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Jahrbuch - Ostfriesische Landschaft

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— 9 —<br />

das Schloss Wittmund zugestanden wurde 1 ), nachdem die<br />

Parteien die Auslieferung von Aurich und Osterhusen abgelehnt<br />

hatten*). Tatsächlich übergab Keno den Hanseaten Wittmund<br />

noch im Mai, jedoch unter der Bedingung, dass es, falls jemand<br />

nach friesischem Rechte einen Anspruch darauf geltend<br />

mache, demselben nur nach Abbruch der Burg übergeben<br />

werde s ). Hieraus erhellt zur Genüge, dass Keno die rechtmässigen<br />

Besitzer aus Wittmund verdrängt hatte. Die Misshelligkeiten<br />

zwischen den Kankenas und den ten Bröks werden<br />

also schon vor dem Jahre 1400 ihren Anfang genommen haben<br />

und sollten jetzt endgültig beigelegt sein.<br />

Bemerkenswert ist, dass Ocko kein einziges Zugeständnis<br />

macht, und wenn es auch nicht ausgeschlossen ist, dass eine<br />

solche Ausfertigung Ockos verloren ging, so lassen doch die<br />

weiteren Ereignisse vermuten, dass in der Tat kein Zugeständnis<br />

erfolgt ist. Im Jahre 1427 und auch 1430 finden wir die<br />

Kankenas bei der Partei Fockos 4 ), und der Biograph Arnold<br />

Krevelds berichtet, dass Focko Ukena ihnen erst wieder zu<br />

ihrem Eigentum verholfen habe 5 ). Dass schon jetzt ein gewisser<br />

Zusammenhang der Kankenas mit der Ukenaschen<br />

Partei bestand, ersehen wir daraus, dass dieselben auch mit<br />

Sibet eine Sühne vereinbart hatten, welche durch ihren Vertrag<br />

mit Ocko nicht beeinträchtigt werden soll 6 ). Und gerade<br />

diese Bestimmung deutet an, dass die Freundschaft Ockos und<br />

Sibets längst ihre frühere Innigkeit eingebüsst hatte, sodass<br />

die Kankenas befürchten mussten, durch zu engen Anschluss<br />

an einen dieser Häuptlinge den andern zum Gegner zu haben.<br />

So nimmt es denn auch nicht Wunder, dass dieser Vertrag<br />

keine einzige Bestimmung enthält, welche Ocko irgend welche<br />

Hülfe und Unterstützung im Kriegsfall zusicherte 7 ).<br />

») Vgl. Friedl. 1726, § 14.<br />

J ) Vgl. eb. § 8 und 10.<br />

3 ) Friedl. 1732.<br />

4 ) Vgl. Friedl. 348, 351, 355, 384.<br />

6 > Vgl. S. 8 Anm. 6.<br />

•) Friedl. 331: Item so schal desse breff alsodaner sone alse wy mit<br />

Sibete maket hebben, to nynen hinder komen.<br />

'} Nirrnheim S. 54 nimmt das irrtümlich an.

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