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Jahrbuch - Ostfriesische Landschaft

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folgt sein. Wie vorsichtig man in solchen Dingen war, zeigt das Verhalten<br />

der Behörden beim üeberfall auf Kapitän Foppes Schiff, auch ein<br />

Schreiben Unico Manningas an Graf Edzard von 1568 Juni 23 (Brenneysen I,<br />

VII, 19): Idt is ock, gnädige heer, meines erachtens nöhdig, nachdem<br />

beyderseits parte sich up ih. gnaden ströhme stercken werden und<br />

graff Ludowigs volk ock heimlieh, wo man segt, schepe sollen thorusten,<br />

wordorch dann j. gnad. von einer oder andern sydt wol gefährlicheit<br />

uth entstahn muchte, und j. gn. so nicht stillen maken können, oder<br />

middelen gebruicken, dat j. g. sich beydersyts frundschup und gunst erholden<br />

können.<br />

Bor berichtet, dass das Groninger Rahsegel von den Geusen vor<br />

der Stadt weggenommen wurde. Es lässt sich mancherlei gegen eine<br />

gewaltsame Besitzergreifung anführen. Einmal ist eine solche unter den<br />

Geschützen der Stadt ausgeschlossen gewesen. Wäre sie aber doch geschehen,<br />

so wäre das Schiff bei der Rückkehr Sonoys von der Kaperfahrt<br />

vom Emder Rat beschlagnahmt und den rechtmässigen Eigentümern<br />

wieder zugestellt worden. Das Protokoll oder irgend eine Nachricht<br />

darüber müsste sich erhalten haben. Zum mindesten hätten die Ostfriesen<br />

gegenüber den burgundischen Anklagen sich dies als Verdienst<br />

angerechnet. Dass aber eine solche Rückgabe nicht erfolgt ist, beweist,<br />

dass der rechtmässige Schiffer im Besitz des Schiffes geblieben war.<br />

Mit einer Bestallung, wie sie Ludwig für Sonoy ausgefertigt hatte,<br />

fand jeder Kapitän in jedem Hafen Schiffer, die ihm ihr Schiff zur<br />

Kaperfahrt zur Verfügung stellten. Dass auch in diesem Fall zwischen<br />

den Schiffern und den Kapitänen Vereinbarungen geschlossen wurden,<br />

wonach die Schiffer durch die Kaperfahrt für die Dienstleistung ihrer<br />

Schiffe entschädigt werden sollten, erweisen die Worte bei Bor: Gerrit<br />

Sebastiaenssen, die zyn schippers bewillicht hebbende, noch volchde.<br />

Solche Verträge zwischen Schiffer und Kapitän sind das Naturgemässe<br />

gewesen (vergl. van Vloten, Nederlands opstand tegen Spanje 1, 289, 290,<br />

über das Verhältnis zwischen Dolhain und seinem Schiffer Jan van<br />

Troyen). Auch die Versammlung der Schiffe in der Nacht vor dem<br />

Kampftag deutet auf heimliche Rüstung.<br />

Selbstverständlich waren diese Schiffe keine wohlgerüsteten Kriegsschiffe.<br />

Die starke Besetzung mit Arkebusieren sollte offenbar den<br />

Mangel an Geschützen ausgleichen. Auch das sofortige entschlossene<br />

Vorgehen zum Entern zeigt, dass man sich allein auf die Ueberlegenheit<br />

an Leuten verlassen wollte.<br />

8 ) Ueber Johann Abels Tätigkeit bei Jemgum liegt das Bekenntnis<br />

eines gefangenen Geusen vor, der unter ihm gedient hatte, bei van<br />

Vloten I, 144 Anm. 2. Dass Sonoy an der Rettung der fliehenden Soldaten<br />

teilgenommen hätte, ist nirgends belegt. Dagegen waren Emder<br />

Schiffer dabei tätig. Die Stadtrechnung EK II, 14, verzeichnet: Peter<br />

Harmens, Else Cloppenborch, Ocke Wybben, Engelke Gelenborch betalt<br />

3 gülden 1 schap, dat se van de Blyncken unde uth Reyderlant ytlycke<br />

knechten geborgen hebben, als de slachtynge gesehen ys vor Yemgen.<br />

<strong>Jahrbuch</strong> der Gesellseh. f. b. K. u. yaterl. Altertümer zu Emden, Bd. XVII. 26

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