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Arbeitsmarktprogramm 2012 - Jobcenter Bochum

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26<br />

Integrationsarbeit<br />

Fachkräfte-Initiative<br />

„Mittleres Ruhrgebiet“<br />

Vor dem Hintergrund, dass eine effektive Bekämpfung des Fachkräftemangels aufgrund<br />

der Komplexität der zusammenspielenden Faktoren und der beteiligten<br />

Arbeitsmarktakteure nur gemeinsam gelingen kann, haben die Städte <strong>Bochum</strong>,<br />

Herne, Hattingen und Witten, die Regionalagentur Mittleres Ruhrgebiet, die Arbeitgeberverbände<br />

Ruhr/Westfalen, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Agentur für<br />

Arbeit, die <strong>Jobcenter</strong> <strong>Bochum</strong> und Herne sowie die Industrie- und Handelskammer<br />

und die Kreishandwerkerschaft <strong>Bochum</strong> das Netzwerk „Fachkräfte-Initiative Mittleres<br />

Ruhrgebiet“ gegründet. Nach Entscheidung der Lenkungsgruppe wurden für<br />

die nachfolgenden Projektideen entsprechende Fördermittel beantragt; eine abschließende<br />

Entscheidung steht noch aus.<br />

Projekt „Zweiter Anlauf“ ( Projektträger Akademie des Handwerks <strong>Bochum</strong><br />

Ruhr GmbH)<br />

Die Handwerkskammer <strong>Bochum</strong> hat in Kooperation mit dem <strong>Jobcenter</strong> <strong>Bochum</strong> für<br />

das Projektvorhaben „Zweiter Anlauf“ einen entsprechenden Antrag zur nachhaltigen<br />

Qualifizierung Langzeitarbeitsloser eingereicht. Beide Partner wollen mit dieser<br />

Kooperation einen gezielten Beitrag zur Fachkräftesicherung in <strong>Bochum</strong> erbringen.<br />

Durch das Projekt „Zweiter Anlauf“ sollen Langzeitarbeitslose vorwiegend in den<br />

kleinen und mittelständischen Handwerksbetrieben der Region durch eine betriebliche<br />

Umschulung einen Berufsabschluss erwerben und anschließend als Facharbeiter/innen<br />

in den ersten Markt integriert werden.<br />

Das Kernstück des Projekts „Zweiter Anlauf“ bildet das Arbeitsmarktinstrument „Betriebliche<br />

Einzelumschulung“, das nach § 77 Abs. 2 SGB III von der Agentur für Arbeit<br />

und nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 77 Abs. 2 SGB III durch das <strong>Jobcenter</strong> gefördert<br />

wird. Das Projekt wird flankiert durch:<br />

• eine Vorbereitungsphase mit betrieblicher Erprobung für potenzielle Umschüler,<br />

• einen Jobcoach als festen Ansprechpartner für Umschüler und Betrieb,<br />

• sozialpädagogische Begleitung<br />

• Stützunterricht während der gesamten betrieblichen Umschulung<br />

• assistierte Vermittlung und Nachbetreuung<br />

Das <strong>Jobcenter</strong> <strong>Bochum</strong> hat mit einem Letter of Intent eine 50%ige Kofinanzierung<br />

zugesichert.

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