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Arbeitsmarktprogramm 2012 - Jobcenter Bochum

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Kommunale Eingliederungsleistungen<br />

Zusätzliche Hilfen<br />

Das SGB II zielt auf die Überwindung und Vermeidung von Hilfebedürftigkeit sowohl<br />

durch die Eingliederung in Arbeit als auch durch soziale Integration (§ 1 SGB<br />

II). Diese beiden Zielsetzungen können bei Menschen mit vielfachem Unterstützungsbedarf<br />

in ein Spannungsverhältnis geraten, da sich eine erfolgreiche Eingliederung<br />

in das Sozialleben und in den Arbeitsmarkt häufig nicht gleichzeitig und<br />

nicht spannungsfrei organisieren lässt. Oft müssen für eine erfolgreiche Integration<br />

unterschiedlich lange Wege über Teilziele gegangen werden.<br />

So bringt ein hoher Prozentsatz der leistungsbeziehenden Personen multiple Vermittlungshemmnisse<br />

(z.B. Suchtprobleme, Überschuldung) mit, die durch die flankierenden<br />

Leistungen der Stadt <strong>Bochum</strong> angegangen werden können. Das <strong>Jobcenter</strong><br />

<strong>Bochum</strong> wirkt in diesen Fällen aktiv auf die Einschaltung der Sonderhilfen hin.<br />

Dies umfasst insbesondere den Bereich der flankierenden Leistungen nach § 16a<br />

SGB II. Für die Leistungen der<br />

• Kinderbetreuung<br />

• der Schuldnerberatung<br />

• der psychosozialen Beratung und<br />

• der Suchtberatung<br />

gibt es mit der Stadt <strong>Bochum</strong> und ggfs. den Anbietern konkret vereinbarte Verfahren,<br />

die denen Kundinnen und Kunden die reibungslose Inanspruchnahme gewährleisten<br />

sollen.<br />

Die Koordination der Sonderhilfen erfolgt im <strong>Jobcenter</strong> <strong>Bochum</strong> wegen der besonderen<br />

Betroffenheit im Fallmanagement. Die Netzwerkarbeit soll hier aber in <strong>2012</strong><br />

verstärkt werden, insbesondere ist der Aufbau einer Datenbank geplant, in der die<br />

Anbieter der Sonderhilfen nach § 16a SGB II wie auch weitere Partner zusammengefasst<br />

werden, um die Inanspruchnahme zu erleichtern und damit zu forcieren.<br />

Leistungen nach § 16a SGB II<br />

Leistungen nach §16a SGB II<br />

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