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Landkreis Uelzen (2009 - 2013) / (4MB) - Verkehrsgesellschaft Nord ...

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Nahverkehrsplan <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong>


Nahverkehrsplan<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Uelzen</strong><br />

für den Zeitraum <strong>2009</strong> bis <strong>2013</strong><br />

beschlossen durch den Kreistag des<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Uelzen</strong> am<br />

13.12.2011<br />

Bearbeitung durch die<br />

Stand: 21. Dezember 2011<br />

Verkehrsmanagementgesellschaft<br />

der <strong>Landkreis</strong>e Cuxhaven,<br />

Harburg, Heidekreis,<br />

Lüchow-Dannenberg, Lüneburg,<br />

Rotenburg (Wümme), Stade, <strong>Uelzen</strong>


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 1<br />

Verzeichnisse<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />

Gliederung<br />

Inhaltverzeichnis ................................................................................................................................. 2<br />

Tabellenverzeichnis ............................................................................................................................ 4<br />

Abbildungsverzeichnis ........................................................................................................................ 5<br />

Anlagenverzeichnis ............................................................................................................................. 5<br />

Abkürzungsverzeichnis ....................................................................................................................... 6<br />

1. Grundlagen und Rahmenbedingungen .................................................................... 8<br />

2. Bestandsdarstellung ................................................................................................ 22<br />

3. Bewertung und Mängelanalyse ............................................................................... 44<br />

4. Ziele und Maßnahmen .............................................................................................. 69<br />

Literaturverzeichnis ........................................................................................................................... 89


2 Verzeichnisse VNO<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />

Inhaltverzeichnis<br />

1. Grundlagen und Rahmenbedingungen .................................................................... 8<br />

1.1 Gesetzliche Grundlagen ............................................................................................ 8<br />

1.1.1 Einleitung ....................................................................................................................... 8<br />

1.1.2 Nahverkehrsplan ............................................................................................................ 8<br />

1.1.2.1 Bedeutung des Nahverkehrsplans ................................................................... 8<br />

1.1.2.2 Inhalt des Nahverkehrsplans ............................................................................ 8<br />

1.1.3 Personenbeförderungsgesetz ........................................................................................ 9<br />

1.1.4 Gesetz zur Gleichstellung von behinderten Menschen (BGG) .................................... 10<br />

1.1.5 Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) ........... 10<br />

1.2 Organisation des ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> ....................................................... 11<br />

1.2.1 Organisation der Aufgabenträger ................................................................................. 11<br />

1.2.2 Organisation der Verkehrsunternehmen in <strong>Nord</strong>-Ost-Niedersachsen ......................... 11<br />

1.3 Finanzierung des ÖPNV ........................................................................................... 12<br />

1.3.1 Finanzmittel nach dem Regionalisierungsgesetz ......................................................... 12<br />

1.3.2 Finanzmittel nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG) .................... 13<br />

1.3.3 Finanzmittel nach dem Entflechtungsgesetz ................................................................ 14<br />

1.3.4 Ausgaben für den ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> ............................................................ 14<br />

1.4 Wettbewerb im ÖPNV ............................................................................................... 15<br />

1.5 Demografischer Wandel als Rahmenbedingung des ÖPNV ................................. 15<br />

1.5.1 Ursachen und Folgen des Demografischen Wandels .................................................. 15<br />

1.5.2 Zukünftige Entwicklung ................................................................................................ 16<br />

1.5.3 Zusammenfassende Einschätzung der regionalen Besonderheiten ............................ 17<br />

1.5.4 Herausforderungen für Verkehr und Mobilität .............................................................. 18<br />

1.5.5 Auswirkungen auf den öffentlichen Personenverkehr .................................................. 18<br />

1.5.6 Handlungsansätze zur Sicherung der Mobilität aller Bevölkerungsgruppen ................ 19<br />

1.5.7 Handlungsempfehlungen ............................................................................................. 21<br />

2. Bestandsdarstellung ................................................................................................ 22<br />

2.1 Siedlungs- und Bevölkerungsstruktur ................................................................... 22<br />

2.1.1 Zentralörtliche Gliederung ............................................................................................ 22<br />

2.1.2 Einwohner .................................................................................................................... 23<br />

2.1.3 Demografische Entwicklung ......................................................................................... 23<br />

2.1.3.1 Altersstruktur .................................................................................................. 24<br />

2.1.3.2 Motorisierung ................................................................................................. 24<br />

2.2 Pendler ...................................................................................................................... 24<br />

2.3 Schüler und Schulen................................................................................................ 31<br />

2.3.1 Schülerbeförderung ..................................................................................................... 31<br />

2.3.2 Schulstandorte und Schülerzahlen .............................................................................. 32<br />

2.4 Öffentliche Verkehrsangebote auf Schiene und Straße ........................................ 33<br />

2.4.1 Schienennetz ............................................................................................................... 33<br />

2.4.2 Straßengebundener ÖPNV .......................................................................................... 35<br />

2.4.2.1 ÖPNV in rechtlicher Differenzierung .............................................................. 35


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 3<br />

2.4.2.2 Verkehrsunternehmen .................................................................................... 40<br />

2.4.2.3 Fahrzeuge ...................................................................................................... 40<br />

2.4.3 Verknüpfung der Verkehre ........................................................................................... 41<br />

2.4.3.1 ÖPNV - SPNV / SPFV .................................................................................... 41<br />

2.4.3.2 SPNV - Individualverkehr (IV) ........................................................................ 41<br />

2.4.3.3 ÖPNV - Individualverkehr (IV) ........................................................................ 41<br />

2.5 Tarife ......................................................................................................................... 41<br />

2.5.1 Tarif der RBB ............................................................................................................... 41<br />

2.5.2 Tarif der Stadtwerke <strong>Uelzen</strong> ........................................................................................ 42<br />

2.5.3 Tarif der Entdeckerbusse ............................................................................................. 42<br />

2.5.4 Tarif der DB .................................................................................................................. 42<br />

2.6 Fahrgastinformation ................................................................................................ 42<br />

2.6.1 Gedruckte Fahrpläne ................................................................................................... 42<br />

2.6.2 Fahrplanauskunft ......................................................................................................... 42<br />

2.6.3 Aushangfahrpläne ........................................................................................................ 43<br />

3. Bewertung und Mängelanalyse ............................................................................... 44<br />

3.1 Einleitung .................................................................................................................. 44<br />

3.2 Verkehrsangebot ...................................................................................................... 44<br />

3.2.1 Erschließungsqualität ................................................................................................... 44<br />

3.2.1.1 Bemessungsmerkmal ..................................................................................... 45<br />

3.2.1.2 Bewertungsraster ........................................................................................... 45<br />

3.2.1.3 Bewertungsergebnisse ................................................................................... 45<br />

3.2.2 Bedienungsqualität ...................................................................................................... 45<br />

3.2.2.1 Bemessungsmerkmal ..................................................................................... 45<br />

3.2.2.2 Bewertungsraster ........................................................................................... 45<br />

3.2.3 Verbindungsqualität ..................................................................................................... 46<br />

3.2.3.1 Bemessungsmerkmal ..................................................................................... 47<br />

3.2.3.2 Bewertungsraster ........................................................................................... 47<br />

3.2.4 Ergebnisse Bedienungsqualität und Verbindungsqualität ............................................ 48<br />

3.2.4.1 Bedienungs- und Verbindungsqualität I, Orte – Grundzentrum ..................... 48<br />

3.2.4.2 Bedienungs- und Verbindungsqualität II, Grundzentren – Mittelzentren ........ 58<br />

3.2.4.3 Bedienungs- und Verbindungsqualität III, Grundzentren – Oberzentren ....... 61<br />

3.3 Fahrgastbedienung .................................................................................................. 65<br />

3.3.1 Tarifangebot ................................................................................................................. 65<br />

3.3.1.1 Tarifabstimmung ............................................................................................ 66<br />

3.3.1.2 Tarifstruktur .................................................................................................... 66<br />

3.3.1.3 Verbundtarife / Übergangstarife ..................................................................... 66<br />

3.3.2 Fahrgastinformation ..................................................................................................... 67<br />

3.3.2.1 Informationen im Fahrplan-Heft ..................................................................... 67<br />

3.3.2.2 Informationen an den Haltestellen ................................................................. 67<br />

3.3.2.3 Informationen am und im Fahrzeug ............................................................... 67<br />

3.4 Haltestellen ............................................................................................................... 68<br />

3.5 Fahrwege .................................................................................................................. 68<br />

3.6 Fahrzeuge ................................................................................................................. 68<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


4 Verzeichnisse VNO<br />

4. Ziele und Maßnahmen .............................................................................................. 69<br />

4.1 Übergeordnete Ziele ................................................................................................ 69<br />

4.2 Ziele des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Uelzen</strong> ................................................................................. 70<br />

4.2.1 Schülerverkehr ............................................................................................................. 71<br />

4.2.2 Grundversorgung ......................................................................................................... 71<br />

4.2.3 Berufsverkehr ............................................................................................................... 72<br />

4.2.4 Freizeitverkehr ............................................................................................................. 72<br />

4.3 Maßnahmenübersicht .............................................................................................. 72<br />

4.3.1 Bedienungsebene I ...................................................................................................... 73<br />

4.3.2 Bedienungsebene II ..................................................................................................... 74<br />

4.3.3 Bedienungsebene III .................................................................................................... 75<br />

4.3.4 Fahrgastinformation ..................................................................................................... 76<br />

4.3.5 Haltestellen .................................................................................................................. 77<br />

4.3.6 Fahrzeuge .................................................................................................................... 79<br />

4.3.7 Fahrweg ....................................................................................................................... 80<br />

4.3.8 Bildung von Teilnetzen ................................................................................................. 81<br />

4.3.9 Maßnahmen im Schienenpersonenverkehr ................................................................. 83<br />

4.4 Bewertungskriterien bei Genehmigungsanträgen ................................................ 87<br />

4.4.1 Schülerverkehr ............................................................................................................. 87<br />

4.4.2 Grundversorgung ......................................................................................................... 87<br />

4.4.3 Zeitliche Verteilung ...................................................................................................... 87<br />

4.4.4 Berufsverkehr ............................................................................................................... 87<br />

4.4.5 Freizeitverkehr ............................................................................................................. 88<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 1.3-1: Voraussichtliche Regionalisierungsmittel bis 2014, bundesweit ................................ 12<br />

Tabelle 1.3-2: Voraussichtliche Regionalisierungsmittel des Landes Niedersachsen bis 2014 ....... 13<br />

Tabelle 1.3-3: Voraussichtliche Finanzmittel für den ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> 2008 – 2014 ...... 14<br />

Tabelle 1.3-3: Ausgaben für die Schülerbeförderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> ..................................... 15<br />

Tabelle 2.1-1: Einwohnerzahlen 1991 – 2008, Bevölkerungsdichte 2008 und -entwicklung im<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> ....................................................................................................... 23<br />

Tabelle 2.1-2: Altersstruktur und Prognose 2006 – 2016 im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> ................................ 24<br />

Tabelle 2.2-1: Pendlerbeziehungen Gemeinden – Regionen außerhalb .......................................... 25<br />

Tabelle 2.3-1: Übersicht Schulstandorte / Schülerzahlen / Fahrschüler ........................................... 31<br />

Tabelle 2.4-1: Schienennetz im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong>, Betriebs- u. Streckencharakteristika ................. 34<br />

Tabelle 2.4-2: Verzeichnis des Stadtbusverkehrs <strong>Uelzen</strong> mycity mobil nach § 42 PBefG ............... 35<br />

Tabelle 2.4-3: Verzeichnis Regionallinien nach § 42 PBefG ............................................................ 36<br />

Tabelle 2.4-4: Verzeichnis des Linienverkehrs nach § 43 PBefG ..................................................... 38<br />

Tabelle 2.4-5: Verzeichnis des FVO-Verkehrs ................................................................................. 39<br />

Tabelle 2.4-6: Verkehrsunternehmen und Anzahl der eingesetzten Busse ...................................... 40<br />

Tabelle 2.4-7: Übersicht der Ausstattungsmerkmale der eingesetzten Fahrzeuge .......................... 41<br />

Tabelle 3.2-1: Bewertungsraster für Fahrtenpaare pro Tag .............................................................. 45<br />

Tabelle 3.2-2: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, gegliedert nach Gemeinden ....................... 48<br />

Tabelle 3.2-3: Bedienungs- und Verbindungsqualität II, GZ – MZ <strong>Uelzen</strong> ....................................... 59


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 5<br />

Tabelle 3.2-4: Bedienungs- und Verbindungsqualität II, MZ <strong>Uelzen</strong>/ GZ – MZ außerhalb ............... 59<br />

Tabelle 3.2-5: Bedienungs- und Verbindungsqualität III, GZ – OZ ................................................... 62<br />

Tabelle 4.2-1: Anzustrebene Mindestanzahl für Fahrtenpaare pro Tag ........................................... 71<br />

Tabelle 4.3-1: Vorschlag für Teilnetze im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> ............................................................ 82<br />

Tabelle 4.4-1: Angestrebte zeitliche Verteilung der Fahrten ............................................................. 87<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abb. 2.1-1: Gebietskörperschaften und zentralörtliche Gliederung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> ............ 22<br />

Abb. 2.1-2: Einwohnerentwicklung und Prognose 2004 – 2016 im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> ................. 23<br />

Abb. 2.2-1: Pendlerbeziehungen Gemeinde Bienenbüttel und SG Bevensen ............................. 26<br />

Abb. 2.2-2: Pendlerbeziehungen SG Bodenteich und SG Altes Amt Ebstorf ............................... 27<br />

Abb. 2.2-3: Pendlerbeziehungen SG Rosche und SG Suderburg ............................................... 28<br />

Abb. 2.2-4: Pendlerbeziehungen der Stadt <strong>Uelzen</strong> und SG Wrestedt ......................................... 29<br />

Abb. 2.2-5: Pendlerbeziehungen <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> – Regionen außerhalb ................................ 30<br />

Abb. 2.3-1: Schulstandorte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> ......................................................................... 32<br />

Abb. 2.4-1: Schienennetz, Bahnhöfe und Haltepunkte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> ............................... 33<br />

Abb. 2.4-2: Liniennetz Stadtverkehr <strong>Uelzen</strong> ................................................................................. 35<br />

Abb. 2.4-3: Liniennetz im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> ................................................................................. 37<br />

Abb. 3.2-1: Bedienungsqualität I (Fahrtenpaare/ Tag Orte – GZ/MZ), <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> ............ 49<br />

Abb. 3.2-2: Verbindungsqualität I (Reisezeit Orte – GZ/MZ), <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> .......................... 50<br />

Abb. 3.2-3: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, Bienenbüttel ............................................... 51<br />

Abb. 3.2-4: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Bevensen ............................................. 52<br />

Abb. 3.2-5: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Bodenteich ........................................... 53<br />

Abb. 3.2-6: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Altes Amt Ebstorf ................................. 54<br />

Abb. 3.2-7: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Rosche ................................................ 55<br />

Abb. 3.2-8: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Suderburg ............................................ 56<br />

Abb. 3.2-9: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, Stadt <strong>Uelzen</strong> .............................................. 57<br />

Abb. 3.2-10: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Wrestedt .............................................. 58<br />

Abb. 3.2-11: Bedienungsqualität II (Fahrtenpaare/ Tag GZ – MZ und MZ – MZ) .......................... 60<br />

Abb. 3.2-12: Verbindungsqualität II (Reisezeit GZ – MZ und MZ – MZ) ........................................ 61<br />

Abb. 3.2-13: Bedienungsqualität III (Fahrtenpaare/ Tag GZ – OZ und MZ – OZ) .......................... 63<br />

Abb. 3.2-14: Verbindungsqualität III (Reisezeit GZ – OZ und MZ – OZ) ........................................ 64<br />

Anlagenverzeichnis<br />

Anlage 3-1: Erschließungsqualität<br />

Anlage 3-2: Bedienungsqualität I (Fahrtenpaare in das zugeordnete Grund- bzw. Mittelzentrum)<br />

Anlage 3-3: Verbindungsqualität I (Reisezeit in das zugeordnete Grund- bzw. Mittelzentrum)<br />

Anlage 3-4: Bedienungsqualität II (Fahrtenpaare zum Mittelzentrum)<br />

Anlage 3-5: Verbindungsqualität II (Reisezeit zum Mittelzentrum)<br />

Anlage 3-6: Bedienungsqualität III (Fahrtenpaare zum Oberzentrum)<br />

Anlage 3-7: Verbindungsqualität III (Reisezeit zum Oberzentrum)<br />

Anlage 3-8: Haltestellenkonzept für <strong>Nord</strong>-Ost-Niedersachsen


6 Verzeichnisse VNO<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

Abb. Abbildung<br />

AST Anruf-Sammel-Taxi<br />

BBS Berufsbildende Schule<br />

BGG Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen<br />

Bf. Bahnhof<br />

BMV Bundesministerium für Verkehr (bis 1998)<br />

BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (ab 2005)<br />

BO Kraft Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr<br />

B+R Bike und Ride<br />

DB AG Deutsche Bahn AG<br />

EVB Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH, Zeven<br />

EW Einwohner<br />

EuGH Europäischer Gerichtshof<br />

EU VO Verordnung der Europäischen Union<br />

F Ferientage<br />

FöS Förderschule<br />

FVO Freistellungsverordnung<br />

GS Grundschule<br />

GVFG Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz<br />

GVH Großraumverkehr Hannover<br />

Gy Gymnasium<br />

GZ Grundzentrum<br />

Hrsg. Herausgeber<br />

HR Haupt- und Realschule<br />

HS Hauptschule<br />

HVV Hamburger Verkehrsverbund<br />

HVZ Hauptverkehrszeit<br />

IV Individualverkehr<br />

KBS Kursbuchstrecke<br />

KGS Kooperative Gesamtschule<br />

KVG KVG Stade GmbH & Co. KG<br />

LNVG Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH<br />

LROP Landesraumordnungsprogramm<br />

LTS Niedersächsische Landestreuhandstelle<br />

ME metronom<br />

Mio. EUR Millionen Euro<br />

MIV Motorisierter Individualverkehr<br />

MW Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr<br />

MZ Mittelzentrum<br />

NIW Niedersächsisches Institut für Wirtschaftsforschung<br />

NLS Niedersächsisches Landesamt für Statistik<br />

NBGG Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz<br />

NNVG Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 7<br />

NUVPG Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

NSchG Niedersächsisches Schulgesetz<br />

NVP Nahverkehrsplan<br />

ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr<br />

ÖSPV Öffentlicher Straßenpersonenverkehr<br />

ÖV Öffentlicher Verkehr<br />

OZ Oberzentrum<br />

PBefG Personenbeförderungsgesetz<br />

PKW Personenkraftwagen<br />

P+R Park und Ride<br />

RB Regionalbahn<br />

RegG Regionalisierungsgesetz<br />

RE Regionalexpress<br />

REK Regionales Entwicklungskonzept<br />

RROP Regionales Raumordnungsprogramm<br />

RS Realschule<br />

RBB Regionalbus Braunschweig GmbH<br />

S Schultage<br />

Sek I Sekundarstufe I<br />

Sek II Sekundarstufe II<br />

SG Samtgemeinde<br />

SKG Schulkindergarten<br />

SPFV Schienenpersonenfernverkehr<br />

SPNV Schienenpersonennahverkehr<br />

StVZO Straßenverkehrszulassungsordnung<br />

SUP Strategische Umweltprüfung<br />

Tab. Tabelle<br />

UVPG Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen<br />

VNN Verkehrsgemeinschaft <strong>Nord</strong>ost-Niedersachsen<br />

VNO <strong>Verkehrsgesellschaft</strong> <strong>Nord</strong>-Ost-Niedersachsen mbH<br />

VRB Verbundtarif Region Braunschweig<br />

VU Verkehrsunternehmen<br />

ZGB Zweckverband Großraumverkehr Braunschweig<br />

ZOB Zentraler Omnibusbahnhof<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


8 Grundlagen und Rahmenbedingungen VNO<br />

1. Grundlagen und Rahmenbedingungen<br />

1.1 Gesetzliche Grundlagen<br />

1.1.1 Einleitung<br />

Nach § 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) stellen die kommunalen<br />

Aufgabenträger für ihren Bereich einen Nahverkehrsplan jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren<br />

auf. Kommunale Aufgabenträger sind im straßengebundenen ÖPNV grundsätzlich die <strong>Landkreis</strong>e<br />

und kreisfreien Städte bzw. deren Zusammenschlüsse. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> hat seinen ersten<br />

Nahverkehrsplan 2003 aufgestellt. Der hier vorliegende zweite Nahverkehrsplan für den Zeitraum<br />

<strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> basiert auf Grundlagen und Erfahrungen der ersten Fassung mit dem Ziel, auch den<br />

weiterhin in der Entwicklung befindlichen Rahmenbedingungen des ÖPNV gerecht zu werden.<br />

Der vorliegende Nahverkehrsplan (NVP) <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> gilt einschließlich der vorgenommenen Teilnetzbildung<br />

sowie den festgeschriebenen Harmonisierungszeitpunkten bis Inkrafttreten des NVP<br />

<strong>2013</strong> – 2017, sofern nicht vorher eine Fortschreibung des NVP <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> erfolgt.<br />

1.1.2 Nahverkehrsplan<br />

1.1.2.1 Bedeutung des Nahverkehrsplans<br />

Grundsätzliche Aussagen zur Bedeutung des Nahverkehrsplans im Zusammenwirken mit den<br />

ÖPNV-beteiligten Aufgabenträgern, den Genehmigungsbehörden und den Verkehrsunternehmen<br />

enthält § 8 Abs. 3 PBefG. Danach hat die Genehmigungsbehörde im Zusammenwirken mit den<br />

Aufgabenträgern des ÖPNV und den Verkehrsunternehmen im Interesse einer ausreichenden<br />

ÖPNV-Bedienung sowie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für eine Integration des Verkehrsangebotes<br />

zu sorgen. Die Genehmigungsbehörde hat dabei einen vom Aufgabenträger beschlossenen<br />

Nahverkehrsplan zu berücksichtigen, der den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV bildet<br />

und damit in erster Linie konzeptionelle Vorgaben enthält.<br />

Seine ÖPNV-gestaltende Wirkung entfaltet der Nahverkehrsplan durch § 13 Abs. 2a PBefG, wonach<br />

die Genehmigungsbehörde eine Genehmigung verweigern kann, wenn der beantragte Verkehr<br />

nicht im Einklang mit dem Nahverkehrsplan steht. Die Genehmigungsbehörde hat also den<br />

Nahverkehrsplan zu beachten, er stellt einen „abwägungserheblichen Belang“ dar. Aus Sicht des<br />

Aufgabenträgers stellen Nahverkehrspläne politische Vorgaben zur ÖPNV-Gestaltung dar. Es handelt<br />

sich in erster Linie um eine Selbstbindung des Aufgabenträgers, rechtlich besitzt er jedoch keinen<br />

Normencharakter.<br />

Der Nahverkehrsplan hat aber auch in anderer Hinsicht Außenwirkung. Er dient gemäß § 7 Abs. 8<br />

NNVG als Grundlage für Zuwendungen für Investitionen und den dem Land Niedersachsen gemäß<br />

§ 8 des RegG zufließenden Mitteln.<br />

1.1.2.2 Inhalt des Nahverkehrsplans<br />

Nach § 6 Abs. 1 NNVG soll im Nahverkehrsplan dargestellt werden:<br />

1. das derzeitige Angebot und die dafür wesentlichen Verkehrsanlagen<br />

2. die Zielvorstellungen für die künftige ÖPNV-Gestaltung<br />

3. die Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele unter Berücksichtigung der finanziellen<br />

Leistungsfähigkeit<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 9<br />

4. die Investitionsanteile von SPNV und sonstigem ÖPNV<br />

5. der Finanzbedarf im investiven Bereich (einschließlich Folgekosten)<br />

6. der Finanzbedarf im konsumtiven Bereich (Betriebskostenzuschüsse)<br />

7. die Deckung des Finanzbedarfs.<br />

Des Weiteren ist der Nahverkehrsplan an das derzeitige oder, wenn vorliegend, das geplante<br />

SPNV-Angebot sowie an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung anzupassen. Er ist unter<br />

Mitwirkung der Verkehrsunternehmen und Beteiligung der benachbarten Aufgabenträger, der Gemeinden<br />

und Samtgemeinden, der Verbandsglieder, der Straßenbaulastträger, Interessenverbände<br />

der Fahrgäste und der LNVG zu erstellen.<br />

1.1.3 Personenbeförderungsgesetz<br />

Im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung ist der Berufs- und Marktzugang für den Linienverkehr<br />

mit Bussen und Straßenbahnen im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt. Dieses<br />

kennt zwei Formen der Genehmigungen:<br />

� Als eigenwirtschaftlich gelten Verkehre, deren Aufwand durch Beförderungserlöse, Erträge aus<br />

gesetzlichen Ausgleichs- und Erstattungsregelungen sowie sonstigen Erträge im<br />

handelsrechtlichen Sinne gedeckt ist (§ 8 Abs. 4 S. 2 PBefG). Auch zuschussbedürftige<br />

Verkehre sind danach eigenwirtschaftlich im Sinne des PBefG, wenn die Zuschüsse als<br />

sonstige Erträge im handelsrechtlichen Sinne angesehen werden können.<br />

� Als gemeinwirtschaftlich gelten Verkehre, die vom Aufgabenträger bestellt und von diesem<br />

bezahlt werden. Diese Verkehre können auferlegt oder vertraglich vereinbart werden.<br />

Im Bereich der eigenwirtschaftlichen Verkehre können sich Unternehmen um die Genehmigung<br />

bewerben. Gibt es mehr als einen Bewerber, hat die Genehmigungsbehörde im Rahmen des so<br />

genannten Genehmigungswettbewerbs eine Entscheidung zu treffen. Dem Nahverkehrsplan als<br />

politischem Gestaltungsakt mit seinen Regelungen zum Verkehrsangebot kommt dabei eine wesentliche<br />

Bedeutung zu.<br />

Im Bereich der gemeinwirtschaftlichen Verkehre ist grundsätzlich eine wettbewerbliche Vergabe<br />

erforderlich. Nach § 8 IV 3 PBefG können gemeinwirtschaftliche Verkehre nur bestellt werden, soweit<br />

eine ausreichende Verkehrsbedienung nicht eigenwirtschaftlich möglich ist. Die (gemeinwirtschaftlich)<br />

zu erbringenden Leistungen sind in den Verdingungsunterlagen des Ausschreibungsverfahrens<br />

fixiert und fließen in den zu schließenden Vertrag ein. In diesem Bereich kann im Rahmen<br />

der Vorgaben des § 13a PBefG und der dazu ergangenen Verordnung ausnahmsweise der Verkehr<br />

auch einem Unternehmen durch Auferlegung übertragen werden.<br />

Ob ein Verkehr eigen- oder gemeinwirtschaftlich erbracht wird, steht nicht von vornherein fest. Eine<br />

Festlegung erfolgt erst mit der Antragstellung, ggf. sogar erst mit der abschließenden Entscheidung<br />

durch die Genehmigungsbehörde. So kann auch während eines Ausschreibungsverfahrens für einen<br />

gemeinwirtschaftlichen Verkehr ein Unternehmen eine eigenwirtschaftliche Genehmigung erlangen.<br />

Umgekehrt ist ein bislang eigenwirtschaftlicher Verkehr auszuschreiben, wenn die Genehmigungsbehörde<br />

feststellt, dass kein Antragsteller die ausreichende ÖPNV-Bedienung gewährleisten<br />

würde und der Aufgabenträger zu einer Bestellung dieser gemeinwirtschaftlichen Bedienung<br />

nach § 13a PBefG bereit ist.<br />

Am 3.12.<strong>2009</strong> tritt die neue EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zum ÖPNV in Kraft, die u.a. die<br />

bisherige Verordnung 1191/69 bezüglich der Gewährung von Ausgleichszahlungen im ÖPNV er-<br />

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erstellt: Wiesner, 30.12.2011


10 Grundlagen und Rahmenbedingungen VNO<br />

setzt. Sie gilt unmittelbar und geht somit deutschem Recht vor. Gleichwohl besteht im nationalen<br />

Rechtsrahmen (z.B. PBefG) Anpassungsbedarf, weil es ansonsten zu Regelungswidersprüchen in<br />

der Praxis käme. Beispielhaft soll hier die mit der neuen EU-Verordnung obsolet werdende Unterscheidung<br />

zwischen eigen- und gemeinwirtschaftlichen Verkehren im PBefG sowie die fehlende<br />

Vorgabe im PBefG zur Ausgestaltung des Genehmigungswettbewerbes erwähnt werden. Zum Zeitpunkt<br />

der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind weder konkrete Änderungsvorschläge noch der<br />

Zeitpunkt des Inkrafttretens eines novellierten PBefG bekannt. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> unterstützt die<br />

von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens aufgestellten Forderungen<br />

nach einem eindeutigen Rechtsrahmen und einer klaren Zuständigkeit der ÖPNV-<br />

Aufgabenträger bei der Vergabe von Verkehrsdienstleistungen ohne die Einschaltung einer staatlichen<br />

Genehmigungsbehörde.<br />

1.1.4 Gesetz zur Gleichstellung von behinderten Menschen (BGG)<br />

Das zum 1.5.2002 rechtskräftig gewordene Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen fordert<br />

in § 8 Abs. 2, „sonstige bauliche oder andere Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie<br />

öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr<br />

sind nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes barrierefrei zu gestalten.“<br />

Das PBefG wurde im § 8 Abs. 3 neu formuliert und fordert ein, „die Belange behinderter und anderer<br />

Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung<br />

des öffentlichen Personennahverkehrs eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu erreichen;<br />

im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen.<br />

Bei seiner Aufstellung sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte der Aufgabenträger,<br />

soweit vorhanden, anzuhören.“ Weiter heißt es, dass der Auftrag auf Erteilung von Genehmigungen<br />

auf alle Fälle „ eine Darstellung der Maßnahmen zur Erreichung der möglichst weitreichenden<br />

barrierefreien Nutzung des beantragten Verkehrs entsprechend den Aussagen im Nahverkehrsplan“<br />

enthalten soll. (§ 12 Abs. 1 Nr. 1c).<br />

Für die Aufstellung des Nahverkehrsplans hat das beschlossene Gesetz in sofern Konsequenzen,<br />

dass konkreter als bisher Aussagen zu den Maßnahmen und Zeitrahmen dieser Maßnahmen, die<br />

den barrierefreien Zugang zu den Verkehrsmitteln des ÖPNV und SPNV ermöglichen, getroffen und<br />

die Behindertenbeiräte der <strong>Landkreis</strong>e beteiligt werden müssen.<br />

1.1.5 Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG)<br />

Nach § 9, Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(NUVPG) ist eine Strategische Umweltprüfung bei Plänen und Programmen durchzuführen, die in<br />

der Anlage 3 Nr. 2 aufgeführt sind und die Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben, die<br />

in der Anlage 1 oder in der Anlage 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) aufgeführt<br />

sind, im Sinne des § 14 UVPG einen Rahmen setzen.<br />

In Anlage 3 NUVPG „Liste der nach Landesrecht SUP-pflichtigen Pläne und Programme“ werden<br />

unter Ziffer 2 „Strategische Umweltprüfung bei Rahmensetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2“ Nahverkehrspläne<br />

nach § 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) genannt, soweit<br />

der Rahmen für ein Projekt nach Anlage 1 Nr. 14.10 oder 14.11 UVPG gesetzt wird. Dabei handelt<br />

es sich um folgende Projekte:<br />

� Bau einer anderen Bahnstrecke für den öffentlichen spurgeführten Verkehr mit den<br />

dazugehörigen Betriebsanlagen;<br />

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VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 11<br />

� Bau einer Bahnstrecke für Straßenbahn, Stadtschnellbahnen in Hochlage, Untergrundbahnen<br />

oder Hängebahnen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes, jeweils mit den<br />

dazugehörigen Betriebsanlagen.<br />

Da der <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> lediglich Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV ist, enthält<br />

der vorliegende Nahverkehrsplan keinerlei Rahmensetzungen für Projekte im Sinne der Anlage 1<br />

Nr. 14.10 oder 14.11 UVPG. Eine Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung ist dementsprechend<br />

nicht vorzunehmen.<br />

1.2 Organisation des ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong><br />

1.2.1 Organisation der Aufgabenträger<br />

Zur Erfüllung der nach dem NNVG bestehenden Aufgaben haben 1996 die <strong>Landkreis</strong>e Cuxhaven,<br />

Harburg, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Soltau-Fallingbostel (künftig Heidekreis) und Stade die<br />

<strong>Verkehrsgesellschaft</strong> <strong>Nord</strong>-Ost-Niedersachsen mbH (VNO) gegründet. Seit dem 01.01.1999 bzw.<br />

01.01.2003 sind die <strong>Landkreis</strong>e Lüchow-Dannenberg und <strong>Uelzen</strong> ebenfalls Gesellschafter der VNO.<br />

Gegenstand des in Stade ansässigen Unternehmens ist die Unterstützung der Gesellschafterlandkreise<br />

bei allen den ÖPNV betreffenden Fragen und Aufgaben. Aufgaben der VNO sind insbesondere<br />

die<br />

� Erarbeitung, Fortschreibung und Koordinierung der Nahverkehrspläne sowie die Bearbeitung<br />

der Prüfaufträge aus den Nahverkehrsplänen;<br />

� Planung, Koordinierung und Umsetzung von Nahverkehrskonzepten für die Gesellschafter;<br />

� Erarbeitung von Vorschlägen für die Einführung einheitlicher Tarife;<br />

� Koordinierung und Kooperation mit benachbarten Tarif- und Verkehrsräumen;<br />

� Durchführung der Verfahren für den Abschluss von Verträgen oder die Erteilung von Auflagen<br />

bei gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen nach § 4 NNVG und sonstigen Verkehren;<br />

� Wahrung der Nahverkehrsinteressen der Gesellschafter gegenüber den Aufgabenträgern für<br />

den ÖPNV in Niedersachsen und in den angrenzenden Bundesländern.<br />

Organe der VNO sind der Aufsichtsrat, die Gesellschafterversammlung und der/die Geschäftsführer(in).<br />

Im Aufsichtsrat ist jeder <strong>Landkreis</strong> mit zwei Mitgliedern, in der Gesellschafterversammlung<br />

mit drei Mitgliedern vertreten.<br />

1.2.2 Organisation der Verkehrsunternehmen in <strong>Nord</strong>-Ost-Niedersachsen<br />

Die Verkehrsgemeinschaft <strong>Nord</strong>ost-Niedersachsen (VNN), der 28 Verkehrsunternehmen in den<br />

<strong>Landkreis</strong>en Cuxhaven, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Soltau-<br />

Fallingbostel (künftig Heidekreis), Stade und <strong>Uelzen</strong> angehören, hat sich im Oktober 1995 als Gesellschaft<br />

bürgerlichen Rechts konstituiert.<br />

Wichtigste Ziele der VNN sind die Sicherung und der Ausbau des ÖPNV im nordostniedersächsischen<br />

Verkehrsraum. Die Weiterentwicklung des Regionaltarifs ist ebenso Aufgabe wie<br />

die Schaffung von Übergangstarifen zu den benachbarten Kooperationsräumen wie z. B. des Hamburger<br />

Verkehrsverbundes, des Großraumverkehrs Hannover und zum schienengebundenen Personennahverkehr.<br />

Vertreten wird die Gemeinschaft durch den Vorstand, der sich aus Delegierten<br />

von derzeit vier Unternehmen zusammensetzt. Wichtigstes Organ der VNN ist die Gesellschafter-<br />

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erstellt: Wiesner, 30.12.2011


12 Grundlagen und Rahmenbedingungen VNO<br />

versammlung, in der jedes Unternehmen das gleiche Stimmrecht besitzt. Geschäftsstellen der VNN<br />

befinden sich im Hause der KVG in Stade und im Hause der EVB in Zeven.<br />

1.3 Finanzierung des ÖPNV<br />

Zur Finanzierung des straßengebundenen ÖPNV stehen folgende Quellen zur Verfügung:<br />

� Fahrgeldeinnahmen aus Beförderungsentgelten,<br />

� Zahlungen des Landes nach § 45a PBefG als Ausgleichsanspruch des Unternehmers für<br />

Beförderungsleistungen im Ausbildungsverkehr,<br />

� Zahlungen des Landes nach § 148 SGB IX als Ausgleichsanspruch des Unternehmers für die<br />

unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten im Personenverkehr,<br />

� Zuschussleistungen von kommunalen Gebietskörperschaften für gewünschte Verkehre oder<br />

Tarife,<br />

� Finanzhilfen des Landes zur Finanzierung des ÖPNV.<br />

Für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> ist es in Anbetracht seiner wirtschaftlichen Situation nicht möglich,<br />

dem ÖPNV finanzielle Mittel über das heutige Maß hinaus zur Verfügung zu stellen. Die<br />

Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV muss sich entweder durch Erschließung<br />

von Rationalisierungspotenzialen, Erhöhung der Effektivität und Produktivität<br />

oder durch Kostenträgerschaft Dritter ergeben.<br />

1.3.1 Finanzmittel nach dem Regionalisierungsgesetz<br />

Nach dem Regionalisierungsgesetz erhalten die Länder infolge der Übernahme der Aufgabenverantwortung<br />

für den SPNV einen Anteil der Einnahmen des Bundes aus dem Mineralölsteueraufkommen<br />

für den ÖPNV. Nach § 7 RegG ist mit den Mitteln insbesondere der SPNV zu finanzieren.<br />

Sie können aber auch für Verbesserungsmaßnahmen im übrigen ÖPNV eingesetzt werden.<br />

Bezüglich der Höhe der Regionalisierungsmittel wurden gesetzliche Revisionen vorgenommen, die<br />

im Jahr 2006 zu einer Neufestlegung der Mittel führten. Ab dem Jahr 2008 ist auch wieder eine Dynamisierung<br />

von 1,5 % der Bundesmittel vorgesehen.<br />

Besonders geändert wurden die §§ 5 und 8. Nach § 5 „Finanzierung“ stehen den Ländern für den<br />

öffentlichen Personennahverkehr aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes voraussichtlich<br />

jährlich folgende Beträge zur Verfügung:<br />

Jahr 2008 <strong>2009</strong> 2010 2011 2012 <strong>2013</strong> 2014<br />

Regionalisierungsmittel (gesamt)<br />

[Mio. EUR]<br />

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erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />

6.675,9 6.775,1 6.876,8 6.979,9 7.084,6 7.190,9 7.298,7<br />

Tabelle 1.3-1: Voraussichtliche Regionalisierungsmittel bis 2014, bundesweit<br />

Im § 8 wird in der neuen Fassung im Absatz 1 festgelegt, wie hoch der prozentuale Anteil jedes<br />

Bundeslandes an den im § 5 fixierten Mitteln ist. Der Anteil Niedersachsens beläuft sich auf 8,59 %.<br />

Für die Jahre 2008 und <strong>2009</strong> ist eine Aufstockung durch das Land Niedersachsen in Höhe von jeweils<br />

15 Mio. € beschlossen. Die Auswirkungen der Änderung des Regionalisierungsgesetzes für<br />

das Land Niedersachsen verdeutlicht die folgende Tabelle:


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 13<br />

Jahr 2008 <strong>2009</strong> 2010 2011 2012 <strong>2013</strong> 2014<br />

Regionalisierungsmittel [Mio. EUR] 573,4 582,0 590,7 599,6 608,6 617,7 627,0<br />

Landesaufstockung [Mio. EUR] 15,0 15,0 - - - - -<br />

Gesamt [Mio. EUR] 588,4 597,0 590,7 599,6 608,6 617,7 627,0<br />

Quellen: MW und eigene Berechnungen<br />

Tabelle 1.3-2: Voraussichtliche Regionalisierungsmittel des Landes Niedersachsen bis 2014<br />

Die Finanzmittel werden in Niedersachsen von der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen<br />

GmbH (LNVG) verwaltet. Sie werden für die Finanzierung des SPNV und von Infrastrukturmaßnahmen<br />

verwendet. Auf Antrag finanziert die LNVG per Erlass Einzelmaßnahmen. Eine Richtlinie<br />

dazu oder ein Rechtsanspruch existiert nicht.<br />

1.3.2 Finanzmittel nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG)<br />

Bereits in den ersten Jahren des seit 1996 regionalisierten ÖPNV zeigte sich, dass die Aufgabenträger<br />

ohne finanzielle Unterstützung des Landes nicht in der Lage waren, ihrer Aufgabenverantwortung<br />

für den straßengebundenen ÖPNV angemessen gerecht zu werden. Dies hatte zur Folge,<br />

dass eine Vielzahl der in den Nahverkehrsplänen verankerten Vorschläge zur Verbesserung des<br />

ÖPNV wegen der begrenzten finanziellen Mittel der kommunalen Gebietskörperschaften nicht umgesetzt<br />

werden konnten. Zum 01.01.2005 hat darum das Land Niedersachsen das NNVG geändert<br />

und die ÖPNV-Aufgabenträger mit zusätzlichen RegG-Mitteln ausgestattet, aus denen sich für die<br />

Aufgabenträger neue finanzielle Spielräume ergeben haben.<br />

Die Finanzierung des ÖPNV ist in § 7 des NNVG geregelt. Die Absätze 1 – 3 regeln die Verteilung<br />

der Finanzmittel an die SPNV-Aufgabenträger, die das Land nach dem Regionalisierungsgesetz<br />

erhält.<br />

Nach § 7 Abs. 4 erhalten die Aufgabenträger zur Abdeckung von Verwaltungskosten einschließlich<br />

der Kosten für die Erstellung von Nahverkehrsplänen jährlich 1 EUR je Einwohner, mindestens jedoch<br />

100.000 EUR.<br />

Nach § 7 Abs. 5 erhalten die Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV anteilig Finanzmittel,<br />

die das Land nach dem RegG erhält. Diese Anteile werden zu zwei Dritteln nach der Einwohnerzahl<br />

und zu einem Drittel nach dem Flächenanteil berechnet.<br />

Abs. 7 legt fest, für welche Maßnahmen diese Mittel zu verwenden sind:<br />

� Investitionen in die Verbesserung des ÖPNV einschließlich des Neu- und Ausbaus von<br />

Bushaltestellen,<br />

� Förderung der Zusammenarbeit der Aufgabenträger,<br />

� Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie Verkehrsverbünden einschließlich des<br />

Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten,<br />

� Abdeckung von Betriebskostendefiziten im ÖPNV, soweit der Aufgabenträger ergänzende<br />

Betriebsleistungen vertraglich vereinbart oder auferlegt hat,<br />

� Förderung der Vermarktung und Verbesserung der Fahrgastinformation und<br />

� Durchführung von Verkehrserhebungen.<br />

Nach Abs. 8 gewährt das Land - nach Maßgabe von Richtlinien des Fachministeriums - auf Grundlage<br />

der Nahverkehrspläne<br />

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erstellt: Wiesner, 30.12.2011


14 Grundlagen und Rahmenbedingungen VNO<br />

� Zuwendungen für Investitionen aus den Mitteln nach § 3 Absatz 1 des Entflechtungsgesetzes<br />

und<br />

� Zuwendungen, insbesondere zur Investitionsförderung, aus den Finanzmitteln, die das Land<br />

nach dem RegG erhält.<br />

Nach Abs. 9 haben die Aufgabenträger dem Land die zweckentsprechende Verwendung der Finanzmittel<br />

nachzuweisen.<br />

1.3.3 Finanzmittel nach dem Entflechtungsgesetz<br />

Den Ländern stehen jährlich Beträge aus dem Bundeshaushalt zu, weil Finanzbeihilfen zur Verbesserung<br />

der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, GVFG)<br />

abgeschafft wurden und dadurch die Finanzierungsanteile des Bundes wegfallen sind. Nach dem<br />

bis zum 31.12.<strong>2013</strong> geltenden Entflechtungsgesetz erhält Niedersachsen 9,248 % von dem jährlichen<br />

Gesamtbetrag von 1.335,5 Mio. EUR. Damit stehen den Gemeinden in Niedersachsen jährlich<br />

123,5 Mio. EUR zur Verfügung.<br />

Die Durchführung des GVFG ist Sache der Länder, die für die Bereiche Straßenbau und ÖPNV<br />

Länderprogramme aufstellen.<br />

Die zur Verfügung gestellten Beträge sind zweckgebunden an den Aufgabenbereichen der bisherigen<br />

Mischfinanzierungstatbestände nach dem GVFG für investive Maßnahme zu verwenden.<br />

1.3.4 Ausgaben für den ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong><br />

Für die Finanzierung im Bereich des ÖPNV standen dem <strong>Landkreis</strong> im Zeitraum von 2003 bis <strong>2009</strong><br />

folgende Finanzmittel zur Verfügung:<br />

Jahr 2008 <strong>2009</strong> 2010 2011 2012 <strong>2013</strong> 2014<br />

NNVG § 7 (4) [EUR] 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000<br />

NNVG § 7 (5) [EUR] 462.508 469.215 460.800 467.712 474.728 481.849 489.077<br />

Gesamt [EUR] 562.508 569.215 560.800 567.712 574.728 581.849 589.077<br />

Quelle: <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong>, eigene Berechnungen<br />

Tabelle 1.3-3: Voraussichtliche Finanzmittel für den ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> 2008 – 2014<br />

Der <strong>Landkreis</strong> hat die ihm zur Verfügung stehenden Mittel in den letzten Jahren in erster Linie für<br />

folgende Maßnahmen und Aufgaben verwendet:<br />

� Finanzierung der Tarif- und Verkehrsgemeinschaft „pluspunkt“<br />

Ausgleich von Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverlusten im Stadtgebiet <strong>Uelzen</strong>, sowie<br />

Durchführung von Verkehrserhebungen<br />

� Haltestellenmaßnahmen, Ausbau von Haltestellen in mehreren Orten<br />

� Fahrzeugbeschaffung, Zuschüsse für die Anschaffung u.a. von Niederflurfahrzeugen<br />

� Fahrgast-Information, Marketingmaßnahme und Verbesserung Internet-Auftritt von „mycity“<br />

� VNO, Gesellschafteranteile für Personal- und Sachkosten<br />

� Freizeitverkehr, Einrichtung und Betrieb von Buslinien für den Freizeitverkehr (Entdeckerbus).<br />

Der <strong>Landkreis</strong> wendete für die ihm gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Schülerbeförderung in den<br />

vergangen Jahren folgende Beträge auf (Schülersammelzeitkarten, Kosten für FVO-Verkehre, Zuschüsse<br />

für Zusatzleistungen in der Schülerbeförderung):<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 15<br />

2008<br />

Ansatz<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />

<strong>2009</strong><br />

Plan<br />

2010<br />

Plan<br />

2011<br />

Plan<br />

Gesamt (Mio. EUR) 6,03 6,03 6,03 6,03<br />

Quelle: <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong><br />

Tabelle 1.3-4: Ausgaben für die Schülerbeförderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong><br />

1.4 Wettbewerb im ÖPNV<br />

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den ÖPNV werden sich Ende <strong>2009</strong> erheblich ändern. Am<br />

3.12.2007 wurde die neue VO (EG) Nr. 1370/2007 nach 7-jährigem Gesetzgebungsverfahren bekannt<br />

gemacht. Sie wird am 3.12.<strong>2009</strong> in Kraft treten und die bisherige VO (EWG) Nr. 1191/69 und<br />

1307/70 ablösen.<br />

Für die Frage, wie mit bestehenden und künftigen vertraglichen Regelungen umzugehen ist, muss<br />

berücksichtigt werden, welche Rahmenbedingungen künftig für ÖPNV-Verkehre gelten werden.<br />

Diese werden nicht nur von der neuen ÖPNV-Verordnung bestimmt. Vielmehr wird im Hinblick auf<br />

die neue europäische Rechtslage auch das nationale Recht, insbesondere das PBefG anzupassen<br />

sein.<br />

Der zukünftige Zuschnitt des PBefG ist allerdings derzeit noch nicht absehbar. Insbesondere kann<br />

noch nicht prognostiziert werden, ob sich die erforderliche PBefG-Reform auf unumgängliche Anpassungen<br />

an die VO 1370/2007 beschränken wird oder ob der Novellierungsanlass dafür genutzt<br />

wird, das PBefG insgesamt den Erfordernissen der in den letzten Jahren stattgefundenen<br />

Marktöffung anzupassen. Auch ist noch nicht ersichtlich, ob es im Zuge einer Novellierung bei der<br />

bisherigen bundeseinheitlichen Regelung der Genehmigungsverfahren bleiben wird oder ob das<br />

neue PBefG lediglich einen Rahmen aufzeigen wird, innerhalb dessen die Länder das Verfahren<br />

nach ihren Bedürfnissen ausgestalten können.<br />

Kernpunkte der neuen Verordnung sind<br />

� die Vorgabe, nach welchen Regeln ÖPNV-Leistungen zu vergeben sind (allgemeines<br />

Vergaberecht oder Wettbewerbsregeln der Verordnung). Gilt die Verordnung, gibt es klare<br />

Vorgaben, welche Verkehre wettbewerblich zu vergeben sind und welche Verkehre<br />

wettbewerblich oder direkt vergeben werden können.<br />

� die Anforderung, dass jegliche Ausgleichsleistung transparent fixiert und kommuniziert werden<br />

muss, unabhängig davon, ob direkt oder wettbewerblich vergeben. Das wesentliche Element<br />

der neuen Pflichten für den Aufgabenträger ist die Festlegung der Rechte und Pflichten in<br />

einem öffentlichen Dienstleistungsauftrag.<br />

1.5 Demografischer Wandel als Rahmenbedingung des ÖPNV<br />

1.5.1 Ursachen und Folgen des Demografischen Wandels<br />

Für Niedersachsen liegen aktuelle Untersuchungen zum Thema „Demografischer Wandel“ vor:<br />

� Niedersächsischer Landtag: Bericht der Enquete-Kommission „Demografischer Wandel –<br />

Herausforderung an ein zukunftsfähiges Niedersachsen“, 2007<br />

� Bertelsmann-Stiftung: Demografiebericht. Ein Baustein des Wegweisers Demografischer<br />

Wandel


16 Grundlagen und Rahmenbedingungen VNO<br />

� Niedersächsisches Institut für Wirtschaftsforschung (NIW): LTS-Bevölkerungsprognose, 2006<br />

� StadtRegion Büro für Raumanalysen und Beratung<br />

Bevölkerungs- und Haushaltsprognose 2020 und Analyse der Wanderungsverflechtungen für<br />

den <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong>, 2006<br />

Die folgende, zusammenfassende Darstellung stützt sich im Wesentlichen auf den Bericht der Enquete-Kommission.<br />

Die demografische Entwicklung wird nach Auffassung der Enquete-Kommission<br />

in den nächsten Jahrzehnten von 3 Dingen maßgeblich bestimmt:<br />

□ Die niedrige Geburtenhäufigkeit;<br />

□ die hohe und weiter steigende Lebenserwartung und<br />

□ die Zu- und Abwanderung.<br />

Der Bericht der Enquete-Kommission umschreibt die Folgen dieser zukünftigen Entwicklung mit den<br />

Schlagworten „weniger, grauer, vereinzelter und bunter“<br />

� „Weniger“ für den Bevölkerungsrückgang, der sich vor allem aus der zu niedrigen<br />

Geburtenhäufigkeit ergibt, so dass in Zukunft die negative Bilanz von Geburten und Sterbefällen<br />

in immer weniger Gemeinden durch Wanderungsgewinne ausgeglichen werden kann.<br />

� „Grauer“ für die Bevölkerungsalterung wegen des steigenden Anteils älterer Menschen an der<br />

Gesamtbevölkerung bei gleichzeitig geringer werdender Besetzung der nachwachsenden<br />

Jahrgänge. Dies geht einher mit einer tief greifenden Veränderung familiärer Strukturen.<br />

� „Vereinzelter“ für die fortschreitende Singularisierung zum einen wegen des zukünftig höheren<br />

Anteils älterer Menschen bei längerer Lebenserwartung von Frauen, zum anderen wegen des<br />

Bedeutungsverlustes der Normbiografie mit Partnerschaft und Familiengründung.<br />

� „Bunter“ für die Internationalisierung bzw. Heterogenisierung der Bevölkerung wegen der in<br />

Zukunft verstärkten Verlagerung des Zuzugspotenzials auf außereuropäische Räume und<br />

wegen der relativ jungen Altersstruktur der Bevölkerungsgruppe mit Migrationshintergrund.<br />

1.5.2 Zukünftige Entwicklung<br />

Für die regionale Bevölkerungsvorausschätzung wird das Niedersächsische Landesamt für Statistik<br />

(NLS) die Variante 1-W1 zugrunde legen. Diese geht von einem bundesweiten jährlichen Wanderungsgewinn<br />

von 100.000 Personen (W1), einer konstanten Geburtenrate von 1,4 Kindern je Frau<br />

(G1) sowie einer leichten Zunahme der Lebenserwartung (L1) aus.<br />

Auf Basis dieser Variante geht die 11. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung davon aus,<br />

dass mit 8 Millionen Personen nach einer langen Wachstumsprognose der höchste Bevölkerungsstand<br />

in Niedersachsen bereits im Jahr 2004 erreicht worden war. Entsprechend wird im gesamten<br />

Prognosezeitraum (2005 bis 2050) mit einem kontinuierlichen Bevölkerungsrückgang um gut 1,4<br />

Mio. Menschen auf 6.549.100 Einwohnern im Jahr 2050 gerechnet.<br />

Eine Bevölkerungsvorausschätzung des NLS für die niedersächsischen Regionen bis zum<br />

31.12.2020 geht von einer sinkenden Einwohnerzahl auf 7,95 Mio. Einwohnern aus (Basis ist allerdings<br />

noch die 5. Variante der 10. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung, die durch die 11.<br />

koordinierte Vorausberechnung teilweise überholt sein dürfte). Nach dieser Vorausschätzung ist für<br />

den <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> bis 2020 von einem Bevölkerungsrückgang bis zu 5% im Vergleich zum Jahr<br />

2004 auszugehen.<br />

Das Niedersächsische Institut für Wirtschaftsforschung (NIW) geht in einer aktuellen Bevölkerungsprognose<br />

2005 bis 2020 von deutlich ungünstigeren Entwicklungen als bisherige Prognosen aus.<br />

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erstellt: Wiesner, 30.12.2011


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 17<br />

Aber selbst diese Prognose geht von einem Wanderungsgewinn von 15.000 Personen aus, während<br />

in den letzten Jahren ein kontinuierlich schrumpfender Wanderungsgewinn für Niedersachsen<br />

zu verzeichnen ist: Für das Jahr 2005 betrug dieser 9.200, im Jahr 2006 sank dieser auf 5.400 Personen.<br />

Auch die NIW-Bevölkerungsprognose wäre demnach – wenn sich dieser Trend verfestigt -<br />

als zu optimistisch einzuschätzen. Nach der Untersuchung des NIW müsste der <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong><br />

mit einem Bevölkerungsrückgang von etwa 6 % bis 2020 rechnen.<br />

1.5.3 Zusammenfassende Einschätzung der regionalen Besonderheiten<br />

In der Vergangenheit wies Niedersachsen überwiegend ein Bevölkerungswachstum auf, welches<br />

von 1988 bis 2006 insbesondere in den nördlichen und nordwestlichen Landesteilen stark ausgeprägt<br />

war. Nach den Bevölkerungsprognosen wird sich der Bevölkerungsrückgang in den südlichen<br />

und kreisfreien Städten verstärken und auch weiter nördlich gelegene Landesteile erfassen. Betroffen<br />

sind dann auch die an der <strong>Nord</strong>seeküste gelegenen Gebietskörperschaften zwischen den<br />

<strong>Landkreis</strong>en Cuxhaven und Wittmund. Lediglich die westlichen Landesteile sowie das niedersächsische<br />

Umland Hamburgs werden in diesem Zeitraum bis 2020 noch Bevölkerungszuwächse zu<br />

verzeichnen haben.<br />

Die Zuwächse der Vergangenheit resultierten überwiegend aus Wanderungsgewinnen und hier<br />

insbesondere durch Spätaussiedler. Zukünftig werden diese Wanderungsgewinne – wie schon seit<br />

einigen Jahren – weiter rückläufig sein. Einen nennenswerten Wanderungsgewinn werden dann nur<br />

noch einige <strong>Landkreis</strong>e im südlichen Hamburger und im westlichen Bremer Umland haben, die weiterhin<br />

vom Suburbanisierungstrend dieser Metropolen profitieren können.<br />

Ohne Ausnahme ist in der Vorausschau in allen Landesteilen ein deutlicher Anstieg des Durchschnittsalters<br />

der Bevölkerung zu erwarten. Zukünftig kann landesweit auch von einer Erhöhung<br />

des Anteils ausländischer Personen sowie von Personen mit Migrationshintergrund ausgegangen<br />

werden.<br />

Die weiter von den Arbeitsmarktzentren entfernt liegenden Landesteile insbesondere im Süden und<br />

mit Einschränkung im Osten Niedersachsens sowie an der <strong>Nord</strong>seeküste haben eine deutlich ungünstigere<br />

demografische Entwicklung zu erwarten als das westliche Niedersachsen und das weitere<br />

Umland Hamburgs.<br />

Verstärkt werden diese Trends zusätzlich durch selektive Wanderungsbewegungen zwischen diesen<br />

Räumen, die dazu führen, dass junge Bevölkerungsgruppen in der Summe eher die heute<br />

schon strukturschwächeren Regionen verlassen und sich in den Arbeitsmarktzentren und deren<br />

Peripherie ansiedeln, wodurch deren relativ günstige Bevölkerungsstruktur gestärkt und die der<br />

strukturschwächeren Gebiete weiter geschwächt wird.<br />

Schrumpfung und Wachstum liegen auch innerhalb eines <strong>Landkreis</strong>es häufig eng beieinander. Die<br />

Ursachen hierfür bestehen zum einen darin, dass einzelne <strong>Landkreis</strong>teile häufig näher an den Arbeitsmarktzentren<br />

gelegen sind und daher eine höhere Zuwanderungsattraktivität für junge Menschen<br />

besitzen, und zum anderen im Suburbanisierungstrend, der bereits in der Vergangenheit<br />

dazu geführt hat, dass sich wohnungsmarktbedingt das Umland vieler kleiner und größerer Zentren<br />

sehr viel günstiger entwickelt hat als das Zentrum selbst. Inwieweit sich dieser Trend fortsetzen<br />

wird, ist allerdings ungewiss; erste Anzeichen deuten darauf hin, dass die Zentren aufgrund der<br />

besseren Versorgungsstrukturen wieder vermehrt an Attraktivität als Wohnungsstandort gewinnen.<br />

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erstellt: Wiesner, 30.12.2011


18 Grundlagen und Rahmenbedingungen VNO<br />

1.5.4 Herausforderungen für Verkehr und Mobilität<br />

Der Demografische Wandel bringt für zahlreiche Angebote der öffentlichen und privaten Daseinsvorsorge<br />

Anpassungsbedarf mit sich. Die Folgen sind Konzentrationsprozesse, die sich aus Gründen<br />

der Auslastung stärker an Nutzerzahlen als an räumlichen Distanzen orientieren. Diese Entwicklung<br />

gefährdet vor allem im ländlichen Raum vorhandene Versorgungsstandorte und führt – bei<br />

Wegfall von Angeboten in der Fläche – zu einem erhöhten Mobilitätsbedarf, den vor allem nicht<br />

automobile Bevölkerungsgruppen immer schwerer bewältigen können. Deshalb geht die einfache<br />

Gleichung „weniger Bevölkerung gleich weniger Auslastung der Verkehrssysteme“ nicht auf, da sich<br />

zusätzlich zur demografischen Entwicklung auch Mobilitätsanforderungen sowie das Mobilitätsverhalten<br />

der Bevölkerung verändern.<br />

Bevölkerungsrückgang und Wandel der Altersstruktur, besonders in ländlichen Regionen, können<br />

zu einer weiteren Reduzierung des Angebotes des ÖPNV führen. Daraus ergeben sich insbesondere<br />

für die ältere, nicht motorisierte Bevölkerung Probleme.<br />

Inwieweit der demografische Wandel zukünftig zu einer Erhöhung oder Verringerung des Verkehrsaufkommens<br />

führt, ist offen.<br />

� Zwar bedeutet ein Bevölkerungsrückgang zunächst eine Verringerung der Zahl der<br />

Verkehrsteilnehmer, jedoch führen die vor allem im ländlichen Raum ablaufenden<br />

Konzentrationsprozesse von Arbeitsstätten sowie Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen zu<br />

immer längeren Wegen.<br />

� Zwar nimmt der Aktionsradius der Menschen im Alter tendenziell ab, jedoch wird eine starke<br />

Zunahme des Freizeitverkehrs auch von Senioren/ Seniorinnen erwartet. Hinzu kommt, dass<br />

die Verfügbarkeit privater PKW in den höheren Altersgruppen zukünftig noch ansteigen wird.<br />

� Allerdings wird mit der steigenden Zahl hochbetagter Menschen auch die Zahl derer ansteigen,<br />

die künftig nicht mehr automobil sind und auf öffentliche Verkehrsangebote angewiesen sein<br />

werden.<br />

Unstrittig ist die Zunahme der individuellen Mobilitätsanforderungen. Eine besondere Herausforderung<br />

der Zukunft ist die Sicherung der Mobilitätsangebote in den ländlichen Räumen, wo rückläufige<br />

Bevölkerungszahlen und die Ausdünnung öffentlicher Verkehrsangebote die Teilhabemöglichkeiten<br />

für nicht automobile Bevölkerungsgruppen erschweren.<br />

1.5.5 Auswirkungen auf den öffentlichen Personenverkehr<br />

Das ÖPNV-Angebot ist unmittelbar von den Fahrgastzahlen abhängig. Diese sind in ländlichen<br />

Räumen naturgemäß niedriger als in Städten. Entsprechend stehen in diesen Gebieten nur eingeschränkte<br />

Angebote zur Verfügung. Das Nutzerverhalten hat sich im ländlichen Raum dem geringen<br />

ÖPNV-Angebot angepasst, woraus eine Zunahme des MIV resultierte.<br />

Der ÖPNV in ländlichen Gebieten ist dabei mit einem sich selbst verstärkenden Problem konfrontiert:<br />

Sinkende Fahrgastzahlen führen zu einer Reduzierung des Angebotes – ein reduziertes Angebot<br />

führt zu einer weiteren Abnahme der Fahrgastzahlen. Sinkende Bevölkerungszahlen beschleunigen<br />

diesen Prozess, da sie die Wirtschaftlichkeit der Systeme weiter schwächen. Von dieser<br />

Entwicklung sind insbesondere Bevölkerungsgruppen betroffen, die nicht über einen eigenen<br />

PKW verfügen.<br />

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VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 19<br />

Der ÖPNV im ländlichen Raum wird überwiegend durch die Schülerbeförderung finanziert. Ein<br />

Rückgang der Schülerzahlen, wie er zukünftig in weiten Teilen des Landes zu erwarten ist, wirkt<br />

sich daher unmittelbar auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit des ÖPNV-Angebotes aus. Dabei lässt<br />

sich vermuten, dass eine mit dem Rückgang der Schülerzahlen verbundene Reduzierung von<br />

Schulstandorten zum einen dazu führt, dass prozentual mehr Schüler/innen auf Beförderung angewiesen<br />

sein werden und zum anderen weitere Wege für die Beförderung zurückgelegt werden<br />

müssen, was den beschriebenen Effekt teilweise kompensieren könnte.<br />

Die weitere Entwicklung des ÖPNV hängt eng mit der zukünftigen Finanzierung der Schülerbeförderung<br />

zusammen (Stichwort: Zahlungen nach § 45a PBefG).<br />

Durch die beschriebenen Konzentrationsprozesse im ländlichen Raum werden die Wegeketten der<br />

Bevölkerung komplexer. Entsprechend komplexe Wegeketten lassen sich jedoch in einem zeitlich<br />

vertretbaren Maß immer weniger mit öffentlichen Verkehrsmitteln bewältigen, wodurch der private<br />

PKW seine Bedeutung im ländlichen Raum weiter ausbauen und die Nachfrage nach ÖPNV-<br />

Angeboten voraussichtlich weiter sinken wird. Ob die steigende Zahl älterer Menschen den Rückgang<br />

anderer Nutzergruppen kompensieren wird, ist fraglich, da einerseits der Führerscheinbesitz<br />

und die PKW-Verfügbarkeit unter den älteren Menschen ansteigen, andererseits aber die Zunahme<br />

der Hochaltrigen einen Anstieg nicht (mehr) automobiler Bevölkerung bewirken dürfte. Dennoch<br />

kann von einem Anwachsen der ÖPNV-Nutzer im Rentenalter ausgegangen werden mit der Folge,<br />

dass eine Verbesserung der Barrierefreiheit des Angebotes notwendig ist.<br />

Der SPNV erfüllt in ländlichen Räumen eine wichtige Versorgungsaufgabe, beschränkt sich dabei<br />

aber eher auf regionale Verbindungen. Auf der Ebene kleinräumiger Verbindungen, wie sie zur Sicherung<br />

der Mobilität innerhalb ländlicher Regionen notwendig ist, ist der SPNV gegenüber dem<br />

straßengebundenen ÖPNV im Nachteil, da eine Anpassung an reduzierte Fahrgastzahlen aufgrund<br />

der höheren Fixkosten oder eine Flexibilisierung der Wegeführung wesentlich schwieriger zu leisten<br />

ist.<br />

1.5.6 Handlungsansätze zur Sicherung der Mobilität aller Bevölkerungsgruppen<br />

Da kompakte und durchmischte Siedlungsstrukturen die Effizienz insbesondere des ÖPNV erhöhen<br />

und die Anzahl von Wegen sowie deren Länge reduzieren, wäre es sinnvoll, Siedlungsentwicklung,<br />

Versorgungs- und Infrastrukturen sowie Verkehrsentwicklung verstärkt aneinander auszurichten<br />

und entsprechende Konzepte in der Praxis konsequenter umzusetzen.<br />

Besondere Herausforderungen zur Sicherung der Mobilität aller Bevölkerungsgruppen stellen sich<br />

in den ländlichen Räumen mit überproportionalen Entleerungs- und Alterungstendenzen. Hier sind<br />

konventionelle ÖPNV-Systeme aufgrund der geringen und sinkenden Bevölkerungsdichte immer<br />

schwieriger zu finanzieren.<br />

Die zukünftige Entwicklung der Mobilitätsbedürfnisse und -anforderungen ist schwer abschätzbar,<br />

da sie nicht allein von demografischen Prozessen abhängt. Hinzu kommen insbesondere die Entwicklung<br />

der Mobilitätskosten, die Veränderung gesellschaftlicher Präferenzen bei der Wahl der<br />

Verkehrsmittel, die Einkommensentwicklung oder auch der Wandel von Wegbeziehungen zwischen<br />

den Wohn-, Arbeits-, Freizeit- und Versorgungsstätten.<br />

Zukünftige Mobilitätskonzepte müssen daher sowohl zeitlich als auch räumlich flexibel und anpassungsfähig<br />

sein. Zeitlich, weil zunächst noch mit einer Zunahme des Mobilitätsaufwandes aufgrund<br />

sich verlängernder Wegebeziehungen gerechnet werden kann, während mittelfristig der Bevölkerungsrückgang<br />

und die steigenden Energiepreise zu einem Absinken des Gesamtverkehrsaufkom-<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

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20 Grundlagen und Rahmenbedingungen VNO<br />

mens führen werden. Räumlich flexible Konzepte sind gefragt, weil die Herausforderungen und Bedürfnisse<br />

lokal unterschiedlich sind und nur durch angepasste integrierte Konzepte bewältigt werden<br />

können.<br />

Die Schülerbeförderung trägt maßgeblich zur Finanzierung des ÖPNV-Angebotes im ländlichen<br />

Raum bei. Der zu erwartende Rückgang der Schülerzahlen und die damit in einigen Regionen notwendigerweise<br />

verbundene Konzentration von Schulstandorten machen daher Anpassungsleistungen<br />

notwendig. Unter diesem Gesichtspunkt wäre zu überprüfen, welche Gebietseinheiten die optimale<br />

Grenze für die Beschulung und Organisation der Schülerbeförderung bilden.<br />

In diesem Zusammenhang kann auch die Frage der Schulstruktur in Niedersachsen Bedeutung für<br />

die Länge der Schulwege und damit für die Kosten der Schülerbeförderung erlangen. Dabei sichert<br />

eine wohnortnahe Schulversorgung kurze Schulwege.<br />

Eine Möglichkeit der effizienteren Abwicklung der Schülerbeförderung bestünde auch darin, gestaffelte<br />

Anfangs- und Endzeiten zwischen den Schulstandorten einzuführen. Das Beförderungsaufkommen<br />

könnte dadurch zeitlich entzerrt werden, wodurch sich der notwendige Einsatz von Fahrzeugen<br />

und Personal deutlich reduzieren ließe.<br />

Die derzeit laufenden Diskussionen zur Änderung des § 45 a des PBefG sollten genutzt werden,<br />

um die Transparenz der Mittelvergabe an die Unternehmen zu erhöhen und effizientere Strukturen<br />

zu schaffen. Dabei ist vor allem die Frage zu klären, ob direkte Vereinbarungen zwischen Land und<br />

Verkehrsunternehmen oder zwischen Land und den öffentlichen Auftraggebern (<strong>Landkreis</strong>e) getroffen<br />

werden sollten.<br />

Der klassische liniengebundene ÖPNV ist unter den Bedingungen sinkender Nutzerzahlen nur noch<br />

mit einem hohen Einsatz von Zuschüssen flächendeckend aufrecht zu erhalten. Lösungs- und Anpassungsmöglichkeiten<br />

bestehen in alternativen Bedienkonzepten, die mit kleinen Fahrzeugen ohne<br />

feste Linien- und Fahrplanbindung eine flexible Versorgung gewährleisten können, wie etwa<br />

� Rufbusse und Sammeltaxis,<br />

� Bürgerbusse und Dorfmobile,<br />

� Einrichtung von Event- und Mitnahmeverkehren (Theaterbusse, Event-Shuttle,<br />

Tourismusverkehre), Mitfahrzentralen bzw. Anlaufstellen.<br />

Entsprechende Systeme können im ländlichen Raum eine sinnvolle Ergänzung zum verbliebenen<br />

liniengebundenen ÖPNV darstellen und dabei vor allem eine Anbindungsfunktion zu den bestehenden<br />

Linien übernehmen. Eine parallele Streckenbedienung zu bestehenden Angeboten ist dagegen<br />

wenig sinnvoll.<br />

Die Mobilitätsanforderungen reichen längst über die Grenzen einzelner <strong>Landkreis</strong>e hinaus. Der Zusammenarbeit<br />

zwischen den <strong>Landkreis</strong>en im Bereich der Verkehrs- und Mobilitätsplanung kommt<br />

deshalb eine hohe Bedeutung zu. Optimierungsmöglichkeiten bieten sich etwa<br />

� in der Abstimmung der Netzpläne und in der Koordination der unterschiedlichen Verkehrsmittel<br />

auf Schiene und Straße;<br />

� in der Zusammenlegung von Verkehrsunternehmen;<br />

� im Ausbau von geeigneten (internetbasierten) Informationssystemen, die den Vertrieb von<br />

Mobilitätsangeboten aus einer Hand bieten.<br />

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VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 21<br />

Inwieweit es dem ÖPNV gelingen wird, von der zunehmenden Mobilität und der steigenden Anzahl<br />

älterer Menschen zu profitieren, wird maßgeblich von der jeweiligen Ausgestaltung der Angebote<br />

bestimmt sein. Handlungsmöglichkeiten für die ÖPNV-Anbieter bestehen<br />

� in der barrierefreien Gestaltung der Angebote,<br />

� in der Schaffung leicht wahrnehmbarer und verständlicher Informationsangebote,<br />

� in der sicheren und qualitativ hochwertigen Gestaltung der Fahrzeuge und Haltepunkte.<br />

1.5.7 Handlungsempfehlungen<br />

Zu den „Handlungsansätzen zur Sicherung der Mobilität für alle Bevölkerungsgruppen“ empfiehlt<br />

die Enquete Kommission des Landes Niedersachsen:<br />

� sich für eine effizientere Schülerbeförderung, insbesondere für eine verbesserte Koordinierung<br />

der landkreisübergreifenden Schülerbeförderung und eine Entzerrung des Beförderungsaufkommens<br />

durch gestaffelte Anfangs- und Endzeiten an den Schulen einzusetzen;<br />

daraus ergibt sich für den <strong>Landkreis</strong> ein Zielkonflikt zwischen der vom Land gewollten Eigenständigkeit<br />

der Schulen, die zunehmend ihre individuelle Zeitgestaltung vornehmen, und der<br />

verkehrlichen Notwendigkeit, Vorgaben machen zu müssen;<br />

� Versorgungsdefizite in Teilen der ländlichen Räume durch alternative Bedienkonzepte<br />

abzumildern, z.B. durch Rufbusse, Sammeltaxis, Bürgerbusse, Einrichtung von<br />

Mitfahrzentralen;<br />

� die Regionalisierungsmittel des Bundes auch künftig für den bedarfsgerechten Ausbau des<br />

ÖPNV zu nutzen;<br />

� bei der Gestaltung des Verkehrsangebotes den Besuch von Betreuungseinrichtungen auch<br />

während der Ferientage zu berücksichtigen;<br />

� barrierefreie Informationssysteme auszubauen, die nachfragegerecht Informationen und<br />

Vertrieb von Mobilitätsangeboten aus einer Hand bieten;<br />

� sich dafür einzusetzen, dass die Belange von in ihrer Mobilität eingeschränkten<br />

Personengruppe im ÖPNV und bei der Bewertung von Nahverkehrsprojekten hinreichend<br />

berücksichtigt werden (barrierefreie Gestaltung der Angebote, leicht verständliche<br />

Informationsangebote);<br />

� Verkehrsplanung und Verkehrswegebau stärker an den Interessen Älterer zu orientieren.<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


22 Bestandsdarstellung VNO<br />

2. Bestandsdarstellung<br />

2.1 Siedlungs- und Bevölkerungsstruktur<br />

2.1.1 Zentralörtliche Gliederung<br />

In Niedersachsen ist das zentralörtliche Gliederungsprinzip, das seit 1968 in der Raumordnung von<br />

Bund und Ländern verankert ist, mit der Gliederung in Ober-, Mittel- und Grundzentren als Zentrale<br />

Orte ein grundlegendes raumordnerisches Instrument zur Sicherung und Entwicklung der Siedlungsstruktur.<br />

Diese zentralörtliche Gliederung ist die Grundlage für die verkehrliche Bewertung in<br />

den Kapiteln 3.2.2 und 3.2.3.<br />

Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Uelzen</strong> 2000 bestimmt <strong>Uelzen</strong><br />

als Mittelzentrum, dem alle Gemeinden des <strong>Landkreis</strong>es als Mittelbereich zugeordnet werden.<br />

Bad Bevensen, Bienenbüttel, Bad Bodenteich, Ebstorf, Rosche, Suderburg und Wrestedt werden<br />

als Grundzentren ausgewiesen.<br />

Unterhalb der grundzentralen Ebene übernehmen Suhlendorf, Wieren und Wriedel grundzentrale<br />

Teilfunktionen.<br />

Wriedel<br />

Ebstorf<br />

Suderburg<br />

Mittelzentrum<br />

Grundzentrum<br />

Orte mit grundzentraler Teilfunktion<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />

Bienenbüttel<br />

Bad<br />

Bevensen<br />

<strong>Uelzen</strong><br />

Wrestedt<br />

Wieren<br />

Bad<br />

Bodenteich<br />

Rosche<br />

Suhlendorf<br />

Abb. 2.1-1: Gebietskörperschaften und zentralörtliche Gliederung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong>


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 23<br />

2.1.2 Einwohner<br />

Zum 30.09.2008 verzeichnete der <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> eine Einwohnerzahl von 95.159. Die durchschnittliche<br />

Bevölkerungsdichte lag bei 65,5 Einwohner/km². Die Vergleichswerte für das Land Niedersachsen<br />

liegen bei 167,6 Einwohner/km².<br />

Nähere Angaben zu den Einwohnerzahlen und deren Entwicklung sowie zur Bevölkerungsdichte<br />

der einzelnen Gebietskörperschaften sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.<br />

Gebietskörperschaft<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />

Einwohnerzahlen<br />

Einw./<br />

km²<br />

Bevölkerungsentwicklung<br />

2001-2008<br />

1991 1996 2001 2006 2008 2008 absolut prozentual<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> 94.172 96.176 97.635 96.458 95.159 65,5 -2.476 -2,5%<br />

<strong>Uelzen</strong>, Stadt 35.597 35.382 35.215 34.758 34.442 253,5 -773 -2,2%<br />

Bienenbüttel 5.301 5.966 6.672 6.713 6.655 67,2 -17 -0,3%<br />

SG Bevensen 16.102 16.512 16.655 16.554 16.325 72,0 -330 -2,0%<br />

SG Bodenteich 6.244 6.333 6.356 6.388 6.253 44,9 -103 -1,6%<br />

SG Altes Amt Ebstorf 9.934 10.263 10.744 10.603 10.453 41,4 -291 -2,7%<br />

SG Rosche 7.146 7.298 7.489 7.259 7.151 34,0 -338 -4,5%<br />

SG Suderburg 7.014 7.334 7.356 7.233 7.043 28,2 -313 -4,3%<br />

SG Wrestedt 6.834 7.088 7.148 6.950 6.837 48,6 -311 -4,1%<br />

Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Statistik, 2008, eigene Berechnungen<br />

Tabelle 2.1-1: Einwohnerzahlen 1991 – 2008, Bevölkerungsdichte 2008 und -entwicklung im<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong><br />

2.1.3 Demografische Entwicklung<br />

Der im Zuge der Wiedervereinigung zu verzeichnende Trend des kontinuierlichen Anstiegs der<br />

Einwohnerzahlen seit den 90er Jahren hat im <strong>Landkreis</strong> etwa 2004 seinen Höchststand erreicht.<br />

Danach sinken die Werte zunächst leicht und – nach den Prognosen des NLS – zunehmend stärker.<br />

Ein Vergleich der Bevölkerung zwischen den Jahren 2001 und 2006 zeigt den Trend an (vgl.<br />

Tabelle 2.1-1). Insgesamt nimmt die Einwohnerzahl des <strong>Landkreis</strong>es um über 1.000 ab. Nur in der<br />

Gemeinde Bienenbüttel und der Samtgemeinde Bodenteich gab es einen leichten Anstieg.<br />

Die Abbildung 2.1-2 zeigt die Entwicklung für den <strong>Landkreis</strong> bis zum Jahr 2016 auf. Danach reduziert<br />

sich die Einwohnerzahl im Jahr <strong>2013</strong> auf etwa 96.000.<br />

Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Statistik, 2007<br />

Abb. 2.1-2: Einwohnerentwicklung und Prognose 2004 – 2016 im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong>


24 Bestandsdarstellung VNO<br />

2.1.3.1 Altersstruktur<br />

Die Entwicklung der Altersstruktur im <strong>Landkreis</strong> und die weitere Tendenz nach den Prognosen des<br />

NLS lassen deutlich erkennen, dass der Anteil der jungen Bevölkerung stetig abnimmt und der der<br />

älteren Bevölkerung zunimmt. Die Folge ist eine immer weiter fortschreitende Überalterung der Bevölkerung.<br />

Genauere Zahlenwerte sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.<br />

.<br />

Altersgruppe Bevölkerungsanteil in Prozent<br />

2006 2011 2016<br />

0 – 18 20,6% 19,3% 18,1%<br />

18 – 65 56,8% 57,5% 58,5%<br />

65 u. ä. 22,6% 23,2% 23,3%<br />

Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Statistik, 2007<br />

Tabelle 2.1-2: Altersstruktur und Prognose 2006 – 2016 im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong><br />

2.1.3.2 Motorisierung<br />

Eine wichtige Einflussgröße für die potenzielle Nutzung des ÖPNV-Angebotes ist die Motorisierungsdichte.<br />

Gemeint ist damit das Verhältnis des MIV-Kraftfahrzeugbestandes zur Gesamteinwohnerzahl<br />

einer Gebietskörperschaft.<br />

2007 betrug die Motorisierungsdichte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> 581 Pkw/1.000 Einwohner. Als Vergleichswerte<br />

seien angeführt: Für das Land Niedersachsen sind es 573 Pkw/1.000 Einwohner, für<br />

den ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg 600 Pkw/1.000 Einwohner. Von allen <strong>Landkreis</strong>en des<br />

Bezirks Lüneburg hat lediglich der <strong>Landkreis</strong> Lüneburg eine geringere Motorisierungsdichte als der<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> (NLS, 2007).<br />

2.2 Pendler<br />

In diesem Kapitel werden Verkehrsverflechtungen der Berufspendler dargestellt. Grundlage für die<br />

Pendlerbeziehungen sind die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Stand 30.06.2007). Es<br />

wird nicht zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten unterschieden. Sie enthalten aber die Auszubildenden.<br />

Zu den Pendlern kommt eine unbekannte Anzahl weiterer Berufstätiger wie Beamte oder<br />

Selbstständige. Die Verkehrsbeziehungen der Schüler finden sich im Kapitel 2.3.<br />

Über 18.500 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte pendeln innerhalb des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Uelzen</strong><br />

zwischen Wohn- und Arbeitsort. Die Abbildungen 2.2-1 bis 2.2-4 zeigen auf dem Ring 1 die Pendlerbeziehungen<br />

innerhalb des <strong>Landkreis</strong>es.<br />

Fast 9.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte pendeln aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> hinaus,<br />

Über 5.000 Pendler kommen von außerhalb in den <strong>Landkreis</strong> zur Arbeit. Die Tabellen 2.2-1 und<br />

2.2-2 sowie die Abbildungen 2.2-1 bis 2.2-4 verdeutlichen die Pendlerbeziehungen zwischen den<br />

Gebietskörperschaften des <strong>Landkreis</strong>es und Regionen außerhalb. Auf dem Ring 2 sind die Pendlerströme<br />

mit anderen Städten, Samtgemeinden oder Einheitsgemeinden zu entnehmen. Der Ring<br />

3 summiert alle Pendler mit den jeweiligen Kreisfreien Städten bzw. <strong>Landkreis</strong>en auf.<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 25<br />

Auspendler<br />

Anteile der Ziellandkreise<br />

[Pers.] LG WL HH CE H*) GF WOB SFA DAN Summe<br />

<strong>Uelzen</strong>, <strong>Landkreis</strong> 8.635 32,0% 2,9% 16,4% 6,0% 6,2% 4,6% 3,5% 5,7% 4,3% 81,4%<br />

<strong>Uelzen</strong>, Stadt 2.495 23,9% 2,0% 18,5% 7,2% 9,7% 4,2% 3,9% 4,0% 5,2% 78,6%<br />

Bienenbüttel 1.281 58,6% 5,2% 19,3% 0,9% 1,6% 0,0% 0,0% 1,7% 0,0% 87,4%<br />

SG Bevensen 1.465 43,5% 3,4% 21,2% 2,5% 3,2% 1,4% 0,4% 1,9% 4,8% 82,3%<br />

SG Bodenteich 570 7,7% 1,2% 7,0% 6,0% 4,6% 29,1% 20,4% 2,3% 3,2% 81,4%<br />

SG Altes Amt Ebstorf 1.150 34,6% 4,1% 12,7% 4,9% 4,9% 0,9% 0,5% 20,0% 2,4% 85,0%<br />

SG Rosche 538 23,2% 0,0% 12,5% 3,7% 6,5% 3,9% 3,5% 3,2% 16,7% 73,2%<br />

SG Suderburg 656 16,8% 2,6% 13,0% 20,7% 9,1% 3,7% 1,7% 8,4% 2,3% 78,2%<br />

SG Wrestedt 480 20,2% 2,1% 11,5% 9,2% 9,8% 9,2% 8,5% 4,8% 3,8% 79,0%<br />

Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Statistik, 2007 *) H: Region Hannover<br />

Tabelle 2.2-1: Pendlerbeziehungen Gemeinden – Regionen außerhalb<br />

Bezogen auf den <strong>Landkreis</strong> sind die Hauptzielräume der Pendler, die die <strong>Landkreis</strong>grenze überschreiten<br />

(nur Auspendler), der nördliche Nachbarkreis Lüneburg und die Stadt Hamburg mit einem<br />

Anteil von fast 50 %. Für alle weiteren Regionen liegen die Anteile bei jeweils lediglich 4 bis 6%.<br />

Für die Stadt <strong>Uelzen</strong> ist eine deutlich ausgeglichenere Verteilung zu verzeichnen. Neben Lüneburg<br />

und Hamburg sind auch die Region Hannover und der <strong>Landkreis</strong> Celle wichtige Ziele der Pendler.<br />

Bemerkenswert sind die relativ hohen Anteile (über 30 %) der Gemeinde Bienenbüttel, der Samtgemeinden<br />

Bevensen und Altes Amt Ebstorf in den <strong>Landkreis</strong> Lüneburg sowie der Samtgemeinde<br />

Bodenteich in den <strong>Landkreis</strong> Gifhorn.<br />

Einpendler<br />

Anteile der Quelllandkreise<br />

[Pers.] LG WL HH CE GF SAW SFA DAN Summe<br />

<strong>Uelzen</strong>, <strong>Landkreis</strong> 5.240 20,9% 2,3% 3,7% 4,3% 6,2% 22,7% 2,3% 17,6% 80,0%<br />

Bienenbüttel 295 30,2% 10,5% 3,1% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 14,9% 58,6%<br />

<strong>Uelzen</strong>, Stadt 2.879 18,8% 1,6% 3,1% 5,4% 6,4% 22,0% 3,0% 20,4% 80,7%<br />

SG Bevensen 854 40,3% 2,8% 6,6% 0,9% 1,3% 13,3% 0,8% 14,3% 80,3%<br />

SG Bodenteich 467 3,4% 0,0% 0,9% 5,4% 18,2% 50,5% 0,0% 9,2% 87,6%<br />

SG Altes Amt Ebstorf 209 30,1% 3,3% 6,7% 7,2% 2,9% 10,0% 8,1% 7,2% 75,6%<br />

SG Rosche 255 4,7% 2,4% 7,1% 0,0% 2,4% 34,5% 0,0% 32,5% 83,5%<br />

SG Suderburg 179 14,0% 0,0% 1,7% 7,3% 9,5% 32,4% 0,0% 7,3% 72,1%<br />

SG Wrestedt 102 0,0% 0,0% 1,0% 0,0% 13,7% 39,2% 0,0% 14,7% 68,6%<br />

Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Statistik, 2007<br />

Tabelle 2.2-2: Pendlerbeziehungen Regionen außerhalb – Gemeinden<br />

Die meisten der Einpendler von außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Uelzen</strong> wohnen im Altmarkkreis Salzwedel<br />

sowie in den <strong>Landkreis</strong>en Lüneburg und Lüchow-Dannenberg mit jeweils etwa einem Fünftel<br />

der Einpendler. Hauptziel der Einpendler ist die Stadt <strong>Uelzen</strong> mit 55 % der Arbeitsstätten, anschließend<br />

folgt mit großem Abstand die SG Bevensen.<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


26 Bestandsdarstellung VNO<br />

Pendlerbeziehungen<br />

Gem. Bienenbüttel<br />

Ein- und Auspendler 30.06.2007<br />

Ring 1: Binnenpendler im<br />

LK <strong>Uelzen</strong><br />

50 - 249 Pendler<br />

250 - 499 Pendler<br />

ab 500 Pendler<br />

Ring 2: Pendler zw.<br />

Gemeinde und Kommunen<br />

außerhalb des LK <strong>Uelzen</strong><br />

50 - 249 Pendler<br />

250 - 499 Pendler<br />

ab 500 Pendler<br />

Ring 3: Pendler zw.<br />

Gemeinde und anderen<br />

<strong>Landkreis</strong>en<br />

50 - 249 Pendler<br />

250 - 499 Pendler<br />

ab 500 Pendler<br />

Pendlerbeziehungen<br />

SG Bevensen<br />

Ein- und Auspendler 30.06.2007<br />

Ring 1: Binnenpendler im<br />

LK <strong>Uelzen</strong><br />

50 - 249 Pendler<br />

250 - 499 Pendler<br />

ab 500 Pendler<br />

Ring 2: Pendler zw. Samtgemeindeund<br />

Kommunen<br />

außerhalb des LK <strong>Uelzen</strong><br />

50 - 249 Pendler<br />

250 - 499 Pendler<br />

ab 500 Pendler<br />

Ring 3: Pendler zw. Samtgemeinde<br />

und anderen<br />

<strong>Landkreis</strong>en<br />

50 - 249 Pendler<br />

250 - 499 Pendler<br />

ab 500 Pendler<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />

SG Illmenau<br />

62<br />

LK Harburg<br />

98<br />

Flecken Ebstorf<br />

173<br />

Region Hannover<br />

55<br />

Freie und Hansestadt<br />

Hamburg<br />

256<br />

Flecken<br />

Ebstorf<br />

61<br />

Freie und Hansestadt<br />

Hamburg<br />

367<br />

LK Harburg<br />

74<br />

Gem.<br />

Bienenbüttel<br />

194<br />

Barum<br />

Stadt<br />

Lüneburg<br />

619<br />

LK Lüneburg<br />

840<br />

Bienenbüttel<br />

Stadt<br />

Lüneburg<br />

603<br />

Jelmsdorf<br />

69<br />

Bad Bevensen<br />

75<br />

74<br />

64<br />

Stadt <strong>Uelzen</strong><br />

267<br />

LK Lüneburg<br />

981<br />

Altenmedingen<br />

107<br />

Emmendorf<br />

118<br />

Stadt <strong>Uelzen</strong><br />

922<br />

64<br />

SG Ostheide<br />

54<br />

Bevensen<br />

111<br />

Römstedt<br />

65<br />

99<br />

146<br />

84<br />

Weste<br />

Himbergen<br />

107<br />

Stadt<br />

Bad Bevensen<br />

194<br />

Abb. 2.2-1: Pendlerbeziehungen Gemeinde Bienenbüttel und SG Bevensen<br />

SG Dahlenburg<br />

92<br />

SG Elbtalaue<br />

98<br />

Stadt<br />

Salzwedel<br />

51<br />

SG Lüchow<br />

(Wendland)<br />

85<br />

Altmarkkreis<br />

Salzwedel<br />

121<br />

LK Lüchow-<br />

Dannenberg<br />

192


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 27<br />

Pendlerbeziehungen<br />

SG Bodenteich<br />

Ein- und Auspendler 30.06.2007<br />

Ring 1: Binnenpendler im<br />

LK <strong>Uelzen</strong><br />

50 - 249 Pendler<br />

250 - 499 Pendler<br />

ab 500 Pendler<br />

Ring 2: Pendler zw. Samtgemeinde<br />

und Kommunen<br />

außerhalb des LK <strong>Uelzen</strong><br />

50 - 249 Pendler<br />

250 - 499 Pendler<br />

ab 500 Pendler<br />

Ring 3: Pendler zw. Samtgemeinde<br />

und anderen<br />

<strong>Landkreis</strong>en<br />

50 - 249 Pendler<br />

250 - 499 Pendler<br />

ab 500 Pendler<br />

Pendlerbeziehungen<br />

SG Altes Amt Ebstorf<br />

Ein- und Auspendler 30.06.2007<br />

Ring 1: Binnenpendler im<br />

LK <strong>Uelzen</strong><br />

50 - 249 Pendler<br />

250 - 499 Pendler<br />

ab 500 Pendler<br />

Ring 2: Pendler zw. Samtgemeinde<br />

und Kommunen<br />

außerhalb des LK <strong>Uelzen</strong><br />

50 - 249 Pendler<br />

250 - 499 Pendler<br />

ab 500 Pendler<br />

Ring 3: Pendler zw. Samtgemeinde<br />

und anderen<br />

<strong>Landkreis</strong>en<br />

50 - 249 Pendler<br />

250 - 499 Pendler<br />

ab 500 Pendler<br />

LK Soltau-<br />

Fallingbostel<br />

247<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />

LK Celle<br />

59<br />

Stadt<br />

<strong>Uelzen</strong><br />

108<br />

Gem.<br />

Hankensbüttel<br />

71<br />

Freie und Hansestadt<br />

Hamburg<br />

160<br />

LK Harburg<br />

54<br />

Stadt Munster<br />

186<br />

Region Hannover<br />

56 LK Celle<br />

71<br />

359<br />

104<br />

Lüder<br />

Altes Amt<br />

Ebstorf<br />

LK Lüneburg<br />

60<br />

68<br />

Bodenteich<br />

Bad<br />

Bodenteich<br />

Soltendieck<br />

Stadt Wittingen<br />

128<br />

Stadt Wolfsburg<br />

LK Gifhorn 116<br />

251<br />

Stadt<br />

Lüneburg<br />

308<br />

LK Lüneburg<br />

461<br />

Hanstedt<br />

77<br />

Wriedel Ebstorf<br />

149<br />

53<br />

Gem.<br />

Bienenbüttel<br />

61<br />

Stadt<br />

Bad Bevensen<br />

173<br />

Natendorf<br />

52<br />

Schwienau<br />

609<br />

101<br />

83<br />

70<br />

Stadt<br />

<strong>Uelzen</strong><br />

Abb. 2.2-2: Pendlerbeziehungen SG Bodenteich und SG Altes Amt Ebstorf<br />

LK Lüchow-<br />

Dannenberg<br />

61<br />

SG Lüchow<br />

(Wendland)<br />

51<br />

Stadt<br />

Salzwedel<br />

59<br />

Altmarkkreis<br />

Salzwedel<br />

253


28 Bestandsdarstellung VNO<br />

Abb. 2.2-3: Pendlerbeziehungen SG Rosche und SG Suderburg<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 29<br />

Pendlerbeziehungen<br />

Stadt <strong>Uelzen</strong><br />

Ein- und Auspendler 30.06.2007<br />

Ring 1: Binnenpendler im<br />

LK <strong>Uelzen</strong><br />

50 - 249 Pendler<br />

250 - 499 Pendler<br />

ab 500 Pendler<br />

Ring 2: Pendler zw. Stadt<br />

und Kommunen<br />

außerhalb des LK <strong>Uelzen</strong><br />

50 - 249 Pendler<br />

250 - 499 Pendler<br />

ab 500 Pendler<br />

Ring 3: Pendler zw. Stadt<br />

und anderen<br />

<strong>Landkreis</strong>en<br />

50 - 249 Pendler<br />

250 - 499 Pendler<br />

ab 500 Pendler<br />

LK Soltau-<br />

Fallingbostel<br />

187<br />

Pendlerbeziehungen<br />

SG Wrestedt<br />

Ein- und Auspendler 30.06.2007<br />

Ring 1: Binnenpendler im<br />

LK <strong>Uelzen</strong><br />

50 - 249 Pendler<br />

250 - 499 Pendler<br />

ab 500 Pendler<br />

Ring 2: Pendler zw. Samtgemeinde<br />

und Kommunen<br />

außerhalb des LK <strong>Uelzen</strong><br />

50 - 249 Pendler<br />

250 - 499 Pendler<br />

ab 500 Pendler<br />

Ring 3: Pendler zw. Samtgemeinde<br />

und anderen<br />

<strong>Landkreis</strong>en<br />

50 - 249 Pendler<br />

250 - 499 Pendler<br />

ab 500 Pendler<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />

LK Harburg 98<br />

Stadt Munster 81<br />

Freie und<br />

Hansestadt<br />

Hamburg<br />

549<br />

Gem. Hanstedt 83<br />

Flecken Ebstorf 609<br />

Gem. Schwienau 101<br />

Gem. Wriedel 149<br />

Gem. Gerdau 259<br />

Gem. Eimke 74<br />

SG Unterlüß 81<br />

Gem. Suderburg 540<br />

Stadt Lüneburg 701<br />

Gem. Bienenbüttel 267<br />

Gem. Barum 75<br />

Gem. Natendorf 70<br />

Region<br />

Hannover 300<br />

LK Celle 334<br />

SG Illmenau 97<br />

Freie und Hansestadt<br />

Hamburg<br />

56<br />

Stadt<br />

Braunschweig<br />

52<br />

Stadt Celle 137<br />

Gem. Adendorf 54<br />

LK<br />

Lüneburg<br />

1.139<br />

Gem. Emmendorf 118<br />

Stadt Bad Bevensen 922<br />

<strong>Uelzen</strong><br />

Gem. Stadensen 158<br />

LK Gifhorn<br />

289<br />

Stadt<br />

Lüneburg<br />

64<br />

Stadt<br />

<strong>Uelzen</strong><br />

Stadensen<br />

158<br />

Wrestedt<br />

441<br />

SG Ostheide 57<br />

SG Hankensbüttel 95<br />

Gem. Wrestedt 441<br />

Gem. Altenmedingen 64<br />

Stadt Wittingen 106<br />

LK Lüneburg<br />

97<br />

Wieren<br />

345<br />

SG Dahlenburg 54<br />

Gem. Römstedt 65<br />

Gem. Himbergen 107<br />

Gem. Weste 99<br />

Gem. Oetzen 161<br />

Gem. Wieren 345<br />

Flecken Bad Bodenteich 359<br />

Gem. Lüder 108<br />

Stadt<br />

Wolfsburg<br />

97<br />

Wrestedt<br />

LK Gifhorn<br />

58<br />

Abb. 2.2-4: Pendlerbeziehungen der Stadt <strong>Uelzen</strong> und SG Wrestedt<br />

Gem. Rosche 237<br />

SG Elbtalaue 283<br />

Gem. Rätzlingen 76<br />

SG Lüchow<br />

(Wendland)<br />

418<br />

Gem. Suhlendorf 271<br />

Gem. Soltendieck 68<br />

Stadt Salzwedel 328<br />

Altmarkkreis<br />

Salzwedel<br />

662<br />

LK Lüchow-<br />

Dannenberg<br />

717<br />

LK Stendal 56


30 Bestandsdarstellung VNO<br />

Insgesamt überqueren fast 14.000 Beschäftigte die Grenze des <strong>Landkreis</strong>es (Ein- und Auspendler,<br />

siehe Abbildung 2.2-5). Innerhalb von 5 Jahren entspricht das einem Zuwachs von etwa 12 %. Die<br />

Zuwächse auf den aufkommensstarken Auspendlerrelationen sind in die Stadt Hamburg mit fast<br />

24 % am höchsten, dann folgen die Auspendlerzahlen in den <strong>Landkreis</strong> Lüneburg (+16,8 %) und<br />

der Stadt Wolfsburg (+9,5 %). Rückläufig sind die Auspendlerzahlen in die Stadt Hannover (-2,9 %)<br />

sowie in die <strong>Landkreis</strong>e Celle (-5,5 %) und Soltau-Fallingbostel (künftig Heidekreis, -2,6 %). Starke<br />

Zuwächse bei den Einpendlern in den <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> gibt es aus den <strong>Landkreis</strong>en Lüchow-<br />

Dannenberg (+29,5 %), Lüneburg (+28,7 %) und Gifhorn (+19,9 %). Um 3,1 % zurückgegangen<br />

sind die Einpendlerzahlen aus dem Altmarkkreis Salzwedel.<br />

Rotenburg<br />

56<br />

Bremen<br />

71<br />

Stade<br />

53<br />

Soltau-<br />

Fallingbostel<br />

610<br />

Segeberg<br />

69<br />

Hamburg<br />

1.605<br />

Harburg<br />

371<br />

Region<br />

Hannover<br />

620<br />

Stormarn<br />

62<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />

Celle<br />

743<br />

Pendlerbeziehungen LK <strong>Uelzen</strong> (Ein- + Auspendler)<br />

sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (30.06.2007)<br />

LK <strong>Uelzen</strong> andere <strong>Landkreis</strong>e<br />

erfasst wurden Pendlerbeziehungen >50 (Summe Ein- + Auspendler)<br />

Herzogtum<br />

Lauenburg<br />

101<br />

Lüneburg<br />

3.854<br />

<strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Uelzen</strong><br />

Gifhorn<br />

717<br />

Braunschweig<br />

120<br />

Wolfsburg<br />

305<br />

Ludwigslust<br />

96<br />

Abb. 2.2-5: Pendlerbeziehungen <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> – Regionen außerhalb<br />

Lüchow-<br />

Dannenberg<br />

1.295<br />

Altmarkkreis<br />

Salzwedel<br />

1.278<br />

Stendal<br />

113<br />

Magdeburg<br />

61


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 31<br />

2.3 Schüler und Schulen<br />

2.3.1 Schülerbeförderung<br />

Das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) bestimmt in § 114 Abs. 1, dass die <strong>Landkreis</strong>e und<br />

kreisfreien Städte Träger der Schülerbeförderung sind. Sie haben die in ihrem Gebiet wohnenden<br />

Kinder der Schulkindergärten sowie die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler unter<br />

zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen bzw. ihren Erziehungsberechtigten<br />

die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten. Dies gilt für<br />

� die 1. bis 10. Schuljahrgänge der allgemeinbildenden Schulen,<br />

� die 11. und 12. Schuljahrgänge der Schulen für geistig Behinderte,<br />

� Berufseinstiegsschulen,<br />

� die ersten Klassen von Berufsfachschulen, soweit die Schülerinnen und Schüler diese ohne<br />

Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) besuchen.<br />

Die Schülerbeförderung gehört zum eigenen Wirkungskreis der <strong>Landkreis</strong>e. Die finanzielle Verantwortung<br />

und Ausgestaltung liegt somit beim <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong>.<br />

Die Mindestentfernung hinsichtlich des Anspruchs auf Beförderung zur Schule bzw. auf Erstattung<br />

der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg, die zu benutzenden Verkehrsmittel und das<br />

Verfahren zur Fahrtkostenerstattung hat der <strong>Landkreis</strong> in der Schülerbeförderungssatzung geregelt.<br />

Die Tabelle 2.3-1 gibt eine Übersicht der Fahrschüler für jeden Schulort.<br />

anspruchs-<br />

Schulort GS HS RS GY KGS FöS BBS gesamt berechtigte<br />

Fahrschüler<br />

Anteil<br />

<strong>Uelzen</strong> x x x x x x 7.513 2.288 30%<br />

Holdenstedt x 136 15 11%<br />

Oldenstadt x 231 67 29%<br />

Molzen x 73 6 8%<br />

Veerßen x 67 19 28%<br />

Westerweyhe x 164 13 8%<br />

Bad Bevensen x x x 2.212 1.506 68%<br />

Altenmedingen x 84 37 44%<br />

Himbergen x 197 145 74%<br />

Bienenbüttel x 309 200 65%<br />

Bad Bodenteich x x x 724 418 58%<br />

Lüder x 53 28 53%<br />

Soltendieck x 40 23 58%<br />

Ebstorf x x x x x 986 316 32%<br />

Wriedel x 98 68 69%<br />

Rosche x x x 353 251 71%<br />

Rätzlingen x 42 33 79%<br />

Stöcken x 38 31 82%<br />

Suhlendorf x x 155 96 62%<br />

Suderburg x x x 490 252 51%<br />

Gerdau x 98 66 67%<br />

Wrestedt x 170 63 37%<br />

Wieren x 150 87 58%<br />

Summe 14.383 6.028 42%<br />

Quellen: <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong>, Gemeinden, Schulen , Stand 2007/08<br />

Tabelle 2.3-1: Übersicht Schulstandorte / Schülerzahlen / Fahrschüler<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


32 Bestandsdarstellung VNO<br />

Im Schuljahr 2007/08 nutzten über 6.000 anspruchsberechtigte Schüler die Schülerbeförderung.<br />

Darüber hinaus nutzt eine nicht bekannte Zahl von Schülern und Schülerinnen, für die keine Beförderungspflicht<br />

besteht, den ÖPNV auf eigene Kosten.<br />

2.3.2 Schulstandorte und Schülerzahlen<br />

Für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> haben die Schulstandorte, die Schülerzahlen und deren weitere Entwicklung<br />

eine besondere Bedeutung, da ein wesentlicher Teil des straßengebundenen ÖPNV durch<br />

eine Integration der Schülerverkehre in den Linienverkehr ermöglicht und finanziert wird. Genauere<br />

Angaben zu den Schulstandorten sowie zu den aktuellen Schülerzahlen finden sich in der Tabelle<br />

2.3-1 und Abbildung 2.3-1.<br />

GS<br />

HS<br />

RS<br />

GY<br />

Grundschule<br />

Hauptschule<br />

Realschule<br />

Gymnasium<br />

Wriedel<br />

GS<br />

KGS<br />

BBS<br />

FöS<br />

Ebstorf<br />

Gerdau<br />

GS<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />

Bienenbüttel<br />

Kooperative Gesamtschule<br />

Berufsbildende Schulen<br />

(einschließlich Fachgymnasium)<br />

Förderschule<br />

GS HS RS<br />

FöS BBS<br />

Altenmedingen<br />

GS<br />

Bad<br />

Bevensen<br />

GS KGS FöS<br />

Molzen<br />

GS<br />

Westerweyhe<br />

GS<br />

Oldenstadt<br />

<strong>Uelzen</strong> GS<br />

GS HS RS GY<br />

FöS BBS<br />

Veerßen<br />

GS<br />

Holdenstedt<br />

Suderburg<br />

GS HS RS<br />

GS<br />

Wrestedt<br />

GS<br />

Abb. 2.3-1: Schulstandorte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong><br />

GS<br />

Wieren<br />

GS<br />

Stöcken<br />

GS<br />

Bad<br />

Bodenteich<br />

Lüder<br />

GS<br />

Himbergen<br />

GS<br />

Rätzlingen<br />

GS<br />

GS HS RS<br />

Rosche<br />

GS HS RS<br />

Suhlendorf<br />

GS FöS<br />

Soltendieck<br />

GS


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 33<br />

Der <strong>Landkreis</strong> weist ein flächendeckendes Angebot von Schulen auf. Alle (Samt-) Gemeinden verfügen<br />

über eine oder mehrere Grundschulen sowie außer Bienenbüttel und Wrestedt über eine<br />

Haupt- und eine Realschule. Standort zweier Gymnasien ist die Stadt <strong>Uelzen</strong>. In der Samtgemeinde<br />

Bevensen werden Hauptschule und Realschule sowie die Sekundarstufe I und II des Gymnasiums<br />

als Kooperative Gesamtschule (KGS) geführt.<br />

Gegenwärtig leben im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> fast 14.400 Schüler. Bis zum Jahr <strong>2013</strong> werden etwa 2.000<br />

Schüler weniger im <strong>Landkreis</strong> wohnen. Die Ursache liegt zum einen an der demografischen Entwicklung,<br />

zum anderen fällt durch das Abitur nach 12 Jahren ein Gymnasialjahrgang weg.<br />

2.4 Öffentliche Verkehrsangebote auf Schiene und Straße<br />

2.4.1 Schienennetz<br />

Das vorhandene Schienennetz und die Lage der Bahnhöfe/Haltepunkte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> sind<br />

aus der nachfolgenden Übersichtskarte (Abbildung 2.4-1) zu ersehen.<br />

Abb. 2.4-1: Schienennetz, Bahnhöfe und Haltepunkte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong><br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


34 Bestandsdarstellung VNO<br />

Die Betriebs- und Streckencharakteristika der einzelnen Strecken beinhaltet die folgende Tabelle:<br />

Strecke Verkehrsart<br />

KBS 110<br />

Hamburg – Hannover<br />

KBS 112<br />

Lüneburg – Dannenberg<br />

KBS 115<br />

<strong>Uelzen</strong> – Braunschweig<br />

KBS 116<br />

<strong>Uelzen</strong> – Bremen<br />

KBS 305<br />

<strong>Uelzen</strong> –Salzwedel<br />

Dannenberg – <strong>Uelzen</strong><br />

(Quelle: Auskünfte von DB AG und LNVG)<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />

Fernverkehr, SPNV und<br />

Güterverkehr<br />

Ausbau-<br />

standard<br />

Elektrifiziert <br />

Zweigleisig<br />

ja<br />

SPNV und Güterverkehr Eingleisig nein<br />

SPNV und Güterverkehr Eingleisig nein<br />

SPNV und Güterverkehr Eingleisig nein<br />

Fernverkehr, SPNV und<br />

Güterverkehr Eingleisig ja<br />

Güterverkehr auf Teilstrecken<br />

Eingleisig nein<br />

SPNV-<br />

Betreiber<br />

metronom<br />

GmbH<br />

DB AG<br />

DB AG<br />

DB AG<br />

DB AG<br />

Tabelle 2.4-1: Schienennetz im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong>, Betriebs- u. Streckencharakteristika


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 35<br />

2.4.2 Straßengebundener ÖPNV<br />

2.4.2.1 ÖPNV in rechtlicher Differenzierung<br />

Rechtliche Differenzierung<br />

Der straßengebundene ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> wird in folgendem rechtlichen Zusammenhang<br />

betrieben:<br />

Allgemeiner Linienverkehr nach § 42 PBefG<br />

Diese Verkehre dienen der lokalen, regionalen und auch überregionalen Erschließung. Sie erfüllen<br />

Aufgaben im Berufs-, Einkaufs-, Versorgungs- und Freizeitverkehr. Geprägt wird das Angebot im<br />

<strong>Landkreis</strong> überwiegend vom Ausbildungs- und Schülerverkehr. Die Tabellen 2.4-2 und 2.4-3 geben<br />

hierzu eine Übersicht, die nach Liniennummern sortiert ist. Die Abbildung 2.4-2 zeigt das Liniennetz<br />

im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong>.<br />

VU<br />

Linie<br />

Linienführung<br />

mycity 1 Rathaus – Oldenstadt – Rathaus<br />

Tabelle 2.4-2: Verzeichnis des Stadtbusverkehrs <strong>Uelzen</strong> nach § 42 PBefG<br />

Abb. 2.4-2: Liniennetz Stadtverkehr <strong>Uelzen</strong><br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />

Länge<br />

(km)<br />

Genehmigung<br />

bis PBefG<br />

30.09.2016 §42<br />

mycity 2 Rathaus – Stern – Klinikum – Zehn Eichen – Rathaus 30.09.2016 §42<br />

54,5<br />

mycity 3 Rathaus – Königsberg – Eschenkamp – Rathaus 30.09.2016 §42<br />

mycity 4 Rathaus – Westerweyhe – Veerßen – Rathaus 30.09.2016 §42


36 Bestandsdarstellung VNO<br />

VU Linie Linienführung<br />

Tabelle 2.4-3: Verzeichnis Regionallinien nach § 42 PBefG<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />

Länge<br />

(km)<br />

Genehmigung<br />

bis PBefG<br />

RBB 605 <strong>Uelzen</strong> – Bad Bevensen – Bienenbüttel – Grünhagen 35,1 30.09.2016 §42<br />

RBB 1936 <strong>Uelzen</strong> – Weste – Zernien – Dannenberg 125,3 30.09.2016 §42<br />

RBB 1942 Bad Bevensen – Bavendorf – Bad Bevensen 35,9 30.09.2016 §42<br />

RBB 1948 <strong>Uelzen</strong> – Suhlendorf – Bergen – Clenze – Lüchow 61,9 30.09.2016 §42<br />

RBB 1949 <strong>Uelzen</strong> – Rosche – <strong>Uelzen</strong> 45,4 30.09.2016 §42<br />

RBB 1955 <strong>Uelzen</strong> – Schwemlitz – Hohenzethen 32,7 30.09.2016 §42<br />

RBB 1956 <strong>Uelzen</strong> – Rosche – Suhlendorf – Teyendorf – <strong>Uelzen</strong> 33,6 30.09.2016 §42<br />

RBB 1957 <strong>Uelzen</strong> – Wrestedt – Stadensen – Nienwohlde 19,5 30.09.2016 §42<br />

RBB 1958 <strong>Uelzen</strong> – Gerdau – Eimke – Dreilingen 39,5 30.09.2016 §42<br />

RBB 1959 Bad Bevensen – Ebstorf – Bornsen 46,1 30.09.2016 §42<br />

RBB 1960 Suderburg – Gerdau – Eimke – Suderburg 44,7 30.09.2016 §42<br />

RBB 1962 <strong>Uelzen</strong> – Barum – Natendorf – Bad Bevensen 31,9 30.09.2016 §42<br />

RBB 1970 Ebstorf – Linden – Gerdau 22,1 30.09.2016 §42<br />

RBB 1971 <strong>Uelzen</strong> – Langenbrügge – Wittingen 51,7 30.09.2016 §42<br />

RBB 1972 <strong>Uelzen</strong> – Wieren – Soltendieck 39,4 30.09.2016 §42<br />

RBB 1973 <strong>Uelzen</strong> – Westerweyhe – Ebstorf 15,3 31.07.2016 §42<br />

RBB 1974 Ebstorf – Wriedel – Wettenbostel – Brambostel 32,2 31.07.2016 §42<br />

RBB 1975 Bad Bevensen – Himbergen – Bad Bevensen 34,2 30.09.2016 §42<br />

RBB 1976 <strong>Uelzen</strong> – Holdenstedt – Suderburg – Hösseringen 25,0 30.11.2018 §42


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 37<br />

Abb. 2.4-3: Liniennetz im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong><br />

Sonderlinienverkehr nach § 43 PBefG<br />

Diese Linienverkehre dienen, teilweise unter Ausschluss anderer Fahrgäste, der regelmäßigen Beförderung<br />

von<br />

� Berufstätigen zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Berufsverkehr) [§ 43 Absatz 1 PBefG],<br />

� Schülern zwischen Wohnung und Lehranstalt (Schülerfahrten) [§ 43 Absatz 2 PBefG],<br />

� Personen zum Besuch von Märkten (Marktfahrten) [§ 43 Absatz 3 PBefG],<br />

� Theater-, bzw. Discobesuchern [§ 43 Absatz 4 PBefG].<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


38 Bestandsdarstellung VNO<br />

Die Regelmäßigkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Ablauf der Fahrten wechselnden<br />

Bedürfnissen der Beteiligten angepasst wird. Sonderlinienverkehre können für Dritte geöffnet sein.<br />

Die Tabelle 2.4-3 stellt den Sonderlinienverkehr im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> dar, zunächst sortiert nach<br />

dem Linienzweck (§ 43 Absätze 1 bis 4), anschließend nach Liniennummer bzw. alphabetisch.<br />

VU Linie Linienführung<br />

Tabelle 2.4-4: Verzeichnis des Linienverkehrs nach § 43 PBefG<br />

Schülerbeförderung nach der Freistellungsverordnung (FVO)<br />

Ein Teil der Schülerbeförderung, die auch für Dritte geöffnet ist, erfolgt nach der FVO. Für die Bedienung<br />

gelten die gleichen Grundsätze wie für die öffentlich zugänglichen Schülerverkehre. Die<br />

Ermächtigung für die Freistellung nach § 58 Abs. 1 Nr. 1 PBefG setzt dabei voraus, dass nur die im<br />

Rahmen des Gesamtverkehrs nicht besonders ins Gewicht fallenden Beförderungsfälle freigestellt<br />

werden können. Die Träger der Kosten für die Schülerbeförderung bestimmen Umfang und Fahrplan<br />

der Schülerfahrten und vergüten sie aufgrund der vorgegebenen Leistung. Die häufigsten Ziele<br />

in diesem System sind die Grund- und Hauptschulen.<br />

Bedienungsorte Verkehr für<br />

Gr. Liedern, Halligdorf, Hambrock, Hansen, Holdenstedt, Klein Süstedt,<br />

Riestedt, Westerweyhe<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />

GS Hermann-Löns-<br />

Schule<br />

Borne, Klein Süstedt GS Holdenstedt<br />

Hanstedt II, Gansau, Mehre, Kl.Liedern, Gr.Liedern<br />

Tatern, Oldenstadt-West, Ripdorf<br />

GS Oldenstadt<br />

Masendorf, Riestedt, Woltersburg, Pieperhöfen GS Molzen<br />

Hansen, Holdenstedt GS Veerßen<br />

Hainberg, Kirchweyhe GS Westerweyhe<br />

Lintzel, Holthusen, Allenbostel, Wessenstedt<br />

Ellerndorf, Linden, Gr. Süstedt, Melzingen, Stadorf, Ebstorf<br />

Länge<br />

(km)<br />

Genehmigung<br />

bis PBefG<br />

RBB 5501 Schülerverkehr Bad Bevensen 28 31.07.2018 §43 (2)<br />

RBB 5502 Schülerverkehr Bad Bevensen Ost 27 31.07.2018 §43 (2)<br />

RBB 5503 Schülerverkehr Bienenbüttel 29 31.07.2018 §43 (2)<br />

RBB 5504 Schülerverkehr Himbergen 22 31.07.2018 §43 (2)<br />

RBB 5505 Schülerverkehr Bad Bevensen Süd 25 31.07.2018 §43 (2)<br />

Entdeckerbus<br />

RBB 1 <strong>Uelzen</strong> – Bad Bevensen – Ebstorf – <strong>Uelzen</strong> 71 27.09.<strong>2009</strong> §43 (4)<br />

RBB 2 <strong>Uelzen</strong> – Ebstorf – Hösseringen – <strong>Uelzen</strong> 67 27.09.<strong>2009</strong> §43 (4)<br />

RBB 3 <strong>Uelzen</strong> – Bad Bodenteich – Suhlendorf – <strong>Uelzen</strong> 72 27.09.<strong>2009</strong> §43 (4)<br />

RBB 4<br />

Bad Bevensen – Himbergen – Bienenbüttel –<br />

Bad Bevensen<br />

50 27.09.<strong>2009</strong> §43 (4)<br />

KGS Bad Bevensen


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 39<br />

Bedienungsorte Verkehr für<br />

Bad Bodenteich, Häcklingen, Kuckstorf, Reinstorf, Schafwedel, Schostorf,<br />

Overstedt<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />

GS Bad Bodenteich<br />

Stadensen, Nettelkamp, Soltendieck, Bockholt, Heuerstorf, Kakau RS Bad Bodenteich<br />

Bomke, Flinten, Häcklingen, Kl. London, Müssingen, Nettelkamp, Nienwohlde,<br />

Soltendieck, Stadensen, Varbitz, Schostorf, Kuckstorf, Thielitz, Bockholt,<br />

Kallenbrock, Heuerstorf<br />

Bad Bodenteich, Häcklingen, Schafwedel , Langenbrügge, Reinstorf, Röhrsen,<br />

Lüder<br />

Bomke, Flinten, Heuerstorf, Kattien, Kakau, Varbitz, Bockholt, Thielitz, Bad<br />

Bodenteich<br />

Hanstedt, Lintzel, Wriedel, Bode, Brockhöfe, Oechtringen, Holthusen,<br />

Allenbostel, Eitzen II, Barum, Vinstedt, Hohenbünstorf, Natendorf, Gut Golste,<br />

Nienbüttel<br />

Velgen, Haarstorf, Luttmissen, Wessenstedt, Wittenwater, Stadorf, Linden,<br />

Melzingen, Verhorn<br />

Medingen, Vorwerk, Neu-Steddorf, Natendorf,<br />

Sasendorf, Tätendorf-Eppensen, Vinstedt<br />

Eitzen II, Bode, Bargfeld<br />

Allenbostel, Velgen, Bornsen, Luttmissen, Haarstorf<br />

Schwemlitz, Bankewitz, Schmölau, Retzien, Polau, Hohenweddrin, Gauel,<br />

Zarenthien, Bruchwedel, Dörmte, Oetzen, Oetzmühle, Rätzlingen, Stöcken,<br />

Süttorf, Jarlitz, Schwemlitz, Probien, Gr. Malchau, Törwe, Stoetze, Zieritz,<br />

Hohenzethen, Nievelitz, Bankewitz, Stütensen<br />

Kolau, Güstau, Növenthien, Suhlendorf, Batensen, Gr. Ellenberg, Wellendorf,<br />

Schliekau, Rassau, Molbath, Kl. Malchau, Suhlendorf, Nestau, Grabau,<br />

Dalldorf, Dallahn, Göddenstedt, Teyendorf, Nateln<br />

RS Bad Bodenteich<br />

GS Lüder<br />

GS Soltendieck<br />

GS Ebstorf<br />

HS+RS Ebstorf<br />

GS+HRS Rosche<br />

Bruchwedel, Dörmte, Süttorf, Jarlitz, Oetzen, Oetzmühle, Rätzlingen GS Stöcken<br />

Bahnsen, Böddenstedt, Hamerstorf, Holxen, Hösseringen, Räber, Suderburg,<br />

Gerdau<br />

GS Suderburg<br />

Bahnsen, Böddenstedt, Hamerstorf, Holxen, Hösseringen, Räber HRS Suderburg<br />

Kl. Bollensen, Stederdorf, Esterholz, Nettelkamp, Nienwohlde, Stadensen,<br />

Niendorf<br />

GS Wrestedt<br />

Bad Bodenteich, Wrestedt, Stadensen SKG/ GS Wieren<br />

Tabelle 2.4-5: Verzeichnis des FVO-Verkehrs<br />

Flexible Betriebsformen<br />

Anruf-Sammel-Taxi (AST) oder Rufbus (§ 49 in Verbindung mit § 2 PBefG) werden als alternative<br />

Bedienungsformen oder Bedarfsverkehre bezeichnet. Sie nutzen die taxieigenen Vorteile der flächenhaften<br />

Bedienung auf Relationen mit niedrigem Fahrgastaufkommen und werden nur dann<br />

eingesetzt, wenn wirklich eine Nachfrage vorliegt. Eine erste Rufbus-Haltestelle ist in Molbath in<br />

Betrieb genommen worden, weitere sind geplant.


40 Bestandsdarstellung VNO<br />

2.4.2.2 Verkehrsunternehmen<br />

Der allgemein zugängliche ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> wird von folgenden Unternehmen betrieben:<br />

Verkehrsunternehmen<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />

Unternehmenssitz <br />

Betriebssitz<br />

Anzahl im LK eingesetzter<br />

Busse, einschl. Subunternehmen<br />

Regionalbus Braunschweig GmbH (RBB) Braunschweig <strong>Uelzen</strong> 82<br />

Stadtwerke <strong>Uelzen</strong> GmbH (mycity) <strong>Uelzen</strong> <strong>Uelzen</strong> 10<br />

(Quelle: Angaben der Verkehrsunternehmen)<br />

Tabelle 2.4-6: Verkehrsunternehmen und Anzahl der eingesetzten Busse<br />

Alle genannten Unternehmen befinden sich im direkten oder indirekten Eigentum der öffentlichen<br />

Hand.<br />

2.4.2.3 Fahrzeuge<br />

Gesamtzahl der im <strong>Landkreis</strong> eingesetzten Fahrzeuge<br />

Linienunternehmen <br />

Subunternehmen<br />

Gesamtzahl der im <strong>Landkreis</strong> eingesetzten Fahrzeuge 32 60<br />

Durchschnittsalter der Fahrzeuge (ca.) 9,2 Jahre<br />

Hochflur- Niederflur-<br />

Fahrzeugart<br />

Fahrzeuge Fahrzeuge<br />

(Anzahl) (Anzahl)<br />

� Kleinbus 3<br />

� Midibus 2<br />

� Solobus 59 25<br />

� 15m-Bus 2<br />

� Gelenkbus 1<br />

davon im Gelegenheitsverkehr 15<br />

Fahrzeuge im Schülerbeförderung nach Freistellungsverordnung<br />

41<br />

Fahrzeug-Ausstattung (Anzahl der Fahrzeuge)<br />

Stellplatz für Kinderwagen<br />

� Fahrzeuge mit Stellplatz für Kinderwagen 70<br />

� Fahrzeuge ohne Stellplatz für Kinderwagen 22<br />

Einstiegshilfen bei Niederflur-Fahrzeugen<br />

� Fahrzeuge mit Absenkvorrichtung (Kneeling) 14<br />

� Fahrzeuge m. elektrisch ausfahrbarer Rampe 1<br />

� Fahrzeuge mit manuell ausklappbarer Rampe 14<br />

� Fahrzeuge mit Lift 2


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 41<br />

Fahrzeug-Ausstattung (Anzahl der Fahrzeuge)<br />

Zielschilder<br />

� Fahrzeuge mit Matrixanzeige 62<br />

� Fahrzeuge mit Rollband 12<br />

� Fahrzeuge mit Steckschildern 18<br />

Tabelle 2.4-7: Übersicht der Ausstattungsmerkmale der eingesetzten Fahrzeuge<br />

Von den 92 Fahrzeugen, die im <strong>Landkreis</strong> verkehren, sind 27 Niederflurfahrzeuge. Soweit Platz<br />

vorhanden ist, können Fahrräder mitgenommen werden. Fahrgäste ohne Fahrräder, Rollstuhlfahrer<br />

und Eltern mit Kinderwagen haben Vorrang. Auf den Linien des Entdeckerbusses können Fahrräder<br />

auf speziellen Anhängern mit genommen werden.<br />

2.4.3 Verknüpfung der Verkehre<br />

2.4.3.1 ÖPNV - SPNV / SPFV<br />

Eine Reihe von Regionallinien im <strong>Landkreis</strong> erfüllen Zubringerfunktionen zur Schiene. Übergangsmöglichkeiten<br />

zwischen Bus und Bahn bestehen an allen 11 Bahnstationen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong>.<br />

2.4.3.2 SPNV - Individualverkehr (IV)<br />

Zur Verknüpfung des SPNV mit dem IV stehen im <strong>Landkreis</strong> an den Bahnhöfen P+R Anlagen und<br />

an den Haltepunkten Parkmöglichkeiten zur Verfügung (vgl. Abbildung 2.4-1, Seite 30).<br />

2.4.3.3 ÖPNV - Individualverkehr (IV)<br />

Bei Bushaltestellen mit geringem Fahrgastaufkommen reichen in der Regel die Parkflächen im öffentlichen<br />

Straßenraum aus, um eine Verknüpfung des IV mit dem ÖPNV zu gewährleisten. Besonders<br />

ausgebaute oder gekennzeichnete Abstellanlagen an aufkommensstarken Bushaltestellen<br />

oder Busbahnhöfen sind im <strong>Landkreis</strong> nicht vorhanden. An wenigen ausgewählten Bushaltestellen<br />

sind Abstellanlagen für Fahrräder vorhanden.<br />

2.5 Tarife<br />

Die Tarifstruktur im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:<br />

� Tarif der RBB<br />

� Tarif der Stadtwerke <strong>Uelzen</strong> (Stadtverkehr <strong>Uelzen</strong>)<br />

� Tarif der Entdeckerbusse<br />

� Tarif der Deutschen Bahn AG.<br />

2.5.1 Tarif der RBB<br />

Auf Linien, die von der RBB bedient werden, und den AST-Linien im Raum Suderburg gilt der entfernungsabhängige<br />

RBB-Tarif. Es existieren jedoch unterschiedliche Entfernungsstrecken für Einzelfahrscheine<br />

bzw. 5er-Karten und Zeitkarten. Die RBB erkennt die BahnCard der DB AG an und<br />

gewährt 25% Preisnachlass bei Einzelkarten. Auf Streckenabschnitten zwischen Schienentarifpunkten<br />

werden Fahrausweise der DB AG anerkannt.<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


42 Bestandsdarstellung VNO<br />

2.5.2 Tarif der Stadtwerke <strong>Uelzen</strong><br />

Im Kerngebiet der Stadt <strong>Uelzen</strong> gibt es für den Stadtverkehr mycity einen Flächentarif mit einer Zone.<br />

Angeboten werden neben Einzelfahrkarten Sammelfahrkarten, Monatskarten sowie Schülerzeitkarten<br />

(Monat / Woche).<br />

2.5.3 Tarif der Entdeckerbusse<br />

Auf den Entdeckerbuslinien gilt ein Sonder-Tarif. Fahrgäste über 14 Jahren müssen eine Tageskarte<br />

für 4,- € kaufen. Fahrräder werden kostenlos transportiert.<br />

2.5.4 Tarif der DB<br />

Auf allen Bahnstrecken im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> gilt Tarif der Deutschen Bahn AG, also auch dort, wo<br />

der metronom fährt. Es handelt sich um einen relationsbezogenen Kilometer-Tarif mit Zuschlägen je<br />

nach Zugart. Zwischen der DB AG und dem Busunternehmen RBB existieren Tarifabkommen. DB-<br />

Fahrausweise werden von bzw. bis zu den so genannten Schienenhaltepunkten anerkannt. Schienenhaltepunkte<br />

sind Orte, in denen die DB AG einen Bahnhof bedient oder bedient hat.<br />

2.6 Fahrgastinformation<br />

2.6.1 Gedruckte Fahrpläne<br />

Ein von der RBB herausgegebenes Fahrplanheft informiert umfassend über das gesamte straßengebundene<br />

ÖPNV-Angebot der <strong>Landkreis</strong>e <strong>Uelzen</strong> und Lüchow-Dannenberg. Es fehlen jedoch Informationen<br />

über den Tarif und Fahrpläne der Bahnstrecken im Kreisgebiet.<br />

Zusätzlich gibt die RBB für jede Linie einen Streckenfahrplan mit schematischer Fahrtroute heraus.<br />

DB – Streckenfahrpläne in Form kleiner Faltpläne informieren über alle den <strong>Landkreis</strong> betreffende<br />

Schienenverkehre.<br />

Eine kleine Broschüre gibt Auskunft über Fahrpläne, Liniennetz und Tarife des Stadtbusverkehrs<br />

<strong>Uelzen</strong>.<br />

Jeweils zum Fahrplanwechsel erscheint in der örtlichen Tageszeitung eine Beilage mit Angaben<br />

zum Schienen-, Regional- und Stadtbusverkehr sowie zu den Ankunfts- und Abfahrtszeiten der Züge<br />

am Bahnhof <strong>Uelzen</strong>.<br />

2.6.2 Fahrplanauskunft<br />

Niedersachsenweit können ÖPNV-Verbindungen über die folgenden Internetadressen abgerufen<br />

werden:<br />

www.vnn.de<br />

www.connect.de<br />

Weiterhin können telefonische Informationen jeweils über die einzelnen Verkehrsunternehmen abgefragt<br />

werden.<br />

Die DB AG hat zudem eine eigene Anschlussnummer (Fahrplanauskunft der Bahn) eingerichtet.<br />

Darüber hinaus sind die RBB, die Stadtwerke <strong>Uelzen</strong> und die Bahn über folgende Internetadressen<br />

zu erreichen:<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 43<br />

www.rbb-bus.de<br />

www.mycity.de<br />

www.bahn.de<br />

Auf der VNN-Homepage stehen die kompletten Fahrpläne aller Bus- und Bahnlinien im <strong>Landkreis</strong><br />

zum Ausdrucken zur Verfügung.<br />

2.6.3 Aushangfahrpläne<br />

Haltestellenbezogene Aushangfahrpläne finden sich an den Haltestellenmasten des Regionalverkehrs<br />

der RBB und des Stadtbusverkehrs.<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


44 Bewertung und Mängelanalyse VNO<br />

3. Bewertung und Mängelanalyse<br />

3.1 Einleitung<br />

Ausgehend von dem grundsätzlichen Bestreben des <strong>Landkreis</strong>es, den ÖPNV auf der Basis des<br />

vorhandenen Angebotes zu erhalten und im Rahmen seiner Möglichkeiten zu verbessern, soll das<br />

derzeitige ÖPNV-Angebot im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> einer qualitativen Bewertung unterzogen werden.<br />

Grundsätzlich besteht der ÖPNV aus folgenden 6 Komponenten:<br />

� Verkehrsangebot<br />

� Fahrgastbedienung<br />

� Haltestelle<br />

� Fahrweg<br />

� Betrieb<br />

� Fahrzeug<br />

(aus BMV u.a.: Handbuch zur Einführung des Busverkehrssystem, 1992)<br />

Diese Komponenten sind Ausgangsbasis für die Bewertung des ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong>. Fokussiert<br />

wird die Bewertung auf den Aspekt des Verkehrsangebotes, da für den Fahrgast die Einflussgrößen<br />

� Fahrtenhäufigkeit und<br />

� Beförderungszeit<br />

wesentliche Merkmale für einen attraktiven ÖPNV sind. Für diese Einflussgrößen der Komponente<br />

Verkehrsangebot wird eine Untersuchung und Bewertung durchgeführt (vgl.: BMV u.a.: Handbuch<br />

zur Einführung des Busverkehrssystems, 1992), dabei untergliedert sich das Verkehrsangebot auf<br />

die Bereiche<br />

� Erschließungsqualität,<br />

� Bedienungsqualität,<br />

� Verbindungsqualität.<br />

Die Bewertung für die Komponenten Fahrgastbedienung, Haltestelle, Fahrweg und Fahrzeug<br />

erfolgt beschreibend ohne Bewertungsraster.<br />

Die Komponente Betrieb wird im Rahmen dieses NVP nicht weiter betrachtet, da es sich hierbei<br />

um Aspekte im Aufgabenfeld der Verkehrsunternehmen handelt.<br />

3.2 Verkehrsangebot<br />

3.2.1 Erschließungsqualität<br />

Die Erschließungsqualität ist ein maßgebendes Kriterium für die Beurteilung des Zugangs zum<br />

ÖPNV. Sie wird bestimmt durch die Lage der Haltestellen in der vorhandenen Siedlungsstruktur.<br />

Zwischen der Erschließungsqualität und der Verbindungsqualität (vgl. 3.2.3) existiert eine gegenseitige<br />

Abhängigkeit, d.h. bei hoher Erschließungswirkung sinkt im Allgemeinen die Verbindungsqualität.<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 45<br />

3.2.1.1 Bemessungsmerkmal<br />

Das Bemessungsmerkmal für die Erschließungsqualität ist das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein<br />

einer Haltestelle des allgemein zugänglichen ÖPNV im Ort.<br />

3.2.1.2 Bewertungsraster<br />

Alle Orte mit mehr als 200 Einwohnern sollten zumindest eine Haltestelle aufweisen. Insgesamt<br />

wurden 234 Orte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> untersucht, 79 Orte haben mehr als 200 Einwohner.<br />

3.2.1.3 Bewertungsergebnisse<br />

In der Anlage 3-1 wurde die Prüfung der Erschließungsqualität für alle Orte des <strong>Landkreis</strong>es mit<br />

mindestens 200 Einwohnern durchgeführt. Kreisweit betrachtet entspricht die Erschließungsqualität<br />

an Schultagen in allen Orten des <strong>Landkreis</strong>es dem oben genannten Kriterium, dass mindestens<br />

einmal pro Tag eine Haltestelle durch ein Fahrtenpaar des allgemein zugänglichen ÖPNV bedient<br />

wird.<br />

An schulfreien Tagen reduziert sich das Fahrtenangebot, so dass dann im <strong>Landkreis</strong> sechs Orte,<br />

dies entspricht 8%, keine ÖPNV-Anbindung haben:<br />

� Edendorf, Hohenbostel, Hohnstorf, Steddorf, Wichmannsburg (alle Gemeinde Bienenbüttel)<br />

sowie Schafwedel (Flecken Bad Bodenteich).<br />

3.2.2 Bedienungsqualität<br />

Die Bedienungsqualität beschreibt die zeitliche Verfügbarkeit des ÖPNV-Angebotes für die Nutzer.<br />

3.2.2.1 Bemessungsmerkmal<br />

Die Bedienungsqualität wird über die Bedienungshäufigkeit ermittelt. Die Bedienungshäufigkeit gibt<br />

an, wie viele ÖPNV-Verbindungen auf einer näher definierten Verbindung und zur angegeben Verkehrszeit<br />

angeboten werden.<br />

3.2.2.2 Bewertungsraster<br />

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat 1981 eine Mindestbedienung für den<br />

ländlichen Raum definiert und in einer Veröffentlichung aus dem Jahre 2001 erneut bestätigt. Diese<br />

Mindestbedienung wird in vielen Nahverkehrsplänen als Bewertungsraster übernommen. In Abhängigkeit<br />

von der Einwohneranzahl eines Ortes wird im ÖPNV folgende Mindestzahl von Fahrten pro<br />

Tag in jede Richtung angestrebt:<br />

Einwohner je Ort Fahrtenpaare pro Tag<br />

3.000 – 6.000 6 – 12<br />

1.000 – 3.000 3 – 6<br />

200 – 1.000 3<br />

Quelle: Empfehlungen für einen Bedienungsstandard im ÖPNV, VDV 1981 und 2001<br />

Tabelle 3.2-1: Bewertungsraster für Fahrtenpaare pro Tag<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> werden drei verschiedene Bedienungsqualitäten definiert, die sich auf die<br />

zentralen Orte (Grundzentren) beziehen. Die Grundzentren können ihre Versorgungsaufgaben nur<br />

dann erfüllen, wenn es Verkehrsverbindungen zu ihren im Einzugsbereich gelegenen Orten gibt<br />

und wenn entsprechende Verkehrsverbindungen zu den übergeordneten Zentren (Mittel- und Oberzentren)<br />

bestehen.<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


46 Bewertung und Mängelanalyse VNO<br />

Die Ermittlung der Fahrtenzahlen erfolgt anhand des Fahrplanbuchs 2007/2008 der RBB und des<br />

Kursbuchs der DB.<br />

Bei der Bewertung werden nur Verbindungen berücksichtigt, die folgende Bedingungen erfüllen:<br />

� maximal drei Umsteigevorgänge<br />

� maximale Gesamtfahrtzeit darf die doppelte übliche Gesamtfahrtzeit nicht überschreiten<br />

� maximale Umsteigewartezeiten 60 Minuten<br />

� der Abstand zwischen 2 Fahrten beträgt mindestens 10 Minuten.<br />

� Fahrten verkehren mindestens an drei Tagen der Woche.<br />

Als Verkehrszeit wird Montag – Freitag an Schul- und Ferientagen festgelegt. Die Bedienungsqualität<br />

hat die<br />

� Kategorie A, wenn die Mindestzahlen überschritten werden,<br />

� Kategorie B, wenn die Werte im Bereich der Mindestzahlen liegen,<br />

� Kategorie C, wenn die Mindestzahlen unterschritten werden.<br />

Bedienungsqualität I<br />

Ortschaft / Siedlungsbereiche (Ort) � zugehöriges Grundzentrum<br />

In der Bedienungsqualität I wird die Verbindung der Siedlungsbereiche zum zugehörigen Grundzentrum<br />

untersucht. In Gebietskörperschaften, in denen ein Mittelzentrum die Funktion des Grundzentrums<br />

übernimmt, wird anstelle der Verbindung zu einem Grundzentrum die Verbindung zum<br />

Mittelzentrum untersucht.<br />

Bedienungsqualität II<br />

Grundzentrum � Mittelzentrum<br />

In der Bedienungsqualität II wird die Verbindung zwischen Grund- und Mittelzentren untersucht. Im<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> werden auch die Verbindungen zwischen den Orten mit grundzentraler Teilfunktion<br />

und dem Mittelzentrum bewertet.<br />

Mittelzentrum � Mittelzentrum<br />

Darüber hinaus werden die Verbindungen des Mittelzentrum <strong>Uelzen</strong> zu den umliegenden Mittelzentren<br />

untersucht.<br />

Bedienungsqualität III<br />

Grundzentrum � Oberzentrum<br />

Gegenüber der Bedienungsqualität II werden hier die Verbindungen zwischen Grund- und Oberzentren<br />

und Mittel- und Oberzentren analysiert. Auch die Verbindungen der Orte mit grundzentraler<br />

Bedeutung mit den Oberzentren werden untersucht.<br />

3.2.3 Verbindungsqualität<br />

Im Zuge der Analyse der Verbindungsqualität wird die ÖPNV-Beförderungszeit mit der Beförderungszeit<br />

des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) verglichen. Die Verbindungsqualität ist umso<br />

höher, je schneller und direkter eine Verkehrsrelation vom ÖPNV bedient wird. Zwischen der Verbindungsqualität<br />

und der Erschließungsqualität existiert eine gegenseitige Abhängigkeit, d.h. bei<br />

hoher Erschließungswirkung sinkt die Verbindungsqualität.<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 47<br />

3.2.3.1 Bemessungsmerkmal<br />

Als Bemessungsmerkmal für die Verbindungsqualität wird das Beförderungszeitverhältnis des<br />

ÖPNV mit dem MIV herangezogen.<br />

3.2.3.2 Bewertungsraster<br />

Das Beförderungszeitverhältnis zwischen ÖPNV und MIV ist eine wichtige Einflussgröße für die<br />

Verkehrsmittelwahl. Mehrere Untersuchungen (z.B. Handbuch zur Kommunalen Verkehrsplanung)<br />

haben ergeben, dass ein Beförderungszeitverhältnis (Beförderungszeit im ÖPNV geteilt durch die<br />

Beförderungszeit im MIV) ab einem Faktor, der größer als 1,5 bis 1,7 ist, auch im ländlichen Raum<br />

nicht mehr akzeptiert wird. Daher wird die ÖPNV-Beförderungszeit eingestuft mit der:<br />

� Kategorie A, wenn sie niedriger als das 1,5fache der MIV-Fahrtzeit ist,<br />

� Kategorie B, wenn sie im Bereich des 1,5 bis 1,7fachen der MIV-Fahrtzeit liegt,<br />

� Kategorie C, wenn sie höher als das 1,7fache der MIV-Fahrtzeit ist.<br />

Aus den Kategorien der einzelnen Verbindungen wird ein Durchschnitt gebildet, der dann die Gesamtbewertung<br />

der Verbindungsqualität darstellt.<br />

Die MIV-Fahrzeiten wurden mittels einer elektronischen Routenplanung (www.maps.google.de)<br />

ermittelt.<br />

Die ÖPNV-Beförderungszeiten wurden analog zu denjenigen Verbindungen ermittelt, die auch bei<br />

der Bewertung der Bedienungsqualität als Grundlage dienten. Es wurde bei der Verbindungsqualität<br />

darauf verzichtet, die Rückfahrten ebenfalls zu überprüfen, da in der Regel die Verbindungsqualität<br />

in beiden Richtungen in etwa identisch ist. Darüber hinaus wurde darauf verzichtet, die Verbindungsqualität<br />

auch in den Ferien zu überprüfen, da in den Ferien die Verbindungen i. d. R. den<br />

gleichen Linienweg aufweisen. In den Ferien werden zwar weniger Fahrten durchgeführt, dies verändert<br />

jedoch nichts an der Verbindungsqualität, sondern betrifft die Bedienungsqualität.<br />

Analog zur Bedienungsqualität wird auch die Verbindungsqualität auf 3 Ebenen untersucht.<br />

Verbindungsqualität I<br />

Ortschaft / Siedlungsbereiche (Ort) � zugehöriges Grundzentrum<br />

In der Verbindungsqualität I wird die Verbindung der Siedlungsbereiche zum zugehörigen Grundzentrum<br />

untersucht. In Gebietskörperschaften, in denen ein Mittelzentrum die Funktion des Grundzentrums<br />

übernimmt, wird anstelle der Verbindung zu einem Grundzentrum die Verbindung zum<br />

Mittelzentrum untersucht.<br />

Verbindungsqualität II<br />

Grundzentrum � Mittelzentrum<br />

In der Verbindungsqualität II wird die Verbindung zwischen Grund- und Mittelzentren analysiert. Im<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> werden auch die Verbindungen zwischen den Orten mit grundzentraler Teilfunktion<br />

und dem Mittelzentrum bewertet.<br />

Mittelzentrum � Mittelzentrum<br />

Darüber hinaus werden die Verbindungen des Mittelzentrums <strong>Uelzen</strong> zu den umliegenden Mittelzentren<br />

untersucht.<br />

Verbindungsqualität III<br />

Grundzentrum � Oberzentrum<br />

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erstellt: Wiesner, 30.12.2011


48 Bewertung und Mängelanalyse VNO<br />

Hierbei werden die Verbindungen zwischen Grund- und Oberzentren sowie Mittel- und Oberzentren<br />

definiert und bewertet. Auch die Verbindungen der Orte mit grundzentraler Bedeutung mit den<br />

Oberzentren werden untersucht.<br />

3.2.4 Ergebnisse Bedienungsqualität und Verbindungsqualität<br />

In Form einer Zusammenschau wird vorab für den gesamten <strong>Landkreis</strong> eine Ergebnisübersicht zur<br />

Bedienungs- und Verbindungsqualität I erstellt. Hierbei werden, wie auch in den folgenden Einzelbetrachtungen,<br />

die Bedienungs- und die Verbindungsqualität gleichzeitig betrachtet, da allein die<br />

Bedienungsqualität (hinreichende Mindestanzahl von Fahrtenpaaren auf einer Relationen) noch<br />

keine qualifizierte Aussage über die Güte des Angebot zulässt. Erst die zusätzliche Betrachtung der<br />

Verbindungsqualität (ÖPNV-Beförderungszeiten im Vergleich zu den MIV-Fahrtzeiten) ermöglicht<br />

eine stichhaltige Aussage über die tatsächliche Qualität des untersuchten Angebotes.<br />

In der darauf folgenden Ergebnisübersicht für die jeweilige Gebietskörperschaften werden zunächst<br />

die Bewertungsergebnisse in Diagrammform dargestellt, wobei zusätzlich die landkreisweiten<br />

Durchschnittswerte als Vergleichsgröße mit aufgeführt werden. Im Textteil erfolgen dann eine allgemeine<br />

Bewertung des Angebots und eine genauere Mängeldarstellung. Die entsprechenden statistischen<br />

Daten finden sich im Anhang.<br />

Die Darstellung der Ergebnisübersichten für die Bedienungs- und Verbindungsqualitäten II und III<br />

erfolgt analog in angepasster Form.<br />

3.2.4.1 Bedienungs- und Verbindungsqualität I, Orte – Grundzentrum<br />

Die Qualität des Bedienungs- und Verbindungsangebotes zwischen den einzelnen Orten und den<br />

jeweils zugehörigen Grundzentren wurde auf insgesamt 71 Relationen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> untersucht.<br />

In den Anlagen 3-2 (Bedienungsqualität I) und 3-3 (Verbindungsqualität I) sind Einzelheiten<br />

dargestellt. Eine Zusammenschau der Ergebniswerte für die einzelnen Gebietskörperschaften gibt<br />

die Tabelle 3.2-2.<br />

Gebietskörperschaft<br />

mit Anzahl der untersuchten<br />

Orte<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />

Bedienungsqualität I Verbindungsan<br />

Schultagen an Ferientagen<br />

qualität I<br />

Kategorie Kategorie Kategorie<br />

A B C A B C A B C<br />

SG Bevensen 15 100% 0% 0% 80% 13% 7% 20% 67% 13%<br />

Bienenbüttel 8 50% 25% 25% 25% 0% 75% 14% 71% 14%<br />

SG Bodenteich 5 60% 20% 20% 60% 0% 40% 40% 0% 60%<br />

SG Altes Amt Ebstorf 9 78% 0% 22% 67% 11% 22% 67% 11% 22%<br />

SG Rosche 5 40% 60% 0% 40% 40% 20% 0% 20% 80%<br />

SG Suderburg 9 100% 0% 0% 56% 22% 22% 25% 25% 50%<br />

Stadt <strong>Uelzen</strong> 11 100% 0% 0% 100% 0% 0% 82% 18% 0%<br />

SG Wrestedt 9 67% 33% 0% 44% 33% 22% 78% 0% 22%<br />

<strong>Landkreis</strong> 71 80% 13% 7% 63% 14% 23% 44% 30% 26%<br />

Tabelle 3.2-2: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, gegliedert nach Gemeinden


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 49<br />

Zusammenfassend ist für den <strong>Landkreis</strong> festzustellen, dass an Schultagen eine recht zufriedenstellende<br />

Bedienung der untersuchten Orte erfolgt. An schulfreien Tagen hingegen liegt für etwa jeden<br />

vierten Ort die Bedienung in der Kategorie C, da eine Reihe von Orten - vorwiegend im nördlichen<br />

Bereich des <strong>Landkreis</strong>es - lediglich über eine Bedienung durch Schülerverkehre verfügt.<br />

Die Analyse der Verbindungsqualität zeigt, dass im <strong>Landkreis</strong> jede dritte Relation ÖPNV-<br />

Fahrtzeiten aufweist, die mit denen des MIV nicht konkurrieren können. Dies liegt vor allem daran,<br />

dass bei einer flächenhaften Erschließung mit vielen Umwegfahrten zu lange Fahrtzeiten auftreten.<br />

In den folgenden Abbildungen werden die Untersuchungsergebnisse der Bedienungsqualität I und<br />

der Verbindungsqualität I grafisch dargestellt.<br />

Schatensen<br />

Lintzel<br />

Brockhöfe<br />

Wriedel<br />

Eimke<br />

Dreilingen<br />

Hanstedt I<br />

Linden<br />

Altenebstorf<br />

Groß<br />

Süstedt<br />

Räber<br />

Grünhagen<br />

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erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />

Bienenbüttel<br />

Steddorf<br />

Rieste<br />

Natendorf<br />

Gerdau<br />

Ebstorf<br />

Hohenbostel<br />

Edendorf Altenmedingen<br />

Wichmannsburg<br />

Bargdorf<br />

Jelmsdorf<br />

Melzingen<br />

Westerweyhe<br />

Böddenstedt<br />

Hösseringen<br />

Bohlsen<br />

Hansen<br />

Seedorf<br />

Kl. Süstedt<br />

Holxen<br />

Suderburg<br />

Grundzentrum<br />

Ort<br />

Bedienungsqualität Kategorie A<br />

in der Schulzeit / Ferien<br />

Hohnstorf<br />

Bruchtorf<br />

Medingen<br />

Barum<br />

Tätemdorf-<br />

Eppensen<br />

Kirchweyhe<br />

<strong>Uelzen</strong><br />

Veerßen<br />

Holdenstedt<br />

Wrestedt<br />

Stadensen<br />

Eddelstorf<br />

Römstedt<br />

Bad<br />

Bevensen Höver<br />

Jastorf<br />

Emmendorf<br />

Molzen<br />

Oldenstadt-West<br />

Oldenstadt<br />

Bad<br />

Bodenteich<br />

Lüder<br />

Oetzen<br />

Stöcken<br />

Rätzlingen<br />

Gr. Liedern Hanstedt II<br />

Niendorf II<br />

Stederdorf<br />

Nettelkamp<br />

Lehmke<br />

Bollensen<br />

Wieren<br />

Gr. Thondorf<br />

Emern<br />

Häcklingen<br />

Weste<br />

Langenbrügge<br />

Himbergen<br />

Wellendorf<br />

Ostedt<br />

Schafwedel<br />

Rosche<br />

Suhlendorf<br />

Soltendieck<br />

Bedienungsqualität Kategorie B<br />

in der Schulzeit / Ferien<br />

Bedienungsqualität Kategorie C<br />

in der Schulzeit / Ferien<br />

Abb. 3.2-1: Bedienungsqualität I (Fahrtenpaare/ Tag Orte – GZ/MZ), <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong>


50 Bewertung und Mängelanalyse VNO<br />

Abb. 3.2-2: Verbindungsqualität I (Reisezeit Orte – GZ/MZ), <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong><br />

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VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 51<br />

Bedienungs- und Verbindungsqualität I, Bienenbüttel<br />

Abb. 3.2-3: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, Bienenbüttel<br />

Das Liniennetz der Gemeinde Bienenbüttel weist die Besonderheit auf, dass es neben der Regionallinie<br />

605 nur Linien des Schülerverkehrs beinhaltet. Dies hat zur Folge, dass die Analyseergebnisse<br />

der Bedienungsqualität im Vergleich zum <strong>Landkreis</strong> deutlich schlechter sind.<br />

Im Einzelnen ist festzustellen, dass an Schultagen drei Orte (Eitzen, Hohenbostel und Rieste), an<br />

schulfreien Tagen mit Ausnahme von Bargdorf und Grünhagen (Linie 605) auch alle übrigen eine<br />

Bedienung der Kategorie C aufweisen.<br />

Deutlich bessere Ergebnisse zeigt die Analyse der Fahrtzeiten. Hier hat lediglich der Ort Rieste eine<br />

Bewertung der Kategorie C, verursacht durch eine indirekte Linienführung.<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


52 Bewertung und Mängelanalyse VNO<br />

Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Bevensen<br />

Abb. 3.2-4: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Bevensen<br />

Das Liniennetz der Samtgemeinde Bevensen setzt sich aus fünf radial auf das Grundzentrum zulaufenden<br />

Linien sowie drei weiteren schulbezogenen Linien zusammen. Dies hat zur Folge, dass<br />

die Bedienungsqualität deutlich besser als die für den gesamten <strong>Landkreis</strong> ist.<br />

Als einziger Ort hat Höver eine Bedienung der Kategorie C an schulfreien Tagen.<br />

Die Güte der Verbindungsqualität ist ähnlich der des <strong>Landkreis</strong>es. Werte der Kategorie C weisen<br />

zum einen Weste und Weste Bahnhof, zum anderen Barum auf.<br />

Weste und Weste Bahnhof werden, abgesehen von schulbezogenen Verkehren, lediglich über den<br />

Umweg <strong>Uelzen</strong> (Linien 605 und 1936) mit dem Grundzentrum verbunden.<br />

Barum hat eine recht umwegige Linienführung zum Grundzentrum.<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 53<br />

Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Bodenteich<br />

Abb. 3.2-5: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Bodenteich<br />

Das Liniennetz der Samtgemeinde besteht lediglich aus den zwei Linien 1971 und 1972, die zudem<br />

nicht im Grundzentrum, sondern in Wieren miteinander verknüpft sind.<br />

Dies hat zur Folge, dass die Analyseergebnisse relativ stark von denen des gesamten <strong>Landkreis</strong>es<br />

abweichen.<br />

Im Einzelnen ist festzustellen:<br />

Für Soltendieck fällt die Bedienung insgesamt in die Kategorie C, da die Anbindung zum Grundzentrum<br />

per Bahn (KBS 305) und Bus (Linie1971) über Wieren erfolgt. Beim Umsteigen entstehen<br />

hier häufig zu lange Wartezeiten.<br />

Schafwedel hat keine Bedienung an schulfreien Tagen. Außerdem ist die mit Kategorie A bewertete<br />

Verbindungsqualität dahingehend zu relativieren, dass dies nur für die Hinfahrten zutrifft, da die<br />

Rückfahrten nicht direkt, sondern über den Umweg Neu Lüder geführt werden.<br />

Für die Orte Lüder und Langenbrügge sind ferner wegen einer recht umwegigen Führung der Linie<br />

1971 die Fahrtzeiten zum Grundzentrum zu lang.<br />

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erstellt: Wiesner, 30.12.2011


54 Bewertung und Mängelanalyse VNO<br />

Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Altes Amt Ebstorf<br />

Abb. 3.2-6: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Altes Amt Ebstorf<br />

Die Analyseergebnisse sind besser als die des gesamten <strong>Landkreis</strong>es.<br />

In Einzelnen ist festzustellen:<br />

Die Orte Linden und Natendorf haben bei der Bedienungsqualität durchgängig eine Bewertung der<br />

Kategorie C, da sie lediglich durch schulbezogene Linien mit dem Grundzentrum verbunden werden.<br />

Alternative Verbindungen mit Umweg über <strong>Uelzen</strong> sind zwar vorhanden, weisen jedoch zu<br />

lange Fahrtzeiten auf.<br />

Die Relationen Linden – Ebstorf sowie Altenebstorf – Ebstorf haben eine Verbindungsqualität der<br />

Kategorie C.<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 55<br />

Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Rosche<br />

Abb. 3.2-7: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Rosche<br />

Die Analyseergebnisse der Samtgemeinde unterscheiden sich deutlich von denen des gesamten<br />

<strong>Landkreis</strong>es. Auffällig ist vor allem der hohe Anteil von Bewertungen der Kategorie C bei der Verbindungsqualität.<br />

Ursache hierfür ist die stark vom üblichen Muster abweichende Struktur des Liniennetzes:<br />

Die fünf dort verkehrenden – recht leistungsstarken – Linien sind weitgehend direkt auf <strong>Uelzen</strong> ausgerichtet,<br />

wodurch lediglich zwei dieser Linen (1949 und 1956) über Rosche verkehren.<br />

Dies hat zur Folge, dass das Grundzentrum von fast allen untersuchten Orten nur mit Umsteigen<br />

erreicht werden kann. Hierdurch verlängern sich die Fahrtzeiten erheblich, so dass im Ergebnis<br />

außer Rätzlingen alle Orte eine Verbindungsqualität der Kategorie C aufweisen.<br />

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erstellt: Wiesner, 30.12.2011


56 Bewertung und Mängelanalyse VNO<br />

Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Suderburg<br />

Abb. 3.2-8: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Suderburg<br />

Die Samtgemeinde wird von der Regionallinie 1976 sowie von der als Ring geführten Erschließungslinie<br />

1960 bedient.<br />

Die Analyse der Bedienungsqualität ergibt recht zufriedenstellende Ergebnisse, die über denen des<br />

gesamten <strong>Landkreis</strong>es liegen. Lediglich die Orte Dreilingen und Eimke weisen an schulfreien Tagen<br />

eine Bedienung der Kategorie C auf.<br />

Bezüglich der Verbindungsqualität ergeben sich für Räber zu lange Fahrtzeiten wegen der indirekten<br />

Linienführung zwischen Hösseringen und dem Grundzentrum.<br />

Die Untersuchung der Fahrtzeiten für die weiteren Orte Bohlsen, Dreilingen, Eimke, Gerdau und<br />

Groß Süstedt bedarf einer gesonderten Betrachtung:<br />

Gemäß dem Analyseraster werden nur die Hinfahrten zum Grundzentrum untersucht. Damit werden<br />

jedoch die tatsächlichen Verhältnisse bei der Ringführung der Linie 1960 verzerrt wiedergegeben,<br />

da Fahrtzeiten der Kategorie A für eine Richtung in der Regel mit Fahrzeit der Kategorie C in<br />

der Gegenrichtung korrelieren und umgekehrt.<br />

Im konkreten Fall ergibt sich bei den Hinfahrten zum Grundzentrum für Dreilingen und Eimke die<br />

Bewertung der Kategorie A und für Bohlsen, Gerdau und Groß Süstedt der Kategorie C. Bei den<br />

Rückfahrten sind die Ergebnisse genau entgegengesetzt.<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 57<br />

Bedienungs- und Verbindungsqualität I, Stadt <strong>Uelzen</strong><br />

Analog zu dem Vorgehen in den einzelnen Samtgemeinden wird an dieser Stelle zusätzlich auch<br />

für den Stadtbusverkehr <strong>Uelzen</strong> eine Analyse durchgeführt. Untersucht werden jeweils die Relationen<br />

zwischen den einzelnen Stadtteilen von <strong>Uelzen</strong> und der Kernstadt.<br />

Abb. 3.2-9: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, Stadt <strong>Uelzen</strong><br />

Die in obiger Grafik aufgeführten Analyseergebnisse zeigen, dass nahezu alle untersuchten Relationen<br />

eine Qualität der Kategorie A aufweisen. Lediglich bei der Verbindungsqualität treten zwei<br />

Bewertungen der Kategorie B auf.<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


58 Bewertung und Mängelanalyse VNO<br />

Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Wrestedt<br />

Abb. 3.2-10: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Wrestedt<br />

Die Analyseergebnisse für die Samtgemeinde Wrestedt weichen um einiges von denen des gesamten<br />

<strong>Landkreis</strong>es ab. Im Einzelnen ist festzustellen:<br />

Durch die Regionallinie 1971 werden fünf der untersuchten Orte gut an das Grundzentrum angebunden.<br />

Nettelkamp und Stadensen haben, da sie durch die weitgehend schülerbezogene Linie<br />

1957 erschlossen werden, an schulfreien Tagen eine Bedienung der Kategorie C.<br />

Bezogen auf die Verbindungsqualität haben ebenfalls fünf Orte eine Bewertung der Kategorie A.<br />

Nur für Lehmke und Ostedt sind die Fahrzeiten zu lang, da in Wieren zwischen den Linien 1971 und<br />

1972 umgestiegen werden muss.<br />

3.2.4.2 Bedienungs- und Verbindungsqualität II, Grundzentren – Mittelzentren<br />

Grundzentren – Mittelzentrum <strong>Uelzen</strong><br />

Auf der Bedienungs- und Verbindungsebene II werden nun die Relationen zwischen den Grundzentren<br />

des <strong>Landkreis</strong>es und dem Mittelzentrum <strong>Uelzen</strong> untersucht. Zusätzlich zu den Grundzentren<br />

werden die Orte Suhlendorf, Wieren und Wriedel, denen im Regionalen Raumordnungsprogramm<br />

<strong>Uelzen</strong> grundzentrale Funktionen zugeschrieben werden, sowie 2 weitere Orte mit mehr als 1.000<br />

Einwohnern, in die Untersuchung mit einbezogen. Die Tabelle 3.2-3 gibt eine Übersicht, den Anlagen<br />

3-4 (Bedienungsqualität II) und 3-5 (Verbindungsqualität II) sind die Einzelheiten zu entnehmen.<br />

Eine grafische Darstellung ist in Abbildung 3.2-11 enthalten.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> verfügt über ein Liniennetz, das weitgehend sternförmig auf das Mittelzentrum ausgerichtet<br />

ist. Alle untersuchten Orte werden dabei relativ direkt durch leistungsstarke Regionallinien<br />

an die Kreisstadt angebunden. Die besondere Struktur des Liniennetzes hat zur Folge, dass nur<br />

eine der untersuchten Relationen bei der Verbindungsqualität in die Kategorie C fällt. Bei der Be-<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 59<br />

dienungsqualität ergeben sich fast durchgehend Bewertungen der Kategorie A. Bei der Verbindungsqualität<br />

überwiegen die Bewertungen der Kategorie B. Verursacht werden diese weitgehend<br />

dadurch, dass eine Vielzahl von Haltestellen im Stadtbereich <strong>Uelzen</strong> bis zur Endhaltestelle ZOB<br />

angelaufen wird.<br />

Grundzentren Mittelzentrum<br />

Bienenbüttel<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />

Bedienungsqualität II<br />

an Schultagen<br />

Bedienungsqualität II<br />

in den Ferien<br />

Verbindungsqualität<br />

II<br />

Kategorie A Kategorie A Kategorie B<br />

Bevensen Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />

Bodenteich Kategorie A Kategorie A Kategorie B<br />

Ebstorf <strong>Uelzen</strong><br />

Kategorie A Kategorie A Kategorie B<br />

Rosche Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />

Suderburg Kategorie A Kategorie A Kategorie B<br />

Wrestedt Kategorie B Kategorie B Kategorie B<br />

Suhlendorf<br />

Kategorie A Kategorie A Kategorie B<br />

Wieren <strong>Uelzen</strong><br />

Kategorie A Kategorie A Kategorie B<br />

Wriedel Kategorie A Kategorie A Kategorie B<br />

Himbergen<br />

Kategorie B Kategorie B Kategorie C<br />

<strong>Uelzen</strong><br />

Medingen Kategorie A Kategorie A Kategorie B<br />

Tabelle 3.2-3: Bedienungs- und Verbindungsqualität II, GZ – MZ <strong>Uelzen</strong><br />

Mittelzentrum <strong>Uelzen</strong>/ Grundzentren – Mittelzentren außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es<br />

Mittelzentrum/<br />

Grundzentren<br />

<strong>Uelzen</strong>, Stadt<br />

Mittelzentren Bedienungsqualität II<br />

an Schultagen<br />

Bedienungsqualität II<br />

in den Ferien<br />

Verbindungsqualität<br />

II<br />

Kategorie A Kategorie A Kategorie C<br />

Rosche Lüchow Kategorie B Kategorie B Kategorie C<br />

Suderburg Kategorie A Kategorie A Kategorie B<br />

<strong>Uelzen</strong>, Stadt Salzwedel Kategorie B Kategorie B Kategorie A<br />

<strong>Uelzen</strong>, Stadt Kategorie B Kategorie B Kategorie A<br />

Wittingen<br />

Bodenteich Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />

<strong>Uelzen</strong>, Stadt<br />

Kategorie B Kategorie B Kategorie A<br />

Gifhorn<br />

Bodenteich Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />

<strong>Uelzen</strong>, Stadt<br />

Kategorie B Kategorie A Kategorie A<br />

Munster<br />

Ebstorf Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />

<strong>Uelzen</strong>, Stadt<br />

Kategorie B Kategorie B Kategorie A<br />

Soltau<br />

Ebstorf Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />

Tabelle 3.2-4: Bedienungs- und Verbindungsqualität II, MZ <strong>Uelzen</strong>/ GZ – MZ außerhalb


60 Bewertung und Mängelanalyse VNO<br />

Bei der Analyse der Bedienungs- und Verbindungsqualität II werden über das vorgegebene Grundschema<br />

„Grundzentren � Mittelzentren im <strong>Landkreis</strong>“ hinausgehend eine Reihe weiterer Relationen<br />

zu benachbarten Mittelzentren betrachtet, die aus verkehrlicher Sicht sinnvoll und aufgrund der<br />

Pendlerzahlen ein nennenswertes Nachfragepotenzial aufweisen.<br />

Einen Überblick zu den Bewertungen der untersuchten Relationen gibt die Tabelle 3.2-4. Detailliertere<br />

Angaben zu den Analysewerten sind im Anhang 3-4 (Bedienungsqualität II) bzw. 3-5 (Verbindungsqualität<br />

II) zu finden. Zusätzlich sind die einzelnen Ergebnisse graphisch in der Abbildung 3.2-<br />

11 dargestellt.<br />

Soltau<br />

Munster<br />

Wriedel<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />

Ebstorf<br />

Mittelzentrum<br />

Grundzentrum<br />

Ort mit grundzentraler Funktion<br />

Ort mit über 1.000 Einwohnern<br />

Suderburg<br />

Bedienungsqualität Kategorie A<br />

in der Schulzeit / Ferien<br />

Bedienungsqualität Kategorie B<br />

in der Schulzeit / Ferien<br />

Bedienungsqualität Kategorie C<br />

in der Schulzeit / Ferien<br />

Bienenbüttel<br />

Medingen<br />

Bad<br />

Bevensen<br />

Wrestedt<br />

<strong>Uelzen</strong><br />

Gifhorn<br />

Wieren<br />

Bad<br />

Bodenteich<br />

Himbergen<br />

Rosche<br />

Suhlendorf<br />

Wittingen<br />

Abb. 3.2-11: Bedienungsqualität II (Fahrtenpaare/ Tag GZ – MZ und MZ – MZ)<br />

Lüchow<br />

Salzwedel<br />

Die Untersuchung zeigt, dass die Bewertungen der Verbindungen (siehe Abbildung 3.2-12) weitgehend<br />

in den Kategorien A und B liegen, mit Ausnahmen der Relationen Himbergen – <strong>Uelzen</strong>, <strong>Uelzen</strong><br />

– Lüchow sowie Rosche – Lüchow. Auf den Verbindungen nach Lüchow sind die Fahrtzeiten<br />

zu lang, da zum einen auf der Linie 1948 (<strong>Uelzen</strong> – Suhlendorf – Bergen – Lüchow) sehr viele Haltestellen<br />

angelaufen werden und im <strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg einige Umwege gefahren wer-


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 61<br />

den. Zum anderen fährt die direktere Linie 1949 (<strong>Uelzen</strong> – Rosche – Lüchow) zu selten für eine<br />

Bewertung der Kategorie B.<br />

Soltau<br />

Munster<br />

Wriedel<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />

Ebstorf<br />

Suderburg<br />

Bienenbüttel<br />

Mittelzentrum<br />

Grundzentrum<br />

Ort mit grundzentraler Funktion<br />

Ort mit über 1.000 Einwohnern<br />

Verbindungsqualität Kategorie A<br />

Verbindungsqualität Kategorie B<br />

Verbindungsqualität Kategorie C<br />

Medingen<br />

Bad<br />

Bevensen<br />

Wrestedt<br />

<strong>Uelzen</strong><br />

Gifhorn<br />

Wieren<br />

Bad<br />

Bodenteich<br />

Himbergen<br />

Abb. 3.2-12: Verbindungsqualität II (Reisezeit GZ – MZ und MZ – MZ)<br />

Rosche<br />

Suhlendorf<br />

Wittingen<br />

3.2.4.3 Bedienungs- und Verbindungsqualität III, Grundzentren – Oberzentren<br />

Lüchow<br />

Salzwedel<br />

Auf der Ebene Bedienungs- und Verbindungsqualität III Grundzentren – Oberzentren werden für<br />

den <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> diejenigen Verbindungen, auch für Orte mit über 1.000 Einwohnern, untersucht,<br />

die – ausgehend von den Pendlerzahlen – ein deutliches Nachfragepotenzial aufweisen.<br />

Hierzu gehören die Oberzentren Lüneburg, Hamburg, Celle, Hannover und Wolfsburg.<br />

Die Ergebnisse der Untersuchung sind in der Tabelle 3.2-5 aufgeführt, detailliertere Angaben zu<br />

den Analysewerten finden sich in den Anhängen 3-6 (Bedienungsqualität III) und 3-7 (Verbindungsqualität<br />

III). Zusätzlich sind die einzelnen Ergebnisse grafisch in den Abbildungen 3.2-13 (Bedienungsqualität<br />

III) und 3.2-14 (Verbindungsqualität III) dargestellt.


62 Bewertung und Mängelanalyse VNO<br />

Oberzentrum<br />

Verbindungsqualität<br />

III<br />

<strong>Uelzen</strong> Stadt Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />

Bienenbüttel Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />

Bevensen Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />

Bodenteich Kategorie B Kategorie B Kategorie A<br />

Ebstorf Kategorie A Kategorie A Kategorie C<br />

Rosche Kategorie A Kategorie A Kategorie B<br />

Suderburg Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />

Wrestedt Kategorie A Kategorie A Kategorie B<br />

Suhlendorf Kategorie A Kategorie A Kategorie B<br />

Wieren Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />

Wriedel Kategorie A Kategorie B Kategorie C<br />

Himbergen Kategorie B Kategorie B Kategorie B<br />

Medingen Kategorie A Kategorie A Kategorie B<br />

<strong>Uelzen</strong> Stadt Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />

Bienenbüttel Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />

Bevensen Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />

Bodenteich Kategorie B Kategorie B Kategorie A<br />

Ebstorf Kategorie A Kategorie A Kategorie B<br />

Rosche Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />

Suderburg Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />

Wrestedt Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />

Suhlendorf Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />

Wieren Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />

Wriedel Kategorie A Kategorie B Kategorie C<br />

<strong>Uelzen</strong> Stadt Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />

Bienenbüttel Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />

Bevensen Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />

Bodenteich Kategorie B Kategorie B Kategorie A<br />

Ebstorf Kategorie B Kategorie B Kategorie A<br />

Rosche Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />

Suderburg Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />

Wrestedt Kategorie A Kategorie A Kategorie B<br />

Suhlendorf Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />

Wieren Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />

Wriedel Kategorie A Kategorie A Kategorie C<br />

<strong>Uelzen</strong> Stadt Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />

Bienenbüttel Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />

Bevensen Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />

Bodenteich Kategorie B Kategorie B Kategorie A<br />

Ebstorf Kategorie B Kategorie B Kategorie A<br />

Rosche Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />

Suderburg Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />

Wrestedt Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />

Suhlendorf Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />

Wieren Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />

Wriedel Kategorie A Kategorie A Kategorie C<br />

<strong>Uelzen</strong> Stadt Kategorie B Kategorie B Kategorie A<br />

Bienenbüttel Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />

Bevensen Kategorie B Kategorie B Kategorie A<br />

Bodenteich Kategorie B Kategorie B Kategorie B<br />

Ebstorf Kategorie B Kategorie B Kategorie B<br />

Rosche Kategorie A Kategorie B Kategorie C<br />

Suderburg Kategorie B Kategorie B Kategorie B<br />

Wrestedt Kategorie A Kategorie B Kategorie C<br />

Suhlendorf Kategorie A Kategorie B Kategorie C<br />

Wieren Kategorie A Kategorie A Kategorie B<br />

Wriedel Kategorie B Kategorie B Kategorie C<br />

Bedienungsqualität<br />

Grundzentren<br />

(Mittelzentrum)<br />

III an Schultagen<br />

Bedienungsqualität<br />

III in den Ferien<br />

Lüneburg<br />

Hamburg<br />

Celle<br />

Hannover<br />

Wolfsburg<br />

Tabelle 3.2-5: Bedienungs- und Verbindungsqualität III, GZ – OZ<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 63<br />

Hamburg<br />

Hamburg<br />

Hannover<br />

Hannover<br />

Hamburg<br />

Wolfsburg<br />

Wolfsburg<br />

Hannover<br />

Wriedel<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />

Celle<br />

Celle<br />

Lüneburg<br />

Lüneburg<br />

Oberzentrum<br />

Mittelzentrum<br />

Lüneburg<br />

Ebstorf<br />

Celle<br />

Suderburg<br />

Grundzentrum<br />

Ort mit grundzentraler Funktion<br />

Ort mit über 1.000 Einwohnern<br />

Bienenbüttel<br />

Medingen<br />

Bad<br />

Bevensen<br />

<strong>Uelzen</strong><br />

Wrestedt<br />

Celle<br />

Lüneburg<br />

Wolfsburg<br />

Wieren<br />

Hannover<br />

Hamburg<br />

Himbergen<br />

Rosche<br />

Bad<br />

Bodenteich<br />

Suhlendorf<br />

Lüneburg<br />

Wolfsburg<br />

Celle<br />

Wolfsburg<br />

Lüneburg<br />

Bedienungsqualität Kategorie A<br />

in der Schulzeit / Ferien<br />

Bedienungsqualität Kategorie B<br />

in der Schulzeit / Ferien<br />

Bedienungsqualität Kategorie C<br />

in der Schulzeit / Ferien<br />

Abb. 3.2-13: Bedienungsqualität III (Fahrtenpaare/ Tag GZ – OZ und MZ – OZ)<br />

Die Analyse des ÖPNV-Angebotes zwischen den Grundzentren des <strong>Landkreis</strong>es und den ausgewählten<br />

Oberzentren weist bei der Bedienungsqualität durchgängig die Kategorien A und B auf. Bei<br />

der Verbindungsqualität gilt dies ebenso für die meisten Verbindungen. Ausnahmen bilden die folgenden<br />

Relationen:<br />

� Ebstorf – Lüneburg<br />

� Rosche – Wolfsburg<br />

Hannover<br />

Celle<br />

Hamburg<br />

Wolfsburg<br />

Hannover<br />

Hamburg


64 Bewertung und Mängelanalyse VNO<br />

� Wrestedt – Wolfsburg<br />

� Suhlendorf – Wolfsburg<br />

� Wriedel – Lüneburg<br />

� Wriedel – Hamburg<br />

� Wriedel – Celle<br />

� Wriedel – Hannover<br />

� Wriedel – Wolfsburg.<br />

Hamburg<br />

Hamburg<br />

Hannover<br />

Hannover<br />

Hamburg<br />

Wolfsburg<br />

Wolfsburg<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />

Celle<br />

Celle<br />

Lüneburg<br />

Lüneburg<br />

Hannover<br />

Wriedel<br />

Oberzentrum<br />

Mittelzentrum<br />

Lüneburg<br />

Ebstorf<br />

Celle<br />

Suderburg<br />

Grundzentrum<br />

Ort mit grundzentraler Funktion<br />

Ort mit über 1.000 Einwohnern<br />

Bienenbüttel<br />

Medingen<br />

Bad<br />

Bevensen<br />

Wrestedt<br />

Celle<br />

Lüneburg<br />

<strong>Uelzen</strong><br />

Wolfsburg<br />

Wieren<br />

Hannover<br />

Hamburg<br />

Himbergen<br />

Rosche<br />

Bad<br />

Bodenteich<br />

Suhlendorf<br />

Lüneburg<br />

Wolfsburg<br />

Celle<br />

Wolfsburg<br />

Lüneburg<br />

Verbindungsqualität Kategorie A<br />

Verbindungsqualität Kategorie B<br />

Verbindungsqualität Kategorie C<br />

Abb. 3.2-14: Verbindungsqualität III (Reisezeit GZ – OZ und MZ – OZ)<br />

Hannover<br />

Celle<br />

Hamburg<br />

Wolfsburg<br />

Hannover<br />

Hamburg


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 65<br />

Die insgesamt zu langen Fahrtzeiten entstehen auf der Relation Ebstorf – Lüneburg dadurch, dass<br />

wegen einer fehlenden direkten Busverbindung zwischen den Orten ein recht zeitaufwändiger Umweg<br />

über <strong>Uelzen</strong> gefahren werden muss, auf den übrigen drei Verbindungen dadurch, dass beim<br />

Übergang von Bus und Bahn in <strong>Uelzen</strong> längere Wartezeiten beim Umstieg auftreten.<br />

Da der Ort Wriedel durch die Linie 1974 keine direkte Anbindung nach <strong>Uelzen</strong> hat, entstehen neben<br />

längeren Umsteigezeiten am ZOB in <strong>Uelzen</strong> weitere Umsteigezeiten in Ebstorf (Linie 1973) oder in<br />

Brockhöfe (KBS 116). Dies hat zur Folge, dass die Fahrtzeiten insgesamt in alle Oberzentren zu<br />

lang werden.<br />

3.3 Fahrgastbedienung<br />

3.3.1 Tarifangebot<br />

Das Tarifangebot im ÖPNV hat einen wesentlichen Einfluss auf die Akzeptanz des ÖPNV durch die<br />

Kunden. Aus Sicht der Kunden ist dabei von entscheidender Wichtigkeit, dass das Verkehrsangebot<br />

in einem akzeptablen Verhältnis zum Preis steht.<br />

Weiterhin ist von Bedeutung, dass das Tarifangebot für die Kunden verständlich ist. Die Tatsache,<br />

dass in Umfragen gerade von Nicht-Nutzern des ÖPNV immer wieder bemängelt wird, der ÖPNV<br />

sei zu teuer, hat seine Ursache insbesondere im fehlenden oder mangelhaften Informationsangebot.<br />

Eine Bewertung nach dem Kriterium des Preis-Leistungsverhältnisses kann im Rahmen dieses<br />

Nahverkehrsplans nicht vorgenommen werden, da hier die subjektiven Faktoren (Finanzbudget,<br />

Pkw-Verfügbarkeit, persönliche Einstellung zum Pkw / ÖPNV) eine zu große Rolle spielen. Daher<br />

konzentriert sich die Bewertung lediglich auf die Kriterien<br />

� Tarifabstimmung<br />

� Tarifstruktur.<br />

Von einer gänzlichen Tarifabstimmung kann gesprochen werden, wenn die Fahrgäste mit einem<br />

Fahrschein sämtliche Verkehrsmittel des ÖPNV in ihrer Region benutzen können. Dieser Zustand<br />

ist in der Regel nur in Verkehrsverbünden bzw. in Tarifgemeinschaften gegeben, in denen alle Verkehrsunternehmen<br />

denselben Tarif anwenden.<br />

Eine teilweise Tarifabstimmung ist dann gegeben, wenn verschiedene Tarife zur Anwendung kommen<br />

und der Übergang von einem Tarif auf den anderen mit Übergangstarifen möglich ist. Die<br />

Fahrgäste können dann für bestimmte Verbindungen und bestimmte Fahrscheinkategorien einen<br />

die Tarifsysteme übergreifenden Fahrschein lösen.<br />

Bei der Tarifstruktur sind aus Sicht der Kunden ein einfaches, übersichtliches Tarifsystem und eine<br />

flexible, zielgruppenorientierte Tarifgestaltung von besonderer Wichtigkeit. Die Fahrgäste wünschen<br />

verständlich strukturierte Tarife, die aber auch preiswerte, auf Nutzergruppen gezielt zugeschnittene<br />

Angebote enthalten (Jobtickets, Schülerzeitkarten, Gruppenkarten, Familienkarten).<br />

Übersichtlichkeit und Einfachheit stehen dabei in einem Spannungsverhältnis zum Kriterium der<br />

flexiblen, zielgruppenorientierten Tarifgestaltung, die der optimalen Abschöpfung des Marktes dient.<br />

Aus Sicht des <strong>Landkreis</strong>es erfolgt keine eindeutige Favorisierung einer der Zielsetzungen. Es wird<br />

daher analysiert, welche Tarifabstimmungen existieren, welcher Art die Tarifstruktur ist und welche<br />

Zielsetzung die vorhandenen Tarife erfüllen.<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


66 Bewertung und Mängelanalyse VNO<br />

3.3.1.1 Tarifabstimmung<br />

Bei der Tarifabstimmung gibt es keinen kreisweit einheitlichen Tarif für alle Angebote des ÖPNV,<br />

sondern vier unterschiedliche Tarife (RBB, Stadtverkehr <strong>Uelzen</strong>, Entdeckerbus sowie DB).<br />

In der Stadt <strong>Uelzen</strong> wird der Stadtwerke-Tarif auf allen Buslinien (Tarifgemeinschaft Pluspunkt) angewandt.<br />

Fahrgäste, die außerhalb der Stadt <strong>Uelzen</strong> mit dem RBB-Tarif nach <strong>Uelzen</strong> hinein fahren,<br />

dürfen dort umsteigen und alle Busse in der Zone 1 (Kernstadt <strong>Uelzen</strong> mit z.B. Oldenstadt und<br />

Veerßen) weiter benutzen. Faktisch besteht damit ein kreiseinheitlicher Tarif auf allen ganzjährig<br />

fahrenden Buslinien.<br />

Auf den touristischen saisonal fahrenden Entdecker-Buslinien gilt ein Sondertarif.<br />

Zwischen den Bustarifen und dem Schienentarif gibt es für Einzelkarten keine Übergangstarife. Die<br />

RBB erkennt jedoch auf Streckenabschnitten zwischen Schienentarifpunkten Fahrausweise der DB<br />

AG - sie gelten auch im metronom - an. Außerdem gewährt die RBB auf die BahnCard der DB AG<br />

einen Preisnachlass von 25% bei Einzelkarten. Für Zeitkarten-Nutzer stehen Bus/ Schiene-<br />

Fahrkarten zur Verfügung.<br />

Der HVV-Tarif gilt im <strong>Landkreis</strong>gebiet auf der Buslinie 5303 (Bavendorf – Bohndorf – Gienau –<br />

Dahlenburg – Nieperfitz) und für den Bf. Bavendorf (KBS 112 Lüneburg – Dannenberg). Die Gemeinde<br />

Bavendorf liegt im <strong>Landkreis</strong> Lüneburg, der Bahnhof jedoch im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong>.<br />

3.3.1.2 Tarifstruktur<br />

Bezüglich der Tarifstruktur ist festzustellen, dass alle angewandten Tarife eine mehrstufige Preisgestaltung<br />

haben. Darüber hinaus weisen alle Tarife zielgruppenspezifische Tarifangebote aus.<br />

Trotz eines inzwischen vereinheitlichten Systems der Tarifstruktur dürfte es dem Fahrgast nicht<br />

immer leicht fallen, den von ihm zu entrichtenden Fahrpreis selbst zu ermitteln. Die vorliegenden<br />

Tarifinformationen sind für die Fahrgäste nur schwer nachzuvollziehen.<br />

3.3.1.3 Verbundtarife / Übergangstarife<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> liegt zwischen den großen Nahverkehrsverbünden HVV (Hamburger Verkehrsverbund),<br />

GVH (Großraumverkehr Hannover) und VRB (Verbundtarif Region Braunschweig),<br />

zum Teil unmittelbar benachbart. Aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> fahren mit allen Verkehrsmitteln in das<br />

HVV-Gebiet ca. 4.500 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Richtung GVH sind über 500 Pendler<br />

unterwegs und etwa 800 Personen pendeln in den VRB-Bereich. Die Entfernungen in die Kernstädte<br />

der Verkehrsverbünde sind groß. Sie liegen von <strong>Uelzen</strong> ausgehend zwischen 92 km (Hamburg)<br />

und 97 km (Braunschweig). Diese geografischen Gegebenheiten korrespondieren auch mit<br />

dem Verkehrsangebot. Nach Hamburg und Hannover bietet die DB AG von <strong>Uelzen</strong> das Fernverkehrsprodukt<br />

IC an. In den Hauptverkehrszeiten fahren die IC-Züge im 1-Stunden-Takt. Sie sind um<br />

etwa 15 Minuten schneller in den Metropolen als die metronom-Züge. Der Fahrzeitvergleich mit<br />

dem Pkw fällt zu Gunsten der Bahnen aus. Die IC-Züge haben sowohl nach Hamburg als auch<br />

Hannover einen Zeitvorteil von mindestens 30 Minuten. Ebenfalls günstig fällt der Vergleich des<br />

Fahrpreises aus: Nach Hamburg kostet eine Abo-Monatskarte incl. IC-Nutzung 205 €, nach Hannover<br />

208 €, während allein die Kraftstoffkosten eines Pkw auf den Relationen bei jeweils über 300 €<br />

monatlich liegen. Eine Weiterfahrt in Hamburg oder Hannover kostet im Abo ca. 45 €. Die Anzahl<br />

der Nutzer mit 2 Fahrkarten (Bahn + Verbundkarte) dürfte nach Erfahrungen aus anderen <strong>Landkreis</strong>en<br />

mit solchen Fahrtweiten sehr gering sein.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> strebt eine Verbesserung der verkehrstechnischen Anbindung im Bereich des SPNV<br />

an die benachbarten Verkehrsverbünde Hamburg, Braunschweig und Hannover innerhalb dieser<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 67<br />

Wahlperiode an und prüft in diesem Zusammenhang, ob im Zuge der Einführung des Niedersachsentarifs<br />

Übergangstarife subventioniert werden können.<br />

3.3.2 Fahrgastinformation<br />

Die Fahrgastinformation dient dazu, die Bürgerinnen und Bürger über das Dienstleistungsangebot<br />

der Verkehrsbetriebe zu informieren. Sie ist eine wichtige Einflussgröße bei der Verkehrsmittelwahl,<br />

die sich jedoch weitgehend einer Bewertung nach festgelegten Kriterien entzieht. Allgemeine Zielvorstellung<br />

ist ein durchgängiges Fahrgastinformationssystem, in dem sich die Einzelinformationen,<br />

die der Kunde vor und während seiner Reise benötigt, lückenlos aneinander reihen.<br />

3.3.2.1 Informationen im Fahrplan-Heft<br />

Der Regionalfahrplan der RBB gibt über das regionale Busverkehrsangebot im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong><br />

einen guten Überblick. Bezüglich der folgenden Punkte ist er jedoch verbesserungsbedürftig:<br />

� Anschlüsse zwischen Bus und Bahn am ZOB in <strong>Uelzen</strong> werden nur für einige Linien<br />

angegeben, und dann auch nur für die ankommenden und nicht für die abfahrenden Busse.<br />

� Fahrpläne zu den für den <strong>Landkreis</strong> wichtigen Kursbuchstrecken der DB sind nicht enthalten.<br />

� Zum Fahrplan des Stadtbusverkehrs <strong>Uelzen</strong> fehlt ein entsprechender Liniennetzplan.<br />

� Die Internetadressen für niedersachsenweite ÖPNV-Verbindungen werden nicht angegeben.<br />

� Für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> werden keine Tarifinformationen gegeben.<br />

3.3.2.2 Informationen an den Haltestellen<br />

Haltestellenbezogene Aushangfahrpläne finden sich an den Haltestellenmasten des Regionalverkehrs<br />

der RBB und des Stadtbusverkehrs. Bezüglich anderer Informationselemente (Beschilderung,<br />

Liniennetzpläne, Tarifinformationen, Beleuchtung der Fahrgastinformation und Leitbeschilderung)<br />

gibt es keine einheitliche Darstellungsart im <strong>Landkreis</strong>.<br />

3.3.2.3 Informationen am und im Fahrzeug<br />

Ebenso vielfältig wie die Fahrzeugarten selbst sind auch die Kundeninformationen im und am Fahrzeug.<br />

Die unterschiedlichen Fahrzeuginformationselemente (Matrixanzeige, Rollband, Steckschilder)<br />

und die damit nicht bei allen Verkehrsunternehmen eindeutige Information über Fahrtverlauf<br />

und Fahrtziel wirken auf den Fahrgast oft verwirrend.<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


68 Bewertung und Mängelanalyse VNO<br />

3.4 Haltestellen<br />

Die Zuständigkeit für die Gestaltung der Haltestellen liegt bei den Städten und Gemeinden und den<br />

Straßenbaulastträgern. Für das Haltestellenschild, den Fahrplan und sonstige Fahrgastinformationen<br />

sind die Verkehrsunternehmen zuständig (siehe auch Kapitel 3.3.2.2).<br />

Standort und Ausstattung der ÖPNV-Haltestellen haben für die Fahrgäste eine große Bedeutung,<br />

da über die Haltestellen der Zugang zum ÖPNV erfolgt. Die Haltestellen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> sind<br />

in Ausstattung und Gestaltung sehr unterschiedlich. Dabei differiert die Qualität der Haltestellenausstattung<br />

zwischen den Gemeinden, aber auch innerhalb von Gemeinden und sogar auf einer<br />

Linie. Diese Unterschiede betreffen die bauliche Gestaltung, die Fahrgastinformation, die Aufenthaltsflächen<br />

und sonstige Serviceeinrichtungen. Als Minimalstandard sind an allen Linienbushaltestellen<br />

neben dem Haltestellenverkehrszeichen auch Fahrplanaushänge zu finden. Weitere Aushänge<br />

sind nicht die Regel. An den Haltestellen der Buslinien nach §43 Absatz 2 PBefG (Schülerfahrten)<br />

befinden sich keine Aushänge.<br />

An vielen Haltestellen befinden sich Wartehallen, die zumeist von den Gemeinden aufgestellt worden<br />

sind. Nur vereinzelt existieren Fahrradabstellanlagen.<br />

Eine behindertengerechte Gestaltung von Haltestellen ist derzeit nur vereinzelt vorhanden. Nur bei<br />

einer entsprechenden Gestaltung der Haltestelle (insbesondere die Höhe der Wartefläche) können<br />

Niederflurfahrzeuge (siehe auch Kapitel 3.6) ihren Vorteil des stufenlosen Ein- und Ausstiegs auch<br />

vollständig ausspielen. Im Stadtgebiet <strong>Uelzen</strong> weisen im Durchschnitt mehr Haltestellen einen barrierefreien<br />

Zugang auf. Als Ziel sollten bei Umbau- und Baumaßnahmen im Straßenraum die Standards<br />

des VNO/ VNN-Haltestellenkonzeptes (siehe Anlage 3-8) angestrebt werden.<br />

3.5 Fahrwege<br />

Insgesamt kann der Straßenzustand im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> als gut bezeichnet werden. Die Busse<br />

gelangen zu allen Haltestellen ohne Einschränkungen. Klagen über fast nicht mehr befahrbare<br />

Straßen sind nicht bekannt.<br />

Die Verkehrsunternehmen werden bei der Planung von Straßenbau oder -instandhaltung von Seiten<br />

der Straßenbaulastträger beteiligt.<br />

3.6 Fahrzeuge<br />

Der Standard der eingesetzten Fahrzeuge bestimmt die Beförderungsqualität und den Beförderungskomfort.<br />

Maßgeblich für den Beförderungskomfort ist das Alter der Fahrzeuge (moderne<br />

Fahrzeuge erfüllen in der Regel zeitgemäße Anforderungen) bzw. der Zeitpunkt und Umfang von<br />

Modernisierungsmaßnahmen und der Anteil von Fahrzeugen mit Niederflurtechnik, die mobilitätsbehinderten<br />

Fahrgästen (Fahrgäste mit Rollstuhl, Gehbehinderung, Kinderwagen, etc.) die Benutzung<br />

des ÖPNV erleichtert. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> sind fast 30 % aller Fahrzeuge Niederflurfahrzeuge.<br />

Dies ist ein vergleichsweise hoher Wert.<br />

Niederflurfahrzeuge haben allerdings den Nachteil des geringeren Anteils an Sitzplätzen, darüber<br />

hinaus werden die Sitze von Niederflurbussen von Fahrgästen als unbequemer bewertet. Für die<br />

Verkehrsunternehmen weisen Niederflurbusse höhere Anschaffungs- und Wartungskosten auf.<br />

Außerdem muss berücksichtigt werden, dass derzeit nicht alle Fahrwege für Niederflurfahrzeuge<br />

geeignet sind.<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 69<br />

4. Ziele und Maßnahmen<br />

4.1 Übergeordnete Ziele<br />

Nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG) sollen im Rahmen des Nahverkehrsplans<br />

u.a. die Zielvorstellungen für die weitere Gestaltung des ÖPNV dargestellt werden. Die Festlegung<br />

dieser Ziele stellt die maßgebliche Einflussgröße für die zu entwickelnde Maßnahmenkonzeption<br />

dar und obliegt deshalb dem Aufgabenträger. Die verschiedenen Gesetze (NNVG sowie<br />

Gesetz zur Gleichstellung von Behinderten, BGG), das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz<br />

(NBGG), das Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP), das Regionale<br />

Raumordnungsprogramm (RROP) und das Regionale Entwicklungs-Konzept (REK) enthalten folgende<br />

allgemeine Zielvorgaben und Grundsätze:<br />

� Im Interesse verträglicher Lebens- und Umweltbedingungen und der Verkehrssicherheit soll der<br />

ÖPNV zu einer Verlagerung des Aufkommens im Motorisierten Individualverkehr auf den ÖPNV<br />

beitragen (aus NNVG).<br />

� Dem Ausbau und der Finanzierung des ÖPNV ist gegenüber Maßnahmen für den Motorisierten<br />

Individualverkehr der Vorrang einzuräumen, soweit der Nutzen der Maßnahmen für den ÖPNV<br />

bei gesamtwirtschaftlicher Betrachtung überwiegt (aus NNVG).<br />

� Anzustreben sind sichere und leichte Verknüpfungen zwischen Motorisiertem Individualverkehr<br />

und ÖV (aus NNVG).<br />

� Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen<br />

Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge (aus NNVG).<br />

� Der öffentliche Personennahverkehr ist zu sichern und bedarfsgerecht auszubauen (aus<br />

LROP).<br />

� In den Regionalen Raumordnungsprogrammen sind Festlegungen zur Sicherung und<br />

bedarfsgerechten Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs zu treffen; dabei ist<br />

sicherzustellen, dass straßen- und schienengebundener öffentlicher Personennahverkehr<br />

aufeinander abgestimmt sind (aus LROP).<br />

� Das Mittelzentrum <strong>Uelzen</strong> ist zurzeit von fast allen Orten des <strong>Landkreis</strong>es mit dem öffentlichen<br />

Busverkehr ohne Umsteigen zu erreichen. Dieser Standard sollte erhalten und möglichst<br />

verbessert werden (aus RROP).<br />

� Die Erreichbarkeit der Grundzentren aus ihren Nahbereichen wird zurzeit überwiegend durch<br />

den freigestellten Schülerverkehr gewährleistet. Der freigestellte Schülerverkehr ist dort zu<br />

erhalten, wo der öffentliche Personennahverkehr den Schülertransport nicht leisten kann. Die<br />

Erreichbarkeit der Grundzentren ist weiter zu verbessern (aus RROP).<br />

� Bahn und Bus ergänzen sich als Verkehrsträger. Die Fahrpläne der einzelnen Verkehrsträger<br />

sind untereinander abzustimmen. Eine tarifliche Neuordnung für das Stadt- und das übrige<br />

Kreisgebiet ist anzustreben. Alternative Bedienungsformen sollten bei Bedarf eingerichtet<br />

werden. Die weiteren im Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> 1998 – 2002 aufgeführten<br />

anzustrebenden Verbesserungen sind umzusetzen (aus RROP).<br />

� Der Schienenverkehr als eine der Säulen des öffentlichen Personennahverkehrs ist in seinem<br />

Bestand zu sichern und zu entwickeln. Dies sollte z. B. durch eine höhere Reisegeschwindigkeit<br />

und einen modernen Fahrzeugpark umgesetzt werden (aus RROP).<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


70 Ziele und Maßnahmen VNO<br />

� Das Angebot im öffentlichen Personennahverkehr muss wesentlich stärker als bisher die<br />

Erfordernisse des Schüler-, des Berufs- und des Erholungsverkehrs berücksichtigen. In diesem<br />

Sinne ist eine Zusammenarbeit der einzelnen Verkehrsträger notwendig. In den<br />

Erholungsverkehr sind vor allem attraktive Sehenswürdigkeiten und Ausflugsziele wie z.B. die<br />

Museen im <strong>Landkreis</strong> oder Heideflächen einzubeziehen. Der Berufsverkehr muss eine<br />

bedarfsgerechte Anbindung der wichtigsten Gewerbebestandorte wie z.B. das<br />

Hafenindustriegebiet gewährleisten (aus RROP).<br />

� Der Stadtverkehr in <strong>Uelzen</strong> ist zu erhalten und zu verbessern. Für die Stadt Bad Bevensen ist<br />

vor dem Hintergrund der Überalterung der Bevölkerung und der zahlreichen Kurgäste zu prüfen,<br />

ob ein den örtlichen Gegebenheiten angemessenes Stadtverkehrssystem entwickelt werden<br />

kann (aus RROP).<br />

� Die Fahrzeuge sollen umweltverträglich und bequem sein (aus NNVG).<br />

� Bei Planung, Bau und Betrieb von Verkehrsanlagen und der Fahrzeugbeschaffung sind die<br />

besonderen Bedürfnisse einzelner Nutzergruppen (Behinderte, Kinder, ältere Menschen u.a.) zu<br />

berücksichtigen. Maßnahmen aus diesen Bereichen sollen vorrangig von den<br />

Zuwendungsgebern gefördert werden (aus NNVG).<br />

� Bei der Gestaltung von baulichen Anlagen und dem Bedienungsangebot sollen die Belange von<br />

Frauen besonders berücksichtigt werden (aus NNVG).<br />

� Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BBG) fordert die Berücksichtigung der<br />

Belange behinderter Menschen mit dem Ziel, für die Nutzung des öffentlichen<br />

Personennahverkehrs eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu erreichen; im<br />

Nahverkehrsplan sollen Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen<br />

enthalten sein.<br />

� Nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) gelten bauliche und<br />

sonstige Anlagen, Verkehrsmittel und Informationsquellen sowie Kommunikationseinrichtungen<br />

als barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen ohne Erschwernis und grundsätzlich<br />

ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.<br />

� Für die Metropolregion Hamburg beschreibt das Regionale Entwicklungs-Konzept (REK) einige<br />

Zielsetzungen der künftigen koordinierten Nahverkehrspolitik:<br />

□ Verbesserung des Leistungsangebots auf der Straße und der Schiene als<br />

Voraussetzung für die Veränderung des Verkehrsmittelwahlverhaltens - hin zum ÖPNV<br />

□ Bessere Verknüpfung von Motorisiertem Individualverkehr und ÖPNV<br />

□ Schaffung attraktiver Tarife und Umsteigemöglichkeiten<br />

□ Verbesserung von Sicherheit und Sauberkeit im ÖPNV<br />

□ Stärkere finanzielle Förderung des ÖPNV.<br />

4.2 Ziele des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Uelzen</strong><br />

Die oberste Priorität des <strong>Landkreis</strong>es ist die Sicherstellung des Schülerverkehrs. Das erforderliche<br />

Fahrtenangebot richtet sich mehr nach den Erfordernissen der Schulen aus. Ergänzend möchte der<br />

<strong>Landkreis</strong> eine ÖPNV-Grundversorgung seiner Bevölkerung erreichen. Falls die Grundversorgung<br />

nicht ausreicht, hat der Berufsverkehr Vorrang vor dem Freizeitverkehr.<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 71<br />

4.2.1 Schülerverkehr<br />

Der Schülerverkehr stellt wie in vielen ländlich geprägten Gebieten auch im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> das<br />

wirtschaftliche Rückgrat des ÖPNV dar. Auf zahlreichen Linien ist das vorhandene Angebot auch<br />

darauf abgestimmt. Folgende übergeordnete Ziele sind zu berücksichtigen:<br />

� Nach § 109 NSchG haben sich die <strong>Landkreis</strong>e unabhängig von ihren Aufgaben als Schulträger<br />

darum zu bemühen, dass die Fahrpläne und die Beförderungsleistungen der öffentlichen<br />

Verkehrsmittel in ihrem Gebiet den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler hinreichend<br />

Rechnung tragen.<br />

Die Satzung über die Schülerbeförderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> gibt folgende Rahmenbedingungen<br />

für anspruchsberechtigte Schüler vor:<br />

� Die Mindestentfernung zwischen Wohnort und Schule beträgt für Schüler<br />

□ bis Jahrgangsstufe 4: 2,0 km,<br />

□ bis Jahrgangsstufe 10: 4,0 km.<br />

� Die maximalen Schulwegzeiten pro Richtung sind grundsätzlich festgelegt auf<br />

□ 45 Minuten für Schüler des Primarbereichs und<br />

□ 90 Minuten für die übrigen Schüler.<br />

Die Zeiten beinhalten Fußwege von/ zur Wohnung, von/ zur Schule, Wartezeiten und<br />

Busfahrzeiten.<br />

Grundsätzlich sollten die Verbindungen für die Primarschüler umsteigefrei sein.<br />

4.2.2 Grundversorgung<br />

Eine Grundversorgung der Orte ist gewährleistet, wenn die in Kapitel 3.2.2.2 beschriebenen Standards<br />

eingehalten werden. Sie sind auch Grundlage für die Bewertung der Verkehrsrelationen im<br />

Kapitel 3.2. Es sollte folgende Mindestzahl von Fahrten pro Tag in jede Richtung angestrebt werden:<br />

Einwohner je Ort Fahrtenpaare pro Tag<br />

3.000 – 6.000 6 – 12<br />

1.000 – 3.000 3 – 6<br />

200 – 1.000 3<br />

Quelle: Empfehlungen für einen Bedienungsstandard im ÖPNV, VDV 1981 und 2001<br />

Tabelle 4.2-1: Anzustrebene Mindestanzahl für Fahrtenpaare pro Tag<br />

Als Ziele werden definiert:<br />

� Erreichen der oben genannten Mindestfahrtenanzahl auf den Verbindungen zwischen<br />

□ Orten und dem nächstgelegenen Grund- bzw. Mittelzentrum,<br />

□ Grundzentrum und benachbartem Mittelzentrum,<br />

□ Orte mit grundzentraler Bedeutung und benachbartem Mittelzentrum,<br />

□ Mittelzentrum und benachbarte Mittelzentren,<br />

□ Grund- bzw. Mittelzentrum und relevantem Oberzentrum sowie<br />

□ Orten mit grundzentraler Bedeutung und relevantem Oberzentrum.<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


72 Ziele und Maßnahmen VNO<br />

� Verbindungen zwischen den Orten und den Grund- bzw. Mittelzentren sollten möglichst<br />

umsteigefrei sein. Auf langen Strecken z. B. in die entfernteren Mittel- oder Oberzentren können<br />

auch Umsteigeverbindungen angeboten werden. Die Anbindung an Bahnhöfe ist anzustreben.<br />

� Die Reisezeit sollte möglichst nicht länger als das 1,7-fache der durchschnittlichen MIV-<br />

Fahrtzeit dauern.<br />

4.2.3 Berufsverkehr<br />

Auf Verkehrsbeziehungen mit größerem Pendleraufkommen sollte ein über die Grundversorgung<br />

hinaus gehendes Angebot vorgehalten werden. Da Berufspendler im Allgemeinen eine Wahlfreiheit<br />

zwischen dem MIV und dem ÖPNV haben, sollte auf folgendes geachtet werden<br />

� zeitliche Flexibilität für Pendler (morgens und nachmittags jeweils in Lastrichtung mehrere<br />

Fahrtmöglichkeiten),<br />

� ganzjähriges Angebot und<br />

� kurze Reisezeiten, dazu gehören ggf. gute Übergangszeiten (5 bis 10 Minuten) zwischen Bus<br />

und Bahn.<br />

4.2.4 Freizeitverkehr<br />

Die Abwicklung des Freizeitverkehrs ist in der Regel in einer individualisierten Gesellschaft für den<br />

ÖPNV eine sehr schwierige Aufgabe. Es ist unmöglich, alle Verkehrsbeziehungen mit dem ÖPNV<br />

zu befriedigen, zumal sich die Nachfrage sehr schnell ändern kann. Gleichwohl finden spezielle<br />

Angebote wie z.B. die Entdeckerbuslinien ihre Nachfrage. Darüber hinaus sollte zumindest auf den<br />

Hauptrelationen ein bedarfsorientiertes Grundangebot am Abend und am Wochenende vorgehalten<br />

werden.<br />

4.3 Maßnahmenübersicht<br />

In diesem Kapitel werden Handlungsfelder dargestellt, mit denen der ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> so<br />

verbessert werden könnte, dass die Angebote der Kategorie C gemäß Kapitel 3.2 in die Kategorie B<br />

überführt werden. Damit würde dann das Maß für die Grundversorgung auf allen Relationen erreicht<br />

werden.<br />

Im nachfolgenden Ziel- und Maßnahmenkatalog werden darüber hinaus die Bereiche und die Maßnahmen<br />

benannt, in denen nach Auffassung des <strong>Landkreis</strong>es Verbesserungen notwendig sind.<br />

Des Weiteren setzt sich der <strong>Landkreis</strong> das Ziel, die Förderung in den Bereichen ÖPNV-Angebot,<br />

Fahrgastinformation, Haltestellenmaßnahmen und sonstige ÖPNV-Maßnahmen sowie das Tarifangebot<br />

weiter auszugestalten und deren Finanzierung, sofern möglich, sicherzustellen.<br />

Sämtliche Maßnahmen stehen unter Finanzierungsvorbehalt und bemessen sich nach Maßgabe<br />

der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Finanzierung ist nach Zuständigkeit von Aufgabenträger,<br />

Verkehrsunternehmen oder Dritten zu tragen. Der <strong>Landkreis</strong> finanziert den erforderlichen<br />

Schülerverkehr. Er strebt darüber hinaus an, die Grundversorgung sicherzustellen.<br />

Darüber hinaus gehende Maßnahmen sind grundsätzlich von Dritten zu tragen.<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 73<br />

4.3.1 Bedienungsebene I<br />

Maßnahme 1.1:<br />

Verbindungen Orte – GZ bzw. MZ werden so verbessert, dass bei Bedienungs- und Verbindungsqualität<br />

zumindest die Kategorie B angestrebt wird.<br />

Erläuterung<br />

In der Bedienungsebene I werden die Verbindungen zwischen den Orten und den jeweiligen<br />

Grund- bzw. Mittelzentren betrachtet, die in dem Kapitel 3.2.4.1 eine Bewertung der Kategorie C<br />

erhalten haben.<br />

Einige Verbindungen können durch die Integration des bisher Freigestellten Schülerverkehrs in<br />

Linienfahrten deutlich verbessert werden.<br />

Einige Verbindungen der Kategorie C haben durch den Schülerverkehr bereits eine Anzahl von<br />

Rückfahrten, die mindestens der Kategorie B entsprechen. Es mangelt jedoch an einer ausreichenden<br />

Fahrtenanzahl zum Grundzentrum hin. Zu prüfen ist, ob beispielsweise vorhandene<br />

Leerfahrten zu Nutzfahrten umgewandelt werden können. Ggf. müssen einzelne Fahrten im Rahmen<br />

der finanziellen Möglichkeit zusätzlich eingerichtet werden. Die Einrichtung von Bürgerbuslinien<br />

ist dabei eine Möglichkeit. Außerhalb der Schulzeiten kann auch ein bedarfsorientiertes Angebot<br />

wie Anruf-Sammel-Taxi (AST) oder Rufbus für eine Bedienungsqualität der Kategorie B<br />

sorgen.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> geht davon aus, dass durch den Kauf von Schülersammelzeitkarten durch den<br />

<strong>Landkreis</strong> und Fahrkarteneinnahmen von Dritten die umgewandelten FVO-Verkehre im Regelfall<br />

eigenwirtschaftlich betrieben werden können.<br />

Bei der Umwandlung von Leerfahrten in Nutzfahrten entsteht kein Mehraufwand und es fallen daher<br />

entsprechend auch keine Kosten für eine Maßnahmenumsetzung an.<br />

Umsetzung<br />

hohe Priorität<br />

X mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte<br />

Verkehrsunternehmen, Gemeinden, <strong>Landkreis</strong>, VNO<br />

Federführung<br />

Verkehrsunternehmen, VNO<br />

In folgenden Gemeinden besteht Verbesserungsbedarf vom Grundzentrum zu den Orten:<br />

� Stadt <strong>Uelzen</strong><br />

keine Verbindungen der Kategorie C<br />

� Gemeinde Bienenbüttel<br />

Hohenbostel und Rieste an Schul- und Ferientagen,<br />

Edendorf, Hohnstorf, Steddorf und Wichmannsburg an Ferientagen<br />

� Samtgemeinde Bad Bevensen<br />

Höver an Ferientagen,<br />

Barum und Weste haben eine zu lange Fahrzeit zum Grundzentrum<br />

� Samtgemeinde Bad Bodenteich<br />

Soltendieck an Schul- und Ferientagen,<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


74 Ziele und Maßnahmen VNO<br />

Schafwedel an Ferientagen,<br />

Lüder, Langenbrügge und Soltendieck haben eine zu lange Fahrzeit zum Grundzentrum<br />

� Samtgemeinde Altes Amt Ebstorf<br />

Linden und Natendorf an Schul- und Ferientagen,<br />

Altenebstorf und Linden haben eine zu lange Fahrzeit zum Grundzentrum<br />

� Samtgemeinde Rosche<br />

Stöcken an Ferientagen,<br />

Oetzen, Stöcken, Suhlendorf und Wellendorf haben eine zu lange Fahrzeit zum Grundzentrum<br />

� Samtgemeinde Suderburg<br />

Dreilingen und Eimke an Ferientagen,<br />

Bohlsen, Gerdau, Gr. Süstedt und Räber haben eine zu lange Fahrzeit zum Grundzentrum<br />

� Samtgemeinde Wrestedt<br />

Nettelkampund Stadensen an Ferientagen,<br />

Lehmke und Ostedt haben eine zu lange Fahrzeit zum Grundzentrum<br />

4.3.2 Bedienungsebene II<br />

Maßnahme 2.1:<br />

Verbindungen GZ – MZ, sowie MZ – MZ werden zumindest so verbessert, dass eine Bedienungs-<br />

und Verbindungsqualität der Kategorie B erreicht wird.<br />

Erläuterung<br />

In der Bedienungsebene II werden die Verbindungen zwischen Grundzentren und dem relevantem<br />

Mittelzentrum betrachtet. Auch die Handlungsbereiche für die Verbindungen zwischen den<br />

Mittelzentren untereinander werden dargestellt. Die Bewertungen finden sich im Kapitel 3.2.4.2.<br />

Umsetzung<br />

hohe Priorität<br />

mittlere Priorität<br />

X geringere Priorität<br />

Beteiligte<br />

Verkehrsunternehmen, Gemeinden, <strong>Landkreis</strong>, Nachbarlandkreis, VNO<br />

Federführung<br />

Verkehrsunternehmen, VNO<br />

Auf den folgenden Relationen ist die Reisezeit zu lang:<br />

� <strong>Uelzen</strong> – Himbergen,<br />

� <strong>Uelzen</strong> – Lüchow,<br />

� Rosche – Lüchow.<br />

Die beiden Verbindungen nach Lüchow können nicht allein vom <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> verbessert werden,<br />

es sind Absprachen mit dem benachbarten Aufgabenträger erforderlich.<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 75<br />

4.3.3 Bedienungsebene III<br />

Maßnahme 3.1:<br />

Verbindungen GZ – OZ, Orte mit grundzentraler Funktion – OZ sowie MZ – OZ werden zumindest<br />

so verbessert, dass eine Bedienungs- und Verbindungsqualität der Kategorie B<br />

erreicht wird.<br />

Erläuterung<br />

Das Fahrtenangebot ist aus allen Grundzentren und Orten mit grundzentraler Funktion in die<br />

Oberzentren mindestens mit der Kategorie B bewertet worden. Lediglich die Verbindungsqualität<br />

III hat gegenwärtig auf mehreren Relationen die Kategorie C.<br />

Eine Reihe von Relationen lassen sich kostenneutral durch einzelne Maßnahmen verbessern, in<br />

dem z. B. bessere Anschlüsse zur Bahn hergestellt werden.<br />

Umsetzung<br />

hohe Priorität<br />

X mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte<br />

Verkehrsunternehmen, Gemeinden, <strong>Landkreis</strong>, teilweise Nachbarlandkreise, VNO<br />

Federführung<br />

Verkehrsunternehmen, VNO<br />

Daraus ergeben sich folgende Handlungsfelder, um die sehr langen Reisezeiten zu verkürzen:<br />

� GZ Ebstorf – Lüneburg,<br />

� GZ Rosche – Wolfsburg,<br />

� GZ Wrestedt – Wolfsburg,<br />

� Suhlendorf – Wolfsburg,<br />

� Wriedel – Lüneburg,<br />

� Wriedel – Hamburg,<br />

� Wriedel – Celle,<br />

� Wriedel – Hannover und<br />

� Wriedel – Wolfsburg.<br />

Die genannten Verbindungen der Kategorie C in die Oberzentren verfügen über relativ geringe<br />

Pendlerpotenziale. Gegebenenfalls können bessere Anschlüsse zwischen Bus (bzw. Bahn) und<br />

Bahn die Reisezeiten verkürzen. Dabei sind aber die Relationen zu berücksichtigen, die zurzeit eine<br />

bessere Bewertung erhalten haben. Sie sollen sich nicht verschlechtern.<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


76 Ziele und Maßnahmen VNO<br />

4.3.4 Fahrgastinformation<br />

Die in den letzten Jahren erfolgten Verbesserungen im Marketingsektor sollen weiter fortgesetzt<br />

werden. Ziel des Aufgabenträgers ist es, die Verkehrsunternehmen in ihren Anstrengungen zur<br />

Verbesserung im Bereich der Fahrgastinformationen zu unterstützen. Die Kundeninformation soll<br />

weiter vereinheitlicht und vereinfacht gestaltet werden.<br />

Maßnahme 4.1:<br />

RBB-Fahrplan-Heft erweitern und Fahrplanauskunft ergänzen<br />

Erläuterung<br />

Für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> gibt die RBB ein Fahrplan-Heft heraus. Im Kapitel 3.3.2.1 ist aufgelistet,<br />

was im Fahrplan-Heft noch weiter verbessert werden kann. Die Erweiterung des Fahrplan-Hefts<br />

um die Bahn-Fahrpläne, Stadt-Liniennetz und Tarif-Informationen ist anzustreben.<br />

Trotz wachsender Bedeutung elektronischer Medien soll ein solcher Gesamtfahrplan in Papierform<br />

auch künftig veröffentlicht werden.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> unterstützt die landesweite elektronische Fahrplanauskunft „Connect“ der Länder<br />

Niedersachsen und Bremen, die von Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen (z. B. VNN)<br />

entwickelt, betrieben und finanziert wird. Die ständige Anpassung, Aktualisierung und Optimierung<br />

des Systems u. a. durch die Eingliederung weiterer Verkehrsräume (z. B. HVV) ist wesentliche<br />

Voraussetzung für einen dauerhaften Einsatz dieser Informationsmöglichkeit.<br />

Fahrgäste, die über keinen Internetanschluss verfügen, benutzen vielfach das Telefon, um sich<br />

über öffentliche Verkehrsmittel zu informieren. Derzeit betreiben alle Verkehrsunternehmen jeweils<br />

eine eigene telefonische Auskunft. Diese verschiedenen Auskunftssysteme haben verschiedene<br />

Betriebszeiten und stellen vielfach nur Informationen über das eigene Unternehmen zur Verfügung,<br />

so dass ein Fahrgast für eine Fahrt mit Umsteigenotwendigkeit auch mehrmals telefonieren<br />

muss.<br />

Umsetzung<br />

X hohe Priorität<br />

mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte<br />

Verkehrsunternehmen, <strong>Landkreis</strong>, VNN, VNO<br />

Federführung<br />

Verkehrsunternehmen, VNN<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 77<br />

4.3.5 Haltestellen<br />

Maßnahme 5.1:<br />

Behindertengerechte Umgestaltung von Haltestellen /<br />

Fahrgastinformation an Haltestellen<br />

Erläuterung<br />

Um eine möglichst weit reichende Barrierefreiheit des ÖPNV im Sinne des BGG zu erreichen, ist<br />

die Fortsetzung der Umgestaltung von Haltestellen nach dem VNO-/ VNN-Haltestellenkonzept<br />

notwendig. Im Zuge solcher Maßnahmen ist außerdem auf eine Verbesserung der Fahrgastinformation<br />

an den Haltestellen nach VNO/VNN -Konzept (siehe Anlage 3-8) hinzuwirken.<br />

Umsetzung<br />

hohe Priorität<br />

X mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte<br />

Straßenbaulastträger (überwiegend Gemeinden), <strong>Landkreis</strong>, Verkehrsunternehmen, Organisationen<br />

für Menschen mit Behinderungen<br />

Federführung<br />

Straßenbaulastträger, Gemeinden<br />

Maßnahme 5.2:<br />

Erstellung eines Haltestellen-Katasters<br />

Erläuterung<br />

Um über den Ausstattungsstand, allgemeinen Zustand und über die Frage nach der Barrierefreiheit<br />

von Haltestellen informiert zu sein, hält es der <strong>Landkreis</strong> für notwendig, in langfristiger<br />

Perspektive ein Haltestellen-Kataster zu erstellen.<br />

Umsetzung<br />

hohe Priorität<br />

mittlere Priorität<br />

X geringere Priorität<br />

Beteiligte<br />

<strong>Landkreis</strong>, Straßenbaulastträger (überwiegend Gemeinden), Verkehrsunternehmen, VNO, Organisationen<br />

für Menschen mit Behinderungen<br />

Federführung<br />

<strong>Landkreis</strong><br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


78 Ziele und Maßnahmen VNO<br />

Maßnahme 5.3:<br />

Einrichten von zentrumsnahen Haltestellen bei schulbezogenem Linienverkehr<br />

Erläuterung<br />

Schulbezogene Linienverkehre sind intensiv auf die Hauptnutzergruppe ausgerichtet. Nachteilig<br />

für übrige Nutzer ist die oft nicht vorhandene Haltestelle im Bereich des Zentrums (statt dessen<br />

eine Haltestelle an der Schule). Insbesondere in Bereichen, wo am Ortsrand ein Schulzentrum<br />

besteht, ist die fehlende Haltestelle im Ortszentrum für andere Personengruppen ein Mangel. Die<br />

Einrichtung einer zentrumsnahen Haltestelle ist für jede Linie näher zu prüfen. Hierbei ist zu beachten,<br />

dass es durch die Einrichtung einer weiteren Haltestelle zur Verlängerung des Linienweges<br />

und damit zu einer Fahrzeitverlängerung kommen kann. Diese Fahrzeitverlängerungen können<br />

unter Umständen betrieblich ein Problem darstellen, da bei einigen Fahrzeugumläufen hierfür<br />

keine zeitlichen Reserven vorhanden sind. Ebenfalls kann diese Maßnahme zu einer zeitlichen<br />

Verlängerung der Schülerbeförderungszeit führen, hier ist eine Abwägung im Einzelfall erforderlich.<br />

Umsetzung<br />

hohe Priorität<br />

X mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte<br />

Verkehrsunternehmen, Gemeinden, <strong>Landkreis</strong>, LNVG, HVV, VNO<br />

Federführung<br />

<strong>Landkreis</strong>, VNO<br />

Maßnahme: 5.4<br />

Ausstieg zwischen Haltestellen<br />

Erläuterung<br />

In den vergangen Jahren hat es sich insbesondere in ländlichen Regionen bewährt, unter bestimmten<br />

Bedingungen (Sicherheit, Pünktlichkeit) den Ausstieg auch zwischen den Haltestellen<br />

zuzulassen. Besonders außerhalb von Städten kann dies wegen der größeren Haltestellenabstände<br />

zu kürzeren Fußwegen zwischen Haltestelle und Haustür führen und somit die Erschließungsqualität<br />

verbessern. Dieses nach der BOKraft bereits heute mögliche Verfahren soll vereinheitlicht<br />

und entsprechend vermarktet werden. Vorbild kann dabei das von der VNN vereinheitliche<br />

Verfahren sein, welches den Ausstieg während des ganzen Tages (mit Ausnahme der Schülerbeförderungszeiten)<br />

gestattet. Ausgenommen von der Regelung sind die Stadtverkehre und<br />

Schnellbuslinien.<br />

Umsetzung<br />

hohe Priorität<br />

mittlere Priorität<br />

X geringere Priorität<br />

Beteiligte<br />

Verkehrsunternehmen, VNN, VNO<br />

Federführung<br />

VNN<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 79<br />

4.3.6 Fahrzeuge<br />

Maßnahme: 6.1<br />

Erhöhung des Anteils von Niederflurfahrzeugen oder Low Entry-Bussen<br />

Erläuterung<br />

Das allgemeine Erscheinungsbild und Image des ÖPNV wird entscheidend durch den Standard<br />

der eingesetzten Fahrzeuge geprägt. Die vorhandene Qualität der Fahrzeuge soll gesichert und<br />

ggf. verbessert werden. Die Fahrzeuge müssen generell einem zeitgemäßen Technik- und Ausstattungsstandard<br />

entsprechen und die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Ein sehr großer Teil<br />

aller Fahrgäste sind Schülerinnen und Schüler. Entsprechend sollen die Fahrzeuge den Ansprüchen<br />

der Hauptnutzergruppe gerecht werden. Das Platzangebot soll der Nachfrage entsprechend<br />

und unter Beachtung der StVZO bemessen sein. Die Fahrzeuge sollen einen möglichst hohen<br />

Sitzplatzanteil aufweisen.<br />

Um eine möglichst weit reichende Barrierefreiheit des ÖPNV im Sinne des BGG zu erreichen, ist –<br />

neben Haltestellenmaßnahmen – der verstärkte Einsatz von Niederflurfahrzeugen notwendig. Allerdings<br />

befinden sich die Verkehrsunternehmen damit in einem Spannungsverhältnis: Um insbesondere<br />

in der Schülerbeförderung ausreichende Kapazitäten vorzuhalten, werden überwiegend<br />

Hochflurfahrzeuge mit einem im Vergleich zu Niederflurfahrzeugen höherem Sitzplatzanteil im<br />

<strong>Landkreis</strong> eingesetzt. Außerdem sind Beschaffung und Unterhalt von Niederflurfahrzeugen teurer<br />

als von Hochflurfahrzeugen.<br />

Ein Kompromiss können Fahrzeuge mit niedrigen Einstiegsbereichen („Low Entry-Bus“) sein. Sie<br />

sind nur zwischen der Fahrertür und der Mitteltür niederflurig und damit barrierefrei. Sie bieten im<br />

vorderen Fahrzeugteil genug Platz, um mobilitätseingeschränkte Fahrgäste zu befördern. Diese<br />

Fahrzeuge sind für die Verkehrsunternehmen sowohl in der Beschaffung als auch im Unterhalt<br />

günstiger als reine Niederflurfahrzeuge.<br />

Aus Sicht des <strong>Landkreis</strong>es ist es wünschenswert, wenn die zuständigen Verkehrsunternehmen im<br />

Sinne einer weitergehenden Barrierefreiheit im ÖPNV des <strong>Landkreis</strong>es stärker als bisher Niederflurfahrzeuge<br />

oder Low Entry-Busse einsetzen.<br />

Umsetzung<br />

hohe Priorität<br />

X mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte<br />

Verkehrsunternehmen, <strong>Landkreis</strong><br />

Federführung<br />

Verkehrsunternehmen<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


80 Ziele und Maßnahmen VNO<br />

4.3.7 Fahrweg<br />

Maßnahme: 7.1<br />

Berücksichtigung des ÖPNV u.a. bei der Infrastrukturplanung und Siedlungsentwicklung<br />

Erläuterung<br />

Ziel ist die Verbesserung des Betriebsablaufs durch eine weiterhin rechtzeitige Berücksichtigung<br />

der Belange des ÖPNV bei Planungen für die Infrastruktur und ggf. bei Siedlungsentwicklungen.<br />

In der Vergangenheit ist dies von Straßenbaulastträgern so praktiziert worden. Dies sollte beibehalten<br />

werden.<br />

Zur Verbesserung der Situation auf dem Straßennetz bzw. zur Beseitigung von Konfliktstellen soll<br />

jeder Einzelfall näher in enger Abstimmung mit den Straßenbaulastträgern untersucht werden.<br />

Um im Winter die Pünktlichkeit zu verbessern, sollten Straßen, auf denen ÖPNV durchgeführt<br />

wird, die höchste Priorität der Streudienste erhalten.<br />

Es sollte angestrebt werden, bei wesentlichen Änderungen der Infrastruktur auf bestehenden<br />

Fahrwegen des ÖPNV dessen Belange zu berücksichtigen. Verkehrsordnende Maßnahmen (z.B.<br />

Tempo-30-Zonen) sind ÖPNV-verträglich zu gestalten.<br />

Entsprechend der Zielsetzung des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes soll im Nahverkehrsplan<br />

dargestellt werden, wie die Barrierefreiheit im ÖPNV erreicht werden kann. Im Behinderten-<br />

Gleichstellungsgesetz werden konkrete Maßnahmen zur Realisierung der Barrierefreiheit nicht<br />

genannt. Eine denkbare Möglichkeit kann in einem verstärkten Einsatz von Niederflurfahrzeugen<br />

gesehen werden. In diesem Zusammenhang ist allerdings zu berücksichtigen, dass aufgrund des<br />

geringen Abstandes zwischen Fahrzeugboden und Straße höhere Ansprüche an die Beschaffenheit<br />

der Fahrwege (problematisch sind hier z.B. Bodenunebenheiten aufgrund von Straßenmängeln,<br />

Neigungswechsel der Straße, Mitbenutzungsnotwendigkeit von Gehwegen) sowie an die<br />

Ausgestaltung der Haltestellen bestehen.<br />

Der Aufgabenträger des ÖPNV wird in enger Zusammenarbeit mit dem jeweiligen zuständigen<br />

Straßenbaulastträger Möglichkeiten untersuchen, die eine Verbesserung der Situation herbeiführen.<br />

Grundsätzlich sind hierbei folgende Möglichkeiten vorhanden:<br />

� Verkehrslenkende Maßnahmen (z. B. Linksabbiegeverbot)<br />

� Zügige Behebung von Straßenschäden<br />

Umsetzung<br />

hohe Priorität<br />

X mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte<br />

Verkehrsunternehmen, Straßenbaulastträger bzw. Grundstückseigentümer (sofern es sich beispielsweise<br />

um Wendeanlagen handelt), Gemeinden, <strong>Landkreis</strong><br />

Federführung<br />

Straßenbaulastträger<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 81<br />

4.3.8 Bildung von Teilnetzen<br />

Maßnahme: 8.1<br />

Bildung von Teilnetzen<br />

Erläuterung<br />

Eine Zusammenfassung von Linien des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs<br />

gemäß § 9 PBefG zu Linienbündeln ist Voraussetzung für die Integration der Verkehrsbedienung<br />

und eine wirtschaftliche Verkehrsgestaltung. Die mit der Linienbündelung nach § 8 PBefG verbundene<br />

Zielsetzung ist die Integration der Nahverkehrsbedienung, die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit<br />

der Verkehrsgestaltung sowie die Sicherstellung der im öffentlichen Interesse erforderlichen<br />

Verkehrsbedienung. Die Aufteilung in Einzellinien könnte dazu führen, dass sich Verkehrsunternehmen<br />

auf ertragsstarke Linien konzentrieren. Die Aufgabenträger hätten damit defizitäre<br />

Verkehrsleistungen voll zu tragen, ohne dass es zu einem Ausgleich mit den auf den eigenwirtschaftlichen<br />

Linien erzielten Gewinnen käme. Um eine solche „Rosinenpickerei“ zu verhindern,<br />

sind die Linien in Teilnetzen so zusammengefasst worden, dass sich die unterschiedlichen wirtschaftlichen<br />

Risiken möglichst ausgleichen.<br />

Für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> bietet es sich an, 4 Teilnetze zu bilden, um auch kleineren Anbietern<br />

eine Beteiligung an künftigen Wettbewerbsverfahren zu ermöglichen. Es wird angestrebt, dass<br />

Laufzeiten aller Teilnetzgenehmigungen auf denselben Zeitpunkt harmonisiert werden, also entweder<br />

auf den 30.09.2016 oder den 30.11.2018.<br />

Umsetzung<br />

hohe Priorität<br />

X mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte<br />

Verkehrsunternehmen, <strong>Landkreis</strong>, VNO<br />

Federführung<br />

<strong>Landkreis</strong>, VNO<br />

Als erster Schritt ist eine Harmonisierung der Genehmigungslaufzeiten innerhalb der Teilnetze anzustreben.<br />

Bis auf wenige Linien (1973, 1974, 1976, 5501, 5502, 5503, 5504 und 5505) ist dies<br />

bereits erreicht.<br />

Folgende 4 Teilnetze sind denkbar:<br />

Teilnetz Stadtverkehr <strong>Uelzen</strong>, Laufzeit bis 30.09.2010<br />

Linien-Nr. Linienverlauf Linienkategorie<br />

1 Rathaus – Oldenstadt – Rathaus Lokaler Linienverkehr<br />

2 Rathaus – Stern – Klinikum – Zehn Eichen – Rathaus Lokaler Linienverkehr<br />

3 Rathaus – Königsberg – Eschenkamp – Rathaus Lokaler Linienverkehr<br />

4 Rathaus – Westerweyhe – Veerßen – Rathaus Lokaler Linienverkehr<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


82 Ziele und Maßnahmen VNO<br />

Teilnetz <strong>Nord</strong> (Bevensen / Bienenbüttel), Laufzeit bis 31.07.2018<br />

Linien-Nr. Linienverlauf Linienkategorie<br />

605 <strong>Uelzen</strong> – Bad Bevensen – Bienenbüttel – Grünhagen Erschließungslinie<br />

1942 Bad Bevensen – Bavendorf – Bad Bevensen Erschließungslinie<br />

1962 <strong>Uelzen</strong> – Barum – Natendorf – Bad Bevensen Erschließungslinie<br />

1975 Bad Bevensen – Himbergen – Bad Bevensen Erschließungslinie<br />

5501 Schülerverkehr Bad Bevensen Schülerverkehr<br />

5502 Schülerverkehr Bad Bevensen Ost Schülerverkehr<br />

5503 Schülerverkehr Bienenbüttel Schülerverkehr<br />

5504 Schülerverkehr Himbergen Schülerverkehr<br />

5505 Schülerverkehr Bad Bevensen Süd Schülerverkehr<br />

Teilnetz Südwest (Ebstorf / Suderburg), Laufzeit bis 30.11.2018<br />

Linien-Nr. Linienverlauf Linienkategorie<br />

1958 <strong>Uelzen</strong> – Gerdau – Eimke – Dreilingen Erschließungslinie<br />

1959 Bad Bevensen – Ebstorf – Bornsen Erschließungslinie<br />

1960 Suderburg – Gerdau – Eimke – Suderburg Erschließungslinie<br />

1970 Ebstorf – Linden – Gerdau Erschließungslinie<br />

1973 <strong>Uelzen</strong> – Westerweyhe – Ebstorf Regionale Hauptlinie<br />

1974 Ebstorf – Wriedel – Wettenbostel – Brambostel Erschließungslinie<br />

1976 <strong>Uelzen</strong> – Holdenstedt – Suderburg – Hösseringen Regionale Hauptlinie<br />

Teilnetz Südost (Rosche / Bodenteich / Wrestedt), Laufzeit bis 30.09.2016<br />

Linien-Nr. Linienverlauf Linienkategorie<br />

1936 <strong>Uelzen</strong> – Weste – Zernien – Dannenberg Erschließungslinie<br />

1948 <strong>Uelzen</strong> – Suhlendorf – Bergen – Clenze – Lüchow Regionale Hauptlinie<br />

1949 <strong>Uelzen</strong> – Rosche – Lüchow Erschließungslinie<br />

1955 <strong>Uelzen</strong> – Schwemlitz – Hohenzethen Erschließungslinie<br />

1956 <strong>Uelzen</strong> – Rosche – Suhlendorf – Teyendorf – <strong>Uelzen</strong> Erschließungslinie<br />

1957 <strong>Uelzen</strong> – Wrestedt – Stadensen – Nienwohlde Erschließungslinie<br />

1971 <strong>Uelzen</strong> – Bad Bodenteich – Langenbrügge – Wittingen Erschließungslinie<br />

1972 <strong>Uelzen</strong> – Wieren – Soltendieck Erschließungslinie<br />

Tabelle 4.3-1: Vorschlag für Teilnetze im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong><br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 83<br />

4.3.9 Maßnahmen im Schienenpersonenverkehr<br />

Maßnahme 9.1:<br />

Erhalt und ggf. Ausbau des Schienenpersonenverkehrs im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong><br />

Erläuterung<br />

Unbeschadet der fehlenden Verantwortung für den SPNV sieht es der <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> als ein<br />

wichtiges Ziel an, sich bei den zuständigen Stellen für Verbesserungen im Bereich des Schienenverkehrs<br />

einzusetzen, wie sie im RROP 2000 niedergelegt worden sind.<br />

Dazu gehören neben dem Erhalt und Ausbau der KBS 116 (<strong>Uelzen</strong> – Bremen, Ziel: Elektrifizierung<br />

und Höchstgeschwindigkeit 120 km/h) und 305 (<strong>Uelzen</strong> – Salzwedel, Ziel: zweigleisiger Ausbau)<br />

auch die Verbesserung des SPNV-Angebotes auf diesen Strecken wie zum Beispiel eine durchgängige<br />

Vertaktung (gilt besonders für KBS 305) mit guten Anschlüssen (gilt besonders für KBS<br />

116) zu den Zügen auf der KBS 110 Richtung Hamburg und Hannover.<br />

Auf der KBS 110 (Hamburg – <strong>Uelzen</strong> – Hannover) legt der <strong>Landkreis</strong> besonderen Wert auf den<br />

Erhalt vertakteter schneller Verbindungen von/ nach Hannover und Hamburg auch mit Fernverkehrszügen<br />

unter Beibehaltung bzw. Ausbaus des vorhandenen SPNV. Der <strong>Landkreis</strong> befürwortet<br />

die Errichtung eines durchgängigen 3. Gleises von Hamburg nach Hannover.<br />

Da der ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> besonders im Berufsverkehr in die Oberzentren fast ausschließlich<br />

mit der Bahn abgewickelt wird, soll darauf geachtet werden, dass auch die entsprechenden<br />

Fahrplanangebote gewährleistet sind. Dies gilt besonders für die morgendlichen Zeitlagen<br />

auf den Relationen mit größerem Pendleraufkommen.<br />

Umsetzung<br />

X hohe Priorität<br />

mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte<br />

LNVG, DB AG<br />

Federführung<br />

LNVG für Gestaltung des SPNV-Angebots, BMVBS für Ausbaumaßnahmen der Infrastrukturanlagen<br />

der Deutschen Bahn<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


84 Ziele und Maßnahmen VNO<br />

Maßnahme 9.2:<br />

Einführung einer RegioStadtBahn (RSB) auf der KBS 115 (<strong>Uelzen</strong> – Braunschweig)<br />

Erläuterung<br />

Unbeschadet der fehlenden Verantwortung für den SPNV sieht es der <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> als ein<br />

wichtiges Ziel an, sich bei den zuständigen Stellen für Verbesserungen im Bereich des Schienenverkehrs<br />

einzusetzen, wie sie im RROP 2000 niedergelegt worden sind.<br />

Der Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) verfolgt seit einiger Zeit das Projekt, auf um<br />

Braunschweig liegenden Eisenbahnstrecken ein Netz von RegioStadtBahnen (RSB) einzurichten.<br />

Innerhalb der Stadt Braunschweig fährt die RSB auf dem Netz der städtischen Straßenbahn, während<br />

in der Region die Strecken der DB AG benutzt werden. Es ist vorgesehen auch die RB-Züge<br />

auf der KBS 115 (<strong>Uelzen</strong> – Braunschweig) durch RSB-Züge zu ersetzen. Dazu müssen im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Uelzen</strong> Anpassungen an der Schienenstrecke und den Bahnhöfen vorgenommen werden.<br />

Gemäß einer Vereinbarung zwischen der LNVG, dem ZGB und den anliegenden Kommunen müssen<br />

die kommunalen Kassen einen geringen Teil zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme beitragen.<br />

Die gilt nur für Maßnahmen, die nicht vom Bund oder Land gefördert werden können.<br />

An darüber hinausgehende Maßnahmen, wie z. B. Verbesserungen im Haltestellenumfeld beteiligt<br />

sich der <strong>Landkreis</strong> vorbehaltlich entsprechenden politischen Beschlüssen nur, wenn sie unmittelbar<br />

der Verbesserung des ÖPNV dienen.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> erwartet nach einer Realisierung der RSB, dass sich die Fahrzeiten nach<br />

Gifhorn und Braunschweig verkürzen. Auch soll das Angebot so gestaltet werden, dass Berufspendler<br />

zumindest im <strong>Landkreis</strong> Gifhorn ihre Ziele deutlich vor 8:00 Uhr erreichen können. Ein weiteres<br />

Ziel ist eine bessere Verteilung der Züge zwischen <strong>Uelzen</strong> und Wieren (KBS 115 und 305).<br />

Ergänzende Anmerkung:<br />

Eine Realisierung einer RSB wird aktuell nicht mehr verfolgt. Die Ziele für die KBS 115 (kürzere<br />

Fahrzeiten, günstigere Verteilung der Züge) werden aber weiterhin angestrebt.<br />

Umsetzung<br />

hohe Priorität<br />

X mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte<br />

ZGB, LNVG, DB AG, <strong>Landkreis</strong>, Gemeinden<br />

Federführung<br />

ZGB<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 85<br />

4.3.10 Erhalt und Ausbau der Stadtverkehre <strong>Uelzen</strong> und Bad Bevensen<br />

Maßnahme 10.1:<br />

Erhalt und Verbesserung des Stadtverkehrs <strong>Uelzen</strong><br />

Erläuterung<br />

Der Stadtverkehr <strong>Uelzen</strong> umfasst gegenwärtig 4 Linien von mycity und die einbrechenden RBB-<br />

Linien. Die Linien 1 bis 3 fahren gegenwärtig im 30-Minuten-Takt, während die Linien 4, 1973 und<br />

1976 im 1-Stunden-Takt verkehren. Die übrigen Linien verbinden die <strong>Uelzen</strong>er Ortsteile seltener<br />

mit dem Zentrum. Trotzdem fallen alle Verbindungen zwischen den Orten und dem Stadtzentrum in<br />

die Kategorien A und B (vgl. Kapitel 3.2.4.1). Gleichwohl sind Defizite festzustellen.<br />

� Der <strong>Uelzen</strong>er Hafen ist gegenwärtig mit ÖPNV nicht erreichbar.<br />

Für die Beschäftigten im <strong>Uelzen</strong>er Hafengebiet sollten bedarfsorientierte Angebote geschaffen<br />

werden.<br />

� Die Stadtbuslinien 1, 3 und 4 erreichen nicht regelmäßig den Bahnhof.<br />

Morgens wird den Pendlern, die mit den Zügen nach Hannover oder Hamburg fahren wollen,<br />

eine Anfahrt angeboten. Am Nachmittag müssen sie zunächst mit der Linie 2 zur zentralen Haltestelle<br />

(Rendezvouspunkt) am Rathaus und dann dort in ihre Linien umsteigen.<br />

� Die Bedienungszeiten des Stadtverkehrs sind für Pendler relativ kurz. Mit den Linien des Stadtverkehrs<br />

<strong>Uelzen</strong> erreichen Berufstätige Hamburg frühestens um 7:30 Uhr, Hannover erst um<br />

8:00 Uhr. Um 16:58 Uhr müssen sie Hannover (Hamburg um 17:28 Uhr) spätestens wieder verlassen<br />

um mit dem Stadtverkehr nach Hause zu kommen.<br />

Mit dem Ausbau des Stadtverkehrs und guten Anschlüssen von/ zur Bahn können mehr Berufspendler<br />

mit dem ÖV ihre Arbeitsstätten erreichen. Der Ausbau von weiteren P+R-Plätzen am <strong>Uelzen</strong>er<br />

Bahnhof kann damit entbehrlich werden.<br />

Umsetzung<br />

hohe Priorität<br />

X mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte<br />

Verkehrsunternehmen, <strong>Landkreis</strong>, Stadt <strong>Uelzen</strong>, VNO<br />

Federführung<br />

<strong>Landkreis</strong>, Stadt <strong>Uelzen</strong><br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


86 Ziele und Maßnahmen VNO<br />

Maßnahme 10.2:<br />

Prüfung zur Einführung eines Stadtverkehrs Bad Bevensen<br />

Erläuterung<br />

Für die Stadt Bad Bevensen ist vor dem Hintergrund der Überalterung der Bevölkerung und der<br />

zahlreichen Kurgäste zu prüfen, ob ein den örtlichen Gegebenheiten angemessenes Stadtverkehrssystem<br />

entwickelt werden kann.<br />

Gegenwärtig fahren die Regionalbuslinien 605, 1942, 1962 und 1975 im Stadtgebiet Bad Bevensen.<br />

Im Südwesten der Kernstadt gibt es Wohngebiete (incl. Altenheim), die keine Bushaltestelle<br />

haben. Ob eine Überplanung der vorhandenen Buslinien eine bessere Bedingung ermöglicht oder<br />

zusätzliche Angebote (Stadtbus, Rufbus oder AST) eingerichtet werden müssen, muss eine detaillierte<br />

Untersuchung außerhalb des NVP ergeben. Bei dieser Prüfung muss auch geklärt werden,<br />

welche Zuganschlüsse am Bahnhof Priorität haben sollen. Zwar bedienen alle Linien den Bahnhof,<br />

aber nicht immer sind die Anschlüsse zu den Zügen optimal abgestimmt.<br />

Umsetzung<br />

hohe Priorität<br />

X mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte<br />

<strong>Landkreis</strong>, Stadt Bad Bevensen, VNO<br />

Federführung<br />

<strong>Landkreis</strong>, Stadt Bad Bevensen<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 87<br />

4.4 Bewertungskriterien bei Genehmigungsanträgen<br />

Nachfolgend werden Kriterien festgelegt, die für den <strong>Landkreis</strong> wichtig für eine Bewertung verschiedener<br />

Genehmigungsanträge sind. Die höchste Priorität hat dabei die Sicherstellung des<br />

Schülerverkehrs, anschließend folgen die Grundversorgung, die zeitliche Verteilung, der Berufsverkehr,<br />

das Grundliniennetz und der Freizeitverkehr.<br />

4.4.1 Schülerverkehr<br />

Die Bedienung der Schulen muss den Vorgaben der Satzung über die Schülerbeförderung im<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> genügen.<br />

Die erforderlichen Schulstunden, zu denen an- bzw. abgefahren werden soll, legt der <strong>Landkreis</strong><br />

fest.<br />

Grundschüler und Schüler von Förderschulen müssen möglichst umsteigefrei zwischen Schul- und<br />

Wohnort befördert werden.<br />

Die übrigen Schüler sollen möglichst umsteigefrei unterwegs sein.<br />

Möglichst kurze Fahrzeiten sind wünschenswert.<br />

Der Zeitraum zwischen Busankunft bzw. -abfahrt und der jeweiligen Schulstunde beträgt idealerweise<br />

10 bis 15 Minuten.<br />

4.4.2 Grundversorgung<br />

Für die Grundversorgung (Montag bis Freitag) ist der Mindeststandard erfüllt, wenn eine Bedienungs-<br />

und Verbindungsqualität der Kategorie B (siehe Kapitel 4.2.2) erreicht ist.<br />

Wünschenswert sind jedoch Verbindungen mit einer Bedienungs- bzw. Verbindungsqualität der<br />

Kategorie A.<br />

4.4.3 Zeitliche Verteilung<br />

Ein weiteres Kriterium ist die zeitliche Verteilung der Fahrten über den Tag (Montag bis Freitag).<br />

Angestrebt werden folgende Zeitfenster:<br />

Zeitliche Verteilung<br />

Relation<br />

Hinfahrten bis Rückfahrten ab<br />

Orte-GZ 9:00 12:00 15:00 10:00 13:00 17:00<br />

GZ-MZ 7:00 9:00 12:00 15:00 10:00 13:00 15:00 17:00<br />

MZ-MZ 7:00 9:00 12:00 15:00 18:00 10:00 13:00 15:00 17:00 19:00<br />

GZ-OZ 7:00 9:00 12:00 15:00 10:00 13:00 15:00 17:00<br />

MZ-OZ 7:00 9:00 12:00 15:00 18:00 10:00 13:00 15:00 17:00 19:00<br />

Tabelle 4.4-1: Angestrebte zeitliche Verteilung der Fahrten<br />

Wenn die zeitliche Verteilung des Fahrtenangebotes nicht auf allen Relationen erfüllt werden kann,<br />

so ist dem Angebot mit den meisten Verbindungen, die diese zeitlichen Vorgaben erfüllen, der Vorzug<br />

zu geben.<br />

4.4.4 Berufsverkehr<br />

Da größere Pendlerbeziehungen bedient werden sollen, ist das Grundliniennetz auch Rückgrat für<br />

den Berufsverkehr. Weitere Linien sind für den Berufsverkehr nur relevant, wenn sie ein Fahrtenangebot<br />

an allen Arbeitstagen haben.<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


88 Ziele und Maßnahmen VNO<br />

Die Anbindung der Gebiete mit einer größeren Anzahl von Arbeitsstätten (Innenstädte, Ortszentren,<br />

größere Gewerbegebiete) ist gewährleistet.<br />

Die Arbeitsstätten sind grundsätzlich morgens zwischen 6:00 Uhr und 9:00 Uhr erreichbar. Rückfahrtmöglichkeiten<br />

sind zwischen 15:00 Uhr und 19:00 Uhr wünschenswert und ggf. zur Mittagszeit<br />

für Teilzeitkräfte.<br />

In den genannten Hauptverkehrszeiten sollten mindestens einmal pro Stunde Verbindungen vorhanden<br />

sein.<br />

Bei Verkehrsbeziehungen, bei denen umgestiegen werden muss, sind gute Anschlüsse (Übergangszeit<br />

5 bis 10 Minuten zwischen Bus und Bahn, Übergangszeit bis 5 Minuten zwischen Bus<br />

und Bus) anzustreben.<br />

4.4.5 Freizeitverkehr<br />

Ganzjährige Fahrtenangebote, die nach 20:00 Uhr stattfinden und Wochenendverkehre (Sonnabend<br />

und Sonn- und Feiertag) auch über das Grundliniennetz hinaus, sind wünschenswert. Der<br />

Schwerpunkt wird jedoch auf Angebotsverbesserungen auf den Grundlinien gelegt.<br />

Darüber hinausgehende Verkehrsangebote wie touristische Saisonverkehre wie der Entdeckerbus<br />

werden begrüßt.<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 89<br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />

Literaturverzeichnis<br />

Bertelsmann-Stiftung<br />

Demografiebericht. Ein Baustein des Wegweisers Demografischer Wandel<br />

Gemeinsame Landesplanung Hamburg / Niedersachsen / Schleswig-Holstein<br />

Regionales Entwicklungskonzept (REK), 2000<br />

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) 1990, zuletzt geändert 2007<br />

Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen – Behindertengleichstellungsgesetz - (BGG), 2002<br />

Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen<br />

- Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz – (NBGG), 2007<br />

Gesetz zur Regionalisierung des ÖPNV – Regionalisierungsgesetz -, 1993 (zuletzt geändert 2007)<br />

Hensen / Otto<br />

Handbuch der kommunalen Verkehrsplanung Nr. 3.4.8.1: Bedienungsstandards für den ÖPNV, 15.<br />

Ergänzungslieferung, 1996<br />

Land Niedersachsen<br />

Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen, 2008<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong><br />

Regionales Raumordnungsprogramm für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> 2000<br />

Niedersächsischer Landtag Bericht der Enquete-Kommission, 2007<br />

Demografischer Wandel – Herausforderung an ein zukunftsfähiges Niedersachsen<br />

Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, 2007<br />

Niedersächsisches Institut für Wirtschaftsforschung (NIW)<br />

LTS-Bevölkerungsprognose, 2006<br />

Niedersächsisches Landesamt für Statistik<br />

Daten verschiedener Quellen<br />

Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) 1995, zuletzt geändert 2004<br />

Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) 1998, zuletzt geändert 2007<br />

Personenbeförderungsgesetz (PBefG), 1990, zuletzt geändert 2007<br />

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)<br />

Verkehrserschließung und Verkehrsangebot im ÖPNV, VDV-Schriften 4, 6/2001<br />

Verband öffentlicher Verkehrsunternehmen (VÖV)<br />

Empfehlungen für einen Bedienungsstandard im öffentlichen Personennahverkehr, Reihe Technik<br />

VÖV 1.41.1, 1981<br />

Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007<br />

über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen<br />

(EWG) Nr. 1191/69 und Nr. 1107/70 des Rates<br />

VNN / VNO<br />

Haltestellenkonzept <strong>Nord</strong>-Ost-Niedersachsen, 2003


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong><br />

S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />

erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />

Anlagen<br />

Anlage 3-1: Erschließungsqualität<br />

Anlage 3-2: Bedienungsqualität I (Fahrtenpaare in das zugeordnete Grund- bzw. Mittelzentrum)<br />

Anlage 3-3: Verbindungsqualität I (Reisezeit in das zugeordnete Grund- bzw. Mittelzentrum)<br />

Anlage 3-4: Bedienungsqualität II (Fahrtenpaare zum Mittelzentrum)<br />

Anlage 3-5: Verbindungsqualität II (Reisezeit zum Mittelzentrum)<br />

Anlage 3-6: Bedienungsqualität III (Fahrtenpaare zum Oberzentrum)<br />

Anlage 3-7: Verbindungsqualität III (Reisezeit zum Oberzentrum)<br />

Anlage 3-8: Haltestellenkonzept für <strong>Nord</strong>-Ost-Niedersachsen


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong>-<strong>2013</strong><br />

Bewertung des Verkehrsangebotes<br />

Erschließungsqualität<br />

Ort Einwohner Ortskategorie Bedienung Bewertung<br />

[Einwohner] Schultag Ferientag<br />

Samtgemeinde Bevensen, Stand der Einwohnerzahlen: 31.12.2007<br />

Bad Bevensen 6.767 >3.000 ja ja ja<br />

Addenstorf 41


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong>-<strong>2013</strong><br />

Bewertung des Verkehrsangebotes<br />

Erschließungsqualität<br />

Ort Einwohner Ortskategorie Bedienung Bewertung<br />

[Einwohner] Schultag Ferientag<br />

Gemeinde Bienenbüttel, Stand der Einwohnerzahlen: 3.12.2007<br />

Bienenbüttel 2.743 1.000-3.000 ja ja ja<br />

Bargdorf 288 200-1.000 ja ja ja<br />

Beverbeck 173


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong>-<strong>2013</strong><br />

Bewertung des Verkehrsangebotes<br />

Erschließungsqualität<br />

Ort Einwohner Ortskategorie Bedienung Bewertung<br />

[Einwohner] Schultag Ferientag<br />

Samtgemeinde Altes Amt Ebstorf, Stand der Einwohnerzahlen: 4.12.2007<br />

Ebstorf 5.294 >3.000 ja ja ja<br />

Allenbostel 165


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong>-<strong>2013</strong><br />

Bewertung des Verkehrsangebotes<br />

Erschließungsqualität<br />

Ort Einwohner Ortskategorie Bedienung Bewertung<br />

[Einwohner] Schultag Ferientag<br />

Katzien 50


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong>-<strong>2013</strong><br />

Bewertung des Verkehrsangebotes<br />

Erschließungsqualität<br />

Ort Einwohner Ortskategorie Bedienung Bewertung<br />

[Einwohner] Schultag Ferientag<br />

Stadt <strong>Uelzen</strong>, Stand der Einwohnerzahlen: 23.10.2007<br />

<strong>Uelzen</strong>, Kernstadt 20.698 >3.000 ja ja ja<br />

Borne 78


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong>-<strong>2013</strong><br />

Bewertung des Verkehrsangebotes<br />

Anlage 3-2 (1 von 2)<br />

Bedienungsqualität I (Fahrtenpaare in das zugeordnete Grund- bzw. Mittelzentrum)<br />

Ort<br />

Orts- Soll- Ist-Bedienung<br />

Bewertung<br />

kategorieBedie- an Schul- in den an Schultagen in den Ferien<br />

nungtagen Ferien Kategorie Kategorie<br />

[Einwohner]<br />

Samtgemeinde Bevensen<br />

[Fahrtenpaare / Tag] A B C A B C<br />

Altenmedingen 200-1.000 3 11 5 x x<br />

Barum 200-1.000 3 6 5 x x<br />

Bruchtorf 200-1.000 3 10 8 x x<br />

Eddelstorf 200-1.000 3 10 5 x x<br />

Emmendorf 200-1.000 3 10 6 x x<br />

Gr. Thondorf 200-1.000 3 6 5 x x<br />

Himbergen 1.000-3.000 3-6 9 5 x x<br />

Höver 200-1.000 3 4 2 x x<br />

Jastorf 200-1.000 3 10 6 x x<br />

Jelmstorf 200-1.000 3 10 8 x x<br />

Medingen 1.000-3.000 3-6 9 8 x x<br />

Römstedt 200-1.000 3 9 5 x x<br />

Seedorf 200-1.000 3 7 3 x x<br />

Tätendorf-Eppensen 200-1.000 3 6 4 x x<br />

Weste 200-1.000 3 10 5 x x<br />

Gemeinde Bienenbüttel<br />

Bargdorf 200-1.000 3 9 7 x x<br />

Edendorf 200-1.000 3 3 0 x x<br />

Grünhagen 200-1.000 3 9 6 x x<br />

Hohenbostel 200-1.000 3 2 0 x x<br />

Hohnstorf 200-1.000 3 4 0 x x<br />

Rieste 200-1.000 3 2 1 x x<br />

Steddorf 200-1.000 3 3 0 x x<br />

Wichmannsburg 200-1.000 3 4 0 x x<br />

Samtgemeinde Bodenteich<br />

Häcklingen 200-1.000 3 6 5 x x<br />

Langenbrügge 200-1.000 3 5 4 x x<br />

Lüder 200-1.000 3 5 4 x x<br />

Schafwedel 200-1.000 3 3 0 x x<br />

Soltendieck 200-1.000 3 2 2 x x<br />

Samtgemeinde Altes Amt Ebstorf<br />

Altenebstorf 200-1.000 3 14 13 x x<br />

Brockhöfe 200-1.000 3 16 14 x x<br />

Hanstedt I 200-1.000 3 8 6 x x<br />

Linden 200-1.000 3 2 1 x x<br />

Lintzel 200-1.000 3 6 3 x x<br />

Melzingen 200-1.000 3 15 13 x x<br />

Natendorf 200-1.000 3 2 0 x x<br />

Schatensen 200-1.000 3 8 6 x x<br />

Wriedel 200-1.000 3 8 6 x x<br />

Samtgemeinde Rosche<br />

Oetzen 200-1.000 3 3 3 x x<br />

Rätzlingen 200-1.000 3 8 7 x x<br />

Stöcken 200-1.000 3 3 2 x x<br />

Suhlendorf 1.000-3.000 3-6 6 5 x x<br />

Wellendorf 200-1.000 3 8 8 x x<br />

Kategorie A: Soll < Ist Kategorie B: Soll = Ist Kategorie C: Soll > Ist


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong>-<strong>2013</strong><br />

Bewertung des Verkehrsangebotes<br />

Anlage 3-2 (2 von 2)<br />

Bedienungsqualität I (Fahrtenpaare in das zugeordnete Grund- bzw. Mittelzentrum)<br />

Ort<br />

Orts- Soll- Ist-Bedienung<br />

Bewertung<br />

kategorieBedie- an Schul- in den an Schultagen in den Ferien<br />

nungtagen Ferien Kategorie Kategorie<br />

[Einwohner]<br />

Samtgemeinde Suderburg<br />

[Fahrtenpaare / Tag] A B C A B C<br />

Böddenstedt 200-1.000 3 5 5 x x<br />

Bohlsen 200-1.000 3 5 5 x x<br />

Dreilingen 200-1.000 3 4 2 x x<br />

Eimke 200-1.000 3 4 1 x x<br />

Gerdau 200-1.000 3 4 3 x x<br />

Groß Süstedt 200-1.000 3 4 3 x x<br />

Holxen 200-1.000 3 7 6 x x<br />

Hösseringen 200-1.000 3 8 7 x x<br />

Räber 200-1.000 3 7 6 x x<br />

Stadt <strong>Uelzen</strong><br />

Groß Liedern 1.000-3.000 3-6 10 9 x x<br />

Hansen 200-1.000 3 6 5 x x<br />

Hanstedt II 200-1.000 3 10 9 x x<br />

Holdenstedt 1.000-3.000 3-6 13 13 x x<br />

Kirchweyhe 200-1.000 3 10 9 x x<br />

Klein Süstedt 200-1.000 3 10 8 x x<br />

Molzen 200-1.000 3 8 7 x x<br />

Oldenstadt 1.000-3.000 3-6 24 24 x x<br />

Oldenstadt-West 200-1.000 3 24 24 x x<br />

Veerßen 1.000-3.000 3-6 14 14 x x<br />

Westerweyhe 1.000-3.000 3-6 26 26 x x<br />

Samtgemeinde Wrestedt<br />

Bollensen 200-1.000 3 3 3 x x<br />

Emern 200-1.000 3 4 4 x x<br />

Lehmke 200-1.000 3 4 3 x x<br />

Nettelkamp 200-1.000 3 4 2 x x<br />

Niendorf II 200-1.000 3 6 6 x x<br />

Ostedt 200-1.000 3 6 6 x x<br />

Stadensen 200-1.000 3 3 1 x x<br />

Stederdorf 200-1.000 3 4 4 x x<br />

Wieren 1.000-3.000 3-6 4 4 x x<br />

Kategorie A: Soll < Ist Kategorie B: Soll = Ist Kategorie C: Soll > Ist


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong>-<strong>2013</strong><br />

Bewertung des Verkehrsangebotes<br />

Anlage 3-3 (1 von 2)<br />

Verbindungsqualität I (Reisezeit in das zugeordnete Grund- bzw. Mittelzentrum)<br />

Ort mittlere<br />

Anzahl ÖV-Fahrten Bewertung<br />

Reisezeit 1,5 * 1,7 * 1,7 Kategorie<br />

MIV MIV MIV MIV MIV MIV<br />

A B C<br />

[min]<br />

Samtgemeinde Bevensen<br />

[min] [min]<br />

Altenmedingen 9 14 15 11 0 0 x<br />

Barum 8 12 14 0 1 5 x<br />

Bruchtorf 5 8 9 1 6 3 x<br />

Eddelstorf 13 20 22 4 5 1 x<br />

Emmendorf 12 18 20 7 1 2 x<br />

Gr. Thondorf 16 24 27 2 3 2 x<br />

Himbergen 14 21 24 0 7 3 x<br />

Höver 11 17 19 3 0 1 x<br />

Jastorf 8 12 14 8 1 1 x<br />

Jelmstorf 8 12 14 0 6 4 x<br />

Medingen 3 5 5 0 6 3 x<br />

Römstedt 8 12 14 9 2 0 x<br />

Seedorf 6 9 10 3 1 3 x<br />

Tätendorf-Eppensen 9 14 15 3 0 3 x<br />

Weste 14 21 24 2 0 8 x<br />

Gemeinde Bienenbüttel<br />

Bargdorf 6 9 10 7 0 2 x<br />

Edendorf 8 12 14 3 1 1 x<br />

Grünhagen 5 8 9 9 0 0 x<br />

Hohenbostel 4 6 7 1 0 1 x<br />

Hohnstorf 6 9 10 3 0 1 x<br />

Rieste 9 14 15 0 0 2 x<br />

Steddorf 5 8 9 1 0 2 x<br />

Wichmannsburg 4 6 7 2 1 1 x<br />

Samtgemeinde Bodenteich<br />

Häcklingen 4 6 7 6 0 0 x<br />

Langenbrügge 5 8 9 1 1 5 x<br />

Lüder 6 9 10 0 0 6 x<br />

Schafwedel 5 8 9 2 1 0 x<br />

Soltendieck 6 9 10 0 0 3 x<br />

Samtgemeinde Altes Amt Ebstorf<br />

Altenebstorf 5 8 9 1 0 13 x<br />

Brockhöfe 17 26 29 16 0 0 x<br />

Hanstedt I 5 8 9 8 0 0 x<br />

Linden 12 18 20 0 0 3 x<br />

Lintzel 22 33 37 4 1 1 x<br />

Melzingen 6 9 10 15 0 0 x<br />

Natendorf 13 20 22 2 0 0 x<br />

Schatensen 16 24 27 8 0 0 x<br />

Wriedel 13 20 22 9 0 0 x<br />

Samtgemeinde Rosche<br />

Oetzen 8 12 14 0 0 3 x<br />

Rätzlingen 4 6 7 0 8 0 x<br />

Stöcken 5 8 9 0 0 3 x<br />

Suhlendorf 8 12 14 0 0 6 x<br />

Wellendorf 7 11 12 0 0 8 x<br />

Kategorie A: ÖV1,7*MIV


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong>-<strong>2013</strong><br />

Bewertung des Verkehrsangebotes<br />

Anlage 3-3 (2 von 2)<br />

Verbindungsqualität I (Reisezeit in das zugeordnete Grund- bzw. Mittelzentrum)<br />

Ort mittlere<br />

Anzahl ÖV-Fahrten Bewertung<br />

Reisezeit 1,5 * 1,7 * 1,7 Kategorie<br />

MIV MIV MIV MIV MIV MIV A B C<br />

[min]<br />

Samtgemeinde Suderburg<br />

[min] [min]<br />

Böddenstedt 8 12 14 5 0 0 x<br />

Bohlsen 13 20 22 0 1 6 x<br />

Dreilingen 11 17 19 7 0 0 x<br />

Eimke 16 24 27 7 0 0 x<br />

Gerdau 12 18 20 1 0 7 x<br />

Groß Süstedt 13 20 22 0 0 7 x<br />

Holxen 7 11 12 0 9 0 x<br />

Hösseringen 5 8 9 0 8 0 x<br />

Räber 4 6 7 0 0 9 x<br />

Stadt <strong>Uelzen</strong><br />

Groß Liedern 7 11 12 11 0 0 x<br />

Hansen 9 14 15 7 0 0 x<br />

Hanstedt II 12 18 20 7 4 0 x<br />

Holdenstedt 9 14 15 19 0 0 x<br />

Kirchweyhe 8 12 14 9 6 0 x<br />

Klein Süstedt 11 17 19 1 7 3 x<br />

Molzen 10 15 17 10 0 0 x<br />

Oldenstadt 10 15 17 23 0 1 x<br />

Oldenstadt-West 6 9 10 24 0 0 x<br />

Veerßen 5 8 9 16 0 0 x<br />

Westerweyhe 9 14 15 15 0 13 x<br />

Samtgemeinde Wrestedt<br />

Bollensen 6 9 10 8 0 0 x<br />

Emern 10 15 17 7 0 0 x<br />

Lehmke 8 12 14 0 0 4 x<br />

Nettelkamp 4 6 7 5 0 0 x<br />

Niendorf II 3 5 5 6 0 0 x<br />

Ostedt 17 26 29 1 0 7 x<br />

Stadensen 6 9 10 4 0 1 x<br />

Stederdorf 2 3 3 7 0 0 x<br />

Wieren 10 15 17 6 0 0 x<br />

Kategorie A: ÖV1,7*MIV


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong>-<strong>2013</strong><br />

Bewertung des Verkehrsangebotes<br />

Anlage 3-4<br />

Bedienungsqualität II (Fahrtenpaare zum Mittelzentrum)<br />

Ort Orts- MZ<br />

Soll- Ist-Bedienung<br />

Bewertung<br />

kategorieBedie-<br />

an Schul- in den an Schultagen in den Ferien<br />

nungtagen<br />

Ferien Kategorie Kategorie<br />

[Einwohner] [Fahrtenpaare / Tag] A B C A B C<br />

Bad Bevensen >3.000 <strong>Uelzen</strong> 6-12 31 30 x x<br />

Bad Bodenteich >3.000 Gifhorn 6-12 7 7 x x<br />

Bad Bodenteich >3.000 <strong>Uelzen</strong> 6-12 24 23 x x<br />

Bad Bodenteich >3.000 Wittingen 6-12 9 9 x x<br />

Bienenbüttel 1.000-3.000 <strong>Uelzen</strong> 3-6 27 27 x x<br />

Ebstorf >3.000 Munster 6-12 9 9 x x<br />

Ebstorf >3.000 Soltau 6-12 9 8 x x<br />

Ebstorf >3.000 <strong>Uelzen</strong> 6-12 14 13 x x<br />

Himbergen 1.000-3.000 <strong>Uelzen</strong> 3-6 6 4 x x<br />

Medingen 1.000-3.000 <strong>Uelzen</strong> 3-6 8 8 x x<br />

Rosche 1.000-3.000 Lüchow 3-6 6 6 x x<br />

Rosche 1.000-3.000 <strong>Uelzen</strong> 3-6 8 7 x x<br />

Suderburg 1.000-3.000 <strong>Uelzen</strong> 3-6 32 31 x x<br />

Suhlendorf 1.000-3.000 <strong>Uelzen</strong> 3-6 14 14 x x<br />

Wieren 1.000-3.000 <strong>Uelzen</strong> 3-6 23 21 x x<br />

Wrestedt 1.000-3.000 <strong>Uelzen</strong> 3-6 6 5 x x<br />

Wriedel 1.000-3.000 <strong>Uelzen</strong> 3-6 7 8 x x<br />

Bedienungsqualität II (Fahrtenpaare vom Mittelzentrum zum Mittelzentrum)<br />

<strong>Uelzen</strong> >3.000 Gifhorn 6-12 7 7 x x<br />

<strong>Uelzen</strong> >3.000 Lüchow 6-12 13 13 x x<br />

<strong>Uelzen</strong> >3.000 Munster 6-12 9 9 x x<br />

<strong>Uelzen</strong> >3.000 Salzwedel 6-12 9 9 x x<br />

<strong>Uelzen</strong> >3.000 Soltau 6-12 9 9 x x<br />

<strong>Uelzen</strong> >3.000 Wittingen 6-12 9 9 x x<br />

Kategorie A: Soll < Ist Kategorie B: Soll = Ist Kategorie C: Soll > Ist


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong>-<strong>2013</strong><br />

Bewertung des Verkehrsangebotes<br />

Verbindungsqualität II (Reisezeit zum Mittelzentrum)<br />

Ort MZ mittlere<br />

Anzahl ÖV-Fahrten Bewertung<br />

Reisezeit 1,5 * 1,7 * 1,7 Kategorie<br />

MIV MIV MIV MIV MIV MIV<br />

A B C<br />

[min] [min] [min]<br />

Bad Bevensen <strong>Uelzen</strong> 23 35 39 28 1 6 x<br />

Bienenbüttel <strong>Uelzen</strong> 25 38 43 20 0 7 x<br />

Bad Bodenteich Gifhorn 47 71 80 7 0 0 x<br />

Bad Bodenteich <strong>Uelzen</strong> 17 26 29 9 15 0 x<br />

Bad Bodenteich Wittingen 14 21 24 9 0 0 x<br />

Ebstorf Munster 29 44 49 10 0 0 x<br />

Ebstorf Soltau 51 77 87 10 0 0 x<br />

Ebstorf <strong>Uelzen</strong> 22 33 37 10 0 6 x<br />

Himbergen <strong>Uelzen</strong> 28 42 48 1 0 5 x<br />

Medingen <strong>Uelzen</strong> 20 30 34 5 1 2 x<br />

Rosche Lüchow 25 38 43 2 0 6 x<br />

Rosche <strong>Uelzen</strong> 16 24 27 8 1 0 x<br />

Suderburg <strong>Uelzen</strong> 19 29 32 19 10 6 x<br />

Suhlendorf <strong>Uelzen</strong> 19 29 32 4 7 3 x<br />

Wieren <strong>Uelzen</strong> 14 21 24 12 1 10 x<br />

Wrestedt <strong>Uelzen</strong> 11 17 19 0 11 1 x<br />

Wriedel <strong>Uelzen</strong> 27 41 46 0 4 3 x<br />

Verbindungsqualität II (Reisezeit vom Mittelzentrum zum Mittelzentrum)<br />

<strong>Uelzen</strong> Gifhorn 52 78 88 5 1 1 x<br />

<strong>Uelzen</strong> Lüchow 44 66 75 2 2 10 x<br />

<strong>Uelzen</strong> Munster 37 56 63 10 0 0 x<br />

<strong>Uelzen</strong> Salzwedel 42 63 71 9 0 0 x<br />

<strong>Uelzen</strong> Soltau 56 84 95 10 0 0 x<br />

<strong>Uelzen</strong> Wittingen 35 53 60 9 0 0 x<br />

Kategorie A: ÖV1,7*MIV<br />

Anlage 3-5


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong>-<strong>2013</strong><br />

Bewertung des Verkehrsangebotes<br />

Bedienungsqualität III (Fahrtenpaare zum Oberzentrum)<br />

Anlage 3-6<br />

Ort Orts- OZ<br />

Soll- Ist-Bedienung<br />

Bewertung<br />

kategorieBedie-<br />

an Schul- in den an Schultagen in den Ferien<br />

nungtagen Ferien Kategorie Kategorie<br />

[Einwohner] [Fahrtenpaare / Tag]<br />

A B C A B C<br />

Bad Bevensen >3.000 Celle 6-12 17 17 x x<br />

Bad Bevensen >3.000 Hamburg 6-12 21 21 x x<br />

Bad Bevensen >3.000 Hannover 6-12 17 17 x x<br />

Bad Bevensen >3.000 Lüneburg 6-12 24 25 x x<br />

Bad Bevensen >3.000 Wolfsburg 6-12 8 8 x x<br />

Bienenbüttel 1.000-3.000 Celle 3-6 17 17 x x<br />

Bienenbüttel 1.000-3.000 Hamburg 3-6 21 21 x x<br />

Bienenbüttel 1.000-3.000 Hannover 3-6 17 17 x x<br />

Bienenbüttel 1.000-3.000 Lüneburg 3-6 26 25 x x<br />

Bienenbüttel 1.000-3.000 Wolfsburg 3-6 8 8 x x<br />

Bad Bodenteich >3.000 Celle 6-12 11 11 x x<br />

Bad Bodenteich >3.000 Hamburg 6-12 10 10 x x<br />

Bad Bodenteich >3.000 Hannover 6-12 11 11 x x<br />

Bad Bodenteich >3.000 Lüneburg 6-12 10 10 x x<br />

Bad Bodenteich >3.000 Wolfsburg 6-12 8 8 x x<br />

Ebstorf >3.000 Celle 6-12 11 11 x x<br />

Ebstorf >3.000 Hamburg 6-12 14 14 x x<br />

Ebstorf >3.000 Hannover 6-12 11 11 x x<br />

Ebstorf >3.000 Lüneburg 6-12 14 14 x x<br />

Ebstorf >3.000 Wolfsburg 6-12 8 8 x x<br />

Himbergen 1.000-3.000 Lüneburg 3-6 6 5 x x<br />

Medingen 1.000-3.000 Lüneburg 3-6 8 8 x x<br />

Rosche 1.000-3.000 Celle 3-6 8 7 x x<br />

Rosche 1.000-3.000 Hamburg 3-6 9 8 x x<br />

Rosche 1.000-3.000 Hannover 3-6 8 7 x x<br />

Rosche 1.000-3.000 Lüneburg 3-6 9 8 x x<br />

Rosche 1.000-3.000 Wolfsburg 3-6 7 5 x x<br />

Suderburg 1.000-3.000 Celle 6-12 17 17 x x<br />

Suderburg 1.000-3.000 Hamburg 6-12 19 19 x x<br />

Suderburg 1.000-3.000 Hannover 6-12 17 17 x x<br />

Suderburg 1.000-3.000 Lüneburg 6-12 19 19 x x<br />

Suderburg 1.000-3.000 Wolfsburg 6-12 8 8 x x<br />

Suhlendorf 1.000-3.000 Celle 3-6 11 11 x x<br />

Suhlendorf 1.000-3.000 Hamburg 3-6 14 12 x x<br />

Suhlendorf 1.000-3.000 Hannover 3-6 11 11 x x<br />

Suhlendorf 1.000-3.000 Lüneburg 3-6 14 12 x x<br />

Suhlendorf 1.000-3.000 Wolfsburg 3-6 7 5 x x<br />

<strong>Uelzen</strong> >3.000 Celle 6-12 20 20 x x<br />

<strong>Uelzen</strong> >3.000 Hamburg 6-12 32 32 x x<br />

<strong>Uelzen</strong> >3.000 Hannover 6-12 31 31 x x<br />

<strong>Uelzen</strong> >3.000 Lüneburg 6-12 32 32 x x<br />

<strong>Uelzen</strong> >3.000 Wolfsburg 6-12 8 8 x x<br />

Wieren 1.000-3.000 Celle 3-6 13 13 x x<br />

Wieren 1.000-3.000 Hamburg 3-6 16 16 x x<br />

Wieren 1.000-3.000 Hannover 3-6 13 13 x x<br />

Wieren 1.000-3.000 Lüneburg 3-6 16 16 x x<br />

Wieren 1.000-3.000 Wolfsburg 3-6 8 8 x x<br />

Wrestedt 1.000-3.000 Celle 3-6 9 9 x x<br />

Wrestedt 1.000-3.000 Hamburg 3-6 9 7 x x<br />

Wrestedt 1.000-3.000 Hannover 3-6 9 9 x x<br />

Wrestedt 1.000-3.000 Lüneburg 3-6 9 7 x x<br />

Wrestedt 1.000-3.000 Wolfsburg 3-6 7 6 x x<br />

Wriedel 1.000-3.000 Celle 3-6 9 8 x x<br />

Wriedel 1.000-3.000 Hamburg 3-6 8 6 x x<br />

Wriedel 1.000-3.000 Hannover 3-6 9 8 x x<br />

Wriedel 1.000-3.000 Lüneburg 3-6 8 6 x x<br />

Wriedel 1.000-3.000 Wolfsburg 3-6 5 5 x x<br />

Kategorie A: Soll < Ist Kategorie B: Soll = Ist Kategorie C: Soll > Ist


VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong>-<strong>2013</strong><br />

Bewertung des Verkehrsangebotes<br />

Verbindungsqualität III (Reisezeit zum Oberzentrum)<br />

Anlage 3-7<br />

Ort OZ mittlere<br />

Anzahl ÖV-Fahrten Bewertung<br />

Reisezeit 1,5 * 1,7 * 1,7 Kategorie<br />

MIV MIV MIV MIV MIV MIV<br />

A B C<br />

[min] [min] [min]<br />

Bad Bevensen Celle 69 104 117 17 x<br />

Bad Bevensen Hamburg 64 96 109 22 x<br />

Bad Bevensen Hannover 105 158 179 17 x<br />

Bad Bevensen Lüneburg 29 44 49 24 2 x<br />

Bad Bevensen Wolfsburg 92 138 156 6 1 1 x<br />

Bad Bodenteich Celle 56 84 95 11 x<br />

Bad Bodenteich Hamburg 88 132 150 10 x<br />

Bad Bodenteich Hannover 93 140 158 15 x<br />

Bad Bodenteich Lüneburg 52 78 88 10 x<br />

Bad Bodenteich Wolfsburg 55 83 94 6 2 x<br />

Bienenbüttel Celle 72 108 122 17 x<br />

Bienenbüttel Hamburg 53 80 90 22 x<br />

Bienenbüttel Hannover 100 150 170 17 x<br />

Bienenbüttel Lüneburg 18 27 31 27 x<br />

Bienenbüttel Wolfsburg 95 143 162 7 1 x<br />

Ebstorf Celle 68 102 116 11 3 x<br />

Ebstorf Hamburg 65 98 111 11 1 3 x<br />

Ebstorf Hannover 96 144 163 14 x<br />

Ebstorf Lüneburg 29 44 49 15 x<br />

Ebstorf Wolfsburg 93 140 158 4 4 x<br />

Rosche Celle 63 95 107 7 1 x<br />

Himbergen Lüneburg 38 57 65 2 1 4 x<br />

Medingen Lüneburg 28 42 48 6 4 x<br />

Rosche Hamburg 83 125 141 7 2 1 x<br />

Rosche Hannover 99 149 168 8 x<br />

Rosche Lüneburg 47 71 80 6 1 3 x<br />

Rosche Wolfsburg 79 119 134 7 x<br />

Suderburg Celle 46 69 78 17 x<br />

Suderburg Hamburg 86 129 146 19 x<br />

Suderburg Hannover 83 125 141 17 x<br />

Suderburg Lüneburg 50 75 85 19 x<br />

Suderburg Wolfsburg 76 114 129 6 2 x<br />

Suhlendorf Celle 66 99 112 12 x<br />

Suhlendorf Hamburg 87 131 148 12 2 x<br />

Suhlendorf Hannover 102 153 173 12 x<br />

Suhlendorf Lüneburg 51 77 87 4 7 3 x<br />

Suhlendorf Wolfsburg 73 110 124 7 x<br />

<strong>Uelzen</strong> Celle 48 72 82 20 x<br />

<strong>Uelzen</strong> Hamburg 69 104 117 32 x<br />

<strong>Uelzen</strong> Hannover 88 132 150 31 x<br />

<strong>Uelzen</strong> Lüneburg 36 54 61 32 x<br />

<strong>Uelzen</strong> Wolfsburg 74 111 126 5 3 x<br />

Wieren Celle 57 86 97 12 1 x<br />

Wieren Hamburg 81 122 138 17 x<br />

Wieren Hannover 94 141 160 13 x<br />

Wieren Lüneburg 45 68 77 17 x<br />

Wieren Wolfsburg 64 96 109 6 2 x<br />

Wrestedt Celle 51 77 87 3 4 4 x<br />

Wrestedt Hamburg 81 122 138 10 1 x<br />

Wrestedt Hannover 88 132 150 7 4 x<br />

Wrestedt Lüneburg 45 68 77 8 3 x<br />

Wrestedt Wolfsburg 73 110 124 2 5 x<br />

Wriedel Celle 65 98 111 10 x<br />

Wriedel Hamburg 61 92 104 8 x<br />

Wriedel Hannover 85 128 145 10 x<br />

Wriedel Lüneburg 34 51 58 7 x<br />

Wriedel Wolfsburg 94 141 160 6 x<br />

Kategorie A: ÖV1,7*MIV


Anlage 3-8


VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 2<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................ 2<br />

1 Einleitung ..................................................................................................................... 4<br />

2 Ziele ............................................................................................................................. 4<br />

3 Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen .................................................... 5<br />

4 Kategorisierung ............................................................................................................ 6<br />

4.1 Kategorie 1 – Mindestausstattung ......................................................................... 7<br />

4.2 Kategorie 2 – Standardausstattung ....................................................................... 7<br />

4.3 Kategorie 3 – Erweiterte Ausstattung .................................................................... 7<br />

4.4 Kategorie 4 – Zentrale Omnibusbahnhöfe ............................................................. 7<br />

5 Lage und Ausstattung von Haltestellen ........................................................................ 9<br />

5.1 Lage der Haltestellen ............................................................................................. 9<br />

5.2 Fahrgastinformation ............................................................................................. 10<br />

5.3 Haltestellenanlage ............................................................................................... 13<br />

6 Finanzierung von Haltestellenmaßnahmen ................................................................ 19<br />

7 Umsetzung ................................................................................................................. 20<br />

Literatur- und Unterlagenverzeichnis ................................................................................. 21<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildung 1: Haltestellenschild [eigene Zeichnung] der Kategorien 2 und 3 ………... 11<br />

Abbildung 2: Wirkung von Reststufe und Spaltenbreite auf die<br />

Einstiegsbedingungen für Rollstuhlbenutzer [eigene Zeichnung nach Direkt Heft 51] 14<br />

Abbildung 3: Formbordstein [eigene Zeichnung nach Direkt Heft 51] ……………….. 14<br />

Abbildung 4: Rillenplatte als Oberflächengestaltung tastbarer Leitstreifen ………….. 15<br />

Abbildung 5: Haltestellentypen im Vergleich ……………………………………………. 16<br />

Abbildung 6: Rahmenhalter für Fahrräder [eigene Zeichnung nach ERA 95] ………. 18<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 1: Ausstattungsstandards von Haltestellen …………………………………. 8<br />

Tabelle 2: Zuständigkeiten für Ausstattungsmerkmale ……………………………… 19<br />

Anlagenverzeichnis<br />

Anlage 1: Verknüpfungshaltestellen im VNN/VNO-Raum (Definition gemäß der<br />

Nahverkehrspläne) ................................................................................................ 22<br />

Anlage 2: Linienbezogener Fahrplan ……………………………………………..……... 23<br />

Anlage 3: Haltestellenbezogener Fahrplan ………………………………………..……. 24<br />

Anlage 4: Erforderliche Haltestellenausstattung ohne Radweg …………………...….. 25<br />

Anlage 5: Erforderliche Haltestellenausstattung mit Mischfläche …………………..… 26<br />

Anlage 6: Erforderliche Haltestellenausstattung mit Radweg …………………………. 27<br />

Anlage 7: Transparenter Fahrgastunterstand mit Kontraststreifen …………………… 28<br />

Anlage 8 Infovitrine ………………………………………………………………………... 29<br />

Anlage 9: Haltestellen Erfassungsbogen ……………………………………………...… 30<br />

Anlage 10 Haltestellen Erfassungsbogen (Beispiel) ………………….……………….... 31


VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 3<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

Abb. Abbildung<br />

ASM Anruf-Sammel-Mobil<br />

AST Anruf-Sammeltaxi<br />

BGG Behindertengleichstellungsgesetz<br />

BOKraft Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr<br />

GVFG Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz<br />

LHO Landeshaushaltsordnung<br />

NStrG Niedersächsisches Straßengesetz<br />

ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr<br />

PBefG Personenbeförderungsgesetz<br />

StVG Straßenverkehrsgesetz<br />

StVO Straßenverkehrsordnung<br />

VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen<br />

vgl. vergleiche<br />

VNN Verkehrsgemeinschaft <strong>Nord</strong>ost-Niedersachsen<br />

VNO <strong>Verkehrsgesellschaft</strong> <strong>Nord</strong>-Ost-Niedersachsen mbH<br />

VV-Gk Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an Gebietskörperschaften und<br />

Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen<br />

Person des öffentlichen Rechts<br />

ZOB Zentraler Omnibusbahnhof


VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 4<br />

1 Einleitung<br />

An der Haltestelle findet oftmals der erste Kontakt des Fahrgastes mit dem Öffentlichen Personennahverkehr<br />

(ÖPNV) statt. Die Entscheidung des Fahrgastes zur Nutzung von Bus und Bahn wird<br />

also nicht nur durch das räumliche und zeitliche Angebot, sondern auch vom Erscheinungsbild und<br />

der Ausgestaltung der Haltestellen beeinflusst. Viele ÖPNV-Nutzer informieren sich über das Angebot<br />

und über bestehende Verbindungen unmittelbar vor der Fahrt mittels Aushangfahrplänen an<br />

den Haltestellen. Inhalt und Darstellung der Information sowie der Gestaltung und dem Umfeld von<br />

Haltestellen sind daher erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken.<br />

Haltestellen unterliegen nicht der Verantwortung der ÖPNV-Aufgabenträger. Diesen ist im Sinne<br />

eines möglichst kundenfreundlichen und attraktiven ÖPNV aber daran gelegen, dass Haltestellen<br />

gewisse Grundanforderungen erfüllen. Die Haltestellen im VNO/VNN-Gebiet sind derzeit nicht<br />

nach einem einheitlichen Standard gestaltet und daher von unterschiedlicher Qualität und Ausstattung.<br />

Im Mai 2002 ist das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) in Kraft getreten. Es<br />

beinhaltet eine Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes<br />

(GVFG). Das BGG fordert die Berücksichtigung der Belange behinderter<br />

Menschen mit dem Ziel, auch für die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs eine<br />

möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu erreichen. Deshalb ist es besonders wichtig, auch die<br />

Haltestellen entsprechend auszustatten, um eine barrierefreie Nutzung des ÖPNV zu ermöglichen.<br />

Das vorliegende Haltestellenkonzept beschränkt sich auf die Haltestellen des Busverkehrs.<br />

2 Ziele<br />

Die ÖPNV-Aufgabenträger verfolgen gemeinsam mit den in der VNN zusammengeschlossenen<br />

Verkehrsunternehmen das Ziel, Verbesserungen an den Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs<br />

zu erreichen. Intention dieses Konzeptes ist den Kommunen und den Verkehrsunternehmen<br />

bei der Verwirklichung dieses Ziels eine möglichst umfassende Hilfestellung und praktische<br />

Anregungen zu geben.<br />

Insbesondere soll die Dienstleistung ÖPNV den Kunden durch eine Angleichung der Haltestellenausstattungen<br />

an heute übliche Standards „schmackhaft“ gemacht werden, auch um diese zu bewegen,<br />

verstärkt vom bestehenden Angebot Gebrauch zu machen. Hierfür ist eine Steigerung der<br />

subjektiv empfundenen Sicherheit, des Nutzungskomforts, der Informationszugänglichkeit und der<br />

attraktiven „Ausstrahlung“ des Verkehrsmittels und seiner Infrastruktureinrichtungen anzustreben.<br />

Durch die Verwirklichung eines einheitlichen Erscheinungsbildes (Corporate Design) und Ausstattungsstandards<br />

der Haltestellen im VNO/VNN-Gebiet kann dem ÖPNV der Charakter eines Markenartikels<br />

verliehen werden, dessen Benutzung einen Wert an sich darstellt und Fahrgäste anzieht.<br />

Entsprechend des BGG sollen alle Elemente der Haltestellen barrierefrei gestaltet werden.<br />

Unter Berücksichtigung der vorhandenen finanziellen Möglichkeiten wird es nur schrittweise möglich<br />

sein, die Haltestellen dem Konzept entsprechend auszustatten. Das Konzept soll im Rahmen<br />

der laufenden und zukünftigen Planungen, d.h. bei Sanierungen oder Neugestaltungen, Berücksichtigung<br />

finden. Die Umsetzung des Konzeptes ist nur möglich, wenn Kommunen und Verkehrsbetriebe<br />

eng zusammen arbeiten.


VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 5<br />

3 Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen<br />

Über Einrichtungen und Informationen, die an einer Haltestelle vorhanden sein müssen, gibt es<br />

verschiedene gesetzliche Regelungen, die im Folgenden erläutert werden sollen. Von Belang sind<br />

vor allem Paragraph 32 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr<br />

(BOKraft), Paragraph 40 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), Paragraph 5b des<br />

Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Paragraph 8 des Behindertengleichstellungsgesetzes<br />

(BGG).<br />

§ 32 BOKraft sagt sinngemäß aus, dass die Verkehrsunternehmen bei einer Haltestelle zur Anbringung<br />

der folgenden Elemente verpflichtet sind:<br />

� Haltestellenzeichen (nach § 45 Abs. 3 StVO)<br />

� Liniennummer<br />

� Name des Unternehmers bzw. Verkehrsverbundes, Verkehrsgemeinschaft<br />

� Namen der Haltestelle (im Orts- und Nachbarortslinienverkehr; entspricht Stadtverkehr)<br />

� Behälter zum Abwerfen benutzter Fahrscheine (an verkehrsreichen Haltestellen des Ortslinienverkehrs)<br />

Für die Sonderformen des Linienverkehrs (nach § 43 PBefG) wie Schulbus- und Berufsverkehre,<br />

gelten diese Regelungen nicht.<br />

§ 40 PBefG legt fest, mit welchen Informationen die Verkehrsunternehmen ihre Fahrpläne versehen<br />

müssen:<br />

� Führung der Linie<br />

� Ausgangspunkt der Linie<br />

� Endpunkt der Linie<br />

� Namen der Haltestellen, die im Linienverlauf angefahren werden<br />

� Fahrtzeiten (wobei mindestens die Abfahrtszeiten der Busse an der spezifischen Haltestelle zu<br />

nennen sind)<br />

Für die Sonderformen des Linienverkehrs (nach § 43 PBefG), wie Schulbus- und Berufsverkehre,<br />

können sich die Verkehrsunternehmen von dieser Vorschrift befreien lassen.<br />

§ 5b StVG macht Aussagen über die Zuständigkeit für Einrichtungen für Verkehrszeichen:<br />

� Mast und Haltesstellenbeschilderung<br />

Nach § 5b Abs. 1 und 2b StVG sind die Unternehmer neben dem Haltestellenzeichen auch für<br />

dessen Anbringung zuständig. In der Regel wird dies durch Einrichtung eines Mastes bewerkstelligt.<br />

Für die Einrichtung und Bereitstellung aller o.g. Elemente und Informationen trägt das Unternehmen<br />

die Verantwortung und hat auch für die entstehenden Kosten aufzukommen. Dies gilt auch für<br />

Aushangkästen.<br />

§ 8 BGG legt fest, dass öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im ÖPNV<br />

möglichst weitgehend barrierefrei zu gestalten sind. Barrierefrei bedeutet, dass Verkehrsanlagen<br />

und Beförderungsmittel für behinderte Menschen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich<br />

ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Die entsprechend geänderten Fachgesetze (z.B.<br />

PBefG) fordern im Hinblick auf die praktische Umsetzbarkeit eine „möglichst weitreichende Barrierefreiheit“,<br />

da aufgrund örtlicher Gegebenheiten vereinzelt eine völlige Barrierefreiheit gar nicht<br />

oder nur mit sehr hohem Aufwand realisierbar ist.


VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 6<br />

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus sollte eine Haltestelle noch über weitere Informationen<br />

und Einrichtungen für die Fahrgäste verfügen. Diese Mehrausstattung, die unter dem Punkt 5<br />

aufgeführt ist, richtet sich nach der Art, der Bedeutung und der Nutzungsstruktur der jeweiligen<br />

Haltestelle.<br />

Die Nahverkehrspläne der Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (<strong>Landkreis</strong>e<br />

Cuxhaven, Harburg, Lüneburg, Lüchow-Dannenberg, Rotenburg und Stade) enthalten in ihren<br />

derzeit im Beteiligungsverfahren befindlichen Nahverkehrsplänen die Grundzüge dieses Haltestellenkonzeptes.<br />

4 Kategorisierung<br />

Um das Ziel einer attraktiven Haltestellen-Gestaltung umsetzen zu können, werden für die Haltestellen<br />

im Gebiet der VNO/VNN Kategorien gebildet, die sich je nach Haltestellentyp in ihrer Ausstattung<br />

unterscheiden. So wird es möglich, die Ausstattung an die Erfordernisse der jeweiligen<br />

Haltestelle anzupassen. Stark frequentierte Haltestellen benötigen einen höheren Ausstattungsstandard<br />

als solche, die nur von wenigen Fahrgästen benutzt werden. Für die Einordnung der<br />

Haltstellen in die einzelnen Kategorien sind die Lage, die Siedlungsstruktur und die Fahrgastzahlen<br />

maßgeblich. Diese Einteilung wird für jede Richtung (Haltestellenposition) getrennt vorgenommen.<br />

In der Regel besteht eine Haltestelle aus mehreren (meist 2) Haltestellenpositionen.<br />

Es werden folgende Kategorien gebildet:<br />

� Kategorie 1: Mindestausstattung<br />

� Kategorie 2: Standardausstattung<br />

� Kategorie 3: Erweiterte Ausstattung<br />

� Kategorie 4: Zentrale Omnibusbahnhöfe<br />

Die einzelnen Kategorien bauen aufeinander auf, d.h. Grundlage der Kategorie 2 ist die Kategorie<br />

1 und für die Kategorie 3 sind es die Kategorien 1 und 2. Im Kapitel 5 sind für die ersten drei Kategorien<br />

klare Ausstattungsmerkmale definiert, die in der folgenden Tabelle 1 stichwortartig dargestellt<br />

sind. Im Einzelfall ist dabei zu prüfen, ob weitere Ausstattungselemente einer höheren Kategorie<br />

zur Anwendung kommen sollen. Im begründeten Ausnahmefall können einzelne Ausstattungselemente<br />

auch weggelassen werden, wenn diese für die betreffende Haltestelle als nicht sinnvoll<br />

bzw. notwendig erachtet werden. Für Zentrale Omnibusbahnhöfe (Kategorie 4) wurden aufgrund<br />

der geringen Anzahl (im VNO/VNN-Bereich maximal 2 bis 3 Anlagen je <strong>Landkreis</strong>) und wegen des<br />

starken Einflusses auf das jeweilige Stadtbild keine speziellen Vorgaben entwickelt; hier sollten im<br />

Einzelfall in Zusammenarbeit von Gemeinden, Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen „maßgeschneiderte“<br />

Lösungen entwickelt werden.


VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 7<br />

4.1 Kategorie 1 – Mindestausstattung<br />

Haltestellen der Kategorie 1 liegen entweder außerhalb von Siedlungen oder sind Haltestellen mit<br />

einem sehr geringen Einsteigeranteil bzw. mit einem geringen Bedienungsangebot. Es gelten dabei<br />

folgende Kriterien:<br />

� kein Umsteigen und<br />

� außerhalb von Siedlungen<br />

� weniger als 10 Einsteiger / Tag oder<br />

� weniger als 3 Abfahrten pro Tag und Richtung<br />

4.2 Kategorie 2 – Standardausstattung<br />

Haltestellen der Kategorie 2 liegen innerhalb eines Siedlungsgebietes und haben ein höheres Bedienungsangebot<br />

und mehr Einsteiger gegenüber Haltstestellen der Kategorie 1. Im Einzelnen<br />

gelten folgende Kriterien:<br />

� kein Umstieg und<br />

� Siedlungsgebiet,<br />

� mindestens 3 Abfahrten pro Tag und Richtung und<br />

� mindestens 10 Einsteiger / Tag<br />

4.3 Kategorie 3 – Erweiterte Ausstattung<br />

Haltestellen der Kategorie 3 sind entweder Verknüpfungshaltestellen (gemäß Anlage 1) oder befinden<br />

sich im Ortszentrum oder im Stadtkern, es gelten also folgende Kriterien:<br />

� Verknüpfungshaltestelle (gemäß Anlage 1) oder<br />

� Lage im Stadtkern bzw. Ortszentrum<br />

� mindestens 3 Abfahrten pro Tag und Richtung und<br />

� mindestens 10 Einsteiger / Tag<br />

4.4 Kategorie 4 – Zentrale Omnibusbahnhöfe<br />

Zentrale Omnibusbahnhöfe dienen der Verknüpfung von lokalen und/oder regionalen Buslinien<br />

untereinander und oft auch mit dem Schienenverkehr. Die Anzahl der Haltestellenpositionen ist<br />

dabei deutlich höher als bei einer Haltestelle der unteren Kategorien. Wie bereits erläutert, gibt es<br />

im Gebiet der VNO/VNN nur eine sehr geringe Anzahl von Zentralen Omnibusbahnhöfen (vergl.<br />

auch Anlage 1). Aufgrund des starken Einflusses auf das jeweilige Stadtbild werden im Haltestellenkonzept<br />

keine speziellen Vorgaben für Zentrale Omnibusbahnhöfe entwickelt, es gelten jedoch<br />

mindestens die Anforderungen an Haltestellen der Kategorie 3.


VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 8<br />

Kategorie 1<br />

� kein Umsteigen und außerhalb von<br />

Siedlungen oder<br />

� weniger als 10 Einsteiger/Tag oder<br />

� weniger als 3 Abfahrten/Tag und<br />

Kategorie 2<br />

� kein Umstieg,<br />

� Siedlungsgebiet,<br />

� mind. 3 Abfahrten pro Tag und<br />

Richtung und mind. 10 Einstei-<br />

Kategorie 3<br />

� Verknüpfungshaltestelle oder<br />

� Lage im Stadtkern bzw. Ortszentrum<br />

und mind. 3 Abfahrten pro<br />

Tag und Richtung und mind. 10<br />

Einsteiger/Tag<br />

Richtung<br />

ger/Tag<br />

erforderliche Ausstattung erforderliche Ausstattung erforderliche Ausstattung<br />

Fahrgastinformation Fahrgastinformation Fahrgastinformation<br />

� Haltestellenschild � Haltestellenschild � Haltestellenschild<br />

� Haltestellenname � Haltestellenname<br />

� Tarifpunktnummer � Tarifpunktnummer � Tarifpunktnummer<br />

� Liniennummer � Liniennummer � Liniennummer<br />

� Ziel der Linie � Ziel der Linie<br />

� Logo des Verkehrsunterneh- � Logo des Verkehrsunterneh- � Logo des Verkehrsuntermensmensnehmens<br />

� Logo der Verkehrsgemein- � Logo der Verkehrsgemein- � Logo der Verkehrsgemeinschaft<br />

/ - verbund<br />

schaft / - verbund<br />

schaft / -verbund<br />

� Kennzeichnung von AST, � Kennzeichnung von AST, � Kennzeichnung von AST,<br />

ASM, Rufbus<br />

ASM, Rufbus<br />

ASM, Rufbus<br />

� Fahrplan (in behindertengerechter � Fahrplan (in behindertengerechter � Fahrplan (in behindertengerechter<br />

Höhe und Größe):<br />

Höhe und Größe):<br />

Höhe und Größe):<br />

� mindestens Abfahrtszeiten � mindestens Abfahrtszeiten � mindestens Abfahrtszeiten<br />

� Linienführung � Linienführung � Linienführung<br />

� Ausgangspunkt � Ausgangspunkt � Ausgangspunkt<br />

� Ziel der Linie � Ziel der Linie � Ziel der Linie<br />

� Fahrtdauerangabe � Fahrtdauerangabe � Fahrtdauerangabe<br />

� Haltestellenname � Haltestellenname � Haltestellenname<br />

� Name des Verkehrsunter- � Name des Verkehrsunter- � Name des Verkehrsunternehmensnehmensnehmens<br />

� Tel.-Nr. des Verkehrsunter- � Tel.-Nr. des Verkehrsunter- � Tel.-Nr. des Verkehrsunternehmens<br />

/ der zentralen<br />

nehmens / der zentralen<br />

nehmens / der zentralen<br />

Fahrplanauskunft<br />

Fahrplanauskunft<br />

Fahrplanauskunft<br />

� Internetadresse der elektroni- � Internetadresse der elektroni- � Internetadresse der elektroschen<br />

Fahrplanauskunft<br />

schen Fahrplanauskunft<br />

nischen Fahrplanauskunft<br />

� Information zu AST, ASM, etc. � Information zu AST, ASM, etc. � Information zu AST, ASM, etc.<br />

� einheitliches Design � einheitliches Design � einheitliches Design<br />

� Linienübersichtsplan<br />

� Fahrpreise<br />

� Tarifplan<br />

Haltestellenanlage Haltestellenanlage Haltestellenanlage<br />

� Mast (in einheitlicher Farbe) � Mast (in einheitlicher Farbe) � Mast (in einheitlicher Farbe)<br />

� Aushangkasten (in einheitlicher � Aushangkasten (in einheitlicher � Aushangkasten (in einheitlicher<br />

Farbe)<br />

Farbe)<br />

Farbe)<br />

� befestigte Wartefläche � befestigte Wartefläche � befestigte Wartefläche<br />

� Bewegungsraum für Rollstuhl- � Bewegungsraum für Rollstuhl- � Bewegungsraum für Rollfahrerfahrerstuhlfahrer<br />

� Blindenleitstreifen � Blindenleitstreifen � Blindenleitstreifen<br />

� keine Niveauunterschiede � keine Niveauunterschiede � keine Niveauunterschiede<br />

� Bordhöhe mind. 16 cm � Bordhöhe mind. 16 cm � Bordhöhe mind. 16 cm<br />

� keine Sichthemmnisse � keine Sichthemmnisse � keine Sichthemmnisse<br />

� Busbuchten vermeiden � Busbuchten vermeiden � Busbuchten vermeiden<br />

� Haltestellenbeleuchtung � Haltestellenbeleuchtung � Haltestellenbeleuchtung<br />

� transparenter Fahrgastunterstand � transparenter Fahrgastunterstand<br />

� Sitzgelegenheiten � Sitzgelegenheiten<br />

� Informationsvitrine<br />

� Fahrradabstellmöglichkeit<br />

� Abfallbehälter<br />

Bedarfsausstattung Bedarfsausstattung Bedarfsausstattung<br />

� transparenter Fahrgastunterstand � Telefon/Notruf � Telefon/Notruf<br />

� Sitzgelegenheiten � Linienübersichtsplan � Briefkasten<br />

� Abfallbehälter � Tarifplan � Wegweisung zur Haltestelle<br />

� Tarifplan � Fahrpreise � Stadteil-/Umgebungsplan<br />

� Fahrpreise � Abfallbehälter<br />

� Fahrradabstellmöglichkeit � Stadteil-/Umgebungsplan<br />

� Fahrradabstellmöglichkeit<br />

� Informationsvitrine<br />

Tabelle 1: Ausstattungsstandards von Haltestellen


VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 9<br />

5 Lage und Ausstattung von Haltestellen<br />

5.1 Lage der Haltestellen<br />

Die Lage der Haltestellen innerhalb eines Bedienungsgebietes wird maßgeblich von der Verkehrssicherheit,<br />

städtebaulichen Situation und Struktur vor Ort bestimmt. Die Planung des ÖPNV und<br />

die Bauleitplanung sind daher aufeinander abzustimmen. Kurze Fußwege für möglichst viele Fahrgäste<br />

können durch eine höhere Bebauungsdichte in der Nähe der Haltestellen sowie durch eine<br />

günstige Zuordnung der Haltestellen zu Versorgungs-, Dienstleistungs- und Freizeiteinrichtungen<br />

unterstützt werden. Bei der Planung von Haltestellen ist auf eine unmittelbare Nähe zu bewohnten<br />

Gebäuden, auf eine Gestaltung ohne dunkle Ecken sowie auf die Lage möglichst nahe einer vorhandenen<br />

Straßenlaterne zu achten. Anordnung und Gestaltung der Haltestellen im Verkehrsraum<br />

richten sich nach Art und Nutzung der angrenzenden Bebauung, der örtlichen Verkehrssituation<br />

und der verfügbaren Flächen. Mit der jeweils zuständigen Verkehrsbehörde sind verkehrliche und<br />

betriebliche sowie straßenverkehrstechnische Gesichtspunkte abzustimmen, wobei auf ausreichende<br />

Sichtverhältnisse für alle Verkehrsteilnehmer zu achten ist. Haltestellen in Straßenkrümmungen,<br />

bei denen der Fahrer keine ausreichende Sicht nach hinten hat (Beobachtungen des<br />

nachfolgenden Verkehrs), sind zu vermeiden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sind ebenfalls<br />

Haltestellen vor Kurven zu vermeiden.<br />

Haltestellen sollen leicht und sicher erreichbar sein. Dies setzt gut beleuchtete, saubere, vom<br />

Fahrweg getrennte sowie ausreichend breite und befestigte Gehwege voraus. Den Belangen der<br />

mobilitätseingeschränkten Fahrgäste (Rollstuhlfahrer / -innen, Fahrgäste mit Kinderwagen, Personen<br />

mit Kindern, Personen mit Fahrrad etc.) ist angemessen Rechnung zu tragen. So soll möglichst<br />

jede Haltestelle in ein lückenloses barrierefreies Fußwegenetz eingebunden sein. Bordsteine<br />

sollen an Querungsstellen auf 3 cm abgesenkt werden. Abweichungen nach oben (Barriere für<br />

Rollstuhlfahrer) und unten (schwierig für Blinde zu erfassen) sind zu vermeiden.<br />

Die derzeit verbreitete Praxis, Radwege auf Gehwegen anzulegen, hat zur Folge, dass sich Fußgänger<br />

und Radfahrer gegenseitig stören. Gefährdungen sind vor allem dort zu erwarten, wo Fußgänger<br />

die Radwege kreuzen, z.B. an Haltestellen auf dem Weg zum oder vom Fahrzeug. Um<br />

Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern zu vermeiden, wird oftmals die Radquerung markiert<br />

und mit einem Hinweiszeichen versehen. Die Markierung sollte für Sehbehinderte ertastbar<br />

sein.


VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 10<br />

5.2 Fahrgastinformation<br />

Die Fahrgastinformation an der Haltestelle soll es dem Fahrgast ermöglichen, alle möglicherweise<br />

auftretenden Fragestellungen hinsichtlich des Verkehrsangebotes, der Fahrpreise, ergänzender<br />

Angebote, Ansprechpartner etc. bereits vor Fahrtantritt zu klären. Diese Informationen sind in möglichst<br />

einheitlicher Form in einer Informationsvitrine im Fahrgastunterstand (falls vorhanden) bzw.<br />

in einem Aushangkasten am Haltestellenmast anzubringen. Auf eine möglichst weitgehend barrierefreie<br />

Gestaltung (z.B. Schriftgröße [0,2 – 3 cm, s.u.], Kontrast [Mindestkontrast K = 0,28], Farbkombinationen<br />

[z.B. kein Rot auf Grün] und Platzierung (Sichthöhe [1,30 m])) ist zu achten 1 . Ziel<br />

sollte weiterhin eine hohe Zuverlässigkeit, Ordnung und Sauberkeit der präsentierten Informationen<br />

sein.<br />

Notwendige Ausstattungselemente für die Haltestellen im VNN/VNO-Gebiet:<br />

� Haltestellenschild<br />

Gemäß den in Kap. 3 erläuterten gesetzlichen Vorgaben ist an Haltestellen des ÖPNV das<br />

Haltestellenzeichen (Zeichen 224 nach § 41 StVO) anzubringen. Die notwendige lichte<br />

Mindesthöhe von 230 cm über dem Boden ist zu berücksichtigen (Abbildung 1).<br />

� Haltestellenname<br />

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Nennung des Haltestellennamens lediglich im Orts- und<br />

Nachbarortslinienverkehr. Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen ist jedoch auch<br />

im Regionalverkehr die Bezeichnung der Haltestellen zu empfehlen, da ortsunkundigen<br />

Fahrgästen hiermit das Finden der exakten Abfahrtszeiten im linienbezogenen Fahrplanaushang<br />

(beim Einstieg) bzw. das Erkennen der richtigen Ausstiegshaltestelle deutlich erleichtert<br />

wird. Die Angabe des Haltestellenamens auf dem Schild sollte daher in den Kategorien<br />

2 und 3 zwingend erfolgen, in der Kategorie 1 reicht die Markierung des Haltstellenamens<br />

im Fahrplan aus. Die Schriftgröße sollte mindestens 3 cm betragen (Abbildung 1).<br />

Der Haltestellenname sollte in Schwarz auf Weiß angebracht werden (K = 0,99).<br />

� Tarifpunktnummer<br />

In der Systematik des VNN-Regionaltarifs ist jeder Haltestelle ein Tarifpunkt zugeordnet,<br />

welcher mit Hilfe des Tarifplans und der Fahrpreistabelle eine eigenständige Ermittlung des<br />

Fahrpreises durch den Kunden ermöglicht. Diese Tarifpunktnummer ist mit der Bezeichnung<br />

„Tarifpunkt xy“ und dem VNN-Logo unterhalb des Haltestellennamens anzubringen.<br />

Die Schriftgröße sollte mindestens 3 cm betragen, Mindestkontrast K = 0,51 (Abbildung 1).<br />

� Liniennummer, Ziel der Linie<br />

Damit die an der jeweiligen Haltestelle verkehrenden Linien und deren Fahrtziele auf den<br />

ersten Blick für den Kunden erkennbar sind, sollte eine direkte Nennung der Linie(n) auf<br />

dem Haltestellenschild zumindest in den Kategorien 2 und 3 (unterhalb des Haltestellennamens<br />

und der Tarifpunktnummer) erfolgen. Die Schriftgröße sollte mindestens 3 cm betragen,<br />

Mindestkontrast K = 0,51 (Abbildung 1).<br />

� Logo des Verkehrsunternehmens / der VNN<br />

Die Darstellung des Logos des die Haltestelle bedienenden Verkehrsunternehmens dient<br />

der Präsentation und vermittelt dem Fahrgast die Information, durch wen die Beförderung<br />

stattfindet und sollte unten rechts angeordnet sein. Das Logo der VNN sollte neben der Tarifpunktnummer<br />

(s.o.) platziert werden (vgl. Abbildung 1).<br />

1 Angegebene Werte sind der Broschüre „Verbesserung von visuellen Informationen im öffentlichen Raum“,<br />

Bundesministerium für Gesundheit, 1996, entnommen


VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 11<br />

� Kennzeichnung von AST/ASM/Rufbus<br />

Um es dem Fahrgast zu ermöglichen, die Haltestellen auch als Abfahrtsstellen bedarfsorientierter<br />

Bedienungsformen zu erkennen, ist eine entsprechende Kennzeichnung dieser<br />

Haltestellen unabdingbar. Die Kennzeichnung sollte durch ein entsprechendes Symbol auf<br />

dem Haltestellenschild mit der Telefonnummer (die Schriftgröße sollte mindestens 3 cm betragen,<br />

Mindestkontrast K = 0,51) sowie durch weitergehende Informationen zu diesen Systemen<br />

im Informationsblock (s.u.) erfolgen (vergl. Abbildung 1). Alternativ kann in Ausnahmefällen<br />

ein Zusatzschild angebracht werden.<br />

Abbildung 1: Haltesstellenschild [eigene Zeichnung] der Kategorien 2 und 3<br />

� Fahrplan<br />

Im Regionalverkehr sollten aufgrund der in vielen Fällen stark divergierenden Linienführungen<br />

der einzelnen Fahrten die bewährten linienbezogenen Fahrpläne (vgl. Anlage 2) auch<br />

zukünftig Verwendung finden, wobei die Zeile der betreffenden Haltestelle zur besseren<br />

Auffindbarkeit zu markieren ist. In diesen linienbezogenen Fahrplänen sind alle gesetzlich<br />

vorgeschriebenen Informationen (Linienführung, Ausgangs- und Ziel der Linie, Haltestellen<br />

im Linienverlauf, Fahrtdauer) zu integrieren. Bei hoher täglicher Fahrtenanzahl einer Linie<br />

sowie identischem Linienverlauf und Fahrtzeiten empfiehlt sich auch im Regionalverkehr<br />

die Verwendung der aus den Stadtverkehren bekannten haltestellenbezogenen Fahrpläne<br />

(vergl. Anlage 3), die neben den Abfahrtszeiten an der betreffenden Haltestelle noch zusätzliche<br />

Informationen enthalten sollten (Fahrtzeit bis zu den folgenden Haltestellen im Linienverlauf,<br />

Anzahl der Tarifzonen). Die mittlere Sichthöhe soll in der Regel ca. 130 cm betragen.<br />

Die Schriftgröße sollte mindestens 0,2 cm betragen, angestrebt wird jedoch eine<br />

Schriftgröße von 0,3 cm. 2 Der Mindestkontrast K = 0,28 sollte beachtet werden. Der Fahr-<br />

2 Laut Broschüre „Verbesserung von visuellen Informationen im öffentlichen Raum“, Bundesministerium für<br />

Gesundheit, 1996, sollte eine Schriftgröße von 0,5 bis 1cm angestrebt werden, diese ist in der Praxis jedoch<br />

nicht durchführbar. Die derzeitigen Fahrpläne (größtenteils in A4) haben eine Schriftgröße von 0,2 cm.<br />

Durch Anbringung der Fahrpläne in A3 ist eine Schriftgröße von 0,3 cm erreichbar, ohne Einbußen beim<br />

Informationsgehalt in Kauf zu nehmen oder die Fahrpläne nicht in behindertengerechten Höhe aufzuhängen.


VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 12<br />

plan ist entweder in einem Aushangkasten am Mast oder in einer Informationsvitrine im<br />

Fahrgastunterstand anzubringen.<br />

� Name/Telefonnummer des Verkehrsunternehmens, Internet-Adresse der elektronischen<br />

Fahrplanauskunft der VNN<br />

Die Informationen über das Verkehrsunternehmen sollen es den Kunden ermöglichen, sich<br />

bei besonderen Fragen oder Problemen an den richtigen Ansprechpartner zu wenden. Die<br />

Verbreitung der Internet-Adresse der elektronischen Fahrplanauskunft soll die Fahrgäste in<br />

die Lage versetzen, ihre Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln bereits von zu Hause aus<br />

zu planen und darüber hinaus auch alle weiteren benötigten Informationen zum ÖPNV in<br />

der Region zu erhalten. Diese Informationen können in den Fahrplan integriert werden. Die<br />

Schriftgröße sollte mindestens 0,2 cm betragen, Mindestkontrast K = 0,51.<br />

� Informationen zu AST/ASM/Rufbus<br />

An Haltestellen, an denen solche bedarfsorientierten Systeme verkehren, sollte nicht bloß<br />

eine einfache Kennzeichnung erfolgen, sondern dem Kunden detailliertere Informationen<br />

über diese Verkehre gegeben werden. Mindestanforderung ist hier die Nennung der Telefonnummer,<br />

unter der weitere Informationen erhältlich sind. Denkbar sind weiterhin Angaben<br />

über Abfahrtszeiten, Fahrtrichtung und Tarife des Systems und Nennung, bis wann eine<br />

Fahrtanmeldung spätestens zu erfolgen hat. Diese Informationen könnten am Mast in<br />

einem Aushangfahrplan oder in einer Informationsvitrine im Fahrgastunterstand angebracht<br />

werden. Die Schriftgröße sollte mindestens 0,2 cm betragen, Mindestkontrast K = 0,28 .<br />

� Einheitliches Design<br />

Um dem Kunden das Auffinden der benötigten Informationen an verschiedenen Haltestellen<br />

zu erleichtern sowie eine gewisse Einheitlichkeit und ein positives Erscheinungsbild<br />

hinsichtlich der Präsentation des ÖPNV-Systems in einer Region zu erreichen (Haltestelle<br />

als „Visitenkarte“ des ÖPNV), sollte auf eine größt mögliche Einheitlichkeit der Informationselemente<br />

hinsichtlich Inhalt und Anordnung im Sinne eines „Corporate design“ geachtet<br />

werden, zumindest in den einzelnen <strong>Landkreis</strong>e. Hierbei ist insbesondere auf eine barrierefreie<br />

Farbkombination zu achten, der Mindestkontrast beträgt K = 0,28.<br />

� Tarifplan, Fahrpreistabelle (Kat. 1 + 2: Bedarfsausstattung; Kat. 3: erforderliche Ausstattung)<br />

Durch das Aushängen des Tarifplans und der Fahrpreistabelle wird der Fahrgast in die Lage<br />

versetzt, bereits an der Haltestelle vor dem Einstieg in den Bus selbstständig den Fahrpreis<br />

für seine gewünschte Route zu ermitteln. Die Vorab-Information über die Fahrpreise<br />

an der Haltestelle erscheint besonders wichtig für die angestrebte Gewinnung von Neukunden<br />

für den ÖPNV, denen bereits im Vorfeld, ohne sich schon für die Fahrt mit dem Bus<br />

festlegen zu müssen, die Möglichkeit zu Kostenermittlungen und –vergleichen gegeben<br />

wird.<br />

In einem Großteil des VNO/VNN-Gebietes ist der Regionaltarif Grundlage für die Fahrpreisermittlung<br />

im Regionalverkehr. Dieser besteht aus einem relationsabhängigen Teilstreckentarif,<br />

welcher das Liniennetz in einzelne Abschnitte von jeweils ca. 2 km Länge einteilt.<br />

Zur Fahrpreisermittlung wird die Zahl der befahrenen Teilstrecken einer Relation herangezogen;<br />

diese sind aus dem Tarifplan ersichtlich.<br />

Für den Aushang an der Haltestelle eignet sich ein DIN A4-großer Ausschnitt, der die umliegende<br />

Region (z.B. den betreffenden <strong>Landkreis</strong>) zeigt, vergl. Anlage 4. Die Tarifpunktnummer<br />

ist im Plan zur besseren Auffindbarkeit farblich zu kennzeichnen. Der Aushang<br />

sollte in der Informationsvitrine untergebracht werden.<br />

An Haltestellen, die sowohl im Regionalverkehr wie auch im Stadtverkehr (separate Tarife)<br />

bedient werden, sollten nach Möglichkeit beide Tarifmodelle dargestellt werden. Die<br />

Schriftgröße sollte mindestens 0,2 cm betragen, Mindestkontrast K = 0,28.<br />

� Linienübersichtsplan (Kat. 2: Bedarfsausstattung; Kat. 3: erforderliche Ausstattung)<br />

Um den Kunden eine – über die Informationen zu einer einzelnen Linie hinausgehende –<br />

Übersicht über das gesamte Angebot des öffentlichen Verkehrs in einer Region zu vermit-


VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 13<br />

teln, hat sich die Veröffentlichung von meist schematisierten Linienübersichtsplänen (vergl.<br />

Anlage 5) bewährt, aus denen sämtliche Linienverkehre von Bus und Bahn in einer bestimmten<br />

Region (z.B. einem <strong>Landkreis</strong>) ersichtlich sind. Für Teilräume des gesamten<br />

VNN-Gebietes sind solche Liniennetzpläne bereits erarbeitet worden; diese sollten zumindest<br />

an Haltestellen der Kategorie 3 in der Informationsvitrine ausgehängt werden. Die<br />

Schriftgröße sollte mindestens 0,2 cm betragen, Mindestkontrast K = 0,28 .<br />

� Stadtteil-/Umgebungsplan (nur Kat. 3: Bedarfsausstattung)<br />

In Gebieten mit höherer Bebauungsdichte (Innenstädte) kann in einigen Fällen ein Plan der<br />

räumlichen Umgebung einer Haltestelle sinnvoll sein, um den Fahrgästen das Auffinden ihrer<br />

gewünschten Zielorte (bestimmte Straßen oder Einrichtungen) zu erleichtern.<br />

� Wegweisung zur Haltestelle (nur Kat. 3: Bedarfsausstattung)<br />

In Einzelfällen, z.B. bei versteckter Lage oder komplizierter Zuwegung einer Haltestelle und<br />

einer gleichzeitigen hohen Fahrgastfrequenz, kann es sinnvoll sein, an entsprechenden<br />

Punkten Wegweiser zur Haltestelle anzubringen, um die Erreichbarkeit bzw. Auffindbarkeit<br />

zu erleichtern.<br />

5.3 Haltestellenanlage<br />

Notwendige Ausstattungselemente für die Haltestellen im VNN/VNO-Gebiet:<br />

(vgl. Anlagen 6, 7 und 8)<br />

� Mast<br />

Die Aufstellung eines Mastes ist in mehrfacher Hinsicht bedeutend. Er dient sowohl zur Anbringung<br />

des nach § 32 BOKraft vorgeschriebenen Haltestellenzeichens als auch zur Orientierung<br />

des Fahrers, um die Haltestelle optimal ansteuern zu können. Zu diesem Zweck soll der<br />

Mast so an der Haltestellenwartefläche angebracht werden, dass das Fahrzeug in der Nähe<br />

des Mastes mit der vorderen Einstiegstür auf Masthöhe zum Stehen kommt. Wird eine Haltestelle<br />

von mehreren Verkehrsunternehmen bedient, sollte ein Haltestellenschild ausreichend<br />

sein. Ein Mast dient auch der Orientierung der Fahrgäste und leistet einen Beitrag zur<br />

optischen Aufwertung der Haltestelle. Für die Masten im VNN-Bereich wird eine Lackierung<br />

in VNN-blau empfohlen. Im HVV-Bereich, damit auch in den <strong>Landkreis</strong>en Harburg, Lüneburg<br />

und Stade, werden rote Masten verwendet.<br />

� Aushangkasten<br />

Aus der Vorschrift des § 40 PBefG zum Aushang von Fahrplänen ergibt sich die Notwendigkeit<br />

der Installation eines Aushangkastens. Dieser ist in entsprechender Größe zu fertigen;<br />

neben den Fahrplänen werden ggf. an einigen Haltestellen zusätzliche Informationen über<br />

die Bedarfslinienverkehre AST, ASM und Rufbus benötigt. Es bietet sich deshalb an, ein<br />

System zu wählen, das variabel erweiterbar ist. Gemäß den Leitlinien der einheitlichen Gestaltung<br />

sollte der Rahmen des Aushangkastens in derselben Farbe wie der Mast lackiert<br />

sein (s.o.). Die mittlere Sichthöhe von 1,30 m sollte eingehalten werden (vergl. 5.2 Fahrplan).<br />

In der Kategorie 3 ist eine Informationsvitrine im Fahrgastunterstand vorgesehen, der Aushangkasten<br />

am Mast ist in dieser Kategorie daher entbehrlich.<br />

� Befestigte Wartefläche<br />

Im Hinblick auf einen sicheren und komfortablen Ein- und Ausstieg und zur Schaffung einer<br />

angemessenen Aufenthaltsqualität sind Haltestellen mit einer befestigten Wartefläche auszustatten.<br />

Aus der Forderung nach einer barrierefreien Ausführung lassen sich auch Anforderungen<br />

an die Gestaltung der Warteflächen ableiten.<br />

Für einen möglichst niveaugleichen Ein- und Ausstieg in das Fahrzeug ist die Höhendifferenz<br />

und Spaltbreite zwischen Fahrzeug und Haltestellenplattform zu minimieren. Niederflurfahrzeuge<br />

haben eine Wagenhöhe von 32 cm, durch das Entlüften des Luftfederbalges auf der<br />

rechten Seite („Kneeling“) lässt sich der Wagenfußboden des Niederflurbusses nochmals um


VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 14<br />

sieben bis neun Zentimeter absenken, also auf etwa 23 bis 25 cm über Fahrbahn-Oberkante.<br />

Gemäß des Bundesministeriums für Verkehr 3 hat sich für Niederflurfahrzeuge eine Kombination<br />

von Reststufe und Spaltbreite mit jeweils max. 5 cm bewährt (vergl. Abbildung 2). Die<br />

Höhe der Wartefläche soll demnach bei Haltestellenkaps 18 cm betragen, bei Haltestellen<br />

am Fahrbahnrand und Busbuchten beträgt der Richtwert dagegen 16 cm, um die Gefahr des<br />

Aufsetzens des Fahrzeuges bei der Anfahrt der Haltestellenbucht herabzusetzen. Hilfreich<br />

im Zusammenhang mit der Reduzierung des Spaltes ist die Verwendung von Haltestellenborden<br />

aus Formsteinen (vergl. Abbildung 3), die den Bussen als Anfahrhilfe dienen und<br />

darüber hinaus reifenschonend sind.<br />

Abbildung 2: Wirkung von Reststufe und Spaltbreite auf die Einstiegsbedingungen für<br />

Rollstuhlbenutzer [eigene Zeichnung nach Direkt Heft 51]<br />

Abbildung 3: Formbordstein [eigene Zeichnung nach Direkt Heft 51]<br />

Die Warteflächen der Haltestellen sind so zu dimensionieren, dass ausreichende Bewegungsräume<br />

vorhanden sind. Rollstuhlfahrer benötigen ausreichende Bewegungsflächen zum<br />

3 Direkt, Heft 51 „Bürgerfreundliche und behindertengerechte Planung Gestaltung von Haltestellen des öffentlichen<br />

Personennahverkehrs“, Bundesministerium für Verkehr, 1997; Abweichend dazu wird in der DIN<br />

18 024 eine Stufe und ein Spalt von je 3 cm und in der Europäischen Union Cost 322 eine Stufe von 3,5 cm<br />

und ein Spalt von 5 cm empfohlen.


VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 15<br />

Rangieren vor Fahrgastinformationstafeln oder zur Ansteuerung des Einstiegs. Das Bundesministerium<br />

für Verkehr schlägt eine Fläche von 2,00 m mal 2,00 m vor. Innerhalb der<br />

Wartefläche sind Niveauunterschiede zu vermeiden. Vor der ausgefahrenen fahrzeuggebundenen<br />

Einstiegshilfe (2. Tür) muss sich haltestellenseitig laut DIN 18 024 eine Bewegungsfläche<br />

von 150*150 cm befinden. Bei beengten Platzverhältnissen ist je nach den örtlichen<br />

Gegebenheiten eine Alternativlösung im Sinne der Umsetzung einer möglichst weitreichenden<br />

Barrierefreiheit gem. BGG vorzusehen.<br />

Zusätzlich sollten Haltestellen mit einem Blindenleitsystem ausgestattet werden. Bewährt<br />

haben sich Orientierungsstreifen in Form von Rillenplatten (vgl. Abbildung 4), die parallel zur<br />

Bordsteinkante des Wartebereichs geführt werden (30 bis 60 cm breit, Mindestsicherheitsabstand<br />

zur Bordsteinkante 60 cm, Rillenverlauf parallel zur Gehrichtung, auch optisch kontrastierend)<br />

4 . Der Orientierungsstreifen sollte in ein Aufmerksamkeitsfeld (90 mal 90 cm) münden,<br />

das den Einstiegsbereich (1. Tür) kennzeichnet. Quer über den Fußweg leitet idealerweise<br />

ein Orientierungsstreifen zur Haltestelle, der ebenfalls in dem Aufmerksamkeitsfeld<br />

mündet. (Vgl. Anlagen 6, 7 und 8).<br />

Der HVV hat im Juli 2006 unter Mitwirkung der niedersächsischen Verkehrsunternehmen<br />

und Aufgabenträger eine Broschüre „Blinden- und sehbehindertengerechte Gestaltung von<br />

Bushaltestellen und Busanlagen“ herausgegeben, in der die Verwendung von Noppenplatten<br />

anstelle der Rillenplatten empfohlen wird. Besonders hilfreich für blinde oder stark seheingeschränkte<br />

Personen wären Hohlkörperbodenindikatoren (Hobi), die allerdings in der Beschaffung<br />

deutlich teurer als gängige Platten sind.<br />

Eine kostengünstige und gute Lösung würde die Verwendung von Klein- bzw. Mosaikpflaster<br />

für die Leitstreifen bedeuten. Der Fugenabstand sollte mindestens 20 mm betragen. Außerdem<br />

muss auf eine ausreichende farbliche Kontrastierung zu den im Umfeld verwendeten<br />

Gehwegplatten geachtet werden.<br />

Abbildung 4: Rillenplatte als Oberflächengestaltung tastbarer Leistreifen [eigene Zeichnung]<br />

Verwendete Oberflächenmaterialen müssen auch bei Verschmutzung und Nässe ausreichend<br />

rau, griffig und rutschhemmend sein. Andererseits sind sehr grob strukturierte Oberflächen<br />

problematisch für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen und daher ungeeignet. Als Oberflächenmaterialen<br />

können Bordsteinplatten, Betondecken, Gussasphaltbeläge mit Quarzsteinstreuung<br />

und Waschbetonplatten mit kleinen und scharfkantigen Kieselsteinstreuungen<br />

eingesetzt werden. Schließlich ist im Sinne einer barrierefreien Ausgestaltung darauf zu<br />

achten, dass die für die Entwässerung notwendige Längsneigung der Wartefläche maximal<br />

3% und die Querneigung maximal 2,5% beträgt.<br />

4 gemäß „Barrierefreier ÖPNV in Deutschland“, VDV, 2003


VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 16<br />

� Haltestellenbeleuchtung<br />

Die Beleuchtung der Haltestelle ist für die vom Fahrgast subjektiv empfundene Sicherheit eine<br />

wichtige Größe und soll die Lesbarkeit der Fahrgastinformationen auch bei Dunkelheit<br />

gewährleisten. Wenngleich in Kategorie 1 Fahrgastunterstände nicht nachdrücklich empfohlen<br />

werden und somit eine direkte Beleuchtung der Haltestelle in vielen Fällen ausscheiden<br />

muss, ist um so mehr darauf zu achten, dass die ohnehin vorhandene Straßenbeleuchtung<br />

zur Erhellung der Haltestelle ausgenutzt wird. Dabei kommt sowohl die Verlegung einer Haltestelle<br />

in die unmittelbare Nähe einer Straßenlaterne, als auch die zusätzliche Installation<br />

einer Leuchte an einer nicht verlegbaren Haltestelle in Frage.<br />

� keine Sichthemmnisse<br />

Einbauten am Straßenrand bzw. auf Gehwegen, die die Einsehbarkeit des Haltestellenbereichs<br />

beeinträchtigen, sind zu vermeiden, damit keine für den Fahrgast als bedrohlich empfundene<br />

„dunklen Ecken“ entstehen und er sich ausreichend sicher fühlen kann. Ebenso<br />

muss die Sichtbeziehung zwischen Fahrer und Fahrgast gewährleistet sein, damit der Fahrer<br />

wartende Fahrgäste rechtzeitig erkennen und sich auf das Anhalten vorbereiten kann.<br />

� Busbuchten vermeiden (Abbildung 5)<br />

Nach Möglichkeit sollten Bushaltestellen am Fahrbahnrand angeordnet werden. Dies dient<br />

der Beschleunigung des Busverkehrs, erhöht die Sicherheit beim Anfahren und verhindert<br />

Querbeschleunigungen, da ein Ein- und Ausfahren in eine Busbucht entfällt. Wenn Park-<br />

oder Radfahrstreifen vorhanden sind, bietet sich die Einrichtung eines Buskaps mit vorgezogener<br />

Wartefläche an. Der Bus braucht daher zum Anfahren der Haltestelle seine Fahrgasse<br />

nicht zu verlassen und kann das Haltestellenkap dicht und gerade anfahren. Dadurch lassen<br />

sich Spaltbreite und Höhenunterschied zwischen Bordkante und Fußboden des Busses auf<br />

ein Minimum reduzieren. Nur in besondern Fällen, in denen Leistungsfähigkeit und Sicherheit<br />

des Straßenverkehrs oder verkehrliche Gründe (Anschlussherstellung) dies erfordern,<br />

können Haltestellen in Seitenlage auch als Busbuchten ausgebildet werden. Allerdings ist<br />

dabei zu berücksichtigen, dass die Haltestellenbucht alles andere als fahrgast- und behindertenfreundlich<br />

ist. Beim Ansteuern wie beim Verlassen der Bucht muss der Bus eine S-Kurve<br />

fahren, so dass insbesondere stehende Fahrgäste Beschleunigungskräften in allen Richtungen<br />

ausgesetzt werden. Ein genereller Umbau der Busbuchten im VNN-Bereich wird jedoch<br />

nicht für notwendig erachtet. Werden Neu- oder Umbauten vorgenommen, sind jedoch die<br />

genannten Alternativen zu favorisieren. Zur Verringerung der Niveauunterschiede und Spaltbreiten<br />

zwischen Wartefläche und Fahrzeugeinstieg bietet sich der Einbau von 16 - 18 cm<br />

hohen Formbordsteinen an, die ein reifenschonendes dichtes Heranfahren an die Haltestelle<br />

ermöglichen (vgl. Abb. 3).


VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 17<br />

Abbildung 5: Haltestellentypen im Vergleich [eigene Zeichnung]<br />

� Transparenter Fahrgastunterstand (Kat. 1: Bedarfsausstattung; Kat. 2+3: erforderliche<br />

Ausstattung)<br />

In den Kategorien 2 und 3 sollte jede Haltestelle mit einem Fahrgastunterstand ausgestattet<br />

sein. Aus Sicherheitsgründen und zur Gewährleistung des Sichtkontaktes zwischen Fahrer<br />

und Fahrgast sollte dieser mit transparenten Wänden versehen sein, die an drei Seiten anzubringen<br />

sind, um ausreichenden Wind-, Regen- und Spritzwasserschutz zu bieten. Die<br />

transparenten Wände sollten mit einen stark kontrastreichen waagerechten etwa 10 cm breiten<br />

Streifen in einer Höhe zwischen 130 cm und 160 cm über den Boden ausgerüstet sein.<br />

Es muss innerhalb der Unterstände ausreichend Standfläche für einen Rollstuhl bzw. Kinderwagen<br />

geben. Die Mindestdurchgangsbreite von 100 cm ist ebenso einzuhalten wie der<br />

Bewegungsraum für Rollstuhlfahrer (200 * 200 cm) 5 sowie die notwendige lichte Mindesthöhe<br />

von 230 cm über den Boden. Die zusätzliche Anbringung des Haltestellennamens am<br />

Dach (an der rechten und der zur Fahrbahn zugewandten Dachkante) dient zur besseren<br />

Identifikation der Haltestelle für im Fahrzeug sitzende Fahrgäste und sollte bei Einrichtung<br />

oder Umgestaltung von Fahrgastunterständen realisiert werden. Eine eigenständige Beleuchtung<br />

des Fahrgastunterstandes zu den Betriebszeiten ist wünschenswert. Der<br />

VNO/VNN-Ausgestaltungsvorschlag ist in der Anlage 7 und 8 dargestellt.<br />

� Sitzgelegenheiten (Kat. 1: Bedarfsausstattung; Kat. 2+3: erforderliche Ausstattung)<br />

Innerhalb des Fahrgastunterstandes sind mehrere Sitzgelegenheiten anzubringen, deren<br />

Zahl von der Fahrgastfrequenz und den örtlichen Gegebenheiten abhängig gemacht werden<br />

soll. So ist im Bereich von Altenheimen oder Krankenhäusern eine höhere Platzanzahl notwendig.<br />

Es ist auf pflegeleichte, leicht zu reinigende und vandalismussichere Komponenten<br />

zu achten. Die Sitze sollen nicht unterhalb der Fahrgastinformation angebracht werden, um<br />

deren Zugänglichkeit zu gewährleisten.<br />

5 Direkt, Heft 51 „Bürgerfreundliche und behindertengerechte Gestaltung von Haltestellen des öffentlichen<br />

Personennahverkehrs“, Bundesministerium für Verkehr, 1997


VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 18<br />

� Informationsvitrine (Kat. 1+2: Bedarfsausstattung; Kat. 3: erforderliche Ausstattung)<br />

Für die Unterbringung der notwendigen Fahrgastinformationen, wie Fahrplan, Linienübersichtsplan,<br />

Tarifplan, Stadtteil-/Umgebungsplan oder gegebenenfalls Informationen zu AST,<br />

ASM oder Rufbus, sind ausreichend große - möglichst beleuchtete - Informationsvitrinen im<br />

Fahrgastunterstand zu installieren. Die Lackierung soll möglichst in VNN-blau erfolgen (vergl.<br />

Anlage 9).<br />

� Fahrradabstellmöglichkeiten (Kat. 1+ 2: Bedarfsausstattung; Kat. 3: erforderliche Ausstattung)<br />

In ländlichen Gebieten ist nicht von überall eine Haltestelle in zumutbarer Fußwegentfernung<br />

erreichbar. Die Benutzung des Fahrrades erhöht den jeweiligen Haltestelleneinzugsbereich<br />

wesentlich und kann somit ein höheres Fahrgastpotenzial erschließen. Mit geeigneten Fahrradabstellanlagen<br />

(die ein Anschließen des Fahrradrahmens ermöglichen) soll ÖPNV-<br />

Benutzern, die mit dem Fahrrad zur Haltestelle fahren, die Möglichkeit gegeben werden, ihr<br />

Fahrzeug diebstahlsicher und möglichst witterungsgeschützt abzustellen (vergl. Abbildung<br />

6). Der Abstand der Bügel soll mindestens 0,8 m betragen, das Regelmaß beträgt zwischen<br />

1,0 und 1,2 m 6 . Für Haltestellen mit entsprechendem Potenzial können darüber hinaus sogenannte<br />

Fahrradkäfige installiert werden. Ein Fahrradkäfig ist eine überdachte und verschließbare<br />

Abstellanlage, die die abgestellten Fahrräder vor Diebstahl und Vandalismus<br />

schützt. Nicht zu vernachlässigen ist auch die Tatsache, dass durch die Aufstellung solcher<br />

Anlagen auch neue Kunden gewonnen werden können, die bisher den ÖPNV noch nicht genutzt<br />

haben.<br />

Abbildung 6: Rahmenhalter für Fahrräder [eigene Zeichnung nach ERA 95]<br />

� Abfallbehälter (Kat. 1+ 2: Bedarfsausstattung; Kat. 3: erforderliche Ausstattung)<br />

Zur Vermeidung von Unratansammlungen und der damit verbundenen erschwerten Reinigung<br />

des Haltestellenbereiches ist an der Haltestelle ein Abfallbehälter anzubringen. Dies ist<br />

auch nach § 32 BOKraft für verkehrsreiche Haltestellen des Ortslinienverkehrs vorgeschrieben<br />

und liegt in der Zuständigkeit des Verkehrsunternehmens; gleiches gilt für die Leerung.<br />

Im überregionalen Verkehr besteht keine Verpflichtung Abfallbehälter aufzustellen. Im eigenen<br />

Interesse und zur Erhaltung von Ordnung und Sauberkeit an den Haltestellen sollten<br />

Städte oder Gemeinden und Verkehrsunternehmen sich jedoch verständigen, wer von beiden<br />

Abfallbehälter aufstellt und für deren Leerung sorgt bzw. deren Finanzierung regelt. Die<br />

im VNN-Bereich häufige Praxis, dass das Reinigungspersonal von Städten und Gemeinden<br />

(das sich ohnehin um eine Vielzahl von Abfallbehältern zu kümmern hat) auf seinen Touren<br />

die Reinigung der Behälter übernimmt, sollte beibehalten bzw. angestrebt werden.<br />

Die Abfallbehälter sollten möglichst außerhalb des Unterstandes platziert sein, um Geruchsbelästigungen<br />

zu vermeiden.<br />

6 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 95)


VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 19<br />

� Telefon / Notruf (nur Kat. 3: Bedarfsausstattung)<br />

Ferner können Haltestellen mit weiteren Ergänzungen, wie Telefonen oder Notrufeinrichtungen,<br />

ausgestattet werden. Falls ein Fahrgast den Weg zu einer Einrichtung nicht mehr genau<br />

weiß, kann er sich per Telefon noch einmal informieren. Eine Notrufeinrichtung - gegebenenfalls<br />

auch im Fernsprecher integriert - erhöht die Sicherheit der Fahrgäste an der Haltestelle<br />

und ist bei höherer Frequenz von hilfsbedürftigen oder schwachen Menschen auch zum Heranrufen<br />

von Hilfe sinnvoll.<br />

� Briefkasten (nur Kat. 3: Bedarfsausstattung)<br />

Die Aufstellung von Briefkästen ermöglicht Fahrgästen - sozusagen „auf dem Weg“ - ihre<br />

Post „loszuwerden“ und stellt einen zusätzlichen Service zur Beförderungsdienstleistung dar.<br />

� Wegweisung zur Haltestelle (nur Kat. 3: Bedarfsausstattung)<br />

Bei höher frequentierten Haltestellen bzw. bei Haltestellen, die von vielen Ortsunkundigen<br />

aufgesucht werden, sind Wegweiser zur Auffindung der Haltestellen anzubringen, insbesondere<br />

wenn die Zuwegung kompliziert ist.<br />

6 Finanzierung von Haltestellenmaßnahmen<br />

Die Landesnahverkehrsgesellschaft gewährt nur noch Zuschüsse für Einzelmaßnahmen, deren<br />

Investitionsvolumen über 35.000,- € liegt. Die bis zum Jahre 2007 gewährte Förderung nach<br />

GVFG ist entfallen.<br />

Für die Finanzierung von Haltestellenmaßnahmen sind die Straßenbaulastträger zuständig. Haltestellenmast,<br />

Haltestellenschild sowie Aushangkasten fallen in den Zuständigkeitsbereich der Verkehrsunternehmen.<br />

Für die HVV-<strong>Landkreis</strong>e Harburg, Lüneburg und Stade gelten für letzteres<br />

Sonderregelungen.<br />

Im VBN-Bereich sowie im Bereich des <strong>Landkreis</strong>es Cuxhaven sind Förderungen nach festgelegten<br />

Förderrichtlinien möglich.<br />

Aufbauend auf den gesetzlichen Bestimmungen (vgl. Kapitel 3) wird folgende Zuordnung der Zuständigkeiten<br />

getroffen:<br />

Zuständiger Zuständigkeitsbereich<br />

Städte und Gemeinden Fahrgastunterstand mit Informationsvitrine und Sitzgelegenheit<br />

Befestigte Wartefläche<br />

Beleuchtung<br />

Abfallbehälter 7<br />

Fahrradabstellanlage<br />

Informationen zu AST, ASM und Rufbus<br />

Winterdienst 8<br />

7 Auch wenn bei verkehrsreichen Haltestellen des Ortslinienverkehrs laut BOKraft die Zuständigkeit bei den Verkehrsunternehmen<br />

angesiedelt wird, sollte die vielfach praktizierte Praxis der Zuständigkeit bei den Städten und Gemeinden<br />

angesiedelt sein. Das Reinigungspersonal von Städten und Gemeinden kümmert sich auch um eine Vielzahl von Abfallbehältern<br />

außerhalb von Haltestellen.<br />

8 Im Kommentar zur BOKraft, § 32 „Haltestellen“, Abs. 1, heißt es:<br />

„12. Verkehrssicherungspflicht/Pflichten des Unternehmers. Die Verkehrssicherungspflicht soll die Verkehrsnutzer im<br />

Haltestellenbereich vor den Gefahren schützen, die ihnen beim Linienverkehr mit Kfz bei zweckgerechter Benutzung<br />

drohen. (...) Verantwortlich für den verkehrssicheren Zustand einer Haltestelle ist nach herrschender Meinung der Träger<br />

der Straßenbaulast, nicht der Omnibusunternehmer (...). Der Unternehmer ist aber verpflichtet, den Straßenbaulastträger<br />

auf etwaige Gefahrenzustände hinzuweisen. An Haltestellen des Linienverkehrs mit Kfz eröffnet das Verkehrsunternehmen<br />

einen besonderen zusätzlichen Verkehr. Hieraus ergibt sich bei Glatteis und Schneeglätte eine Streupflicht<br />

für die Unternehmen.“ (vgl. Bidinger, Personenbeförderungsrecht)<br />

Im Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) ist die Straßenreinigung im § 52 geregelt. Dort heisst es:<br />

(1) Die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und<br />

Kreisstraßen sind zu reinigen. Art, Maß und räumliche Ausdehnung der ordnungsgemäßen Straßenreinigung sind<br />

von der Gemeinde durch Verordnung nach dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu regeln. In<br />

diesem Rahmen gehört zur Reinigung auch:


VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 20<br />

Verkehrsunternehmen Aushangkasten<br />

Haltestellenmast/-schild<br />

Fahrgastinformation (in der Vitrine oder am Mast)<br />

Tabelle 2: Zuständigkeiten für Ausstattungsmerkmale<br />

Es sind aber auch andere Zuständigkeiten auf Basis bilateraler Vereinbarungen möglich. Mit der<br />

jeweiligen Zuständigkeit ist dabei auch die Verantwortung für die laufende Pflege und Wartung<br />

verbunden.<br />

7 Umsetzung<br />

Unter Berücksichtigung der vorhandenen finanziellen Möglichkeiten wird es nur schrittweise möglich<br />

sein, die Haltestellen dem Konzept entsprechend auszustatten. Die Umsetzung des Haltestellenkonzeptes<br />

kann nach verschiedenen Strategien erfolgen. Denkbar sind die linienweise oder<br />

gebietsbezogenen Strategien. Eine andere Möglichkeit ist die Bearbeitung der Haltestellen nach<br />

Dringlichkeiten. Auf jeden Fall sind bei der Umsetzung Synergien zu nutzen, etwa durch die Einbeziehung<br />

in anstehende Straßenbaumaßnahmen.<br />

Zur genauen Ermittlung des Ist-Zustandes, und somit auch zur Bestimmung der erforderlichen<br />

Maßnahmen zum Erreichen des Soll-Zustandes der Haltestellenausstattungen im Gebiet von<br />

VNO/VNN, wäre eine Bestandsaufnahme in Form eines Haltestellenkatasters sinnvoll. Auf Grundlage<br />

der empfohlenen Ausstattung für Haltestellen im VNO/VNN-Bereich ist im Rahmen der Arbeiten<br />

für das Haltestellenkonzept ein Erfassungsbogen für die Haltestellenausstattung erarbeitet<br />

worden (siehe Anhang 10).<br />

Für jede einzelne Haltestelle müsste dieser Bogen ausgefüllt und mit Fotos dokumentiert werden.<br />

Eine datentechnische Weiterverarbeitung dieser Informationen ist zu empfehlen, da so eine genaue<br />

Aussage über vorhandene und fehlende Elemente insgesamt und für die einzelnen Haltestellenkategorien<br />

getroffen werden kann.<br />

Im Rahmen des Haltestellenkatasters würde auch erfasst werden, ob und inwieweit die Haltestellen<br />

einen barrierefreien Personenverkehr erlauben bzw. welche konkreten Mängel dem im Einzelnen<br />

entgegen stehen.<br />

Die Erarbeitung des Haltestellenkatasters sollte ebenfalls schrittweise erfolgen. Für die Erstellung<br />

eines Haltestellenkatasters ist ein erheblicher personeller Aufwand notwendig. Dieser sollte durch<br />

Zusammenarbeit aller Beteiligten (Gemeinden, Verkehrsunternehmen und <strong>Landkreis</strong>e / VNO) getragen<br />

werden.<br />

a) das Besprengen der Fahrbahn und Gehwege,<br />

b) die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen,<br />

c) bei Glätte das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der gefährlichen Fahrbahnstellen mit nicht<br />

unbedeutendem Verkehr.<br />

(2) Reinigungspflichtig sind die Gemeinden.<br />

(3) (...)<br />

(4) Die Gemeinden können durch Satzung die ihnen obliegenden Straßenreinigungspflichten ganz oder zum Teil den<br />

Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegen. (...)“<br />

Im Bereich der VNN / VNO wird der Winterdienst an Haltestellen im Grundsatz ausschließlich von den Straßenbaulastträgern<br />

bzw. den Gemeinden durchgeführt. Durch Satzung können Anlieger bzw. Dritte mit dem Winterdienst betraut<br />

werden.


VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 21<br />

Literatur- und Unterlagenverzeichnis<br />

Bidinger:<br />

Personenbeförderungsrecht. Kommentar zum Personenbeförderungsgesetz nebst sonstigen einschlägigen<br />

Vorschriften, 2. Aufl., 1971<br />

Bundesministerium für Gesundheit:<br />

Verbesserung von visuellen Informationen im öffentlichen Raum, 1996<br />

Bundesministerium für Verkehr:<br />

Bürgerfreundliche und behindertengerechte Gestaltung von Haltestellen des öffentlichen Personenverkehrs,<br />

Direkt, Heft 51, 1997<br />

Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 95), 1995<br />

Hamburger Verkehrsverbund (Hrsg.):<br />

Blinden- und sehbehindertengerechte Gestaltung von Bushaltestellen und Busanlagen, 2006<br />

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV):<br />

Barrierefreier ÖPNV in Deutschland, Alba Fachverlag, 2003


VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 22<br />

Anlage 1: Verknüpfungshaltestellen im VNN/VNO-Raum<br />

(Definition gemäß Nahverkehrspläne)<br />

<strong>Landkreis</strong> Cuxhaven <strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg <strong>Landkreis</strong> Soltau-Fallingbostel<br />

Bad Bederkesa, Markt Bergen, Post Ahlden, Neue Straße<br />

Beverstedt Clenze, Post Bispingen, Kreissparkasse<br />

Cadenberge, Bahnhof Dannenberg, Ostbahnhof Bomlitz, Grundschule<br />

Cuxhaven, Altenwalde Apotheke Dannenberg, ZOB Dorfmark, Bahnhof<br />

Cuxhaven, Bahnhof/ZOB Gartow, Kirche Düshorn, Schule<br />

Cuxhaven, Hinr.-Wilh.-Kopf-Str. Hitzacker, Bahnhof Fallingbostel, Bahnhof<br />

Dorum, Bahnhof Lüchow, Busbahnhof Hademstorf, Bahnhof<br />

Geestenseth, Bahnhof Neu Darchau, Hafen Hemsen, Bahnhof<br />

Hagen, Busbahnhof Schnega, Bahnhof Hodenhagen, Bahnhof<br />

Hemmoor, Bahnhof Kirchboitzen, Kreuzung<br />

Holßel, Kreuzung <strong>Landkreis</strong> Lüneburg Munster, Bahnhof<br />

Imsum, Ort Amelinghausen, Bahnhof Neuenkirchen, Schützenhalle<br />

Lamstedt, Kirche Bardowick, Schule Rethem, Rodewalder Straße<br />

Langen, Mitte Barendorf, Ort Schneverdingen, Am Brink<br />

Loxstedt, Bahnhof Bleckede, Bahnhof Schneverdingen, Bahnhof<br />

Loxstedt, Nesse Wächter Dahlenburg, Markt Schwarmstedt, Bahnhof<br />

Loxstedt, Stotel Grafenhof Dahlenburg, Schulzentrum Soltau, Bahnhof<br />

Neuenkirchen, Zaun Darchau, Fähre Soltau-<strong>Nord</strong>, Bahnhof<br />

<strong>Nord</strong>holz, Bahnhof Drögennindorf, Ortsmitte Walsrode, Bahnhof<br />

Otterndorf, Bahnhof Embsen, Schulzentrum Wietzendorf, Schule<br />

Sandstedt, Wendeplatz Hittbergen, Kirche Wintermoor, Bahnhof<br />

Schiffdorf, Mitte Kaarßen, Dorf Wolterdingen, Bahnhof<br />

Sellstedt, Bahnhof Lüneburg, Am Sande<br />

Stubben, Bahnhof Lüneburg, Bahnhof/ZOB <strong>Landkreis</strong> Stade<br />

Uthlede, Post Neetze, Ortsmitte Ahlerstedt, Post<br />

Neuhaus, ZOB Bargstedt, Bahnhof<br />

<strong>Landkreis</strong> Harburg Oedeme, Schulzentrum Buxtehude, Bahnhof Süd<br />

Buchholz, Bahnhof/ZOB Scharnebeck, SZ/Lüneburger Straße Buxtehude, Bahnhof Vorplatz<br />

Buchholz, Bahnhof/Vorplatz Westergellersen, Ostausgang Buxtehude, Busbahnhof<br />

Buchholz, Treffpunkt Buxtehude, Hedendorf Fuhrenkamp<br />

Fleestedt Buxtehude, Marktkauf<br />

Hittfeld, Bahnhof <strong>Landkreis</strong> Rotenburg (Wümme) Drochtersen, Kirche<br />

Hittfeld, Kirche Bremervörde, Bahnhof Drochtersen, Schule<br />

Hollenstedt, Am Stinnberg Gnarrenburg, Mitte Freiburg, Bahnhofstraße<br />

Hollenstedt, Schulzentrum Kuhmühlen, Bahnhof Harsefeld, Bahnhof<br />

Jesteburg, Seevebrücke Rhade, Busbahnhof Horneburg, Bahnhof<br />

Klecken, Bahnhof Rotenburg, Bahnhof Jork, Marktplatz<br />

Maschen, Bahnhof Scheeßel, Bahnhof Königreich, Kreuzung<br />

Meckelfeld, Bahnhof Scheeßel, Vareler Weg / Schule Kutenholz, Bahnhof<br />

Nenndorf, Rathaus Sittensen, Busbahnhof Stade, Bahnhof<br />

Neu Wulmstorf, Bahnhof Sottrum, Bahnhofstraße Stade, Pferdemarkt<br />

Niedermarschacht, GS Sottrum, Schulzentrum Steinkirchen, Am Hafen<br />

Rönne, Brücke Tarmstedt, Busbahnhof<br />

Salzhausen, Bahnhof/ZOB Visselhövede, Bahnhof <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong><br />

Tespe, Twiete Wilstedt, Schnackenberg Bad Bevensen, Bahnhof<br />

Tostedt, Bahnhof Zeven, Bahnhof Süd Bad Bodenteich, Bahnhof<br />

Winsen, Bahnhof Zeven, Busbahnhof Bienenbüttel, Bahnhof<br />

Winsen, ZOB Ebstorf, Bahnhof<br />

Ebstorf, Weinbergstraße<br />

Suderburg, Bahnhof<br />

<strong>Uelzen</strong>, Bahnhof<br />

<strong>Uelzen</strong>, Rathaus<br />

Wieren, Bahnhof


VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 23<br />

Anlage 2: Linienbezogener Fahrplan


VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 24<br />

Anlage 3: Haltestellenbezogener Fahrplan


VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 25<br />

Anlage 4: Erforderliche Haltestellenausstattung ohne Radweg<br />

Aufmerksamkeitsfeld<br />

ca. 0,90m x 0,90m<br />

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ca. 1,00m<br />

mind. 2,00m<br />

ca. 0,60m<br />

ca. 1,00m<br />

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ca. � � � � � � � � � � � � � � � � �ca. � � 0,60m � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �<br />

� � Mülleimer<br />

4,00m<br />

Haltestellenmast<br />

ca. 1,60m<br />

Leitstreifen<br />

1,30m<br />

Einstiegsbereich Rollstühle<br />

ca. 0,60m<br />

2,50m x 2,50m<br />

Aufstellfläche für Kinderwagen<br />

Sicherheitsstreifen<br />

und Rollstühle 1,50m x 1,50m<br />

Sitzgelegenheit<br />

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VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 26<br />

Anlage 5: Erforderliche Haltestellenausstattung mit Mischfläche<br />

Aufmerksamkeitsfeld<br />

ca. 0,90m x 0,90m<br />

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ca. 1,00m<br />

ca. 0,60m<br />

mind. 2,00m<br />

ca. 1,00m<br />

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ca.<br />

ca. 0,60m<br />

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Mülleimer<br />

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4,00m<br />

Sicherheitsstreifen<br />

Haltestellenmast<br />

ca. 1,60m<br />

Einstiegsbereich Rollstühle<br />

Leitstreifen<br />

2,50m x 2,50m<br />

0,50m<br />

ca. 0,60m<br />

1,50m<br />

Radweg<br />

Verkehrliche Mischfläche<br />

Fußgänger / Radfahrer<br />

2,00m<br />

Gehweg<br />

Aufstellfläche für Kinderwagen<br />

und Rollstühle 1,50m x 1,50m<br />

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Sitzgelegenheit


VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 27<br />

Anlage 6: Erforderliche Haltestellenausstattung mit Radweg<br />

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ca. 1,00m<br />

ca. 0,60m<br />

mind. 2,00m<br />

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ca.<br />

ca. 0,60m<br />

4,00m<br />

Sicherheitsstreifen<br />

ca. 1,60m<br />

Einstiegsbereich Rollstühle<br />

2,50m x 2,50m<br />

0,50m<br />

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1,50m Radweg<br />

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2,00m Gehweg<br />

Aufmerksamkeitsfeld<br />

ca. 0,90m x 0,90m<br />

ca. 1,00m<br />

Mülleimer<br />

Haltestellenmast<br />

Leitstreifen<br />

ca. 0,60m<br />

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Aufstellfläche für Kinderwagen<br />

und Rollstühle 1,50m x 1,50m<br />

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Sitzgelegenheit


VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 28<br />

Anlage 7<br />

1300 mm<br />

1300 mm<br />

300 mm<br />

300 mm<br />

Dachprofil Rot HKS 14 bzw RAL 3020<br />

* Farbverlauf von links nach rechts: 100% Rot zu Weiß<br />

Dachprofil Rot HKS 14 bzw RAL 3020<br />

* Farbverlauf von links nach rechts: 100% Rot zu Weiß<br />

1000* mm<br />

1000* mm<br />

variabel<br />

variabel<br />

36<br />

mm<br />

36<br />

mm<br />

variabel<br />

80<br />

mm<br />

Freiburg, Post 80<br />

mm<br />

36<br />

mm<br />

36<br />

mm<br />

variabel<br />

Freiburg, Post<br />

150<br />

mm<br />

150<br />

mm<br />

80<br />

mm<br />

150<br />

mm<br />

150<br />

mm<br />

80<br />

mm<br />

2230 mm<br />

2230 mm


VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 29<br />

Anlage 8: Infovitrine


VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 30<br />

Anlage 9: Haltestellen Erfassungsbogen<br />

Haltestellenname:<br />

Richtung:<br />

Linien:<br />

Haltestellenanlage Fahrgastinformation<br />

am Fahrbahnrand Haltestellenmast<br />

Busbucht vorhanden<br />

Buskap nicht vorhanden<br />

Wartefläche zwei und mehr<br />

befestigt<br />

unbefestigt Haltestellenschild<br />

getrennt vom Fußweg Haltestellenname<br />

Radweg vor der Wartefläche Liniennummer(n)<br />

Radweg hinter der Wartefläche Ziel(e) Linie(n)<br />

mit Bewegungsraum f. Rollstuhlfahrer Logo(s) Verkehrsunternehmen<br />

ohne Bewegungsraum f. Rollstuhlfahrer Tarifpunktnummer<br />

mit Leitstreifen u. Aufmerksamkeitsfelder<br />

Bordhöhe Wartefläche Fahrplanaushang<br />

16 cm (und höher) nicht vorhanden<br />

unter 16 cm Abfahrtszeiten Linie(n)<br />

ohne Bord auf Fahrbahnhöhe Linienführung<br />

Fahrgastunterstand Fahrtdauerangabe<br />

nicht vorhanden Name des/r Verkehrsunternehmen(s)<br />

transparent (Glas) Telefonnummer(n) Verkehrsunternehmen<br />

Holz/Metall Liniennetzplan<br />

Sitzgelegenheiten Fahrpreisübersicht<br />

Zustand gut/befriedigend Höhe des Fahrplanaushanges<br />

Zustand schlecht von ........... bis ........... (cm)<br />

Weitere Einrichtungen<br />

Abfallbehälter Anmerkungen:<br />

Fahrradabstellmöglichkeiten/Zahl:<br />

Haltestellenumfeld<br />

Zuwegung befestigt<br />

abgesenkte Borde an Einmündungen<br />

Eigenbeleuchtung<br />

Beleuchtung durch Straßenleuchten<br />

Telefon Tag der Erfassung:<br />

Briefkasten<br />

P+R-Plätze / Zahl: Uhrzeit der Erfassung:


VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 31<br />

Anlage 10: Haltestellen Erfassungsbogen (Beispiel)<br />

Haltestellenname: Jork, Kreuzung<br />

Richtung: Stade, Steinkirchen<br />

Linien: 30, 32, AST<br />

Haltestellenanlage Fahrgastinformation<br />

am Fahrbahnrand Haltestellenmast<br />

X Busbucht X vorhanden<br />

Buskap nicht vorhanden<br />

Wartefläche zwei und mehr<br />

X befestigt<br />

unbefestigt Haltestellenschild<br />

X getrennt vom Fußweg X Haltestellenname<br />

Radweg vor der Wartefläche X Liniennummer(n)<br />

Radweg hinter der Wartefläche X Ziel(e) Linie(n)<br />

X mit Bewegungsraum f. Rollstuhlfahrer X Logo(s) Verkehrsunternehmen<br />

ohne Bewegungsraum f. Rollstuhlfahrer X Tarifpunktnummer<br />

mit Leitstreifen u. Aufmerksamkeitsfelder<br />

Bordhöhe Wartefläche Fahrplanaushang<br />

16 cm (und höher) nicht vorhanden<br />

X unter 16 cm X Abfahrtszeiten Linie(n)<br />

ohne Bord auf Fahrbahnhöhe X Linienführung<br />

Fahrgastunterstand X Fahrtdauerangabe<br />

X nicht vorhanden X Name des/r Verkehrsunternehmen(s)<br />

transparent (Glas) X Telefonnummer(n) Verkehrsunternehmen<br />

Holz/Metall Liniennetzplan<br />

X Sitzgelegenheiten Fahrpreisübersicht<br />

Zustand gut/befriedigend Höhe des Fahrplanaushanges<br />

Zustand schlecht von .110.......... bis 135........... (cm)<br />

Weitere Einrichtungen<br />

X Abfallbehälter Anmerkungen:<br />

x Fahrradabstellmöglichkeiten/Zahl: 48 3 x A4 Aushänge, 1 x A3 Aushang<br />

Haltestellenumfeld<br />

X Zuwegung befestigt<br />

X abgesenkte Borde an Einmündungen<br />

Eigenbeleuchtung<br />

X Beleuchtung durch Straßenleuchten<br />

X Telefon Tag der Erfassung: 08.07.2003<br />

X Briefkasten<br />

P+R-Plätze / Zahl: Uhrzeit der Erfassung: 10:40

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