Italiener in Schlanders gespalten Stellungnahme

Italiener in Schlanders gespalten Stellungnahme Italiener in Schlanders gespalten Stellungnahme

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07/2003 GRS Schlanders - Seite 6 Aus der Gemeinde Baukonzessionen Juli - Auszug Nr. 122/96/B vom 01.07.2003 Georg Wellenzohn - Konzession zum Abbruch und Wiederaufbau der Garage und Hühnerstalles - Aufenthalt für Klauber 2. Variante auf den Bp. 100/1 und 100/2 der K.G. Kortsch; Nr. 114/99/ A vom 02.07.2003 Bezirksgemeinschaft Vinschgau - Konzession zum Bau des Fahrradweges in den Gemeinden Schlanders - Laas - Teilabschnitt Göflan - Laas Varianteprojekt K.G. Schlanders - Kortsch - Göflan; Nr. 40/2003 vom 02.07.2003 Elfriede Sommavilla Stecher - Konzession zum Abbruch der bestehenden Holzschupf und Neubau eines überdachten Autoabstellplatzes auf der B.p. 30/5 K.G. Schlanders; Nr. 41/2003 vom 08.07.2003 Johanna Schönthaler Rainer - Konzession zur Errichtung eines landwirtschaftlichen Magazins und einer Abstelle auf der B.p. 40/1 und der G.p. 67 der K.G. Göflan; Nr. 79/2000/A vom 08.07.2003 Veronika Tappeiner - Konzession zur außerordentlichen Instandhaltung des Wohnhausees, sowie Einbau von 5 Sonnenkollektoren 1. Variante auf der Bp. 65 der K.G. Schlanders; Nr. 99/2000/A vom 08.07.2003 Josef Frischmann - Konzession zum Neubau eines landwirtschaftlichen Wohnhauses - Variante 1 auf der G.p. 264/1 der K.G. Schlanders; Nr. H/2003 vom 09.07.2003 Marktgemeinde Schlanders - Konzession zur Errichtung eines Zaunes für Hof Kindergarten Kortsch auf der Bp. 416 der K.G. Kortsch; Nr. 42/2003 vom 09.07.2003 Sportverein Vetzan - Präsident: Norbert Ratschiller- Konzession zum Bau eines Nebengebäudes am Sportplatz auf der G.p. 356/1 der K.G. Vetzan; Nr. 107/2002 vom 16.07.2003 Bonifzierungskonsortium Vinschgau - Konzession zur Erweiterung der Frostzone Etsch auf den Gp. 599 K.G. Göflan - G.p. 1357, 1359 usw. K.G. Schlanders; Nr. 43/2003 vom 17.07.2003 Gerhard Stecher - Konzession zum Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf der B.p. 195 der K.G. Kortsch; Nr. 44/2003 vom 23.07.2003 Josef Mair & CO. KG. - Konzession zur Errichtung einer Halle zur Bauschuttverarbeitung auf der Gp. 278/8 der K.G. Vetzan; Nr. 43/2002/C vom 23.07.2003 Othmar Schönthaler - Konzession zum Bau einer Lagerhalle mit Büroräumen 3. Variante auf der Gp. 1805/5 und der B.p. 369 der K.G. Kortsch; Nr. 42/2002/B vom 23.07.2003 Marianne Pichler Witw. Pircher - Konzession zum Teilabbruch, Wiederaufbau bzw. Sanierung und Teilumwidmung des Wohn- und Wirtschaftsgebäudes - 2. Variante Aufbau von 2 Dachgauben auf der B.p. 89 der K.G. Göflan; Nr. 45/2003 vom 23.07.2003 Peter und Benedikt Unterthiner - Konzession zur Anbringung einer Wärmedämmung auf den Außenmauern des Wohnhauses auf der Bp. 332 der K.G. Schlanders; Nr. 46/2003 vom 23.07.2003 Peter und Benedikt Unterthiner- Konzession zur Errichtung einer Solaranlage auf der Bp. 332 der K.G. Schlanders; Nr. I/2003 vom 24.07.2003 SELIMEX GmbH- Konzession zur Genehmigung der Außengestaltung Gewerbepark Schlanders auf den Bp. 180 und 87 der K.G. Vetzan; Nr. 60/2002/A vom 24.07.2003 Raiffeisenkasse Schlanders Gen.m.b.H. rechtlicher Vertreter Erich Ohrwalder um die Konzession zur baulichen Umgestaltung der Raiffeisenkasse Schlanders 1. Variante auf den B.p. 517 und 553 m.A. 5 der K.G. Schlanders; Kundmachung Ansuchen für die Zuweisung einer Altenwohnung Wie bekannt, werden von der Gemeindeverwaltung in der „Grübelzone“ zehn Altenwohnungen errichtet. Das Reglement für die Zuweisung derselben wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 08.05.2003 beschlossen. Nachdem nunmehr die Fertigstellung der betreffenden Wohnungen ansteht, wurde vom Gemeindeausschuss der Termin für die Abgabe der Ansuchen um Zuweisung einer Altenwohnung mit Datum 15.09.2003 festgelegt. Es sind jene Personen zugelassen, welche behindert, in der Gemeinde ansässig oder wohnhaft, die selbständig sind und das 60. Lebensjahr erreicht haben. Sind Sie an der Zuweisung einer Altenwohnung interessiert und besitzen obige Voraussetzungen, können Sie innerhalb des Termins 15.09.2003 das entsprechende Ansuchen, vollständig ausgefüllt, bei der Gemeindeverwaltung von Schlanders abgeben. Gesuchsvorlagen, liegen im Gemeindesekretariat auf, wo auch weitere Informationen erhältlich sind. Zuständige Sachbearbeiterin: Klara Pirhofer, Tel. 0473 737 722 DER VIZE-BÜRGERMEISTER Gebhard Rechenmacher Abwassergebühr – Begünstigungen für Grünanlagen und Gärten In der Sitzung des Gemeinderates am 12.06.2003 behandelte der Tagesordnungspunkt 12 die Genehmigung einer Ergänzung der Gemeindeverordnung über die Abwasserentsorgung betreffend die Einführung von Abzügen für bestimmte Nutzungen im Sinne des Art. 53 Abs. 4 des L. G. Nr. 8/2002. Im neuen System wird erstmals die Grundfläche als Kriterium angewandt, wobei eine Obergrenze (100 m 2 ) der betreffenden Flächen (Grünanlage, Garten) festgelegt wurde. Für die Vegetationsphase (200 Tage im Jahr) werden demnach 3 Liter pro Quadratmeter und Tag von der Abwassergebühr befreit. Als Untergrenze sind auf jeden Fall 25 m 3 pro Person (50% des durchschnittlichen Trinkwasserverbrauchs pro Person in der Gemeinde Schlanders) an Abwassergebühr zu bezahlen. Flächen, die über einen Beregnungsanschluss verfügen, sind von dieser Begünstigung ausgeschlossen. Rechenbeispiel: Bürger/in meldet 100 m 2 Garten bzw. Grünfläche 100 m 2 x 3 l = 300 l x 200 Tage = 60.000 l = 60 m 3 Die geschuldete Trinkwassergebühr 0,26 Euro x 60 m 3 = 15,6 Euro Die nicht geschuldete Abwassergebühr 0,83 Euro x 60 m 3 = 49,8 Euro Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare sind in der Gemeinde Schlanders, Amt für Bauerhaltung und Infrastrukturen, Geom. Sonja Wallnöfer (Tel. 0473 737 732) erhältlich. Der zuständige Assessor Richard Wellenzohn Wertstoffabgabe nicht immer fachgerecht praktiziert! In jüngster Zeit muss mit Bedauern festgestellt werden, dass die widerrechtlichen Ablagerungen von Restmüll, aber auch von Wertstoffen (Papier, Glas) bei den Wertstoffinseln wieder zunehmen. Aufgrund der steigenden Anzahl der Strafbescheide und die dazu vorgebrachten Rechtfertigungen der betroffenen Bürger/innen, folgend einige Erörterungen der Situation: In den verschiedenen Wertstoffglocken werden ausschließlich drei Wertstoffe gesammelt und zwar Papier (keine Kartonagen), Glas und Dosen. Diese Wertstoffe müssen sauber in den jeweils hierfür vorgesehenen Container gegeben werden und dürfen nicht daneben abgestellt werden. Bei Überfüllung desselben ist der nächstgelegene Behälter gleichen Inhalts aufzusuchen oder die Entleerung abzuwarten. Selbstverständlich können diese Wertstoffe auch in den Öffnungszeiten zum Wertstoffhof gebracht werden. Im Zuge der Neuordnung der gesamten Wertstoffabgabe kann es vorkommen, dass einzelne Container entfernt und nicht mehr ersetzt werden. Im Einzelnen geschieht dies: - Bei Neugestaltung von Straßen und Plätzen. - Alte, schadhafte Container werden nicht durch neue ersetzt, hier erfolgt bei Bedarf eine Umstellung innerhalb des Gemeindegebietes. - Bei wiederholter mutwilliger Zerstörung der Container. - Bei wiederholter grober Verunreinigung als auch die Umgebung des Behälters. Hier gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Standorten. Alle übrigen Wertstoffe, seit neuestem auch Kunststoffhohlkörper (Flaschen, Kanister) können im Wertstoffhof der Gemeinde abgegeben werden. Zur Rest- und Biomüllsammlung werden die Bürger/innen ersucht, die ausgewiesenen Standorte für die Entleerung ihrer Behälter einzuhalten. Um das Straßenbild nicht unnötig zu belasten und vor allem in der warmen Jahreszeit die Geruchsbelästigung zu vermeiden, sollten die Container erst unmittelbar vor ihrer Entleerung zum Standort gebracht, und gleich danach wieder abgeholt werden. Der zuständige Assessor für die Abfallbewirtschaftung Richard Wellenzohn

Lokalpolitik 07/2003 GRS Schlanders - Seite 7 Aktuelles Nachzulesen auch im Internet unter: www.schlanders.it oder www.silandro.it Bauleitplan: Zur Zeit findet eine heiße Diskussion rund um den vorläufigen Vorschlag für den neuen Bauleitplan statt. Den einzelnen Organisationen und Verbänden wurde der Plan vorgestellt und diese haben ihre Stellungnahme abgegeben. Im Gemeindeausschuss wird nun eifrig über die Stellungnahmen debattiert. Voraussichtlich Ende August, Anfang September wird der Plan erstmals dem Gemeinderat vorgelegt. Insbesondere in den Fraktionen Kortsch und Vetzan formiert sich der bäuerliche Widerstand. Man darf gespannt sein, welche Gruppierungen sich behaupten können. Jugendzentrum Juze: Keine Angst, das Juze wird nicht geschlossen. „In den ersten zwei Augustwochen bleibt das Jugendzentrum geschlossen, da sich sehr viele Jugendliche in den Ferien befinden und kaum etwas los war“, erklärt Martin Matscher, der zuständige Assessor. Zwar verlässt der hauptamtliche Mitarbeiter, Roland Gunsch Schlanders, aber es laufen bereits die Bewerbungsgespräche mit neuen Sind die Rollläden im Jugendzentrum bald wieder oben? Mitarbeitern. Ingesamt haben sich vier gemeldet, die bereits Erfahrung in der Jugendarbeit haben. Ab 1. September sollte das Jugendzentrum dann wieder zu den üblichen Öffnungszeiten allen zugänglich sein. Marmor: Wer glaubt, dass die Gemeinde Schlanders auf den im November geplanten Termin beim Verwaltungsgericht wartet, das die Eingaben der Firma Lasa in einer Hauptverhandlung behandelt, der hat weit gefehlt. In den nächsten Wochen wird der Sieger des Wettbewerbs um die Konzession zum Marmorabbau ernannt. Der Name steht bereits fest, es ist die Firma Tiroler Marmorwerke. Sie hatte 140 Euro pro Kubikmeter Marmor geboten, plus 60 Euro für den Transport, die Lasa, die in der Ausschreibung vorgesehenen 105 Euro, plus 60 Euro für den Transport. Sobald der Sieger gekürt ist, muss der bisherige Pächter Lasa Marmo schriftlich informiert werden. Dann hat er 30 Tage Zeit, zu denselben Bedingungen wie der Sieger, den Jennwandbruch zu übernehmen. Rekurs Lasa Marmo: Mit der Vertretung der Gemeinde im Streitfall Lasa Marmo gegen die Gemeinde Schlanders vor dem Verwaltungsgericht wird Rechtsanwalt Heinz Cora beauftragt. In diesem Fall fordert die Lasa Marmo die Annullierung der Gemeinderatsbeschlüsse Nr. 2 und 11/2003 betreffend der Ausschreibung der Marmorabbaukonzession. Rekurs Lechner Marmor AG: Nachdem die Firma Lechner vom Wettbewerb ausgeschlossen wurde, da Unterlagen fehlten, hat Georg Lechner als Geschäftsführer nun Rekurs beim Verwaltungsgericht eingereicht. Diskothek Hölle: Bereits vor einem Monat wurde die Diskothek Hölle geschlossen. Dem Pächter Hubert Frischmann wurde angeblich die Lizenz entzogen. Beim Bürgermeister haben sich bereits neue Interessenten gemeldet. Aber nachdem der Standort einer neuen Diskothek noch immer nicht gefunden wurde, bleibt Schlanders bis auf weiteres disko-los. Restaurierung Veteranenfahne: Für die Wiederherstellung der Veteranenfahne erhält die Schützenkompanie von Schlanders einen außerordentlichen Beitrag in der Höhe von 5.164 Euro. Rekurse: Gegen die Übertretungsprotokolle, ausgestellt von der Gemeindepolizei, haben zwei Betroffene Rekurs eingereicht: Firma Marx AG und Giovanni Cretti. Das Friedensgericht wird diese Angelegenheit bearbeiten. Friedhofsgebühren: Unlängst wurde im Gemeindeausschuss festgestellt, dass im Jahr 2003 insgesamt 10.185 Euro an Friedhofsgebühren angefallen sind, die in zwei Raten eingehoben werden. Trinkwasser-, Abwassergebühren: Für das Jahr 2002 sind in Schlanders insgesamt 128.298 Euro an Trinkwassergebühren sowie 373.664 Euro an Abwassergebühren angefallen, die nun in zwei Raten eingehoben werden. Abfallgebühren: Die Einnahmen aus den Abfallgebühren für das vergangene Jahr werden mit 299.044 Euro beziffert. Diese werden in den nächsten Monaten eingehoben. Kulturhaus Karl Schönherr I: Zur Abdeckung des Betriebsdefizits der ordentlichen Ausgaben erhält die Verwaltung des Kulturhauses einen Beitrag von 20.700 Euro. Für die Organisation von verschiedenen Veranstaltungen erhält die Einrichtung Kulturhaus nochmals 13.000 Euro als Vorauszahlung. Kulturhaus II: Dass wiederholte Hartnäckigkeit auch zum Erfolg führen kann, beweist das Anbringen eines Glasgeländers an der Brüstungsmauer beim Kulturhaus. In verschiedenen Anfragen hat Dunja Tassiello wiederholt die zu hohe Mauer ohne Schutzgeländer am Kulturhaus angeprangert. Obwohl die Höhe der Mauer ordnungsgemäß ist, hat die Gemeinde sich nun entschlossen, ein Glasgeländer anzubringen. Kosten: 15.800 Euro. Benedikter-Haus: Das so genannte Benedikter-Haus, gegenüber dem ehemaligen Bezirksgericht (Büro Architekt Spitaler) wird nun unter Denkmalschutz gestellt, so hat es die Landesregierung auf einer ihrer Sitzungen im Juli entschieden. Untere Geos: Im Bereich der Unteren Geos wird im Zuge der Katasterneuvermessung der alte Kirchsteig an die Anrainer veräußert. Da dieser Fußsteig seit Jahren nicht mehr benützt wird, veräußert ihn die Gemeinde. Die Einnahmen aus diesem Verkauf belaufen sich auf 10.191 Euro. Fußgängerunterführung: Die Firma Christian Pircher wird mit den Baumeisterarbeiten an der Fußgängerunterführung am Bahnhof in Schlanders beauftragt. Auftragssumme: 128.918 Euro. Die Unterführung wird das Zerminigerviertel mit dem Bahnhof verbinden. Da künftig ein Fußweg vom Kreisverkehr unterhalb der Bahngeleise entlang Richtung Bahnhof führt, können so die Schlanderser Zugreisenden schneller zum Bahnhof gelangen. Steuerberatungsdienst: Die Agentur der Einnahmen führt nun einen fiskalischen Hausberatungsdienst für benachteiligte Personen ein, die schwer krank oder verhindert sind und nicht die telematischen Modalitäten benutzen können. Es reicht ein Anruf bei der Agentur für Einnahmen. Dort werden alle wichtigen Auskünfte notiert und, falls das Steuerproblem nicht am Telefon lösbar ist, wird ein Beamter einen fiskalischen Hausbesuch machen. Für Auskünfte: Agentur der Einnahmen, Tel. 0473 445 507. Verbraucherzentrale: Im Vinschgau finden die Sprechstunden der Verbraucherzentrale am 1. und 3. Montag im Monat von 15 bis 18 Uhr am Sitz der Bezirksgemeinschaft Vinschgau statt. Vormerkungen unter der Telefonnummer: 0473 736 800. (an)

07/2003 GRS <strong>Schlanders</strong> - Seite 6 Aus der Geme<strong>in</strong>de<br />

Baukonzessionen Juli - Auszug<br />

Nr. 122/96/B vom 01.07.2003 Georg<br />

Wellenzohn - Konzession zum Abbruch<br />

und Wiederaufbau der Garage<br />

und Hühnerstalles - Aufenthalt für<br />

Klauber 2. Variante auf den Bp. 100/1<br />

und 100/2 der K.G. Kortsch; Nr. 114/99/<br />

A vom 02.07.2003 Bezirksgeme<strong>in</strong>schaft<br />

V<strong>in</strong>schgau - Konzession zum Bau des<br />

Fahrradweges <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>den <strong>Schlanders</strong><br />

- Laas - Teilabschnitt Göflan -<br />

Laas Varianteprojekt K.G. <strong>Schlanders</strong><br />

- Kortsch - Göflan; Nr. 40/2003 vom<br />

02.07.2003 Elfriede Sommavilla Stecher<br />

- Konzession zum Abbruch der<br />

bestehenden Holzschupf und Neubau<br />

e<strong>in</strong>es überdachten Autoabstellplatzes<br />

auf der B.p. 30/5 K.G. <strong>Schlanders</strong>;<br />

Nr. 41/2003 vom 08.07.2003 Johanna<br />

Schönthaler Ra<strong>in</strong>er - Konzession zur<br />

Errichtung e<strong>in</strong>es landwirtschaftlichen<br />

Magaz<strong>in</strong>s und e<strong>in</strong>er Abstelle auf der<br />

B.p. 40/1 und der G.p. 67 der K.G.<br />

Göflan; Nr. 79/2000/A vom 08.07.2003<br />

Veronika Tappe<strong>in</strong>er - Konzession zur<br />

außerordentlichen Instandhaltung<br />

des Wohnhausees, sowie E<strong>in</strong>bau von<br />

5 Sonnenkollektoren 1. Variante auf<br />

der Bp. 65 der K.G. <strong>Schlanders</strong>; Nr.<br />

99/2000/A vom 08.07.2003 Josef Frischmann<br />

- Konzession zum Neubau e<strong>in</strong>es<br />

landwirtschaftlichen Wohnhauses - Variante<br />

1 auf der G.p. 264/1 der K.G.<br />

<strong>Schlanders</strong>; Nr. H/2003 vom 09.07.2003<br />

Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Schlanders</strong> - Konzession<br />

zur Errichtung e<strong>in</strong>es Zaunes für<br />

Hof K<strong>in</strong>dergarten Kortsch auf der Bp.<br />

416 der K.G. Kortsch; Nr. 42/2003 vom<br />

09.07.2003 Sportvere<strong>in</strong> Vetzan - Präsident:<br />

Norbert Ratschiller- Konzession<br />

zum Bau e<strong>in</strong>es Nebengebäudes am<br />

Sportplatz auf der G.p. 356/1 der K.G.<br />

Vetzan; Nr. 107/2002 vom 16.07.2003<br />

Bonifzierungskonsortium V<strong>in</strong>schgau<br />

- Konzession zur Erweiterung der<br />

Frostzone Etsch auf den Gp. 599<br />

K.G. Göflan - G.p. 1357, 1359 usw.<br />

K.G. <strong>Schlanders</strong>; Nr. 43/2003 vom<br />

17.07.2003 Gerhard Stecher - Konzession<br />

zum Umbau und Erweiterung<br />

des bestehenden Wohnhauses auf<br />

der B.p. 195 der K.G. Kortsch; Nr.<br />

44/2003 vom 23.07.2003 Josef Mair &<br />

CO. KG. - Konzession zur Errichtung<br />

e<strong>in</strong>er Halle zur Bauschuttverarbeitung<br />

auf der Gp. 278/8 der K.G. Vetzan; Nr.<br />

43/2002/C vom 23.07.2003 Othmar<br />

Schönthaler - Konzession zum Bau<br />

e<strong>in</strong>er Lagerhalle mit Büroräumen<br />

3. Variante auf der Gp. 1805/5 und<br />

der B.p. 369 der K.G. Kortsch; Nr.<br />

42/2002/B vom 23.07.2003 Marianne<br />

Pichler Witw. Pircher - Konzession<br />

zum Teilabbruch, Wiederaufbau bzw.<br />

Sanierung und Teilumwidmung des<br />

Wohn- und Wirtschaftsgebäudes - 2.<br />

Variante Aufbau von 2 Dachgauben<br />

auf der B.p. 89 der K.G. Göflan; Nr.<br />

45/2003 vom 23.07.2003 Peter und Benedikt<br />

Unterth<strong>in</strong>er - Konzession zur<br />

Anbr<strong>in</strong>gung e<strong>in</strong>er Wärmedämmung<br />

auf den Außenmauern des Wohnhauses<br />

auf der Bp. 332 der K.G. <strong>Schlanders</strong>;<br />

Nr. 46/2003 vom 23.07.2003 Peter<br />

und Benedikt Unterth<strong>in</strong>er- Konzession<br />

zur Errichtung e<strong>in</strong>er Solaranlage auf<br />

der Bp. 332 der K.G. <strong>Schlanders</strong>; Nr.<br />

I/2003 vom 24.07.2003 SELIMEX<br />

GmbH- Konzession zur Genehmigung<br />

der Außengestaltung Gewerbepark<br />

<strong>Schlanders</strong> auf den Bp. 180 und 87<br />

der K.G. Vetzan; Nr. 60/2002/A vom<br />

24.07.2003 Raiffeisenkasse <strong>Schlanders</strong><br />

Gen.m.b.H. rechtlicher Vertreter<br />

Erich Ohrwalder um die Konzession<br />

zur baulichen Umgestaltung der Raiffeisenkasse<br />

<strong>Schlanders</strong> 1. Variante auf<br />

den B.p. 517 und 553 m.A. 5 der K.G.<br />

<strong>Schlanders</strong>;<br />

Kundmachung<br />

Ansuchen für die Zuweisung<br />

e<strong>in</strong>er Altenwohnung<br />

Wie bekannt, werden von der Geme<strong>in</strong>deverwaltung <strong>in</strong> der „Grübelzone“<br />

zehn Altenwohnungen errichtet. Das Reglement für die<br />

Zuweisung derselben wurde <strong>in</strong> der Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates vom<br />

08.05.2003 beschlossen.<br />

Nachdem nunmehr die Fertigstellung der betreffenden Wohnungen<br />

ansteht, wurde vom Geme<strong>in</strong>deausschuss der Term<strong>in</strong> für die Abgabe<br />

der Ansuchen um Zuweisung e<strong>in</strong>er Altenwohnung mit Datum<br />

15.09.2003 festgelegt.<br />

Es s<strong>in</strong>d jene Personen zugelassen, welche beh<strong>in</strong>dert, <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de<br />

ansässig oder wohnhaft, die selbständig s<strong>in</strong>d und das 60. Lebensjahr<br />

erreicht haben.<br />

S<strong>in</strong>d Sie an der Zuweisung e<strong>in</strong>er Altenwohnung <strong>in</strong>teressiert und<br />

besitzen obige Voraussetzungen, können Sie<br />

<strong>in</strong>nerhalb des Term<strong>in</strong>s 15.09.2003<br />

das entsprechende Ansuchen, vollständig ausgefüllt, bei der Geme<strong>in</strong>deverwaltung<br />

von <strong>Schlanders</strong> abgeben.<br />

Gesuchsvorlagen, liegen im Geme<strong>in</strong>desekretariat auf, wo auch weitere<br />

Informationen erhältlich s<strong>in</strong>d.<br />

Zuständige Sachbearbeiter<strong>in</strong>: Klara Pirhofer, Tel. 0473 737 722<br />

DER VIZE-BÜRGERMEISTER<br />

Gebhard Rechenmacher<br />

Abwassergebühr – Begünstigungen für<br />

Grünanlagen und Gärten<br />

In der Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates<br />

am 12.06.2003 behandelte<br />

der Tagesordnungspunkt<br />

12 die Genehmigung e<strong>in</strong>er<br />

Ergänzung der Geme<strong>in</strong>deverordnung<br />

über die Abwasserentsorgung<br />

betreffend die<br />

E<strong>in</strong>führung von Abzügen für<br />

bestimmte Nutzungen im S<strong>in</strong>ne<br />

des Art. 53 Abs. 4 des L. G.<br />

Nr. 8/2002.<br />

Im neuen System wird erstmals<br />

die Grundfläche als Kriterium<br />

angewandt, wobei e<strong>in</strong>e Obergrenze<br />

(100 m 2 ) der betreffenden<br />

Flächen (Grünanlage, Garten)<br />

festgelegt wurde. Für die<br />

Vegetationsphase (200 Tage<br />

im Jahr) werden demnach 3<br />

Liter pro Quadratmeter und<br />

Tag von der Abwassergebühr<br />

befreit. Als Untergrenze s<strong>in</strong>d<br />

auf jeden Fall 25 m 3 pro Person<br />

(50% des durchschnittlichen<br />

Tr<strong>in</strong>kwasserverbrauchs<br />

pro Person <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de<br />

<strong>Schlanders</strong>) an Abwassergebühr<br />

zu bezahlen.<br />

Flächen, die über e<strong>in</strong>en Beregnungsanschluss<br />

verfügen,<br />

s<strong>in</strong>d von dieser Begünstigung<br />

ausgeschlossen.<br />

Rechenbeispiel:<br />

Bürger/<strong>in</strong> meldet 100 m 2 Garten<br />

bzw. Grünfläche<br />

100 m 2 x 3 l = 300 l x 200 Tage<br />

= 60.000 l = 60 m 3<br />

Die geschuldete Tr<strong>in</strong>kwassergebühr<br />

0,26 Euro x 60 m 3 =<br />

15,6 Euro<br />

Die nicht geschuldete Abwassergebühr<br />

0,83 Euro x 60 m 3<br />

= 49,8 Euro<br />

Weitere Informationen und<br />

die entsprechenden Formulare<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de <strong>Schlanders</strong>,<br />

Amt für Bauerhaltung<br />

und Infrastrukturen, Geom.<br />

Sonja Wallnöfer (Tel. 0473<br />

737 732) erhältlich.<br />

Der zuständige Assessor<br />

Richard Wellenzohn<br />

Wertstoffabgabe<br />

nicht immer fachgerecht praktiziert!<br />

In jüngster Zeit muss mit<br />

Bedauern festgestellt werden,<br />

dass die widerrechtlichen Ablagerungen<br />

von Restmüll, aber<br />

auch von Wertstoffen (Papier,<br />

Glas) bei den Wertstoff<strong>in</strong>seln<br />

wieder zunehmen.<br />

Aufgrund der steigenden<br />

Anzahl der Strafbescheide<br />

und die dazu vorgebrachten<br />

Rechtfertigungen der betroffenen<br />

Bürger/<strong>in</strong>nen, folgend<br />

e<strong>in</strong>ige Erörterungen der Situation:<br />

In den verschiedenen Wertstoffglocken<br />

werden ausschließlich<br />

drei Wertstoffe<br />

gesammelt und zwar Papier<br />

(ke<strong>in</strong>e Kartonagen), Glas<br />

und Dosen. Diese Wertstoffe<br />

müssen sauber <strong>in</strong> den jeweils<br />

hierfür vorgesehenen Conta<strong>in</strong>er<br />

gegeben werden und dürfen<br />

nicht daneben abgestellt<br />

werden. Bei Überfüllung desselben<br />

ist der nächstgelegene<br />

Behälter gleichen Inhalts aufzusuchen<br />

oder die Entleerung<br />

abzuwarten. Selbstverständlich<br />

können diese Wertstoffe<br />

auch <strong>in</strong> den Öffnungszeiten<br />

zum Wertstoffhof gebracht<br />

werden.<br />

Im Zuge der Neuordnung der<br />

gesamten Wertstoffabgabe<br />

kann es vorkommen, dass e<strong>in</strong>zelne<br />

Conta<strong>in</strong>er entfernt und<br />

nicht mehr ersetzt werden.<br />

Im E<strong>in</strong>zelnen geschieht<br />

dies: - Bei Neugestaltung<br />

von Straßen und Plätzen.<br />

- Alte, schadhafte Conta<strong>in</strong>er<br />

werden nicht durch neue ersetzt,<br />

hier erfolgt bei Bedarf<br />

e<strong>in</strong>e Umstellung <strong>in</strong>nerhalb<br />

des Geme<strong>in</strong>degebietes. - Bei<br />

wiederholter mutwilliger<br />

Zerstörung der Conta<strong>in</strong>er.<br />

- Bei wiederholter grober<br />

Verunre<strong>in</strong>igung als auch die<br />

Umgebung des Behälters.<br />

Hier gibt es große Unterschiede<br />

zwischen den e<strong>in</strong>zelnen<br />

Standorten. Alle übrigen<br />

Wertstoffe, seit neuestem auch<br />

Kunststoffhohlkörper (Flaschen,<br />

Kanister) können im<br />

Wertstoffhof der Geme<strong>in</strong>de<br />

abgegeben werden.<br />

Zur Rest- und Biomüllsammlung<br />

werden die Bürger/<strong>in</strong>nen<br />

ersucht, die ausgewiesenen<br />

Standorte für die Entleerung<br />

ihrer Behälter e<strong>in</strong>zuhalten.<br />

Um das Straßenbild nicht<br />

unnötig zu belasten und vor<br />

allem <strong>in</strong> der warmen Jahreszeit<br />

die Geruchsbelästigung zu<br />

vermeiden, sollten die Conta<strong>in</strong>er<br />

erst unmittelbar vor ihrer<br />

Entleerung zum Standort<br />

gebracht, und gleich danach<br />

wieder abgeholt werden.<br />

Der zuständige Assessor für<br />

die Abfallbewirtschaftung<br />

Richard Wellenzohn

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