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Jahrbuch - Ostfriesische Landschaft

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durch ihre Meier bewirtschaften, welche jährlich Heuer zahlen<br />

mussten. Auch stand den Häuptlingen das höchste und niedrigste<br />

Gericht über alle dortigen Güter und Meier zu, bis Tanno<br />

Kankena am 12. Juni 1442 seine Dornumer Gerechtsame mit<br />

Ausnahme der Pachtgelder an Häuptling Ulrich von Norden<br />

übertrug. Zugleich verzichtete er zu Ulrichs Gunsten auf den<br />

Idzingaherd mit den zugehörigen Herrschaftsrechten, den<br />

Meiern, Zinsen und Renten 1 ). Die Meier waren verpflichtet,<br />

dem Häuptlinge Hofdienste zu tun In seinem Testament erzählt<br />

Eger, der Sohn Tanno Kankenas, dass Graf Ulrich seinem<br />

Vater und ihm ausdrücklich zugestanden habe, dass ihre Meier<br />

zu Dornum und in der Grode nur ihnen allein Hofdienste<br />

leisten sollten 2 ). Auch die Meier des Junkers Edo Wiemken<br />

von Jever und die in Ackum wohnenden Meier der Gebrüder<br />

Rickloff und Memmen von Roffhusen pflegten dem Häuptling<br />

Iko Onken zu Knyphausen Hofdienste zu tun und Zins und<br />

Zehnten zu zahlen. Doch wurden sie am 20. Februar 1495<br />

dieser Verpflichtung überhoben. 3 ). Als Hero von Dornum am<br />

12. September 1480 der Gräfin Tlieda und ihren Söhnen die<br />

Friedeburg mit Land und Leuten, Sanden, Weiden und Wiesen<br />

abzutreten versprach, blieben ihm doch die vier Meier, die auf<br />

Rispel wohnten. Sie sollten ihm den Zins von den Ländereien<br />

geben, die Heuer jedoch, wohl eine Art Knechtgelt, nach Friedeburg<br />

zahlen. In Rispel durfte Häuptling Hero seine Schafe weiden lassen<br />

4 ). In weiteren Verträgen vom 8. Januar und 10. März des folgenden<br />

Jahres verzichtete die gräflicheFamilieauf die Abgaben der<br />

vier Rispeler Meier, welche Zins und Heuer an Hero zahlen<br />

sollten und von diesem zu Dienstleistungen herangezogen werden<br />

konnten. Aber sie mussten ihr Recht, welches ihnen früher<br />

offenbar von Hero gesprochen wurde, gleich anderen gräflichen<br />

Untertanen in Friedeburg suchen 3 ). Die erwähnten Hofdienste<br />

werden im einzelnen nirgends näher angegeben. Hauptsächlich<br />

') Friedl. 541.<br />

2 ) Eb. 15G6.<br />

s ) Eb. 1428.<br />

4 ) Eb. 1036.<br />

5 ) Eb. 1049 und 1054.

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