Arbeitsmarktprogramm 2012 - Jobcenter Bochum
Arbeitsmarktprogramm 2012 - Jobcenter Bochum Arbeitsmarktprogramm 2012 - Jobcenter Bochum
14 Finanzieller Rahmen Finanzielle Rahmenbedingungen Mittelverteilung 2011 / 2012 Wie im Jahr 2010 beschlossen, wird das Globalbudget des Bundes für den SGB II -Bereich aufgrund des Rückgangs der Arbeitslosigkeit ab dem Jahr 2011 kontinuierlich abgesenkt. Den Grundsicherungsstellen stehen nach diesen massiven Kürzungen bis zum Jahr 2014 deutlich weniger Haushaltsmittel sowohl für die Verwaltungskosten als auch für die Eingliederungsleistungen zur Verfügung. Nach dem ersten großen Einschnitt im Jahr 2011, der in Bochum eine Reduzierung des Mittelansatzes für Eingliederungsmaßnahmen von 23,5 % bewirkte, wurde die Zuweisung für das Jahr 2012 erneut abgesenkt. Das mit der Eingliederungsmittelverordnung zugeteilte Eingliederungsbudget wurde gegenüber 2011 erneut um 3,8 Mio. € bzw. um 14,4% reduziert. Die Mittelzuteilung im Verwaltungskostenbudget wurde gegenüber dem Vorjahr um 2,8% abgesenkt. Die Planung für das Arbeitsmarktprogramm 2012 liegt bei ca. 21,28 Mio. EUR. Trotz der deutlich geringeren Mittelzuteilung fällt die Gesamtplanung insgesamt höher aus als Ende letzten Jahres erwartet. Aufgrund eines deutlich geringeren Umschichtungsbetrages in das Verwaltungsbudget (bedingt durch veränderte Modalitäten bei der Personalkostenabrechnung i. R. der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung für 2012) besteht insgesamt ein fast mit dem Vorjahr vergleichbarer EGT-An-
satz. Gleichzeitig ergibt sich aufgrund einer geringeren Vorbelastung aus früheren Haushaltsjahren ein größerer finanzieller Rahmen zur Planung des Neugeschäftes. Der Instrumentenmix für das Jahr 2012 spiegelt die unterschiedlichen Unterstützungsbedarfe der Kundinnen und Kunden wieder und orientiert sich an der Leitidee, die verfügbaren Mittel so integrations- und wirkungsorientiert wie möglich einzusetzen. • Ca. 30% des Eingliedungstitels werden für Angebote aus den Bereichen „Beratung und Unterstützung bei der Arbeitssuche“ (4,8%), „Aktivierung und berufliche Eingliederung“ (11,2%) sowie „Beschäftigung begleitende Maßnahmen“ (14,5%) angesetzt. Dabei wird auch in diesem Jahr die Förderung unmittelbar integrationswirksamer Maßnahmen einen deutlichen Schwerpunkt bilden. • Angesichts des zunehmenden Fachkräftebedarfs wird die Förderung der beruflichen Weiterbildung weiter ausgebaut. Das geplante Finanzvolumen liegt mit einem Anteil von ca. 20% an den Gesamtkosten erneut leicht über dem Anteil des Vorjahres. Die Ausrichtung der Bildungszielplanung ist weiterhin konsequent am wachsenden Fachkräftebedarf ausgerichtet und umfasst ein deutlich größeres Kontingent an Umschulungsplätzen als noch im Jahr 2011. • Angesichts des hohen Anteils an Arbeitslosen mit besonderem Hilfebedarf ist es auch weiterhin erforderlich, ein ausreichendes Angebot an Marktersatzmaßnahmen vorzuhalten. Dies gilt sowohl für den Bereich der Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante als auch für die öffentlich geförderte Beschäftigung nach §16e SGB II. Für beide Förderfelder werden im Jahr 2012 ca. 32% des Eingliederungstitels eingeplant. Der Mittelansatz für „Beschäftigung schaffende Maßnahmen“ beträgt insgesamt 16% an der Gesamtplanung; für das Instrument der Arbeitsgelegenheiten werden insgesamt 15,6% eingeplant. Für marktferne Kunden sind beide Instrumente unverzichtbar, um über diesen besonders geförderten und „geschützten“ Raum Beschäftigungsfähigkeit herzustellen bzw. zu erhalten und Integrationsfortschritte zu ermöglichen. Instrumentenmix 2012 Gesamtbedarf 2012 Finanzieller Rahmen 15
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satz. Gleichzeitig ergibt sich aufgrund einer geringeren Vorbelastung aus früheren<br />
Haushaltsjahren ein größerer finanzieller Rahmen zur Planung des Neugeschäftes.<br />
Der Instrumentenmix für das Jahr <strong>2012</strong> spiegelt die unterschiedlichen Unterstützungsbedarfe<br />
der Kundinnen und Kunden wieder und orientiert sich an der Leitidee,<br />
die verfügbaren Mittel so integrations- und wirkungsorientiert wie möglich<br />
einzusetzen.<br />
• Ca. 30% des Eingliedungstitels werden für Angebote aus den Bereichen „Beratung<br />
und Unterstützung bei der Arbeitssuche“ (4,8%), „Aktivierung und berufliche<br />
Eingliederung“ (11,2%) sowie „Beschäftigung begleitende Maßnahmen“<br />
(14,5%) angesetzt. Dabei wird auch in diesem Jahr die Förderung unmittelbar<br />
integrationswirksamer Maßnahmen einen deutlichen Schwerpunkt bilden.<br />
• Angesichts des zunehmenden Fachkräftebedarfs wird die Förderung der beruflichen<br />
Weiterbildung weiter ausgebaut. Das geplante Finanzvolumen liegt<br />
mit einem Anteil von ca. 20% an den Gesamtkosten erneut leicht über dem Anteil<br />
des Vorjahres. Die Ausrichtung der Bildungszielplanung ist weiterhin konsequent<br />
am wachsenden Fachkräftebedarf ausgerichtet und umfasst ein deutlich<br />
größeres Kontingent an Umschulungsplätzen als noch im Jahr 2011.<br />
• Angesichts des hohen Anteils an Arbeitslosen mit besonderem Hilfebedarf ist<br />
es auch weiterhin erforderlich, ein ausreichendes Angebot an Marktersatzmaßnahmen<br />
vorzuhalten. Dies gilt sowohl für den Bereich der Arbeitsgelegenheiten<br />
in der Mehraufwandsvariante als auch für die öffentlich geförderte Beschäftigung<br />
nach §16e SGB II. Für beide Förderfelder werden im Jahr <strong>2012</strong> ca. 32%<br />
des Eingliederungstitels eingeplant. Der Mittelansatz für „Beschäftigung schaffende<br />
Maßnahmen“ beträgt insgesamt 16% an der Gesamtplanung; für das Instrument<br />
der Arbeitsgelegenheiten werden insgesamt 15,6% eingeplant. Für<br />
marktferne Kunden sind beide Instrumente unverzichtbar, um über diesen besonders<br />
geförderten und „geschützten“ Raum Beschäftigungsfähigkeit herzustellen<br />
bzw. zu erhalten und Integrationsfortschritte zu ermöglichen.<br />
Instrumentenmix <strong>2012</strong><br />
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