilden und so e<strong>in</strong>e Musikschule verwalten 33 . Das f<strong>in</strong>anzielle Risiko ist<br />

dann auf mehrere Kommunen verteilt, auch kle<strong>in</strong>ere Geme<strong>in</strong>den können sich so<br />

e<strong>in</strong>e Musikschule leisten. E<strong>in</strong> Nachteil könnte e<strong>in</strong>e gewisse Schwerfälligkeit der<br />

Führungsstruktur se<strong>in</strong>, da die Kommunikation zwischen Musikschulleiter, Zweckver-<br />

bandsvorsitzendem und den e<strong>in</strong>zelnen beteiligten Geme<strong>in</strong>den (auch Landkreis oder<br />

sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts) wesentlich <strong>in</strong>direkter als bei e<strong>in</strong>em<br />

Regie- oder Eigenbetrieb ist 34 .<br />

In privat-rechtlicher Trägerschaft<br />

Die zweite gängige Organisationsform der öffentlichen <strong>Musikschulen</strong> ist die privat-<br />

rechtliche im S<strong>in</strong>ne des (geme<strong>in</strong>nützigen) e<strong>in</strong>getragenen Vere<strong>in</strong>es.<br />

Der Vere<strong>in</strong> ist e<strong>in</strong> auf Dauer angelegter freiwilliger Zusammenschluss <strong>von</strong> m<strong>in</strong>des-<br />

tens sieben Personen zur Erreichung e<strong>in</strong>es geme<strong>in</strong>samen Zweckes. ... E<strong>in</strong><br />

rechtsfähiger [d.h. e<strong>in</strong>getragener, H.K.] Vere<strong>in</strong> ist e<strong>in</strong>e juristische Person des priva-<br />

ten Rechts. Damit ist er geschäftlich und rechtlich unter eigenem Namen<br />

handlungsfähig. (Küppers/Konietzka, S. 78 f.)<br />

Die für die VdM <strong>Musikschulen</strong> im Allgeme<strong>in</strong>en übliche Vere<strong>in</strong>skonstruktion ist die,<br />

dass der Kreis, die Städte und Geme<strong>in</strong>den des Kreises Vere<strong>in</strong>smitglieder s<strong>in</strong>d. El-<br />

tern erhalten <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Beirates die Möglichkeit der E<strong>in</strong>wirkung. Die Lehrkräfte<br />

s<strong>in</strong>d Mitarbeiter des Vere<strong>in</strong>s, ke<strong>in</strong>e Mitglieder. Aus dem Haushalt der Kommune er-<br />

hält e<strong>in</strong>e so konstruierte Musikschule Zuschüsse. (Aufw<strong>in</strong>d oder Abstrich, S. 70)<br />

Oliver Scheytt sieht diese E<strong>in</strong>richtungsform unter den Rahmenbed<strong>in</strong>gungen als<br />

kritisch an, „wenn sie auf die Loslösung der Kommune <strong>von</strong> der Verantwortung für<br />

die Musikschularbeit abzielen sollte.“ 35 Der VdM weist <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Statistischen<br />

Jahrbüchern seit 1994 darauf h<strong>in</strong>, dass vere<strong>in</strong>zelt Geme<strong>in</strong>den sich „kurzfristig aus<br />

der F<strong>in</strong>anzierung <strong>von</strong> e.V.-<strong>Musikschulen</strong> herausgezogen haben“, was „die Proble-<br />

33 z.B. Musikschule ‚Ottmar Gerster’ <strong>in</strong> Weimar<br />

34 vgl. Aufw<strong>in</strong>d oder Abstrich, S. 55 ff., O. Scheytt, S. 241 f.<br />

35 O. Scheytt, S. 243<br />

11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!