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Jahrbuch - Ostfriesische Landschaft

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sonders auch gegen Hisko richtete. Damals mag es Ocko<br />

gelungen sein, die Intervention Groningens gegen Focko zu<br />

veranlassen, welche diesen zu der Verpflichtung nötigte,<br />

weitere Bündnisse gegen Ocko zu unterlassen. Dass Sibet<br />

von Rüstringen vorerst eine auffallende Neutralität wahrte,<br />

ist bezeichnend genug. Und dennoch waren die Gegensätze<br />

da, sie traten in dem Konflikt mit Imelo und Friedrich scharf<br />

hervor und wurden auch durch den richterlichen Ausgleich<br />

vom 5. Mai keineswegs beseitigt.<br />

§ 8. Anschluss der Ukenaschen Partei anBischof<br />

Heinrich von Münster; ihre drohende Haltung.<br />

Schon am 19. Juni finden wir Focko Ukena wieder eng<br />

mit Imelo verbündet, ihnen haben sich Sibet von Rüstringen<br />

und Enno Edzards von Greetsiel angeschlossen 1 ). Alle vier<br />

Häuptlinge, denen noch Fockos drei Söhne zuzurechnen sind,<br />

erneuern den am 14. Februar des vorigen Jahres geschlossenen<br />

Vertrag mit Bischof Heinrich und dem Stift zu Münster;<br />

sie werden seine und des Stiftes Vasallen und geloben ihm<br />

Treue und Huld. Der Bischof hebt hervor, dass die Häuptlinge<br />

dem Stifte treue Dienste geleistet hätten, und erkennt<br />

damit die seit Jahresfrist verfolgten Bestrebungen der Ukenaschen<br />

Partei an, welche ja wesentlich die Aussicht förderten,<br />

dem münsterschen Propste Hisko Emden wieder zu verschaffen.<br />

Bischof Heinrich und das Stift geloben, die genannten<br />

Häuptlinge zu verteidigen, zu schützen und Tagfahrten<br />

für sie zu halten, wenn jemand sie oder ihr Land<br />

überfallen und ihnen Unrecht zufügen wollte 2 ).<br />

So bereiten sich offenbar kriegerische Ereignisse vor, der<br />

Gedanke eines feindlichen Ueberfalles scheint keiner Partei<br />

mehr fern zu liegen. In Voraussicht der nahenden Wirren<br />

versichert sich Häuptling Imelo noch einmal der Treue und<br />

Zuverlässigkeit seiner Untertanen. Am 18. Juli werden die<br />

gegenseitigen Verpflichtungen urkundlich festgelegt und be-<br />

') Merkwürdiger Weise fehlt in der Vertragsausfertigung der<br />

Häuptlinge Ennos Name. Vgl. Friedl. 339.<br />

2 ) Friedl. 338.

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