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Jahrbuch - Ostfriesische Landschaft

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— 271 —<br />

des tz aus älterem d (oder t) zu behaupten. Ich sehe keinen<br />

andern Ausweg aus dieser Klemme, als dass wir doch in<br />

Syertza, Tiartza etc. eine Art Assimilation annehmen müssen.<br />

Bedeutungsvoll erscheint mir da die oben S. 269 nachgewiesene<br />

Schreibung Thiardissa der Ommeländer Urkunde von 1344.<br />

Sie giebt uns einen richtigen Fingerzeig, denn ich möchte jetzt<br />

glauben, dass diese Form nichts anderes ist als eine Assimilation<br />

der Form Thiardisna! Wir hätten demnach also in allen<br />

den angeführten Bildungen mit dem rätselhaften -tza am Ende eine<br />

Unterabteilung der beliebten Patronymika auf -isna zu erblicken.<br />

Wie Thiardisna über Thiardissa zu Thiaertza geworden wäre,<br />

so Syerdisna über Syerdissa zu Syertza. Im Grunde genommen<br />

wären also Syertzena und Syertza ganz identische Bildungen,<br />

die von der gleichen Grundform ausgegangen, sich erst durch<br />

sekundäre Lauterscheinungen so weit von einander entfernt<br />

hätten. Ihre gemeinsame Grundform Syerdisna geht aber auf<br />

den Personennamen Syert, nicht auf Syerk (Cirk) zurück.<br />

Erst in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, wo man die<br />

gelegentlich auftretende Schreibung Sircsena, die nach dem<br />

Schreibgebrauche des 14. und 15. Jahrhunderts gar nicht anders<br />

als Sirtzena gelesen werden konnte, missverstand und sie<br />

nach dem Muster der lateinischen und französischen Schreibart<br />

als S i r k s e n a las und auffasste, erfand man dazu den<br />

Ahnherrn Cirk und nannte seitdem das ostfriesische Grafenund<br />

Fürstenhaus nur noch Cirksena.<br />

2.<br />

Ich habe in den vorstehenden Ausführungen absichtlich<br />

die letzte, mir noch aus dem <strong>Ostfriesische</strong>n Urkundenbuche<br />

zur Verfügung stehende Quellenstelle für den Namen der<br />

Cirksena ganz beiseite gelassen. Denn sie findet sich in keiner<br />

Originalurkunde, sondern nur in einem kurzen Regest, das Emmius<br />

seinem handschriftlichen Catalogus magistratuum aus einer<br />

jetzt verlorenen Urkunde eingefügt hat. Sein Regest (Urk. 495 von

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