EnEV 2009 Sieben häufige Irrtümer - Service - EnEV-online
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<strong>EnEV</strong> <strong>2009</strong>: 7 h‰ufigste Irrt¸mer<br />
15. Juli 2012<br />
Neue Energie-<br />
Einsparverordnung<br />
(<strong>EnEV</strong> <strong>2009</strong>) und<br />
jede Menge neuer<br />
Missverst‰ndnisse<br />
Eigent¸mer, Verwalter, K‰ufer und<br />
Neumieter von Bestandsbauten<br />
m¸ssen seit dem 1. Oktober <strong>2009</strong><br />
die ge‰nderte Energieeinspar-<br />
Verordnung (<strong>EnEV</strong> <strong>2009</strong>) anwenden<br />
Jede neue Fassung der <strong>EnEV</strong> f¸hrt zu<br />
neuen Fragen, die selbst Fachleute oft<br />
nur schwer beantworten kˆnnen.<br />
Eigent¸mer, Verwalter, K‰ufer und<br />
Neumieter von bestehenden<br />
Wohnh‰usern, B¸ro- und sonstigen<br />
Immobilen sind im Regel-Dschungel<br />
¸berfordert. Kein Wunder, dass es zu<br />
Missverst‰ndnissen kommt.<br />
Die sieben h‰ufigsten Irrt¸mer zur<br />
ge‰nderten <strong>EnEV</strong> <strong>2009</strong> kl‰rt Melita<br />
Tuschinski, Freie Architektin in<br />
Stuttgart und Herausgeberin der<br />
Portals <strong>EnEV</strong>-<strong>online</strong>.de kurz auf.<br />
óóóóóóóóóóóóóóóóó-<br />
Portal www.<strong>EnEV</strong>-<strong>online</strong>.de<br />
Wen die Energieeinsparverordnung<br />
(<strong>EnEV</strong>) betrifft, muss sich auch mit den<br />
folgenden Fragen befassen:<br />
- Welche Fassung gilt f¸r mein Geb‰ude?<br />
- Wo finde ich den Text der <strong>EnEV</strong> <strong>2009</strong>?<br />
- Welche Anforderung muss ich erf¸llen?<br />
- Wer ¸berpr¸ft ob ich die <strong>EnEV</strong> einhalte?<br />
- Wie vermeide ich Buflgelder? ...<br />
Antworten auf diese Fragen und weitere<br />
Informationen finden Fachleute und<br />
Auftraggeber im Portal <strong>EnEV</strong>-<strong>online</strong>.de.<br />
Im <strong>EnEV</strong>-<strong>online</strong> Dienstleister-Verzeichnis<br />
finden Interessierte auch spezialisierte<br />
Fachleute, die nach Leistungen und<br />
Postleitzahlenbereichen gelistet sind.<br />
Das Merkblatt ÑEnergie-Nachweise f¸r<br />
Geb‰udeì sowie die Brosch¸re ÑKurzinfo<br />
zum Energieausweis und <strong>EnEV</strong> <strong>2009</strong>ì<br />
stehen als kostenfreie Downloads bereit.<br />
1. Irrtum: Wer ¸ber ein Zehntel seiner<br />
Fensterfl‰che erneuert, muss alle Fenster<br />
nach der neuen <strong>EnEV</strong> <strong>2009</strong> sanieren.<br />
Nein, nur die erneuerten Fenster m¸ssen den W‰rmeschutz-<br />
Anforderungen der neuen <strong>EnEV</strong> <strong>2009</strong> entsprechen. Das gilt<br />
allerdings nicht f¸r Besitzer, die hˆchstens ein Zehntel der<br />
gesamten Fensterfl‰che ihres Geb‰udes erneuern. Diese<br />
m¸ssen nur darauf achten, dass sie die geltende Norm f¸r den<br />
Mindestw‰rmeschutz in Geb‰uden einhalten. Allerdings<br />
d¸rfen die erneuerten Fenster auf keinen Fall energetisch<br />
schlechter sein als die alten.<br />
2. Irrtum: Wer ¸ber ein Zehntel seiner<br />
Auflenwandfl‰che ver‰ndert, muss die<br />
<strong>EnEV</strong>-Anforderungen auf jeden Fall erf¸llen.<br />
Nein, wer seine Auflenwand nur neu streichen l‰sst, muss die<br />
<strong>EnEV</strong> nicht einhalten. Maflgeblich ist nicht nur die Fl‰che der<br />
ge‰nderten Auflenwand sondern auch die Art und Weise wie<br />
der Eigent¸mer sie ver‰ndert. Wenn er die Auflenwand z.B.<br />
teilweise ersetzt, erstmals einbaut, zus‰tzlich d‰mmt, mit<br />
Platten oder Mauerwerksvorsatzschalen bekleidet, muss er f¸r<br />
die betroffene Auflenwandteile die neue <strong>EnEV</strong> einhalten. Die<br />
<strong>EnEV</strong> bestimmt speziell f¸r jedes Bauteil der Geb‰udeh¸lle ñ<br />
Auflenwand, Dach, Fenster und Decke ñ welche<br />
Ver‰nderungen dazu f¸hren, dass ihre Anforderungen greifen.<br />
3. Irrtum: Wer einen Anbau oder Ausbau<br />
¸ber 50 Quadratmeter plant, muss das ganze<br />
Geb‰ude auf Neubau-Standard bringen.<br />
Nein, nur der neue oder neu ausgebaute Geb‰udeteil muss<br />
den W‰rmeschutzanforderungen der <strong>EnEV</strong> <strong>2009</strong> f¸r<br />
Neubauten gen¸gen. Wenn der Anbau oder Ausbau zwischen<br />
15 und 50 Quadratmeter grofl ist, m¸ssen die neuen oder<br />
sanierten Bauteile der Geb‰udeh¸lle ñ Auflenwand, Fenster,<br />
Dach und Decken ñ nur den W‰rmeschutzanforderungen der<br />
<strong>EnEV</strong> <strong>2009</strong> f¸r Altbausanierung entsprechen.<br />
Bild 1: Welche <strong>EnEV</strong>-<br />
Fassung jeweils f¸r ein<br />
Bauvorhaben gilt<br />
kˆnnen Interessierte<br />
anhand der Checkliste<br />
in www.<strong>EnEV</strong><strong>online</strong>.de<br />
erfahren.<br />
Foto: Melita Tuschinski<br />
Grafik: BMVBS
<strong>EnEV</strong> <strong>2009</strong>: 7 h‰ufigste Irrt¸mer<br />
4. Irrtum: Wer in seinem<br />
Geb‰ude elektrische<br />
Speicherheizungen nutzt,<br />
muss diese sofort ersetzen.<br />
Nein, die <strong>EnEV</strong> <strong>2009</strong> verbietet nur den<br />
Eigent¸mern von groflen H‰usern, mit<br />
mindestens sechs Wohnungen, ihre<br />
elektrischen Speicherheizungen ab<br />
einem gewissen Zeitpunkt zu betreiben.<br />
Der Zeitplan der <strong>EnEV</strong> ist allerdings<br />
recht groflz¸gig bemessen. Besitzer von<br />
Nichtwohnbauten betrifft diese Pflicht<br />
nur wenn die elektrische Speicher-<br />
Heizung ¸ber 500 Quadratmeter der<br />
Nutzfl‰che ihres Geb‰udes beheizt. Wer<br />
trotz staatlicher Fˆrderung seine<br />
Heizung nicht wirtschaftlich vertretbar<br />
ersetzen kann, kann sich<br />
mˆglicherweise auch befreien lassen.<br />
5. Irrtum: Alle Fachleute ñ wie<br />
Techniker, Handwerker und<br />
Schornsteinfeger ñ die nach<br />
<strong>EnEV</strong> ß 21 Energieausweise<br />
im Wohnbestand ausstellen,<br />
stellen auch Energieausweise<br />
nach Modernisierung aus.<br />
Nein, wer bei Neubau und<br />
Modernisierung die Energieausweise<br />
und <strong>EnEV</strong>-Nachweise ausstellt,<br />
bestimmt nicht die <strong>EnEV</strong> <strong>2009</strong>, sondern<br />
allein das jeweilige Landesbaurecht. Es<br />
gibt also durchaus Fachleute, die zwar<br />
nach der <strong>EnEV</strong> <strong>2009</strong> im Bestand<br />
Energieausweise f¸r Verkauf,<br />
Neuvermietung oder ˆffentlichem<br />
Aushang ausstellen, jedoch nach dem<br />
Landesbaurecht nicht berechtigt sind,<br />
bei Neubau und Modernisierung die<br />
<strong>EnEV</strong>-Nachweise auszustellen.<br />
óóóóóóóóóóóóóóóóóó<br />
Herausgeber:<br />
Institut f¸r Energie-Effiziente Architektur mit<br />
Internet-Medien, Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT,<br />
Freie Architektin, Stuttgart, www.tuschinski.de<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Diese Publikation hat die Autorin Melita Tuschinski<br />
mit grˆfler Sorgfalt sowie dem Kenntnisstand vom<br />
15. Juli 2012 erstellt. Wir ¸bernehmen keine<br />
Haftung f¸r die Richtigkeit und die Vollst‰ndigkeit<br />
der Informationen. S‰mtliche Verwertungsrechte<br />
liegen ausschliefllich bei der Autorin.<br />
6. Irrtum: Wer seine Wohnung, Haus, Geb‰ude<br />
oder Immobilie verkauft oder neu vermietet,<br />
darf frei w‰hlen zwischen dem aufw‰ndigeren<br />
Bedarfsausweis (berechneter Energiebedarf)<br />
oder dem einfacheren Verbrauchsausweis<br />
(erfasster Verbrauch).<br />
Nein, seit dem 1. Oktober 2008 d¸rfen Besitzer von kleinen<br />
alten Wohnh‰usern, mit hˆchstens vier Wohnungen, keinen<br />
Verbrauchausweis sondern nur noch einen Bedarfsausweise<br />
ausstellen lassen, wenn das Haus die Anforderungen der<br />
ersten W‰rmeschutzverordnung (WSchVO 1977) nicht erf¸llt.<br />
Alle anderen Eigent¸mer von bestehenden Geb‰uden d¸rfen<br />
auch weiterhin zwischen dem Bedarfs- und<br />
Verbrauchsausweis w‰hlen.<br />
7. Irrtum: Wer seine Wohnung, Haus oder<br />
Immobilie verkauft oder neu vermietet muss<br />
den Interessenten den Energieausweis zeigen.<br />
Nein, der Verk‰ufer oder Vermieter muss nicht jedermann,<br />
sondern nur potenziellen K‰ufern / Neumietern den<br />
Energieausweis zeigen. Als Ñpotenzielle K‰ufer / Mieterì meint<br />
die <strong>EnEV</strong> diejenige Personen, die sowohl aus der Sicht der<br />
Interessenten als auch des Anbieters als mˆgliche K‰ufer /<br />
Mieter in Betracht kommen. Diesen muss der Verk‰ufer oder<br />
Vermieter einen g¸ltigen ÑGeb‰ude-Ausweisì zeigen. Er<br />
kˆnnte das Dokument im Flur oder Treppenhaus aush‰ngen<br />
wenn die Interessenten das Geb‰ude besichtigen.<br />
‹berreicht mit den besten Empfehlungen:<br />
Bild 2: Seit 1. Juli 2011<br />
m¸ssen Bauherren und<br />
Eigent¸mer auch das<br />
novellierte Erneuerbare-<br />
Energien-W‰rmegesetz<br />
(EEW‰rmeG 2011)<br />
beachten. Die wichtigsten<br />
Aspekte erfahren Sie in<br />
der kostenfreien Info-<br />
Brosch¸re als Download in<br />
www.<strong>EnEV</strong>-<strong>online</strong>.de.<br />
© Gestaltung Titelseite:<br />
Margarete Mattes,<br />
KommunikationsDesign