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Nachhaltige Steuerung des Kanutourismus

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<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Steuerung</strong><br />

<strong>des</strong> <strong>Kanutourismus</strong><br />

Diskussion über den Sinn und<br />

die Effektivität von Lenkungsmaßnahmen<br />

Belegarbeit im Rahmen <strong>des</strong> Faches Ökotourismus<br />

Masterstudiengang <strong>Nachhaltige</strong>r Tourismus<br />

Fachhochschule Eberswalde<br />

Dipl.-Ing.(FH) Christian Rosemeyer<br />

24.2.2006


Masterstudiengang <strong>Nachhaltige</strong>r Tourismus Christian Rosemeyer<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Einleitung ............................................................................................ 4<br />

2 Wirtschaftliche Bedeutung <strong>des</strong> <strong>Kanutourismus</strong> in Deutschland ........ 5<br />

3 Organisation <strong>des</strong> <strong>Kanutourismus</strong> in Deutschland............................... 6<br />

3.1 Deutscher Kanuverband e.V. (DKV) .................................................. 6<br />

3.2 Bun<strong>des</strong>vereinigung Kanutouristik e.V. (BKT) ..................................... 6<br />

4 Rechtliche Rahmenbedingungen ........................................................ 7<br />

4.1 Einleitung ....................................................................................... 7<br />

4.2 Natura 2000.................................................................................... 8<br />

4.3 Verfassungsrecht............................................................................. 9<br />

4.4 Wassergesetzgebung....................................................................... 9<br />

4.5 Naturschutzgesetzgebung...............................................................10<br />

4.6 Fazit ..............................................................................................10<br />

5 Konfliktpotential <strong>Kanutourismus</strong> – Naturschutz .............................. 11<br />

5.1 Zielgebiete <strong>des</strong> <strong>Kanutourismus</strong>........................................................11<br />

5.2 Umweltbelastungen durch Kanusport...............................................13<br />

5.3 Umweltbewusstsein bei Kanutouristen .............................................15<br />

5.4 Fazit ..............................................................................................16<br />

6 <strong>Steuerung</strong>sinstrumente .................................................................... 16<br />

6.1 Information und Qualitätskriterien...................................................16<br />

6.2 Infrastruktur ..................................................................................18<br />

6.3 Kontingentierung und finanzielle <strong>Steuerung</strong> .....................................19<br />

6.4 Vereinssportler, private Bootseigentümer und Mietkanunutzer – gleich<br />

oder ungleich?................................................................................21<br />

6.5 Sperrung .......................................................................................23<br />

6.6 Überregionale Planung....................................................................24<br />

7 Zusammenfassung ............................................................................ 25<br />

8 Quellenverzeichnis ............................................................................ 28<br />

2


<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Steuerung</strong>sinstrumente im <strong>Kanutourismus</strong> Fachhochschule Eberswalde<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildung 1 - Zielgebiete im <strong>Kanutourismus</strong>......................................................... 12<br />

Abbildung 2 - Vorschlag für eine Lenkungsplanung............................................... 26<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 1 - Direkte Umweltbelastungen durch Kanusport ..................................... 13<br />

Fotos<br />

Titelbild: ROSEMEYER (2004)<br />

Seite 11: ROSEMEYER (2004)<br />

3


Masterstudiengang <strong>Nachhaltige</strong>r Tourismus Christian Rosemeyer<br />

<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Steuerung</strong> <strong>des</strong> <strong>Kanutourismus</strong><br />

1 Einleitung<br />

Kanutouristen 1 zieht es wie kaum eine andere touristische Zielgruppe in schöne,<br />

unberührte und intakte Natur. Gerade unberührte Natur ist aber in Deutschland zum<br />

einen äußerst selten geworden und andererseits extrem störungsempfindlich. Die<br />

Affinität der Kanuten zur Natur birgt <strong>des</strong>halb sowohl einen hohen Risikofaktor als<br />

auch eine große Chance für den Naturschutz. Kanuvermieter und Reiseveranstalter<br />

im Bereich <strong>Kanutourismus</strong> sollten Interesse daran haben, dass ihre eigene<br />

Lebensgrundlage langfristig erhalten bleibt.<br />

Kanusport ist nicht grundsätzlich umweltbelastend. Die Konflikte zwischen<br />

Naturschutz und Kanusport 2 resultieren aus den steigenden Nutzerzahlen vor allem<br />

beim individuellen Kanu-Wasserwandern auf naturnahen Gewässern. Dieser Zweig<br />

<strong>des</strong> Kanusports hat durch die damit verbundene Anmietung von Booten eine große<br />

wirtschaftliche Bedeutung. Darüber hinaus bringt er jedoch durch seine hohe<br />

Nutzungsintensität und die in der Regel unorganisierte Form auch die größten<br />

Umweltbeeinträchtigungen mit sich. Damit <strong>Kanutourismus</strong> nachhaltig gestaltet<br />

werden kann, bedarf es wirkungsvoller und akzeptierter <strong>Steuerung</strong>sinstrumente, die<br />

nicht nur einseitig die Rechte der Nutzer beschränken und gleichzeitig den Schutz<br />

von Natur und Landschaft nachhaltig gewährleisten können. Gemäß dem Anspruch<br />

der Nachhaltigkeit soll hier versucht werden, sowohl die Seite <strong>des</strong> Naturschutzes als<br />

auch die <strong>des</strong> <strong>Kanutourismus</strong> angemessen zu berücksichtigen. Weiterhin sollen<br />

verschiedene <strong>Steuerung</strong>s-instrumente analysiert, und - soweit im Rahmen dieser<br />

Arbeit möglich - auf ihren Bezug zur Nachhaltigkeit diskutiert werden.<br />

Dieser Text wurde als Belegarbeit im Unterrichtsfach „Ökotourismus“ im Rahmen<br />

<strong>des</strong> Masterstudienganges „<strong>Nachhaltige</strong>r Tourismus“ angefertigt. Es kann aufgrund<br />

der begrenzten Bearbeitungszeit leider kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben<br />

werden, da einige wichtige Sachverhalte nur unzureichend recherchiert sind.<br />

1 Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird bei Hauptwörtern lediglich die maskuline Form verwendet. Gemeint sind dabei stets<br />

sowohl Frauen als auch Männer.<br />

2 Mit Kanusport sind hier alle Freizeitaktivitäten gemeint, die in Kanus auf natürlichen Gewässern durchgeführt werden. Das<br />

schließt sowohl die in Vereinen organisierten Kanusportler, als auch Private mit eigenem Kanu und Freizeitkanuten, die sich ein<br />

Boot bei einem Kommerziellen Vermieter besorgen.<br />

4


<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Steuerung</strong>sinstrumente im <strong>Kanutourismus</strong> Fachhochschule Eberswalde<br />

2 Wirtschaftliche Bedeutung <strong>des</strong> <strong>Kanutourismus</strong> in<br />

Deutschland<br />

<strong>Kanutourismus</strong> ist aufgrund der geringen Reisegeschwindigkeit stark in einer<br />

Region verankert. Damit verbunden ist oft die touristische Aufwertung einer Region.<br />

Außerdem finden Wertschöpfungsprozesse in der Regel direkt in Ortschaften an der<br />

Kanustrecke statt, wovon der lokale Einzelhandel und die Gastronomie profitieren. 3<br />

Die Zielgebiete <strong>des</strong> <strong>Kanutourismus</strong> liegen zumeist in Strukturschwachen Regionen.<br />

Daher tragen die Kanuvermieter einen nicht unerheblichen Anteil zur Gewerbesteuer<br />

bei, die direkt den Gemeinden vor Ort zugute kommt. 4<br />

Nach der Studie <strong>des</strong> BKT (Bun<strong>des</strong>verband für Kanu-Touristik) gibt es 985.000<br />

häufig aktive Kanuten in Deutschland. Davon mieten sich 533.000 regelmäßig ein<br />

Boot, 69.000 sind in Vereinen organisiert und 383.000 sind stolze Besitzer eines<br />

eigenen Kanus. In etwa weitere 328.000 Deutsche sind nach der Studie seltene<br />

Kanufahrer. Alle 1,3 Millionen Kanufahrer verbringen durchschnittlich 12,5 Millionen<br />

Tage auf dem Wasser. Die durchschnittlichen Tagesausgaben (ohne Kanumiete)<br />

betragen 31,54€. Damit ergibt sich eine Gesamtwertschöpfung von 400 Millionen €.<br />

Die Hauptausgaben (88,0%) werden dabei für Gastronomie, Unterkunft und sonstige<br />

Lebensmittel getätigt (27,82 €). 5<br />

Der Durchschnittliche Preis für ein gemietetes Kanu liegt bei ungefähr 20€/Tag.<br />

Dabei sind günstigere Preise für eine Wochenweise Miete berücksichtigt. 6 Bei<br />

4.247.695 Tagen, die Kanumieter jährlich auf dem See verbringen 7 , ergäben sich<br />

dadurch weitere 85 Millionen Wertschöpfung durch Kanumiete pro Jahr. 8<br />

Insgesamt werden laut der Studie <strong>des</strong> BKT durch <strong>Kanutourismus</strong> 17.626<br />

Vollzeitarbeitsplätze unterhalten.<br />

Kritisch anzumerken ist hierzu, dass diese Ergebnisse allein aus dem Umsatz<br />

resultieren. <strong>Kanutourismus</strong> ist sehr Saisonabhängig. Folglich lassen sich nur sehr<br />

3 BKT (2005), S. 53<br />

4 SCHNECK mündliche Mitteilung (2006)<br />

5 BKT (2005), S. 53f<br />

6 Eigene Recherche bei verschiedenen Kanuvermietern in Deutschland im Internet 12.2.2006<br />

7 BKT (2005), S. 54<br />

8 Diese Berechnung wurde ergänzt, da in der Studie <strong>des</strong> BKT 2005 die Wertschöpfung durch Kanumiete nicht berücksichtig<br />

wurde.<br />

5


Masterstudiengang <strong>Nachhaltige</strong>r Tourismus Christian Rosemeyer<br />

wenige ganzjährige Vollzeitarbeitsplätze durch <strong>Kanutourismus</strong> generieren. Oft<br />

arbeiten hier Studenten als Saisonarbeitskräfte auf der Basis einer geringfügigen<br />

Beschäftigung.<br />

3 Organisation <strong>des</strong> <strong>Kanutourismus</strong> in Deutschland<br />

3.1 Deutscher Kanuverband e.V. (DKV)<br />

Der DKV ist der Bun<strong>des</strong>weite Dachverband <strong>des</strong> in Vereinen organisierten<br />

Kanusports. Er wurde 1914 gegründet und zählt gleichzeitig als Dachverband für 19<br />

Lan<strong>des</strong>- und Regionalverbände. In Deutschland gibt es rund 1.300 Kanusportvereine<br />

mit ca. 115.000 Mitgliedern.<br />

Der in Vereinen organisierte Kanusport hat somit im Gegensatz zum<br />

kommerziellen <strong>Kanutourismus</strong> eine lange Tradition in Deutschland. Die meisten<br />

Nutzungskonflikte mit dem Naturschutz entstanden erst mit der extremen Zunahme<br />

<strong>des</strong> <strong>Kanutourismus</strong> in den letzten Jahrzehnten. Der DKV ist in fast allen<br />

Entscheidungsprozessen bezüglich der Umsetzung von Regelungen für die<br />

Freizeitnutzung von Gewässern beteiligt. Oft werden Vereinssportlern besondere<br />

Nutzungsrechte eingeräumt, weil bei Ihnen davon ausgegangen wird, dass sie sich<br />

Verantwortungsvoller verhalten und durch die Beherrschung ihres Bootes die<br />

Ufervegetation weniger beeinträchtigen.<br />

3.2 Bun<strong>des</strong>vereinigung Kanutouristik e.V. (BKT)<br />

Im Gegensatz zum DKV ist die BKT noch ziemlich jung. 1997 wurde sie als<br />

Interessenvertretung für den <strong>Kanutourismus</strong> gegründet. Ihre zentralen<br />

Aufgabenbereiche sind Lobby-Arbeit für den <strong>Kanutourismus</strong> zu betreiben und für<br />

Qualitätssicherung und -steigerung sowie Interessenausgleich zwischen Naturschutz<br />

und <strong>Kanutourismus</strong> zu sorgen. Angelehnt an die Viabono-Kriterien hat der BKT ein<br />

eigenes Gütesiegel kreiert. 9<br />

9 Siehe Kapitel 6.1<br />

6


<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Steuerung</strong>sinstrumente im <strong>Kanutourismus</strong> Fachhochschule Eberswalde<br />

4 Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

4.1 Einleitung<br />

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind absolut essentiell, wenn es darum<br />

geht Konflikte zwischen Naturschutz und <strong>Kanutourismus</strong> richtig einschätzen zu<br />

können, oder wenn es darum geht Regelungen zu erlassen. Für Deutschland können<br />

dabei eine ganze Reihe Rechtsvorschriften relevant sein:<br />

• Grundgesetz für die Bun<strong>des</strong>republik Deutschland vom 23. Mai 1949 (GG)<br />

• Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetz vom 12. März 1987 (BNatschG)<br />

• Wasserstraßengesetz (WaStrG)<br />

• Wasserhaushaltsgesetz vom 27. Juli 1957 (WHG)<br />

• Die EU-Richtlinie 2000/60/EWG <strong>des</strong> Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines<br />

Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik<br />

(Wasserrahmenrichtlinie)<br />

• Die EU-Richtlinie 79/409/EWG <strong>des</strong> Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der<br />

wildlebenden Vogelarten (die sog. Vogelschutzrichtlinie)<br />

• Die EU- Richtlinie 92/43/EWG <strong>des</strong> Rates vom 21. Mai 1992 über die Erhaltung der natürlichen<br />

Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (die sog. Fauna-Flora-Habitat-<br />

Richtlinie)<br />

• Lan<strong>des</strong>wassergesetze<br />

• Lokale Schutzgebietsverordnungen<br />

Die Vielfalt der gesetzlichen Regelungen steht unter anderem in Zusammenhang<br />

mit dem Föderalismus in Deutschland und hat auf lokaler Ebene für sehr<br />

unterschiedliche Regelungen gesorgt. Für eine Anpassung auf die jeweiligen<br />

gegebenen Verhältnisse vor Ort ist dies durchaus praktikabel. Durch fehlende<br />

überregionale Abstimmung haben sich jedoch so viele unterschiedliche Regelungen<br />

herausgebildet, dass der Kanutourist sich in jedem Zielgebiet neu zurechtfinden<br />

7


Masterstudiengang <strong>Nachhaltige</strong>r Tourismus Christian Rosemeyer<br />

muss. Sowohl aus Sicht der Kanuten, als auch zur leichteren Umsetzung von neuen<br />

Regelungen, ist eine Vereinfachung sinnvoll und notwendig. 10<br />

Im Folgenden soll versucht werden die einzelnen Rechtsgrundlagen bezüglich<br />

ihrer Relevanz für den <strong>Kanutourismus</strong> genauer zu betrachten. Die Reihenfolge der<br />

Darstellung ist geprägt durch die vertikale Anordnung der Rechtsstruktur, beginnend<br />

mit dem EU-Recht.<br />

4.2 Natura 2000<br />

Die Vogelschutz- und die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen<br />

Gemeinschaft sind für alle Mitgliedstaaten rechtlich verbindlich. Sie müssen zu ihrer<br />

Umsetzung in die jeweilige nationale Gesetzgebung übernommen werden. Die<br />

Richtlinien regeln die Einführung <strong>des</strong> europaweiten Schutzgebietssystems „Natura<br />

2000“, bestehend aus Vogelschutzgebieten (SPA) und FFH-Gebieten, im Folgenden<br />

als FFH-Gebiete zusammengefasst. Die Auswahl der geschützten Flächen geschieht<br />

allein über von der EU festgelegte Kriterien. Durch ein Urteil <strong>des</strong> Europäischen<br />

Gerichtshofes (EuGH) wurde folglich die Ausschließung wirtschaftlich bedeutsamer<br />

Gebiete von einem Schutzstatus für unzulässig erklärt. Ein weiteres Urteil schützt die<br />

FFH-Gebiete solange ihre Ausweisung durch den Bund noch aussteht. 11<br />

Für die als FFH-Gebiete identifizierten Flächen haben die zuständigen Behörden<br />

eine Schutzpflicht. Die Ausübung einer Sportart in einem FFH-Gebiet muss demnach<br />

daraufhin geprüft werden, ob sie erhebliche Störungen verursacht. Ist dies der Fall,<br />

so muss sie untersagt werden. Ansonsten können alle Aktivitäten in dem Gebiet<br />

durchgeführt werden, die dem Schutzziel nicht entgegenstehen. Bestehende<br />

Nutzungen dürfen im Sinne eines Bestandschutzes fortgeführt werden, wenn<br />

dadurch das Erhaltungsziel gewährleistet bleibt.<br />

Ebenso sind schleichende Verschlechterungen zu beachten. Nimmt die<br />

Nutzungsintensität in einem Schutzgebiet zu und treten in diesem Zusammenhang<br />

deutliche Schäden am Schutzgegenstand auf, so müssen Maßnahmen ergriffen<br />

werden.<br />

10 BTE (2003) S. 21<br />

11 WINKELMANN, UMWELTBUNDESAMT (Hrsg.) (1998), S. 19f<br />

8


<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Steuerung</strong>sinstrumente im <strong>Kanutourismus</strong> Fachhochschule Eberswalde<br />

Der Deutsche Sportbund stellte nach einer Analyse von Aussagen verschiedener<br />

Bun<strong>des</strong>länder fest, dass die Ausübung von Sport in räumlichem Zusammenhang mit<br />

Natura 2000-Gebieten im Grunde nicht den Schutzzielen widerspricht. Voraussetzung<br />

ist aber, dass der Aktivität keine Rechtsvorschriften wie Schutzgebietsverordnungen<br />

entgegenstehen dürfen und die Regeln eines naturverträglichen Verhaltens beachtet<br />

werden. Sportverbände sehen die Ausweisung von Flächen ihrer Sportausübung<br />

ebenfalls positiv, da auf diese Weise indirekt das Engagement <strong>des</strong> jeweiligen<br />

ansässigen Vereins für den Naturschutz gewürdigt wird.<br />

4.3 Verfassungsrecht<br />

Aus dem Artikel 2 GG (Handlungsfreiheit und körperliche Unversehrtheit –<br />

Gesundheit) wird für jeden Bun<strong>des</strong>bürger das Recht auf Naturgenuss sowie<br />

Freizeitgestaltung und Erholung in Natur und Landschaft abgeleitet. 12 Auf der<br />

anderen Seite steht das Staatsziel Umweltschutz, verankert in Artikel 20 a GG. Folge<br />

dieser beiden Grundsätze und <strong>des</strong> Schutzes <strong>des</strong> Eigentums der Verfassung ist, das<br />

regelmäßig zwischen dem Recht <strong>des</strong> Einzelnen und dem Schutz der Natur<br />

abgewogen werden muss. Aufgabe <strong>des</strong> Gesetzgebers und <strong>des</strong> Gesetzesvollzuges ist<br />

es, die Spannungen zwischen diesen beiden Feldern zu minimieren. Im Folgenden<br />

werden die Regelungen vorgestellt, die zu diesem Zweck existieren und für den<br />

<strong>Kanutourismus</strong> relevant sind.<br />

4.4 Wassergesetzgebung<br />

Durch den im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geregelten Gemeingebrauch, ist<br />

das Befahren von Oberflächengewässern mit kleinen Wasserfahrzeugen ausdrücklich<br />

erlaubt. Grundsätzlich erlaubt dies ebenfalls das Bun<strong>des</strong>wasserstraßengesetz<br />

(WaStrG). Allerdings räumt der § 46 Nr. 2 WaStrG ein, dass in Naturschutzgebieten<br />

und Nationalparken die Befahrung der Gewässer mit Booten geregelt, eingeschränkt<br />

und unterlassen werden soweit dies zum Erhalt <strong>des</strong> Schutzzweckes erforderlich ist. In<br />

den Lan<strong>des</strong>wassergesetzen besteht die Möglichkeit den Gemeingebrauch weiter<br />

12 WINKELMANN, UMWELTBUNDESAMT (Hrsg.) (1998), S. 24<br />

9


Masterstudiengang <strong>Nachhaltige</strong>r Tourismus Christian Rosemeyer<br />

einzuschränken. Nach dem Wassergesetz Schleswig-Holstein ist eine Beschränkung<br />

zum Schutz und Erhalt von Natur und Landschaft zulässig. 13<br />

4.5 Naturschutzgesetzgebung<br />

Für den Naturschutz gibt es das Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetz (BNatschG),<br />

welches als Rahmengesetz die Vorgaben gibt für die 16 Lan<strong>des</strong>naturschutzgesetze.<br />

Auf Grundlage <strong>des</strong> § 1 (1) BNatschG sollen Voraussetzungen für die Erholung<br />

<strong>des</strong> Menschen in Natur und Landschaft geschaffen werden.<br />

Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im BNatschG kann eine<br />

Beschränkung der Handlungsfreiheit oder der Eigentumsrechte umso gravierender<br />

Ausfallen, je schutzwürdiger ein Gebiet ist. Dieser Grundsatz kommt insbesondere bei<br />

einer Schutzgebietsausweisung zum tragen. Nach § 13 (2) BNatschG ist ein<br />

wissenschaftlicher Nachweis der Befürchteten Schäden nicht notwendig. Für eine<br />

Restriktion reicht aus, wenn eine nachhaltige Schädigung erfolgen kann.<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> § 20 c BNatschG können bestimmte einzelne Biotope<br />

geschützt werden, auch wenn diese nicht innerhalb von Schutzgebieten liegen.<br />

Aufgrund dieser Regelung stehen zum Beispiel Schilfgürtel in naturnahen Gewässern<br />

unter Schutz.<br />

4.6 Fazit<br />

Die Gesetzgebung stellt eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung, die<br />

geeignet sind den <strong>Kanutourismus</strong> einzuschränken. Mit der FFH-Richtlinie wird dem<br />

Naturschutz dazu ein weiteres entscheiden<strong>des</strong> Argument geliefert. Im folgenden<br />

Kapitel soll nun versucht werden, herauszufinden, was den <strong>Kanutourismus</strong> so<br />

konfliktträchtig macht.<br />

13 Vgl. WINKELMANN, UMWELTBUNDESAMT (Hrsg.) (1998), S. 27 und 42f<br />

10


<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Steuerung</strong>sinstrumente im <strong>Kanutourismus</strong> Fachhochschule Eberswalde<br />

5 Konfliktpotential <strong>Kanutourismus</strong> – Naturschutz<br />

5.1 Zielgebiete <strong>des</strong> <strong>Kanutourismus</strong><br />

11<br />

Foto: ROSEMEYER (2004)<br />

Alle Zielgebiete <strong>des</strong> <strong>Kanutourismus</strong> haben im Prinzip folgen<strong>des</strong> Gemeinsam:<br />

• Sie wurden seit Beginn <strong>des</strong> 20. Jahrhunderts sehr extensiv durch Vereinskanusportler und<br />

vereinzelte Private genutzt.<br />

• Vor einigen Jahrzehnten gab es einen extremen Anstieg der Nutzung, verbunden mit der<br />

Ansiedelung kommerzieller Kanuvermieter.<br />

• Die betroffenen Gewässer sind allesamt nicht ausgebaut und somit sehr natürlicher Ausprägung<br />

sowie Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten<br />

• Durch die Übernutzung kam es zu Konflikten zwischen Kanusport und Anwohnern (Lärm,<br />

Sichtbare Schäden am Gewässer), Anglern (Störung und Schädigung der Fischpopulation) und<br />

dem Naturschutz.<br />

• Als Folge <strong>des</strong> Konfliktes wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen um die Störungen und<br />

Schäden zu mindern<br />

• Alle Zielgebiete befinden sich bezüglich der am besten geeigneten Maßnahmen noch in einem<br />

mehr oder weniger fortgeschrittenen Findungsprozess<br />

Was den <strong>Kanutourismus</strong> besonders konfliktträchtig macht, ist seine starke<br />

Bindung an natürliche Gewässersysteme. Auf ausgebauten und zum Teil durch Beton<br />

begradigten Flussläufen oder verschmutzten Gewässern in Großstadtnähe paddeln<br />

höchstens Vereinssportler. Fast alle Gebiete die für das Kanuwasserwandern attraktiv<br />

sind, unterliegen aufgrund ihrer natürlichen Beschaffenheit einem Schutzstatus nach<br />

dem Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetz und/oder den Natura 2000 –Richtlinien.


Masterstudiengang <strong>Nachhaltige</strong>r Tourismus Christian Rosemeyer<br />

Abbildung 1 - Zielgebiete im <strong>Kanutourismus</strong><br />

12<br />

Quelle: BTE (2003)


<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Steuerung</strong>sinstrumente im <strong>Kanutourismus</strong> Fachhochschule Eberswalde<br />

5.2 Umweltbelastungen durch Kanusport<br />

Bei Schädigungen durch <strong>Kanutourismus</strong> kann unterschieden werden zwischen<br />

Schäden bei Ein- und Ausstieg und Schäden durch das Befahren der Gewässer.<br />

Tabelle 1 - Direkte Umweltbelastungen durch Kanusport<br />

An Land und beim Ein- und Aussetzen Befahren<br />

• Trittschäden im Bereich der Ufervegetation und<br />

<strong>des</strong> Bodens – Schaffung von Ansatzpunkten für<br />

Erosion<br />

• Beschädigung von Pflanzen der Schwimmblatt-<br />

und Röhrichtzone<br />

• Bei Autoanfahrt Verdichtung <strong>des</strong> Bodens und<br />

Schadstoffeintrag<br />

• Bodenversiegelung durch<br />

Infrastruktureinrichtungen<br />

• Belassen von Abfall und Fäkalien<br />

• Störung der Tierwelt<br />

13<br />

• Mechanische Belastung der Gewässersohle, vor<br />

allem Zerstörung von Fischlaich, vor allem in<br />

Flachwasserbereichen<br />

• Beschädigung von Röhricht und<br />

Unterwasserpflanzen<br />

• Eintrag von Schleifstaub und Lösungsmitteln<br />

• Vernichtung von Eiern und Larven der<br />

Wirbellosen durch Gewässerbeunruhigung<br />

• Verwirbelung <strong>des</strong> Untergrunds:<br />

Umsedimentierung bewirkt Verschüttung von<br />

Eiern, Trübung bewirkt Sauerstoffzehrung und<br />

Verringerung der Photosynthese<br />

• Störung der Tierwelt<br />

Quelle: Eigene Darstellung nach WINKELMANN, UMWELTBUNDESAMT (Hrsg.) (1998) S. 59 und<br />

KLAPPHAKE et. al. (2004) S. 18 In Garthe (2005)<br />

Sichtbare Beeinträchtigungen wie Beschädigungen der Ufervegetation, dem<br />

Aufkommen von Abfall oder durch lärmende Kanugruppen. Beeinträchtigungen durch<br />

<strong>Kanutourismus</strong> sind bereits mehrfach wissenschaftlich nachgewiesen worden. Einige<br />

Beispiele sind die Arbeiten von Schmidt (1996) 14 und Aßmann (1997) 15 . Schwierig ist<br />

es bei Störungen die nicht direkt Sichtbar sind und sich erst langfristig auswirken. Es<br />

ist zwar nachvollziehbar, dass empfindliche Tierarten durch Lärm insbesondere bei<br />

sensiblen Vorgängen wie der Brutplatzsuche oder der Brutpflege gestört werden.<br />

Doch wie wirkt sich dies tatsächlich auf die Population aus? Die Störökologie kann<br />

nur Nachweisen, dass eine Störung durch <strong>Kanutourismus</strong> erfolgt. Da es in der<br />

heutigen Kulturlandschaft in Deutschland vielfältige Ursachen für einen<br />

Artenrückgang gibt, ist es nur schwer zu begründen in welchem Maße eine<br />

14 SCHMIDT (1996) hat einen signifikanten Zusammenhang zwischen passierenden Kanuten und To<strong>des</strong>fällen der Kleinen<br />

Zangenlibelle (Onychogomphus forcipatus) in der Schlupfzeit nachgewiesen<br />

15 1996 wurden durch AßMANN beim Flussuferläufer (Actitis hypoleucos) in der Ammerschlucht drei Revier- und eine<br />

Gelegeaufgabe nachgewiesen


Masterstudiengang <strong>Nachhaltige</strong>r Tourismus Christian Rosemeyer<br />

Verringerung <strong>des</strong> Bruterfolgs oder der Individuenzahl bei Wasservögeln auf den<br />

<strong>Kanutourismus</strong> zurückzuführen ist. In gewissem Maße besitzen Tierarten auch die<br />

Fähigkeit sich an Störungen zu gewöhnen. 16 Die hohen Wachstumsraten im<br />

<strong>Kanutourismus</strong> 17 lassen jedoch vermuten, dass sich die Tiere nicht schnell genug<br />

gewöhnen konnten und in den letzten Jahrzehnten ein Verdrängungsprozess<br />

stattgefunden hat. Die Gegebenheiten sind in jedem Gebiet unterschiedlich. Ein<br />

weiteres Problem ist das der Übertragbarkeit von Ergebnissen. So stellte REICHHOLF<br />

zu seiner Untersuchung fest, das sie „…zwar Hinweise liefern [kann] für ein ähnlich<br />

gelagertes Problem, jedoch darf davon keine umfassende allgemein gültige<br />

Übertragbarkeit abgeleitet werden. Die Verhältnisse andernorts können sich von<br />

denen der konkreten Untersuchung zu sehr unterscheiden.“ 18 Ein regelmäßiges,<br />

naturwissenschaftliches Monitoring für je<strong>des</strong> Zielgebiet wäre sinnvoll, ist aber teuer.<br />

Durchgeführt werden Untersuchungen <strong>des</strong>halb oft nur im Rahmen von<br />

Diplomarbeiten oder unentgeltlich von Naturschutzverbänden.<br />

In engem Zusammenhang mit der Störökologie steht die<br />

Tragfähigkeitsforschung. Die maximale Belastbarkeit von Gewässern oder<br />

Schutzgebieten ist ein zentrales Thema, wenn es darum geht Beschränkungen<br />

durchzusetzen. Leider gibt es auch hierzu keine eindeutigen und stichhaltigen<br />

Forschungsergebnisse, die klar belegen ab wann eine Sperrung eines Schutzgebietes<br />

erfolgen sollte. 19<br />

Nach § 13 (2) BNatschG ist für die Sperrung eines Gebietes ein<br />

wissenschaftlicher Nachweis der befürchteten Schäden nicht notwendig. Es reicht ein<br />

Verdacht. Durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Abwägungsgebot<br />

ist es ohne klar kommunizierbare wissenschaftliche Erkenntnisse trotzdem schwierig<br />

harte Maßnahmen wie Sperrungen oder Kontingentierungen durchzusetzen.<br />

<strong>Kanutourismus</strong> besitzt in strukturschwachen Regionen eine relativ große<br />

wirtschaftliche Bedeutung. Naturschutzziele fallen <strong>des</strong>halb regelmäßig politischen<br />

Entscheidungen zum Opfer.<br />

16 z.B. AßMANN (1997) oder REICHHOLF (1999)<br />

17 Müritz Nationalpark (Schleuse Zwenzow): 1996: 17000, 2002: 57.400; Lahn: 1992: 60.000, 2002: 120.000 Kanuten -<br />

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg.) (2004)<br />

18 Zitat REICHHOLF (1999)<br />

19 Vgl. GARTHE (2005)<br />

14


<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Steuerung</strong>sinstrumente im <strong>Kanutourismus</strong> Fachhochschule Eberswalde<br />

5.3 Umweltbewusstsein bei Kanutouristen<br />

Was suchen Kanutouristen? Ist es ihnen im Prinzip egal, ob die Natur um sie<br />

herum intakt ist? Stört es, dass sie unterwegs viele andere Kanuten treffen, oder<br />

suchen sie geradezu den Kontakt nach anderen Menschen? Was empfinden sie als<br />

„geschädigte“ Natur? Was macht für Sie eine attraktive Paddel<strong>des</strong>tination aus?<br />

Laut STROJEC verkommt die Natur bei intensiveren Nutzungsarten zur Kulisse. Die<br />

Attraktivität resultiert demnach lediglich aus der Ruhe und dem mäandrierenden,<br />

variationsreichen Flussverlauf. 20<br />

Ein Reiseveranstalter aus Mecklenburg hat den Eindruck, die Kunden seien auf<br />

der Suche nach einem sorgenlosen Urlaub in einer schönen Umgebung, wobei sich<br />

der Naturschutz eher als wenig wirksames Verkaufsargument erwiesen hat. Der<br />

Besuch zahlreicher Urlauber in den Nationalparken wäre eher darauf zurückzuführen,<br />

dass die Ausweisung eines Gebietes als Nationalpark als Gütesiegel für eine schöne,<br />

unberührte Umgebung vom Besucher wahrgenommen wird. Naturschutzzwecke zu<br />

erfüllen ist scheinbar kein primäres Ziel eines Kanuurlaubs. 21<br />

Auf die offene Frage, was ihnen denn besonders gut während ihres Kanutrips auf<br />

der Lahn in Hessen gefalle, gaben spontan über die hälfte der Befragten als Antwort,<br />

dies sei die Landschaft. Als Reisemotiv lag das „Naturerlebnis“ mit dem<br />

„Gruppenerlebnis“ gleichauf bei 70%. Die Ruhe finden gut zwei drittel besonders<br />

Reizvoll. 22<br />

Verschiedene Studien zum Umweltbewusstsein der Deutschen belegen, dass<br />

umweltfreundliches Verhalten zwar gesellschaftlich gefordert ist, dies aber nur soweit<br />

reicht, wie die eigene Freiheit nicht eingeschränkt wird. 23<br />

Allgemein kann nicht davon ausgegangen werden, dass bei Kanutouristen ein<br />

größeres Umweltbewusstsein vorhanden ist, als bei der gesamtdeutschen<br />

Bevölkerung. Das Verständnis für Freiheitsbeschränkende Maßnahmen dürfte daher<br />

sowohl bei Kanuvermietern als auch bei Kanutouristen eher begrenzt sein.<br />

20 STROJEC, mündliche Mitteilung (2006)<br />

21 OLSTHOORN in BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2004), S. 49<br />

22 JUSTUS-LIEBIG-UNIVERSITÄT GIEßEN (2000)<br />

23 Vorlesung STRASDAS (2005)<br />

15


Masterstudiengang <strong>Nachhaltige</strong>r Tourismus Christian Rosemeyer<br />

5.4 Fazit<br />

• <strong>Kanutourismus</strong> darf nicht ungesteuert stattfinden<br />

• Es ist nicht eindeutig geklärt, wie hoch die Tragfähigkeit eines Gewässers ist<br />

• Das Verständnis für Beschränkungen aus Naturschutzgründen ist seitens der<br />

Kanuvermieter und -touristen gering.<br />

• <strong>Kanutourismus</strong> besitzt besonders in strukturschwachen Regionen eine hohe wirtschaftliche<br />

Bedeutung<br />

In Kapitel sechs sollen nun verschiedene <strong>Steuerung</strong>sinstrumente vorgestellt, und<br />

im Hinblick auf ihre Eignung zur Bewältigung dieser Sachverhalte diskutiert werden.<br />

6 <strong>Steuerung</strong>sinstrumente<br />

6.1 Information und Qualitätskriterien<br />

Die Information der Kanutouristen ist ein wesentliches Lenkungsinstrument. Im<br />

Prinzip findet es in Kombination mit allen <strong>Steuerung</strong>smaßnahmen Anwendung.<br />

Information erfüllt in diesem Kontext zwei Funktionen: Sie soll über verschiedene<br />

Maßnahmen aufklären (Info) und gleichzeitig die Touristen dazu bewegen diese zu<br />

beachten (Beeinflussung). Zur Informationsübermittlung kommen visuelle Medien<br />

und beteiligte Akteure infrage.<br />

Informationskanäle für Kanutouristen:<br />

• Internet (BKT, DKV, Ländermarketing)<br />

• Kanuwanderführer<br />

• Infotafeln an Einstiegsorten, Rastplätzen und Schleusen<br />

• Faltblätter in Naturschutzzentren, Touristeninformationen und bei Kanuvermietern<br />

• Personen vor Ort (Naturwächter, Ranger, Kanuvermieter, evt. Vereinssportler), Reiseleiter<br />

Übliche visuelle Medien zur Kommunikation von Lenkungsmaßnahmen sind<br />

Internet, Faltblätter und Infotafeln. Damit das Ziel – die Beeinflussung der Kanuten -<br />

erreicht wird, müssen eine Reihe Faktoren von beachtet werden die vielleicht nahe<br />

liegend erscheinen mögen. Immer wieder kommt es aber vor, dass eine Infotafel nur<br />

an einer Einstiegsstelle vorhanden ist - obwohl es derer zehn gibt - oder eine große<br />

16


<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Steuerung</strong>sinstrumente im <strong>Kanutourismus</strong> Fachhochschule Eberswalde<br />

Menge Faltblätter produziert wird, die aber niemand sieht, da es keinen Ort gibt wo<br />

sie ausliegen könnten.<br />

Wünschenswert wäre nach BIEDENKAPP & STÜHRMANN eine zusätzliche<br />

lan<strong>des</strong>übergreifende Bündelung der Marketingaktivitäten der Leistungsträger. 24<br />

Ansatzweise erfolgt dies bereits über den BKT und das Verbandseigene<br />

Qualitätsgütesiegel.<br />

Um die Naturverträglichkeit der Kanuanbieter zu gewährleisten können Regeln in<br />

Verbindung mit Verordnungen aufgestellt oder Gütesiegel verlangt werden, die<br />

gleichermaßen einen hohen Umweltstandard verlangen. Auf der Oberen Donau und<br />

der Niedersächsischen Örtze werden solche Qualitätskriterien bereits in den<br />

Schutzgebietsverordnung vorausgesetzt. Neben einem gewissen höheren<br />

Umweltstandard der Kanuvermieter haben diese Regelungen den Vorteil, dass<br />

ortsfremden Anbietern der Zugriff erschwert wird. Aus demselben Grund haben die<br />

Vermieter an der Örtze die Gütesiegelpflicht sogar von sich aus eingefordert. 25<br />

Das „Qualitäts- und Umweltsiegel im <strong>Kanutourismus</strong>“ wird getragen vom BKT<br />

und Viabono. Es kostet für Betriebe die sich zertifizieren lassen wollen 1000 € und<br />

gilt für drei Jahre. Der BKT selbst hat aktuell 45 Mitglieder, die sich verpflichtet<br />

haben das Gütesiegel abzulegen. Die Mitgliedschaft ist für das Siegel aber keine<br />

Voraussetzung. Mit Stand vom 13.2.2006 waren 22 <strong>Kanutourismus</strong>tourismusanbieter<br />

zertifiziert. Weitere neun Antragsverfahren befanden sich zu diesem Zeitpunkt im<br />

Prozess. Die Zertifizierung wird durchgeführt von einem Sachverständigen der<br />

Industrie und Handelskammer (IHK) und beinhaltet unter anderem eine 10-Tägige<br />

Schulung. Die hohen Gebühren entstehen insbesondere durch die Reisekosten <strong>des</strong><br />

Sachverständigen. Diese ließen sich bei einer Ausweitung der Aktivität <strong>des</strong> BKT und<br />

bei einer höheren Mitgliederzahl durch dezentrale Strukturen eventuell verringern. 26<br />

Die hohen Kosten sind für einige Anbieter in der nördlichen Lüneburger Heide,<br />

der Grund ein eigenes Siegel zu entwickeln. Ob es ihnen gelingen wird, ist jedoch<br />

noch nicht geklärt.<br />

24 BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2004), S. 9<br />

25 ORTMANN, mündliche Mitteilung (2006)<br />

26 GRETZSCHEL, mündliche Mitteilung (2006)<br />

17


Masterstudiengang <strong>Nachhaltige</strong>r Tourismus Christian Rosemeyer<br />

Das Vorhandensein mehrerer Gütesiegel wäre in der Anfangsphase für einen<br />

gesunden Wettbewerb sicher förderlich, sollte aber nicht dazu führen, dass die<br />

Kriterien „verwässert“ werden. Als Problematisch ist bei dem Gütesiegel <strong>des</strong> BKT<br />

anzusehen, dass zwar die Erfüllung von technischen Umweltstandards überprüft<br />

werden kann, nicht aber ob die Kanumieter sich auch naturverträglich verhalten. Die<br />

Kanuvermieter werden zwar unter anderem pädagogisch und ökologisch geschult,<br />

eine Kontrolle ihrer Einweisungen ist aber schwer realisierbar.<br />

Die Einweisung an sich ist ein weiterer kontrovers diskutierter Punkt. Da<br />

<strong>Kanutourismus</strong> in der Regel individuell und unbegleitet stattfindet, spielt diese eine<br />

wichtige Rolle, wenn es darum geht die Kanuten zu verantwortungsvollem Handeln<br />

zu bewegen. STROJEC ist zum Beispiel absolut nicht der Meinung, eine Einweisung<br />

bringe etwas. 27 Die Kunden würden den Vortrag nur ungeduldig über sich ergehen<br />

lassen und dann, als sei nichts gewesen, den Fluss hinuntertoben. Eine richtige<br />

Einweisung erfordert zweifellos einen Engagierten Vermieter mit dem richtigen<br />

Fingerspitzengefühl und auch ein wenig Entertainment, damit diese überhaupt Erfolg<br />

haben kann. Sicher gibt es viele solcher Kanuvermieter, denen auch der Schutz der<br />

Natur am Herzen liegt. Leider kann nicht davon ausgegangen werden, dass dies auf<br />

alle zutrifft. In so einem Fall werden auch zehn Schulungen nicht bewirken, dass sich<br />

das Verhalten der Kunden durch eine Einweisung ändert.<br />

6.2 Infrastruktur<br />

<strong>Kanutourismus</strong> benötigt keine Infrastruktur in einem Maße wie der Skitourismus<br />

und wird <strong>des</strong>halb auch als nicht anlagengebundener Naturtourismus klassifiziert.<br />

Obwohl er im Prinzip ganz ohne Infrastruktur auskommt, kann solche doch genutzt<br />

werden, um den <strong>Kanutourismus</strong> zu lenken. Als Infrastruktur für den <strong>Kanutourismus</strong><br />

können Park- und Rastplätze sowie Ein- und Ausstiegsplätze und Infotafeln oder<br />

Toiletten und Schleusen gelten. Weiterhin wäre auch ein Infozentrum denkbar.<br />

Für den Ausbau einer Infrastruktur spricht, dass damit die Attraktivität <strong>des</strong><br />

Zielgebietes allgemein angehoben wird und die Kanuten durch ihre Nutzung von<br />

sensibleren Bereichen ferngehalten werden. Aus Sicht <strong>des</strong> Naturschutzes wird<br />

negativ angemerkt, dass Gebiete durch Infrastruktur leichter zugänglich gemacht<br />

27 STROJEC, mündliche Mitteilung (2006)<br />

18


<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Steuerung</strong>sinstrumente im <strong>Kanutourismus</strong> Fachhochschule Eberswalde<br />

werden. Die Einrichtung eines großen Parkplatzes hat schnell zur Folge, dass sich<br />

hier nun Reisebusse hinstellen können um bis zu 50 Boote ins Wasser zu lassen.<br />

Auch um dies zu umgehen und besser planen zu können, schlägt BEHRENS-EGGE<br />

auf dem Reise-Pavillion 2004 in Hannover folgende Maßnahmen zur Infrastruktur<br />

vor.<br />

• Untersuchung / Defizitanalyse der für Wassertouristen nutzbaren Infrastruktur entlang der Wasserstraßen<br />

• Erarbeitung von Handlungsempfehlungen bzw. -richtwerten zur Infrastrukturausstattung entlang der<br />

Wasserstraßen<br />

• Ergänzung und Verbesserung der wassertouristischen Infrastruktur<br />

• Aufbau eines einheitlichen wassertouristischen Leitsystems<br />

• Auf- und Ausbau von Anlegemöglichkeiten an den über das Wasser erschließbaren touristischen Attraktionen<br />

• Ausbau der tourismusrelevanten Schleusen zu touristischen Dienstleistungsstützpunkten, sowie<br />

• Förderung der Reaktivierung alter Kanäle und der Ausbau neuer Wasserwege. 28<br />

Auch in dieser Aufstellung wird deutlich, dass Infrastrukturmaßnahmen in<br />

besonderem Maße mit einer großräumlichen Planung zusammenhängen. Dieses wird<br />

in Kapitel 6.6 weiter thematisiert.<br />

6.3 Kontingentierung und finanzielle <strong>Steuerung</strong><br />

Kontingentierungen sind in fast allen Kanutouristischen Gebieten in der<br />

Diskussion und in vielen Regionen bereits Realität. Zum basieren sie auf freiwilligen<br />

Vereinbarungen oder Verträgen. Diese Verfahrensweise scheint jedoch nicht so<br />

effektiv zu sein, da sich alle Nutzer <strong>des</strong> betreffenden Gewässers daran halten<br />

müssten. Fremdanbieter, die von außerhalb Boote mit Reisebussen bringen können<br />

hiermit nur bedingt erreicht werden. Auf der oberen Donau wurden Vereinbarungen<br />

über vertraglich zugesicherte Kontingente von den Vermietern ausgehebelt, indem<br />

z.B. 5 Boote für einen Tag an eine Privatperson „verkauft“ wurden. Abends<br />

wanderten sie dann in den Besitz <strong>des</strong> Vermieters zurück. Privatpersonen hatten<br />

keinen Vertrag über einzuhaltende Kontingente.<br />

In den drei wahrscheinlich beliebtesten Zielgebieten <strong>des</strong> <strong>Kanutourismus</strong> – dem<br />

Müritz Nationalpark, der Niedersächsischen Örtze und der Hessischen Lahn – gibt es<br />

28 BEHRENS-EGGE, BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2004) S. 8<br />

19


Masterstudiengang <strong>Nachhaltige</strong>r Tourismus Christian Rosemeyer<br />

– noch – keine Kontingentierung. Im Müritz Nationalpark ist diese seit langem im<br />

Gespräch. Die zuständige Verwaltung der Lahn setzt weiter auf infrastrukturelle<br />

<strong>Steuerung</strong> und der Landkreis Celle sieht bezüglich der Örtze eine Kontingentierung<br />

als nicht durchsetzbar und schwer zu realisieren an. Ob die vorhandenen<br />

Maßnahmen ausreichen, die Beeinträchtigungen in einem verträglichen Maß zu<br />

halten, darüber gehen die Meinungen auseinander. Möglich ist auch, dass die<br />

zuständigen Behörden vor der Masse der Kanuten und ihrem wirtschaftlichen<br />

Gewicht kapituliert haben.<br />

Aus einer Begrenzung der Bootszahl folgt neben der Reduzierung von Störungen<br />

bei Tierarten auch eine Erhöhung der Erholungsqualität. Die <strong>Kanutourismus</strong>anbieter<br />

erleiden zwar eventuell Verluste an potentiellen Einnahmen, könnten aber mit dem<br />

Qualitätsanstieg eine Preiserhöhung rechtfertigen. Empfindliche Zielgebiete können<br />

so geschützt werden, sind aber durch die Exklusivität umso attraktiver. Werden die<br />

rechtlichen Voraussetzungen geschaffen wäre sogar die Einführung eines<br />

„Naturfonds“ wie in Schweden üblich denkbar, in den jeder kommerzielle Kanutourist<br />

z.B. durch ein Ticket einzahlen müsste. Mit den Einnahmen könnte dann im besten<br />

Falle ein Naturwächter bzw. „Ranger“ und Infrastruktur (Rastplätze, Toiletten, Stege)<br />

finanziert werden. Durch geschicktes Marketing dieser Maßnahmen könnte so auch<br />

die touristische Attraktivität eines Gebietes erheblich gesteigert werden. Ein Fluss der<br />

es wert ist, dass Leute neben einer Mietgebühr für ein Kanu noch für den „Eintritt“<br />

bezahlen, für den sogar eine art „Ranger“ vor Ort ist um den Fluss zu schützen - der<br />

muss ja folglich etwas ganz besonderes sein. 29<br />

Die Erhebung eines „Eintrittspreises“ kann, muss aber nicht zusammen mit einer<br />

Kontingentierung erfolgen. Ein „Nationalpark-Ticket“ wurde bei der Analyse von<br />

Maßnahmen zur Begrenzung <strong>des</strong> Touristenaufkommens in Erwägung gezogen. 30 Die<br />

Gutachter hielten eine stärkere Verringerung der Kanutouristen erst bei relativ hohen<br />

Preisen für möglich. Im Umkehrschluss bedeutet diese Aussage aber auch, dass die<br />

Einführung einer moderaten Nutzungsgebühr im Falle <strong>des</strong> Müritz Nationalparks keine<br />

Verdrängung von Kanutouristen zur Folge hätte. Problematisch ist es, wenn im<br />

näheren Umfeld vergleichbar sensible Gewässer ohne eine Eintrittsgebühr vorhanden<br />

29 Ergebnis eines Gespräches mit SCHUHMACHER auf dem Reise-Pavillion in Hannover (2006)<br />

30 GARTHE (2005)<br />

20


<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Steuerung</strong>sinstrumente im <strong>Kanutourismus</strong> Fachhochschule Eberswalde<br />

sind. In diesem Zusammenhang wäre eine überregionale Planung sinnvoll und<br />

notwendig. In Hessen ist eine Zonierung der Gewässer in Tabu- Naturvorrang- und<br />

Erlebnisgebiete 31 nach SCHEMEL 32 in der Planung. Bei empfindlichen, für den<br />

Kanusport aber sehr attraktiven Naturvorranggebieten könnten als additive<br />

Lenkungsmaßnahmen gleichzeitig Nutzungsgebühren erhoben werden.<br />

Problematisch bei der Einführung von Gebühren ist das Verfassungsmäßige<br />

Recht auf Erholung. Eine Gebühr, die über den Verwaltungsaufwand hinausgeht, darf<br />

nicht ohne Gegenleistung erhoben werden. Eine solche Gegenleistung wäre prinzipiell<br />

bereits die Einrichtung von Infrastruktur oder die Bereitstellung von Info- und<br />

Kartenmaterial. Ob dies vor einem Gericht bestand hätte, ist jedoch bisher nicht<br />

geklärt.<br />

Ebenso problematisch ist in Verbindung mit einer Kontingentierung oder einer<br />

Gebührenerhebung der Grundsatz der Gleichbehandlung. Die Gruppen der in<br />

Vereinen organisierten Kanusportler und der privaten und kommerziellen<br />

Kanutouristen unterscheiden sich in ihrer Struktur und können nur auf verschiedene<br />

Weise reglementiert werden. Die Unterschiede und die Folgen davon sollen im<br />

nächsten Kapitel diskutiert werden.<br />

6.4 Vereinssportler, private Bootseigentümer und<br />

Mietkanunutzer – gleich oder ungleich?<br />

Die Frage der Gleichbehandlung der drei Gruppen Vereinskanuten, Private<br />

Kanuten mit eigenem Boot und Private Kanuten mit Mietboot, stellt sich insbesondere<br />

wenn es um die Einführung einer Kontingentierung geht. Verfassungsrechtlich steht<br />

allen Bürgern eine Gleichbehandlung vor dem Gesetz zu. Was aber, wenn sich die<br />

drei Nutzergruppen in ihren Auswirkungen auf die Umwelt nachweislich<br />

unterscheiden?<br />

WINKELMANN bemerkte 1998, dass sollte dies der Fall sein, die Rechtsfolgen im<br />

Rahmen <strong>des</strong> Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft werden sollten. Mögliche<br />

Konsequenzen könnten „sich von der Erlaubnispflichtigkeit über die Beschränkung bis<br />

hin zum Nutzungsausschluss erstrecken.“ Den Mieter gegenüber dem privaten<br />

31 STROJEC (2001)<br />

32 SCHEMEL/ERBGUTH (1992) S.35<br />

21


Masterstudiengang <strong>Nachhaltige</strong>r Tourismus Christian Rosemeyer<br />

Kanunutzer einzuschränken wäre vor dem Grundsatz der Gleichbehandlung schwer<br />

realisierbar. Sachgerechter wäre vielmehr die die „Beschränkung der Berufsausübung<br />

der Kanuvermieter“. Dies würde zwar eine Einschränkung der Berufsfreiheit, <strong>des</strong><br />

Eigentumsrechts und dem Recht auf Gemeingebrauch bedeuten, wäre aber mit der<br />

Sozialbindung <strong>des</strong> Eigentums gerechtfertig. Der konkrete Grund für eine<br />

Beschränkung wäre in diesem Fall der Erhalt der Umwelt. Die Einschränkung <strong>des</strong><br />

Gemeingebrauchs der Kanuvermieter wäre gerechtfertig, da erst durch die<br />

kommerzielle Kanuvermietung das Kanufahren einer großen Masse zugänglich<br />

gemacht wurde. 33<br />

Moralisch gerechtfertigt wäre diese Vorgehensweise allemal. Nach allgemeiner<br />

Auffassung entstand die Belastung der Gewässer erst im Zuge der kommerzialisierten<br />

Kanuvermietung. Hart formuliert verdienen die Kanuvermieter ihr Geld auf Kosten<br />

der Natur. Der kurzfristige Profit durch eine hohe Zahl vermieteter Boote stellt eine<br />

weit größere Verlockung dar, als die Zahl der eigenen Boote für den langfristigen<br />

Erhalt der Landschaft einzuschränken. Zumal hierfür alle Vermieter die das Gewässer<br />

nutzen sich daran halten müssten. Was nutzt es dem ansässigen Vermieter täglich<br />

nur zehn Boote zu vermieten, wenn beim Parkplatz gegenüber ein Reisebus 100<br />

Kanuten mit 50 Booten in den Fluss lässt?<br />

Bei der Einführung von Kontingentierungen werden in der Regel auch ansässige<br />

Sportvereine eingeschlossen. Diese tragen zwar ihren Teil zur Überlastung bei, im<br />

Vergleich jedoch in der Regel nur einen Vergleichsweise geringen Anteil. Die<br />

Aktivitäten von Vereinskanuten finden meist unter Aufsicht statt und bei einzeln<br />

übenden Sportlern ist weiterhin davon auszugehen, dass sie ihr Boot in einem hohen<br />

Maße beherrschen. Im Gegensatz zu Kanutouristen sind Kanusportler stark an ihr<br />

Gewässer gebunden und sollten ein evidentes Interesse daran besitzen, das sie ohne<br />

Beschränkungen dort üben können.<br />

Auf der Oberen Donau, wo eine Kontingentierung bereits eingeführt wurde,<br />

schöpfen die Sportvereine ihre Kontingente nur selten aus. Gleichzeitig ist aber für<br />

die Vereine mit der Kontingentierung ein zwar zumutbarer aber lästiger<br />

bürokratischer Aufwand entstanden. Profitabel könnte es für Sportler und<br />

Kontrollinstanz sein, wenn die in Vereinen organisierten Sportler von der Regelung<br />

33 Zum gesamt Absatz vgl. WINKELMANN, UMWELTBUNDESAMT (Hrsg.) (1998), S. 63<br />

22


<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Steuerung</strong>sinstrumente im <strong>Kanutourismus</strong> Fachhochschule Eberswalde<br />

befreit würden, sich aber im Gegenzug bereit erklären eng mit der Kontrollinstanz<br />

zusammenzuarbeiten. Denkbar wären Schulungen für die Sportler zu den besonderen<br />

ökologischen Eigenschaften ihres Kanureviers bis hin zu Kontrollaufgaben, die durch<br />

Vereinsmitglieder übernommen werden könnten, da sie ohnehin regelmäßig auf dem<br />

Gewässer präsent sind.<br />

Bei einer Belegung von Kanuvermietern mit Gebühren, könnten diese auf die<br />

Idee kommen, ihren Kunden die Boote zu verkaufen und nach der Fahrt wieder<br />

zurückzukaufen. 34<br />

6.5 Sperrung<br />

Eine Sperrung kann zeitlich und örtlich vorgenommen werden. Relativ üblich sind<br />

mittlerweile tägliche Paddelverbote von 18:00 – 9:00 und jahreszeitliche Verbote von<br />

Oktober bis Mai. Die Zeiträume unterscheiden sich je nach den Gegebenheiten (z.B.<br />

Brutvögel) um drei bis vier Wochen. Allein mit diesen Maßnahmen kann schon viel<br />

bewirkt werden, da die meisten Tiere in den Sperrzeiten ihre Hauptaktivitätsphasen<br />

haben. Die Angegebenen Zeiten stellen weiterhin keine große Beschränkung für die<br />

Kanusportler dar.<br />

Räumliche Sperrungen sind dort vorgesehen, wo die Flussläufe zu schmal sind<br />

oder der Wasserstand zu niedrig und könnten auch für besonders sensible<br />

Naturschutzgebiete ausgesprochen werden. Besonders heikel für den Kanusport ist,<br />

wenn ein Flussverlauf mitten auf der Strecke gesperrt werden muss. So müssen<br />

lange Umtragestrecken in Kauf genommen werden. Im Müritz Nationalpark und im<br />

Naturpark Uckermärkische Seen erfolgt dies mithilfe von Umtragehilfen auf Schienen.<br />

Die Maßnahmen werden im Allgemeinen akzeptiert und angenommen.<br />

Führt eine Strecke durch ein Naturschutzgebiet werden im Nationalpark Müritz<br />

Tonnen zur Begrenzung der Kanu-Strecke genutzt.<br />

Allgemein üblich ist weiterhin ein generelles Verbot <strong>des</strong> Anlandens. Hierzu<br />

werden dann Ein- und Ausstiegsstellen deklariert.<br />

Die vollständige Sperrung eines für den <strong>Kanutourismus</strong> attraktiven Gebietes<br />

sollte als letzte Maßnahme angesehen, aber im Zweifelsfall auch nicht<br />

ausgeschlossen werden dürfen.<br />

34 Dies ist so geschehen bei der „Oberen Donau“ – Anonymer Zeuge<br />

23


Masterstudiengang <strong>Nachhaltige</strong>r Tourismus Christian Rosemeyer<br />

6.6 Überregionale Planung<br />

Mit der Überbelastung der Lahn in den 90er Jahren hat ganz von selbst eine<br />

Erschließung weiterer Gewässer eingesetzt. Viele Kanutouristen, die eher die stille<br />

Erholung in einsamer Natur suchten, wichen aus auf Eder, und Diemel, die durch<br />

Populationen von störungsempfindlichen Arten wie dem Flussuferläufer wesentlich<br />

sensibler waren als die Lahn. Folge davon war 2005 die Einführung einer<br />

zahlenmäßigen Begrenzung der Bootszahl.<br />

Was sich in Hessen letztendlich herauskristallisiert hat, ist prinzipiell ein<br />

nachträglich aufgestellter überregionaler Managementplan. Es wurde eine Zonierung<br />

vorgenommen in frei nutzbare Flussläufe mit lediglich sanften<br />

<strong>Steuerung</strong>smaßnahmen, sowie begrenzt nutzbare oder gänzlich gesperrte Gewässer.<br />

Was wäre, wenn so ein Plan von vornherein existiert hätte, vor dem Ansturm auf die<br />

empfindlichen Flussläufe der Eder und Diemel?<br />

Eines der Hauptargumente gegen Fahrverbote und –beschränkungen ist die<br />

Beschneidung der Grundrechte <strong>des</strong> Bürgers, wie das Recht auf Erholung. Im<br />

überregionalen Kontext betrachtet verliert dieses Argument an Gewicht. Einige<br />

Flussläufe oder Seen werden zwar für den Naturschutz gesperrt oder ihre Nutzung<br />

reglementiert, gleichzeitig aber frei nutzbare Erholungsräume zur Verfügung gestellt.<br />

So fordert Behrens-Egge unter anderem die „Entwicklung eines nationalen<br />

Wasserwanderwegeplan analog zum Radwegeplan <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für<br />

Verkehr, Bau- und Wohnungswesen“. 35<br />

Durch eine planerische Zonierung eines Schutzwürdigen Gebietes könnten von<br />

vornherein Konflikte zwischen Schutz und Nutzung vermieden werden. Im Sport ist<br />

das von SCHEMEL entwickelte Instrument verbreitet, mit welchem eine Unterscheidung<br />

in Tabu- Naturerholungs- und Kulissenräume erfolgt. 36<br />

35 BEHRENS-EGGE, BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg.) (2004)<br />

36 SCHEMEL/ERBGUTH S. 35f.<br />

24


<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Steuerung</strong>sinstrumente im <strong>Kanutourismus</strong> Fachhochschule Eberswalde<br />

7 Zusammenfassung<br />

Die Notwendigkeit der Information der Kanutouristen durch Infotafeln,<br />

Faltblätter und den Kanuvermieter ist unumstritten. Schwierig ist im Einzelfall jedoch<br />

die Umsetzung und Qualitätskontrolle in diesem Bereich.<br />

Vor der Anlage von Infrastruktur sollte eine dringende Prüfung vorausgehen, wie<br />

das jeweilige Gewässer entwickelt werden soll. Ohne eine gleichzeitige<br />

Kontingentierung folgt aus einer gut ausgebauten Infrastruktur auch ein weiterer<br />

Anstieg der Nutzung.<br />

Die Kontingentierung ist ein sicheres und realisierbares Instrument um die<br />

Nutzung einzuschränken. Die besten Argumente, um Kanuanbieter davon zu<br />

überzeugen sind, die Abwendung einer Vollsperrung und die damit verbundene<br />

Verdrängung von ortsfremden Kanuanbietern.<br />

Eine Förderung der ortsansässigen Kanuanbieter kann auch erfolgen mit der<br />

Einführung von Qualitätskriterien, wie geschehen an der Örtze und der Oberen<br />

Donau.<br />

Bun<strong>des</strong>weite, besser international einheitliche Regelungen bewirken einen<br />

Widererkennungseffekt und Vertrautheit der Touristen mit den Maßnahmen.<br />

Einheitlich gestaltet werden muss auch die Schärfe der Regelungen. So ist den<br />

Gästen nur schwer zu erklären, warum ein „einfaches“ Landschaftsschutzgebiet eine<br />

Kontingentierung einführen muss, ein Nationalpark jedoch nicht.<br />

Die Vollsperrung eines Gewässers sollte der letzte Schritt sein, aber als<br />

realistische Alternative in der „Hinterhand“ bleiben. Wird diese von vornherein<br />

ausgeschlossen, werden Kanuvermieter nur schwer von der Notwendigkeit einer<br />

Kontingentierung zu überzeugen sein.<br />

Damit nicht nur der <strong>Kanutourismus</strong> von der Natur profitiert, sondern auch<br />

umgekehrt, die Natur vom <strong>Kanutourismus</strong>, sollten Wege gefunden werden, wie<br />

dieser auch zur Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen beitragen werden kann.<br />

Denkbar ist sowohl eine Abgabe der Vermieter, als auch der Mieter. Dies muss im<br />

Rahmen einer Gegenleistung erfolgen und darf den Grundsatz der Gleichbehandlung<br />

nicht verletzen.<br />

25


Masterstudiengang <strong>Nachhaltige</strong>r Tourismus Christian Rosemeyer<br />

Abbildung 2 - Vorschlag für eine Lenkungsplanung<br />

Lenkungsplanung Lenkungsschritte<br />

0.<br />

• Überregional<br />

• Zonierung der<br />

Gewässer in<br />

Tabu-, Natur-<br />

erholungs- und<br />

Kulissenräume<br />

• Zielformulierung<br />

für je<strong>des</strong><br />

Gewässer<br />

einzeln<br />

• Festlegung aller<br />

folgenden<br />

Lenkungsschritte<br />

und der<br />

Verschärfungs-<br />

kriterien<br />

(z.B. nach<br />

Schutzgütern)<br />

Lenkung<br />

durch 1. 2. 3. 4.<br />

Information<br />

und Qualitätskriterien<br />

Infrastruktur<br />

Kontingentierung<br />

Sperrung<br />

• Infotafeln<br />

• Internet, Faltblätter<br />

• Freiwillige<br />

Information der<br />

Kanuten durch<br />

Vermieter<br />

• Freiwillige<br />

Qualitätsstandards<br />

• Ein- Ausstiegs- und<br />

Rastplätze anlegen<br />

• Nicht zu nutzende<br />

Stellen zupflanzen,<br />

sperren<br />

Freiwillig durch<br />

Vermieter<br />

• Von 18:00 - 9:00<br />

• Oktober bis Mai<br />

• Vollsperrung unter<br />

bestimmten<br />

Gewässerbreiten<br />

und –pegeln<br />

• Taburäume<br />

Informationspflicht<br />

durch Vermieter und<br />

Einhaltung von<br />

Qualitätskriterien durch<br />

VO oder Gütesiegel<br />

(Von Anfang an<br />

empfohlen, da so<br />

Fremdanbietern der<br />

Zugang erschwert wird,<br />

und die höhere Qualität<br />

vermarktet werden<br />

kann)<br />

• Feste Ein-,<br />

Ausstiegs- und<br />

Rastplätze.<br />

(Rastplätze nicht von<br />

Land aus erreichbar)<br />

• Betonnung der<br />

Fahrlinie<br />

Vertrag mit Vermietern<br />

über einzuhaltende<br />

Kontingente (nicht zu<br />

empfehlen, wenn<br />

freiwillige Vereinbarung<br />

nicht funktioniert hat.)<br />

Alle Uferbereiche außer<br />

denn festen Ein-,<br />

Ausstiegs- und<br />

Rastplätzen<br />

26<br />

Kontingentierung<br />

über Rechtsverordnung.<br />

Z.B. nach<br />

Einstiegsplätzen<br />

Erweiterung der<br />

Vollsperrung<br />

Quelle: Eigene Darstellung<br />

Abbildung 2 stellt noch einmal einen Vorschlag dar, in welchen Schritten eine Art<br />

optimiertes Lenkungsschema angewendet werden könnte.<br />

Wichtig wäre eine möglichst großräumige Beplanung und Zonierung der<br />

Gewässer. Im Rahmen der Planung können Lenkungsmaßnahmen und -schritte<br />

festgelegt werden. Von vornherein sollten einzelne Gewässer aus der Nutzung<br />

genommen werden. Für die übrigen wäre ein Schema festzulegen, wie in Abbildung<br />

2 dargestellt. Schritt 1 würde zunächst auf alle Gewässer angewendet. Alle weiteren<br />

Schritte könnten je nach den Gegebenheiten vor Ort entweder angedroht werden,<br />

oder bei einer deutlichen Beeinträchtigung der Schutzgüter nach und nach zur<br />

Anwendung kommen.<br />

niedrig Regelungsintensität<br />

hoch


<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Steuerung</strong>sinstrumente im <strong>Kanutourismus</strong> Fachhochschule Eberswalde<br />

Die Tatsache, dass sollten alle anderen Maßnahmen scheitern, letztlich die<br />

Sperrung <strong>des</strong> Gebietes resultiert, könnte den Akteuren ein Ansporn sein.<br />

Die Regelungen, die jetzt auf den Weg gebracht wurden, sind unterschiedlich in<br />

ihrer Härte und auf verschiedene Art und Weise zustande gekommen. Abgesehen<br />

von den Regelungen auf der Lahn kann keine der aktuell diskutierten Maßnahmen als<br />

langfristig erprobt angesehen werden. Erfolgskriterien dürfen hierbei am Ende weder<br />

einseitig an Naturschutzmotiven noch einseitig an der generierten Wertschöpfung<br />

orientiert sein. <strong>Nachhaltige</strong> Konzepte müssen ebenfalls die soziale Komponente<br />

einbeziehen. Das bedeutet auch Beteiligung aller Akteure auf allen Ebenen im<br />

gesamten Entscheidungsprozess.<br />

Die Kernfrage in dieser Entwicklung wird weiterhin sein ob Beschränkungen<br />

notwendig bzw. sinnvoll sind oder nicht. Führt in einem Gebiet der Mix „sanfter“<br />

Methoden wie Information, Lenkung, Infrastruktureinrichtungen, Gütesiegeln und<br />

freiwilligen Selbstverpflichtungen nachweisbar zu einer Schädigung <strong>des</strong><br />

Naturhaushalts, so ist eine Kontingentierung wohl unumgänglich. Ist auf der anderen<br />

Seite in den Gebieten mit einer Kontingentierung keine Erholung der Natur erkennbar<br />

oder hat diese sogar den Konkurs ansässiger Kanuvermieter zur Folge, sollte auch<br />

diese Maßnahme überdacht werden.<br />

Eine Pauschallösung wird es mit Sicherheit nicht geben. Vielmehr werden je nach<br />

den natürlichen Gegebenheiten und der Nutzungsintensität differenzierte<br />

Lösungsstrategien bestehen bleiben.<br />

27


Masterstudiengang <strong>Nachhaltige</strong>r Tourismus Christian Rosemeyer<br />

8 Quellenverzeichnis<br />

Literatur<br />

Bun<strong>des</strong>verband für Kanutouristik e.V. (BKT) (2005): Grundlagenuntersuchung<br />

zur Bedeutung und Entwicklung <strong>des</strong> <strong>Kanutourismus</strong> in Deutschland, Roth<br />

Garthe, C. (2005): Tourismus und Sport in Schutzgebieten, Diplomarbeit an der<br />

Universität Hannover<br />

Justus-Liebig-Universität Gießen (2000): Lahntalprojekt 2000<br />

Schemel, H.-J./ Erbguth, W. (1992): Handbuch Sport und Umwelt. Aachen<br />

Winkelmann, C. & Wilken, T., Umweltbun<strong>des</strong>amt (1998): Sportaktivitäten in<br />

Natur und Landschaft. Erich Schmidt Verlag, Berlin<br />

Bun<strong>des</strong>amt für Naturschutz (2004): Tourismus, Naturschutz und Wassersport,<br />

Dokumentation der Fachtagung am 7. Februar 2004 im Rahmen <strong>des</strong> 14.<br />

Reisepavillon, Hannover, Bonn - Bad Go<strong>des</strong>berg<br />

Strasdas, W. (2005): Skript der Vorlesung Umweltbewusstsein von deutschen<br />

Touristen<br />

Expertengespräche<br />

Girsig, Achim - Geschäftsführer <strong>des</strong> Lahntal Tourismus Verban<strong>des</strong> e.V.<br />

Schneck, Bernd – Geschäftsführer <strong>des</strong> Naturpark Obere Donau e.V., Gespräch am<br />

17.2.2006<br />

Ortmann, Michael – Untere Naturschutzbehörde im Landkreis Celle, Gespräch vom<br />

13.2.2006<br />

Gretzschel, Anja - Geschäftsführerin <strong>des</strong> BKT, Gespräch vom 13.2.2006<br />

Strojec, Rolf – BUND Hessen, Gespräch vom 17.2.2006<br />

Schuhmacher – 2. Vorsitzender <strong>des</strong> BKT und selbst Kanuvermieter, Gespräch auf<br />

dem Reisepavillion Hannover vom 5.2.2006<br />

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<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Steuerung</strong>sinstrumente im <strong>Kanutourismus</strong> Fachhochschule Eberswalde<br />

Internetquellen<br />

Aßmann, O (1997) Grundlagen und Vorschläge für ein Gesamtkonzept zur<br />

Regelung von naturschutzrelevanten Einflüssen auf die Ammerschlucht Gutachten im<br />

Auftrag der Regierung von Oberbayern, www.natursportinfo.de<br />

BTE (2003) Grundlagenuntersuchung Wassertourismus in Deutschland<br />

http://www.deutschertourismusverband.de/content/files/wassertourismus_langfassu<br />

ng.pdf<br />

Reichholf, Josef (1999) Gutachten zur Störökologie <strong>des</strong> Kanuwandersports,<br />

www.natursportinfo.de<br />

Schmidt, Bertrand (1997) Untersuchung und Beurteilung von<br />

Besucherlenkungsmaßnahmen (v.a. Kanubetrieb) an der mittleren Jagst aus<br />

naturschutzfachlicher Sicht am Beispiel von wassergebundenen Vogelarten,<br />

Abschlußbericht zum WV 12/97. Im Auftrag der Bezirksstelle für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege Stuttgart, www.natursportinfo.de<br />

Strojec, R. (2001) Fließgewässerschutz und Wassersport in Hessen<br />

Wassersport_und_Flusse_in_Hessen.pdf, http://www.bootberg.de<br />

Nicht zitierte Quellen und Internetlinks<br />

Bun<strong>des</strong>amt für Naturschutz: www.bfn.de<br />

Natursportinfo: www.natursportinfo.de<br />

Bun<strong>des</strong>verband für Kanutouristik: www.kanu-touristik.de<br />

Deutsch Kanuverband e.V.: www.kanu.de<br />

Bun<strong>des</strong>weite Befahrungsregelungen:<br />

http://www.kanu.de/nuke/downloads/Befahrungsregelungen_Stand_02012006_Inter<br />

net.pdf<br />

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