30.01.2013 Aufrufe

Jahrbuch - Ostfriesische Landschaft

Jahrbuch - Ostfriesische Landschaft

Jahrbuch - Ostfriesische Landschaft

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

— 50 —<br />

Verlust Ockos bedeutet, so bestätigt sie doch die schon am<br />

11. November 1424 erfolgte endgültige Uebertragung von<br />

Moormer-, Oberledinger- und Reiderland an Focko, um deren<br />

Besitz damals die ersten Irrungen zwischen Ocko und Focko<br />

entstanden waren. Vor allem aber blieb Emden in Ockos<br />

Besitz, und wenn Imelo Hissekens und seine beiden Freunde<br />

noch in letzter Stunde die butjadingischen Sühneleute auf sein<br />

Erbrecht an Emden hingewiesen hatten, so war das vergeblich<br />

gewesen. Es half ihnen auch nicht der Entscheid, dass<br />

Klagen um Erbgut nach dem Landrecht des Gebietes zu<br />

schlichten seien, in welchem jene Güter lägen.<br />

Endlich befreit der Ausgleich sämtliche Gefangene auf<br />

beiden Seiten; alle Geldzahlungen für Gefangene, die noch ausstehen<br />

oder für die Bürgschaft geleistet ist, werden erlassen;<br />

aber da die von der Ukenaschen Partei gemachten Gefangenen<br />

wertvoller sind, als die der ten Brokschen Partei, so zahlt<br />

diese bis zum 25. Juli jener 2000 Arendsgulden und stellt<br />

für die richtige Zahlung sichere Bürgen. Diese Summe haben<br />

die Gefangenen gemeinsam zu tragen, und wenn sie sich<br />

untereinander über die Bezahlung nicht einigen können, so<br />

sind die Sühneleute ermächtigt, darüber die richterliche Entscheidung<br />

zu treffen. Ueberdies sollen diejenigen, die sich<br />

jetzt noch in Gefangenschaft befinden, Ostfriesland Urfehde<br />

leisten, wenn man das von ihnen verlangt. Die letzte Bestimmung<br />

des Sühnebriefs richtet sich gegen den Brauch damaliger<br />

Fehden in Ostfriesland, Wasser- und Landwege ungangbar<br />

zu machen. Sie sollen wieder geöffnet sein, jene<br />

nicht mehr abgedämmt oder zugepfählt, diese nicht durch<br />

Gräben versperrt werden 1 ).<br />

Am Dienstag, dem 10. Juni, folgen die Bestätigungen.<br />

Ocko bekundet, dass der Rat von Bremen sich auf seinen<br />

Wunsch dem Focko Ukena dafür verbürgt habe, dass er bis<br />

zum nächsten St. Jakobitage 700 Arendsgulden, offenbar seinen<br />

Anteil an der Gesamtsumme von 2000 Gulden, pünktlich bezahlen<br />

werde. Zugleich gelobt er hoch und heilig, den Bremer<br />

Rat in jedem Falle schadlos zu halten, wenn diesem etwa<br />

aus seiner Bürgschaft Ungelegenheiten erwachsen sollten 2 ).<br />

') Friedl. 351, S. 317.<br />

') Eb. 352.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!