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Jahrbuch - Ostfriesische Landschaft

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— 45 —<br />

allein mit Focko und seinen Anhängern Frieden schliessen,<br />

ausser mit Zustimmung aller anderen. Auch wollen sie gegen<br />

jeden zusammenstehen, der sich fernerhin zwischen Laubach<br />

und Weser gegen sie erhebe und sich auf rechtlichen Austrag<br />

nicht einlassen wolle. Eine billige richterliche Entscheidung<br />

aber wollen sie stets annehmen. Diese soll bei einem neuen<br />

Streite zwischen den beiden Parteien die dritte fällen, ohne<br />

sich zu weigern. Die beiden Parteien sind offenbar einerseits<br />

Ocko und andrerseits die ihn befehdenden Friesen, als dritte<br />

Partei stellt sich ihnen Bremen und der Graf von Oldenburg<br />

entgegen. Tatsächlich übernahm bald darauf der Bremer Rat<br />

die Vermittlerrolle.<br />

Wir sehen, dass sich die Interessen der beiden grossen<br />

Handelsstädte Bremen und Groningen jetzt berühren, und so<br />

nehmen die letzten Bestimmungen des Vertrages nicht wunder.<br />

Freier Handel bei altgewohntem Zoll wird in den Gebieten der<br />

Verbündeten vereinbart und ebenso überall unbehinderte Bergung<br />

schilfbrüchigen Gutes zugestanden. Denjenigen, die bei der<br />

Bergung Hülfe geleistet haben, gebührt ihr redlicher Bergelohn.<br />

Alle Punkte des Vertrages sollen 20 Jahre Gültigkeit haben 1 ).<br />

Somit war es Ocko gelungen, eine starke Koalition zu<br />

seinen Gunsten zu schaffen; einige Zugeständnisse musste er<br />

machen. Um der Liebe und Freundschaft willen, die ihm<br />

Groningen und die Ommelande erwiesen haben und zukünftig<br />

erweisen werden, befreit er sie am selben Tage, dem 25. April,<br />

für immer von dem Zoll, den sie in Aurich von Kühen und<br />

Ochsen zu geben pflegten 2 ).<br />

§ 4. TagfahrtaufderJade,vom 6. bis zum 10. Juni 1427.<br />

Reichlich einen Monat nach Abschluss dieses gegen Focko<br />

gerichteten Bündnisses suchen beide Parteien einen friedlichen<br />

Ausgleich anzubahnen. Am Himmelfahrtstage, dem 29. Mai,<br />

gestehen sie zu, dass am Freitage vor Pfingsten, dem 6. Juni,<br />

auf der Jade neben dem Swine 3 ) ein Sühneversuch angestellt<br />

•) Friedl. 346.<br />

2 ) Eb. 347.<br />

3 ) Swyne = Rchweinsort, Eiland im nordwestlichen Teile des<br />

jetzigen Jadebusens, von den Wellen verschlungen, vgl. Sello, Der Jadebusen,<br />

Varel 1903, S. 22.

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