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Jahrbuch - Ostfriesische Landschaft

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Ausgleich zu versuchen, wenn das jedoch nichts fruchte, dann<br />

mit ihrer gesamten Macht treulich bei jenen auszuhalten 1 ).<br />

§5. Die Freilassung Hinrich tor Bruggens aus<br />

der Gefangenschaft.<br />

Entsprechend den Bestimmungen der Sühne wurde der<br />

Groninger Bürgermeister Hinrich tor Bruggen aus der Gefangenschaft<br />

freigelassen. Eine Woche später stellte er einen<br />

Revers aus, in welchem er dem Häuptling Imelo von Grimersum<br />

und Larrelt und dem Melle Sinada 2 ) gelobt, sich in Larrelt<br />

zu stellen, wie es Gefangenen geziemt, wenn diese Sühne a ) nicht<br />

gehalten und durch die Schuld Junker Ockos, der Stadt<br />

Groningen und ihrer Freunde gebrochen würde. Aber auch<br />

wenn die Sühne streng beobachtet würde, so sollen Hinrich<br />

tor Bruggen und seine Gesellen, Rickert Frese, der lange Hinrich<br />

und der lange Coenert, doch zum nächsten St. Jakobitage, dem<br />

25. Juli, nach Larrelt kommen, um Imelo oder seinen Freunden<br />

und Melle Sinada Urfehde zu schwören gleich den anderen<br />

Gefangenen, welchen diese Sühne zu gute gekommen ist 4 ).<br />

Mit Sicherheit wird die Frage, wann Hinrich tor Bruggen<br />

in Imelos Gefangenschaft geraten sei, kaum zu beantworten<br />

sein; Klinkenborgs Ansicht, dass dies am 9. Oktober 1426 geschehen<br />

sei, kann ich nicht beipflichten. Er stützt sich auf<br />

Beningas Angabe, der Emmius und die späteren Geschichtsschreiber<br />

folgen, dass Hinrich tor Bruggen im Treffen bei<br />

Oterdum gefangen genommen sei. Da Sicke Benningen als<br />

Datum dieser Schlacht den 9. Oktober 1427 nenne, Hinrich<br />

') Friedl. 354.<br />

2 ) Wahrscheinlich war die Familie Sinada schon damals in Jennelt<br />

angesessen, vgl. Friedl. 1557, 1613: Poppo Synedes.<br />

a \ Zweifellos ist die Sühne vom 9. Juni gemeint. Der Revers<br />

spricht von den schon ausgestellten Sühnebriefen. Friedlaenders Regest<br />

ist unrichtig.<br />

4 ) Friedl. 357.<br />

5 ) Sicke Benninge, f nach 1530, schrieb eine Chronik von Groningen<br />

und den Ommelanden und fügte ihr die Groninger Chronik des Johann<br />

van Lemego, welche bis 1478 reichte, ein. Vgl. Emder <strong>Jahrbuch</strong> 15, S. 341.

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