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Jahrbuch - Ostfriesische Landschaft

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— 408 —<br />

von mindestens 30 Grasen oder Jukken (± 15 ha). Jeder<br />

solcher edele Heerd war richterfähig, d. h. er berechtigte,<br />

wenn die Reihe an ihn kam, seinen Besitzer zur Bekleidung<br />

des Richter - (Redger-)amts. In den Ommelanden gab es im<br />

Ganzen 65 Redgerstühle, die alljährlich ihren Inhaber wechselten.<br />

Zu jedem Richterstuhle gehörte eine bestimmte Anzahl<br />

von Kluften (clauwen), jede Kluft umfasste wiederum eine gewisse<br />

Zahl von Heerden. Das Richteramt ging nun jedes Jahr<br />

eine Kluft weiter, innerhalb jeder Kluft aber wechselten die<br />

einzelnen Heerde in ganz fester Ordnung ab, die uraltem<br />

Brauche gemäss nach dem Umgang der Sonne geregelt war.<br />

Wir besitzen aus den Ommelanden, sowie aus Westfriesland<br />

eine grössere Anzahl solcher Clauw-Register des 15. und 16.<br />

Jahrhunderts, genaue Verzeichnisse der richterfähigen Heerde<br />

einer Kluft, zuweilen auch mit genauer Angabe derjenigen Heerdbesitzer,<br />

die in bestimmten Jahren das Richteramt wirklich ausgeübt<br />

haben. Aus diesen richterfähigen Heerden, die von Haus<br />

aus richtige Bauernhöfe, Sitze freier friesischer Bauern waren,<br />

haben sich nun im Laufe der Zeit die Häuptlingssitze, die<br />

„Burgen", entwickelt Dass sie mit stattlichen Steinhäusern<br />

bewehrt und mit breiten Gräben und Wehren befestigt wurden,<br />

ist ein mehr äusserliches Zeichen der Macht ihrer Besitzer;<br />

den wirklichen Grund zu ihrer Macht legten die aufstrebenden<br />

Familien aber durch geschickte Erweiterung ihrer grundherrlichen<br />

Rechte. Durch Erbfall, Kauf, oder auch mit Gewalt<br />

vereinigten sie allmählich eine grössere Anzahl von edelen<br />

Heerden in einer Hand. Aus einer ursprünglich ganz demokratisch<br />

gedachten Einrichtung wurde so allmählich ein Machtmittel<br />

der reinsten Aristokratie. Der Besitzer eines Heerdes<br />

brauchte nun nicht mehr auf diesem Heerde zu wohnen, wie<br />

es ursprünglich verlangt war; später wurde es sogar erlaubt,<br />

das an einem Heerde haftende Redgerrecht auch ohne das<br />

zugehörige Land einzeln weiterzuverkaufen. So führte das<br />

mehr als einmal dazu, dass innerhalb einer Kluft ein bestimmter<br />

Besitzer sämtliche in seiner Kluft vorhandenen Berechtigungen<br />

zum Richteramt in seiner Hand vereinigte. Dann war er natürlich<br />

der einzige zur Ausübung des Richteramts Berechtigte,<br />

aus dem umlaufenden (ommegaanden) Richtstuhl war ein<br />

fester (staande) geworden. Dieselbe Kumulation der Rechte

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