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Protokoll - Gemeinde Salem

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> 15/2012<br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 03.07.2012<br />

Anwesend als Vorsitzender: Bürgermeister Härle<br />

20 <strong>Gemeinde</strong>räte<br />

als Schriftführer: <strong>Gemeinde</strong>amtsfrau Stark<br />

außerdem anwesend: Ortsreferentin Schweizer<br />

Ortsreferent Müller<br />

Ortsreferentin Gruler<br />

Ortsreferentin Sattler<br />

Ortsreferent Gruber<br />

Ortsreferent Lutz<br />

Amtsleiter Lissner<br />

Amtsleiter Meschenmoser<br />

Amtsleiterin Nickl<br />

<strong>Gemeinde</strong>amtsrat Skurka<br />

Gäste: Architekt Hanawitsch, Studio A<br />

entschuldigt: Ortsreferent Bosch<br />

<strong>Gemeinde</strong>rätin Schlegel<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Schafheutle<br />

Beginn: 19.00 Uhr Ende: 21.50 Uhr<br />

Öffentlich<br />

T A G E S O R D N U N G<br />

1. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüssen<br />

2. Beschluss über das Einvernehmen zum Bauantrag auf Neubau einer betreuten<br />

Seniorenwohnanlage auf dem Grundstück Flst.-Nr. 259/1, Schlossseeallee,<br />

Mimmenhausen<br />

3. Beratung über die Sanierung des Kioskgebäudes im Naturerlebnisbad Schlosssee<br />

4. Beratung über die Einrichtung eines Abenteuerspielplatzes auf der Robinson-Crusoe-Insel“<br />

im Naturerlebnisbad Schlosssee<br />

5. Beratung über ergänzende weitere Maßnahmen im Naturerlebnisbad Schlosssee<br />

6. Information über die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen im Hinblick<br />

auf eine Flächenreduzierung zugunsten der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung<br />

„Höhenweg“<br />

7. Vergabe der Betriebsführung für die Straßenbeleuchtung in der <strong>Gemeinde</strong><br />

1


8. Durchführung von Maßnahmen am RÜB Mittelstenweiler zur Verbesserung der<br />

Regenwasserbehandlung<br />

9. Antrag der Fraktion „Bündnis für <strong>Salem</strong>“ auf Erfassung von Baulandreserven auf<br />

bauplanerisch bereits ausgewiesenen Flächen<br />

10. Rückerstattung von Gewerbesteuer und Festsetzung von Erstattungszinsen für eine<br />

Gewerbesteuerforderung – Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe<br />

11. Anfragen und Bekanntgaben<br />

Die Befangenheitsvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung wurden geprüft. Wenn die Befangenheit<br />

eines oder mehrerer <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder festgestellt wurde bzw. wenn sich <strong>Gemeinde</strong>räte<br />

für befangen erklärt haben, ist dies beim Beschluss des jeweiligen Tagesordnungspunktes<br />

vermerkt.<br />

Die Richtigkeit und Vollständigkeit der nachfolgenden Niederschrift §§ 1 – 11 beurkunden:<br />

Bürgermeister: <strong>Gemeinde</strong>räte: Schriftführer:<br />

2


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 03.07.2012<br />

§ 1 öffentlich<br />

Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüssen<br />

I. Sachvortrag<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung vom 19.06.2012 folgende nichtöffentliche<br />

Beschlüsse gefasst:<br />

Vergabe von Bauplätzen<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat dem Verkauf folgender Bauplätze zu den üblichen Bedingungen<br />

zugestimmt:<br />

- Flst.-Nr. 1219/11, Riffenzell, Gemarkung Neufrach: Der Platz mit einer Fläche von<br />

640 qm wurde an eine junge Familie aus <strong>Salem</strong> vergeben.<br />

- Flst.-Nr. 170/1, Baugebiet „Zum Roten Torkel“, Gemarkung Mittelstenweiler: Der<br />

Platz mit einer Fläche von 486 qm wurde an ein Ehepaar aus Uhldingen-Mühlhofen<br />

vergeben.<br />

Vergabe eines Bauplatzes im Gewerbegebiet „Am Riedweg“, Gemarkung Neufrach<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat dem Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Flst.-Nr. 1706 mit<br />

einer Größe von ca. 3.500 qm zugestimmt. Auf dem Grundstück ist die Ansiedlung eines<br />

holzverarbeitenden Betriebes, der seinen Firmensitz aus einem Teilort der <strong>Gemeinde</strong> in<br />

das Gewerbegebiet verlagern möchte, geplant.<br />

II. Hiervon gibt die Verwaltung Kenntnis<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az: ZD Sk<br />

3


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 03.07.2012<br />

§ 2 öffentlich<br />

Beschluss über das Einvernehmen zum Bauantrag auf Neubau einer Betreuten<br />

Seniorenwohnanlage auf dem Grundstück Flst. 259/1, Schlossseeallee, Mimmenhausen<br />

I. Sachvortrag<br />

Der o.g. Bauantrag wurde am 12.06.2012 bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> eingereicht. Im<br />

Rahmen der Beratungen zum Bebauungsplan „1. Änderung, Fohrenbühl II“, der die<br />

Grundlage für das geplante Bauvorhaben darstellt, wurde von den Mitgliedern des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rats gewünscht, dass das Baugesuch für den Neubau der Seniorenwohnanlage<br />

im <strong>Gemeinde</strong>rat beraten wird.<br />

Die Planunterlagen zum Bauvorhaben werden in der öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

vorgestellt.<br />

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „1. Änderung,<br />

Fohrenbühl II“ und beurteilt sich somit nach § 30 Baugesetzbuch. Es ist somit zulässig,<br />

wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung<br />

gesichert ist.<br />

Die Prüfung der Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den Festsetzungen des<br />

Bebauungsplans wird bis zur <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung abgeschlossen sein. Über eventuelle<br />

Abweichungen/Ausnahmen/Befreiungen von den Festsetzungen wird in der<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung informiert.<br />

II. Antrag des Bürgermeisters<br />

Über das Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau einer Betreuten<br />

Seniorenwohnanlage auf dem Grundstück Flst.-Nr. 259/1, Gemarkung Mimmenhausen zu<br />

entscheiden.<br />

III. Aussprache<br />

GAR Skurka erläutert ausführlich das Bauvorhaben (Anlage 58).<br />

GR Straub kann der notwendigen Befreiung für die Veränderungen beim Dach zustimmen,<br />

da sie diese Lösung für optisch ansprechend hält. Sie spricht sich allerdings gegen eine<br />

Zufahrt zu den oberirdischen Stellplätzen über den Radweg aus und hält eine Zufahrt über<br />

die Kurt-Hahn-Straße für besser.<br />

GR Petersen erinnert daran, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat bei den Beratungen über die<br />

Vorentwürfe insbesondere darauf Wert gelegt hat, dass die Fassade zur Schlossseeallee<br />

optisch aufgewertet ist. Dies ist mit der vorliegenden Planung seiner Ansicht nach<br />

gelungen. Die Fassade in Richtung Tennishalle war seiner Meinung nach allerdings bei der<br />

Entwurfsplanung eleganter gestaltet.<br />

4


GR Fiedler begrüßt, dass die große Wandfläche nun durch Fensterelemente durchbrochen<br />

ist. Die veränderte Gestaltung des Daches hält sie für unproblematisch, zumal die Fassade<br />

eher ruhiger wirkt.<br />

GR Hefler weist darauf hin, dass es für die Entscheidungsfindung wichtig war, dass die<br />

<strong>Gemeinde</strong>räte sich die Planung anhand eines Modells genau anschauen konnten. Bei dem<br />

Modell ist insbesondere auch der Bezug zur Nachbarbebauung erkennbar.<br />

GR Bauer spricht sich ebenfalls für eine Erschließung der Stellplätze über die Kurt-Hahn-<br />

Straße aus.<br />

IV. Beschluss<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> erteilt ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB zum o. g. Bauvorhaben.<br />

Das Einvernehmen umfasst folgende Abweichungen/Ausnahmen/Befreiungen von den<br />

Festsetzungen des Bebauungsplans „1. Änderung, Fohrenbühl II“:<br />

- Überschreitung der Grundflächenzahl<br />

- Tiefgarage teilweise unter der Grünfläche<br />

- Abweichung von der Baulinie im Erdgeschoss<br />

- Überschreitung der maximal zulässigen Firsthöhe in einem Teilbereich des<br />

Dachgeschosses<br />

Die geplanten oberirdischen Stellplätze sollen keine direkte Zufahrt zur Schlossseeallee<br />

erhalten. Die Zufahrt kann von der Kurt-Hahn-Straße aus erfolgen.<br />

(1 Enthaltung)<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az: BL 632.21.01 Sk<br />

5


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 03.07.2012<br />

§ 3 öffentlich<br />

Beratung über die Sanierung des Kioskgebäudes im Naturerlebnisbad Schlosssee<br />

Vorgang: <strong>Gemeinde</strong>rat vom 24.04.2012, § 2, nichtöffentlich<br />

I. Sachvortrag<br />

Architekt Hanawitsch hat den <strong>Gemeinde</strong>rat in der Sitzung vom 24.04.2012 ausführlich über<br />

den derzeitigen Zustand der Gebäudesubstanz am Kioskgebäude informiert. Anlässlich<br />

einer Ortsbesichtigung am 08.05.2012 haben Architekt Hanawitsch und Herr Hauser die<br />

<strong>Gemeinde</strong>räte durch das Gebäude geführt und auf die Schäden und Problemstellen<br />

hingewiesen.<br />

Dabei war man sich grundsätzlich darüber einig, dass der derzeitige Zustand sowohl bei<br />

den Sanitärräumen (Umkleiden, Duschen und WC´s) als auch im Kioskbetrieb verbessert<br />

werden sollte. Ob dies durch eine Sanierung des bestehenden Gebäudes oder<br />

möglicherweise durch einen Neubau geschehen soll, wurde aus der Mitte des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates unterschiedlich bewertet.<br />

Als Grundlage für die weitere Diskussion hat die Verwaltung das Architekturbüro Studio A,<br />

Herrn Hanawitsch, mit der Ausarbeitung folgender drei Varianten im Entwurf beauftragt:<br />

1. Sanierung des Bestandsgebäudes mit Erweiterung für den Kiosk.<br />

2. Abbruch des Bestandsgebäudes und Neubau eines Umkleide- und Kioskgebäudes<br />

zuzüglich des Neubaus eines Lagergebäudes. Die Lagerfläche des<br />

Bestandsgebäudes wird als Grundlage angesetzt.<br />

3. Abbruch des Bestandsgebäudes und Neubau eines Umkleide-, Kiosk- und<br />

Restaurantgebäudes. Die Lagerflächen sollen wie bei der Variante 2 in einem<br />

separaten Lagergebäude vorgesehen werden.<br />

Auf dieser Grundlage erarbeitet Herr Hanawitsch derzeit eine Konzeptstudie mit<br />

Grobkostenschätzung der einzelnen Maßnahmen. Herr Hanawitsch wird in der Sitzung<br />

seine Studie vorstellen.<br />

Das derzeitige Kioskgebäude hat folgende Nutzflächen:<br />

Erdgeschoss<br />

DLRG-Räume 23,29 qm<br />

Technikraum 14,09 qm<br />

Lagerräume 76,30 qm<br />

Sanitärräume (Duschen, WC´s, Umkleideräume, Wickelraum) 124,85 qm<br />

Kiosk einschließlich Küche und Lager 64,56 qm<br />

Obergeschoss<br />

Badeaufsicht mit Abstell- und Technikraum 64,61 qm<br />

Gesamtfläche 367,70 qm<br />

6


Beim Café am Schlosssee sind baulich folgende Nutzflächen vorhanden:<br />

Schlossseecafé (Restaurant, WC´s, Küche, Lager) 265,47 qm<br />

WC- und Umkleideräume 70,08 qm<br />

Technik- und Abstellraum 13,86 qm<br />

Lagerräume für Café am Schlosssee 71,98 qm<br />

Sonstige Lagerräume 121,88 qm<br />

Gesamtfläche 543,27 qm<br />

II. Um Beratung wird gebeten<br />

III. Aussprache<br />

Architekt Hanawitsch erläutert die Studie zu den 3 Planvarianten (Anlage 59) und betont<br />

auf Anfrage von GR Elben, dass die Abbruchkosten bei der Kostenkalkulation für den<br />

Neubau eingeplant sind. Er weist darauf hin, dass das Gebäude nach einer Sanierung, wie<br />

im Konzept dargestellt, einem Neubau entspricht, da in sehr viele Gebäudeteile<br />

eingegriffen wird. Die Gebäudesanierung wird aber natürlich ein Kompromiss sein, da an<br />

der Konstruktion nur wenig verändert werden kann. Der <strong>Gemeinde</strong>rat muss sich deshalb<br />

überlegen, ob er so viel Geld in einen Kompromiss stecken möchte.<br />

GR Falke weist darauf hin, dass auch die Räume des Cafés am Schlosssee saniert werden<br />

müssen. Der Vorsitzende führt aus, dass es unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sicher<br />

richtig wäre, das Restaurant und den Kiosk zusammenzulegen. Hierüber kann aber in der<br />

heutigen Sitzung nicht entschieden werden, in der es in erster Linie um eine<br />

Bestandsaufnahme und um einen Einstieg in eine ausführliche Diskussion des Themas<br />

geht. Auch die Zuschusssituation muss die Verwaltung noch genauer abklären.<br />

GR Hefler betont, dass zunächst ein Gesamtkonzept für die Bewirtung der Badegäste am<br />

Schlosssee erstellt werden muss. Dies ist wichtige Grundlage für die Entscheidung für<br />

einer der vorgestellten Varianten. Sie betont, dass nicht über die Zukunft des Kiosks<br />

entschieden werden kann, ohne dass klar ist, wie es mit der Nutzung des Cafés weitergeht.<br />

GR Hefler spricht sich dafür aus, weitere Maßnahmen am Schlosssee zurückzustellen<br />

zugunsten eines Gesamtkonzeptes für Kiosk und Café.<br />

GR Petersen stimmt ihr grundsätzlich zu, wobei er sich aus Kostengesichtspunkten eher<br />

für einen Neubau des Umkleide- und Kioskgebäudes ausspricht, zumal man dann das<br />

Gebäude frei gestalten kann. Ein Restaurant kann er sich allerdings am jetzigen Standort<br />

des Kioskgebäudes nicht vorstellen. Stattdessen sollte man mögliche Maßnahmen beim<br />

bisherigen Café prüfen, wobei GR Petersen davon ausgeht, dass dann die ursprüngliche<br />

Idee des Cafés am Ufer sicher nicht mehr weiter verfolgt würde.<br />

GR Frick ist der Ansicht, dass auch nach einer Sanierung die Funktionalität des<br />

Kioskgebäudes immer noch eingeschränkt ist. Er befürwortet deshalb ebenfalls einen<br />

Neubau, bei dem ein Gaststättenplaner hinzugezogen werden sollte.<br />

AL Lissner weist darauf hin, dass die Bezuschussung durch die Tourismusförderung bei<br />

einem Neubau des Gebäudes vermutlich höher sein wird.<br />

GR Fiedler, die sich bisher für eine Sanierung ausgesprochen hat, neigt nun nach den von<br />

Architekt Hanawitsch vorgestellten Kostenberechnungen ebenfalls eher zu einem Neubau.<br />

Es muss aber vor der Planung eindeutig geklärt werden, welche Form der Gastronomie der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat am Schlosssee wünscht. Ihrer Ansicht nach ist ein Ganzjahresbetrieb an<br />

diesem Standort nicht sinnvoll.<br />

7


GR Bortfeldt stimmt ihr zu und weist darauf hin, dass in Konstanz am „Hörnle“ ein<br />

gelungenes Konzept für eine Verbindung von Kiosk und Restaurant umgesetzt wurde. Die<br />

Gastronomie wird dort auch nur während der Saison betrieben. GR Bortfeldt hält es für<br />

wichtig, bei der Planung eines Neubaus auf jeden Fall auch andere Standorte zu prüfen<br />

und dabei auch die Anforderungen der Badeaufsicht zu berücksichtigen. Sie gibt zu<br />

bedenken, dass der Standort für ein neues Restaurant so gewählt werden muss, dass<br />

auch Gäste, die nicht weit laufen können, die Räume problemlos erreichen.<br />

GR Sasse spricht sich eindeutig für einen Neubau aus, möglichst als Kombination von<br />

Restaurant und Kiosk.<br />

Nach Ansicht von GR Jehle ist die Entscheidung für einen Neubau des Gebäudes leicht zu<br />

treffen. Schwieriger ist sicher die Frage, ob gleichzeitig ein Restaurantneubau umgesetzt<br />

werden soll. Er erinnert daran, dass die <strong>Gemeinde</strong>räte bei der Besichtigungsfahrt von den<br />

Restaurantlösungen direkt am Wasser begeistert waren. Auch die DLRG-Aufsicht wäre<br />

direkt am Wasser am besten untergebracht. GR Jehle spricht sich angesichts der hohen<br />

Kosten für einen Restaurantneubau für einen Ganzjahresbetrieb aus. Er hält es auch für<br />

denkbar, für dieses Projekt einen Architekten-Wettbewerb durchzuführen.<br />

GR Elben betont, dass beim Kiosk auf jeden Fall Handlungsbedarf besteht, dass die<br />

Kompromisslösung „Sanierung“ für ihn aber ebenfalls nicht in Frage kommt. Die<br />

Badeaufsicht muss seiner Meinung nach nicht direkt am Wasser sein. Das<br />

Aufsichtspersonal braucht aber einen Gesamtüberblick, weshalb der jetzige Standort der<br />

am besten geeignetste ist. Dieser Standort kommt aber wiederum für eine Gastronomie<br />

sicher nicht in Frage.<br />

Der Vorsitzende stellt zusammenfassend als erstes Ergebnis der Diskussion fest, dass die<br />

Sanierung des Umkleide- und Kioskgebäudes nicht in Frage kommt. Vor einer<br />

Entscheidung über den Neubau soll ein Gesamtkonzept für Kiosk und Café mit<br />

verschiedenen Standortvarianten erarbeitet werden. Diese Maßnahmen haben für die<br />

<strong>Gemeinde</strong>räte oberste Priorität.<br />

IV. Beschluss<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte für die in der Aussprache<br />

dargestellte Vorgehensweise in die Wege zu leiten.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az: BL 547.51 Me/AM<br />

8


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 03.07.2012<br />

§ 4 öffentlich<br />

Beratung über die Einrichtung eines Abenteuerspielplatzes auf der „Robinson-Crusoe-<br />

Insel“ im Naturerlebnisbad Schlosssee<br />

Vorgang: <strong>Gemeinde</strong>rat vom 13.03.2012, § 4, öffentlich<br />

I. Sachvortrag<br />

In der Sitzung vom 13.03.2012 haben sowohl Herr Linhart vom der Firma Cucumaz und<br />

Frau Winandi von der Planstatt Senner ihre Planungsüberlegung für die Einrichtung eines<br />

Abenteuerspielplatzes auf der „Robinson-Crusoe-Insel“ im Naturerlebnisbad Schlosssee<br />

anhand von Modellen vorgestellt und erläutert. Die Modelle wurden außerdem anlässlich<br />

des „Mittenfestes“ am 28.04.2012 am Schlosssee der Öffentlichkeit präsentiert.<br />

Eine Aussprache zu den vorgestellten Planungen fand im <strong>Gemeinde</strong>rat bislang nicht statt.<br />

Sofern die Realisierung eines Abenteuerspielplatzes auf der Insel im kommenden Jahr<br />

realisiert werden sollte, müsste noch vor der Sommerpause eine grundsätzliche<br />

Entscheidung dazu getroffen werden, damit bis zur Antragsfrist am 30.09.2012 die<br />

Antragsunterlagen für den Zuschussantrag zur Förderung des Projekts aus<br />

Tourismusmitteln erarbeitet werden können.<br />

Für die Anlegung eines Abenteuerspielplatzes nach den beiden Modellen ist mit Kosten in<br />

der Größenordnung von ca. 300.000,00 € netto zu rechnen. Eine genauere<br />

Kostenberechnung ist jedoch erst im Zuge einer weiteren Beauftragung möglich.<br />

II. Um Beratung wird gebeten<br />

III. Aussprache<br />

AL Meschenmoser erinnert an die Vorstellung der beiden Modelle und weist darauf hin,<br />

dass der <strong>Gemeinde</strong>rat bisher keine Gelegenheit zur Aussprache zu diesem Thema hatte.<br />

Die Entscheidung über die Gestaltung der Robinson-Crusoe-Insel müsste aber sicher Teil<br />

des Gesamtkonzeptes für die weiteren Maßnahmen am Schlosssee sein. AL<br />

Meschenmoser betont, dass die Gesamtkosten für diesen Abenteuerspielplatz höchstens<br />

300.000,00 € betragen sollten.<br />

GR Fiedler ist der Ansicht, dass die Realisierung der Robinson-Crusoe-Insel das<br />

„Tüpfelchen auf dem i“ des Gesamtprojektes Naturerlebnispark Schlosssee darstellt. Sie<br />

hält aber zunächst das Kioskgebäude für wichtiger. Zugunsten dieses Projektes sollte die<br />

Umsetzung der Robinson-Crusoe-Insel eher nochmals verschoben werden. Der neue<br />

Abenteuerspielplatz wäre sicher eine ungeheure Attraktivitätssteigerung für den<br />

Schlosssee, vor allem wenn die Gestaltung an den Interessen Jugendlicher ausgerichtet<br />

wird. Dann sollte aber zwingend vorher ein Parkplatzkonzept erstellt werden.<br />

Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass bei der Priorisierung der einzelnen Bausteine für<br />

den Naturerlebnispark auch das Zuschusskonzept beachtet werden muss. Für das neue<br />

Kioskgebäude kann sicher erst im Jahr 2013 der Zuschussantrag gestellt werden, sodass<br />

frühsten im Herbst 2014 mit einer Baumaßnahme begonnen werden könnte. Die<br />

Planungen für die Robinson-Crusoe-Insel sind allerdings soweit, dass noch in diesem Jahr<br />

9


der Förderantrag gestellt werden könnte, sodass das Projekt im Winter 2013/2014 realisiert<br />

werden könnte.<br />

GR Straub erwidert, dass die Robinson-Crusoe-Insel noch mehr Besucher an den<br />

Schlosssee locken wird. Wenn dann das Bewirtungskonzept noch nicht gelöst ist, sind am<br />

See noch mehr Gäste, die „schlecht versorgt“ werden. GR Straub hält das Modell der<br />

Firma Cucumaz für zu kindlich und weist darauf hin, dass der Vorschlag des Büros Senner<br />

eine ältere Zielgruppe anspricht.<br />

Dies wird von den <strong>Gemeinde</strong>räten Falke und Petersen ebenfalls so gesehen.<br />

GR Bortfeldt betont, dass die Zielgruppe für den neuen Abenteuerspielplatz klar definiert<br />

werden muss, wobei der Vorschlag der Firma Cucumaz eher die Jüngeren anspricht.<br />

GR Elben verweist darauf, dass nicht zwingend eines der Modelle ausgewählt werden<br />

muss. Er hält einen Kompromiss zwischen den beiden Entwürfen für sinnvoll, um Kinder<br />

und Jugendliche von 10 – 18 Jahren anzusprechen.<br />

Der Vorsitzende hält ebenfalls eine gute Kombination aus den beiden Ideen für denkbar.<br />

GR Bauer berichtet, dass sich seine vier Enkelkinder im Alter von 8 – 17 Jahren einheitlich<br />

für die Vorschläge der Firma Cucumaz, kombiniert mit der Rutsche aus dem Modell Senner<br />

ausgesprochen haben. Er gibt zu bedenken, dass die Badeaufsicht und Überwachung für<br />

diesen neuen Spielplatz aber sichergestellt sein muss.<br />

Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass die Überwachung bei der Wasserrutsche sicher<br />

am schwierigsten wäre.<br />

GR Sasse führt aus, dass die schwierige Parksituation bei der Veranstaltung „Swim & Run“<br />

am Wochenende gut zu beobachten war. Dies ist ein großes Problem, das bald gelöst<br />

werden muss. Angesichts der Zuschusssituation spricht sie sich dafür aus, die Realisierung<br />

der Robinson-Crusoe-Insel vorzuziehen. Bei der Planung des Spielplatzes befürwortet sie<br />

eine Kombinationslösung, die aber zielgruppenorientiert ist, sodass sich die einzelnen<br />

Altersgruppen voneinander absondern können.<br />

GR Frick ergänzt, dass die Jugendlichen sicher nicht möchten, dass sich kleinere Kinder in<br />

ihrem Bereich aufhalten. Er bezweifelt, dass sich die Besucherzahlen durch die Robinson-<br />

Crusoe-Insel deutlich steigern werden, da die Jugendlichen sich auch jetzt schon am<br />

Schlosssee aufhalten.<br />

GR Herter befürwortet das Modell der Firma Cucumaz, auch wieder kombiniert mit einer<br />

Wasserrutsche. Sie geht davon aus, dass die älteren Jugendlichen die Insel ohnehin nicht<br />

nutzen werden. GR Herter betont, dass die Parksituation sich mit der zusätzlichen Fläche<br />

auf den beiden Wiesen deutlich verbessert hat und es nur noch an wenigen Tagen zu<br />

Problemen kommt. Bei der Festlegung der Reihenfolge für die Umsetzung der einzelnen<br />

Projekte hält sie ebenfalls eine Orientierung an den Zuschussmöglichkeiten für sinnvoll.<br />

Der Vorsitzende führt aus, dass der Besucherandrang bei „Swim & Run“, kombiniert mit<br />

gutem Badewetter, sicher eine Ausnahme darstellt, zumal an diesem Wochenende eine<br />

der Wiesen noch nicht nutzbar war. Er betont, dass es kaum ein Freibad am Bodensee<br />

gibt, dass so viele Parkplätze aufweisen kann wie der Schlosssee.<br />

GR Jehle gibt zu bedenken, dass für die wenigen Badetage im Sommer sehr viel Geld<br />

ausgegeben wird. Er spricht sich dafür aus, nach Alternativen zu suchen, um die Saison in<br />

den Herbst oder auch den Winter zu verlängern. Neben einer Kunsteisbahn hält er eine<br />

Rodelbahn auf der Insel für denkbar.<br />

10


GR Bortfeldt empfiehlt, dass sich der <strong>Gemeinde</strong>rat für das Thema „Schlosssee“ insgesamt<br />

in einer Klausurtagung länger Zeit nimmt.<br />

Der Vorsitzende wird diese Anregung gerne aufgreifen.<br />

IV. Beschluss<br />

1. Es wird festgestellt, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat sich nicht auf ein Modell festlegen<br />

möchte, sondern eine Kombinationslösung anstrebt. Die Verwaltung wird beauftragt,<br />

mit den beiden Planern entsprechende Gespräche zu führen, wobei die Zielgruppe<br />

genau definiert und in den Fokus gestellt werden sollte.<br />

2. Die <strong>Gemeinde</strong>räte werden in den Fraktionen die mögliche Reihenfolge und zeitliche<br />

Umsetzung der einzelnen Projekte am Schlosssee diskutieren, wobei auch die<br />

Zuschussfrage berücksichtigt werden soll.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az: BL 547.10 Me/Mt<br />

11


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 03.07.2012<br />

§ 5 öffentlich<br />

Beratung über ergänzende weitere Maßnahmen im Naturerlebnisbad Schlosssee<br />

I. Sachvortrag<br />

Neben den in den beiden vorangegangenen Tagesordnungspunkten beratenen<br />

Verbesserungsmaßnahmen hinsichtlich der Robinson-Crusoe-Insel und des Kiosks im<br />

Freibad sind ergänzend weitere Maßnahmen im Naturerlebnisbad Schlosssee vorgesehen,<br />

um die Attraktivität und Qualität des Freibads zu erhalten bzw. noch zu steigern. Die<br />

nachstehende Auflistung, die jedoch nicht als Reihenfolge zu werten ist, sieht folgende<br />

Maßnahmen vor:<br />

1. Erneuerung des zweiten Badestegs auf der Nordostseite des Freibads im Stil des<br />

bereits neuen Badestegs 1. Bei ähnlicher Ausdehnung und Ausführung entstehen<br />

hier geschätzte Kosten in Höhe von 70.000,00 € netto.<br />

2. Schaffung von neuen Umkleidemöglichkeiten im Freibadgelände (z. B.<br />

Umkleideschnecken).<br />

3. Umgestaltung von vorhandenen Teilen der Schwimmstege zu Badeinseln (z. B.<br />

Holzbelag, optische Verbesserung)<br />

4. Installation einer Wasserfontaine im Schlosssee<br />

5. Erneuerung der vorhandenen Holzliegen<br />

6. Verbesserung und Neugestaltung der Abfallinseln<br />

Sofern es sich bei den vorstehenden Maßnahmen nicht um reine Unterhaltungsarbeiten<br />

handelt, kann dafür ein Zuschuss aus Mitteln der Tourismusförderung beantragt werden.<br />

Antragsfrist für eine mögliche Bewilligung 2013 ist der 30.09.2012.<br />

II. Um Beratung wird gebeten<br />

III. Aussprache<br />

GR Frick verweist darauf, dass die Erneuerung der Holzliegen, die neuen<br />

Umkleidemöglichkeiten sowie die Abfallinseln zeitnah realisiert werden könnten. Die<br />

übrigen Vorschläge sollten in das Gesamtkonzept aufgenommen werden.<br />

GR Fiedler stimmt ihm zu. Sie sieht bei den genannten Aufgaben dringenden<br />

Handlungsbedarf, wobei ihrer Ansicht nach nicht auf eine Genehmigung der<br />

Zuschussanträge gewartet werden sollte.<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass die Verwaltung bei den Umkleidemöglichkeiten bereits<br />

verschiedene Varianten geprüft hat.<br />

12


AL Meschenmoser ergänzt, dass aber noch Zeit benötigt wird, um diese Maßnahme<br />

ordentlich vorzubereiten. Die von GR Frick genannten Elemente könnten aber im Frühjahr<br />

2013 realisiert werden.<br />

GR Herter weist darauf hin, dass es sicher auch kein großer Aufwand wäre, den Holzbelag<br />

auf den Schwimmstegen aufzubringen. Diese Maßnahme könnte ebenfalls zeitnah<br />

umgesetzt werden.<br />

AL Meschenmoser stimmt ihr zu, dass hier mit wenig Aufwand viel für die Gäste erreicht<br />

werden könnte.<br />

GR Hefler regt an, den zweiten Badesteg in einen Zuschussantrag mitaufzunehmen.<br />

IV. Beschluss<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, zumindest die Maßnahmen Holzliegen, Abfallinseln und<br />

Umkleidemöglichkeiten zur nächsten Badesaison 2013 umzusetzen und die<br />

Zuschussmöglichkeiten zu prüfen.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az: BL 574.10 Me/Mt<br />

13


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 03.07.2012<br />

§ 6 öffentlich<br />

Information über die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen im<br />

Hinblick auf eine Flächenreduzierung zugunsten der Klarstellungs- und<br />

Ergänzungssatzung „Höhenweg“<br />

Vorgang: GR vom 19.06.2012, TOP 3, öffentlich<br />

I. Sachvortrag<br />

In der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 19.06.2012 wurde über die während der öffentlichen<br />

Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Höhenweg“ eingegangenen<br />

Stellungnahmen beraten. Unter anderem wurde hierzu beschlossen, dass der Forderung<br />

des Regierungspräsidiums Tübingen, dass vor der Neuausweisung von Bauplätzen im<br />

Rahmen der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Flächen in gleichem Umfang an<br />

anderer Stelle aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen sind, grundsätzlich<br />

nachgekommen wird. Es handelt sich hierbei um eine Fläche von ca. 0,7 ha.<br />

Die Verwaltung wurde beauftragt, in der nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung über die im<br />

wirksamen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen im Hinblick auf eine<br />

mögliche Herausnahme zu informieren. Der Sitzungsvorlage liegen entsprechende<br />

Auszüge aus dem wirksamen Flächennutzungsplan mit kurzen Informationen zur Fläche<br />

bei (siehe Anlage 60).<br />

Bei einer evtl. Herausnahme von dargestellten Mischbauflächen ist zu beachten, dass<br />

diese nur zu 50 % auf Wohnbauflächen angerechnet werden, d. h. es ist die doppelte<br />

Fläche zu berücksichtigen.<br />

II. Die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates werden gebeten, sich bis zur nächsten<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 10.07.2012 Gedanken über die Herausnahme einer Fläche<br />

aus dem Flächennutzungsplan zu machen.<br />

III. Hiervon nimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat Kenntnis<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az: BL 621.41.05 Sk<br />

14


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 03.07.2012<br />

§ 7 öffentlich<br />

Vergabe der Betriebsführung für die Straßenbeleuchtung in der <strong>Gemeinde</strong><br />

I. Sachvortrag<br />

Im Rahmen des mit der früheren Badenwerk AG geschlossenen Stromversorgungsvertrages<br />

B (früherer Konzessionsvertrag) wurde seinerzeit auch ein Straßenbeleuchtungsvertrag<br />

mit der Badenwerk AG geschlossen. Dieser Straßenbeleuchtungsvertrag vom<br />

16.07./14.08.1991 ist zum 31.12.2010 abgelaufen. Durch die Liberalisierung auf dem<br />

Energiesektor ist ein Straßenbeleuchtungsvertrag heute nicht mehr an die Stromkonzession<br />

gebunden.<br />

Nach Ablauf des bisherigen Straßenbeleuchtungsvertrages musste die EnBW die<br />

kompletten Straßenbeleuchtungsanlagen in das Eigentum der <strong>Gemeinde</strong> übertragen und<br />

der <strong>Gemeinde</strong> entsprechende Bestandsnachweise (Pläne und Beschreibungen) vorlegen.<br />

Aufgrund der Vielzahl der zu bearbeitenden <strong>Gemeinde</strong>n konnte die EnBW für die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> erst im Januar 2012 die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.<br />

Bis zu diesem Zeitpunkt hat die EnBW die Straßenbeleuchtungsanlagen in <strong>Salem</strong> auch<br />

nach Ablauf des Straßenbeleuchtungsvertrages weiterhin betreut. Gleichzeitig mit der<br />

Übernahme der Straßenbeleuchtung war der Abschluss einer Betriebsvereinbarung mit der<br />

EnBW, vertreten durch die EKB Kommunale Beteiligungen GmbH aus Stuttgart für die<br />

Mitbenutzung des Freileitungsnetzes für die Straßenbeleuchtung erforderlich, da das<br />

Freileitungsnetz nicht wie die Straßenbeleuchtung selbst in das Eigentum der <strong>Gemeinde</strong><br />

übergegangen ist. Im Rahmen der geschlossenen Betriebsvereinbarung vom 14.02.2011/<br />

01.02.2012 hat die Firma EKB das Freileitungsnetz so zu unterhalten, dass ein<br />

störungsfreier Betrieb der Straßenbeleuchtung möglich ist. Für die vertraglich vereinbarten<br />

Leistungen hat die <strong>Gemeinde</strong> an die EKB ein Pauschalentgelt in Höhe von 200,00 €/km<br />

Freileitung netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer jährlich zu bezahlen. Das für die<br />

Straßenbeleuchtung mitbenutzte Freileitungsnetz hat in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> eine Länge<br />

von 18,6 km. Daraus errechnet sich ein Jahresentgelt von netto 3.720,00 €.<br />

Um die Einhaltung aller gesetzlichen und technischen Vorgaben beim Betrieb der<br />

Straßenbeleuchtung zu gewährleisten, ist die Betriebsführung für die Straßenbeleuchtung<br />

an einen qualifizierten und zugelassenen Dienstleister zu vergeben. Die <strong>Gemeinde</strong> ist mit<br />

eigenem Personal nur in der Lage, den Austausch von Leuchtmitteln und kleinere Eingriffe<br />

in die Steuerung der Straßenbeleuchtung vorzunehmen. Für die sicherheitstechnische<br />

Überwachung fehlen der <strong>Gemeinde</strong> sowohl die personellen als auch die technischen<br />

Voraussetzungen.<br />

Die Verwaltung hat deshalb die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung bei den lokal<br />

agierenden Dienstleistern EnBW Regional AG, Technische Werke Friedrichshafen und<br />

Stadtwerke Überlingen beschränkt ausgeschrieben. Der Ausschreibung lag ein<br />

Leistungskatalog zugrunde, in dem die zu erbringenden Leistungen detailliert je nach<br />

Häufigkeit (dauerhaft, jährlich, alle 4 Jahre und bei Bedarf) beschrieben worden sind.<br />

Alle 3 aufgeforderten Anbieter haben ein Angebot abgegeben. In der nichtöffentlichen<br />

Anlage 36 sind die 3 Angebote dargestellt.<br />

15


Das Angebot der EnBW beinhaltet neben einer Pauschale für die Betriebsführung den<br />

Verzicht auf die Berechnung des vereinbarten Entgelts in Höhe von 200,00 €/km<br />

Freileitung während der Laufzeit eines Betriebsführungsvertrages für die<br />

Straßenbeleuchtung. Bei einer gemeinsamen Beauftragung der Betriebsführung für die<br />

Straßenbeleuchtung und der Unterhaltung des Freileitungsnetzes entstehen der EnBW<br />

Synergievorteile, die sie durch den Verzicht auf das Entgelt für die Unterhaltung der<br />

Freileitungen an die <strong>Gemeinde</strong> weitergibt.<br />

Unter Berücksichtigung der nicht zu erbringenden Zahlungen für die Unterhaltung der<br />

Freileitungen hat die EnBW das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Es wird deshalb<br />

vorgeschlagen, die Betriebsführung für die Straßenbeleuchtung an die EnBW Regional AG<br />

auf die Dauer von 4 Jahren zu vergeben.<br />

II. Antrag des Bürgermeisters<br />

Der Vergabe der Betriebsführung für die Straßenbeleuchtung in der <strong>Gemeinde</strong> an die<br />

EnBW Regional AG auf die Dauer von 4 Jahren auf der Grundlage des Angebots vom<br />

15.06.2012 zuzustimmen.<br />

III. Beschluss<br />

Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az: BL 656.42 Me/Mt<br />

16


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 03.07.2012<br />

§ 8 öffentlich<br />

Durchführung von Maßnahmen am RÜB Mittelstenweiler zur Verbesserung der<br />

Regenwasserbehandlung<br />

I. Sachvortrag<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> ist mit den Teilorten Mittelstenweiler, Oberstenweiler und<br />

Grasbeuren an die Kläranlage Grasbeuren angeschlossen und insofern auch Mitglied des<br />

Abwasserzweckverbandes „Obere Seefelder Aach“ mit Sitz in Bermatingen. In der<br />

Verbandssatzung vom 04.09.1973 ist unter anderem auch geregelt, welche Anlagen sich<br />

im Eigentum des Zweckverbandes befinden. Bezüglich der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> sind folgende<br />

Anlagen in der Satzung als Verbandsanlagen bezeichnet:<br />

a) Sammelkanal, beginnend am südwestlichen Ortsetterende von Mittelstenweiler,<br />

weiterführend in Richtung Bermatingen.<br />

b) Sammelkanal vom südwestlichen Ortsetterende Grasbeuren bis zum<br />

Zuleitungssammler zur Kläranlage.<br />

c) Sammelkanal, beginnend am südwestlichen Ortsetterende von Oberstenweiler und<br />

weiterführend durch Mittelstenweiler hindurch bis zum Anschluss an den<br />

bestehenden Sammelkanal, der am südwestlichen Ortsetterende von Mittelstenweiler<br />

beginnt.<br />

d) Im Verlauf der Verbandssammler erforderliche Bauwerke wie Kreuzungen von<br />

Wasserläufen, Regenüberläufe, Regenüberlaufbecken und Pumpwerke.<br />

Entsprechend der weiteren Regelung in der Verbandssatzung hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

seinerzeit den Verbandssammler von Oberstenweiler nach Mittelstenweiler einschließlich<br />

dem Regenüberlauf Oberstenweiler und dem Regenüberlaufbecken Mittelstenweiler<br />

gebaut. Die Unterhaltung dieser Verbandsanlagen mit Ausnahme des Sammlers innerhalb<br />

des Ortsetters Mittelstenweiler obliegt dem Abwasserverband Obere Seefelder Aach.<br />

Dementsprechend musste der Abwasserverband für die Regenüberläufe und<br />

Regenüberlaufbecken nach Ablauf der bisherigen Erlaubnis beim Landratsamt<br />

Bodenseekreis als Untere Wasserrechtsbehörde die Neuerteilung der wasserrechtlichen<br />

Erlaubnisse für die Mischwasserentlastungen beantragen. Mit Entscheidung vom<br />

21.12.2011 hat das Landratsamt Bodenseekreis für die Anlagen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Salem</strong><br />

folgende Auflagen in die neue wasserrechtliche Erlaubnis aufgenommen:<br />

1. Das RÜB Mittelstenweiler ist bis 30.06.2013 entsprechend dem Stand der Technik in<br />

Abstimmung mit der Wasserbehörde nachzurüsten. Die Abwirtschaftung des<br />

Beckens hat automatisch zu erfolgen. Die Drosselwassermenge ist auf 25 l/s zu<br />

beschränken.<br />

2. Die Entlastungstätigkeit des RÜB Mittelstenweiler ist mittels Datensammler zu<br />

dokumentieren. Es wird empfohlen, die Daten mittels Fernwirktechnik zur Kläranlage<br />

des Zweckverbandes zu übertragen.<br />

17


3. Die Drosselschiebereinstellung im RÜ Oberstenweiler ist zu dokumentieren. Das<br />

Ergebnis ist der Wasserbehörde bis 30.06.2012 vorzulegen.<br />

4. Für Obersten- und Mittelstenweiler ist ein Fremdwasserkonzept zu erstellen und der<br />

Wasserbehörde bis 31.12.2012 vorzulegen.<br />

Im Rahmen einer Besprechung zwischen den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden<br />

wurde vereinbart, dass die auf dem jeweiligen <strong>Gemeinde</strong>gebiet notwendigen Maßnahmen<br />

von der jeweiligen <strong>Gemeinde</strong> in Eigenregie durchgeführt werden sollen. Die<br />

Verbandsverwaltung bereitet derzeit eine entsprechende Neufassung der<br />

Verbandssatzung vor, in der die Unterhaltung und die Bewirtschaftung der<br />

Verbandsanlagen entsprechend neu und eindeutig geregelt werden sollen.<br />

Das RÜB Mittelstenweiler entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Das RÜB<br />

Mittelstenweiler verfügt über keine Steuerung zur Abwirtschaftung des Beckens, es gibt<br />

keine Fernwirktechnik zur Übertragung der Einstaudaten an die Kläranlage und es ist keine<br />

automatische Reinigungseinrichtung vorhanden. Das RÜB Mittelstenweiler ist deshalb um<br />

diese Anlagen nachzurüsten. Dabei sollen gleichzeitig notwendige sonstige<br />

Sanierungsarbeiten (z. B. Betonsanierung) mit ausgeführt werden.<br />

Das Ingenieurbüro Dr. Ing. W. Götzelmann und Partner GmbH aus Stuttgart, das auch die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> für die Kläranlage <strong>Salem</strong> betreut, hat im Auftrag des<br />

Abwasserzweckverbandes die Maßnahmen an den Regenwasserbehandlungsanlagen laut<br />

Entscheidung des Landratsamtes vom 21.12.2011 zusammengestellt. Für die Nachrüstung<br />

des RÜB Mittelstenweiler zur Reduzierung der Drosselwassermenge, den Neubau eines<br />

Messschachtes und der neuen Mess- und Fernwirktechnik hat das Ingenieurbüro<br />

Götzelmann die Kosten auf voraussichtlich brutto 140.000,00 € geschätzt. Zusätzlich sollte<br />

das RÜB mit einer automatischen Reinigungseinrichtung (z. B. Schwenkstrahlreiniger)<br />

ausgestattet werden. Außerdem hat eine Besichtigung gezeigt, dass im Becken teilweise<br />

Betonschäden (Abplatzungen, freiliegende Bewehrungseisen) vorhanden sind. Das<br />

Ingenieurbüro Götzelmann hat deshalb die Kostenschätzung um die Reinigungseinrichtung<br />

und die erforderlichen Betonsanierungsarbeiten ergänzt. Nach der Kostenschätzung vom<br />

05.06.2012 ist nunmehr mit Gesamtkosten in Höhe von brutto voraussichtlich 182.000,00 €<br />

einschließlich Nebenkosten für die Nachrüstung und Sanierung des RÜB Mittelstenweiler<br />

zu rechnen. Hinzu kommen noch die Kosten für die erstmalige Herstellung eines<br />

Stromanschlusses, die derzeit noch nicht beziffert werden können.<br />

Unter Beachtung der Frist in der wasserrechtlichen Erlaubnis (30.06.2013) ist die<br />

Ausführung der erforderlichen Arbeiten für Frühjahr 2013 vorgesehen. Dementsprechend<br />

wurde das Ingenieurbüro Götzelmann mit der Planung und Bauausführung für die<br />

Nachrüstung und Sanierung des RÜB Mittelstenweiler beauftragt.<br />

II. Antrag des Bürgermeisters<br />

1. Der Nachrüstung und Sanierung des Regenüberlaufbeckens Mittelstenweiler<br />

zuzustimmen.<br />

2. Die erforderlichen Haushaltsmittel im Vermögenshaushalt 2013 zu veranschlagen.<br />

18


III. Beschluss<br />

Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az: BL 701.43 Me/Mt<br />

19


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 03.07.2012<br />

§ 9 öffentlich<br />

Antrag der Fraktion „Bündnis für <strong>Salem</strong>“ auf Erfassung von Baulandreserven auf<br />

bauplanerisch bereits ausgewiesenen Flächen<br />

I. Sachvortrag<br />

Die Fraktion „Bündnis für <strong>Salem</strong>“ hat im Anschluss an die <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom<br />

19.06.2012 dem Vorsitzenden den in Kopie beiliegenden Antrag (Anlage 61) übergeben.<br />

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:<br />

„Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung wird aufgefordert,<br />

1. auf der Grundlage des vom Landesvermessungsamt geführten ALK/ALB (automatisiertes<br />

Liegenschaftskataster/Liegenschaftsbuch) die in <strong>Salem</strong> vorhandenen Baulandreserven<br />

auf bauplanerisch bereits ausgewiesenen Flächen für Wohnungsbau<br />

und Gewerbe zu ermitteln,<br />

2. die ermittelten Flächen mit folgenden Zusatzinformationen zu beschreiben:<br />

- Gemarkung<br />

- Flurstücksnummer<br />

- ausgewiesene/geplante Flächennutzung nach den Kategorien der<br />

Bauleitplanung<br />

- Datum des Inkrafttretens des betreffenden Bauleitplanes<br />

- Erschließung/-möglichkeit<br />

- erkennbare Hindernisse einer Bebauung<br />

- Eigentumsverhältnisse (<strong>Gemeinde</strong>/privat),<br />

3. die Ergebnisse in kartografischer und textlicher Form der Öffentlichkeit zugänglich zu<br />

machen, soweit dies rechtlich zulässig ist.“<br />

Die Vertreter des Bündnisses für <strong>Salem</strong> werden im Verlaufe der Sitzung diesen Antrag<br />

näher erläutern und begründen.<br />

II. Um Beratung und Entscheidung wird gebeten<br />

III. Aussprache<br />

GR Dr. Hanke erläutert ausführlich den Antrag der Fraktion Bündnis für <strong>Salem</strong>:<br />

„Die Forderung nach Verminderung des Flächenverbrauchs steht seit vielen Jahren auf der<br />

politischen Agenda aller Parteien.<br />

Unerwünschte Folgen der Ausweitung der Siedlungsflächen in den Außenbereich sind vor<br />

allem:<br />

� Verlust landwirtschaftlicher Flächen<br />

20


� Verlust / Beeinträchtigung wertvoller Biotope, des Wasserhaushalts, des Lokalklimas,<br />

des Erholungsraumes....<br />

� erhöhter Aufwand für Infrastrukturen, höheres Verkehrsaufkommen...<br />

Das Konzept der Ausgleichsflächen kann nicht alle Folgen neutralisieren, z. B. ist die<br />

Fläche ist nicht vermehrbar, nicht alle bedrohten Tier- und Pflanzenarten können<br />

umgesiedelt werden...<br />

Der Vorrang der Innenverdichtung vor Ausweisung neuer Bauflächen im Außenbereich ist<br />

seit 2004 rechtlich abgesichert (BauGB § 1 a).<br />

Förderprogramme zur Umsetzung dieser Vorgaben wie MELAP ("Modellprojekt<br />

Eindämmung des Landschaftsverbrauchs durch Aktivierung des innerörtlichen Potentials")<br />

zeitigten nur geringfügige Erfolge.<br />

Mit den „Hinweisen für die Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise“ vom<br />

1.1.2009 liegt erstmals ein verbindliches Verfahren für die Berechnung des Bedarfs an<br />

Wohnbauflächen vor. Die wichtigsten Parameter sind<br />

� die Entwicklung der Einwohnerzahl gemäß der Prognose des Statischen<br />

Landesamtes<br />

� die Annahme einer fortgesetzten Erhöhung des Wohnraumanspruchs pro Einwohner<br />

(0,5 % p.a.).<br />

Dabei ist jeder Teilort ist getrennt zu betrachten; dezentrale Teilorte ohne nennenswerte<br />

Infrastruktur sind auf die Eigenentwicklung des Teilorts zu beschränken. Unter<br />

Eigenentwicklung ist der Wohnbaubedarf der Ortsansässigen zur Eigennutzung zu<br />

verstehen.<br />

Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der vorgenannten „Hinweise“ ist nach wie<br />

vor völlig unbefriedigend, da die Erstellung eines Baulückenkatasters bislang lediglich<br />

Empfehlungscharakter hat (BauGB § 200 a). Wir weisen aber darauf hin, dass das Land<br />

ein Gesetz zur verpflichtenden Aufstellung einer solchen Katasters und seiner<br />

Berücksichtigung in der Bauleitplanung vorbereitet. Vor diesem Hintergrund ist auch die<br />

Aufforderung des Regierungspräsidiums und unsere Empfehlung zu sehen.<br />

Nach der Landtagsdrucksache 14/2723 vom 1.4.2009 sollen bereits mehr als 500<br />

<strong>Gemeinde</strong>n in BW ihre Innenentwicklungspotentiale in fortschreibungsfähigen Übersichten<br />

dokumentiert haben.<br />

Ein Beispiel für das zuvor Gesagte ist der <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverband Meersburg mit<br />

den <strong>Gemeinde</strong>n Hagnau, Stetten, Meersburg und Uhldingen-Mühlhofen (insgesamt 8<br />

Teilorte) (Anlage 62). Die Datenerhebung erfolgte 2009 auf der Basis von Luftbildern und<br />

dem Abgleich / Aktualisierung in Kooperation mit den <strong>Gemeinde</strong>verwaltungen. Es ergab<br />

sich ein Innenentwicklungspotential von 171 Wohnbauflächen (15 ha) und 39<br />

Mischbauflächen (5 ha). Im Flächennutzungsplan von 2010 wurden hieraus keine<br />

Konsequenzen gezogen.<br />

<strong>Salem</strong> ist (neben Neukirch) Spitzenreiter beim Flächenverbrauch im Kreis. Dieser betrug<br />

im Zeitraum 2004 bis 2010 (siehe beiliegende Grafik – Anlage 63):<br />

� Wohnbauflächen 14 ha (+ 7, 6%) bei gleichbleibender Einwohnerzahl<br />

� Gewerbeflächen 6 ha (+ 18, 8%) bei leicht sinkender Zahl der Arbeitsplätze (- 2,3%);<br />

im Kreis hingegen lag der Zuwachs an Gewerbeflächen (+ 9 %) unter dem Zuwachs an<br />

Arbeitsplätzen (+ 10,5 %)<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> hat sich das Ziel gesetzt, die Kernorte (Mimmenhausen, Neufrach,<br />

Stefansfeld) zu stärken. Dieses Ziel hat sie komplett verfehlt: Vor 40 Jahren war der Anteil<br />

der Einwohner in den Kernorten an der Gesamtbevölkerung höher als heute: Die Kernorte<br />

21


wuchsen um 66 %, die übrigen Teilorte um 76 %, Mittelstenweiler um 110 %. Diese<br />

Entwicklungstendenz setzt sich bis heute ungebrochen fort“.<br />

GR Herter hält das Kataster von Meersburg als Beispiel für nicht nachvollziehbar, da doch<br />

gerade Meersburg einige neue Baugebiete ausgewiesen hat.<br />

GR Dr. Hanke erinnert daran, dass die Forderung nach der Innenverdichtung ja noch nicht<br />

gesetzlich geregelt ist und deshalb das Regierungspräsidium über die entsprechenden<br />

Bebauungspläne noch nicht entscheidet.<br />

Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass ein privates Grundstück doch nicht in ein solches<br />

Kataster aufgenommen werden kann, wenn der Eigentümer nicht abgabebereit ist, da<br />

diese Flächen dem Markt ja tatsächlich nicht zur Verfügung stehen. Eine Veröffentlichung<br />

würde sicher auch von den Grundstückseigentümern abgelehnt.<br />

GR Fiedler führt aus, dass die Vertreter ihrer Fraktion die Bedenken von GR Herter<br />

grundsätzlich teilen. Sie gibt zu bedenken, welche Vorteile die Veröffentlichung der<br />

Freiflächen bringt, wenn diese nicht zur Verfügung stehen. Die <strong>Gemeinde</strong> könnte sich<br />

dadurch in Zukunft selbst einschränken, weil die Fachbehörden dann auf diese freien<br />

Flächen verweisen könnten.<br />

GR Petersen weist darauf hin, dass das Bauflächenkataster ein Service für die Bürger<br />

darstellt, sowohl für die Kauf-, als auch für die Verkaufsinteressenten. Gegen die<br />

Datenschutzbestimmungen wird nicht verstoßen. Er betont, dass zumindest die Möglichkeit<br />

besteht, dass mit Hilfe dieses Katasters einige Grundstücke im Innenbereich veräußert<br />

werden.<br />

GR Sasse dankt GR Dr. Hanke für seine umfangreiche Recherchearbeit zu diesem Thema.<br />

Es ist sicher richtig und allen <strong>Gemeinde</strong>räten klar, dass mit der Fläche sparsam<br />

umgegangen werden muss. Ihrer Ansicht nach ist allerdings fraglich, was das<br />

Bauflächenkataster für Vorteile bringt. Sie bezweifelt, dass der Flächenverbrauch dadurch<br />

minimiert wird. Insgesamt sieht sie auch die Innenverdichtung mit Bedenken, da es doch<br />

auch vorteilhaft ist, wenn innerorts noch grüne Flächen vorhanden sind.<br />

GR Dr. Hanke betont nochmals, dass das entsprechende Gesetz kommen wird, das dann<br />

die <strong>Gemeinde</strong> zu einer Innenverdichtung zwingt. Es wird dann in den kleineren Teilorten<br />

kaum mehr eine bauliche Entwicklung möglich sein und die Bebauung wird sich auf die drei<br />

zentralen Orte beschränken.<br />

GR Koester bezweifelt, dass die Bürger die Aufstellung dieses Katasters unterstützen<br />

werden. Diese innerörtlichen Freiflächen sollte man auch für einheimische<br />

Bauinteressenten freihalten.<br />

GR Elben hingegen ist der Ansicht, dass man sich nicht gegen die Aufstellung des<br />

Katasters wehren sollte, zumal es in absehbarer Zeit ohnehin gesetzlich vorgeschrieben<br />

sein wird. Er steht deshalb voll hinter dem Antrag des Bündnis für <strong>Salem</strong>.<br />

Der Vorsitzende führt aus, dass das MELAP-Programm, das ebenfalls die<br />

Innenverdichtung zum Ziel hat, nur geringen Erfolg hatte, weil den Kommunen das<br />

Instrument fehlt, auf private Grundstückseigentümer einzuwirken. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> hat<br />

dieses Programm im Teilort Weildorf umgesetzt. Dabei ist die <strong>Gemeinde</strong> aber immer<br />

wieder an Grenzen gestoßen, wenn die Grundstückseigentümer eben nicht abgabebereit<br />

sind. Der Vorsitzende bestätigt, dass in der Landesregierung tatsächlich darüber diskutiert<br />

wird, dass die Kommunen Möglichkeiten zur Einwirkung auf die Grundstückseigentümer<br />

erhalten sollen. Zu der Kritik an dem hohen Flächenverbrauch in <strong>Salem</strong> bemerkt der<br />

Vorsitzende, dass die Kritiker dann aber auch darlegen sollten, welches Baugebiet man in<br />

der Vergangenheit hätte nicht entwickeln sollen, bzw. welchen Gewerbebetrieb man hätte<br />

ablehnen sollen. Grundsätzlich kann er sich die Aufstellung des Bauflächenkatasters<br />

22


vorstellen. Der Vorsitzende betont aber, dass die <strong>Gemeinde</strong> weiterhin auch selbst<br />

Bauflächen im Eigentum haben muss, um diese Interessenten anbieten zu können.<br />

GR Dr. Hanke gibt zu bedenken, dass ein „Abschotten“ der privaten Freiflächen im<br />

Innenbereich ohnehin überholt ist, da diese Freiflächen in Google-Earth für jeden<br />

Interessierten einsehbar sind.<br />

Über den<br />

A N T R A G<br />

der Fraktion „Bündnis für <strong>Salem</strong>“ wird nun wie folgt abgestimmt:<br />

8 Ja-Stimmen, 10 Gegenstimmen, 3 Enthaltungen.<br />

Der Antrag ist somit abgelehnt.<br />

IV. Beschluss<br />

Den Antrag der Fraktion „Bündnis für <strong>Salem</strong>“ auf Erfassung von Baulandreserven auf<br />

bauplanerisch bereits ausgewiesenen Flächen mehrheitlich abzulehnen (8 Gegenstimmen,<br />

3 Enthaltungen).<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az: BL 621.21 Me/AM<br />

23


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 03.07.2012<br />

§ 10 öffentlich<br />

Rückerstattung von Gewerbesteuer und Festsetzung von Erstattungszinsen für eine<br />

Gewerbesteuerforderung – Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe<br />

I. Sachvortrag<br />

Nachdem der <strong>Gemeinde</strong>rat in der Sitzung vom 19.06.2012 nichtöffentlich über die<br />

rechtlichen Gründe für die Neufestsetzung des Gewerbesteuermessbescheids durch das<br />

Finanzamt Überlingen ausführlich informiert wurde, hat der <strong>Gemeinde</strong>rat über die<br />

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für eine Rückerstattung an Gewerbesteuer<br />

und Erstattungszinsen mit jeweils rd. 600.000,00 Euro zu entscheiden.<br />

Für die Führung der Haushaltswirtschaft während des Haushaltsjahres sind die<br />

Ausgabenansätze des Haushaltsplans verbindlich (Grundsatz der sachlichen Bindung) und<br />

die <strong>Gemeinde</strong>n verpflichtet, die Mittel so zu verwalten, dass Sie zur Deckung der<br />

Ausgaben reichen. Da die Ausgabenansätze zu einem großen Teil aber nur geschätzt<br />

werden können und dabei erhebliche Unsicherheitsfaktoren bestehen, lässt sich die<br />

Überschreitung von einzelnen Ausgabeansätzen nicht vermeiden. Dieser Tatsache hat der<br />

Gesetzgeber Rechnung getragen und unter bestimmten Voraussetzungen<br />

Haushaltsüberschreitungen (sog. Überplanmäßige Ausgaben) zugelassen.<br />

Überplanmäßige Ausgaben sind Sollausgaben, die die im Haushaltsjahr veranschlagten<br />

Beträge übersteigen. Ein erheblicher Fehlbetrag darf durch die Leistung einer<br />

überplanmäßigen Ausgabe nicht entstehen, wäre dies der Fall, so müsste die <strong>Gemeinde</strong><br />

eine Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 82 Abs. 2 Nr. 1 GemO erlassen.<br />

Trotz der angekündigten Rückerstattung bewegt sich die Gewerbesteuer über dem<br />

geplanten Haushaltsansatz. Insofern besteht hier für den <strong>Gemeinde</strong>rat kein<br />

Handlungsbedarf.<br />

Im Bereich der Erstattungszinsen wird der Ansatz jedoch erheblich überschritten<br />

(Planansatz 18.147 €), sodass eine überplanmäßige Ausgabe entsteht, die entsprechend<br />

der Vorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat zu beschließen ist. Gemäß<br />

§ 84 Abs. 1 GemO sind unter anderem überplanmäßige Ausgaben dann zulässig, wenn die<br />

Ausgabe unabweisbar ist und kein erheblicher Fehlbetrag entsteht. Nachdem die Ausgabe<br />

aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung erfolgt, ist diese unabweisbar. Des Weiteren<br />

kann die Ausgabe durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, beim<br />

Einkommensteueranteil und den Finanzzuweisungen aufgefangen werden. Die Grenze für<br />

einen erheblichen Fehlbetrag wird in der Literatur zwischen 3 -5 % des Haushaltsvolumens<br />

einer <strong>Gemeinde</strong> angegeben – je nach Finanzsituation. Für das Jahr 2012 wäre dies bei der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> bei einem Betrag zwischen 800 T€ und 1.500 T€ gegeben. Insofern ist<br />

keine Nachtragssatzung erforderlich.<br />

Im Hinblick auf die während der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung erfolgte Diskussion muss<br />

nochmals darauf hingewiesen werden, dass die <strong>Gemeinde</strong>n bei der Gewerbesteuer an die<br />

Festsetzungen des Finanzamts im Grundlagenbescheid gebunden sind. Insofern besteht<br />

für die <strong>Gemeinde</strong> auch kein Handlungsspielraum bei der Festsetzung der Gewerbesteuer.<br />

Des Weiteren sind die Modalitäten der Verzinsung von Steuerschulden in der<br />

Abgabenordnung klar geregelt, sodass die <strong>Gemeinde</strong> auch hier nicht umhin kommt, eine<br />

Verzinsung entsprechend § 233 a AO vorzunehmen.<br />

24


Bezüglich des Arguments einer zu spät erfolgten Information des <strong>Gemeinde</strong>rats, bleibt<br />

festzuhalten, dass die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung aufgrund des guten Verhältnisses zum<br />

Finanzamt vorab mündlich über die Entscheidung bezüglich der Gewerbesteuererstattung<br />

informiert wurde. Dies ist in der Praxis nicht üblich. Die Information der <strong>Gemeinde</strong> erfolgt<br />

i.d.R. durch Übersendung der Grundlagenbescheide im Datenträgeraustausch. Zum<br />

Zeitpunkt der Information des <strong>Gemeinde</strong>rates war der neue Gewerbesteuermessbescheid<br />

des Finanzamtes noch nicht erlassen.<br />

Nachdem die mündliche Information der Verwaltung erfolgte wurde eine schriftliche<br />

Stellungnahme des Finanzamtes bezüglich der Entwicklung dieses Gewerbesteuerfalls<br />

angefordert, die mit Schreiben vom 15.06.2012 gewährt wurde.<br />

Die Entwicklung der allgemeinen Haushaltswirtschaft der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> für das Jahr<br />

2012 wird in der Sitzung vom 24.07.2012 gemeinsam mit der Vorlage des<br />

Rechenschaftsberichtes für das Jahr 2011 ausführlich von der Verwaltung dargestellt.<br />

II. Antrag des Bürgermeisters<br />

1. Der erforderlichen überplanmäßigen Ausgabe bei den Erstattungszinsen (HH-Stelle:<br />

1.0300.8420) zuzustimmen.<br />

2. Davon Kenntnis zu nehmen, dass durch die Erstattungsbeträge kein erheblicher<br />

Fehlbetrag im Haushaltsjahr 2012 entsteht.<br />

III. Beschluss<br />

Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az: ZD Li/Si<br />

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Anfragen und Bekanntgaben<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 03.07.2012<br />

1. Sturmschaden an der Kegelbahn Weildorf<br />

§ 11 öffentlich<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass die Kegelbahn Weildorf durch den starken Sturm am<br />

Samstagabend schwer beschädigt wurde. Er betont, dass alle über die Schäden an dem<br />

„Vorzeigeobjekt“ der <strong>Gemeinde</strong> entsetzt sind. In Kürze wird ein Vertreter der Versicherung<br />

sich die Situation vor Ort anschauen. Ziel ist, die Kegelbahn zeitnah zu reparieren. Sie wird<br />

vermutlich Anfang September wieder zur Verfügung stehen.<br />

GR Elben gibt zu bedenken, ob ein Konstruktionsfehler Grund dafür sein könnte, dass die<br />

Kegelbahn nun so kurz nach der Sanierung „weggeblasen“ wird.<br />

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es noch viel zu früh ist, hierzu eine Aussage zu<br />

treffen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat wird von der Verwaltung wieder informiert, wenn es zu diesem<br />

Thema neue Informationen gibt. Er betont, dass auf jeden Fall kein Schaden für die<br />

<strong>Gemeinde</strong> entsteht, da die Versicherung die Kosten zunächst übernehmen wird.<br />

2. Maßnahmenplan zum Straßenbau der Landesregierung<br />

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Umfahrungen Bermatingen und Neufrach im<br />

Maßnahmenprogramm des Landes nicht enthalten sind. Diese Projekte sollten auch über<br />

das Impulsprogramm finanziert werden, das aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung nach wie<br />

vor gültig ist. Auch die Signale aus dem Ministerium sind positiv. Entsprechende<br />

Ausführungen können auch auf der Homepage des Verkehrsministeriums nachgelesen<br />

werden.<br />

3. Nutzungsänderung für die Arztpraxis Dr. Filipcic<br />

GR Bauer berichtet, dass er von Bürgern darauf angesprochen wurde, dass Dr. Filipcic nun<br />

seine Praxis von Heiligenberg nach <strong>Salem</strong> verlegen möchte.<br />

Auf seine Nachfrage berichtet GAR Skurka, dass Herr Dr. Filipcic darüber informiert ist,<br />

dass er einen Nutzungsänderungsantrag stellen muss. Es wird aber sicher schwierig<br />

werden, die notwendigen Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.<br />

4. Vergabe von Aufträgen über 7.500,00 € im Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters<br />

Der Vorsitzende verweist auf die im Zeitraum April bis Juni 2012 vergebenen Aufträge<br />

(Anlage 64).<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az: ZD Sk<br />

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