Protokoll - Gemeinde Salem
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Protokoll - Gemeinde Salem
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> 15/2012<br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 03.07.2012<br />
Anwesend als Vorsitzender: Bürgermeister Härle<br />
20 <strong>Gemeinde</strong>räte<br />
als Schriftführer: <strong>Gemeinde</strong>amtsfrau Stark<br />
außerdem anwesend: Ortsreferentin Schweizer<br />
Ortsreferent Müller<br />
Ortsreferentin Gruler<br />
Ortsreferentin Sattler<br />
Ortsreferent Gruber<br />
Ortsreferent Lutz<br />
Amtsleiter Lissner<br />
Amtsleiter Meschenmoser<br />
Amtsleiterin Nickl<br />
<strong>Gemeinde</strong>amtsrat Skurka<br />
Gäste: Architekt Hanawitsch, Studio A<br />
entschuldigt: Ortsreferent Bosch<br />
<strong>Gemeinde</strong>rätin Schlegel<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Schafheutle<br />
Beginn: 19.00 Uhr Ende: 21.50 Uhr<br />
Öffentlich<br />
T A G E S O R D N U N G<br />
1. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüssen<br />
2. Beschluss über das Einvernehmen zum Bauantrag auf Neubau einer betreuten<br />
Seniorenwohnanlage auf dem Grundstück Flst.-Nr. 259/1, Schlossseeallee,<br />
Mimmenhausen<br />
3. Beratung über die Sanierung des Kioskgebäudes im Naturerlebnisbad Schlosssee<br />
4. Beratung über die Einrichtung eines Abenteuerspielplatzes auf der Robinson-Crusoe-Insel“<br />
im Naturerlebnisbad Schlosssee<br />
5. Beratung über ergänzende weitere Maßnahmen im Naturerlebnisbad Schlosssee<br />
6. Information über die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen im Hinblick<br />
auf eine Flächenreduzierung zugunsten der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung<br />
„Höhenweg“<br />
7. Vergabe der Betriebsführung für die Straßenbeleuchtung in der <strong>Gemeinde</strong><br />
1
8. Durchführung von Maßnahmen am RÜB Mittelstenweiler zur Verbesserung der<br />
Regenwasserbehandlung<br />
9. Antrag der Fraktion „Bündnis für <strong>Salem</strong>“ auf Erfassung von Baulandreserven auf<br />
bauplanerisch bereits ausgewiesenen Flächen<br />
10. Rückerstattung von Gewerbesteuer und Festsetzung von Erstattungszinsen für eine<br />
Gewerbesteuerforderung – Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe<br />
11. Anfragen und Bekanntgaben<br />
Die Befangenheitsvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung wurden geprüft. Wenn die Befangenheit<br />
eines oder mehrerer <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder festgestellt wurde bzw. wenn sich <strong>Gemeinde</strong>räte<br />
für befangen erklärt haben, ist dies beim Beschluss des jeweiligen Tagesordnungspunktes<br />
vermerkt.<br />
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der nachfolgenden Niederschrift §§ 1 – 11 beurkunden:<br />
Bürgermeister: <strong>Gemeinde</strong>räte: Schriftführer:<br />
2
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 03.07.2012<br />
§ 1 öffentlich<br />
Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüssen<br />
I. Sachvortrag<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung vom 19.06.2012 folgende nichtöffentliche<br />
Beschlüsse gefasst:<br />
Vergabe von Bauplätzen<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat dem Verkauf folgender Bauplätze zu den üblichen Bedingungen<br />
zugestimmt:<br />
- Flst.-Nr. 1219/11, Riffenzell, Gemarkung Neufrach: Der Platz mit einer Fläche von<br />
640 qm wurde an eine junge Familie aus <strong>Salem</strong> vergeben.<br />
- Flst.-Nr. 170/1, Baugebiet „Zum Roten Torkel“, Gemarkung Mittelstenweiler: Der<br />
Platz mit einer Fläche von 486 qm wurde an ein Ehepaar aus Uhldingen-Mühlhofen<br />
vergeben.<br />
Vergabe eines Bauplatzes im Gewerbegebiet „Am Riedweg“, Gemarkung Neufrach<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat dem Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Flst.-Nr. 1706 mit<br />
einer Größe von ca. 3.500 qm zugestimmt. Auf dem Grundstück ist die Ansiedlung eines<br />
holzverarbeitenden Betriebes, der seinen Firmensitz aus einem Teilort der <strong>Gemeinde</strong> in<br />
das Gewerbegebiet verlagern möchte, geplant.<br />
II. Hiervon gibt die Verwaltung Kenntnis<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az: ZD Sk<br />
3
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 03.07.2012<br />
§ 2 öffentlich<br />
Beschluss über das Einvernehmen zum Bauantrag auf Neubau einer Betreuten<br />
Seniorenwohnanlage auf dem Grundstück Flst. 259/1, Schlossseeallee, Mimmenhausen<br />
I. Sachvortrag<br />
Der o.g. Bauantrag wurde am 12.06.2012 bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> eingereicht. Im<br />
Rahmen der Beratungen zum Bebauungsplan „1. Änderung, Fohrenbühl II“, der die<br />
Grundlage für das geplante Bauvorhaben darstellt, wurde von den Mitgliedern des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rats gewünscht, dass das Baugesuch für den Neubau der Seniorenwohnanlage<br />
im <strong>Gemeinde</strong>rat beraten wird.<br />
Die Planunterlagen zum Bauvorhaben werden in der öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
vorgestellt.<br />
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „1. Änderung,<br />
Fohrenbühl II“ und beurteilt sich somit nach § 30 Baugesetzbuch. Es ist somit zulässig,<br />
wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung<br />
gesichert ist.<br />
Die Prüfung der Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den Festsetzungen des<br />
Bebauungsplans wird bis zur <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung abgeschlossen sein. Über eventuelle<br />
Abweichungen/Ausnahmen/Befreiungen von den Festsetzungen wird in der<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung informiert.<br />
II. Antrag des Bürgermeisters<br />
Über das Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau einer Betreuten<br />
Seniorenwohnanlage auf dem Grundstück Flst.-Nr. 259/1, Gemarkung Mimmenhausen zu<br />
entscheiden.<br />
III. Aussprache<br />
GAR Skurka erläutert ausführlich das Bauvorhaben (Anlage 58).<br />
GR Straub kann der notwendigen Befreiung für die Veränderungen beim Dach zustimmen,<br />
da sie diese Lösung für optisch ansprechend hält. Sie spricht sich allerdings gegen eine<br />
Zufahrt zu den oberirdischen Stellplätzen über den Radweg aus und hält eine Zufahrt über<br />
die Kurt-Hahn-Straße für besser.<br />
GR Petersen erinnert daran, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat bei den Beratungen über die<br />
Vorentwürfe insbesondere darauf Wert gelegt hat, dass die Fassade zur Schlossseeallee<br />
optisch aufgewertet ist. Dies ist mit der vorliegenden Planung seiner Ansicht nach<br />
gelungen. Die Fassade in Richtung Tennishalle war seiner Meinung nach allerdings bei der<br />
Entwurfsplanung eleganter gestaltet.<br />
4
GR Fiedler begrüßt, dass die große Wandfläche nun durch Fensterelemente durchbrochen<br />
ist. Die veränderte Gestaltung des Daches hält sie für unproblematisch, zumal die Fassade<br />
eher ruhiger wirkt.<br />
GR Hefler weist darauf hin, dass es für die Entscheidungsfindung wichtig war, dass die<br />
<strong>Gemeinde</strong>räte sich die Planung anhand eines Modells genau anschauen konnten. Bei dem<br />
Modell ist insbesondere auch der Bezug zur Nachbarbebauung erkennbar.<br />
GR Bauer spricht sich ebenfalls für eine Erschließung der Stellplätze über die Kurt-Hahn-<br />
Straße aus.<br />
IV. Beschluss<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> erteilt ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB zum o. g. Bauvorhaben.<br />
Das Einvernehmen umfasst folgende Abweichungen/Ausnahmen/Befreiungen von den<br />
Festsetzungen des Bebauungsplans „1. Änderung, Fohrenbühl II“:<br />
- Überschreitung der Grundflächenzahl<br />
- Tiefgarage teilweise unter der Grünfläche<br />
- Abweichung von der Baulinie im Erdgeschoss<br />
- Überschreitung der maximal zulässigen Firsthöhe in einem Teilbereich des<br />
Dachgeschosses<br />
Die geplanten oberirdischen Stellplätze sollen keine direkte Zufahrt zur Schlossseeallee<br />
erhalten. Die Zufahrt kann von der Kurt-Hahn-Straße aus erfolgen.<br />
(1 Enthaltung)<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az: BL 632.21.01 Sk<br />
5
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 03.07.2012<br />
§ 3 öffentlich<br />
Beratung über die Sanierung des Kioskgebäudes im Naturerlebnisbad Schlosssee<br />
Vorgang: <strong>Gemeinde</strong>rat vom 24.04.2012, § 2, nichtöffentlich<br />
I. Sachvortrag<br />
Architekt Hanawitsch hat den <strong>Gemeinde</strong>rat in der Sitzung vom 24.04.2012 ausführlich über<br />
den derzeitigen Zustand der Gebäudesubstanz am Kioskgebäude informiert. Anlässlich<br />
einer Ortsbesichtigung am 08.05.2012 haben Architekt Hanawitsch und Herr Hauser die<br />
<strong>Gemeinde</strong>räte durch das Gebäude geführt und auf die Schäden und Problemstellen<br />
hingewiesen.<br />
Dabei war man sich grundsätzlich darüber einig, dass der derzeitige Zustand sowohl bei<br />
den Sanitärräumen (Umkleiden, Duschen und WC´s) als auch im Kioskbetrieb verbessert<br />
werden sollte. Ob dies durch eine Sanierung des bestehenden Gebäudes oder<br />
möglicherweise durch einen Neubau geschehen soll, wurde aus der Mitte des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates unterschiedlich bewertet.<br />
Als Grundlage für die weitere Diskussion hat die Verwaltung das Architekturbüro Studio A,<br />
Herrn Hanawitsch, mit der Ausarbeitung folgender drei Varianten im Entwurf beauftragt:<br />
1. Sanierung des Bestandsgebäudes mit Erweiterung für den Kiosk.<br />
2. Abbruch des Bestandsgebäudes und Neubau eines Umkleide- und Kioskgebäudes<br />
zuzüglich des Neubaus eines Lagergebäudes. Die Lagerfläche des<br />
Bestandsgebäudes wird als Grundlage angesetzt.<br />
3. Abbruch des Bestandsgebäudes und Neubau eines Umkleide-, Kiosk- und<br />
Restaurantgebäudes. Die Lagerflächen sollen wie bei der Variante 2 in einem<br />
separaten Lagergebäude vorgesehen werden.<br />
Auf dieser Grundlage erarbeitet Herr Hanawitsch derzeit eine Konzeptstudie mit<br />
Grobkostenschätzung der einzelnen Maßnahmen. Herr Hanawitsch wird in der Sitzung<br />
seine Studie vorstellen.<br />
Das derzeitige Kioskgebäude hat folgende Nutzflächen:<br />
Erdgeschoss<br />
DLRG-Räume 23,29 qm<br />
Technikraum 14,09 qm<br />
Lagerräume 76,30 qm<br />
Sanitärräume (Duschen, WC´s, Umkleideräume, Wickelraum) 124,85 qm<br />
Kiosk einschließlich Küche und Lager 64,56 qm<br />
Obergeschoss<br />
Badeaufsicht mit Abstell- und Technikraum 64,61 qm<br />
Gesamtfläche 367,70 qm<br />
6
Beim Café am Schlosssee sind baulich folgende Nutzflächen vorhanden:<br />
Schlossseecafé (Restaurant, WC´s, Küche, Lager) 265,47 qm<br />
WC- und Umkleideräume 70,08 qm<br />
Technik- und Abstellraum 13,86 qm<br />
Lagerräume für Café am Schlosssee 71,98 qm<br />
Sonstige Lagerräume 121,88 qm<br />
Gesamtfläche 543,27 qm<br />
II. Um Beratung wird gebeten<br />
III. Aussprache<br />
Architekt Hanawitsch erläutert die Studie zu den 3 Planvarianten (Anlage 59) und betont<br />
auf Anfrage von GR Elben, dass die Abbruchkosten bei der Kostenkalkulation für den<br />
Neubau eingeplant sind. Er weist darauf hin, dass das Gebäude nach einer Sanierung, wie<br />
im Konzept dargestellt, einem Neubau entspricht, da in sehr viele Gebäudeteile<br />
eingegriffen wird. Die Gebäudesanierung wird aber natürlich ein Kompromiss sein, da an<br />
der Konstruktion nur wenig verändert werden kann. Der <strong>Gemeinde</strong>rat muss sich deshalb<br />
überlegen, ob er so viel Geld in einen Kompromiss stecken möchte.<br />
GR Falke weist darauf hin, dass auch die Räume des Cafés am Schlosssee saniert werden<br />
müssen. Der Vorsitzende führt aus, dass es unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sicher<br />
richtig wäre, das Restaurant und den Kiosk zusammenzulegen. Hierüber kann aber in der<br />
heutigen Sitzung nicht entschieden werden, in der es in erster Linie um eine<br />
Bestandsaufnahme und um einen Einstieg in eine ausführliche Diskussion des Themas<br />
geht. Auch die Zuschusssituation muss die Verwaltung noch genauer abklären.<br />
GR Hefler betont, dass zunächst ein Gesamtkonzept für die Bewirtung der Badegäste am<br />
Schlosssee erstellt werden muss. Dies ist wichtige Grundlage für die Entscheidung für<br />
einer der vorgestellten Varianten. Sie betont, dass nicht über die Zukunft des Kiosks<br />
entschieden werden kann, ohne dass klar ist, wie es mit der Nutzung des Cafés weitergeht.<br />
GR Hefler spricht sich dafür aus, weitere Maßnahmen am Schlosssee zurückzustellen<br />
zugunsten eines Gesamtkonzeptes für Kiosk und Café.<br />
GR Petersen stimmt ihr grundsätzlich zu, wobei er sich aus Kostengesichtspunkten eher<br />
für einen Neubau des Umkleide- und Kioskgebäudes ausspricht, zumal man dann das<br />
Gebäude frei gestalten kann. Ein Restaurant kann er sich allerdings am jetzigen Standort<br />
des Kioskgebäudes nicht vorstellen. Stattdessen sollte man mögliche Maßnahmen beim<br />
bisherigen Café prüfen, wobei GR Petersen davon ausgeht, dass dann die ursprüngliche<br />
Idee des Cafés am Ufer sicher nicht mehr weiter verfolgt würde.<br />
GR Frick ist der Ansicht, dass auch nach einer Sanierung die Funktionalität des<br />
Kioskgebäudes immer noch eingeschränkt ist. Er befürwortet deshalb ebenfalls einen<br />
Neubau, bei dem ein Gaststättenplaner hinzugezogen werden sollte.<br />
AL Lissner weist darauf hin, dass die Bezuschussung durch die Tourismusförderung bei<br />
einem Neubau des Gebäudes vermutlich höher sein wird.<br />
GR Fiedler, die sich bisher für eine Sanierung ausgesprochen hat, neigt nun nach den von<br />
Architekt Hanawitsch vorgestellten Kostenberechnungen ebenfalls eher zu einem Neubau.<br />
Es muss aber vor der Planung eindeutig geklärt werden, welche Form der Gastronomie der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat am Schlosssee wünscht. Ihrer Ansicht nach ist ein Ganzjahresbetrieb an<br />
diesem Standort nicht sinnvoll.<br />
7
GR Bortfeldt stimmt ihr zu und weist darauf hin, dass in Konstanz am „Hörnle“ ein<br />
gelungenes Konzept für eine Verbindung von Kiosk und Restaurant umgesetzt wurde. Die<br />
Gastronomie wird dort auch nur während der Saison betrieben. GR Bortfeldt hält es für<br />
wichtig, bei der Planung eines Neubaus auf jeden Fall auch andere Standorte zu prüfen<br />
und dabei auch die Anforderungen der Badeaufsicht zu berücksichtigen. Sie gibt zu<br />
bedenken, dass der Standort für ein neues Restaurant so gewählt werden muss, dass<br />
auch Gäste, die nicht weit laufen können, die Räume problemlos erreichen.<br />
GR Sasse spricht sich eindeutig für einen Neubau aus, möglichst als Kombination von<br />
Restaurant und Kiosk.<br />
Nach Ansicht von GR Jehle ist die Entscheidung für einen Neubau des Gebäudes leicht zu<br />
treffen. Schwieriger ist sicher die Frage, ob gleichzeitig ein Restaurantneubau umgesetzt<br />
werden soll. Er erinnert daran, dass die <strong>Gemeinde</strong>räte bei der Besichtigungsfahrt von den<br />
Restaurantlösungen direkt am Wasser begeistert waren. Auch die DLRG-Aufsicht wäre<br />
direkt am Wasser am besten untergebracht. GR Jehle spricht sich angesichts der hohen<br />
Kosten für einen Restaurantneubau für einen Ganzjahresbetrieb aus. Er hält es auch für<br />
denkbar, für dieses Projekt einen Architekten-Wettbewerb durchzuführen.<br />
GR Elben betont, dass beim Kiosk auf jeden Fall Handlungsbedarf besteht, dass die<br />
Kompromisslösung „Sanierung“ für ihn aber ebenfalls nicht in Frage kommt. Die<br />
Badeaufsicht muss seiner Meinung nach nicht direkt am Wasser sein. Das<br />
Aufsichtspersonal braucht aber einen Gesamtüberblick, weshalb der jetzige Standort der<br />
am besten geeignetste ist. Dieser Standort kommt aber wiederum für eine Gastronomie<br />
sicher nicht in Frage.<br />
Der Vorsitzende stellt zusammenfassend als erstes Ergebnis der Diskussion fest, dass die<br />
Sanierung des Umkleide- und Kioskgebäudes nicht in Frage kommt. Vor einer<br />
Entscheidung über den Neubau soll ein Gesamtkonzept für Kiosk und Café mit<br />
verschiedenen Standortvarianten erarbeitet werden. Diese Maßnahmen haben für die<br />
<strong>Gemeinde</strong>räte oberste Priorität.<br />
IV. Beschluss<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte für die in der Aussprache<br />
dargestellte Vorgehensweise in die Wege zu leiten.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az: BL 547.51 Me/AM<br />
8
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 03.07.2012<br />
§ 4 öffentlich<br />
Beratung über die Einrichtung eines Abenteuerspielplatzes auf der „Robinson-Crusoe-<br />
Insel“ im Naturerlebnisbad Schlosssee<br />
Vorgang: <strong>Gemeinde</strong>rat vom 13.03.2012, § 4, öffentlich<br />
I. Sachvortrag<br />
In der Sitzung vom 13.03.2012 haben sowohl Herr Linhart vom der Firma Cucumaz und<br />
Frau Winandi von der Planstatt Senner ihre Planungsüberlegung für die Einrichtung eines<br />
Abenteuerspielplatzes auf der „Robinson-Crusoe-Insel“ im Naturerlebnisbad Schlosssee<br />
anhand von Modellen vorgestellt und erläutert. Die Modelle wurden außerdem anlässlich<br />
des „Mittenfestes“ am 28.04.2012 am Schlosssee der Öffentlichkeit präsentiert.<br />
Eine Aussprache zu den vorgestellten Planungen fand im <strong>Gemeinde</strong>rat bislang nicht statt.<br />
Sofern die Realisierung eines Abenteuerspielplatzes auf der Insel im kommenden Jahr<br />
realisiert werden sollte, müsste noch vor der Sommerpause eine grundsätzliche<br />
Entscheidung dazu getroffen werden, damit bis zur Antragsfrist am 30.09.2012 die<br />
Antragsunterlagen für den Zuschussantrag zur Förderung des Projekts aus<br />
Tourismusmitteln erarbeitet werden können.<br />
Für die Anlegung eines Abenteuerspielplatzes nach den beiden Modellen ist mit Kosten in<br />
der Größenordnung von ca. 300.000,00 € netto zu rechnen. Eine genauere<br />
Kostenberechnung ist jedoch erst im Zuge einer weiteren Beauftragung möglich.<br />
II. Um Beratung wird gebeten<br />
III. Aussprache<br />
AL Meschenmoser erinnert an die Vorstellung der beiden Modelle und weist darauf hin,<br />
dass der <strong>Gemeinde</strong>rat bisher keine Gelegenheit zur Aussprache zu diesem Thema hatte.<br />
Die Entscheidung über die Gestaltung der Robinson-Crusoe-Insel müsste aber sicher Teil<br />
des Gesamtkonzeptes für die weiteren Maßnahmen am Schlosssee sein. AL<br />
Meschenmoser betont, dass die Gesamtkosten für diesen Abenteuerspielplatz höchstens<br />
300.000,00 € betragen sollten.<br />
GR Fiedler ist der Ansicht, dass die Realisierung der Robinson-Crusoe-Insel das<br />
„Tüpfelchen auf dem i“ des Gesamtprojektes Naturerlebnispark Schlosssee darstellt. Sie<br />
hält aber zunächst das Kioskgebäude für wichtiger. Zugunsten dieses Projektes sollte die<br />
Umsetzung der Robinson-Crusoe-Insel eher nochmals verschoben werden. Der neue<br />
Abenteuerspielplatz wäre sicher eine ungeheure Attraktivitätssteigerung für den<br />
Schlosssee, vor allem wenn die Gestaltung an den Interessen Jugendlicher ausgerichtet<br />
wird. Dann sollte aber zwingend vorher ein Parkplatzkonzept erstellt werden.<br />
Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass bei der Priorisierung der einzelnen Bausteine für<br />
den Naturerlebnispark auch das Zuschusskonzept beachtet werden muss. Für das neue<br />
Kioskgebäude kann sicher erst im Jahr 2013 der Zuschussantrag gestellt werden, sodass<br />
frühsten im Herbst 2014 mit einer Baumaßnahme begonnen werden könnte. Die<br />
Planungen für die Robinson-Crusoe-Insel sind allerdings soweit, dass noch in diesem Jahr<br />
9
der Förderantrag gestellt werden könnte, sodass das Projekt im Winter 2013/2014 realisiert<br />
werden könnte.<br />
GR Straub erwidert, dass die Robinson-Crusoe-Insel noch mehr Besucher an den<br />
Schlosssee locken wird. Wenn dann das Bewirtungskonzept noch nicht gelöst ist, sind am<br />
See noch mehr Gäste, die „schlecht versorgt“ werden. GR Straub hält das Modell der<br />
Firma Cucumaz für zu kindlich und weist darauf hin, dass der Vorschlag des Büros Senner<br />
eine ältere Zielgruppe anspricht.<br />
Dies wird von den <strong>Gemeinde</strong>räten Falke und Petersen ebenfalls so gesehen.<br />
GR Bortfeldt betont, dass die Zielgruppe für den neuen Abenteuerspielplatz klar definiert<br />
werden muss, wobei der Vorschlag der Firma Cucumaz eher die Jüngeren anspricht.<br />
GR Elben verweist darauf, dass nicht zwingend eines der Modelle ausgewählt werden<br />
muss. Er hält einen Kompromiss zwischen den beiden Entwürfen für sinnvoll, um Kinder<br />
und Jugendliche von 10 – 18 Jahren anzusprechen.<br />
Der Vorsitzende hält ebenfalls eine gute Kombination aus den beiden Ideen für denkbar.<br />
GR Bauer berichtet, dass sich seine vier Enkelkinder im Alter von 8 – 17 Jahren einheitlich<br />
für die Vorschläge der Firma Cucumaz, kombiniert mit der Rutsche aus dem Modell Senner<br />
ausgesprochen haben. Er gibt zu bedenken, dass die Badeaufsicht und Überwachung für<br />
diesen neuen Spielplatz aber sichergestellt sein muss.<br />
Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass die Überwachung bei der Wasserrutsche sicher<br />
am schwierigsten wäre.<br />
GR Sasse führt aus, dass die schwierige Parksituation bei der Veranstaltung „Swim & Run“<br />
am Wochenende gut zu beobachten war. Dies ist ein großes Problem, das bald gelöst<br />
werden muss. Angesichts der Zuschusssituation spricht sie sich dafür aus, die Realisierung<br />
der Robinson-Crusoe-Insel vorzuziehen. Bei der Planung des Spielplatzes befürwortet sie<br />
eine Kombinationslösung, die aber zielgruppenorientiert ist, sodass sich die einzelnen<br />
Altersgruppen voneinander absondern können.<br />
GR Frick ergänzt, dass die Jugendlichen sicher nicht möchten, dass sich kleinere Kinder in<br />
ihrem Bereich aufhalten. Er bezweifelt, dass sich die Besucherzahlen durch die Robinson-<br />
Crusoe-Insel deutlich steigern werden, da die Jugendlichen sich auch jetzt schon am<br />
Schlosssee aufhalten.<br />
GR Herter befürwortet das Modell der Firma Cucumaz, auch wieder kombiniert mit einer<br />
Wasserrutsche. Sie geht davon aus, dass die älteren Jugendlichen die Insel ohnehin nicht<br />
nutzen werden. GR Herter betont, dass die Parksituation sich mit der zusätzlichen Fläche<br />
auf den beiden Wiesen deutlich verbessert hat und es nur noch an wenigen Tagen zu<br />
Problemen kommt. Bei der Festlegung der Reihenfolge für die Umsetzung der einzelnen<br />
Projekte hält sie ebenfalls eine Orientierung an den Zuschussmöglichkeiten für sinnvoll.<br />
Der Vorsitzende führt aus, dass der Besucherandrang bei „Swim & Run“, kombiniert mit<br />
gutem Badewetter, sicher eine Ausnahme darstellt, zumal an diesem Wochenende eine<br />
der Wiesen noch nicht nutzbar war. Er betont, dass es kaum ein Freibad am Bodensee<br />
gibt, dass so viele Parkplätze aufweisen kann wie der Schlosssee.<br />
GR Jehle gibt zu bedenken, dass für die wenigen Badetage im Sommer sehr viel Geld<br />
ausgegeben wird. Er spricht sich dafür aus, nach Alternativen zu suchen, um die Saison in<br />
den Herbst oder auch den Winter zu verlängern. Neben einer Kunsteisbahn hält er eine<br />
Rodelbahn auf der Insel für denkbar.<br />
10
GR Bortfeldt empfiehlt, dass sich der <strong>Gemeinde</strong>rat für das Thema „Schlosssee“ insgesamt<br />
in einer Klausurtagung länger Zeit nimmt.<br />
Der Vorsitzende wird diese Anregung gerne aufgreifen.<br />
IV. Beschluss<br />
1. Es wird festgestellt, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat sich nicht auf ein Modell festlegen<br />
möchte, sondern eine Kombinationslösung anstrebt. Die Verwaltung wird beauftragt,<br />
mit den beiden Planern entsprechende Gespräche zu führen, wobei die Zielgruppe<br />
genau definiert und in den Fokus gestellt werden sollte.<br />
2. Die <strong>Gemeinde</strong>räte werden in den Fraktionen die mögliche Reihenfolge und zeitliche<br />
Umsetzung der einzelnen Projekte am Schlosssee diskutieren, wobei auch die<br />
Zuschussfrage berücksichtigt werden soll.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az: BL 547.10 Me/Mt<br />
11
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 03.07.2012<br />
§ 5 öffentlich<br />
Beratung über ergänzende weitere Maßnahmen im Naturerlebnisbad Schlosssee<br />
I. Sachvortrag<br />
Neben den in den beiden vorangegangenen Tagesordnungspunkten beratenen<br />
Verbesserungsmaßnahmen hinsichtlich der Robinson-Crusoe-Insel und des Kiosks im<br />
Freibad sind ergänzend weitere Maßnahmen im Naturerlebnisbad Schlosssee vorgesehen,<br />
um die Attraktivität und Qualität des Freibads zu erhalten bzw. noch zu steigern. Die<br />
nachstehende Auflistung, die jedoch nicht als Reihenfolge zu werten ist, sieht folgende<br />
Maßnahmen vor:<br />
1. Erneuerung des zweiten Badestegs auf der Nordostseite des Freibads im Stil des<br />
bereits neuen Badestegs 1. Bei ähnlicher Ausdehnung und Ausführung entstehen<br />
hier geschätzte Kosten in Höhe von 70.000,00 € netto.<br />
2. Schaffung von neuen Umkleidemöglichkeiten im Freibadgelände (z. B.<br />
Umkleideschnecken).<br />
3. Umgestaltung von vorhandenen Teilen der Schwimmstege zu Badeinseln (z. B.<br />
Holzbelag, optische Verbesserung)<br />
4. Installation einer Wasserfontaine im Schlosssee<br />
5. Erneuerung der vorhandenen Holzliegen<br />
6. Verbesserung und Neugestaltung der Abfallinseln<br />
Sofern es sich bei den vorstehenden Maßnahmen nicht um reine Unterhaltungsarbeiten<br />
handelt, kann dafür ein Zuschuss aus Mitteln der Tourismusförderung beantragt werden.<br />
Antragsfrist für eine mögliche Bewilligung 2013 ist der 30.09.2012.<br />
II. Um Beratung wird gebeten<br />
III. Aussprache<br />
GR Frick verweist darauf, dass die Erneuerung der Holzliegen, die neuen<br />
Umkleidemöglichkeiten sowie die Abfallinseln zeitnah realisiert werden könnten. Die<br />
übrigen Vorschläge sollten in das Gesamtkonzept aufgenommen werden.<br />
GR Fiedler stimmt ihm zu. Sie sieht bei den genannten Aufgaben dringenden<br />
Handlungsbedarf, wobei ihrer Ansicht nach nicht auf eine Genehmigung der<br />
Zuschussanträge gewartet werden sollte.<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass die Verwaltung bei den Umkleidemöglichkeiten bereits<br />
verschiedene Varianten geprüft hat.<br />
12
AL Meschenmoser ergänzt, dass aber noch Zeit benötigt wird, um diese Maßnahme<br />
ordentlich vorzubereiten. Die von GR Frick genannten Elemente könnten aber im Frühjahr<br />
2013 realisiert werden.<br />
GR Herter weist darauf hin, dass es sicher auch kein großer Aufwand wäre, den Holzbelag<br />
auf den Schwimmstegen aufzubringen. Diese Maßnahme könnte ebenfalls zeitnah<br />
umgesetzt werden.<br />
AL Meschenmoser stimmt ihr zu, dass hier mit wenig Aufwand viel für die Gäste erreicht<br />
werden könnte.<br />
GR Hefler regt an, den zweiten Badesteg in einen Zuschussantrag mitaufzunehmen.<br />
IV. Beschluss<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, zumindest die Maßnahmen Holzliegen, Abfallinseln und<br />
Umkleidemöglichkeiten zur nächsten Badesaison 2013 umzusetzen und die<br />
Zuschussmöglichkeiten zu prüfen.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az: BL 574.10 Me/Mt<br />
13
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 03.07.2012<br />
§ 6 öffentlich<br />
Information über die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen im<br />
Hinblick auf eine Flächenreduzierung zugunsten der Klarstellungs- und<br />
Ergänzungssatzung „Höhenweg“<br />
Vorgang: GR vom 19.06.2012, TOP 3, öffentlich<br />
I. Sachvortrag<br />
In der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 19.06.2012 wurde über die während der öffentlichen<br />
Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Höhenweg“ eingegangenen<br />
Stellungnahmen beraten. Unter anderem wurde hierzu beschlossen, dass der Forderung<br />
des Regierungspräsidiums Tübingen, dass vor der Neuausweisung von Bauplätzen im<br />
Rahmen der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Flächen in gleichem Umfang an<br />
anderer Stelle aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen sind, grundsätzlich<br />
nachgekommen wird. Es handelt sich hierbei um eine Fläche von ca. 0,7 ha.<br />
Die Verwaltung wurde beauftragt, in der nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung über die im<br />
wirksamen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen im Hinblick auf eine<br />
mögliche Herausnahme zu informieren. Der Sitzungsvorlage liegen entsprechende<br />
Auszüge aus dem wirksamen Flächennutzungsplan mit kurzen Informationen zur Fläche<br />
bei (siehe Anlage 60).<br />
Bei einer evtl. Herausnahme von dargestellten Mischbauflächen ist zu beachten, dass<br />
diese nur zu 50 % auf Wohnbauflächen angerechnet werden, d. h. es ist die doppelte<br />
Fläche zu berücksichtigen.<br />
II. Die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates werden gebeten, sich bis zur nächsten<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 10.07.2012 Gedanken über die Herausnahme einer Fläche<br />
aus dem Flächennutzungsplan zu machen.<br />
III. Hiervon nimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat Kenntnis<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az: BL 621.41.05 Sk<br />
14
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 03.07.2012<br />
§ 7 öffentlich<br />
Vergabe der Betriebsführung für die Straßenbeleuchtung in der <strong>Gemeinde</strong><br />
I. Sachvortrag<br />
Im Rahmen des mit der früheren Badenwerk AG geschlossenen Stromversorgungsvertrages<br />
B (früherer Konzessionsvertrag) wurde seinerzeit auch ein Straßenbeleuchtungsvertrag<br />
mit der Badenwerk AG geschlossen. Dieser Straßenbeleuchtungsvertrag vom<br />
16.07./14.08.1991 ist zum 31.12.2010 abgelaufen. Durch die Liberalisierung auf dem<br />
Energiesektor ist ein Straßenbeleuchtungsvertrag heute nicht mehr an die Stromkonzession<br />
gebunden.<br />
Nach Ablauf des bisherigen Straßenbeleuchtungsvertrages musste die EnBW die<br />
kompletten Straßenbeleuchtungsanlagen in das Eigentum der <strong>Gemeinde</strong> übertragen und<br />
der <strong>Gemeinde</strong> entsprechende Bestandsnachweise (Pläne und Beschreibungen) vorlegen.<br />
Aufgrund der Vielzahl der zu bearbeitenden <strong>Gemeinde</strong>n konnte die EnBW für die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> erst im Januar 2012 die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.<br />
Bis zu diesem Zeitpunkt hat die EnBW die Straßenbeleuchtungsanlagen in <strong>Salem</strong> auch<br />
nach Ablauf des Straßenbeleuchtungsvertrages weiterhin betreut. Gleichzeitig mit der<br />
Übernahme der Straßenbeleuchtung war der Abschluss einer Betriebsvereinbarung mit der<br />
EnBW, vertreten durch die EKB Kommunale Beteiligungen GmbH aus Stuttgart für die<br />
Mitbenutzung des Freileitungsnetzes für die Straßenbeleuchtung erforderlich, da das<br />
Freileitungsnetz nicht wie die Straßenbeleuchtung selbst in das Eigentum der <strong>Gemeinde</strong><br />
übergegangen ist. Im Rahmen der geschlossenen Betriebsvereinbarung vom 14.02.2011/<br />
01.02.2012 hat die Firma EKB das Freileitungsnetz so zu unterhalten, dass ein<br />
störungsfreier Betrieb der Straßenbeleuchtung möglich ist. Für die vertraglich vereinbarten<br />
Leistungen hat die <strong>Gemeinde</strong> an die EKB ein Pauschalentgelt in Höhe von 200,00 €/km<br />
Freileitung netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer jährlich zu bezahlen. Das für die<br />
Straßenbeleuchtung mitbenutzte Freileitungsnetz hat in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> eine Länge<br />
von 18,6 km. Daraus errechnet sich ein Jahresentgelt von netto 3.720,00 €.<br />
Um die Einhaltung aller gesetzlichen und technischen Vorgaben beim Betrieb der<br />
Straßenbeleuchtung zu gewährleisten, ist die Betriebsführung für die Straßenbeleuchtung<br />
an einen qualifizierten und zugelassenen Dienstleister zu vergeben. Die <strong>Gemeinde</strong> ist mit<br />
eigenem Personal nur in der Lage, den Austausch von Leuchtmitteln und kleinere Eingriffe<br />
in die Steuerung der Straßenbeleuchtung vorzunehmen. Für die sicherheitstechnische<br />
Überwachung fehlen der <strong>Gemeinde</strong> sowohl die personellen als auch die technischen<br />
Voraussetzungen.<br />
Die Verwaltung hat deshalb die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung bei den lokal<br />
agierenden Dienstleistern EnBW Regional AG, Technische Werke Friedrichshafen und<br />
Stadtwerke Überlingen beschränkt ausgeschrieben. Der Ausschreibung lag ein<br />
Leistungskatalog zugrunde, in dem die zu erbringenden Leistungen detailliert je nach<br />
Häufigkeit (dauerhaft, jährlich, alle 4 Jahre und bei Bedarf) beschrieben worden sind.<br />
Alle 3 aufgeforderten Anbieter haben ein Angebot abgegeben. In der nichtöffentlichen<br />
Anlage 36 sind die 3 Angebote dargestellt.<br />
15
Das Angebot der EnBW beinhaltet neben einer Pauschale für die Betriebsführung den<br />
Verzicht auf die Berechnung des vereinbarten Entgelts in Höhe von 200,00 €/km<br />
Freileitung während der Laufzeit eines Betriebsführungsvertrages für die<br />
Straßenbeleuchtung. Bei einer gemeinsamen Beauftragung der Betriebsführung für die<br />
Straßenbeleuchtung und der Unterhaltung des Freileitungsnetzes entstehen der EnBW<br />
Synergievorteile, die sie durch den Verzicht auf das Entgelt für die Unterhaltung der<br />
Freileitungen an die <strong>Gemeinde</strong> weitergibt.<br />
Unter Berücksichtigung der nicht zu erbringenden Zahlungen für die Unterhaltung der<br />
Freileitungen hat die EnBW das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Es wird deshalb<br />
vorgeschlagen, die Betriebsführung für die Straßenbeleuchtung an die EnBW Regional AG<br />
auf die Dauer von 4 Jahren zu vergeben.<br />
II. Antrag des Bürgermeisters<br />
Der Vergabe der Betriebsführung für die Straßenbeleuchtung in der <strong>Gemeinde</strong> an die<br />
EnBW Regional AG auf die Dauer von 4 Jahren auf der Grundlage des Angebots vom<br />
15.06.2012 zuzustimmen.<br />
III. Beschluss<br />
Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az: BL 656.42 Me/Mt<br />
16
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 03.07.2012<br />
§ 8 öffentlich<br />
Durchführung von Maßnahmen am RÜB Mittelstenweiler zur Verbesserung der<br />
Regenwasserbehandlung<br />
I. Sachvortrag<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> ist mit den Teilorten Mittelstenweiler, Oberstenweiler und<br />
Grasbeuren an die Kläranlage Grasbeuren angeschlossen und insofern auch Mitglied des<br />
Abwasserzweckverbandes „Obere Seefelder Aach“ mit Sitz in Bermatingen. In der<br />
Verbandssatzung vom 04.09.1973 ist unter anderem auch geregelt, welche Anlagen sich<br />
im Eigentum des Zweckverbandes befinden. Bezüglich der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> sind folgende<br />
Anlagen in der Satzung als Verbandsanlagen bezeichnet:<br />
a) Sammelkanal, beginnend am südwestlichen Ortsetterende von Mittelstenweiler,<br />
weiterführend in Richtung Bermatingen.<br />
b) Sammelkanal vom südwestlichen Ortsetterende Grasbeuren bis zum<br />
Zuleitungssammler zur Kläranlage.<br />
c) Sammelkanal, beginnend am südwestlichen Ortsetterende von Oberstenweiler und<br />
weiterführend durch Mittelstenweiler hindurch bis zum Anschluss an den<br />
bestehenden Sammelkanal, der am südwestlichen Ortsetterende von Mittelstenweiler<br />
beginnt.<br />
d) Im Verlauf der Verbandssammler erforderliche Bauwerke wie Kreuzungen von<br />
Wasserläufen, Regenüberläufe, Regenüberlaufbecken und Pumpwerke.<br />
Entsprechend der weiteren Regelung in der Verbandssatzung hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
seinerzeit den Verbandssammler von Oberstenweiler nach Mittelstenweiler einschließlich<br />
dem Regenüberlauf Oberstenweiler und dem Regenüberlaufbecken Mittelstenweiler<br />
gebaut. Die Unterhaltung dieser Verbandsanlagen mit Ausnahme des Sammlers innerhalb<br />
des Ortsetters Mittelstenweiler obliegt dem Abwasserverband Obere Seefelder Aach.<br />
Dementsprechend musste der Abwasserverband für die Regenüberläufe und<br />
Regenüberlaufbecken nach Ablauf der bisherigen Erlaubnis beim Landratsamt<br />
Bodenseekreis als Untere Wasserrechtsbehörde die Neuerteilung der wasserrechtlichen<br />
Erlaubnisse für die Mischwasserentlastungen beantragen. Mit Entscheidung vom<br />
21.12.2011 hat das Landratsamt Bodenseekreis für die Anlagen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Salem</strong><br />
folgende Auflagen in die neue wasserrechtliche Erlaubnis aufgenommen:<br />
1. Das RÜB Mittelstenweiler ist bis 30.06.2013 entsprechend dem Stand der Technik in<br />
Abstimmung mit der Wasserbehörde nachzurüsten. Die Abwirtschaftung des<br />
Beckens hat automatisch zu erfolgen. Die Drosselwassermenge ist auf 25 l/s zu<br />
beschränken.<br />
2. Die Entlastungstätigkeit des RÜB Mittelstenweiler ist mittels Datensammler zu<br />
dokumentieren. Es wird empfohlen, die Daten mittels Fernwirktechnik zur Kläranlage<br />
des Zweckverbandes zu übertragen.<br />
17
3. Die Drosselschiebereinstellung im RÜ Oberstenweiler ist zu dokumentieren. Das<br />
Ergebnis ist der Wasserbehörde bis 30.06.2012 vorzulegen.<br />
4. Für Obersten- und Mittelstenweiler ist ein Fremdwasserkonzept zu erstellen und der<br />
Wasserbehörde bis 31.12.2012 vorzulegen.<br />
Im Rahmen einer Besprechung zwischen den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden<br />
wurde vereinbart, dass die auf dem jeweiligen <strong>Gemeinde</strong>gebiet notwendigen Maßnahmen<br />
von der jeweiligen <strong>Gemeinde</strong> in Eigenregie durchgeführt werden sollen. Die<br />
Verbandsverwaltung bereitet derzeit eine entsprechende Neufassung der<br />
Verbandssatzung vor, in der die Unterhaltung und die Bewirtschaftung der<br />
Verbandsanlagen entsprechend neu und eindeutig geregelt werden sollen.<br />
Das RÜB Mittelstenweiler entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Das RÜB<br />
Mittelstenweiler verfügt über keine Steuerung zur Abwirtschaftung des Beckens, es gibt<br />
keine Fernwirktechnik zur Übertragung der Einstaudaten an die Kläranlage und es ist keine<br />
automatische Reinigungseinrichtung vorhanden. Das RÜB Mittelstenweiler ist deshalb um<br />
diese Anlagen nachzurüsten. Dabei sollen gleichzeitig notwendige sonstige<br />
Sanierungsarbeiten (z. B. Betonsanierung) mit ausgeführt werden.<br />
Das Ingenieurbüro Dr. Ing. W. Götzelmann und Partner GmbH aus Stuttgart, das auch die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> für die Kläranlage <strong>Salem</strong> betreut, hat im Auftrag des<br />
Abwasserzweckverbandes die Maßnahmen an den Regenwasserbehandlungsanlagen laut<br />
Entscheidung des Landratsamtes vom 21.12.2011 zusammengestellt. Für die Nachrüstung<br />
des RÜB Mittelstenweiler zur Reduzierung der Drosselwassermenge, den Neubau eines<br />
Messschachtes und der neuen Mess- und Fernwirktechnik hat das Ingenieurbüro<br />
Götzelmann die Kosten auf voraussichtlich brutto 140.000,00 € geschätzt. Zusätzlich sollte<br />
das RÜB mit einer automatischen Reinigungseinrichtung (z. B. Schwenkstrahlreiniger)<br />
ausgestattet werden. Außerdem hat eine Besichtigung gezeigt, dass im Becken teilweise<br />
Betonschäden (Abplatzungen, freiliegende Bewehrungseisen) vorhanden sind. Das<br />
Ingenieurbüro Götzelmann hat deshalb die Kostenschätzung um die Reinigungseinrichtung<br />
und die erforderlichen Betonsanierungsarbeiten ergänzt. Nach der Kostenschätzung vom<br />
05.06.2012 ist nunmehr mit Gesamtkosten in Höhe von brutto voraussichtlich 182.000,00 €<br />
einschließlich Nebenkosten für die Nachrüstung und Sanierung des RÜB Mittelstenweiler<br />
zu rechnen. Hinzu kommen noch die Kosten für die erstmalige Herstellung eines<br />
Stromanschlusses, die derzeit noch nicht beziffert werden können.<br />
Unter Beachtung der Frist in der wasserrechtlichen Erlaubnis (30.06.2013) ist die<br />
Ausführung der erforderlichen Arbeiten für Frühjahr 2013 vorgesehen. Dementsprechend<br />
wurde das Ingenieurbüro Götzelmann mit der Planung und Bauausführung für die<br />
Nachrüstung und Sanierung des RÜB Mittelstenweiler beauftragt.<br />
II. Antrag des Bürgermeisters<br />
1. Der Nachrüstung und Sanierung des Regenüberlaufbeckens Mittelstenweiler<br />
zuzustimmen.<br />
2. Die erforderlichen Haushaltsmittel im Vermögenshaushalt 2013 zu veranschlagen.<br />
18
III. Beschluss<br />
Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az: BL 701.43 Me/Mt<br />
19
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 03.07.2012<br />
§ 9 öffentlich<br />
Antrag der Fraktion „Bündnis für <strong>Salem</strong>“ auf Erfassung von Baulandreserven auf<br />
bauplanerisch bereits ausgewiesenen Flächen<br />
I. Sachvortrag<br />
Die Fraktion „Bündnis für <strong>Salem</strong>“ hat im Anschluss an die <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom<br />
19.06.2012 dem Vorsitzenden den in Kopie beiliegenden Antrag (Anlage 61) übergeben.<br />
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:<br />
„Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung wird aufgefordert,<br />
1. auf der Grundlage des vom Landesvermessungsamt geführten ALK/ALB (automatisiertes<br />
Liegenschaftskataster/Liegenschaftsbuch) die in <strong>Salem</strong> vorhandenen Baulandreserven<br />
auf bauplanerisch bereits ausgewiesenen Flächen für Wohnungsbau<br />
und Gewerbe zu ermitteln,<br />
2. die ermittelten Flächen mit folgenden Zusatzinformationen zu beschreiben:<br />
- Gemarkung<br />
- Flurstücksnummer<br />
- ausgewiesene/geplante Flächennutzung nach den Kategorien der<br />
Bauleitplanung<br />
- Datum des Inkrafttretens des betreffenden Bauleitplanes<br />
- Erschließung/-möglichkeit<br />
- erkennbare Hindernisse einer Bebauung<br />
- Eigentumsverhältnisse (<strong>Gemeinde</strong>/privat),<br />
3. die Ergebnisse in kartografischer und textlicher Form der Öffentlichkeit zugänglich zu<br />
machen, soweit dies rechtlich zulässig ist.“<br />
Die Vertreter des Bündnisses für <strong>Salem</strong> werden im Verlaufe der Sitzung diesen Antrag<br />
näher erläutern und begründen.<br />
II. Um Beratung und Entscheidung wird gebeten<br />
III. Aussprache<br />
GR Dr. Hanke erläutert ausführlich den Antrag der Fraktion Bündnis für <strong>Salem</strong>:<br />
„Die Forderung nach Verminderung des Flächenverbrauchs steht seit vielen Jahren auf der<br />
politischen Agenda aller Parteien.<br />
Unerwünschte Folgen der Ausweitung der Siedlungsflächen in den Außenbereich sind vor<br />
allem:<br />
� Verlust landwirtschaftlicher Flächen<br />
20
� Verlust / Beeinträchtigung wertvoller Biotope, des Wasserhaushalts, des Lokalklimas,<br />
des Erholungsraumes....<br />
� erhöhter Aufwand für Infrastrukturen, höheres Verkehrsaufkommen...<br />
Das Konzept der Ausgleichsflächen kann nicht alle Folgen neutralisieren, z. B. ist die<br />
Fläche ist nicht vermehrbar, nicht alle bedrohten Tier- und Pflanzenarten können<br />
umgesiedelt werden...<br />
Der Vorrang der Innenverdichtung vor Ausweisung neuer Bauflächen im Außenbereich ist<br />
seit 2004 rechtlich abgesichert (BauGB § 1 a).<br />
Förderprogramme zur Umsetzung dieser Vorgaben wie MELAP ("Modellprojekt<br />
Eindämmung des Landschaftsverbrauchs durch Aktivierung des innerörtlichen Potentials")<br />
zeitigten nur geringfügige Erfolge.<br />
Mit den „Hinweisen für die Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise“ vom<br />
1.1.2009 liegt erstmals ein verbindliches Verfahren für die Berechnung des Bedarfs an<br />
Wohnbauflächen vor. Die wichtigsten Parameter sind<br />
� die Entwicklung der Einwohnerzahl gemäß der Prognose des Statischen<br />
Landesamtes<br />
� die Annahme einer fortgesetzten Erhöhung des Wohnraumanspruchs pro Einwohner<br />
(0,5 % p.a.).<br />
Dabei ist jeder Teilort ist getrennt zu betrachten; dezentrale Teilorte ohne nennenswerte<br />
Infrastruktur sind auf die Eigenentwicklung des Teilorts zu beschränken. Unter<br />
Eigenentwicklung ist der Wohnbaubedarf der Ortsansässigen zur Eigennutzung zu<br />
verstehen.<br />
Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der vorgenannten „Hinweise“ ist nach wie<br />
vor völlig unbefriedigend, da die Erstellung eines Baulückenkatasters bislang lediglich<br />
Empfehlungscharakter hat (BauGB § 200 a). Wir weisen aber darauf hin, dass das Land<br />
ein Gesetz zur verpflichtenden Aufstellung einer solchen Katasters und seiner<br />
Berücksichtigung in der Bauleitplanung vorbereitet. Vor diesem Hintergrund ist auch die<br />
Aufforderung des Regierungspräsidiums und unsere Empfehlung zu sehen.<br />
Nach der Landtagsdrucksache 14/2723 vom 1.4.2009 sollen bereits mehr als 500<br />
<strong>Gemeinde</strong>n in BW ihre Innenentwicklungspotentiale in fortschreibungsfähigen Übersichten<br />
dokumentiert haben.<br />
Ein Beispiel für das zuvor Gesagte ist der <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverband Meersburg mit<br />
den <strong>Gemeinde</strong>n Hagnau, Stetten, Meersburg und Uhldingen-Mühlhofen (insgesamt 8<br />
Teilorte) (Anlage 62). Die Datenerhebung erfolgte 2009 auf der Basis von Luftbildern und<br />
dem Abgleich / Aktualisierung in Kooperation mit den <strong>Gemeinde</strong>verwaltungen. Es ergab<br />
sich ein Innenentwicklungspotential von 171 Wohnbauflächen (15 ha) und 39<br />
Mischbauflächen (5 ha). Im Flächennutzungsplan von 2010 wurden hieraus keine<br />
Konsequenzen gezogen.<br />
<strong>Salem</strong> ist (neben Neukirch) Spitzenreiter beim Flächenverbrauch im Kreis. Dieser betrug<br />
im Zeitraum 2004 bis 2010 (siehe beiliegende Grafik – Anlage 63):<br />
� Wohnbauflächen 14 ha (+ 7, 6%) bei gleichbleibender Einwohnerzahl<br />
� Gewerbeflächen 6 ha (+ 18, 8%) bei leicht sinkender Zahl der Arbeitsplätze (- 2,3%);<br />
im Kreis hingegen lag der Zuwachs an Gewerbeflächen (+ 9 %) unter dem Zuwachs an<br />
Arbeitsplätzen (+ 10,5 %)<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> hat sich das Ziel gesetzt, die Kernorte (Mimmenhausen, Neufrach,<br />
Stefansfeld) zu stärken. Dieses Ziel hat sie komplett verfehlt: Vor 40 Jahren war der Anteil<br />
der Einwohner in den Kernorten an der Gesamtbevölkerung höher als heute: Die Kernorte<br />
21
wuchsen um 66 %, die übrigen Teilorte um 76 %, Mittelstenweiler um 110 %. Diese<br />
Entwicklungstendenz setzt sich bis heute ungebrochen fort“.<br />
GR Herter hält das Kataster von Meersburg als Beispiel für nicht nachvollziehbar, da doch<br />
gerade Meersburg einige neue Baugebiete ausgewiesen hat.<br />
GR Dr. Hanke erinnert daran, dass die Forderung nach der Innenverdichtung ja noch nicht<br />
gesetzlich geregelt ist und deshalb das Regierungspräsidium über die entsprechenden<br />
Bebauungspläne noch nicht entscheidet.<br />
Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass ein privates Grundstück doch nicht in ein solches<br />
Kataster aufgenommen werden kann, wenn der Eigentümer nicht abgabebereit ist, da<br />
diese Flächen dem Markt ja tatsächlich nicht zur Verfügung stehen. Eine Veröffentlichung<br />
würde sicher auch von den Grundstückseigentümern abgelehnt.<br />
GR Fiedler führt aus, dass die Vertreter ihrer Fraktion die Bedenken von GR Herter<br />
grundsätzlich teilen. Sie gibt zu bedenken, welche Vorteile die Veröffentlichung der<br />
Freiflächen bringt, wenn diese nicht zur Verfügung stehen. Die <strong>Gemeinde</strong> könnte sich<br />
dadurch in Zukunft selbst einschränken, weil die Fachbehörden dann auf diese freien<br />
Flächen verweisen könnten.<br />
GR Petersen weist darauf hin, dass das Bauflächenkataster ein Service für die Bürger<br />
darstellt, sowohl für die Kauf-, als auch für die Verkaufsinteressenten. Gegen die<br />
Datenschutzbestimmungen wird nicht verstoßen. Er betont, dass zumindest die Möglichkeit<br />
besteht, dass mit Hilfe dieses Katasters einige Grundstücke im Innenbereich veräußert<br />
werden.<br />
GR Sasse dankt GR Dr. Hanke für seine umfangreiche Recherchearbeit zu diesem Thema.<br />
Es ist sicher richtig und allen <strong>Gemeinde</strong>räten klar, dass mit der Fläche sparsam<br />
umgegangen werden muss. Ihrer Ansicht nach ist allerdings fraglich, was das<br />
Bauflächenkataster für Vorteile bringt. Sie bezweifelt, dass der Flächenverbrauch dadurch<br />
minimiert wird. Insgesamt sieht sie auch die Innenverdichtung mit Bedenken, da es doch<br />
auch vorteilhaft ist, wenn innerorts noch grüne Flächen vorhanden sind.<br />
GR Dr. Hanke betont nochmals, dass das entsprechende Gesetz kommen wird, das dann<br />
die <strong>Gemeinde</strong> zu einer Innenverdichtung zwingt. Es wird dann in den kleineren Teilorten<br />
kaum mehr eine bauliche Entwicklung möglich sein und die Bebauung wird sich auf die drei<br />
zentralen Orte beschränken.<br />
GR Koester bezweifelt, dass die Bürger die Aufstellung dieses Katasters unterstützen<br />
werden. Diese innerörtlichen Freiflächen sollte man auch für einheimische<br />
Bauinteressenten freihalten.<br />
GR Elben hingegen ist der Ansicht, dass man sich nicht gegen die Aufstellung des<br />
Katasters wehren sollte, zumal es in absehbarer Zeit ohnehin gesetzlich vorgeschrieben<br />
sein wird. Er steht deshalb voll hinter dem Antrag des Bündnis für <strong>Salem</strong>.<br />
Der Vorsitzende führt aus, dass das MELAP-Programm, das ebenfalls die<br />
Innenverdichtung zum Ziel hat, nur geringen Erfolg hatte, weil den Kommunen das<br />
Instrument fehlt, auf private Grundstückseigentümer einzuwirken. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> hat<br />
dieses Programm im Teilort Weildorf umgesetzt. Dabei ist die <strong>Gemeinde</strong> aber immer<br />
wieder an Grenzen gestoßen, wenn die Grundstückseigentümer eben nicht abgabebereit<br />
sind. Der Vorsitzende bestätigt, dass in der Landesregierung tatsächlich darüber diskutiert<br />
wird, dass die Kommunen Möglichkeiten zur Einwirkung auf die Grundstückseigentümer<br />
erhalten sollen. Zu der Kritik an dem hohen Flächenverbrauch in <strong>Salem</strong> bemerkt der<br />
Vorsitzende, dass die Kritiker dann aber auch darlegen sollten, welches Baugebiet man in<br />
der Vergangenheit hätte nicht entwickeln sollen, bzw. welchen Gewerbebetrieb man hätte<br />
ablehnen sollen. Grundsätzlich kann er sich die Aufstellung des Bauflächenkatasters<br />
22
vorstellen. Der Vorsitzende betont aber, dass die <strong>Gemeinde</strong> weiterhin auch selbst<br />
Bauflächen im Eigentum haben muss, um diese Interessenten anbieten zu können.<br />
GR Dr. Hanke gibt zu bedenken, dass ein „Abschotten“ der privaten Freiflächen im<br />
Innenbereich ohnehin überholt ist, da diese Freiflächen in Google-Earth für jeden<br />
Interessierten einsehbar sind.<br />
Über den<br />
A N T R A G<br />
der Fraktion „Bündnis für <strong>Salem</strong>“ wird nun wie folgt abgestimmt:<br />
8 Ja-Stimmen, 10 Gegenstimmen, 3 Enthaltungen.<br />
Der Antrag ist somit abgelehnt.<br />
IV. Beschluss<br />
Den Antrag der Fraktion „Bündnis für <strong>Salem</strong>“ auf Erfassung von Baulandreserven auf<br />
bauplanerisch bereits ausgewiesenen Flächen mehrheitlich abzulehnen (8 Gegenstimmen,<br />
3 Enthaltungen).<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az: BL 621.21 Me/AM<br />
23
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 03.07.2012<br />
§ 10 öffentlich<br />
Rückerstattung von Gewerbesteuer und Festsetzung von Erstattungszinsen für eine<br />
Gewerbesteuerforderung – Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe<br />
I. Sachvortrag<br />
Nachdem der <strong>Gemeinde</strong>rat in der Sitzung vom 19.06.2012 nichtöffentlich über die<br />
rechtlichen Gründe für die Neufestsetzung des Gewerbesteuermessbescheids durch das<br />
Finanzamt Überlingen ausführlich informiert wurde, hat der <strong>Gemeinde</strong>rat über die<br />
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für eine Rückerstattung an Gewerbesteuer<br />
und Erstattungszinsen mit jeweils rd. 600.000,00 Euro zu entscheiden.<br />
Für die Führung der Haushaltswirtschaft während des Haushaltsjahres sind die<br />
Ausgabenansätze des Haushaltsplans verbindlich (Grundsatz der sachlichen Bindung) und<br />
die <strong>Gemeinde</strong>n verpflichtet, die Mittel so zu verwalten, dass Sie zur Deckung der<br />
Ausgaben reichen. Da die Ausgabenansätze zu einem großen Teil aber nur geschätzt<br />
werden können und dabei erhebliche Unsicherheitsfaktoren bestehen, lässt sich die<br />
Überschreitung von einzelnen Ausgabeansätzen nicht vermeiden. Dieser Tatsache hat der<br />
Gesetzgeber Rechnung getragen und unter bestimmten Voraussetzungen<br />
Haushaltsüberschreitungen (sog. Überplanmäßige Ausgaben) zugelassen.<br />
Überplanmäßige Ausgaben sind Sollausgaben, die die im Haushaltsjahr veranschlagten<br />
Beträge übersteigen. Ein erheblicher Fehlbetrag darf durch die Leistung einer<br />
überplanmäßigen Ausgabe nicht entstehen, wäre dies der Fall, so müsste die <strong>Gemeinde</strong><br />
eine Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 82 Abs. 2 Nr. 1 GemO erlassen.<br />
Trotz der angekündigten Rückerstattung bewegt sich die Gewerbesteuer über dem<br />
geplanten Haushaltsansatz. Insofern besteht hier für den <strong>Gemeinde</strong>rat kein<br />
Handlungsbedarf.<br />
Im Bereich der Erstattungszinsen wird der Ansatz jedoch erheblich überschritten<br />
(Planansatz 18.147 €), sodass eine überplanmäßige Ausgabe entsteht, die entsprechend<br />
der Vorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat zu beschließen ist. Gemäß<br />
§ 84 Abs. 1 GemO sind unter anderem überplanmäßige Ausgaben dann zulässig, wenn die<br />
Ausgabe unabweisbar ist und kein erheblicher Fehlbetrag entsteht. Nachdem die Ausgabe<br />
aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung erfolgt, ist diese unabweisbar. Des Weiteren<br />
kann die Ausgabe durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, beim<br />
Einkommensteueranteil und den Finanzzuweisungen aufgefangen werden. Die Grenze für<br />
einen erheblichen Fehlbetrag wird in der Literatur zwischen 3 -5 % des Haushaltsvolumens<br />
einer <strong>Gemeinde</strong> angegeben – je nach Finanzsituation. Für das Jahr 2012 wäre dies bei der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> bei einem Betrag zwischen 800 T€ und 1.500 T€ gegeben. Insofern ist<br />
keine Nachtragssatzung erforderlich.<br />
Im Hinblick auf die während der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung erfolgte Diskussion muss<br />
nochmals darauf hingewiesen werden, dass die <strong>Gemeinde</strong>n bei der Gewerbesteuer an die<br />
Festsetzungen des Finanzamts im Grundlagenbescheid gebunden sind. Insofern besteht<br />
für die <strong>Gemeinde</strong> auch kein Handlungsspielraum bei der Festsetzung der Gewerbesteuer.<br />
Des Weiteren sind die Modalitäten der Verzinsung von Steuerschulden in der<br />
Abgabenordnung klar geregelt, sodass die <strong>Gemeinde</strong> auch hier nicht umhin kommt, eine<br />
Verzinsung entsprechend § 233 a AO vorzunehmen.<br />
24
Bezüglich des Arguments einer zu spät erfolgten Information des <strong>Gemeinde</strong>rats, bleibt<br />
festzuhalten, dass die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung aufgrund des guten Verhältnisses zum<br />
Finanzamt vorab mündlich über die Entscheidung bezüglich der Gewerbesteuererstattung<br />
informiert wurde. Dies ist in der Praxis nicht üblich. Die Information der <strong>Gemeinde</strong> erfolgt<br />
i.d.R. durch Übersendung der Grundlagenbescheide im Datenträgeraustausch. Zum<br />
Zeitpunkt der Information des <strong>Gemeinde</strong>rates war der neue Gewerbesteuermessbescheid<br />
des Finanzamtes noch nicht erlassen.<br />
Nachdem die mündliche Information der Verwaltung erfolgte wurde eine schriftliche<br />
Stellungnahme des Finanzamtes bezüglich der Entwicklung dieses Gewerbesteuerfalls<br />
angefordert, die mit Schreiben vom 15.06.2012 gewährt wurde.<br />
Die Entwicklung der allgemeinen Haushaltswirtschaft der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> für das Jahr<br />
2012 wird in der Sitzung vom 24.07.2012 gemeinsam mit der Vorlage des<br />
Rechenschaftsberichtes für das Jahr 2011 ausführlich von der Verwaltung dargestellt.<br />
II. Antrag des Bürgermeisters<br />
1. Der erforderlichen überplanmäßigen Ausgabe bei den Erstattungszinsen (HH-Stelle:<br />
1.0300.8420) zuzustimmen.<br />
2. Davon Kenntnis zu nehmen, dass durch die Erstattungsbeträge kein erheblicher<br />
Fehlbetrag im Haushaltsjahr 2012 entsteht.<br />
III. Beschluss<br />
Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az: ZD Li/Si<br />
25
Anfragen und Bekanntgaben<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 03.07.2012<br />
1. Sturmschaden an der Kegelbahn Weildorf<br />
§ 11 öffentlich<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass die Kegelbahn Weildorf durch den starken Sturm am<br />
Samstagabend schwer beschädigt wurde. Er betont, dass alle über die Schäden an dem<br />
„Vorzeigeobjekt“ der <strong>Gemeinde</strong> entsetzt sind. In Kürze wird ein Vertreter der Versicherung<br />
sich die Situation vor Ort anschauen. Ziel ist, die Kegelbahn zeitnah zu reparieren. Sie wird<br />
vermutlich Anfang September wieder zur Verfügung stehen.<br />
GR Elben gibt zu bedenken, ob ein Konstruktionsfehler Grund dafür sein könnte, dass die<br />
Kegelbahn nun so kurz nach der Sanierung „weggeblasen“ wird.<br />
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es noch viel zu früh ist, hierzu eine Aussage zu<br />
treffen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat wird von der Verwaltung wieder informiert, wenn es zu diesem<br />
Thema neue Informationen gibt. Er betont, dass auf jeden Fall kein Schaden für die<br />
<strong>Gemeinde</strong> entsteht, da die Versicherung die Kosten zunächst übernehmen wird.<br />
2. Maßnahmenplan zum Straßenbau der Landesregierung<br />
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Umfahrungen Bermatingen und Neufrach im<br />
Maßnahmenprogramm des Landes nicht enthalten sind. Diese Projekte sollten auch über<br />
das Impulsprogramm finanziert werden, das aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung nach wie<br />
vor gültig ist. Auch die Signale aus dem Ministerium sind positiv. Entsprechende<br />
Ausführungen können auch auf der Homepage des Verkehrsministeriums nachgelesen<br />
werden.<br />
3. Nutzungsänderung für die Arztpraxis Dr. Filipcic<br />
GR Bauer berichtet, dass er von Bürgern darauf angesprochen wurde, dass Dr. Filipcic nun<br />
seine Praxis von Heiligenberg nach <strong>Salem</strong> verlegen möchte.<br />
Auf seine Nachfrage berichtet GAR Skurka, dass Herr Dr. Filipcic darüber informiert ist,<br />
dass er einen Nutzungsänderungsantrag stellen muss. Es wird aber sicher schwierig<br />
werden, die notwendigen Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.<br />
4. Vergabe von Aufträgen über 7.500,00 € im Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters<br />
Der Vorsitzende verweist auf die im Zeitraum April bis Juni 2012 vergebenen Aufträge<br />
(Anlage 64).<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az: ZD Sk<br />
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