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Heimnachschau im Rahmen einer unangemeldeten, nicht ...

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Externe Anbieter/Friseur und Fußpflege<br />

Die <strong>im</strong> Haus tätige Fußpflegerin arbeitet mit <strong>nicht</strong> ausreichend wirkenden Flächen- und<br />

Instrumentendesinfektionsmitteln. Das verwendete Händedesinfektionsmittel war <strong>nicht</strong> DGHM gelistet<br />

(Geschenkpackung No-Name). Weiterhin fand sich ein Desinfektionsmittel zur Wunddesinfektion, das<br />

von der Fußpflegerin selbst umgefüllt wird. Die Haltbarkeit war <strong>nicht</strong> ersichtlich. Um die Übertragung<br />

von Krankheitserregern in diesen Fällen auszuschließen, raten wir dringend dazu, dass eine<br />

Belehrung der Dienstleister erfolgt. Dem Gesundheitsamt ist mitzuteilen in welcher Form Externe (z.B.<br />

Friseur, Fußpfleger) auf die <strong>im</strong> Haus vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen verwiesen werden und<br />

wie die Dokumentation dieser Belehrung erfolgt.<br />

Instrumentendesinfektion<br />

Um die Desinfektion von Instrumenten besser kontrollieren zu können, sollte ein<br />

Desinfektionsmittelbuch geführt werden. Dem Gesundheitsamt ist mitzuteilen, wo sich<br />

zukünftig der Desinfektionsplatz für die Desinfektion von Instrumenten befindet.<br />

ISO - Boxen<br />

Auf eine einheitliche Ausstattung und auf Vollständigkeit ist zu achten.<br />

Zu den <strong>im</strong> Bereich der Hygiene festgestellten Mängeln und Verbesserungspotentialen bitten wir um<br />

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