Arbeitsmarktprogramm 2012 - Jobcenter Bochum
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Kommunale Eingliederungsleistungen<br />
Zusätzliche Hilfen<br />
Das SGB II zielt auf die Überwindung und Vermeidung von Hilfebedürftigkeit sowohl<br />
durch die Eingliederung in Arbeit als auch durch soziale Integration (§ 1 SGB<br />
II). Diese beiden Zielsetzungen können bei Menschen mit vielfachem Unterstützungsbedarf<br />
in ein Spannungsverhältnis geraten, da sich eine erfolgreiche Eingliederung<br />
in das Sozialleben und in den Arbeitsmarkt häufig nicht gleichzeitig und<br />
nicht spannungsfrei organisieren lässt. Oft müssen für eine erfolgreiche Integration<br />
unterschiedlich lange Wege über Teilziele gegangen werden.<br />
So bringt ein hoher Prozentsatz der leistungsbeziehenden Personen multiple Vermittlungshemmnisse<br />
(z.B. Suchtprobleme, Überschuldung) mit, die durch die flankierenden<br />
Leistungen der Stadt <strong>Bochum</strong> angegangen werden können. Das <strong>Jobcenter</strong><br />
<strong>Bochum</strong> wirkt in diesen Fällen aktiv auf die Einschaltung der Sonderhilfen hin.<br />
Dies umfasst insbesondere den Bereich der flankierenden Leistungen nach § 16a<br />
SGB II. Für die Leistungen der<br />
• Kinderbetreuung<br />
• der Schuldnerberatung<br />
• der psychosozialen Beratung und<br />
• der Suchtberatung<br />
gibt es mit der Stadt <strong>Bochum</strong> und ggfs. den Anbietern konkret vereinbarte Verfahren,<br />
die denen Kundinnen und Kunden die reibungslose Inanspruchnahme gewährleisten<br />
sollen.<br />
Die Koordination der Sonderhilfen erfolgt im <strong>Jobcenter</strong> <strong>Bochum</strong> wegen der besonderen<br />
Betroffenheit im Fallmanagement. Die Netzwerkarbeit soll hier aber in <strong>2012</strong><br />
verstärkt werden, insbesondere ist der Aufbau einer Datenbank geplant, in der die<br />
Anbieter der Sonderhilfen nach § 16a SGB II wie auch weitere Partner zusammengefasst<br />
werden, um die Inanspruchnahme zu erleichtern und damit zu forcieren.<br />
Leistungen nach § 16a SGB II<br />
Leistungen nach §16a SGB II<br />
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