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Jahrbuch - Ostfriesische Landschaft

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— 228 —<br />

ling Sibet von Östringen und Rüstringen hat sich des Münz-<br />

rechtes bedient 1 ).<br />

Eine Urkunde vom 8. Januar 1449 berichtet, dass die<br />

Einwohner von Jever dem Häuptling Edo Wiemken, dem<br />

Grossvater Sibets, die dortige Münze übergeben hatten, nachdem<br />

es ihm gelungen war, sie zu unterwerfen 2 ). Daraus erhellt,<br />

dass in Östringen vor dem Auftreten der Häuptlinge<br />

die Münzgerechtigkeit von den Einwohnern selbst gehandhabt<br />

wurde. Jever ist der Hauptort des alten Asterga. Dort<br />

sollen schon im 11. Jahrhundert die Sachsenherzöge Bernhard,<br />

der die Grafschaft nachweislich inne hatte 3 ), Ordulf und Hermann<br />

Münzen geprägt haben 4 ). Urkundlich wird die Jeversche<br />

Münze schon am 14. Juli 1182 erwähnt 5 ). Von Richthofen<br />

hat überzeugend nachgewiesen, dass der Asterga, nachdem<br />

die Sachsenherzöge sich von ihm zurückgezogen hatten, zum<br />

Bezirk der Oldenburger Grafen gehörte 6 ). Ihnen stand noch<br />

im Jahre 1428 von der Jeverschen Münze eine jährliche Abgabe<br />

von 2 Mark zu 7 ). Somit ergibt sich, dass die Jeversche<br />

Münze, wie die von Emden, ursprünglich gräfliches Regal war;<br />

dann a'ber auf die Gemeinde selbst überging und schliesslich<br />

von dieser den Häuptlingen übertragen wurde.<br />

Eine ähnliche Entwicklung wird für die anderen <strong>Landschaft</strong>en<br />

anzunehmen sein. In der zweiten der um 1200 verfassten<br />

17 Küren heisst es nach dem niederdeutschen emsiger<br />

Texte, dass das Volk eine nähere und leichtere Münze<br />

wählte, da die Kölnische Münzstätte zu weit entfernt war<br />

und die Münzen zu grosses Gewicht hatten 8 ). Ein friesischer<br />

Text aus Rüstringen berichtet, dass die rechtmässige Münze<br />

früher in Köln gewesen sei, dass dann aber die Rüstringer<br />

selbst eine besondere Münzstätte eingerichtet hätten und<br />

leichtere Münzen prägen Hessen 9 ). Zwar erhielt sich die<br />

0 Eb. S. 154 ff.<br />

2 ) Friedl. 607, S. 532.<br />

3 ) Friedl. 2.<br />

*) Tergast S. 18-19.<br />

6 ) Friedl. 9.<br />

6 ) Untersuchungen über friesische Rechtsgeschichte I, S. 333 ff.<br />

7 ) Ehrentraut I, S. 473.<br />

8 ) K. v. Richthofen, Fries. Rechtsqu. S. 5.<br />

,J ) Eb. S. 538, § 15.

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