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Heimnachschau im Rahmen einer unangemeldeten, nicht ...

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Bankverbindung:<br />

Sparkasse<br />

Pfaffenhofen a.d.Ilm<br />

BLZ: 721 516 50 I Konto-Nr.: 331<br />

Besuchszeiten:<br />

Mo.-Fr.: 08:00 - 12:30 Uhr I Do.: 14:00 - 17:00 Uhr*<br />

Kfz-Stelle:<br />

Annahmeschluss: 30 Minuten vor Ende der Besuchszeit<br />

Mo.-Fr.: 08:00 - 12:30 Uhr I Mo.-Mi.:14:00 - 16:00 Uhr I Do.: 14:00 - 17:00 Uhr<br />

* Nach Terminvereinbarung bis 18:00 Uhr<br />

Sozialhilfeverwaltung<br />

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm I Postfach 1451 I 85264 Pfaffenhofen Dienstgebäude: Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm<br />

Telefon: 08441 27-0 I Fax : 08441 27-271<br />

E-Mail: poststelle@landratsamt-paf.de<br />

Internet: www.landkreis-pfaffenhofen.de<br />

BRK Seniorenhe<strong>im</strong> Wolnzach<br />

Stieglberg 3<br />

85283 Wolnzach<br />

Ihr Zeichen<br />

Ihre Nachricht vom<br />

Zuständig:<br />

Z<strong>im</strong>mer-Nr.:<br />

Telefon:<br />

Telefax:<br />

E-Mail:<br />

Andreas Nachbaur<br />

235<br />

08441 27-346<br />

08441 80087-346<br />

Andreas.Nachbaur@landratsamt-paf.de<br />

Besuchszeiten siehe unten! Weitere Besuchs- und<br />

Beratungstermine sind außerhalb dieser Zeiten<br />

nach vorheriger Vereinbarung möglich.<br />

Unsere Zeichen (stets angeben)<br />

20/4810<br />

Vollzug des He<strong>im</strong>gesetzes;<br />

<strong>He<strong>im</strong>nachschau</strong> <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> <strong>einer</strong> <strong>unangemeldeten</strong>, <strong>nicht</strong> anlassbezogenen<br />

Qualitätsprüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung<br />

in Bayern –MDK- <strong>im</strong> BRK Seniorenhe<strong>im</strong> Wolnzach, Stieglberg 3, 85283 Wolnzach<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

am 26. und 27.03.2007 führten wir zusammen mit der Qualitätsprüfung des MDK eine<br />

unangemeldete, <strong>nicht</strong> anlassbezogene <strong>He<strong>im</strong>nachschau</strong> in Ihrer Einrichtung durch. Das<br />

Gesamtergebnis der Prüfung war überwiegend positiv.<br />

Wegen der <strong>im</strong> Bereich der Pflege getroffenen Feststellungen wird auf den Bericht des MDK<br />

verwiesen.<br />

1. Dienstpläne/Personal<br />

Pfaffenhofen a.d.Ilm,<br />

03.05.2007<br />

Die Dienstpläne werden ordnungsgemäß geführt. Jede Schicht auf jeder Station wird mit mindestens<br />

<strong>einer</strong> Fachkraft gefahren. In der Nachtschicht sind in der Regel drei, mindestens aber zwei<br />

Pflegekräfte <strong>im</strong> Einsatz. Am ersten Tag der Nachschau war die Frühschicht auf der Station 1 mit <strong>einer</strong><br />

Fachkraft und zwei Hilfskräften, auf der Station 2 mit zwei Fachkräften und <strong>einer</strong> Hilfskraft, auf der<br />

Weitere Dienstgebäude:<br />

Hauptgebäude: Hauptplatz 22<br />

Kfz-Stelle, Ausländeramt,<br />

Veterinäramt: Pettenkofer Straße 5<br />

Gesundheitsamt: Krankenhausstraße 70<br />

Tiefbauverwaltung: Niederscheyerer Straße 61


Station 3 mit <strong>einer</strong> Fachkraft und zwei Hilfskräften und auf der Station 4 mit <strong>einer</strong> Fachkraft und <strong>einer</strong><br />

Hilfskraft besetzt. Die Spätschicht war auf der Station 1 mit <strong>einer</strong> Fachkraft und <strong>einer</strong> Hilfskraft, auf<br />

der Station 2 mit <strong>einer</strong> Fachkraft und zwei Hilfskräften, auf der Station 3 mit <strong>einer</strong> Fachkraft und zwei<br />

Hilfskräften und auf der Station 4 mit zwei Fachkräften besetzt. Das Pflegepersonal der Frühschicht<br />

wurde auf den Stationen angetroffen.<br />

Aufgrund der Pflegestufen der 116 Bewohner (12 x Rüstig, 2 x P0, 25 x P1, 43 x P2 und 34 x P3)<br />

ergibt sich bei der Anwendung des nach Pflegestufen aufgegliederten und für die Einrichtung gültigen<br />

Personalschlüssels (Rüstige 1 : 23, P0 1 : 6,70, P1 1 : 3,20, P2 1 : 2,40 und P3 1 : 2,00) ein aktuelles<br />

Personal – Soll von 43,55 Stellen. Bei einem Personal – Ist von 46,38 Planstellen ergibt sich ein Plus<br />

von 2,83 Planstellen. An Fachkräften sind 23,18 Stellen vorhanden, womit sich eine Fachkraftquote<br />

von 53,23 % bezogen auf das Personal – Soll errechnet ( + 1,41 Stellen).<br />

2. Medikamente/Betäubungsmittel<br />

Es besteht ein Versorgungsvertrag mit drei ortsansässigen Apotheken. Der Wechsel in der<br />

Belieferung der Einrichtung erfolgt monatlich. Die laut Vertrag vereinbarten jährlichen Fortbildungen<br />

und 4-monatlichen Überprüfungen der Medikamente durch die Apotheke wurden durchgeführt.<br />

Die Medikamente werden in bewohnerbezogenen Behältnissen zur Ausgabe bereit gehalten. Ein<br />

Dokumentationssystem gewährleistet den rechtzeitigen Ersatz zu Ende gehender Medikamente. Das<br />

Stellen der Medikamente erfolgt <strong>im</strong> Wochenrhythmus durch eine dafür freigestellte Fachkraft.<br />

Bezüglich des Umgangs mit Medikamenten gab es keine wesentlichen Beanstandungen. Vereinzelt fehlte<br />

bei flüssigen Medikamenten das Ablaufdatum (Station 2), auf der Station 4 fand sich eine Melperon<br />

Lösung bei der das Haltbarkeitsdatum am 16.03.2007 abgelaufen war.<br />

Die Verwaltung von Betäubungsmitteln erfolgt den Vorschriften entsprechend. BtM verstorbener<br />

Bewohner werden zur Ver<strong>nicht</strong>ung bei den Apotheken abgegeben.<br />

3. He<strong>im</strong>beirat<br />

Es fand ein Gespräch mit dem He<strong>im</strong>beirat statt. Dieser äußerte sich sehr zufrieden mit der<br />

Einrichtung. Auch auf Nachfrage wurden k<strong>einer</strong>lei Kritikpunkte vorgetragen.


4. Hygiene<br />

Meldepflicht / Maßnahmepläne<br />

Es wird angeraten die Mitarbeiter regelmäßig <strong>im</strong> Umgang mit Maßnahmeplänen und dem<br />

Meldeverfahren zu schulen, damit sie gezielt bei der Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von<br />

Infektionen in der Einrichtung mitwirken können.<br />

Hygieneplan / Fortbildungen<br />

Die Hygienebeauftragte n<strong>im</strong>mt an <strong>einer</strong> Fortbildungsmaßnahme in Fürth teil. Mit Emsigkeit ist sie<br />

bestrebt die neuen Erkenntnisse mit Sachverstand in der Einrichtung umzusetzen. Auch für die<br />

anderen Mitarbeiter verschiedener Fachbereiche werden Fortbildungsveranstaltungen angeboten.<br />

Diese werden vom Personal rege in Anspruch genommen.<br />

In der Einrichtung ist ein <strong>Rahmen</strong>hygieneplan vorhanden. Dieser wird regelmäßig aktualisiert<br />

und an neue Gegebenheiten angepasst.<br />

Bedienung, Reinigung und Aufbereitung von Medizinprodukten z.B. Absauggeräten<br />

Mit Krankheitserregern kontaminierte Medizinprodukte können die Quelle von Infektionen be<strong>im</strong><br />

Menschen darstellen. Daher werden an die Anwendung und Aufbereitung genau definierte<br />

Anforderungen gestellt.<br />

Absaugungen <strong>im</strong> Atemwegsbereich dürfen nur nach Einweisung durch Fachpersonal durchgeführt<br />

werden. Alle diese Einweisungen sind zu dokumentieren und <strong>im</strong> Einweisungsbuch zu erfassen.<br />

Geräteverantwortliche wurden bereits benannt. Der Aufbereitungsvorgang ist schriftlich zu definieren<br />

und in Gerätenähe zusätzlich zur Bedienungsanleitung aufzubewahren.<br />

Grundsätzlich müssen nach jeder Absaugung alle Teile, die mit dem Absauggut in Berührung<br />

kommen (Behälter, Deckel, Überlaufsicherung, Schlauch), gereinigt, desinfiziert oder sterilisiert<br />

werden. Ein Austausch der Schläuche wird nach dem vorgegebenen Intervall des Herstellers<br />

empfohlen.<br />

Reinigung durch externe Firma<br />

Eine gründliche und regelmäßige Flächenreinigung ist eine wichtige Grundlage, um einen<br />

guten Hygienestatus zu sichern. Eine Desinfektion ist dann erforderlich, wenn<br />

Krankheitserreger auftreten und Kontaktmöglichkeiten zur Weiterverbreitung bestehen.<br />

Krankheitserreger können von unbelebten Flächen auf die Hände übertragen werden, von<br />

denen es dann wiederum zu <strong>einer</strong> Übertragung auf die Bewohner kommen kann.<br />

Mit der Reinigung der Einrichtung wurde eine externe Firma beauftragt.


Externe Anbieter/Friseur und Fußpflege<br />

Die <strong>im</strong> Haus tätige Fußpflegerin arbeitet mit <strong>nicht</strong> ausreichend wirkenden Flächen- und<br />

Instrumentendesinfektionsmitteln. Das verwendete Händedesinfektionsmittel war <strong>nicht</strong> DGHM gelistet<br />

(Geschenkpackung No-Name). Weiterhin fand sich ein Desinfektionsmittel zur Wunddesinfektion, das<br />

von der Fußpflegerin selbst umgefüllt wird. Die Haltbarkeit war <strong>nicht</strong> ersichtlich. Um die Übertragung<br />

von Krankheitserregern in diesen Fällen auszuschließen, raten wir dringend dazu, dass eine<br />

Belehrung der Dienstleister erfolgt. Dem Gesundheitsamt ist mitzuteilen in welcher Form Externe (z.B.<br />

Friseur, Fußpfleger) auf die <strong>im</strong> Haus vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen verwiesen werden und<br />

wie die Dokumentation dieser Belehrung erfolgt.<br />

Instrumentendesinfektion<br />

Um die Desinfektion von Instrumenten besser kontrollieren zu können, sollte ein<br />

Desinfektionsmittelbuch geführt werden. Dem Gesundheitsamt ist mitzuteilen, wo sich<br />

zukünftig der Desinfektionsplatz für die Desinfektion von Instrumenten befindet.<br />

ISO - Boxen<br />

Auf eine einheitliche Ausstattung und auf Vollständigkeit ist zu achten.<br />

Zu den <strong>im</strong> Bereich der Hygiene festgestellten Mängeln und Verbesserungspotentialen bitten wir um<br />

Stellungnahme

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