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Jahrbuch - Ostfriesische Landschaft

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— 215 —<br />

Ulrich von Greetsiel ein 1 ), welchem er zugleich die Esener<br />

Burg endgültig übertrug. Hinsichtlich des Reiderlandes steht<br />

fest, dass Edzard und Ulrich am 28. Juli 1439 das Gericht<br />

vom sogenannten Weener Gat bis nach Reide erhielten 2 ). Es<br />

bleibt unklar, worauf sich diese Gerichtsbarkeit bezog; wahrscheinlich<br />

handelt es sich um frühere Gerechtsame Focko<br />

Ukenas, der das Reiderland von den ten Bröks zu Lehen gehabt<br />

hatte.<br />

Im Emsigerlande scheint es keinem Häuptling gelungen<br />

zu sein, die oberste Gerichtsbarkeit dauernd auszuüben.<br />

Während in den andern <strong>Landschaft</strong>en des heutigen Ostfriesland<br />

sich eine Art Landeshoheit mächtiger Häuptlinge herausbildete,<br />

führte die Entwicklung im Emsigerlande dahin, dass<br />

eine grosse Anzahl selbständiger Häuptlinge sich in die Herrschaft<br />

des Landes teilte. Dass diese in den ihnen unterstehenden<br />

Kirchspielen und Dörfern das Gericht inne hatten,<br />

bedarf nach dem Gesagten kaum der Erwähnung. Im Jahre<br />

1439 übertrugen die Hamburger den Brüdern Edzard und Ulrich<br />

das Gericht zu Larrelt, Twixlum, Langen, Wybelsum, Folkertsweer,<br />

Woltzeten, Midlum, Westerhusen, Kanum, Freepsum,<br />

Osterhusen, Suurhusen, Kanhusen, Eisinghusen und Loppersum<br />

3 ). Diese Orte waren den Hamburgern nach Vertreibung<br />

einer Anzahl emsländischer Häuptlinge zugefallen 4 ). Die letztgenannten<br />

sieben Ortschaften hatten früher dem Häuptling<br />

Folkmar Allena unterstanden 5 ). Von ihm wird sie sein Sohn,<br />

Häuptling Imelo von Grimersum und Larrelt, der sich auch<br />

Häuptling von Osterhusen nannte, geerbt haben. In einer, von<br />

Nirrnheim in die Zeit vom Winter 1451 bis zum Frühjahr<br />

1453 verlegten 6 ) Klageschrift beschwert sich Imelo darüber,<br />

dass ihm die ten Bröks das Gericht zu Uttum und Visquard<br />

entzogen hätten 7 ). In Grimersum, Wirdum, Jennelt und<br />

Kampen übte Imelo, in Petkum der dortige Häuptling die Ge-<br />

>) Eb. 513.<br />

2 ) Eb. 509, S. 453.<br />

3 ) Eb.<br />

4 ) Vgl. Nirrnheim S. 88-89.<br />

s ) Friedl. 193.<br />

6 ) A. a. 0. S. 156.<br />

Friedl. 565, S. 495. '

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