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Jahrbuch - Ostfriesische Landschaft

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— 51 —<br />

Wie geboten es war, dass der Bremer Rat sich eine solche<br />

Verpflichtung bescheinigen liess, zeigte die Folgezeit. Ocko<br />

hielt seinen Termin nicht inne und liess sich ihn bis zum<br />

25. August verlängern 1 ). Es ist zu vermuten, dass Ocko die<br />

Summe überhaupt nicht bezahlt hat. Nach dem unglücklichen<br />

Ausgang der Schlacht auf den Wilden Aeckern wandte sich<br />

der Bremer Rat wegen der Pfandsumme an Ockos Gemahlin<br />

Ingeborch, welche sich nach Oldenburg begeben hatte 2 ). Auch<br />

für die übrigen 1300 Gulden verbürgte sich der Bremer Rat<br />

dem Focko Ukena. Häuptling Sibet von Rüstringen bescheinigt<br />

am 10. Juni den Empfang sowohl des Sühnebriefes als auch<br />

der Bürgschaftsurkunde über 2000 Gulden 3 ).<br />

Ferner treffen die Sühneleute mit den oben genannten<br />

acht Bundesgenossen Fockos, welche also sämtlich anwesend<br />

waren, und denen Eppe von Westerbrak 4 ) zugezählt wird,<br />

folgende Vereinbarung: Wenn Ocko und die Seinigen die Vereinbarungen<br />

brechen und Sibet und Focko sich darüber bei<br />

den Sühneherren beklagen und diese innerhalb eines Monats<br />

keinen richterlichen oder freundschaftlichen Ausgleich treffen<br />

können, so wollen sie ihnen mit ihrer gesamten Heeresmacht<br />

zu Hülfe kommen 5 ). Dieses Bündnis deutet zuerst einen<br />

Umschwung in der Politik Bremens an. Während Bremen<br />

bisher durchaus auf Ockos Seite stand, ist es in der Folgezeit<br />

Focko Ukena mehr gewogen.<br />

Beide Parteien unterzeichnen am selben Tage ihrerseits<br />

den Sühneleuten gleichlautende Verpflichtungen, in denen sie<br />

ihnen Hülfe versprechen, wenn sie überfallen und ihnen Unrecht<br />

und Gewalt zugefügt werden sollten. Sie verpflichten<br />

sich, in diesem Falle zuerst einen gütlichen oder richterlichen<br />

') Vgl. Friedl. 359.<br />

*) Friedl. 364, Brief [ngeborchs vom 29. Oktober 1427—1431: zo gij<br />

scryven umme pande. . .<br />

a ) Vgl. Friedl. 353.<br />

*) Häuptling Eppe (Friedl. 389) scheint sich von den Abgesandten<br />

der Ommelande getrennt und der Ukenaschen Partei angeschlossen zu<br />

haben.<br />

5 ) Vgl. Friedl. 356. — Am 11. Juni verspricht Sibet, den Schiedsrichtern<br />

die Bündnisbriefe sobald als möglich besiegelt zu übergeben,<br />

vgl. Bremisches Urkundenbuch V, Nr. 334. Die Ausfertigung der Ukenaschen<br />

Partei ist nicht erhalten.<br />

4*

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