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Jahrbuch - Ostfriesische Landschaft

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— 208 —<br />

Pfarren in Rüstringen, im Harlingerlande übte anscheinend<br />

der Bremer Domscholaster, in Reepsholt, Marx, Etzel und<br />

Dykhausen der Propst zu Reepsholt das Besetzungsrecht.<br />

Auch weltliche Herren suchten das Patronatsrecht an<br />

sich zu bringen. In Aurich besassen die Oldenburger Grafen<br />

dasselbe 1 ), in Rüstringen erhielt Häuptling Edo Wiemken es<br />

im Jahre 1503. In grösserer Ausdehnung wird den ostfriesischen<br />

Häuptlingen kaum gelungen sein, das Patronatsrecht<br />

zu erwerben; unsere Nachrichten beschränken sich auf<br />

Greetsiel und Appingen 2 ). Häuptling Haro Edzardisna von<br />

Greetsiel hatte mit Einwilligung des Bischofs Otto von Münster<br />

zu Greetsiel in der Parochie Pilsum eine Pfarrkirche zu Ehren<br />

der Jungfrau Maria erbaut und ausgestattet. Mit dieser Kirche<br />

vereinigte der genannte Bischof die völlig verfallene und verarmte<br />

Kirche zu Appingen, und der Münstersche Archidiakon<br />

bestellte auf Vorschlag Häuptling Haros den Baro Nomana<br />

zum Pfarrer dieser neuen Parochie. Am 30. März 1401 erhielt<br />

Häuptling Haro vom Papste Bonifaz IX. die Bestätigung seiner<br />

Neugründung, deren jährliche Einkünfte den Wert von 4 Silbermark<br />

nicht überschritten.<br />

Die Kirche zu Appingen scheint die folgenden Jahre völlig<br />

unbenutzt gestanden zu haben, bis der Gedanke auftauchte,<br />

dort ein Kloster zu gründen. Am 10. Dezember 1433 gestattete<br />

Papst Eugen IV. dem Karmeliterorden, vom Häuptling<br />

Enno von Greetsiel die ihm nach Patronatsrecht zustehende<br />

Marienkirche zu Appingen zur Gründung eines Klosters als<br />

Geschenk anzunehmen. Reichlich drei Jahre später schenkten<br />

Häuptling Enno von Greetsiel und sein Sohn Edzard die Kirche<br />

zu Appingen und das Patronatsrecht über sie jenem Orden,<br />

nachdem sie sich der Zustimmung ihrer Untertanen versichert<br />

hatten. Der Pfarrer Harko zu Greetsiel, in dessen Parochie<br />

die Appinger Kirche lag, verzichtete auf seine Anrechte und<br />

willigte in die Schenkung ein. Ausser dem Kirchgebäude und<br />

dem zugehörigen Friedhof erhielt der Orden von den genannten<br />

beiden Häuptlingen und dem ihnen verwandten Häuptling<br />

') Ehrentraut I, S. 487.<br />

') Vgl. für das Folgende die von Klinkenborg im Emder <strong>Jahrbuch</strong><br />

B. 14, S. 147—176 publizierten Urkunden aus dem Vatikanischen Archiv.

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