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Jahrbuch - Ostfriesische Landschaft

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— 58 —<br />

Tagfahrt 1 ) eingeladen, denn Focko meldet dem Bremer Rat,<br />

dass er Ocko gern sicheres Geleit gewähre 2 ); aber diese Vermittlungsversuche<br />

des Bremer Rates fruchteten auf die Dauer<br />

nichts, die Sühne vom 9. Juni hatte längst ihre Kraft<br />

verloren.<br />

§9. Neues Bündnis der Ukenaschen Partei mit<br />

Bischof Heinrich von Münster.<br />

Am 21. Oktober 1427 3 ) wurden Focko Ukena und seine<br />

Verbündeten unter ähnlichen Bedingungen wie am 19. Juni 1426<br />

von neuem in den Schutz des Bischofs und des Stiftes von<br />

Münster aufgenommen. Eine stattliche Anzahl von Bundesgenossen<br />

hatte sich um Focko geschart, neben seinen drei<br />

Söhnen Uko, Tzie und Udo wiederum Sibet von Oestringen<br />

und Rüstringen, Imelo von Larrelt und Grimersum, Imelo<br />

Hissekens, Häuptling Wiard von Uphusen und Hayo von<br />

Westerwold 4 ). Der Ausbruch des Kampfes stand nahe bevor.<br />

Würden die Verbündeten noch im Oktober von Ocko überfallen,<br />

so sollen ihnen innerhalb der ersten 14 Tage nach dem Ueberfall<br />

die Amtleute im münsterschen Emslande und der Herrschaft<br />

Kloppenburg, welche ihnen im äussersten Winkel des<br />

münsterschen Gebietes am nächsten benachbart sind, mit dem<br />

Landaufgebot zu Hülfe kommen. Alle Eroberungen und Gefangene,<br />

die gemacht werden, während das münstersche Aufgebot<br />

im Felde steht, gehören zur Hälfte dem Stifte, welches<br />

bei so glücklichem Ausgange der Fehde seinen Schaden und<br />

etwaige Verluste selbst tragen will, für die im andern Falle<br />

die Verbündeten aufkommen müssen. Will das Stift etwa<br />

eroberte Schlösser, Länder oder Gefangene veräussern, so steht<br />

Focko und seinen Verbündeten das Vorkaufsrecht auf einen<br />

') Vielleicht bezieht sich dies auf die am 17. September zwischen<br />

Blexen und Waddens in Aussicht genommene Tagfahrt, da Ocko auf der<br />

Reise dorthin das Gebiet Sibets berührte, der mit Focko verbündet war.<br />

2 ) Friedl. 360.<br />

3 ) Eine Ausfertigung nennt den Ausstellungsort Meppen. Vgl.<br />

Friedl. 362, Anmerkung 26.<br />

4 ) Die in Anm. 3 erwähnte Urkundenausfertigung nennt ausserdem<br />

Hayo Ripperda von Farmsum und Propst Luwert zu Uttum.

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