Protokoll - Gemeinde Salem

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31.01.2013 Aufrufe

Gemeinde Salem Niederschrift über die Beratungen des Gemeinderates vom 03.07.2012 § 9 öffentlich Antrag der Fraktion „Bündnis für Salem“ auf Erfassung von Baulandreserven auf bauplanerisch bereits ausgewiesenen Flächen I. Sachvortrag Die Fraktion „Bündnis für Salem“ hat im Anschluss an die Gemeinderatssitzung vom 19.06.2012 dem Vorsitzenden den in Kopie beiliegenden Antrag (Anlage 61) übergeben. Der Antrag hat folgenden Wortlaut: „Die Gemeindeverwaltung wird aufgefordert, 1. auf der Grundlage des vom Landesvermessungsamt geführten ALK/ALB (automatisiertes Liegenschaftskataster/Liegenschaftsbuch) die in Salem vorhandenen Baulandreserven auf bauplanerisch bereits ausgewiesenen Flächen für Wohnungsbau und Gewerbe zu ermitteln, 2. die ermittelten Flächen mit folgenden Zusatzinformationen zu beschreiben: - Gemarkung - Flurstücksnummer - ausgewiesene/geplante Flächennutzung nach den Kategorien der Bauleitplanung - Datum des Inkrafttretens des betreffenden Bauleitplanes - Erschließung/-möglichkeit - erkennbare Hindernisse einer Bebauung - Eigentumsverhältnisse (Gemeinde/privat), 3. die Ergebnisse in kartografischer und textlicher Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit dies rechtlich zulässig ist.“ Die Vertreter des Bündnisses für Salem werden im Verlaufe der Sitzung diesen Antrag näher erläutern und begründen. II. Um Beratung und Entscheidung wird gebeten III. Aussprache GR Dr. Hanke erläutert ausführlich den Antrag der Fraktion Bündnis für Salem: „Die Forderung nach Verminderung des Flächenverbrauchs steht seit vielen Jahren auf der politischen Agenda aller Parteien. Unerwünschte Folgen der Ausweitung der Siedlungsflächen in den Außenbereich sind vor allem: � Verlust landwirtschaftlicher Flächen 20

� Verlust / Beeinträchtigung wertvoller Biotope, des Wasserhaushalts, des Lokalklimas, des Erholungsraumes.... � erhöhter Aufwand für Infrastrukturen, höheres Verkehrsaufkommen... Das Konzept der Ausgleichsflächen kann nicht alle Folgen neutralisieren, z. B. ist die Fläche ist nicht vermehrbar, nicht alle bedrohten Tier- und Pflanzenarten können umgesiedelt werden... Der Vorrang der Innenverdichtung vor Ausweisung neuer Bauflächen im Außenbereich ist seit 2004 rechtlich abgesichert (BauGB § 1 a). Förderprogramme zur Umsetzung dieser Vorgaben wie MELAP ("Modellprojekt Eindämmung des Landschaftsverbrauchs durch Aktivierung des innerörtlichen Potentials") zeitigten nur geringfügige Erfolge. Mit den „Hinweisen für die Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise“ vom 1.1.2009 liegt erstmals ein verbindliches Verfahren für die Berechnung des Bedarfs an Wohnbauflächen vor. Die wichtigsten Parameter sind � die Entwicklung der Einwohnerzahl gemäß der Prognose des Statischen Landesamtes � die Annahme einer fortgesetzten Erhöhung des Wohnraumanspruchs pro Einwohner (0,5 % p.a.). Dabei ist jeder Teilort ist getrennt zu betrachten; dezentrale Teilorte ohne nennenswerte Infrastruktur sind auf die Eigenentwicklung des Teilorts zu beschränken. Unter Eigenentwicklung ist der Wohnbaubedarf der Ortsansässigen zur Eigennutzung zu verstehen. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der vorgenannten „Hinweise“ ist nach wie vor völlig unbefriedigend, da die Erstellung eines Baulückenkatasters bislang lediglich Empfehlungscharakter hat (BauGB § 200 a). Wir weisen aber darauf hin, dass das Land ein Gesetz zur verpflichtenden Aufstellung einer solchen Katasters und seiner Berücksichtigung in der Bauleitplanung vorbereitet. Vor diesem Hintergrund ist auch die Aufforderung des Regierungspräsidiums und unsere Empfehlung zu sehen. Nach der Landtagsdrucksache 14/2723 vom 1.4.2009 sollen bereits mehr als 500 Gemeinden in BW ihre Innenentwicklungspotentiale in fortschreibungsfähigen Übersichten dokumentiert haben. Ein Beispiel für das zuvor Gesagte ist der Gemeindeverwaltungsverband Meersburg mit den Gemeinden Hagnau, Stetten, Meersburg und Uhldingen-Mühlhofen (insgesamt 8 Teilorte) (Anlage 62). Die Datenerhebung erfolgte 2009 auf der Basis von Luftbildern und dem Abgleich / Aktualisierung in Kooperation mit den Gemeindeverwaltungen. Es ergab sich ein Innenentwicklungspotential von 171 Wohnbauflächen (15 ha) und 39 Mischbauflächen (5 ha). Im Flächennutzungsplan von 2010 wurden hieraus keine Konsequenzen gezogen. Salem ist (neben Neukirch) Spitzenreiter beim Flächenverbrauch im Kreis. Dieser betrug im Zeitraum 2004 bis 2010 (siehe beiliegende Grafik – Anlage 63): � Wohnbauflächen 14 ha (+ 7, 6%) bei gleichbleibender Einwohnerzahl � Gewerbeflächen 6 ha (+ 18, 8%) bei leicht sinkender Zahl der Arbeitsplätze (- 2,3%); im Kreis hingegen lag der Zuwachs an Gewerbeflächen (+ 9 %) unter dem Zuwachs an Arbeitsplätzen (+ 10,5 %) Die Gemeinde hat sich das Ziel gesetzt, die Kernorte (Mimmenhausen, Neufrach, Stefansfeld) zu stärken. Dieses Ziel hat sie komplett verfehlt: Vor 40 Jahren war der Anteil der Einwohner in den Kernorten an der Gesamtbevölkerung höher als heute: Die Kernorte 21

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 03.07.2012<br />

§ 9 öffentlich<br />

Antrag der Fraktion „Bündnis für <strong>Salem</strong>“ auf Erfassung von Baulandreserven auf<br />

bauplanerisch bereits ausgewiesenen Flächen<br />

I. Sachvortrag<br />

Die Fraktion „Bündnis für <strong>Salem</strong>“ hat im Anschluss an die <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom<br />

19.06.2012 dem Vorsitzenden den in Kopie beiliegenden Antrag (Anlage 61) übergeben.<br />

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:<br />

„Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung wird aufgefordert,<br />

1. auf der Grundlage des vom Landesvermessungsamt geführten ALK/ALB (automatisiertes<br />

Liegenschaftskataster/Liegenschaftsbuch) die in <strong>Salem</strong> vorhandenen Baulandreserven<br />

auf bauplanerisch bereits ausgewiesenen Flächen für Wohnungsbau<br />

und Gewerbe zu ermitteln,<br />

2. die ermittelten Flächen mit folgenden Zusatzinformationen zu beschreiben:<br />

- Gemarkung<br />

- Flurstücksnummer<br />

- ausgewiesene/geplante Flächennutzung nach den Kategorien der<br />

Bauleitplanung<br />

- Datum des Inkrafttretens des betreffenden Bauleitplanes<br />

- Erschließung/-möglichkeit<br />

- erkennbare Hindernisse einer Bebauung<br />

- Eigentumsverhältnisse (<strong>Gemeinde</strong>/privat),<br />

3. die Ergebnisse in kartografischer und textlicher Form der Öffentlichkeit zugänglich zu<br />

machen, soweit dies rechtlich zulässig ist.“<br />

Die Vertreter des Bündnisses für <strong>Salem</strong> werden im Verlaufe der Sitzung diesen Antrag<br />

näher erläutern und begründen.<br />

II. Um Beratung und Entscheidung wird gebeten<br />

III. Aussprache<br />

GR Dr. Hanke erläutert ausführlich den Antrag der Fraktion Bündnis für <strong>Salem</strong>:<br />

„Die Forderung nach Verminderung des Flächenverbrauchs steht seit vielen Jahren auf der<br />

politischen Agenda aller Parteien.<br />

Unerwünschte Folgen der Ausweitung der Siedlungsflächen in den Außenbereich sind vor<br />

allem:<br />

� Verlust landwirtschaftlicher Flächen<br />

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