30.01.2013 Aufrufe

Landschaftsplan VI Grevenbroich - Rhein-Kreis Neuss

Landschaftsplan VI Grevenbroich - Rhein-Kreis Neuss

Landschaftsplan VI Grevenbroich - Rhein-Kreis Neuss

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>VI</strong> <strong>Grevenbroich</strong> / Rommerskirchen<br />

Entsprechend den Regelungen des § 27 Abs. 2 Landschaftsgesetz wurde bei der Erarbeitung<br />

des <strong>Landschaftsplan</strong>es mit den dort genannten Behörden und öffentlichen Stellen<br />

sowie mit den Gemeinden und dem Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde eng zusammengearbeitet.<br />

Abgesehen von umfangreichen schriftlichen Kontakten fanden mit der Landesanstalt für<br />

Ökologie, Landschaftsentwicklung und Forstplanung mehrere ausführliche Gesprächstermine<br />

statt.<br />

Ebenso wurde mit der <strong>Kreis</strong>stelle <strong>Neuss</strong> der Landwirtschaftskammer <strong>Rhein</strong>land der Planentwurf<br />

in allen Phasen ausführlich diskutiert.<br />

Da durch die Gesetzesnovellierung im März 1985 eine Überarbeitung des forstlichen<br />

Fachbeitrages erforderlich wurde, wurden die Festsetzungen für die forstliche Nutzung<br />

sowie die Holzartenwahl für Aufforstungen in mehreren Ergänzungen zum forstlichen<br />

Fachbeitrag und in ausführlichen Gesprächen mit der Unteren Forstbehörde einvernehmlich<br />

festgelegt.<br />

Die betroffenen Gemeinden, die Städte <strong>Grevenbroich</strong> und Dormagen und die Gemeinde<br />

Rommerskirchen, äußerten sich ausführlich im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher<br />

Belange. Diese Äußerungen wurden, zum Teil unter Teilnahme von Vertretern der<br />

jeweiligen Städte und der Gemeinde, in den Sitzungen der Kommission <strong>VI</strong> des Planungs-<br />

und Landschaftsausschusses beraten.<br />

Die Beteiligung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde war durch die ständige<br />

Anwesenheit der mit der engen Zusammenarbeit beauftragten Beiratsmitglieder und des<br />

Vorsitzenden bei den Sitzungen der Kommission <strong>VI</strong> gewährleistet.<br />

In Gesprächen mit den angrenzenden <strong>Kreis</strong>en und kreisfreien Städten wurde die erforderliche<br />

Abstimmung mit den benachbarten Trägern der <strong>Landschaftsplan</strong>ung vorgenommen.<br />

Amt für Entwicklungs- und <strong>Landschaftsplan</strong>ung - 28 – Stand: 06.12.2012

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!