Arbeitsmarktprogramm 2012 - Jobcenter Bochum
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Rahmenbedingungen<br />
Rahmenbedingungen für das Jahr <strong>2012</strong><br />
Zielvereinbarung mit der<br />
Bundesagentur<br />
Ziele der Grundsicherung für Arbeitssuchende<br />
Mit dem Gesetz zur „Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für<br />
Arbeitssuchende“ wurden die Grundlagen für die Zielsteuerung hinsichtlich der<br />
Aufgabenwahrnehmung im Rechtskreis SGB II ab 2011 neu fixiert.<br />
Der Planungsprozess <strong>2012</strong> fußt auf dem abgestimmten Grundlagenpapier des<br />
Bund-Länder-Ausschusses nach § 18c SGB II „Gemeinsame Grundlagen der Zielsteuerung<br />
SGB II“ und wurde in Abstimmung zwischen Bund, Ländern, der BA und den<br />
kommunalen Spitzenverbänden entwickelt.<br />
Im Zuge dieser Neuorganisation wurde für alle <strong>Jobcenter</strong> eine neue gemeinsame<br />
Datenbasis zum Zwecke des öffentlichen Vergleichs der Leistungsfähigkeit sowie<br />
als Datengrundlage für die Zielvereinbarung definiert (§ 48a SGB II).<br />
Die bislang für die Zielerreichung der Bundesziele maßgebliche Basisgröße aller<br />
„Kunden im Kundenkontakt“ (Kunden im Status „Arbeitslos“, Maßnahmeteilnehmer,<br />
Alg I-Aufstocker, etc.) entfällt und wird ersetzt durch die Betrachtung aller „erwerbsfähigen<br />
Leistungsberechtigten“. In dieser neuen Grundmenge befinden sich nun<br />
zusätzlich Personen, die zwar integriert, aber noch hilfebedürftig sind (im statistischen<br />
und faktischen Sinne nicht „arbeitslos“), Personengruppen nach §53a SGB II<br />
mit einem stark eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und sogar Personen,<br />
die auf Grund ihrer Lebensumstände für einen bestimmten Zeitraum nicht vermittelbar<br />
sind (z.B. Personen mit Kindern unter drei Jahren – statistisch ebenfalls nicht<br />
arbeitslos).<br />
Somit befinden sich nun wesentlich mehr Personen im Fokus der Aktivitäten des<br />
<strong>Jobcenter</strong> <strong>Bochum</strong> als bisher. Diese geänderte Betrachtungsweise stellt die Arbeitsagenturen<br />
und <strong>Jobcenter</strong> vor große Herausforderungen. Neben der „Integration in<br />
Arbeit“ rückt verstärkt die „Beendigung des Leistungsbezugs“ in den Vordergrund.<br />
Einen besonderen Schwerpunkt bilden dabei auch die „Vermeidung von Langzeitbezug“<br />
sowie die „Beendigung von Langzeitbezug“ (Langzeitbezug liegt vor, wenn<br />
eine Person innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 21 Monate Arbeitslosengeld<br />
II bezogen hat).<br />
In einer Workshopreihe des <strong>Jobcenter</strong> <strong>Bochum</strong> wurden hierzu unter Teilnahme aller<br />
Fach – und Führungskräfte aus den Bereichen Arbeitsvermittlung, Fallmanagement<br />
und der Leistungsgewährung Ideen erarbeitet, wie der Problematik des Langzeitbezuges<br />
lokal erfolgreich begegnet werden kann. Die Ergebnisse der Workshopreihe<br />
werden nun sukzessive zu konkreten Maßnahmen und Projekten ausgearbeitet und<br />
im Jahresverlauf <strong>2012</strong> ff. umgesetzt.<br />
Für das Jahr <strong>2012</strong> hat die Bundesagentur für Arbeit mit der Geschäftsführung des<br />
<strong>Jobcenter</strong> <strong>Bochum</strong> eine Zielvereinbarung hinsichtlich der beiden Zielgrößen „Verbesserung<br />
der Integration in Erwerbstätigkeit“ und „Vermeidung von Langzeitbezug“<br />
geschlossen. Im Hinblick auf die „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“<br />
wurde eine Steigerung der Integrationsquote um 4,1% vereinbart. Hinsichtlich<br />
der „Vermeidung von Langzeitbezug“ wurde vereinbart, den Bestand an Langzeitbeziehern<br />
um 0,2% zu senken. Für die Summe der passiven Leistungen werden