Kontakt 2004 - TV 1893 Ewersbach e.V.
Kontakt 2004 - TV 1893 Ewersbach e.V.
Kontakt 2004 - TV 1893 Ewersbach e.V.
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Kontakt</strong> <strong>2004</strong> Vereinszeitung des <strong>TV</strong> <strong>Ewersbach</strong><br />
5.4 Fragen und Antworten zum Mitgliedsbeitrag<br />
Im Rahmen des Beitragseinzugs kommt es häufiger zu der einen oder anderen Frage. Wir möchten die Gelegenheit nutzen<br />
und einige wichtige Punkte erläutern.<br />
Wann erfolgt der Beitragseinzug?<br />
Der Einzug erfolgt im Regelfall nach der Jahreshauptversammlung im März oder April. Bei halbjährlicher Zahlungsweise<br />
wird der zweite Einzug im September/Oktober durchgeführt. Beitragszahlungen in kleinerem Rhythmus, z.B. vierteljährlich,<br />
sind nicht möglich.<br />
Wie setzt sich der Beitrag zusammen?<br />
Wird der Beitrag für mehrere Mitglieder (z.B. Mutter und Tochter) von einem Konto eingezogen, erfolgt der Einzug in einer<br />
Summe. Die Zusammensetzung des Beitrags ist hier nur bedingt ersichtlich, da der Raum, um alle Namen aufzuführen, auf<br />
den Kontoauszügen der Banken beschränkt ist. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Kassierer oder die Mitgliederverwaltung.<br />
Wer kann den günstigen Familienbeitrag nutzen?<br />
Der Familienbeitrag gilt für Eltern und ihre minderjährigen Kinder. Dabei muß mindestens ein Elternteil und ein Kind Mitglied<br />
sein. Mit dem 18. Lebensjahr fallen die Kinder aus dem Familienbeitrag heraus. Für die volljährigen Kinder wird dann<br />
automatisch der normale Beitrag für Erwachsene Mitglieder abgebucht. Liegen die Voraussetzungen für einen Familienbeitrag<br />
nicht mehr vor, wird die Beitragsberechnung automatisch auf Einzelabrechnung umgestellt. Dies ist auch der Fall, wenn<br />
die Einzelabrechnung günstiger ist als der Familienbeitrag.<br />
Wie erlange ich eine Beitragsvergünstigung?<br />
Für bestimmte Mitglieder, z.B. Schüler, Studenten, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende, gibt es<br />
Sonderbeiträge. Diese werden nur auf formlosen, schriftlichen Antrag beim Kassierer für die Zukunft<br />
gewährt. Eine nachträgliche Vergünstigung für vergangene Jahre ist nicht möglich. Bitte<br />
geben Sie bei dem Antrag den voraussichtlichen Zeitraum des Studiums, Wehrdienstes usw. an.<br />
Wann und wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?<br />
Eine Kündigung erfreut den Verein natürlich weniger. Bedenken Sie dabei bitte auch, dass Sie als<br />
Mitglied die Angebote des Vereins nicht unbedingt aktiv nutzen müssen. Sie können als passives<br />
Mitglied mit dem gleichen Beitrag im Verein bleiben und so einen wichtigen Beitrag zur Förderung<br />
von Kindern und Jugendlichen sowie des Breitensports in der Region leisten. Sollten Sie sich dennoch<br />
zu einer Kündigung entschließen, beachten Sie bitte folgendes: Gemäß unserer Satzung ist<br />
eine Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende möglich. Die Kündigung<br />
muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche Abmeldung beim Übungsleiter reicht nicht aus! Ausstehende<br />
Beiträge werden von dem hinterlegten Konto noch eingezogen, überschüssige Beiträge<br />
werden dorthin vergütet. Die Einzugsermächtigung erlischt danach automatisch.<br />
Für weitere Fragen stehen der Kassierer Wolfgang Reh oder Peter Lange gerne zur Verfügung.<br />
Peter Lange<br />
Mitgliederverwaltung<br />
- 14 -