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Musikschulen in Deutschland – Ein qualitativer Vergleich von ...

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sich nach der F<strong>in</strong>anzlage der Geme<strong>in</strong>de, nicht nach der Nachfrage oder dem (sozi-<br />

alen) Bedarf. Im Haushalt der Geme<strong>in</strong>de ersche<strong>in</strong>en außerdem nur die Ausgaben<br />

der, bzw. für die Musikschule; die E<strong>in</strong>nahmen, die im <strong>Vergleich</strong> zu allgeme<strong>in</strong>bilden-<br />

den Schulen eher unüblich s<strong>in</strong>d, gehen direkt an die Geme<strong>in</strong>dekasse 26 .<br />

<strong>Musikschulen</strong> ersche<strong>in</strong>en dann im Geme<strong>in</strong>def<strong>in</strong>anzplan oft relativ teuer. Seit Anfang<br />

der neunziger Jahre wird mit E<strong>in</strong>führung der Neuen Steuerungsmodelle (NSM)<br />

versucht <strong>in</strong> zahlreichen öffentlichen Verwaltungen dieses Problem der Kameralistik<br />

aufzulösen (Siehe Kapitel 2.3.1).<br />

1995 favorisierte die Bundesvere<strong>in</strong>igung der kommunalen Spitzenverbände „für den<br />

Kulturbereich das Modell des Eigenbetriebes, da dieser den Brückenschlag<br />

zwischen kaufmännischer Wirtschaftsführung und öffentlicher Kontrolle ermög-<br />

licht“ 27 .<br />

10<br />

Der Eigenbetrieb ist e<strong>in</strong> wirtschaftliches Unternehmen e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de ohne eigene<br />

Rechtspersönlichkeit, aber im Gegensatz zum Regiebetrieb mit eigenem abge-<br />

schlossenen Haushalt mit doppelter Buchführung. ... Das Ziel des kommunalen<br />

Trägers liegt bei E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es Eigenbetriebes dar<strong>in</strong>, bei größtmöglicher kommu-<br />

naler E<strong>in</strong>wirkungsmöglichkeit nach betriebswirtschaftlichen Kriterien arbeiten zu<br />

können, ohne die Musikschule zu privatisieren und sie damit aus der öffentlich-<br />

rechtlichen Trägerschaft zu entlassen. (Aufw<strong>in</strong>d oder Abstrich, S. 47)<br />

„Für <strong>Musikschulen</strong> ist diese Form der öffentlich-rechtlichen Organisation nicht bzw.<br />

noch nicht sehr verbreitet“ 28 , <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Bundesländern sogar verboten 29 . Diese<br />

Aussage konnte nach eigenen Recherchen weder bestätigt noch dementiert<br />

werden. Nach Gesprächen mit Frau Gommel 30 , der Direktor<strong>in</strong> der Musik- und<br />

Kunstschule Jena, und mehreren Lehrerkollegen sowie Informationen aus dem<br />

Internet sche<strong>in</strong>t sich e<strong>in</strong>e Tendenz zur Überführung <strong>von</strong> <strong>Musikschulen</strong> 31 <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en<br />

Eigenbetrieb z.Zt. abzuzeichnen 32 .<br />

26<br />

vgl. Aufw<strong>in</strong>d oder Abstrich, S. 32 f.<br />

27<br />

Küppers/Konietzka, zitiert nach D. Bäuerle-Uhlig, S. 303<br />

28<br />

Aufw<strong>in</strong>d oder Abstrich, S. 47<br />

29<br />

Bayern, teilweise auch Niedersachsen, vgl. Küppers/Konietzka S. 19<br />

30<br />

telefonisch am 11.11.2004<br />

31<br />

z.B. Musikschule ‚Johann Sebastian Bach’ <strong>in</strong> Leipzig 1995, Aufw<strong>in</strong>d oder Abstrich, S. 53;<br />

Vogtlandkonservatorium ‚Clara Wieck’ <strong>in</strong> Plauen 1996, http://www.kommunalerwettbewerb.de/kontrakt/files/260.htm,<br />

09.10.2004; <strong>in</strong> Jena ab 01.01.2005<br />

32<br />

vgl. http://www.musikschulen.de/seiten/projekte/mk/mk99/MKplan39.htm

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