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EnEV 2009 Sieben häufige Irrtümer - Service - EnEV-online

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<strong>EnEV</strong> <strong>2009</strong>: 7 h‰ufigste Irrt¸mer<br />

15. Juli 2012<br />

Neue Energie-<br />

Einsparverordnung<br />

(<strong>EnEV</strong> <strong>2009</strong>) und<br />

jede Menge neuer<br />

Missverst‰ndnisse<br />

Eigent¸mer, Verwalter, K‰ufer und<br />

Neumieter von Bestandsbauten<br />

m¸ssen seit dem 1. Oktober <strong>2009</strong><br />

die ge‰nderte Energieeinspar-<br />

Verordnung (<strong>EnEV</strong> <strong>2009</strong>) anwenden<br />

Jede neue Fassung der <strong>EnEV</strong> f¸hrt zu<br />

neuen Fragen, die selbst Fachleute oft<br />

nur schwer beantworten kˆnnen.<br />

Eigent¸mer, Verwalter, K‰ufer und<br />

Neumieter von bestehenden<br />

Wohnh‰usern, B¸ro- und sonstigen<br />

Immobilen sind im Regel-Dschungel<br />

¸berfordert. Kein Wunder, dass es zu<br />

Missverst‰ndnissen kommt.<br />

Die sieben h‰ufigsten Irrt¸mer zur<br />

ge‰nderten <strong>EnEV</strong> <strong>2009</strong> kl‰rt Melita<br />

Tuschinski, Freie Architektin in<br />

Stuttgart und Herausgeberin der<br />

Portals <strong>EnEV</strong>-<strong>online</strong>.de kurz auf.<br />

óóóóóóóóóóóóóóóóó-<br />

Portal www.<strong>EnEV</strong>-<strong>online</strong>.de<br />

Wen die Energieeinsparverordnung<br />

(<strong>EnEV</strong>) betrifft, muss sich auch mit den<br />

folgenden Fragen befassen:<br />

- Welche Fassung gilt f¸r mein Geb‰ude?<br />

- Wo finde ich den Text der <strong>EnEV</strong> <strong>2009</strong>?<br />

- Welche Anforderung muss ich erf¸llen?<br />

- Wer ¸berpr¸ft ob ich die <strong>EnEV</strong> einhalte?<br />

- Wie vermeide ich Buflgelder? ...<br />

Antworten auf diese Fragen und weitere<br />

Informationen finden Fachleute und<br />

Auftraggeber im Portal <strong>EnEV</strong>-<strong>online</strong>.de.<br />

Im <strong>EnEV</strong>-<strong>online</strong> Dienstleister-Verzeichnis<br />

finden Interessierte auch spezialisierte<br />

Fachleute, die nach Leistungen und<br />

Postleitzahlenbereichen gelistet sind.<br />

Das Merkblatt ÑEnergie-Nachweise f¸r<br />

Geb‰udeì sowie die Brosch¸re ÑKurzinfo<br />

zum Energieausweis und <strong>EnEV</strong> <strong>2009</strong>ì<br />

stehen als kostenfreie Downloads bereit.<br />

1. Irrtum: Wer ¸ber ein Zehntel seiner<br />

Fensterfl‰che erneuert, muss alle Fenster<br />

nach der neuen <strong>EnEV</strong> <strong>2009</strong> sanieren.<br />

Nein, nur die erneuerten Fenster m¸ssen den W‰rmeschutz-<br />

Anforderungen der neuen <strong>EnEV</strong> <strong>2009</strong> entsprechen. Das gilt<br />

allerdings nicht f¸r Besitzer, die hˆchstens ein Zehntel der<br />

gesamten Fensterfl‰che ihres Geb‰udes erneuern. Diese<br />

m¸ssen nur darauf achten, dass sie die geltende Norm f¸r den<br />

Mindestw‰rmeschutz in Geb‰uden einhalten. Allerdings<br />

d¸rfen die erneuerten Fenster auf keinen Fall energetisch<br />

schlechter sein als die alten.<br />

2. Irrtum: Wer ¸ber ein Zehntel seiner<br />

Auflenwandfl‰che ver‰ndert, muss die<br />

<strong>EnEV</strong>-Anforderungen auf jeden Fall erf¸llen.<br />

Nein, wer seine Auflenwand nur neu streichen l‰sst, muss die<br />

<strong>EnEV</strong> nicht einhalten. Maflgeblich ist nicht nur die Fl‰che der<br />

ge‰nderten Auflenwand sondern auch die Art und Weise wie<br />

der Eigent¸mer sie ver‰ndert. Wenn er die Auflenwand z.B.<br />

teilweise ersetzt, erstmals einbaut, zus‰tzlich d‰mmt, mit<br />

Platten oder Mauerwerksvorsatzschalen bekleidet, muss er f¸r<br />

die betroffene Auflenwandteile die neue <strong>EnEV</strong> einhalten. Die<br />

<strong>EnEV</strong> bestimmt speziell f¸r jedes Bauteil der Geb‰udeh¸lle ñ<br />

Auflenwand, Dach, Fenster und Decke ñ welche<br />

Ver‰nderungen dazu f¸hren, dass ihre Anforderungen greifen.<br />

3. Irrtum: Wer einen Anbau oder Ausbau<br />

¸ber 50 Quadratmeter plant, muss das ganze<br />

Geb‰ude auf Neubau-Standard bringen.<br />

Nein, nur der neue oder neu ausgebaute Geb‰udeteil muss<br />

den W‰rmeschutzanforderungen der <strong>EnEV</strong> <strong>2009</strong> f¸r<br />

Neubauten gen¸gen. Wenn der Anbau oder Ausbau zwischen<br />

15 und 50 Quadratmeter grofl ist, m¸ssen die neuen oder<br />

sanierten Bauteile der Geb‰udeh¸lle ñ Auflenwand, Fenster,<br />

Dach und Decken ñ nur den W‰rmeschutzanforderungen der<br />

<strong>EnEV</strong> <strong>2009</strong> f¸r Altbausanierung entsprechen.<br />

Bild 1: Welche <strong>EnEV</strong>-<br />

Fassung jeweils f¸r ein<br />

Bauvorhaben gilt<br />

kˆnnen Interessierte<br />

anhand der Checkliste<br />

in www.<strong>EnEV</strong><strong>online</strong>.de<br />

erfahren.<br />

Foto: Melita Tuschinski<br />

Grafik: BMVBS


<strong>EnEV</strong> <strong>2009</strong>: 7 h‰ufigste Irrt¸mer<br />

4. Irrtum: Wer in seinem<br />

Geb‰ude elektrische<br />

Speicherheizungen nutzt,<br />

muss diese sofort ersetzen.<br />

Nein, die <strong>EnEV</strong> <strong>2009</strong> verbietet nur den<br />

Eigent¸mern von groflen H‰usern, mit<br />

mindestens sechs Wohnungen, ihre<br />

elektrischen Speicherheizungen ab<br />

einem gewissen Zeitpunkt zu betreiben.<br />

Der Zeitplan der <strong>EnEV</strong> ist allerdings<br />

recht groflz¸gig bemessen. Besitzer von<br />

Nichtwohnbauten betrifft diese Pflicht<br />

nur wenn die elektrische Speicher-<br />

Heizung ¸ber 500 Quadratmeter der<br />

Nutzfl‰che ihres Geb‰udes beheizt. Wer<br />

trotz staatlicher Fˆrderung seine<br />

Heizung nicht wirtschaftlich vertretbar<br />

ersetzen kann, kann sich<br />

mˆglicherweise auch befreien lassen.<br />

5. Irrtum: Alle Fachleute ñ wie<br />

Techniker, Handwerker und<br />

Schornsteinfeger ñ die nach<br />

<strong>EnEV</strong> ß 21 Energieausweise<br />

im Wohnbestand ausstellen,<br />

stellen auch Energieausweise<br />

nach Modernisierung aus.<br />

Nein, wer bei Neubau und<br />

Modernisierung die Energieausweise<br />

und <strong>EnEV</strong>-Nachweise ausstellt,<br />

bestimmt nicht die <strong>EnEV</strong> <strong>2009</strong>, sondern<br />

allein das jeweilige Landesbaurecht. Es<br />

gibt also durchaus Fachleute, die zwar<br />

nach der <strong>EnEV</strong> <strong>2009</strong> im Bestand<br />

Energieausweise f¸r Verkauf,<br />

Neuvermietung oder ˆffentlichem<br />

Aushang ausstellen, jedoch nach dem<br />

Landesbaurecht nicht berechtigt sind,<br />

bei Neubau und Modernisierung die<br />

<strong>EnEV</strong>-Nachweise auszustellen.<br />

óóóóóóóóóóóóóóóóóó<br />

Herausgeber:<br />

Institut f¸r Energie-Effiziente Architektur mit<br />

Internet-Medien, Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT,<br />

Freie Architektin, Stuttgart, www.tuschinski.de<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Diese Publikation hat die Autorin Melita Tuschinski<br />

mit grˆfler Sorgfalt sowie dem Kenntnisstand vom<br />

15. Juli 2012 erstellt. Wir ¸bernehmen keine<br />

Haftung f¸r die Richtigkeit und die Vollst‰ndigkeit<br />

der Informationen. S‰mtliche Verwertungsrechte<br />

liegen ausschliefllich bei der Autorin.<br />

6. Irrtum: Wer seine Wohnung, Haus, Geb‰ude<br />

oder Immobilie verkauft oder neu vermietet,<br />

darf frei w‰hlen zwischen dem aufw‰ndigeren<br />

Bedarfsausweis (berechneter Energiebedarf)<br />

oder dem einfacheren Verbrauchsausweis<br />

(erfasster Verbrauch).<br />

Nein, seit dem 1. Oktober 2008 d¸rfen Besitzer von kleinen<br />

alten Wohnh‰usern, mit hˆchstens vier Wohnungen, keinen<br />

Verbrauchausweis sondern nur noch einen Bedarfsausweise<br />

ausstellen lassen, wenn das Haus die Anforderungen der<br />

ersten W‰rmeschutzverordnung (WSchVO 1977) nicht erf¸llt.<br />

Alle anderen Eigent¸mer von bestehenden Geb‰uden d¸rfen<br />

auch weiterhin zwischen dem Bedarfs- und<br />

Verbrauchsausweis w‰hlen.<br />

7. Irrtum: Wer seine Wohnung, Haus oder<br />

Immobilie verkauft oder neu vermietet muss<br />

den Interessenten den Energieausweis zeigen.<br />

Nein, der Verk‰ufer oder Vermieter muss nicht jedermann,<br />

sondern nur potenziellen K‰ufern / Neumietern den<br />

Energieausweis zeigen. Als Ñpotenzielle K‰ufer / Mieterì meint<br />

die <strong>EnEV</strong> diejenige Personen, die sowohl aus der Sicht der<br />

Interessenten als auch des Anbieters als mˆgliche K‰ufer /<br />

Mieter in Betracht kommen. Diesen muss der Verk‰ufer oder<br />

Vermieter einen g¸ltigen ÑGeb‰ude-Ausweisì zeigen. Er<br />

kˆnnte das Dokument im Flur oder Treppenhaus aush‰ngen<br />

wenn die Interessenten das Geb‰ude besichtigen.<br />

‹berreicht mit den besten Empfehlungen:<br />

Bild 2: Seit 1. Juli 2011<br />

m¸ssen Bauherren und<br />

Eigent¸mer auch das<br />

novellierte Erneuerbare-<br />

Energien-W‰rmegesetz<br />

(EEW‰rmeG 2011)<br />

beachten. Die wichtigsten<br />

Aspekte erfahren Sie in<br />

der kostenfreien Info-<br />

Brosch¸re als Download in<br />

www.<strong>EnEV</strong>-<strong>online</strong>.de.<br />

© Gestaltung Titelseite:<br />

Margarete Mattes,<br />

KommunikationsDesign

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