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Jahrbuch - Ostfriesische Landschaft

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— 207 —<br />

verstand 1 ). Andrerseits waren die Häuptlinge auch Schirmherren<br />

der Klöster 2 ); Imelo von Grimersum nannte sich Vogt<br />

des Klosters Aland 3 ). Während die Vogtei den Schutz der<br />

Kirche, ihre Vertretung nach aussen hin, insbesondere bei<br />

Rechtsgeschäften, und die Gerichtsbarkeit über die Hintersassen<br />

umfasste, bestand das Patronat vor allem in dem Recht,<br />

die Pfarrstellen zu besetzen, und der Pflicht, sie zu unterhalten.<br />

Bartels hat nachgewiesen, dass schon im Mittelalter der<br />

Grundbesitz des Kirchspiels für den Bestand der gottesdienstlichen<br />

Einrichtungen desselben einstand,.und dass dem Präsentationsrecht<br />

der Erbeingesessenen die Beitragspflicht entsprach.<br />

Während auch die Minderbegüterten nicht ganz unbeteiligt an<br />

den Kirchenlasten waren und ausser freiwilligen Beiträgen<br />

auch den Zehnten zum Gotteshause geben mussten, waren<br />

diejenigen, die mit einem grösseren Grundbesitz von 20<br />

oder 30 Grasen oder Diematen erbeingesessen waren, selbst<br />

die Patrone ihrer Kirchen, welche sie errichteten, unterhielten<br />

und mit Pfarrern versahen. Den von Bartels 4 ) angeführten<br />

Belegen füge ich folgende hinzu. Am 24. März 1387<br />

bekunden der Abt von Ihlo und die Pfarrer von Engerhafe und<br />

Osteel, dass die Patrone und Gemeindemitglieder die durch<br />

Überschwemmung verwüstete Kirche zu Westeel zur Wiederherstellung<br />

der durch Feuer zerstörten Kirche in Marienhafe<br />

an letztere geschenkt haben. Genannt werden die 10 vornehmsten<br />

und reichsten Familien, die zu jener Kirche gehört<br />

hatten 5 ). Ebenso besassen die Einwohner von Petkum das<br />

Patronatsrecht ihrer Kirche. Am 9. Februar 1408 übertrugen<br />

sie es dem Johanniterhaus zu Mude an der Leda, welchem<br />

somit in Zukunft die Besetzung der Petkumer Pfarre zustehen<br />

solte 6 ). Hierin zeigt sich das Bestreben der Kirche, das<br />

Präsentationsrecht wegen der Abhängigkeit, die ihren Dienern<br />

daraus zu erwachsen drohte, einzuschränken. Im Anfang des<br />

15. Jahrhunderts besetzte der bremische Archidiakon die<br />

') Vgl. Emder <strong>Jahrbuch</strong> B. 2, H. 2, S. 56-58.<br />

2 ) Vgl. eb. S. 79 und Friedl. 371.<br />

3 ) Friedl. 303.<br />

4 ) Vgl. Emder <strong>Jahrbuch</strong> B. 6, H. 2, S. 55 ff.<br />

») Friedl. 157.<br />

') Friedl. 209.<br />

I

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