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Jahrbuch - Ostfriesische Landschaft

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fraglos zuverlässige örtliche Anschauung vorliegt, mit einiger<br />

Vorsicht aufzunehmen sind.<br />

Ausser den mündlichen Berichten haben dem Verfasser<br />

gelegentlich auch schriftliche Quellen vorgelegen. Für die<br />

Groninger Verhältnisse beruft er sich besonders auf die Schriften<br />

„eenes treffelycken edelmans, de dit alles int langhe uth<br />

dat stadtboek, uth landes end provintienacten end andere<br />

memorien mit syn eigen hand geschrewen hadde" 1 ). Über die<br />

von ihm eingehend behandelten religiösen Verhältnisse hat er<br />

sich aus den Schriften von Joh. a Lasco, Menno Simons, Micronius<br />

und Obbe Philipps orientiert, ausserdem hat ihm neben<br />

der Baseler Denkschrift in der Joristischen Angelegenheit die<br />

Streitschrift eines uns als solcher nicht einmal dem Namen<br />

nach bekannten Predigers der Emder französisch-reformierten<br />

Gemeinde, Daniel du Block, gegen David Joris, sowie eine hierauf<br />

erschienene Joristische Gegenschrift vorgelegen, von denen<br />

beiden, wie es scheint, kein einziges Exemplar bis auf unsere<br />

Zeiten gekommen ist.<br />

Die Zeit der Abfassung lässt sich mit völliger Sicherheit<br />

nicht bestimmen. Da es sich bei dem Verfasser um einen<br />

Ommeländer Flüchtling handelt, so können wir die ostfriesischen<br />

Nachrichten ihrem Ursprünge nach durchweg in die Zeit von<br />

1580—94 datieren. Für die Abfassung der Landesbeschreibung<br />

selbst aber werden wir etwa die Zeit um 1600 anzunehmen<br />

haben; wahrscheinlich hat sich die Aufzeichnung über eine<br />

längere Reihe von Jahren erstreckt. Auf die Zeit nach 1596<br />

führt uns der Umstand, dass des Emder Predigers Johannes<br />

Petrejus (f 1596) als eines bereits verstorbenen gedacht wird.<br />

Da andererseits Edzard II., dessen Regierungszeit sich bis ins<br />

Jahr 1599 erstreckt, als der letzte in der Reihe der ostfriesischen<br />

Herrscher auftritt, während sein Sohn und Nachfolger Enno III.<br />

nur erst im Besitz des Harlingerlandes erscheint, so wird jedenfalls<br />

ein Teil der Landesbeschreibung spätestens im Jahre 1599<br />

niedergeschrieben sein. Das jüngste Datum endlich, dem wir<br />

begegnen, ist das Jahr 1603 als Todesjahr des Grafen Johann<br />

von Oldenburg. Ja, wir werden sogar nicht allzunahe für die<br />

Bestimmung des äussersten Termins in der Bearbeitung der<br />

1 ) wahrscheinlich Johann Rengers van ten Post.

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