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Protokoll - Gemeinde Salem

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 03.07.2012<br />

§ 2 öffentlich<br />

Beschluss über das Einvernehmen zum Bauantrag auf Neubau einer Betreuten<br />

Seniorenwohnanlage auf dem Grundstück Flst. 259/1, Schlossseeallee, Mimmenhausen<br />

I. Sachvortrag<br />

Der o.g. Bauantrag wurde am 12.06.2012 bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> eingereicht. Im<br />

Rahmen der Beratungen zum Bebauungsplan „1. Änderung, Fohrenbühl II“, der die<br />

Grundlage für das geplante Bauvorhaben darstellt, wurde von den Mitgliedern des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rats gewünscht, dass das Baugesuch für den Neubau der Seniorenwohnanlage<br />

im <strong>Gemeinde</strong>rat beraten wird.<br />

Die Planunterlagen zum Bauvorhaben werden in der öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

vorgestellt.<br />

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „1. Änderung,<br />

Fohrenbühl II“ und beurteilt sich somit nach § 30 Baugesetzbuch. Es ist somit zulässig,<br />

wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung<br />

gesichert ist.<br />

Die Prüfung der Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den Festsetzungen des<br />

Bebauungsplans wird bis zur <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung abgeschlossen sein. Über eventuelle<br />

Abweichungen/Ausnahmen/Befreiungen von den Festsetzungen wird in der<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung informiert.<br />

II. Antrag des Bürgermeisters<br />

Über das Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau einer Betreuten<br />

Seniorenwohnanlage auf dem Grundstück Flst.-Nr. 259/1, Gemarkung Mimmenhausen zu<br />

entscheiden.<br />

III. Aussprache<br />

GAR Skurka erläutert ausführlich das Bauvorhaben (Anlage 58).<br />

GR Straub kann der notwendigen Befreiung für die Veränderungen beim Dach zustimmen,<br />

da sie diese Lösung für optisch ansprechend hält. Sie spricht sich allerdings gegen eine<br />

Zufahrt zu den oberirdischen Stellplätzen über den Radweg aus und hält eine Zufahrt über<br />

die Kurt-Hahn-Straße für besser.<br />

GR Petersen erinnert daran, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat bei den Beratungen über die<br />

Vorentwürfe insbesondere darauf Wert gelegt hat, dass die Fassade zur Schlossseeallee<br />

optisch aufgewertet ist. Dies ist mit der vorliegenden Planung seiner Ansicht nach<br />

gelungen. Die Fassade in Richtung Tennishalle war seiner Meinung nach allerdings bei der<br />

Entwurfsplanung eleganter gestaltet.<br />

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