Landkreis Uelzen (2009 - 2013) / (4MB) - Verkehrsgesellschaft Nord ...
Landkreis Uelzen (2009 - 2013) / (4MB) - Verkehrsgesellschaft Nord ...
Landkreis Uelzen (2009 - 2013) / (4MB) - Verkehrsgesellschaft Nord ...
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Nahverkehrsplan <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong><br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong>
Nahverkehrsplan<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Uelzen</strong><br />
für den Zeitraum <strong>2009</strong> bis <strong>2013</strong><br />
beschlossen durch den Kreistag des<br />
<strong>Landkreis</strong>es <strong>Uelzen</strong> am<br />
13.12.2011<br />
Bearbeitung durch die<br />
Stand: 21. Dezember 2011<br />
Verkehrsmanagementgesellschaft<br />
der <strong>Landkreis</strong>e Cuxhaven,<br />
Harburg, Heidekreis,<br />
Lüchow-Dannenberg, Lüneburg,<br />
Rotenburg (Wümme), Stade, <strong>Uelzen</strong>
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 1<br />
Verzeichnisse<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />
Gliederung<br />
Inhaltverzeichnis ................................................................................................................................. 2<br />
Tabellenverzeichnis ............................................................................................................................ 4<br />
Abbildungsverzeichnis ........................................................................................................................ 5<br />
Anlagenverzeichnis ............................................................................................................................. 5<br />
Abkürzungsverzeichnis ....................................................................................................................... 6<br />
1. Grundlagen und Rahmenbedingungen .................................................................... 8<br />
2. Bestandsdarstellung ................................................................................................ 22<br />
3. Bewertung und Mängelanalyse ............................................................................... 44<br />
4. Ziele und Maßnahmen .............................................................................................. 69<br />
Literaturverzeichnis ........................................................................................................................... 89
2 Verzeichnisse VNO<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />
Inhaltverzeichnis<br />
1. Grundlagen und Rahmenbedingungen .................................................................... 8<br />
1.1 Gesetzliche Grundlagen ............................................................................................ 8<br />
1.1.1 Einleitung ....................................................................................................................... 8<br />
1.1.2 Nahverkehrsplan ............................................................................................................ 8<br />
1.1.2.1 Bedeutung des Nahverkehrsplans ................................................................... 8<br />
1.1.2.2 Inhalt des Nahverkehrsplans ............................................................................ 8<br />
1.1.3 Personenbeförderungsgesetz ........................................................................................ 9<br />
1.1.4 Gesetz zur Gleichstellung von behinderten Menschen (BGG) .................................... 10<br />
1.1.5 Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) ........... 10<br />
1.2 Organisation des ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> ....................................................... 11<br />
1.2.1 Organisation der Aufgabenträger ................................................................................. 11<br />
1.2.2 Organisation der Verkehrsunternehmen in <strong>Nord</strong>-Ost-Niedersachsen ......................... 11<br />
1.3 Finanzierung des ÖPNV ........................................................................................... 12<br />
1.3.1 Finanzmittel nach dem Regionalisierungsgesetz ......................................................... 12<br />
1.3.2 Finanzmittel nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG) .................... 13<br />
1.3.3 Finanzmittel nach dem Entflechtungsgesetz ................................................................ 14<br />
1.3.4 Ausgaben für den ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> ............................................................ 14<br />
1.4 Wettbewerb im ÖPNV ............................................................................................... 15<br />
1.5 Demografischer Wandel als Rahmenbedingung des ÖPNV ................................. 15<br />
1.5.1 Ursachen und Folgen des Demografischen Wandels .................................................. 15<br />
1.5.2 Zukünftige Entwicklung ................................................................................................ 16<br />
1.5.3 Zusammenfassende Einschätzung der regionalen Besonderheiten ............................ 17<br />
1.5.4 Herausforderungen für Verkehr und Mobilität .............................................................. 18<br />
1.5.5 Auswirkungen auf den öffentlichen Personenverkehr .................................................. 18<br />
1.5.6 Handlungsansätze zur Sicherung der Mobilität aller Bevölkerungsgruppen ................ 19<br />
1.5.7 Handlungsempfehlungen ............................................................................................. 21<br />
2. Bestandsdarstellung ................................................................................................ 22<br />
2.1 Siedlungs- und Bevölkerungsstruktur ................................................................... 22<br />
2.1.1 Zentralörtliche Gliederung ............................................................................................ 22<br />
2.1.2 Einwohner .................................................................................................................... 23<br />
2.1.3 Demografische Entwicklung ......................................................................................... 23<br />
2.1.3.1 Altersstruktur .................................................................................................. 24<br />
2.1.3.2 Motorisierung ................................................................................................. 24<br />
2.2 Pendler ...................................................................................................................... 24<br />
2.3 Schüler und Schulen................................................................................................ 31<br />
2.3.1 Schülerbeförderung ..................................................................................................... 31<br />
2.3.2 Schulstandorte und Schülerzahlen .............................................................................. 32<br />
2.4 Öffentliche Verkehrsangebote auf Schiene und Straße ........................................ 33<br />
2.4.1 Schienennetz ............................................................................................................... 33<br />
2.4.2 Straßengebundener ÖPNV .......................................................................................... 35<br />
2.4.2.1 ÖPNV in rechtlicher Differenzierung .............................................................. 35
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 3<br />
2.4.2.2 Verkehrsunternehmen .................................................................................... 40<br />
2.4.2.3 Fahrzeuge ...................................................................................................... 40<br />
2.4.3 Verknüpfung der Verkehre ........................................................................................... 41<br />
2.4.3.1 ÖPNV - SPNV / SPFV .................................................................................... 41<br />
2.4.3.2 SPNV - Individualverkehr (IV) ........................................................................ 41<br />
2.4.3.3 ÖPNV - Individualverkehr (IV) ........................................................................ 41<br />
2.5 Tarife ......................................................................................................................... 41<br />
2.5.1 Tarif der RBB ............................................................................................................... 41<br />
2.5.2 Tarif der Stadtwerke <strong>Uelzen</strong> ........................................................................................ 42<br />
2.5.3 Tarif der Entdeckerbusse ............................................................................................. 42<br />
2.5.4 Tarif der DB .................................................................................................................. 42<br />
2.6 Fahrgastinformation ................................................................................................ 42<br />
2.6.1 Gedruckte Fahrpläne ................................................................................................... 42<br />
2.6.2 Fahrplanauskunft ......................................................................................................... 42<br />
2.6.3 Aushangfahrpläne ........................................................................................................ 43<br />
3. Bewertung und Mängelanalyse ............................................................................... 44<br />
3.1 Einleitung .................................................................................................................. 44<br />
3.2 Verkehrsangebot ...................................................................................................... 44<br />
3.2.1 Erschließungsqualität ................................................................................................... 44<br />
3.2.1.1 Bemessungsmerkmal ..................................................................................... 45<br />
3.2.1.2 Bewertungsraster ........................................................................................... 45<br />
3.2.1.3 Bewertungsergebnisse ................................................................................... 45<br />
3.2.2 Bedienungsqualität ...................................................................................................... 45<br />
3.2.2.1 Bemessungsmerkmal ..................................................................................... 45<br />
3.2.2.2 Bewertungsraster ........................................................................................... 45<br />
3.2.3 Verbindungsqualität ..................................................................................................... 46<br />
3.2.3.1 Bemessungsmerkmal ..................................................................................... 47<br />
3.2.3.2 Bewertungsraster ........................................................................................... 47<br />
3.2.4 Ergebnisse Bedienungsqualität und Verbindungsqualität ............................................ 48<br />
3.2.4.1 Bedienungs- und Verbindungsqualität I, Orte – Grundzentrum ..................... 48<br />
3.2.4.2 Bedienungs- und Verbindungsqualität II, Grundzentren – Mittelzentren ........ 58<br />
3.2.4.3 Bedienungs- und Verbindungsqualität III, Grundzentren – Oberzentren ....... 61<br />
3.3 Fahrgastbedienung .................................................................................................. 65<br />
3.3.1 Tarifangebot ................................................................................................................. 65<br />
3.3.1.1 Tarifabstimmung ............................................................................................ 66<br />
3.3.1.2 Tarifstruktur .................................................................................................... 66<br />
3.3.1.3 Verbundtarife / Übergangstarife ..................................................................... 66<br />
3.3.2 Fahrgastinformation ..................................................................................................... 67<br />
3.3.2.1 Informationen im Fahrplan-Heft ..................................................................... 67<br />
3.3.2.2 Informationen an den Haltestellen ................................................................. 67<br />
3.3.2.3 Informationen am und im Fahrzeug ............................................................... 67<br />
3.4 Haltestellen ............................................................................................................... 68<br />
3.5 Fahrwege .................................................................................................................. 68<br />
3.6 Fahrzeuge ................................................................................................................. 68<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
4 Verzeichnisse VNO<br />
4. Ziele und Maßnahmen .............................................................................................. 69<br />
4.1 Übergeordnete Ziele ................................................................................................ 69<br />
4.2 Ziele des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Uelzen</strong> ................................................................................. 70<br />
4.2.1 Schülerverkehr ............................................................................................................. 71<br />
4.2.2 Grundversorgung ......................................................................................................... 71<br />
4.2.3 Berufsverkehr ............................................................................................................... 72<br />
4.2.4 Freizeitverkehr ............................................................................................................. 72<br />
4.3 Maßnahmenübersicht .............................................................................................. 72<br />
4.3.1 Bedienungsebene I ...................................................................................................... 73<br />
4.3.2 Bedienungsebene II ..................................................................................................... 74<br />
4.3.3 Bedienungsebene III .................................................................................................... 75<br />
4.3.4 Fahrgastinformation ..................................................................................................... 76<br />
4.3.5 Haltestellen .................................................................................................................. 77<br />
4.3.6 Fahrzeuge .................................................................................................................... 79<br />
4.3.7 Fahrweg ....................................................................................................................... 80<br />
4.3.8 Bildung von Teilnetzen ................................................................................................. 81<br />
4.3.9 Maßnahmen im Schienenpersonenverkehr ................................................................. 83<br />
4.4 Bewertungskriterien bei Genehmigungsanträgen ................................................ 87<br />
4.4.1 Schülerverkehr ............................................................................................................. 87<br />
4.4.2 Grundversorgung ......................................................................................................... 87<br />
4.4.3 Zeitliche Verteilung ...................................................................................................... 87<br />
4.4.4 Berufsverkehr ............................................................................................................... 87<br />
4.4.5 Freizeitverkehr ............................................................................................................. 88<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />
Tabellenverzeichnis<br />
Tabelle 1.3-1: Voraussichtliche Regionalisierungsmittel bis 2014, bundesweit ................................ 12<br />
Tabelle 1.3-2: Voraussichtliche Regionalisierungsmittel des Landes Niedersachsen bis 2014 ....... 13<br />
Tabelle 1.3-3: Voraussichtliche Finanzmittel für den ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> 2008 – 2014 ...... 14<br />
Tabelle 1.3-3: Ausgaben für die Schülerbeförderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> ..................................... 15<br />
Tabelle 2.1-1: Einwohnerzahlen 1991 – 2008, Bevölkerungsdichte 2008 und -entwicklung im<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> ....................................................................................................... 23<br />
Tabelle 2.1-2: Altersstruktur und Prognose 2006 – 2016 im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> ................................ 24<br />
Tabelle 2.2-1: Pendlerbeziehungen Gemeinden – Regionen außerhalb .......................................... 25<br />
Tabelle 2.3-1: Übersicht Schulstandorte / Schülerzahlen / Fahrschüler ........................................... 31<br />
Tabelle 2.4-1: Schienennetz im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong>, Betriebs- u. Streckencharakteristika ................. 34<br />
Tabelle 2.4-2: Verzeichnis des Stadtbusverkehrs <strong>Uelzen</strong> mycity mobil nach § 42 PBefG ............... 35<br />
Tabelle 2.4-3: Verzeichnis Regionallinien nach § 42 PBefG ............................................................ 36<br />
Tabelle 2.4-4: Verzeichnis des Linienverkehrs nach § 43 PBefG ..................................................... 38<br />
Tabelle 2.4-5: Verzeichnis des FVO-Verkehrs ................................................................................. 39<br />
Tabelle 2.4-6: Verkehrsunternehmen und Anzahl der eingesetzten Busse ...................................... 40<br />
Tabelle 2.4-7: Übersicht der Ausstattungsmerkmale der eingesetzten Fahrzeuge .......................... 41<br />
Tabelle 3.2-1: Bewertungsraster für Fahrtenpaare pro Tag .............................................................. 45<br />
Tabelle 3.2-2: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, gegliedert nach Gemeinden ....................... 48<br />
Tabelle 3.2-3: Bedienungs- und Verbindungsqualität II, GZ – MZ <strong>Uelzen</strong> ....................................... 59
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 5<br />
Tabelle 3.2-4: Bedienungs- und Verbindungsqualität II, MZ <strong>Uelzen</strong>/ GZ – MZ außerhalb ............... 59<br />
Tabelle 3.2-5: Bedienungs- und Verbindungsqualität III, GZ – OZ ................................................... 62<br />
Tabelle 4.2-1: Anzustrebene Mindestanzahl für Fahrtenpaare pro Tag ........................................... 71<br />
Tabelle 4.3-1: Vorschlag für Teilnetze im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> ............................................................ 82<br />
Tabelle 4.4-1: Angestrebte zeitliche Verteilung der Fahrten ............................................................. 87<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />
Abbildungsverzeichnis<br />
Abb. 2.1-1: Gebietskörperschaften und zentralörtliche Gliederung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> ............ 22<br />
Abb. 2.1-2: Einwohnerentwicklung und Prognose 2004 – 2016 im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> ................. 23<br />
Abb. 2.2-1: Pendlerbeziehungen Gemeinde Bienenbüttel und SG Bevensen ............................. 26<br />
Abb. 2.2-2: Pendlerbeziehungen SG Bodenteich und SG Altes Amt Ebstorf ............................... 27<br />
Abb. 2.2-3: Pendlerbeziehungen SG Rosche und SG Suderburg ............................................... 28<br />
Abb. 2.2-4: Pendlerbeziehungen der Stadt <strong>Uelzen</strong> und SG Wrestedt ......................................... 29<br />
Abb. 2.2-5: Pendlerbeziehungen <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> – Regionen außerhalb ................................ 30<br />
Abb. 2.3-1: Schulstandorte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> ......................................................................... 32<br />
Abb. 2.4-1: Schienennetz, Bahnhöfe und Haltepunkte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> ............................... 33<br />
Abb. 2.4-2: Liniennetz Stadtverkehr <strong>Uelzen</strong> ................................................................................. 35<br />
Abb. 2.4-3: Liniennetz im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> ................................................................................. 37<br />
Abb. 3.2-1: Bedienungsqualität I (Fahrtenpaare/ Tag Orte – GZ/MZ), <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> ............ 49<br />
Abb. 3.2-2: Verbindungsqualität I (Reisezeit Orte – GZ/MZ), <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> .......................... 50<br />
Abb. 3.2-3: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, Bienenbüttel ............................................... 51<br />
Abb. 3.2-4: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Bevensen ............................................. 52<br />
Abb. 3.2-5: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Bodenteich ........................................... 53<br />
Abb. 3.2-6: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Altes Amt Ebstorf ................................. 54<br />
Abb. 3.2-7: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Rosche ................................................ 55<br />
Abb. 3.2-8: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Suderburg ............................................ 56<br />
Abb. 3.2-9: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, Stadt <strong>Uelzen</strong> .............................................. 57<br />
Abb. 3.2-10: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Wrestedt .............................................. 58<br />
Abb. 3.2-11: Bedienungsqualität II (Fahrtenpaare/ Tag GZ – MZ und MZ – MZ) .......................... 60<br />
Abb. 3.2-12: Verbindungsqualität II (Reisezeit GZ – MZ und MZ – MZ) ........................................ 61<br />
Abb. 3.2-13: Bedienungsqualität III (Fahrtenpaare/ Tag GZ – OZ und MZ – OZ) .......................... 63<br />
Abb. 3.2-14: Verbindungsqualität III (Reisezeit GZ – OZ und MZ – OZ) ........................................ 64<br />
Anlagenverzeichnis<br />
Anlage 3-1: Erschließungsqualität<br />
Anlage 3-2: Bedienungsqualität I (Fahrtenpaare in das zugeordnete Grund- bzw. Mittelzentrum)<br />
Anlage 3-3: Verbindungsqualität I (Reisezeit in das zugeordnete Grund- bzw. Mittelzentrum)<br />
Anlage 3-4: Bedienungsqualität II (Fahrtenpaare zum Mittelzentrum)<br />
Anlage 3-5: Verbindungsqualität II (Reisezeit zum Mittelzentrum)<br />
Anlage 3-6: Bedienungsqualität III (Fahrtenpaare zum Oberzentrum)<br />
Anlage 3-7: Verbindungsqualität III (Reisezeit zum Oberzentrum)<br />
Anlage 3-8: Haltestellenkonzept für <strong>Nord</strong>-Ost-Niedersachsen
6 Verzeichnisse VNO<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />
Abkürzungsverzeichnis<br />
Abb. Abbildung<br />
AST Anruf-Sammel-Taxi<br />
BBS Berufsbildende Schule<br />
BGG Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen<br />
Bf. Bahnhof<br />
BMV Bundesministerium für Verkehr (bis 1998)<br />
BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (ab 2005)<br />
BO Kraft Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr<br />
B+R Bike und Ride<br />
DB AG Deutsche Bahn AG<br />
EVB Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH, Zeven<br />
EW Einwohner<br />
EuGH Europäischer Gerichtshof<br />
EU VO Verordnung der Europäischen Union<br />
F Ferientage<br />
FöS Förderschule<br />
FVO Freistellungsverordnung<br />
GS Grundschule<br />
GVFG Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz<br />
GVH Großraumverkehr Hannover<br />
Gy Gymnasium<br />
GZ Grundzentrum<br />
Hrsg. Herausgeber<br />
HR Haupt- und Realschule<br />
HS Hauptschule<br />
HVV Hamburger Verkehrsverbund<br />
HVZ Hauptverkehrszeit<br />
IV Individualverkehr<br />
KBS Kursbuchstrecke<br />
KGS Kooperative Gesamtschule<br />
KVG KVG Stade GmbH & Co. KG<br />
LNVG Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH<br />
LROP Landesraumordnungsprogramm<br />
LTS Niedersächsische Landestreuhandstelle<br />
ME metronom<br />
Mio. EUR Millionen Euro<br />
MIV Motorisierter Individualverkehr<br />
MW Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr<br />
MZ Mittelzentrum<br />
NIW Niedersächsisches Institut für Wirtschaftsforschung<br />
NLS Niedersächsisches Landesamt für Statistik<br />
NBGG Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz<br />
NNVG Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 7<br />
NUVPG Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
NSchG Niedersächsisches Schulgesetz<br />
NVP Nahverkehrsplan<br />
ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr<br />
ÖSPV Öffentlicher Straßenpersonenverkehr<br />
ÖV Öffentlicher Verkehr<br />
OZ Oberzentrum<br />
PBefG Personenbeförderungsgesetz<br />
PKW Personenkraftwagen<br />
P+R Park und Ride<br />
RB Regionalbahn<br />
RegG Regionalisierungsgesetz<br />
RE Regionalexpress<br />
REK Regionales Entwicklungskonzept<br />
RROP Regionales Raumordnungsprogramm<br />
RS Realschule<br />
RBB Regionalbus Braunschweig GmbH<br />
S Schultage<br />
Sek I Sekundarstufe I<br />
Sek II Sekundarstufe II<br />
SG Samtgemeinde<br />
SKG Schulkindergarten<br />
SPFV Schienenpersonenfernverkehr<br />
SPNV Schienenpersonennahverkehr<br />
StVZO Straßenverkehrszulassungsordnung<br />
SUP Strategische Umweltprüfung<br />
Tab. Tabelle<br />
UVPG Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen<br />
VNN Verkehrsgemeinschaft <strong>Nord</strong>ost-Niedersachsen<br />
VNO <strong>Verkehrsgesellschaft</strong> <strong>Nord</strong>-Ost-Niedersachsen mbH<br />
VRB Verbundtarif Region Braunschweig<br />
VU Verkehrsunternehmen<br />
ZGB Zweckverband Großraumverkehr Braunschweig<br />
ZOB Zentraler Omnibusbahnhof<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
8 Grundlagen und Rahmenbedingungen VNO<br />
1. Grundlagen und Rahmenbedingungen<br />
1.1 Gesetzliche Grundlagen<br />
1.1.1 Einleitung<br />
Nach § 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) stellen die kommunalen<br />
Aufgabenträger für ihren Bereich einen Nahverkehrsplan jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren<br />
auf. Kommunale Aufgabenträger sind im straßengebundenen ÖPNV grundsätzlich die <strong>Landkreis</strong>e<br />
und kreisfreien Städte bzw. deren Zusammenschlüsse. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> hat seinen ersten<br />
Nahverkehrsplan 2003 aufgestellt. Der hier vorliegende zweite Nahverkehrsplan für den Zeitraum<br />
<strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> basiert auf Grundlagen und Erfahrungen der ersten Fassung mit dem Ziel, auch den<br />
weiterhin in der Entwicklung befindlichen Rahmenbedingungen des ÖPNV gerecht zu werden.<br />
Der vorliegende Nahverkehrsplan (NVP) <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> gilt einschließlich der vorgenommenen Teilnetzbildung<br />
sowie den festgeschriebenen Harmonisierungszeitpunkten bis Inkrafttreten des NVP<br />
<strong>2013</strong> – 2017, sofern nicht vorher eine Fortschreibung des NVP <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> erfolgt.<br />
1.1.2 Nahverkehrsplan<br />
1.1.2.1 Bedeutung des Nahverkehrsplans<br />
Grundsätzliche Aussagen zur Bedeutung des Nahverkehrsplans im Zusammenwirken mit den<br />
ÖPNV-beteiligten Aufgabenträgern, den Genehmigungsbehörden und den Verkehrsunternehmen<br />
enthält § 8 Abs. 3 PBefG. Danach hat die Genehmigungsbehörde im Zusammenwirken mit den<br />
Aufgabenträgern des ÖPNV und den Verkehrsunternehmen im Interesse einer ausreichenden<br />
ÖPNV-Bedienung sowie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für eine Integration des Verkehrsangebotes<br />
zu sorgen. Die Genehmigungsbehörde hat dabei einen vom Aufgabenträger beschlossenen<br />
Nahverkehrsplan zu berücksichtigen, der den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV bildet<br />
und damit in erster Linie konzeptionelle Vorgaben enthält.<br />
Seine ÖPNV-gestaltende Wirkung entfaltet der Nahverkehrsplan durch § 13 Abs. 2a PBefG, wonach<br />
die Genehmigungsbehörde eine Genehmigung verweigern kann, wenn der beantragte Verkehr<br />
nicht im Einklang mit dem Nahverkehrsplan steht. Die Genehmigungsbehörde hat also den<br />
Nahverkehrsplan zu beachten, er stellt einen „abwägungserheblichen Belang“ dar. Aus Sicht des<br />
Aufgabenträgers stellen Nahverkehrspläne politische Vorgaben zur ÖPNV-Gestaltung dar. Es handelt<br />
sich in erster Linie um eine Selbstbindung des Aufgabenträgers, rechtlich besitzt er jedoch keinen<br />
Normencharakter.<br />
Der Nahverkehrsplan hat aber auch in anderer Hinsicht Außenwirkung. Er dient gemäß § 7 Abs. 8<br />
NNVG als Grundlage für Zuwendungen für Investitionen und den dem Land Niedersachsen gemäß<br />
§ 8 des RegG zufließenden Mitteln.<br />
1.1.2.2 Inhalt des Nahverkehrsplans<br />
Nach § 6 Abs. 1 NNVG soll im Nahverkehrsplan dargestellt werden:<br />
1. das derzeitige Angebot und die dafür wesentlichen Verkehrsanlagen<br />
2. die Zielvorstellungen für die künftige ÖPNV-Gestaltung<br />
3. die Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele unter Berücksichtigung der finanziellen<br />
Leistungsfähigkeit<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 9<br />
4. die Investitionsanteile von SPNV und sonstigem ÖPNV<br />
5. der Finanzbedarf im investiven Bereich (einschließlich Folgekosten)<br />
6. der Finanzbedarf im konsumtiven Bereich (Betriebskostenzuschüsse)<br />
7. die Deckung des Finanzbedarfs.<br />
Des Weiteren ist der Nahverkehrsplan an das derzeitige oder, wenn vorliegend, das geplante<br />
SPNV-Angebot sowie an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung anzupassen. Er ist unter<br />
Mitwirkung der Verkehrsunternehmen und Beteiligung der benachbarten Aufgabenträger, der Gemeinden<br />
und Samtgemeinden, der Verbandsglieder, der Straßenbaulastträger, Interessenverbände<br />
der Fahrgäste und der LNVG zu erstellen.<br />
1.1.3 Personenbeförderungsgesetz<br />
Im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung ist der Berufs- und Marktzugang für den Linienverkehr<br />
mit Bussen und Straßenbahnen im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt. Dieses<br />
kennt zwei Formen der Genehmigungen:<br />
� Als eigenwirtschaftlich gelten Verkehre, deren Aufwand durch Beförderungserlöse, Erträge aus<br />
gesetzlichen Ausgleichs- und Erstattungsregelungen sowie sonstigen Erträge im<br />
handelsrechtlichen Sinne gedeckt ist (§ 8 Abs. 4 S. 2 PBefG). Auch zuschussbedürftige<br />
Verkehre sind danach eigenwirtschaftlich im Sinne des PBefG, wenn die Zuschüsse als<br />
sonstige Erträge im handelsrechtlichen Sinne angesehen werden können.<br />
� Als gemeinwirtschaftlich gelten Verkehre, die vom Aufgabenträger bestellt und von diesem<br />
bezahlt werden. Diese Verkehre können auferlegt oder vertraglich vereinbart werden.<br />
Im Bereich der eigenwirtschaftlichen Verkehre können sich Unternehmen um die Genehmigung<br />
bewerben. Gibt es mehr als einen Bewerber, hat die Genehmigungsbehörde im Rahmen des so<br />
genannten Genehmigungswettbewerbs eine Entscheidung zu treffen. Dem Nahverkehrsplan als<br />
politischem Gestaltungsakt mit seinen Regelungen zum Verkehrsangebot kommt dabei eine wesentliche<br />
Bedeutung zu.<br />
Im Bereich der gemeinwirtschaftlichen Verkehre ist grundsätzlich eine wettbewerbliche Vergabe<br />
erforderlich. Nach § 8 IV 3 PBefG können gemeinwirtschaftliche Verkehre nur bestellt werden, soweit<br />
eine ausreichende Verkehrsbedienung nicht eigenwirtschaftlich möglich ist. Die (gemeinwirtschaftlich)<br />
zu erbringenden Leistungen sind in den Verdingungsunterlagen des Ausschreibungsverfahrens<br />
fixiert und fließen in den zu schließenden Vertrag ein. In diesem Bereich kann im Rahmen<br />
der Vorgaben des § 13a PBefG und der dazu ergangenen Verordnung ausnahmsweise der Verkehr<br />
auch einem Unternehmen durch Auferlegung übertragen werden.<br />
Ob ein Verkehr eigen- oder gemeinwirtschaftlich erbracht wird, steht nicht von vornherein fest. Eine<br />
Festlegung erfolgt erst mit der Antragstellung, ggf. sogar erst mit der abschließenden Entscheidung<br />
durch die Genehmigungsbehörde. So kann auch während eines Ausschreibungsverfahrens für einen<br />
gemeinwirtschaftlichen Verkehr ein Unternehmen eine eigenwirtschaftliche Genehmigung erlangen.<br />
Umgekehrt ist ein bislang eigenwirtschaftlicher Verkehr auszuschreiben, wenn die Genehmigungsbehörde<br />
feststellt, dass kein Antragsteller die ausreichende ÖPNV-Bedienung gewährleisten<br />
würde und der Aufgabenträger zu einer Bestellung dieser gemeinwirtschaftlichen Bedienung<br />
nach § 13a PBefG bereit ist.<br />
Am 3.12.<strong>2009</strong> tritt die neue EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zum ÖPNV in Kraft, die u.a. die<br />
bisherige Verordnung 1191/69 bezüglich der Gewährung von Ausgleichszahlungen im ÖPNV er-<br />
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erstellt: Wiesner, 30.12.2011
10 Grundlagen und Rahmenbedingungen VNO<br />
setzt. Sie gilt unmittelbar und geht somit deutschem Recht vor. Gleichwohl besteht im nationalen<br />
Rechtsrahmen (z.B. PBefG) Anpassungsbedarf, weil es ansonsten zu Regelungswidersprüchen in<br />
der Praxis käme. Beispielhaft soll hier die mit der neuen EU-Verordnung obsolet werdende Unterscheidung<br />
zwischen eigen- und gemeinwirtschaftlichen Verkehren im PBefG sowie die fehlende<br />
Vorgabe im PBefG zur Ausgestaltung des Genehmigungswettbewerbes erwähnt werden. Zum Zeitpunkt<br />
der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind weder konkrete Änderungsvorschläge noch der<br />
Zeitpunkt des Inkrafttretens eines novellierten PBefG bekannt. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> unterstützt die<br />
von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens aufgestellten Forderungen<br />
nach einem eindeutigen Rechtsrahmen und einer klaren Zuständigkeit der ÖPNV-<br />
Aufgabenträger bei der Vergabe von Verkehrsdienstleistungen ohne die Einschaltung einer staatlichen<br />
Genehmigungsbehörde.<br />
1.1.4 Gesetz zur Gleichstellung von behinderten Menschen (BGG)<br />
Das zum 1.5.2002 rechtskräftig gewordene Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen fordert<br />
in § 8 Abs. 2, „sonstige bauliche oder andere Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie<br />
öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr<br />
sind nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes barrierefrei zu gestalten.“<br />
Das PBefG wurde im § 8 Abs. 3 neu formuliert und fordert ein, „die Belange behinderter und anderer<br />
Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung<br />
des öffentlichen Personennahverkehrs eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu erreichen;<br />
im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen.<br />
Bei seiner Aufstellung sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte der Aufgabenträger,<br />
soweit vorhanden, anzuhören.“ Weiter heißt es, dass der Auftrag auf Erteilung von Genehmigungen<br />
auf alle Fälle „ eine Darstellung der Maßnahmen zur Erreichung der möglichst weitreichenden<br />
barrierefreien Nutzung des beantragten Verkehrs entsprechend den Aussagen im Nahverkehrsplan“<br />
enthalten soll. (§ 12 Abs. 1 Nr. 1c).<br />
Für die Aufstellung des Nahverkehrsplans hat das beschlossene Gesetz in sofern Konsequenzen,<br />
dass konkreter als bisher Aussagen zu den Maßnahmen und Zeitrahmen dieser Maßnahmen, die<br />
den barrierefreien Zugang zu den Verkehrsmitteln des ÖPNV und SPNV ermöglichen, getroffen und<br />
die Behindertenbeiräte der <strong>Landkreis</strong>e beteiligt werden müssen.<br />
1.1.5 Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG)<br />
Nach § 9, Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(NUVPG) ist eine Strategische Umweltprüfung bei Plänen und Programmen durchzuführen, die in<br />
der Anlage 3 Nr. 2 aufgeführt sind und die Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben, die<br />
in der Anlage 1 oder in der Anlage 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) aufgeführt<br />
sind, im Sinne des § 14 UVPG einen Rahmen setzen.<br />
In Anlage 3 NUVPG „Liste der nach Landesrecht SUP-pflichtigen Pläne und Programme“ werden<br />
unter Ziffer 2 „Strategische Umweltprüfung bei Rahmensetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2“ Nahverkehrspläne<br />
nach § 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) genannt, soweit<br />
der Rahmen für ein Projekt nach Anlage 1 Nr. 14.10 oder 14.11 UVPG gesetzt wird. Dabei handelt<br />
es sich um folgende Projekte:<br />
� Bau einer anderen Bahnstrecke für den öffentlichen spurgeführten Verkehr mit den<br />
dazugehörigen Betriebsanlagen;<br />
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erstellt: Wiesner, 30.12.2011
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 11<br />
� Bau einer Bahnstrecke für Straßenbahn, Stadtschnellbahnen in Hochlage, Untergrundbahnen<br />
oder Hängebahnen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes, jeweils mit den<br />
dazugehörigen Betriebsanlagen.<br />
Da der <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> lediglich Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV ist, enthält<br />
der vorliegende Nahverkehrsplan keinerlei Rahmensetzungen für Projekte im Sinne der Anlage 1<br />
Nr. 14.10 oder 14.11 UVPG. Eine Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung ist dementsprechend<br />
nicht vorzunehmen.<br />
1.2 Organisation des ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong><br />
1.2.1 Organisation der Aufgabenträger<br />
Zur Erfüllung der nach dem NNVG bestehenden Aufgaben haben 1996 die <strong>Landkreis</strong>e Cuxhaven,<br />
Harburg, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Soltau-Fallingbostel (künftig Heidekreis) und Stade die<br />
<strong>Verkehrsgesellschaft</strong> <strong>Nord</strong>-Ost-Niedersachsen mbH (VNO) gegründet. Seit dem 01.01.1999 bzw.<br />
01.01.2003 sind die <strong>Landkreis</strong>e Lüchow-Dannenberg und <strong>Uelzen</strong> ebenfalls Gesellschafter der VNO.<br />
Gegenstand des in Stade ansässigen Unternehmens ist die Unterstützung der Gesellschafterlandkreise<br />
bei allen den ÖPNV betreffenden Fragen und Aufgaben. Aufgaben der VNO sind insbesondere<br />
die<br />
� Erarbeitung, Fortschreibung und Koordinierung der Nahverkehrspläne sowie die Bearbeitung<br />
der Prüfaufträge aus den Nahverkehrsplänen;<br />
� Planung, Koordinierung und Umsetzung von Nahverkehrskonzepten für die Gesellschafter;<br />
� Erarbeitung von Vorschlägen für die Einführung einheitlicher Tarife;<br />
� Koordinierung und Kooperation mit benachbarten Tarif- und Verkehrsräumen;<br />
� Durchführung der Verfahren für den Abschluss von Verträgen oder die Erteilung von Auflagen<br />
bei gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen nach § 4 NNVG und sonstigen Verkehren;<br />
� Wahrung der Nahverkehrsinteressen der Gesellschafter gegenüber den Aufgabenträgern für<br />
den ÖPNV in Niedersachsen und in den angrenzenden Bundesländern.<br />
Organe der VNO sind der Aufsichtsrat, die Gesellschafterversammlung und der/die Geschäftsführer(in).<br />
Im Aufsichtsrat ist jeder <strong>Landkreis</strong> mit zwei Mitgliedern, in der Gesellschafterversammlung<br />
mit drei Mitgliedern vertreten.<br />
1.2.2 Organisation der Verkehrsunternehmen in <strong>Nord</strong>-Ost-Niedersachsen<br />
Die Verkehrsgemeinschaft <strong>Nord</strong>ost-Niedersachsen (VNN), der 28 Verkehrsunternehmen in den<br />
<strong>Landkreis</strong>en Cuxhaven, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Soltau-<br />
Fallingbostel (künftig Heidekreis), Stade und <strong>Uelzen</strong> angehören, hat sich im Oktober 1995 als Gesellschaft<br />
bürgerlichen Rechts konstituiert.<br />
Wichtigste Ziele der VNN sind die Sicherung und der Ausbau des ÖPNV im nordostniedersächsischen<br />
Verkehrsraum. Die Weiterentwicklung des Regionaltarifs ist ebenso Aufgabe wie<br />
die Schaffung von Übergangstarifen zu den benachbarten Kooperationsräumen wie z. B. des Hamburger<br />
Verkehrsverbundes, des Großraumverkehrs Hannover und zum schienengebundenen Personennahverkehr.<br />
Vertreten wird die Gemeinschaft durch den Vorstand, der sich aus Delegierten<br />
von derzeit vier Unternehmen zusammensetzt. Wichtigstes Organ der VNN ist die Gesellschafter-<br />
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erstellt: Wiesner, 30.12.2011
12 Grundlagen und Rahmenbedingungen VNO<br />
versammlung, in der jedes Unternehmen das gleiche Stimmrecht besitzt. Geschäftsstellen der VNN<br />
befinden sich im Hause der KVG in Stade und im Hause der EVB in Zeven.<br />
1.3 Finanzierung des ÖPNV<br />
Zur Finanzierung des straßengebundenen ÖPNV stehen folgende Quellen zur Verfügung:<br />
� Fahrgeldeinnahmen aus Beförderungsentgelten,<br />
� Zahlungen des Landes nach § 45a PBefG als Ausgleichsanspruch des Unternehmers für<br />
Beförderungsleistungen im Ausbildungsverkehr,<br />
� Zahlungen des Landes nach § 148 SGB IX als Ausgleichsanspruch des Unternehmers für die<br />
unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten im Personenverkehr,<br />
� Zuschussleistungen von kommunalen Gebietskörperschaften für gewünschte Verkehre oder<br />
Tarife,<br />
� Finanzhilfen des Landes zur Finanzierung des ÖPNV.<br />
Für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> ist es in Anbetracht seiner wirtschaftlichen Situation nicht möglich,<br />
dem ÖPNV finanzielle Mittel über das heutige Maß hinaus zur Verfügung zu stellen. Die<br />
Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV muss sich entweder durch Erschließung<br />
von Rationalisierungspotenzialen, Erhöhung der Effektivität und Produktivität<br />
oder durch Kostenträgerschaft Dritter ergeben.<br />
1.3.1 Finanzmittel nach dem Regionalisierungsgesetz<br />
Nach dem Regionalisierungsgesetz erhalten die Länder infolge der Übernahme der Aufgabenverantwortung<br />
für den SPNV einen Anteil der Einnahmen des Bundes aus dem Mineralölsteueraufkommen<br />
für den ÖPNV. Nach § 7 RegG ist mit den Mitteln insbesondere der SPNV zu finanzieren.<br />
Sie können aber auch für Verbesserungsmaßnahmen im übrigen ÖPNV eingesetzt werden.<br />
Bezüglich der Höhe der Regionalisierungsmittel wurden gesetzliche Revisionen vorgenommen, die<br />
im Jahr 2006 zu einer Neufestlegung der Mittel führten. Ab dem Jahr 2008 ist auch wieder eine Dynamisierung<br />
von 1,5 % der Bundesmittel vorgesehen.<br />
Besonders geändert wurden die §§ 5 und 8. Nach § 5 „Finanzierung“ stehen den Ländern für den<br />
öffentlichen Personennahverkehr aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes voraussichtlich<br />
jährlich folgende Beträge zur Verfügung:<br />
Jahr 2008 <strong>2009</strong> 2010 2011 2012 <strong>2013</strong> 2014<br />
Regionalisierungsmittel (gesamt)<br />
[Mio. EUR]<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />
6.675,9 6.775,1 6.876,8 6.979,9 7.084,6 7.190,9 7.298,7<br />
Tabelle 1.3-1: Voraussichtliche Regionalisierungsmittel bis 2014, bundesweit<br />
Im § 8 wird in der neuen Fassung im Absatz 1 festgelegt, wie hoch der prozentuale Anteil jedes<br />
Bundeslandes an den im § 5 fixierten Mitteln ist. Der Anteil Niedersachsens beläuft sich auf 8,59 %.<br />
Für die Jahre 2008 und <strong>2009</strong> ist eine Aufstockung durch das Land Niedersachsen in Höhe von jeweils<br />
15 Mio. € beschlossen. Die Auswirkungen der Änderung des Regionalisierungsgesetzes für<br />
das Land Niedersachsen verdeutlicht die folgende Tabelle:
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 13<br />
Jahr 2008 <strong>2009</strong> 2010 2011 2012 <strong>2013</strong> 2014<br />
Regionalisierungsmittel [Mio. EUR] 573,4 582,0 590,7 599,6 608,6 617,7 627,0<br />
Landesaufstockung [Mio. EUR] 15,0 15,0 - - - - -<br />
Gesamt [Mio. EUR] 588,4 597,0 590,7 599,6 608,6 617,7 627,0<br />
Quellen: MW und eigene Berechnungen<br />
Tabelle 1.3-2: Voraussichtliche Regionalisierungsmittel des Landes Niedersachsen bis 2014<br />
Die Finanzmittel werden in Niedersachsen von der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen<br />
GmbH (LNVG) verwaltet. Sie werden für die Finanzierung des SPNV und von Infrastrukturmaßnahmen<br />
verwendet. Auf Antrag finanziert die LNVG per Erlass Einzelmaßnahmen. Eine Richtlinie<br />
dazu oder ein Rechtsanspruch existiert nicht.<br />
1.3.2 Finanzmittel nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG)<br />
Bereits in den ersten Jahren des seit 1996 regionalisierten ÖPNV zeigte sich, dass die Aufgabenträger<br />
ohne finanzielle Unterstützung des Landes nicht in der Lage waren, ihrer Aufgabenverantwortung<br />
für den straßengebundenen ÖPNV angemessen gerecht zu werden. Dies hatte zur Folge,<br />
dass eine Vielzahl der in den Nahverkehrsplänen verankerten Vorschläge zur Verbesserung des<br />
ÖPNV wegen der begrenzten finanziellen Mittel der kommunalen Gebietskörperschaften nicht umgesetzt<br />
werden konnten. Zum 01.01.2005 hat darum das Land Niedersachsen das NNVG geändert<br />
und die ÖPNV-Aufgabenträger mit zusätzlichen RegG-Mitteln ausgestattet, aus denen sich für die<br />
Aufgabenträger neue finanzielle Spielräume ergeben haben.<br />
Die Finanzierung des ÖPNV ist in § 7 des NNVG geregelt. Die Absätze 1 – 3 regeln die Verteilung<br />
der Finanzmittel an die SPNV-Aufgabenträger, die das Land nach dem Regionalisierungsgesetz<br />
erhält.<br />
Nach § 7 Abs. 4 erhalten die Aufgabenträger zur Abdeckung von Verwaltungskosten einschließlich<br />
der Kosten für die Erstellung von Nahverkehrsplänen jährlich 1 EUR je Einwohner, mindestens jedoch<br />
100.000 EUR.<br />
Nach § 7 Abs. 5 erhalten die Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV anteilig Finanzmittel,<br />
die das Land nach dem RegG erhält. Diese Anteile werden zu zwei Dritteln nach der Einwohnerzahl<br />
und zu einem Drittel nach dem Flächenanteil berechnet.<br />
Abs. 7 legt fest, für welche Maßnahmen diese Mittel zu verwenden sind:<br />
� Investitionen in die Verbesserung des ÖPNV einschließlich des Neu- und Ausbaus von<br />
Bushaltestellen,<br />
� Förderung der Zusammenarbeit der Aufgabenträger,<br />
� Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie Verkehrsverbünden einschließlich des<br />
Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten,<br />
� Abdeckung von Betriebskostendefiziten im ÖPNV, soweit der Aufgabenträger ergänzende<br />
Betriebsleistungen vertraglich vereinbart oder auferlegt hat,<br />
� Förderung der Vermarktung und Verbesserung der Fahrgastinformation und<br />
� Durchführung von Verkehrserhebungen.<br />
Nach Abs. 8 gewährt das Land - nach Maßgabe von Richtlinien des Fachministeriums - auf Grundlage<br />
der Nahverkehrspläne<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
14 Grundlagen und Rahmenbedingungen VNO<br />
� Zuwendungen für Investitionen aus den Mitteln nach § 3 Absatz 1 des Entflechtungsgesetzes<br />
und<br />
� Zuwendungen, insbesondere zur Investitionsförderung, aus den Finanzmitteln, die das Land<br />
nach dem RegG erhält.<br />
Nach Abs. 9 haben die Aufgabenträger dem Land die zweckentsprechende Verwendung der Finanzmittel<br />
nachzuweisen.<br />
1.3.3 Finanzmittel nach dem Entflechtungsgesetz<br />
Den Ländern stehen jährlich Beträge aus dem Bundeshaushalt zu, weil Finanzbeihilfen zur Verbesserung<br />
der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, GVFG)<br />
abgeschafft wurden und dadurch die Finanzierungsanteile des Bundes wegfallen sind. Nach dem<br />
bis zum 31.12.<strong>2013</strong> geltenden Entflechtungsgesetz erhält Niedersachsen 9,248 % von dem jährlichen<br />
Gesamtbetrag von 1.335,5 Mio. EUR. Damit stehen den Gemeinden in Niedersachsen jährlich<br />
123,5 Mio. EUR zur Verfügung.<br />
Die Durchführung des GVFG ist Sache der Länder, die für die Bereiche Straßenbau und ÖPNV<br />
Länderprogramme aufstellen.<br />
Die zur Verfügung gestellten Beträge sind zweckgebunden an den Aufgabenbereichen der bisherigen<br />
Mischfinanzierungstatbestände nach dem GVFG für investive Maßnahme zu verwenden.<br />
1.3.4 Ausgaben für den ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong><br />
Für die Finanzierung im Bereich des ÖPNV standen dem <strong>Landkreis</strong> im Zeitraum von 2003 bis <strong>2009</strong><br />
folgende Finanzmittel zur Verfügung:<br />
Jahr 2008 <strong>2009</strong> 2010 2011 2012 <strong>2013</strong> 2014<br />
NNVG § 7 (4) [EUR] 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000<br />
NNVG § 7 (5) [EUR] 462.508 469.215 460.800 467.712 474.728 481.849 489.077<br />
Gesamt [EUR] 562.508 569.215 560.800 567.712 574.728 581.849 589.077<br />
Quelle: <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong>, eigene Berechnungen<br />
Tabelle 1.3-3: Voraussichtliche Finanzmittel für den ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> 2008 – 2014<br />
Der <strong>Landkreis</strong> hat die ihm zur Verfügung stehenden Mittel in den letzten Jahren in erster Linie für<br />
folgende Maßnahmen und Aufgaben verwendet:<br />
� Finanzierung der Tarif- und Verkehrsgemeinschaft „pluspunkt“<br />
Ausgleich von Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverlusten im Stadtgebiet <strong>Uelzen</strong>, sowie<br />
Durchführung von Verkehrserhebungen<br />
� Haltestellenmaßnahmen, Ausbau von Haltestellen in mehreren Orten<br />
� Fahrzeugbeschaffung, Zuschüsse für die Anschaffung u.a. von Niederflurfahrzeugen<br />
� Fahrgast-Information, Marketingmaßnahme und Verbesserung Internet-Auftritt von „mycity“<br />
� VNO, Gesellschafteranteile für Personal- und Sachkosten<br />
� Freizeitverkehr, Einrichtung und Betrieb von Buslinien für den Freizeitverkehr (Entdeckerbus).<br />
Der <strong>Landkreis</strong> wendete für die ihm gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Schülerbeförderung in den<br />
vergangen Jahren folgende Beträge auf (Schülersammelzeitkarten, Kosten für FVO-Verkehre, Zuschüsse<br />
für Zusatzleistungen in der Schülerbeförderung):<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 15<br />
2008<br />
Ansatz<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />
<strong>2009</strong><br />
Plan<br />
2010<br />
Plan<br />
2011<br />
Plan<br />
Gesamt (Mio. EUR) 6,03 6,03 6,03 6,03<br />
Quelle: <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong><br />
Tabelle 1.3-4: Ausgaben für die Schülerbeförderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong><br />
1.4 Wettbewerb im ÖPNV<br />
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den ÖPNV werden sich Ende <strong>2009</strong> erheblich ändern. Am<br />
3.12.2007 wurde die neue VO (EG) Nr. 1370/2007 nach 7-jährigem Gesetzgebungsverfahren bekannt<br />
gemacht. Sie wird am 3.12.<strong>2009</strong> in Kraft treten und die bisherige VO (EWG) Nr. 1191/69 und<br />
1307/70 ablösen.<br />
Für die Frage, wie mit bestehenden und künftigen vertraglichen Regelungen umzugehen ist, muss<br />
berücksichtigt werden, welche Rahmenbedingungen künftig für ÖPNV-Verkehre gelten werden.<br />
Diese werden nicht nur von der neuen ÖPNV-Verordnung bestimmt. Vielmehr wird im Hinblick auf<br />
die neue europäische Rechtslage auch das nationale Recht, insbesondere das PBefG anzupassen<br />
sein.<br />
Der zukünftige Zuschnitt des PBefG ist allerdings derzeit noch nicht absehbar. Insbesondere kann<br />
noch nicht prognostiziert werden, ob sich die erforderliche PBefG-Reform auf unumgängliche Anpassungen<br />
an die VO 1370/2007 beschränken wird oder ob der Novellierungsanlass dafür genutzt<br />
wird, das PBefG insgesamt den Erfordernissen der in den letzten Jahren stattgefundenen<br />
Marktöffung anzupassen. Auch ist noch nicht ersichtlich, ob es im Zuge einer Novellierung bei der<br />
bisherigen bundeseinheitlichen Regelung der Genehmigungsverfahren bleiben wird oder ob das<br />
neue PBefG lediglich einen Rahmen aufzeigen wird, innerhalb dessen die Länder das Verfahren<br />
nach ihren Bedürfnissen ausgestalten können.<br />
Kernpunkte der neuen Verordnung sind<br />
� die Vorgabe, nach welchen Regeln ÖPNV-Leistungen zu vergeben sind (allgemeines<br />
Vergaberecht oder Wettbewerbsregeln der Verordnung). Gilt die Verordnung, gibt es klare<br />
Vorgaben, welche Verkehre wettbewerblich zu vergeben sind und welche Verkehre<br />
wettbewerblich oder direkt vergeben werden können.<br />
� die Anforderung, dass jegliche Ausgleichsleistung transparent fixiert und kommuniziert werden<br />
muss, unabhängig davon, ob direkt oder wettbewerblich vergeben. Das wesentliche Element<br />
der neuen Pflichten für den Aufgabenträger ist die Festlegung der Rechte und Pflichten in<br />
einem öffentlichen Dienstleistungsauftrag.<br />
1.5 Demografischer Wandel als Rahmenbedingung des ÖPNV<br />
1.5.1 Ursachen und Folgen des Demografischen Wandels<br />
Für Niedersachsen liegen aktuelle Untersuchungen zum Thema „Demografischer Wandel“ vor:<br />
� Niedersächsischer Landtag: Bericht der Enquete-Kommission „Demografischer Wandel –<br />
Herausforderung an ein zukunftsfähiges Niedersachsen“, 2007<br />
� Bertelsmann-Stiftung: Demografiebericht. Ein Baustein des Wegweisers Demografischer<br />
Wandel
16 Grundlagen und Rahmenbedingungen VNO<br />
� Niedersächsisches Institut für Wirtschaftsforschung (NIW): LTS-Bevölkerungsprognose, 2006<br />
� StadtRegion Büro für Raumanalysen und Beratung<br />
Bevölkerungs- und Haushaltsprognose 2020 und Analyse der Wanderungsverflechtungen für<br />
den <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong>, 2006<br />
Die folgende, zusammenfassende Darstellung stützt sich im Wesentlichen auf den Bericht der Enquete-Kommission.<br />
Die demografische Entwicklung wird nach Auffassung der Enquete-Kommission<br />
in den nächsten Jahrzehnten von 3 Dingen maßgeblich bestimmt:<br />
□ Die niedrige Geburtenhäufigkeit;<br />
□ die hohe und weiter steigende Lebenserwartung und<br />
□ die Zu- und Abwanderung.<br />
Der Bericht der Enquete-Kommission umschreibt die Folgen dieser zukünftigen Entwicklung mit den<br />
Schlagworten „weniger, grauer, vereinzelter und bunter“<br />
� „Weniger“ für den Bevölkerungsrückgang, der sich vor allem aus der zu niedrigen<br />
Geburtenhäufigkeit ergibt, so dass in Zukunft die negative Bilanz von Geburten und Sterbefällen<br />
in immer weniger Gemeinden durch Wanderungsgewinne ausgeglichen werden kann.<br />
� „Grauer“ für die Bevölkerungsalterung wegen des steigenden Anteils älterer Menschen an der<br />
Gesamtbevölkerung bei gleichzeitig geringer werdender Besetzung der nachwachsenden<br />
Jahrgänge. Dies geht einher mit einer tief greifenden Veränderung familiärer Strukturen.<br />
� „Vereinzelter“ für die fortschreitende Singularisierung zum einen wegen des zukünftig höheren<br />
Anteils älterer Menschen bei längerer Lebenserwartung von Frauen, zum anderen wegen des<br />
Bedeutungsverlustes der Normbiografie mit Partnerschaft und Familiengründung.<br />
� „Bunter“ für die Internationalisierung bzw. Heterogenisierung der Bevölkerung wegen der in<br />
Zukunft verstärkten Verlagerung des Zuzugspotenzials auf außereuropäische Räume und<br />
wegen der relativ jungen Altersstruktur der Bevölkerungsgruppe mit Migrationshintergrund.<br />
1.5.2 Zukünftige Entwicklung<br />
Für die regionale Bevölkerungsvorausschätzung wird das Niedersächsische Landesamt für Statistik<br />
(NLS) die Variante 1-W1 zugrunde legen. Diese geht von einem bundesweiten jährlichen Wanderungsgewinn<br />
von 100.000 Personen (W1), einer konstanten Geburtenrate von 1,4 Kindern je Frau<br />
(G1) sowie einer leichten Zunahme der Lebenserwartung (L1) aus.<br />
Auf Basis dieser Variante geht die 11. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung davon aus,<br />
dass mit 8 Millionen Personen nach einer langen Wachstumsprognose der höchste Bevölkerungsstand<br />
in Niedersachsen bereits im Jahr 2004 erreicht worden war. Entsprechend wird im gesamten<br />
Prognosezeitraum (2005 bis 2050) mit einem kontinuierlichen Bevölkerungsrückgang um gut 1,4<br />
Mio. Menschen auf 6.549.100 Einwohnern im Jahr 2050 gerechnet.<br />
Eine Bevölkerungsvorausschätzung des NLS für die niedersächsischen Regionen bis zum<br />
31.12.2020 geht von einer sinkenden Einwohnerzahl auf 7,95 Mio. Einwohnern aus (Basis ist allerdings<br />
noch die 5. Variante der 10. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung, die durch die 11.<br />
koordinierte Vorausberechnung teilweise überholt sein dürfte). Nach dieser Vorausschätzung ist für<br />
den <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> bis 2020 von einem Bevölkerungsrückgang bis zu 5% im Vergleich zum Jahr<br />
2004 auszugehen.<br />
Das Niedersächsische Institut für Wirtschaftsforschung (NIW) geht in einer aktuellen Bevölkerungsprognose<br />
2005 bis 2020 von deutlich ungünstigeren Entwicklungen als bisherige Prognosen aus.<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 17<br />
Aber selbst diese Prognose geht von einem Wanderungsgewinn von 15.000 Personen aus, während<br />
in den letzten Jahren ein kontinuierlich schrumpfender Wanderungsgewinn für Niedersachsen<br />
zu verzeichnen ist: Für das Jahr 2005 betrug dieser 9.200, im Jahr 2006 sank dieser auf 5.400 Personen.<br />
Auch die NIW-Bevölkerungsprognose wäre demnach – wenn sich dieser Trend verfestigt -<br />
als zu optimistisch einzuschätzen. Nach der Untersuchung des NIW müsste der <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong><br />
mit einem Bevölkerungsrückgang von etwa 6 % bis 2020 rechnen.<br />
1.5.3 Zusammenfassende Einschätzung der regionalen Besonderheiten<br />
In der Vergangenheit wies Niedersachsen überwiegend ein Bevölkerungswachstum auf, welches<br />
von 1988 bis 2006 insbesondere in den nördlichen und nordwestlichen Landesteilen stark ausgeprägt<br />
war. Nach den Bevölkerungsprognosen wird sich der Bevölkerungsrückgang in den südlichen<br />
und kreisfreien Städten verstärken und auch weiter nördlich gelegene Landesteile erfassen. Betroffen<br />
sind dann auch die an der <strong>Nord</strong>seeküste gelegenen Gebietskörperschaften zwischen den<br />
<strong>Landkreis</strong>en Cuxhaven und Wittmund. Lediglich die westlichen Landesteile sowie das niedersächsische<br />
Umland Hamburgs werden in diesem Zeitraum bis 2020 noch Bevölkerungszuwächse zu<br />
verzeichnen haben.<br />
Die Zuwächse der Vergangenheit resultierten überwiegend aus Wanderungsgewinnen und hier<br />
insbesondere durch Spätaussiedler. Zukünftig werden diese Wanderungsgewinne – wie schon seit<br />
einigen Jahren – weiter rückläufig sein. Einen nennenswerten Wanderungsgewinn werden dann nur<br />
noch einige <strong>Landkreis</strong>e im südlichen Hamburger und im westlichen Bremer Umland haben, die weiterhin<br />
vom Suburbanisierungstrend dieser Metropolen profitieren können.<br />
Ohne Ausnahme ist in der Vorausschau in allen Landesteilen ein deutlicher Anstieg des Durchschnittsalters<br />
der Bevölkerung zu erwarten. Zukünftig kann landesweit auch von einer Erhöhung<br />
des Anteils ausländischer Personen sowie von Personen mit Migrationshintergrund ausgegangen<br />
werden.<br />
Die weiter von den Arbeitsmarktzentren entfernt liegenden Landesteile insbesondere im Süden und<br />
mit Einschränkung im Osten Niedersachsens sowie an der <strong>Nord</strong>seeküste haben eine deutlich ungünstigere<br />
demografische Entwicklung zu erwarten als das westliche Niedersachsen und das weitere<br />
Umland Hamburgs.<br />
Verstärkt werden diese Trends zusätzlich durch selektive Wanderungsbewegungen zwischen diesen<br />
Räumen, die dazu führen, dass junge Bevölkerungsgruppen in der Summe eher die heute<br />
schon strukturschwächeren Regionen verlassen und sich in den Arbeitsmarktzentren und deren<br />
Peripherie ansiedeln, wodurch deren relativ günstige Bevölkerungsstruktur gestärkt und die der<br />
strukturschwächeren Gebiete weiter geschwächt wird.<br />
Schrumpfung und Wachstum liegen auch innerhalb eines <strong>Landkreis</strong>es häufig eng beieinander. Die<br />
Ursachen hierfür bestehen zum einen darin, dass einzelne <strong>Landkreis</strong>teile häufig näher an den Arbeitsmarktzentren<br />
gelegen sind und daher eine höhere Zuwanderungsattraktivität für junge Menschen<br />
besitzen, und zum anderen im Suburbanisierungstrend, der bereits in der Vergangenheit<br />
dazu geführt hat, dass sich wohnungsmarktbedingt das Umland vieler kleiner und größerer Zentren<br />
sehr viel günstiger entwickelt hat als das Zentrum selbst. Inwieweit sich dieser Trend fortsetzen<br />
wird, ist allerdings ungewiss; erste Anzeichen deuten darauf hin, dass die Zentren aufgrund der<br />
besseren Versorgungsstrukturen wieder vermehrt an Attraktivität als Wohnungsstandort gewinnen.<br />
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erstellt: Wiesner, 30.12.2011
18 Grundlagen und Rahmenbedingungen VNO<br />
1.5.4 Herausforderungen für Verkehr und Mobilität<br />
Der Demografische Wandel bringt für zahlreiche Angebote der öffentlichen und privaten Daseinsvorsorge<br />
Anpassungsbedarf mit sich. Die Folgen sind Konzentrationsprozesse, die sich aus Gründen<br />
der Auslastung stärker an Nutzerzahlen als an räumlichen Distanzen orientieren. Diese Entwicklung<br />
gefährdet vor allem im ländlichen Raum vorhandene Versorgungsstandorte und führt – bei<br />
Wegfall von Angeboten in der Fläche – zu einem erhöhten Mobilitätsbedarf, den vor allem nicht<br />
automobile Bevölkerungsgruppen immer schwerer bewältigen können. Deshalb geht die einfache<br />
Gleichung „weniger Bevölkerung gleich weniger Auslastung der Verkehrssysteme“ nicht auf, da sich<br />
zusätzlich zur demografischen Entwicklung auch Mobilitätsanforderungen sowie das Mobilitätsverhalten<br />
der Bevölkerung verändern.<br />
Bevölkerungsrückgang und Wandel der Altersstruktur, besonders in ländlichen Regionen, können<br />
zu einer weiteren Reduzierung des Angebotes des ÖPNV führen. Daraus ergeben sich insbesondere<br />
für die ältere, nicht motorisierte Bevölkerung Probleme.<br />
Inwieweit der demografische Wandel zukünftig zu einer Erhöhung oder Verringerung des Verkehrsaufkommens<br />
führt, ist offen.<br />
� Zwar bedeutet ein Bevölkerungsrückgang zunächst eine Verringerung der Zahl der<br />
Verkehrsteilnehmer, jedoch führen die vor allem im ländlichen Raum ablaufenden<br />
Konzentrationsprozesse von Arbeitsstätten sowie Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen zu<br />
immer längeren Wegen.<br />
� Zwar nimmt der Aktionsradius der Menschen im Alter tendenziell ab, jedoch wird eine starke<br />
Zunahme des Freizeitverkehrs auch von Senioren/ Seniorinnen erwartet. Hinzu kommt, dass<br />
die Verfügbarkeit privater PKW in den höheren Altersgruppen zukünftig noch ansteigen wird.<br />
� Allerdings wird mit der steigenden Zahl hochbetagter Menschen auch die Zahl derer ansteigen,<br />
die künftig nicht mehr automobil sind und auf öffentliche Verkehrsangebote angewiesen sein<br />
werden.<br />
Unstrittig ist die Zunahme der individuellen Mobilitätsanforderungen. Eine besondere Herausforderung<br />
der Zukunft ist die Sicherung der Mobilitätsangebote in den ländlichen Räumen, wo rückläufige<br />
Bevölkerungszahlen und die Ausdünnung öffentlicher Verkehrsangebote die Teilhabemöglichkeiten<br />
für nicht automobile Bevölkerungsgruppen erschweren.<br />
1.5.5 Auswirkungen auf den öffentlichen Personenverkehr<br />
Das ÖPNV-Angebot ist unmittelbar von den Fahrgastzahlen abhängig. Diese sind in ländlichen<br />
Räumen naturgemäß niedriger als in Städten. Entsprechend stehen in diesen Gebieten nur eingeschränkte<br />
Angebote zur Verfügung. Das Nutzerverhalten hat sich im ländlichen Raum dem geringen<br />
ÖPNV-Angebot angepasst, woraus eine Zunahme des MIV resultierte.<br />
Der ÖPNV in ländlichen Gebieten ist dabei mit einem sich selbst verstärkenden Problem konfrontiert:<br />
Sinkende Fahrgastzahlen führen zu einer Reduzierung des Angebotes – ein reduziertes Angebot<br />
führt zu einer weiteren Abnahme der Fahrgastzahlen. Sinkende Bevölkerungszahlen beschleunigen<br />
diesen Prozess, da sie die Wirtschaftlichkeit der Systeme weiter schwächen. Von dieser<br />
Entwicklung sind insbesondere Bevölkerungsgruppen betroffen, die nicht über einen eigenen<br />
PKW verfügen.<br />
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VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 19<br />
Der ÖPNV im ländlichen Raum wird überwiegend durch die Schülerbeförderung finanziert. Ein<br />
Rückgang der Schülerzahlen, wie er zukünftig in weiten Teilen des Landes zu erwarten ist, wirkt<br />
sich daher unmittelbar auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit des ÖPNV-Angebotes aus. Dabei lässt<br />
sich vermuten, dass eine mit dem Rückgang der Schülerzahlen verbundene Reduzierung von<br />
Schulstandorten zum einen dazu führt, dass prozentual mehr Schüler/innen auf Beförderung angewiesen<br />
sein werden und zum anderen weitere Wege für die Beförderung zurückgelegt werden<br />
müssen, was den beschriebenen Effekt teilweise kompensieren könnte.<br />
Die weitere Entwicklung des ÖPNV hängt eng mit der zukünftigen Finanzierung der Schülerbeförderung<br />
zusammen (Stichwort: Zahlungen nach § 45a PBefG).<br />
Durch die beschriebenen Konzentrationsprozesse im ländlichen Raum werden die Wegeketten der<br />
Bevölkerung komplexer. Entsprechend komplexe Wegeketten lassen sich jedoch in einem zeitlich<br />
vertretbaren Maß immer weniger mit öffentlichen Verkehrsmitteln bewältigen, wodurch der private<br />
PKW seine Bedeutung im ländlichen Raum weiter ausbauen und die Nachfrage nach ÖPNV-<br />
Angeboten voraussichtlich weiter sinken wird. Ob die steigende Zahl älterer Menschen den Rückgang<br />
anderer Nutzergruppen kompensieren wird, ist fraglich, da einerseits der Führerscheinbesitz<br />
und die PKW-Verfügbarkeit unter den älteren Menschen ansteigen, andererseits aber die Zunahme<br />
der Hochaltrigen einen Anstieg nicht (mehr) automobiler Bevölkerung bewirken dürfte. Dennoch<br />
kann von einem Anwachsen der ÖPNV-Nutzer im Rentenalter ausgegangen werden mit der Folge,<br />
dass eine Verbesserung der Barrierefreiheit des Angebotes notwendig ist.<br />
Der SPNV erfüllt in ländlichen Räumen eine wichtige Versorgungsaufgabe, beschränkt sich dabei<br />
aber eher auf regionale Verbindungen. Auf der Ebene kleinräumiger Verbindungen, wie sie zur Sicherung<br />
der Mobilität innerhalb ländlicher Regionen notwendig ist, ist der SPNV gegenüber dem<br />
straßengebundenen ÖPNV im Nachteil, da eine Anpassung an reduzierte Fahrgastzahlen aufgrund<br />
der höheren Fixkosten oder eine Flexibilisierung der Wegeführung wesentlich schwieriger zu leisten<br />
ist.<br />
1.5.6 Handlungsansätze zur Sicherung der Mobilität aller Bevölkerungsgruppen<br />
Da kompakte und durchmischte Siedlungsstrukturen die Effizienz insbesondere des ÖPNV erhöhen<br />
und die Anzahl von Wegen sowie deren Länge reduzieren, wäre es sinnvoll, Siedlungsentwicklung,<br />
Versorgungs- und Infrastrukturen sowie Verkehrsentwicklung verstärkt aneinander auszurichten<br />
und entsprechende Konzepte in der Praxis konsequenter umzusetzen.<br />
Besondere Herausforderungen zur Sicherung der Mobilität aller Bevölkerungsgruppen stellen sich<br />
in den ländlichen Räumen mit überproportionalen Entleerungs- und Alterungstendenzen. Hier sind<br />
konventionelle ÖPNV-Systeme aufgrund der geringen und sinkenden Bevölkerungsdichte immer<br />
schwieriger zu finanzieren.<br />
Die zukünftige Entwicklung der Mobilitätsbedürfnisse und -anforderungen ist schwer abschätzbar,<br />
da sie nicht allein von demografischen Prozessen abhängt. Hinzu kommen insbesondere die Entwicklung<br />
der Mobilitätskosten, die Veränderung gesellschaftlicher Präferenzen bei der Wahl der<br />
Verkehrsmittel, die Einkommensentwicklung oder auch der Wandel von Wegbeziehungen zwischen<br />
den Wohn-, Arbeits-, Freizeit- und Versorgungsstätten.<br />
Zukünftige Mobilitätskonzepte müssen daher sowohl zeitlich als auch räumlich flexibel und anpassungsfähig<br />
sein. Zeitlich, weil zunächst noch mit einer Zunahme des Mobilitätsaufwandes aufgrund<br />
sich verlängernder Wegebeziehungen gerechnet werden kann, während mittelfristig der Bevölkerungsrückgang<br />
und die steigenden Energiepreise zu einem Absinken des Gesamtverkehrsaufkom-<br />
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20 Grundlagen und Rahmenbedingungen VNO<br />
mens führen werden. Räumlich flexible Konzepte sind gefragt, weil die Herausforderungen und Bedürfnisse<br />
lokal unterschiedlich sind und nur durch angepasste integrierte Konzepte bewältigt werden<br />
können.<br />
Die Schülerbeförderung trägt maßgeblich zur Finanzierung des ÖPNV-Angebotes im ländlichen<br />
Raum bei. Der zu erwartende Rückgang der Schülerzahlen und die damit in einigen Regionen notwendigerweise<br />
verbundene Konzentration von Schulstandorten machen daher Anpassungsleistungen<br />
notwendig. Unter diesem Gesichtspunkt wäre zu überprüfen, welche Gebietseinheiten die optimale<br />
Grenze für die Beschulung und Organisation der Schülerbeförderung bilden.<br />
In diesem Zusammenhang kann auch die Frage der Schulstruktur in Niedersachsen Bedeutung für<br />
die Länge der Schulwege und damit für die Kosten der Schülerbeförderung erlangen. Dabei sichert<br />
eine wohnortnahe Schulversorgung kurze Schulwege.<br />
Eine Möglichkeit der effizienteren Abwicklung der Schülerbeförderung bestünde auch darin, gestaffelte<br />
Anfangs- und Endzeiten zwischen den Schulstandorten einzuführen. Das Beförderungsaufkommen<br />
könnte dadurch zeitlich entzerrt werden, wodurch sich der notwendige Einsatz von Fahrzeugen<br />
und Personal deutlich reduzieren ließe.<br />
Die derzeit laufenden Diskussionen zur Änderung des § 45 a des PBefG sollten genutzt werden,<br />
um die Transparenz der Mittelvergabe an die Unternehmen zu erhöhen und effizientere Strukturen<br />
zu schaffen. Dabei ist vor allem die Frage zu klären, ob direkte Vereinbarungen zwischen Land und<br />
Verkehrsunternehmen oder zwischen Land und den öffentlichen Auftraggebern (<strong>Landkreis</strong>e) getroffen<br />
werden sollten.<br />
Der klassische liniengebundene ÖPNV ist unter den Bedingungen sinkender Nutzerzahlen nur noch<br />
mit einem hohen Einsatz von Zuschüssen flächendeckend aufrecht zu erhalten. Lösungs- und Anpassungsmöglichkeiten<br />
bestehen in alternativen Bedienkonzepten, die mit kleinen Fahrzeugen ohne<br />
feste Linien- und Fahrplanbindung eine flexible Versorgung gewährleisten können, wie etwa<br />
� Rufbusse und Sammeltaxis,<br />
� Bürgerbusse und Dorfmobile,<br />
� Einrichtung von Event- und Mitnahmeverkehren (Theaterbusse, Event-Shuttle,<br />
Tourismusverkehre), Mitfahrzentralen bzw. Anlaufstellen.<br />
Entsprechende Systeme können im ländlichen Raum eine sinnvolle Ergänzung zum verbliebenen<br />
liniengebundenen ÖPNV darstellen und dabei vor allem eine Anbindungsfunktion zu den bestehenden<br />
Linien übernehmen. Eine parallele Streckenbedienung zu bestehenden Angeboten ist dagegen<br />
wenig sinnvoll.<br />
Die Mobilitätsanforderungen reichen längst über die Grenzen einzelner <strong>Landkreis</strong>e hinaus. Der Zusammenarbeit<br />
zwischen den <strong>Landkreis</strong>en im Bereich der Verkehrs- und Mobilitätsplanung kommt<br />
deshalb eine hohe Bedeutung zu. Optimierungsmöglichkeiten bieten sich etwa<br />
� in der Abstimmung der Netzpläne und in der Koordination der unterschiedlichen Verkehrsmittel<br />
auf Schiene und Straße;<br />
� in der Zusammenlegung von Verkehrsunternehmen;<br />
� im Ausbau von geeigneten (internetbasierten) Informationssystemen, die den Vertrieb von<br />
Mobilitätsangeboten aus einer Hand bieten.<br />
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Inwieweit es dem ÖPNV gelingen wird, von der zunehmenden Mobilität und der steigenden Anzahl<br />
älterer Menschen zu profitieren, wird maßgeblich von der jeweiligen Ausgestaltung der Angebote<br />
bestimmt sein. Handlungsmöglichkeiten für die ÖPNV-Anbieter bestehen<br />
� in der barrierefreien Gestaltung der Angebote,<br />
� in der Schaffung leicht wahrnehmbarer und verständlicher Informationsangebote,<br />
� in der sicheren und qualitativ hochwertigen Gestaltung der Fahrzeuge und Haltepunkte.<br />
1.5.7 Handlungsempfehlungen<br />
Zu den „Handlungsansätzen zur Sicherung der Mobilität für alle Bevölkerungsgruppen“ empfiehlt<br />
die Enquete Kommission des Landes Niedersachsen:<br />
� sich für eine effizientere Schülerbeförderung, insbesondere für eine verbesserte Koordinierung<br />
der landkreisübergreifenden Schülerbeförderung und eine Entzerrung des Beförderungsaufkommens<br />
durch gestaffelte Anfangs- und Endzeiten an den Schulen einzusetzen;<br />
daraus ergibt sich für den <strong>Landkreis</strong> ein Zielkonflikt zwischen der vom Land gewollten Eigenständigkeit<br />
der Schulen, die zunehmend ihre individuelle Zeitgestaltung vornehmen, und der<br />
verkehrlichen Notwendigkeit, Vorgaben machen zu müssen;<br />
� Versorgungsdefizite in Teilen der ländlichen Räume durch alternative Bedienkonzepte<br />
abzumildern, z.B. durch Rufbusse, Sammeltaxis, Bürgerbusse, Einrichtung von<br />
Mitfahrzentralen;<br />
� die Regionalisierungsmittel des Bundes auch künftig für den bedarfsgerechten Ausbau des<br />
ÖPNV zu nutzen;<br />
� bei der Gestaltung des Verkehrsangebotes den Besuch von Betreuungseinrichtungen auch<br />
während der Ferientage zu berücksichtigen;<br />
� barrierefreie Informationssysteme auszubauen, die nachfragegerecht Informationen und<br />
Vertrieb von Mobilitätsangeboten aus einer Hand bieten;<br />
� sich dafür einzusetzen, dass die Belange von in ihrer Mobilität eingeschränkten<br />
Personengruppe im ÖPNV und bei der Bewertung von Nahverkehrsprojekten hinreichend<br />
berücksichtigt werden (barrierefreie Gestaltung der Angebote, leicht verständliche<br />
Informationsangebote);<br />
� Verkehrsplanung und Verkehrswegebau stärker an den Interessen Älterer zu orientieren.<br />
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erstellt: Wiesner, 30.12.2011
22 Bestandsdarstellung VNO<br />
2. Bestandsdarstellung<br />
2.1 Siedlungs- und Bevölkerungsstruktur<br />
2.1.1 Zentralörtliche Gliederung<br />
In Niedersachsen ist das zentralörtliche Gliederungsprinzip, das seit 1968 in der Raumordnung von<br />
Bund und Ländern verankert ist, mit der Gliederung in Ober-, Mittel- und Grundzentren als Zentrale<br />
Orte ein grundlegendes raumordnerisches Instrument zur Sicherung und Entwicklung der Siedlungsstruktur.<br />
Diese zentralörtliche Gliederung ist die Grundlage für die verkehrliche Bewertung in<br />
den Kapiteln 3.2.2 und 3.2.3.<br />
Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Uelzen</strong> 2000 bestimmt <strong>Uelzen</strong><br />
als Mittelzentrum, dem alle Gemeinden des <strong>Landkreis</strong>es als Mittelbereich zugeordnet werden.<br />
Bad Bevensen, Bienenbüttel, Bad Bodenteich, Ebstorf, Rosche, Suderburg und Wrestedt werden<br />
als Grundzentren ausgewiesen.<br />
Unterhalb der grundzentralen Ebene übernehmen Suhlendorf, Wieren und Wriedel grundzentrale<br />
Teilfunktionen.<br />
Wriedel<br />
Ebstorf<br />
Suderburg<br />
Mittelzentrum<br />
Grundzentrum<br />
Orte mit grundzentraler Teilfunktion<br />
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erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />
Bienenbüttel<br />
Bad<br />
Bevensen<br />
<strong>Uelzen</strong><br />
Wrestedt<br />
Wieren<br />
Bad<br />
Bodenteich<br />
Rosche<br />
Suhlendorf<br />
Abb. 2.1-1: Gebietskörperschaften und zentralörtliche Gliederung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong>
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 23<br />
2.1.2 Einwohner<br />
Zum 30.09.2008 verzeichnete der <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> eine Einwohnerzahl von 95.159. Die durchschnittliche<br />
Bevölkerungsdichte lag bei 65,5 Einwohner/km². Die Vergleichswerte für das Land Niedersachsen<br />
liegen bei 167,6 Einwohner/km².<br />
Nähere Angaben zu den Einwohnerzahlen und deren Entwicklung sowie zur Bevölkerungsdichte<br />
der einzelnen Gebietskörperschaften sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.<br />
Gebietskörperschaft<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />
Einwohnerzahlen<br />
Einw./<br />
km²<br />
Bevölkerungsentwicklung<br />
2001-2008<br />
1991 1996 2001 2006 2008 2008 absolut prozentual<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> 94.172 96.176 97.635 96.458 95.159 65,5 -2.476 -2,5%<br />
<strong>Uelzen</strong>, Stadt 35.597 35.382 35.215 34.758 34.442 253,5 -773 -2,2%<br />
Bienenbüttel 5.301 5.966 6.672 6.713 6.655 67,2 -17 -0,3%<br />
SG Bevensen 16.102 16.512 16.655 16.554 16.325 72,0 -330 -2,0%<br />
SG Bodenteich 6.244 6.333 6.356 6.388 6.253 44,9 -103 -1,6%<br />
SG Altes Amt Ebstorf 9.934 10.263 10.744 10.603 10.453 41,4 -291 -2,7%<br />
SG Rosche 7.146 7.298 7.489 7.259 7.151 34,0 -338 -4,5%<br />
SG Suderburg 7.014 7.334 7.356 7.233 7.043 28,2 -313 -4,3%<br />
SG Wrestedt 6.834 7.088 7.148 6.950 6.837 48,6 -311 -4,1%<br />
Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Statistik, 2008, eigene Berechnungen<br />
Tabelle 2.1-1: Einwohnerzahlen 1991 – 2008, Bevölkerungsdichte 2008 und -entwicklung im<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong><br />
2.1.3 Demografische Entwicklung<br />
Der im Zuge der Wiedervereinigung zu verzeichnende Trend des kontinuierlichen Anstiegs der<br />
Einwohnerzahlen seit den 90er Jahren hat im <strong>Landkreis</strong> etwa 2004 seinen Höchststand erreicht.<br />
Danach sinken die Werte zunächst leicht und – nach den Prognosen des NLS – zunehmend stärker.<br />
Ein Vergleich der Bevölkerung zwischen den Jahren 2001 und 2006 zeigt den Trend an (vgl.<br />
Tabelle 2.1-1). Insgesamt nimmt die Einwohnerzahl des <strong>Landkreis</strong>es um über 1.000 ab. Nur in der<br />
Gemeinde Bienenbüttel und der Samtgemeinde Bodenteich gab es einen leichten Anstieg.<br />
Die Abbildung 2.1-2 zeigt die Entwicklung für den <strong>Landkreis</strong> bis zum Jahr 2016 auf. Danach reduziert<br />
sich die Einwohnerzahl im Jahr <strong>2013</strong> auf etwa 96.000.<br />
Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Statistik, 2007<br />
Abb. 2.1-2: Einwohnerentwicklung und Prognose 2004 – 2016 im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong>
24 Bestandsdarstellung VNO<br />
2.1.3.1 Altersstruktur<br />
Die Entwicklung der Altersstruktur im <strong>Landkreis</strong> und die weitere Tendenz nach den Prognosen des<br />
NLS lassen deutlich erkennen, dass der Anteil der jungen Bevölkerung stetig abnimmt und der der<br />
älteren Bevölkerung zunimmt. Die Folge ist eine immer weiter fortschreitende Überalterung der Bevölkerung.<br />
Genauere Zahlenwerte sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.<br />
.<br />
Altersgruppe Bevölkerungsanteil in Prozent<br />
2006 2011 2016<br />
0 – 18 20,6% 19,3% 18,1%<br />
18 – 65 56,8% 57,5% 58,5%<br />
65 u. ä. 22,6% 23,2% 23,3%<br />
Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Statistik, 2007<br />
Tabelle 2.1-2: Altersstruktur und Prognose 2006 – 2016 im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong><br />
2.1.3.2 Motorisierung<br />
Eine wichtige Einflussgröße für die potenzielle Nutzung des ÖPNV-Angebotes ist die Motorisierungsdichte.<br />
Gemeint ist damit das Verhältnis des MIV-Kraftfahrzeugbestandes zur Gesamteinwohnerzahl<br />
einer Gebietskörperschaft.<br />
2007 betrug die Motorisierungsdichte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> 581 Pkw/1.000 Einwohner. Als Vergleichswerte<br />
seien angeführt: Für das Land Niedersachsen sind es 573 Pkw/1.000 Einwohner, für<br />
den ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg 600 Pkw/1.000 Einwohner. Von allen <strong>Landkreis</strong>en des<br />
Bezirks Lüneburg hat lediglich der <strong>Landkreis</strong> Lüneburg eine geringere Motorisierungsdichte als der<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> (NLS, 2007).<br />
2.2 Pendler<br />
In diesem Kapitel werden Verkehrsverflechtungen der Berufspendler dargestellt. Grundlage für die<br />
Pendlerbeziehungen sind die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Stand 30.06.2007). Es<br />
wird nicht zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten unterschieden. Sie enthalten aber die Auszubildenden.<br />
Zu den Pendlern kommt eine unbekannte Anzahl weiterer Berufstätiger wie Beamte oder<br />
Selbstständige. Die Verkehrsbeziehungen der Schüler finden sich im Kapitel 2.3.<br />
Über 18.500 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte pendeln innerhalb des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Uelzen</strong><br />
zwischen Wohn- und Arbeitsort. Die Abbildungen 2.2-1 bis 2.2-4 zeigen auf dem Ring 1 die Pendlerbeziehungen<br />
innerhalb des <strong>Landkreis</strong>es.<br />
Fast 9.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte pendeln aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> hinaus,<br />
Über 5.000 Pendler kommen von außerhalb in den <strong>Landkreis</strong> zur Arbeit. Die Tabellen 2.2-1 und<br />
2.2-2 sowie die Abbildungen 2.2-1 bis 2.2-4 verdeutlichen die Pendlerbeziehungen zwischen den<br />
Gebietskörperschaften des <strong>Landkreis</strong>es und Regionen außerhalb. Auf dem Ring 2 sind die Pendlerströme<br />
mit anderen Städten, Samtgemeinden oder Einheitsgemeinden zu entnehmen. Der Ring<br />
3 summiert alle Pendler mit den jeweiligen Kreisfreien Städten bzw. <strong>Landkreis</strong>en auf.<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 25<br />
Auspendler<br />
Anteile der Ziellandkreise<br />
[Pers.] LG WL HH CE H*) GF WOB SFA DAN Summe<br />
<strong>Uelzen</strong>, <strong>Landkreis</strong> 8.635 32,0% 2,9% 16,4% 6,0% 6,2% 4,6% 3,5% 5,7% 4,3% 81,4%<br />
<strong>Uelzen</strong>, Stadt 2.495 23,9% 2,0% 18,5% 7,2% 9,7% 4,2% 3,9% 4,0% 5,2% 78,6%<br />
Bienenbüttel 1.281 58,6% 5,2% 19,3% 0,9% 1,6% 0,0% 0,0% 1,7% 0,0% 87,4%<br />
SG Bevensen 1.465 43,5% 3,4% 21,2% 2,5% 3,2% 1,4% 0,4% 1,9% 4,8% 82,3%<br />
SG Bodenteich 570 7,7% 1,2% 7,0% 6,0% 4,6% 29,1% 20,4% 2,3% 3,2% 81,4%<br />
SG Altes Amt Ebstorf 1.150 34,6% 4,1% 12,7% 4,9% 4,9% 0,9% 0,5% 20,0% 2,4% 85,0%<br />
SG Rosche 538 23,2% 0,0% 12,5% 3,7% 6,5% 3,9% 3,5% 3,2% 16,7% 73,2%<br />
SG Suderburg 656 16,8% 2,6% 13,0% 20,7% 9,1% 3,7% 1,7% 8,4% 2,3% 78,2%<br />
SG Wrestedt 480 20,2% 2,1% 11,5% 9,2% 9,8% 9,2% 8,5% 4,8% 3,8% 79,0%<br />
Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Statistik, 2007 *) H: Region Hannover<br />
Tabelle 2.2-1: Pendlerbeziehungen Gemeinden – Regionen außerhalb<br />
Bezogen auf den <strong>Landkreis</strong> sind die Hauptzielräume der Pendler, die die <strong>Landkreis</strong>grenze überschreiten<br />
(nur Auspendler), der nördliche Nachbarkreis Lüneburg und die Stadt Hamburg mit einem<br />
Anteil von fast 50 %. Für alle weiteren Regionen liegen die Anteile bei jeweils lediglich 4 bis 6%.<br />
Für die Stadt <strong>Uelzen</strong> ist eine deutlich ausgeglichenere Verteilung zu verzeichnen. Neben Lüneburg<br />
und Hamburg sind auch die Region Hannover und der <strong>Landkreis</strong> Celle wichtige Ziele der Pendler.<br />
Bemerkenswert sind die relativ hohen Anteile (über 30 %) der Gemeinde Bienenbüttel, der Samtgemeinden<br />
Bevensen und Altes Amt Ebstorf in den <strong>Landkreis</strong> Lüneburg sowie der Samtgemeinde<br />
Bodenteich in den <strong>Landkreis</strong> Gifhorn.<br />
Einpendler<br />
Anteile der Quelllandkreise<br />
[Pers.] LG WL HH CE GF SAW SFA DAN Summe<br />
<strong>Uelzen</strong>, <strong>Landkreis</strong> 5.240 20,9% 2,3% 3,7% 4,3% 6,2% 22,7% 2,3% 17,6% 80,0%<br />
Bienenbüttel 295 30,2% 10,5% 3,1% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 14,9% 58,6%<br />
<strong>Uelzen</strong>, Stadt 2.879 18,8% 1,6% 3,1% 5,4% 6,4% 22,0% 3,0% 20,4% 80,7%<br />
SG Bevensen 854 40,3% 2,8% 6,6% 0,9% 1,3% 13,3% 0,8% 14,3% 80,3%<br />
SG Bodenteich 467 3,4% 0,0% 0,9% 5,4% 18,2% 50,5% 0,0% 9,2% 87,6%<br />
SG Altes Amt Ebstorf 209 30,1% 3,3% 6,7% 7,2% 2,9% 10,0% 8,1% 7,2% 75,6%<br />
SG Rosche 255 4,7% 2,4% 7,1% 0,0% 2,4% 34,5% 0,0% 32,5% 83,5%<br />
SG Suderburg 179 14,0% 0,0% 1,7% 7,3% 9,5% 32,4% 0,0% 7,3% 72,1%<br />
SG Wrestedt 102 0,0% 0,0% 1,0% 0,0% 13,7% 39,2% 0,0% 14,7% 68,6%<br />
Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Statistik, 2007<br />
Tabelle 2.2-2: Pendlerbeziehungen Regionen außerhalb – Gemeinden<br />
Die meisten der Einpendler von außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Uelzen</strong> wohnen im Altmarkkreis Salzwedel<br />
sowie in den <strong>Landkreis</strong>en Lüneburg und Lüchow-Dannenberg mit jeweils etwa einem Fünftel<br />
der Einpendler. Hauptziel der Einpendler ist die Stadt <strong>Uelzen</strong> mit 55 % der Arbeitsstätten, anschließend<br />
folgt mit großem Abstand die SG Bevensen.<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
26 Bestandsdarstellung VNO<br />
Pendlerbeziehungen<br />
Gem. Bienenbüttel<br />
Ein- und Auspendler 30.06.2007<br />
Ring 1: Binnenpendler im<br />
LK <strong>Uelzen</strong><br />
50 - 249 Pendler<br />
250 - 499 Pendler<br />
ab 500 Pendler<br />
Ring 2: Pendler zw.<br />
Gemeinde und Kommunen<br />
außerhalb des LK <strong>Uelzen</strong><br />
50 - 249 Pendler<br />
250 - 499 Pendler<br />
ab 500 Pendler<br />
Ring 3: Pendler zw.<br />
Gemeinde und anderen<br />
<strong>Landkreis</strong>en<br />
50 - 249 Pendler<br />
250 - 499 Pendler<br />
ab 500 Pendler<br />
Pendlerbeziehungen<br />
SG Bevensen<br />
Ein- und Auspendler 30.06.2007<br />
Ring 1: Binnenpendler im<br />
LK <strong>Uelzen</strong><br />
50 - 249 Pendler<br />
250 - 499 Pendler<br />
ab 500 Pendler<br />
Ring 2: Pendler zw. Samtgemeindeund<br />
Kommunen<br />
außerhalb des LK <strong>Uelzen</strong><br />
50 - 249 Pendler<br />
250 - 499 Pendler<br />
ab 500 Pendler<br />
Ring 3: Pendler zw. Samtgemeinde<br />
und anderen<br />
<strong>Landkreis</strong>en<br />
50 - 249 Pendler<br />
250 - 499 Pendler<br />
ab 500 Pendler<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />
SG Illmenau<br />
62<br />
LK Harburg<br />
98<br />
Flecken Ebstorf<br />
173<br />
Region Hannover<br />
55<br />
Freie und Hansestadt<br />
Hamburg<br />
256<br />
Flecken<br />
Ebstorf<br />
61<br />
Freie und Hansestadt<br />
Hamburg<br />
367<br />
LK Harburg<br />
74<br />
Gem.<br />
Bienenbüttel<br />
194<br />
Barum<br />
Stadt<br />
Lüneburg<br />
619<br />
LK Lüneburg<br />
840<br />
Bienenbüttel<br />
Stadt<br />
Lüneburg<br />
603<br />
Jelmsdorf<br />
69<br />
Bad Bevensen<br />
75<br />
74<br />
64<br />
Stadt <strong>Uelzen</strong><br />
267<br />
LK Lüneburg<br />
981<br />
Altenmedingen<br />
107<br />
Emmendorf<br />
118<br />
Stadt <strong>Uelzen</strong><br />
922<br />
64<br />
SG Ostheide<br />
54<br />
Bevensen<br />
111<br />
Römstedt<br />
65<br />
99<br />
146<br />
84<br />
Weste<br />
Himbergen<br />
107<br />
Stadt<br />
Bad Bevensen<br />
194<br />
Abb. 2.2-1: Pendlerbeziehungen Gemeinde Bienenbüttel und SG Bevensen<br />
SG Dahlenburg<br />
92<br />
SG Elbtalaue<br />
98<br />
Stadt<br />
Salzwedel<br />
51<br />
SG Lüchow<br />
(Wendland)<br />
85<br />
Altmarkkreis<br />
Salzwedel<br />
121<br />
LK Lüchow-<br />
Dannenberg<br />
192
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 27<br />
Pendlerbeziehungen<br />
SG Bodenteich<br />
Ein- und Auspendler 30.06.2007<br />
Ring 1: Binnenpendler im<br />
LK <strong>Uelzen</strong><br />
50 - 249 Pendler<br />
250 - 499 Pendler<br />
ab 500 Pendler<br />
Ring 2: Pendler zw. Samtgemeinde<br />
und Kommunen<br />
außerhalb des LK <strong>Uelzen</strong><br />
50 - 249 Pendler<br />
250 - 499 Pendler<br />
ab 500 Pendler<br />
Ring 3: Pendler zw. Samtgemeinde<br />
und anderen<br />
<strong>Landkreis</strong>en<br />
50 - 249 Pendler<br />
250 - 499 Pendler<br />
ab 500 Pendler<br />
Pendlerbeziehungen<br />
SG Altes Amt Ebstorf<br />
Ein- und Auspendler 30.06.2007<br />
Ring 1: Binnenpendler im<br />
LK <strong>Uelzen</strong><br />
50 - 249 Pendler<br />
250 - 499 Pendler<br />
ab 500 Pendler<br />
Ring 2: Pendler zw. Samtgemeinde<br />
und Kommunen<br />
außerhalb des LK <strong>Uelzen</strong><br />
50 - 249 Pendler<br />
250 - 499 Pendler<br />
ab 500 Pendler<br />
Ring 3: Pendler zw. Samtgemeinde<br />
und anderen<br />
<strong>Landkreis</strong>en<br />
50 - 249 Pendler<br />
250 - 499 Pendler<br />
ab 500 Pendler<br />
LK Soltau-<br />
Fallingbostel<br />
247<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />
LK Celle<br />
59<br />
Stadt<br />
<strong>Uelzen</strong><br />
108<br />
Gem.<br />
Hankensbüttel<br />
71<br />
Freie und Hansestadt<br />
Hamburg<br />
160<br />
LK Harburg<br />
54<br />
Stadt Munster<br />
186<br />
Region Hannover<br />
56 LK Celle<br />
71<br />
359<br />
104<br />
Lüder<br />
Altes Amt<br />
Ebstorf<br />
LK Lüneburg<br />
60<br />
68<br />
Bodenteich<br />
Bad<br />
Bodenteich<br />
Soltendieck<br />
Stadt Wittingen<br />
128<br />
Stadt Wolfsburg<br />
LK Gifhorn 116<br />
251<br />
Stadt<br />
Lüneburg<br />
308<br />
LK Lüneburg<br />
461<br />
Hanstedt<br />
77<br />
Wriedel Ebstorf<br />
149<br />
53<br />
Gem.<br />
Bienenbüttel<br />
61<br />
Stadt<br />
Bad Bevensen<br />
173<br />
Natendorf<br />
52<br />
Schwienau<br />
609<br />
101<br />
83<br />
70<br />
Stadt<br />
<strong>Uelzen</strong><br />
Abb. 2.2-2: Pendlerbeziehungen SG Bodenteich und SG Altes Amt Ebstorf<br />
LK Lüchow-<br />
Dannenberg<br />
61<br />
SG Lüchow<br />
(Wendland)<br />
51<br />
Stadt<br />
Salzwedel<br />
59<br />
Altmarkkreis<br />
Salzwedel<br />
253
28 Bestandsdarstellung VNO<br />
Abb. 2.2-3: Pendlerbeziehungen SG Rosche und SG Suderburg<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 29<br />
Pendlerbeziehungen<br />
Stadt <strong>Uelzen</strong><br />
Ein- und Auspendler 30.06.2007<br />
Ring 1: Binnenpendler im<br />
LK <strong>Uelzen</strong><br />
50 - 249 Pendler<br />
250 - 499 Pendler<br />
ab 500 Pendler<br />
Ring 2: Pendler zw. Stadt<br />
und Kommunen<br />
außerhalb des LK <strong>Uelzen</strong><br />
50 - 249 Pendler<br />
250 - 499 Pendler<br />
ab 500 Pendler<br />
Ring 3: Pendler zw. Stadt<br />
und anderen<br />
<strong>Landkreis</strong>en<br />
50 - 249 Pendler<br />
250 - 499 Pendler<br />
ab 500 Pendler<br />
LK Soltau-<br />
Fallingbostel<br />
187<br />
Pendlerbeziehungen<br />
SG Wrestedt<br />
Ein- und Auspendler 30.06.2007<br />
Ring 1: Binnenpendler im<br />
LK <strong>Uelzen</strong><br />
50 - 249 Pendler<br />
250 - 499 Pendler<br />
ab 500 Pendler<br />
Ring 2: Pendler zw. Samtgemeinde<br />
und Kommunen<br />
außerhalb des LK <strong>Uelzen</strong><br />
50 - 249 Pendler<br />
250 - 499 Pendler<br />
ab 500 Pendler<br />
Ring 3: Pendler zw. Samtgemeinde<br />
und anderen<br />
<strong>Landkreis</strong>en<br />
50 - 249 Pendler<br />
250 - 499 Pendler<br />
ab 500 Pendler<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />
LK Harburg 98<br />
Stadt Munster 81<br />
Freie und<br />
Hansestadt<br />
Hamburg<br />
549<br />
Gem. Hanstedt 83<br />
Flecken Ebstorf 609<br />
Gem. Schwienau 101<br />
Gem. Wriedel 149<br />
Gem. Gerdau 259<br />
Gem. Eimke 74<br />
SG Unterlüß 81<br />
Gem. Suderburg 540<br />
Stadt Lüneburg 701<br />
Gem. Bienenbüttel 267<br />
Gem. Barum 75<br />
Gem. Natendorf 70<br />
Region<br />
Hannover 300<br />
LK Celle 334<br />
SG Illmenau 97<br />
Freie und Hansestadt<br />
Hamburg<br />
56<br />
Stadt<br />
Braunschweig<br />
52<br />
Stadt Celle 137<br />
Gem. Adendorf 54<br />
LK<br />
Lüneburg<br />
1.139<br />
Gem. Emmendorf 118<br />
Stadt Bad Bevensen 922<br />
<strong>Uelzen</strong><br />
Gem. Stadensen 158<br />
LK Gifhorn<br />
289<br />
Stadt<br />
Lüneburg<br />
64<br />
Stadt<br />
<strong>Uelzen</strong><br />
Stadensen<br />
158<br />
Wrestedt<br />
441<br />
SG Ostheide 57<br />
SG Hankensbüttel 95<br />
Gem. Wrestedt 441<br />
Gem. Altenmedingen 64<br />
Stadt Wittingen 106<br />
LK Lüneburg<br />
97<br />
Wieren<br />
345<br />
SG Dahlenburg 54<br />
Gem. Römstedt 65<br />
Gem. Himbergen 107<br />
Gem. Weste 99<br />
Gem. Oetzen 161<br />
Gem. Wieren 345<br />
Flecken Bad Bodenteich 359<br />
Gem. Lüder 108<br />
Stadt<br />
Wolfsburg<br />
97<br />
Wrestedt<br />
LK Gifhorn<br />
58<br />
Abb. 2.2-4: Pendlerbeziehungen der Stadt <strong>Uelzen</strong> und SG Wrestedt<br />
Gem. Rosche 237<br />
SG Elbtalaue 283<br />
Gem. Rätzlingen 76<br />
SG Lüchow<br />
(Wendland)<br />
418<br />
Gem. Suhlendorf 271<br />
Gem. Soltendieck 68<br />
Stadt Salzwedel 328<br />
Altmarkkreis<br />
Salzwedel<br />
662<br />
LK Lüchow-<br />
Dannenberg<br />
717<br />
LK Stendal 56
30 Bestandsdarstellung VNO<br />
Insgesamt überqueren fast 14.000 Beschäftigte die Grenze des <strong>Landkreis</strong>es (Ein- und Auspendler,<br />
siehe Abbildung 2.2-5). Innerhalb von 5 Jahren entspricht das einem Zuwachs von etwa 12 %. Die<br />
Zuwächse auf den aufkommensstarken Auspendlerrelationen sind in die Stadt Hamburg mit fast<br />
24 % am höchsten, dann folgen die Auspendlerzahlen in den <strong>Landkreis</strong> Lüneburg (+16,8 %) und<br />
der Stadt Wolfsburg (+9,5 %). Rückläufig sind die Auspendlerzahlen in die Stadt Hannover (-2,9 %)<br />
sowie in die <strong>Landkreis</strong>e Celle (-5,5 %) und Soltau-Fallingbostel (künftig Heidekreis, -2,6 %). Starke<br />
Zuwächse bei den Einpendlern in den <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> gibt es aus den <strong>Landkreis</strong>en Lüchow-<br />
Dannenberg (+29,5 %), Lüneburg (+28,7 %) und Gifhorn (+19,9 %). Um 3,1 % zurückgegangen<br />
sind die Einpendlerzahlen aus dem Altmarkkreis Salzwedel.<br />
Rotenburg<br />
56<br />
Bremen<br />
71<br />
Stade<br />
53<br />
Soltau-<br />
Fallingbostel<br />
610<br />
Segeberg<br />
69<br />
Hamburg<br />
1.605<br />
Harburg<br />
371<br />
Region<br />
Hannover<br />
620<br />
Stormarn<br />
62<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />
Celle<br />
743<br />
Pendlerbeziehungen LK <strong>Uelzen</strong> (Ein- + Auspendler)<br />
sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (30.06.2007)<br />
LK <strong>Uelzen</strong> andere <strong>Landkreis</strong>e<br />
erfasst wurden Pendlerbeziehungen >50 (Summe Ein- + Auspendler)<br />
Herzogtum<br />
Lauenburg<br />
101<br />
Lüneburg<br />
3.854<br />
<strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Uelzen</strong><br />
Gifhorn<br />
717<br />
Braunschweig<br />
120<br />
Wolfsburg<br />
305<br />
Ludwigslust<br />
96<br />
Abb. 2.2-5: Pendlerbeziehungen <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> – Regionen außerhalb<br />
Lüchow-<br />
Dannenberg<br />
1.295<br />
Altmarkkreis<br />
Salzwedel<br />
1.278<br />
Stendal<br />
113<br />
Magdeburg<br />
61
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 31<br />
2.3 Schüler und Schulen<br />
2.3.1 Schülerbeförderung<br />
Das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) bestimmt in § 114 Abs. 1, dass die <strong>Landkreis</strong>e und<br />
kreisfreien Städte Träger der Schülerbeförderung sind. Sie haben die in ihrem Gebiet wohnenden<br />
Kinder der Schulkindergärten sowie die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler unter<br />
zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen bzw. ihren Erziehungsberechtigten<br />
die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten. Dies gilt für<br />
� die 1. bis 10. Schuljahrgänge der allgemeinbildenden Schulen,<br />
� die 11. und 12. Schuljahrgänge der Schulen für geistig Behinderte,<br />
� Berufseinstiegsschulen,<br />
� die ersten Klassen von Berufsfachschulen, soweit die Schülerinnen und Schüler diese ohne<br />
Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) besuchen.<br />
Die Schülerbeförderung gehört zum eigenen Wirkungskreis der <strong>Landkreis</strong>e. Die finanzielle Verantwortung<br />
und Ausgestaltung liegt somit beim <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong>.<br />
Die Mindestentfernung hinsichtlich des Anspruchs auf Beförderung zur Schule bzw. auf Erstattung<br />
der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg, die zu benutzenden Verkehrsmittel und das<br />
Verfahren zur Fahrtkostenerstattung hat der <strong>Landkreis</strong> in der Schülerbeförderungssatzung geregelt.<br />
Die Tabelle 2.3-1 gibt eine Übersicht der Fahrschüler für jeden Schulort.<br />
anspruchs-<br />
Schulort GS HS RS GY KGS FöS BBS gesamt berechtigte<br />
Fahrschüler<br />
Anteil<br />
<strong>Uelzen</strong> x x x x x x 7.513 2.288 30%<br />
Holdenstedt x 136 15 11%<br />
Oldenstadt x 231 67 29%<br />
Molzen x 73 6 8%<br />
Veerßen x 67 19 28%<br />
Westerweyhe x 164 13 8%<br />
Bad Bevensen x x x 2.212 1.506 68%<br />
Altenmedingen x 84 37 44%<br />
Himbergen x 197 145 74%<br />
Bienenbüttel x 309 200 65%<br />
Bad Bodenteich x x x 724 418 58%<br />
Lüder x 53 28 53%<br />
Soltendieck x 40 23 58%<br />
Ebstorf x x x x x 986 316 32%<br />
Wriedel x 98 68 69%<br />
Rosche x x x 353 251 71%<br />
Rätzlingen x 42 33 79%<br />
Stöcken x 38 31 82%<br />
Suhlendorf x x 155 96 62%<br />
Suderburg x x x 490 252 51%<br />
Gerdau x 98 66 67%<br />
Wrestedt x 170 63 37%<br />
Wieren x 150 87 58%<br />
Summe 14.383 6.028 42%<br />
Quellen: <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong>, Gemeinden, Schulen , Stand 2007/08<br />
Tabelle 2.3-1: Übersicht Schulstandorte / Schülerzahlen / Fahrschüler<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
32 Bestandsdarstellung VNO<br />
Im Schuljahr 2007/08 nutzten über 6.000 anspruchsberechtigte Schüler die Schülerbeförderung.<br />
Darüber hinaus nutzt eine nicht bekannte Zahl von Schülern und Schülerinnen, für die keine Beförderungspflicht<br />
besteht, den ÖPNV auf eigene Kosten.<br />
2.3.2 Schulstandorte und Schülerzahlen<br />
Für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> haben die Schulstandorte, die Schülerzahlen und deren weitere Entwicklung<br />
eine besondere Bedeutung, da ein wesentlicher Teil des straßengebundenen ÖPNV durch<br />
eine Integration der Schülerverkehre in den Linienverkehr ermöglicht und finanziert wird. Genauere<br />
Angaben zu den Schulstandorten sowie zu den aktuellen Schülerzahlen finden sich in der Tabelle<br />
2.3-1 und Abbildung 2.3-1.<br />
GS<br />
HS<br />
RS<br />
GY<br />
Grundschule<br />
Hauptschule<br />
Realschule<br />
Gymnasium<br />
Wriedel<br />
GS<br />
KGS<br />
BBS<br />
FöS<br />
Ebstorf<br />
Gerdau<br />
GS<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />
Bienenbüttel<br />
Kooperative Gesamtschule<br />
Berufsbildende Schulen<br />
(einschließlich Fachgymnasium)<br />
Förderschule<br />
GS HS RS<br />
FöS BBS<br />
Altenmedingen<br />
GS<br />
Bad<br />
Bevensen<br />
GS KGS FöS<br />
Molzen<br />
GS<br />
Westerweyhe<br />
GS<br />
Oldenstadt<br />
<strong>Uelzen</strong> GS<br />
GS HS RS GY<br />
FöS BBS<br />
Veerßen<br />
GS<br />
Holdenstedt<br />
Suderburg<br />
GS HS RS<br />
GS<br />
Wrestedt<br />
GS<br />
Abb. 2.3-1: Schulstandorte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong><br />
GS<br />
Wieren<br />
GS<br />
Stöcken<br />
GS<br />
Bad<br />
Bodenteich<br />
Lüder<br />
GS<br />
Himbergen<br />
GS<br />
Rätzlingen<br />
GS<br />
GS HS RS<br />
Rosche<br />
GS HS RS<br />
Suhlendorf<br />
GS FöS<br />
Soltendieck<br />
GS
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 33<br />
Der <strong>Landkreis</strong> weist ein flächendeckendes Angebot von Schulen auf. Alle (Samt-) Gemeinden verfügen<br />
über eine oder mehrere Grundschulen sowie außer Bienenbüttel und Wrestedt über eine<br />
Haupt- und eine Realschule. Standort zweier Gymnasien ist die Stadt <strong>Uelzen</strong>. In der Samtgemeinde<br />
Bevensen werden Hauptschule und Realschule sowie die Sekundarstufe I und II des Gymnasiums<br />
als Kooperative Gesamtschule (KGS) geführt.<br />
Gegenwärtig leben im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> fast 14.400 Schüler. Bis zum Jahr <strong>2013</strong> werden etwa 2.000<br />
Schüler weniger im <strong>Landkreis</strong> wohnen. Die Ursache liegt zum einen an der demografischen Entwicklung,<br />
zum anderen fällt durch das Abitur nach 12 Jahren ein Gymnasialjahrgang weg.<br />
2.4 Öffentliche Verkehrsangebote auf Schiene und Straße<br />
2.4.1 Schienennetz<br />
Das vorhandene Schienennetz und die Lage der Bahnhöfe/Haltepunkte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> sind<br />
aus der nachfolgenden Übersichtskarte (Abbildung 2.4-1) zu ersehen.<br />
Abb. 2.4-1: Schienennetz, Bahnhöfe und Haltepunkte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong><br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
34 Bestandsdarstellung VNO<br />
Die Betriebs- und Streckencharakteristika der einzelnen Strecken beinhaltet die folgende Tabelle:<br />
Strecke Verkehrsart<br />
KBS 110<br />
Hamburg – Hannover<br />
KBS 112<br />
Lüneburg – Dannenberg<br />
KBS 115<br />
<strong>Uelzen</strong> – Braunschweig<br />
KBS 116<br />
<strong>Uelzen</strong> – Bremen<br />
KBS 305<br />
<strong>Uelzen</strong> –Salzwedel<br />
Dannenberg – <strong>Uelzen</strong><br />
(Quelle: Auskünfte von DB AG und LNVG)<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />
Fernverkehr, SPNV und<br />
Güterverkehr<br />
Ausbau-<br />
standard<br />
Elektrifiziert <br />
Zweigleisig<br />
ja<br />
SPNV und Güterverkehr Eingleisig nein<br />
SPNV und Güterverkehr Eingleisig nein<br />
SPNV und Güterverkehr Eingleisig nein<br />
Fernverkehr, SPNV und<br />
Güterverkehr Eingleisig ja<br />
Güterverkehr auf Teilstrecken<br />
Eingleisig nein<br />
SPNV-<br />
Betreiber<br />
metronom<br />
GmbH<br />
DB AG<br />
DB AG<br />
DB AG<br />
DB AG<br />
Tabelle 2.4-1: Schienennetz im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong>, Betriebs- u. Streckencharakteristika
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 35<br />
2.4.2 Straßengebundener ÖPNV<br />
2.4.2.1 ÖPNV in rechtlicher Differenzierung<br />
Rechtliche Differenzierung<br />
Der straßengebundene ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> wird in folgendem rechtlichen Zusammenhang<br />
betrieben:<br />
Allgemeiner Linienverkehr nach § 42 PBefG<br />
Diese Verkehre dienen der lokalen, regionalen und auch überregionalen Erschließung. Sie erfüllen<br />
Aufgaben im Berufs-, Einkaufs-, Versorgungs- und Freizeitverkehr. Geprägt wird das Angebot im<br />
<strong>Landkreis</strong> überwiegend vom Ausbildungs- und Schülerverkehr. Die Tabellen 2.4-2 und 2.4-3 geben<br />
hierzu eine Übersicht, die nach Liniennummern sortiert ist. Die Abbildung 2.4-2 zeigt das Liniennetz<br />
im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong>.<br />
VU<br />
Linie<br />
Linienführung<br />
mycity 1 Rathaus – Oldenstadt – Rathaus<br />
Tabelle 2.4-2: Verzeichnis des Stadtbusverkehrs <strong>Uelzen</strong> nach § 42 PBefG<br />
Abb. 2.4-2: Liniennetz Stadtverkehr <strong>Uelzen</strong><br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />
Länge<br />
(km)<br />
Genehmigung<br />
bis PBefG<br />
30.09.2016 §42<br />
mycity 2 Rathaus – Stern – Klinikum – Zehn Eichen – Rathaus 30.09.2016 §42<br />
54,5<br />
mycity 3 Rathaus – Königsberg – Eschenkamp – Rathaus 30.09.2016 §42<br />
mycity 4 Rathaus – Westerweyhe – Veerßen – Rathaus 30.09.2016 §42
36 Bestandsdarstellung VNO<br />
VU Linie Linienführung<br />
Tabelle 2.4-3: Verzeichnis Regionallinien nach § 42 PBefG<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />
Länge<br />
(km)<br />
Genehmigung<br />
bis PBefG<br />
RBB 605 <strong>Uelzen</strong> – Bad Bevensen – Bienenbüttel – Grünhagen 35,1 30.09.2016 §42<br />
RBB 1936 <strong>Uelzen</strong> – Weste – Zernien – Dannenberg 125,3 30.09.2016 §42<br />
RBB 1942 Bad Bevensen – Bavendorf – Bad Bevensen 35,9 30.09.2016 §42<br />
RBB 1948 <strong>Uelzen</strong> – Suhlendorf – Bergen – Clenze – Lüchow 61,9 30.09.2016 §42<br />
RBB 1949 <strong>Uelzen</strong> – Rosche – <strong>Uelzen</strong> 45,4 30.09.2016 §42<br />
RBB 1955 <strong>Uelzen</strong> – Schwemlitz – Hohenzethen 32,7 30.09.2016 §42<br />
RBB 1956 <strong>Uelzen</strong> – Rosche – Suhlendorf – Teyendorf – <strong>Uelzen</strong> 33,6 30.09.2016 §42<br />
RBB 1957 <strong>Uelzen</strong> – Wrestedt – Stadensen – Nienwohlde 19,5 30.09.2016 §42<br />
RBB 1958 <strong>Uelzen</strong> – Gerdau – Eimke – Dreilingen 39,5 30.09.2016 §42<br />
RBB 1959 Bad Bevensen – Ebstorf – Bornsen 46,1 30.09.2016 §42<br />
RBB 1960 Suderburg – Gerdau – Eimke – Suderburg 44,7 30.09.2016 §42<br />
RBB 1962 <strong>Uelzen</strong> – Barum – Natendorf – Bad Bevensen 31,9 30.09.2016 §42<br />
RBB 1970 Ebstorf – Linden – Gerdau 22,1 30.09.2016 §42<br />
RBB 1971 <strong>Uelzen</strong> – Langenbrügge – Wittingen 51,7 30.09.2016 §42<br />
RBB 1972 <strong>Uelzen</strong> – Wieren – Soltendieck 39,4 30.09.2016 §42<br />
RBB 1973 <strong>Uelzen</strong> – Westerweyhe – Ebstorf 15,3 31.07.2016 §42<br />
RBB 1974 Ebstorf – Wriedel – Wettenbostel – Brambostel 32,2 31.07.2016 §42<br />
RBB 1975 Bad Bevensen – Himbergen – Bad Bevensen 34,2 30.09.2016 §42<br />
RBB 1976 <strong>Uelzen</strong> – Holdenstedt – Suderburg – Hösseringen 25,0 30.11.2018 §42
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 37<br />
Abb. 2.4-3: Liniennetz im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong><br />
Sonderlinienverkehr nach § 43 PBefG<br />
Diese Linienverkehre dienen, teilweise unter Ausschluss anderer Fahrgäste, der regelmäßigen Beförderung<br />
von<br />
� Berufstätigen zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Berufsverkehr) [§ 43 Absatz 1 PBefG],<br />
� Schülern zwischen Wohnung und Lehranstalt (Schülerfahrten) [§ 43 Absatz 2 PBefG],<br />
� Personen zum Besuch von Märkten (Marktfahrten) [§ 43 Absatz 3 PBefG],<br />
� Theater-, bzw. Discobesuchern [§ 43 Absatz 4 PBefG].<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
38 Bestandsdarstellung VNO<br />
Die Regelmäßigkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Ablauf der Fahrten wechselnden<br />
Bedürfnissen der Beteiligten angepasst wird. Sonderlinienverkehre können für Dritte geöffnet sein.<br />
Die Tabelle 2.4-3 stellt den Sonderlinienverkehr im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> dar, zunächst sortiert nach<br />
dem Linienzweck (§ 43 Absätze 1 bis 4), anschließend nach Liniennummer bzw. alphabetisch.<br />
VU Linie Linienführung<br />
Tabelle 2.4-4: Verzeichnis des Linienverkehrs nach § 43 PBefG<br />
Schülerbeförderung nach der Freistellungsverordnung (FVO)<br />
Ein Teil der Schülerbeförderung, die auch für Dritte geöffnet ist, erfolgt nach der FVO. Für die Bedienung<br />
gelten die gleichen Grundsätze wie für die öffentlich zugänglichen Schülerverkehre. Die<br />
Ermächtigung für die Freistellung nach § 58 Abs. 1 Nr. 1 PBefG setzt dabei voraus, dass nur die im<br />
Rahmen des Gesamtverkehrs nicht besonders ins Gewicht fallenden Beförderungsfälle freigestellt<br />
werden können. Die Träger der Kosten für die Schülerbeförderung bestimmen Umfang und Fahrplan<br />
der Schülerfahrten und vergüten sie aufgrund der vorgegebenen Leistung. Die häufigsten Ziele<br />
in diesem System sind die Grund- und Hauptschulen.<br />
Bedienungsorte Verkehr für<br />
Gr. Liedern, Halligdorf, Hambrock, Hansen, Holdenstedt, Klein Süstedt,<br />
Riestedt, Westerweyhe<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />
GS Hermann-Löns-<br />
Schule<br />
Borne, Klein Süstedt GS Holdenstedt<br />
Hanstedt II, Gansau, Mehre, Kl.Liedern, Gr.Liedern<br />
Tatern, Oldenstadt-West, Ripdorf<br />
GS Oldenstadt<br />
Masendorf, Riestedt, Woltersburg, Pieperhöfen GS Molzen<br />
Hansen, Holdenstedt GS Veerßen<br />
Hainberg, Kirchweyhe GS Westerweyhe<br />
Lintzel, Holthusen, Allenbostel, Wessenstedt<br />
Ellerndorf, Linden, Gr. Süstedt, Melzingen, Stadorf, Ebstorf<br />
Länge<br />
(km)<br />
Genehmigung<br />
bis PBefG<br />
RBB 5501 Schülerverkehr Bad Bevensen 28 31.07.2018 §43 (2)<br />
RBB 5502 Schülerverkehr Bad Bevensen Ost 27 31.07.2018 §43 (2)<br />
RBB 5503 Schülerverkehr Bienenbüttel 29 31.07.2018 §43 (2)<br />
RBB 5504 Schülerverkehr Himbergen 22 31.07.2018 §43 (2)<br />
RBB 5505 Schülerverkehr Bad Bevensen Süd 25 31.07.2018 §43 (2)<br />
Entdeckerbus<br />
RBB 1 <strong>Uelzen</strong> – Bad Bevensen – Ebstorf – <strong>Uelzen</strong> 71 27.09.<strong>2009</strong> §43 (4)<br />
RBB 2 <strong>Uelzen</strong> – Ebstorf – Hösseringen – <strong>Uelzen</strong> 67 27.09.<strong>2009</strong> §43 (4)<br />
RBB 3 <strong>Uelzen</strong> – Bad Bodenteich – Suhlendorf – <strong>Uelzen</strong> 72 27.09.<strong>2009</strong> §43 (4)<br />
RBB 4<br />
Bad Bevensen – Himbergen – Bienenbüttel –<br />
Bad Bevensen<br />
50 27.09.<strong>2009</strong> §43 (4)<br />
KGS Bad Bevensen
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 39<br />
Bedienungsorte Verkehr für<br />
Bad Bodenteich, Häcklingen, Kuckstorf, Reinstorf, Schafwedel, Schostorf,<br />
Overstedt<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />
GS Bad Bodenteich<br />
Stadensen, Nettelkamp, Soltendieck, Bockholt, Heuerstorf, Kakau RS Bad Bodenteich<br />
Bomke, Flinten, Häcklingen, Kl. London, Müssingen, Nettelkamp, Nienwohlde,<br />
Soltendieck, Stadensen, Varbitz, Schostorf, Kuckstorf, Thielitz, Bockholt,<br />
Kallenbrock, Heuerstorf<br />
Bad Bodenteich, Häcklingen, Schafwedel , Langenbrügge, Reinstorf, Röhrsen,<br />
Lüder<br />
Bomke, Flinten, Heuerstorf, Kattien, Kakau, Varbitz, Bockholt, Thielitz, Bad<br />
Bodenteich<br />
Hanstedt, Lintzel, Wriedel, Bode, Brockhöfe, Oechtringen, Holthusen,<br />
Allenbostel, Eitzen II, Barum, Vinstedt, Hohenbünstorf, Natendorf, Gut Golste,<br />
Nienbüttel<br />
Velgen, Haarstorf, Luttmissen, Wessenstedt, Wittenwater, Stadorf, Linden,<br />
Melzingen, Verhorn<br />
Medingen, Vorwerk, Neu-Steddorf, Natendorf,<br />
Sasendorf, Tätendorf-Eppensen, Vinstedt<br />
Eitzen II, Bode, Bargfeld<br />
Allenbostel, Velgen, Bornsen, Luttmissen, Haarstorf<br />
Schwemlitz, Bankewitz, Schmölau, Retzien, Polau, Hohenweddrin, Gauel,<br />
Zarenthien, Bruchwedel, Dörmte, Oetzen, Oetzmühle, Rätzlingen, Stöcken,<br />
Süttorf, Jarlitz, Schwemlitz, Probien, Gr. Malchau, Törwe, Stoetze, Zieritz,<br />
Hohenzethen, Nievelitz, Bankewitz, Stütensen<br />
Kolau, Güstau, Növenthien, Suhlendorf, Batensen, Gr. Ellenberg, Wellendorf,<br />
Schliekau, Rassau, Molbath, Kl. Malchau, Suhlendorf, Nestau, Grabau,<br />
Dalldorf, Dallahn, Göddenstedt, Teyendorf, Nateln<br />
RS Bad Bodenteich<br />
GS Lüder<br />
GS Soltendieck<br />
GS Ebstorf<br />
HS+RS Ebstorf<br />
GS+HRS Rosche<br />
Bruchwedel, Dörmte, Süttorf, Jarlitz, Oetzen, Oetzmühle, Rätzlingen GS Stöcken<br />
Bahnsen, Böddenstedt, Hamerstorf, Holxen, Hösseringen, Räber, Suderburg,<br />
Gerdau<br />
GS Suderburg<br />
Bahnsen, Böddenstedt, Hamerstorf, Holxen, Hösseringen, Räber HRS Suderburg<br />
Kl. Bollensen, Stederdorf, Esterholz, Nettelkamp, Nienwohlde, Stadensen,<br />
Niendorf<br />
GS Wrestedt<br />
Bad Bodenteich, Wrestedt, Stadensen SKG/ GS Wieren<br />
Tabelle 2.4-5: Verzeichnis des FVO-Verkehrs<br />
Flexible Betriebsformen<br />
Anruf-Sammel-Taxi (AST) oder Rufbus (§ 49 in Verbindung mit § 2 PBefG) werden als alternative<br />
Bedienungsformen oder Bedarfsverkehre bezeichnet. Sie nutzen die taxieigenen Vorteile der flächenhaften<br />
Bedienung auf Relationen mit niedrigem Fahrgastaufkommen und werden nur dann<br />
eingesetzt, wenn wirklich eine Nachfrage vorliegt. Eine erste Rufbus-Haltestelle ist in Molbath in<br />
Betrieb genommen worden, weitere sind geplant.
40 Bestandsdarstellung VNO<br />
2.4.2.2 Verkehrsunternehmen<br />
Der allgemein zugängliche ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> wird von folgenden Unternehmen betrieben:<br />
Verkehrsunternehmen<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />
Unternehmenssitz <br />
Betriebssitz<br />
Anzahl im LK eingesetzter<br />
Busse, einschl. Subunternehmen<br />
Regionalbus Braunschweig GmbH (RBB) Braunschweig <strong>Uelzen</strong> 82<br />
Stadtwerke <strong>Uelzen</strong> GmbH (mycity) <strong>Uelzen</strong> <strong>Uelzen</strong> 10<br />
(Quelle: Angaben der Verkehrsunternehmen)<br />
Tabelle 2.4-6: Verkehrsunternehmen und Anzahl der eingesetzten Busse<br />
Alle genannten Unternehmen befinden sich im direkten oder indirekten Eigentum der öffentlichen<br />
Hand.<br />
2.4.2.3 Fahrzeuge<br />
Gesamtzahl der im <strong>Landkreis</strong> eingesetzten Fahrzeuge<br />
Linienunternehmen <br />
Subunternehmen<br />
Gesamtzahl der im <strong>Landkreis</strong> eingesetzten Fahrzeuge 32 60<br />
Durchschnittsalter der Fahrzeuge (ca.) 9,2 Jahre<br />
Hochflur- Niederflur-<br />
Fahrzeugart<br />
Fahrzeuge Fahrzeuge<br />
(Anzahl) (Anzahl)<br />
� Kleinbus 3<br />
� Midibus 2<br />
� Solobus 59 25<br />
� 15m-Bus 2<br />
� Gelenkbus 1<br />
davon im Gelegenheitsverkehr 15<br />
Fahrzeuge im Schülerbeförderung nach Freistellungsverordnung<br />
41<br />
Fahrzeug-Ausstattung (Anzahl der Fahrzeuge)<br />
Stellplatz für Kinderwagen<br />
� Fahrzeuge mit Stellplatz für Kinderwagen 70<br />
� Fahrzeuge ohne Stellplatz für Kinderwagen 22<br />
Einstiegshilfen bei Niederflur-Fahrzeugen<br />
� Fahrzeuge mit Absenkvorrichtung (Kneeling) 14<br />
� Fahrzeuge m. elektrisch ausfahrbarer Rampe 1<br />
� Fahrzeuge mit manuell ausklappbarer Rampe 14<br />
� Fahrzeuge mit Lift 2
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 41<br />
Fahrzeug-Ausstattung (Anzahl der Fahrzeuge)<br />
Zielschilder<br />
� Fahrzeuge mit Matrixanzeige 62<br />
� Fahrzeuge mit Rollband 12<br />
� Fahrzeuge mit Steckschildern 18<br />
Tabelle 2.4-7: Übersicht der Ausstattungsmerkmale der eingesetzten Fahrzeuge<br />
Von den 92 Fahrzeugen, die im <strong>Landkreis</strong> verkehren, sind 27 Niederflurfahrzeuge. Soweit Platz<br />
vorhanden ist, können Fahrräder mitgenommen werden. Fahrgäste ohne Fahrräder, Rollstuhlfahrer<br />
und Eltern mit Kinderwagen haben Vorrang. Auf den Linien des Entdeckerbusses können Fahrräder<br />
auf speziellen Anhängern mit genommen werden.<br />
2.4.3 Verknüpfung der Verkehre<br />
2.4.3.1 ÖPNV - SPNV / SPFV<br />
Eine Reihe von Regionallinien im <strong>Landkreis</strong> erfüllen Zubringerfunktionen zur Schiene. Übergangsmöglichkeiten<br />
zwischen Bus und Bahn bestehen an allen 11 Bahnstationen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong>.<br />
2.4.3.2 SPNV - Individualverkehr (IV)<br />
Zur Verknüpfung des SPNV mit dem IV stehen im <strong>Landkreis</strong> an den Bahnhöfen P+R Anlagen und<br />
an den Haltepunkten Parkmöglichkeiten zur Verfügung (vgl. Abbildung 2.4-1, Seite 30).<br />
2.4.3.3 ÖPNV - Individualverkehr (IV)<br />
Bei Bushaltestellen mit geringem Fahrgastaufkommen reichen in der Regel die Parkflächen im öffentlichen<br />
Straßenraum aus, um eine Verknüpfung des IV mit dem ÖPNV zu gewährleisten. Besonders<br />
ausgebaute oder gekennzeichnete Abstellanlagen an aufkommensstarken Bushaltestellen<br />
oder Busbahnhöfen sind im <strong>Landkreis</strong> nicht vorhanden. An wenigen ausgewählten Bushaltestellen<br />
sind Abstellanlagen für Fahrräder vorhanden.<br />
2.5 Tarife<br />
Die Tarifstruktur im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:<br />
� Tarif der RBB<br />
� Tarif der Stadtwerke <strong>Uelzen</strong> (Stadtverkehr <strong>Uelzen</strong>)<br />
� Tarif der Entdeckerbusse<br />
� Tarif der Deutschen Bahn AG.<br />
2.5.1 Tarif der RBB<br />
Auf Linien, die von der RBB bedient werden, und den AST-Linien im Raum Suderburg gilt der entfernungsabhängige<br />
RBB-Tarif. Es existieren jedoch unterschiedliche Entfernungsstrecken für Einzelfahrscheine<br />
bzw. 5er-Karten und Zeitkarten. Die RBB erkennt die BahnCard der DB AG an und<br />
gewährt 25% Preisnachlass bei Einzelkarten. Auf Streckenabschnitten zwischen Schienentarifpunkten<br />
werden Fahrausweise der DB AG anerkannt.<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
42 Bestandsdarstellung VNO<br />
2.5.2 Tarif der Stadtwerke <strong>Uelzen</strong><br />
Im Kerngebiet der Stadt <strong>Uelzen</strong> gibt es für den Stadtverkehr mycity einen Flächentarif mit einer Zone.<br />
Angeboten werden neben Einzelfahrkarten Sammelfahrkarten, Monatskarten sowie Schülerzeitkarten<br />
(Monat / Woche).<br />
2.5.3 Tarif der Entdeckerbusse<br />
Auf den Entdeckerbuslinien gilt ein Sonder-Tarif. Fahrgäste über 14 Jahren müssen eine Tageskarte<br />
für 4,- € kaufen. Fahrräder werden kostenlos transportiert.<br />
2.5.4 Tarif der DB<br />
Auf allen Bahnstrecken im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> gilt Tarif der Deutschen Bahn AG, also auch dort, wo<br />
der metronom fährt. Es handelt sich um einen relationsbezogenen Kilometer-Tarif mit Zuschlägen je<br />
nach Zugart. Zwischen der DB AG und dem Busunternehmen RBB existieren Tarifabkommen. DB-<br />
Fahrausweise werden von bzw. bis zu den so genannten Schienenhaltepunkten anerkannt. Schienenhaltepunkte<br />
sind Orte, in denen die DB AG einen Bahnhof bedient oder bedient hat.<br />
2.6 Fahrgastinformation<br />
2.6.1 Gedruckte Fahrpläne<br />
Ein von der RBB herausgegebenes Fahrplanheft informiert umfassend über das gesamte straßengebundene<br />
ÖPNV-Angebot der <strong>Landkreis</strong>e <strong>Uelzen</strong> und Lüchow-Dannenberg. Es fehlen jedoch Informationen<br />
über den Tarif und Fahrpläne der Bahnstrecken im Kreisgebiet.<br />
Zusätzlich gibt die RBB für jede Linie einen Streckenfahrplan mit schematischer Fahrtroute heraus.<br />
DB – Streckenfahrpläne in Form kleiner Faltpläne informieren über alle den <strong>Landkreis</strong> betreffende<br />
Schienenverkehre.<br />
Eine kleine Broschüre gibt Auskunft über Fahrpläne, Liniennetz und Tarife des Stadtbusverkehrs<br />
<strong>Uelzen</strong>.<br />
Jeweils zum Fahrplanwechsel erscheint in der örtlichen Tageszeitung eine Beilage mit Angaben<br />
zum Schienen-, Regional- und Stadtbusverkehr sowie zu den Ankunfts- und Abfahrtszeiten der Züge<br />
am Bahnhof <strong>Uelzen</strong>.<br />
2.6.2 Fahrplanauskunft<br />
Niedersachsenweit können ÖPNV-Verbindungen über die folgenden Internetadressen abgerufen<br />
werden:<br />
www.vnn.de<br />
www.connect.de<br />
Weiterhin können telefonische Informationen jeweils über die einzelnen Verkehrsunternehmen abgefragt<br />
werden.<br />
Die DB AG hat zudem eine eigene Anschlussnummer (Fahrplanauskunft der Bahn) eingerichtet.<br />
Darüber hinaus sind die RBB, die Stadtwerke <strong>Uelzen</strong> und die Bahn über folgende Internetadressen<br />
zu erreichen:<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 43<br />
www.rbb-bus.de<br />
www.mycity.de<br />
www.bahn.de<br />
Auf der VNN-Homepage stehen die kompletten Fahrpläne aller Bus- und Bahnlinien im <strong>Landkreis</strong><br />
zum Ausdrucken zur Verfügung.<br />
2.6.3 Aushangfahrpläne<br />
Haltestellenbezogene Aushangfahrpläne finden sich an den Haltestellenmasten des Regionalverkehrs<br />
der RBB und des Stadtbusverkehrs.<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
44 Bewertung und Mängelanalyse VNO<br />
3. Bewertung und Mängelanalyse<br />
3.1 Einleitung<br />
Ausgehend von dem grundsätzlichen Bestreben des <strong>Landkreis</strong>es, den ÖPNV auf der Basis des<br />
vorhandenen Angebotes zu erhalten und im Rahmen seiner Möglichkeiten zu verbessern, soll das<br />
derzeitige ÖPNV-Angebot im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> einer qualitativen Bewertung unterzogen werden.<br />
Grundsätzlich besteht der ÖPNV aus folgenden 6 Komponenten:<br />
� Verkehrsangebot<br />
� Fahrgastbedienung<br />
� Haltestelle<br />
� Fahrweg<br />
� Betrieb<br />
� Fahrzeug<br />
(aus BMV u.a.: Handbuch zur Einführung des Busverkehrssystem, 1992)<br />
Diese Komponenten sind Ausgangsbasis für die Bewertung des ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong>. Fokussiert<br />
wird die Bewertung auf den Aspekt des Verkehrsangebotes, da für den Fahrgast die Einflussgrößen<br />
� Fahrtenhäufigkeit und<br />
� Beförderungszeit<br />
wesentliche Merkmale für einen attraktiven ÖPNV sind. Für diese Einflussgrößen der Komponente<br />
Verkehrsangebot wird eine Untersuchung und Bewertung durchgeführt (vgl.: BMV u.a.: Handbuch<br />
zur Einführung des Busverkehrssystems, 1992), dabei untergliedert sich das Verkehrsangebot auf<br />
die Bereiche<br />
� Erschließungsqualität,<br />
� Bedienungsqualität,<br />
� Verbindungsqualität.<br />
Die Bewertung für die Komponenten Fahrgastbedienung, Haltestelle, Fahrweg und Fahrzeug<br />
erfolgt beschreibend ohne Bewertungsraster.<br />
Die Komponente Betrieb wird im Rahmen dieses NVP nicht weiter betrachtet, da es sich hierbei<br />
um Aspekte im Aufgabenfeld der Verkehrsunternehmen handelt.<br />
3.2 Verkehrsangebot<br />
3.2.1 Erschließungsqualität<br />
Die Erschließungsqualität ist ein maßgebendes Kriterium für die Beurteilung des Zugangs zum<br />
ÖPNV. Sie wird bestimmt durch die Lage der Haltestellen in der vorhandenen Siedlungsstruktur.<br />
Zwischen der Erschließungsqualität und der Verbindungsqualität (vgl. 3.2.3) existiert eine gegenseitige<br />
Abhängigkeit, d.h. bei hoher Erschließungswirkung sinkt im Allgemeinen die Verbindungsqualität.<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 45<br />
3.2.1.1 Bemessungsmerkmal<br />
Das Bemessungsmerkmal für die Erschließungsqualität ist das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein<br />
einer Haltestelle des allgemein zugänglichen ÖPNV im Ort.<br />
3.2.1.2 Bewertungsraster<br />
Alle Orte mit mehr als 200 Einwohnern sollten zumindest eine Haltestelle aufweisen. Insgesamt<br />
wurden 234 Orte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> untersucht, 79 Orte haben mehr als 200 Einwohner.<br />
3.2.1.3 Bewertungsergebnisse<br />
In der Anlage 3-1 wurde die Prüfung der Erschließungsqualität für alle Orte des <strong>Landkreis</strong>es mit<br />
mindestens 200 Einwohnern durchgeführt. Kreisweit betrachtet entspricht die Erschließungsqualität<br />
an Schultagen in allen Orten des <strong>Landkreis</strong>es dem oben genannten Kriterium, dass mindestens<br />
einmal pro Tag eine Haltestelle durch ein Fahrtenpaar des allgemein zugänglichen ÖPNV bedient<br />
wird.<br />
An schulfreien Tagen reduziert sich das Fahrtenangebot, so dass dann im <strong>Landkreis</strong> sechs Orte,<br />
dies entspricht 8%, keine ÖPNV-Anbindung haben:<br />
� Edendorf, Hohenbostel, Hohnstorf, Steddorf, Wichmannsburg (alle Gemeinde Bienenbüttel)<br />
sowie Schafwedel (Flecken Bad Bodenteich).<br />
3.2.2 Bedienungsqualität<br />
Die Bedienungsqualität beschreibt die zeitliche Verfügbarkeit des ÖPNV-Angebotes für die Nutzer.<br />
3.2.2.1 Bemessungsmerkmal<br />
Die Bedienungsqualität wird über die Bedienungshäufigkeit ermittelt. Die Bedienungshäufigkeit gibt<br />
an, wie viele ÖPNV-Verbindungen auf einer näher definierten Verbindung und zur angegeben Verkehrszeit<br />
angeboten werden.<br />
3.2.2.2 Bewertungsraster<br />
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat 1981 eine Mindestbedienung für den<br />
ländlichen Raum definiert und in einer Veröffentlichung aus dem Jahre 2001 erneut bestätigt. Diese<br />
Mindestbedienung wird in vielen Nahverkehrsplänen als Bewertungsraster übernommen. In Abhängigkeit<br />
von der Einwohneranzahl eines Ortes wird im ÖPNV folgende Mindestzahl von Fahrten pro<br />
Tag in jede Richtung angestrebt:<br />
Einwohner je Ort Fahrtenpaare pro Tag<br />
3.000 – 6.000 6 – 12<br />
1.000 – 3.000 3 – 6<br />
200 – 1.000 3<br />
Quelle: Empfehlungen für einen Bedienungsstandard im ÖPNV, VDV 1981 und 2001<br />
Tabelle 3.2-1: Bewertungsraster für Fahrtenpaare pro Tag<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> werden drei verschiedene Bedienungsqualitäten definiert, die sich auf die<br />
zentralen Orte (Grundzentren) beziehen. Die Grundzentren können ihre Versorgungsaufgaben nur<br />
dann erfüllen, wenn es Verkehrsverbindungen zu ihren im Einzugsbereich gelegenen Orten gibt<br />
und wenn entsprechende Verkehrsverbindungen zu den übergeordneten Zentren (Mittel- und Oberzentren)<br />
bestehen.<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
46 Bewertung und Mängelanalyse VNO<br />
Die Ermittlung der Fahrtenzahlen erfolgt anhand des Fahrplanbuchs 2007/2008 der RBB und des<br />
Kursbuchs der DB.<br />
Bei der Bewertung werden nur Verbindungen berücksichtigt, die folgende Bedingungen erfüllen:<br />
� maximal drei Umsteigevorgänge<br />
� maximale Gesamtfahrtzeit darf die doppelte übliche Gesamtfahrtzeit nicht überschreiten<br />
� maximale Umsteigewartezeiten 60 Minuten<br />
� der Abstand zwischen 2 Fahrten beträgt mindestens 10 Minuten.<br />
� Fahrten verkehren mindestens an drei Tagen der Woche.<br />
Als Verkehrszeit wird Montag – Freitag an Schul- und Ferientagen festgelegt. Die Bedienungsqualität<br />
hat die<br />
� Kategorie A, wenn die Mindestzahlen überschritten werden,<br />
� Kategorie B, wenn die Werte im Bereich der Mindestzahlen liegen,<br />
� Kategorie C, wenn die Mindestzahlen unterschritten werden.<br />
Bedienungsqualität I<br />
Ortschaft / Siedlungsbereiche (Ort) � zugehöriges Grundzentrum<br />
In der Bedienungsqualität I wird die Verbindung der Siedlungsbereiche zum zugehörigen Grundzentrum<br />
untersucht. In Gebietskörperschaften, in denen ein Mittelzentrum die Funktion des Grundzentrums<br />
übernimmt, wird anstelle der Verbindung zu einem Grundzentrum die Verbindung zum<br />
Mittelzentrum untersucht.<br />
Bedienungsqualität II<br />
Grundzentrum � Mittelzentrum<br />
In der Bedienungsqualität II wird die Verbindung zwischen Grund- und Mittelzentren untersucht. Im<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> werden auch die Verbindungen zwischen den Orten mit grundzentraler Teilfunktion<br />
und dem Mittelzentrum bewertet.<br />
Mittelzentrum � Mittelzentrum<br />
Darüber hinaus werden die Verbindungen des Mittelzentrum <strong>Uelzen</strong> zu den umliegenden Mittelzentren<br />
untersucht.<br />
Bedienungsqualität III<br />
Grundzentrum � Oberzentrum<br />
Gegenüber der Bedienungsqualität II werden hier die Verbindungen zwischen Grund- und Oberzentren<br />
und Mittel- und Oberzentren analysiert. Auch die Verbindungen der Orte mit grundzentraler<br />
Bedeutung mit den Oberzentren werden untersucht.<br />
3.2.3 Verbindungsqualität<br />
Im Zuge der Analyse der Verbindungsqualität wird die ÖPNV-Beförderungszeit mit der Beförderungszeit<br />
des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) verglichen. Die Verbindungsqualität ist umso<br />
höher, je schneller und direkter eine Verkehrsrelation vom ÖPNV bedient wird. Zwischen der Verbindungsqualität<br />
und der Erschließungsqualität existiert eine gegenseitige Abhängigkeit, d.h. bei<br />
hoher Erschließungswirkung sinkt die Verbindungsqualität.<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 47<br />
3.2.3.1 Bemessungsmerkmal<br />
Als Bemessungsmerkmal für die Verbindungsqualität wird das Beförderungszeitverhältnis des<br />
ÖPNV mit dem MIV herangezogen.<br />
3.2.3.2 Bewertungsraster<br />
Das Beförderungszeitverhältnis zwischen ÖPNV und MIV ist eine wichtige Einflussgröße für die<br />
Verkehrsmittelwahl. Mehrere Untersuchungen (z.B. Handbuch zur Kommunalen Verkehrsplanung)<br />
haben ergeben, dass ein Beförderungszeitverhältnis (Beförderungszeit im ÖPNV geteilt durch die<br />
Beförderungszeit im MIV) ab einem Faktor, der größer als 1,5 bis 1,7 ist, auch im ländlichen Raum<br />
nicht mehr akzeptiert wird. Daher wird die ÖPNV-Beförderungszeit eingestuft mit der:<br />
� Kategorie A, wenn sie niedriger als das 1,5fache der MIV-Fahrtzeit ist,<br />
� Kategorie B, wenn sie im Bereich des 1,5 bis 1,7fachen der MIV-Fahrtzeit liegt,<br />
� Kategorie C, wenn sie höher als das 1,7fache der MIV-Fahrtzeit ist.<br />
Aus den Kategorien der einzelnen Verbindungen wird ein Durchschnitt gebildet, der dann die Gesamtbewertung<br />
der Verbindungsqualität darstellt.<br />
Die MIV-Fahrzeiten wurden mittels einer elektronischen Routenplanung (www.maps.google.de)<br />
ermittelt.<br />
Die ÖPNV-Beförderungszeiten wurden analog zu denjenigen Verbindungen ermittelt, die auch bei<br />
der Bewertung der Bedienungsqualität als Grundlage dienten. Es wurde bei der Verbindungsqualität<br />
darauf verzichtet, die Rückfahrten ebenfalls zu überprüfen, da in der Regel die Verbindungsqualität<br />
in beiden Richtungen in etwa identisch ist. Darüber hinaus wurde darauf verzichtet, die Verbindungsqualität<br />
auch in den Ferien zu überprüfen, da in den Ferien die Verbindungen i. d. R. den<br />
gleichen Linienweg aufweisen. In den Ferien werden zwar weniger Fahrten durchgeführt, dies verändert<br />
jedoch nichts an der Verbindungsqualität, sondern betrifft die Bedienungsqualität.<br />
Analog zur Bedienungsqualität wird auch die Verbindungsqualität auf 3 Ebenen untersucht.<br />
Verbindungsqualität I<br />
Ortschaft / Siedlungsbereiche (Ort) � zugehöriges Grundzentrum<br />
In der Verbindungsqualität I wird die Verbindung der Siedlungsbereiche zum zugehörigen Grundzentrum<br />
untersucht. In Gebietskörperschaften, in denen ein Mittelzentrum die Funktion des Grundzentrums<br />
übernimmt, wird anstelle der Verbindung zu einem Grundzentrum die Verbindung zum<br />
Mittelzentrum untersucht.<br />
Verbindungsqualität II<br />
Grundzentrum � Mittelzentrum<br />
In der Verbindungsqualität II wird die Verbindung zwischen Grund- und Mittelzentren analysiert. Im<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> werden auch die Verbindungen zwischen den Orten mit grundzentraler Teilfunktion<br />
und dem Mittelzentrum bewertet.<br />
Mittelzentrum � Mittelzentrum<br />
Darüber hinaus werden die Verbindungen des Mittelzentrums <strong>Uelzen</strong> zu den umliegenden Mittelzentren<br />
untersucht.<br />
Verbindungsqualität III<br />
Grundzentrum � Oberzentrum<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
48 Bewertung und Mängelanalyse VNO<br />
Hierbei werden die Verbindungen zwischen Grund- und Oberzentren sowie Mittel- und Oberzentren<br />
definiert und bewertet. Auch die Verbindungen der Orte mit grundzentraler Bedeutung mit den<br />
Oberzentren werden untersucht.<br />
3.2.4 Ergebnisse Bedienungsqualität und Verbindungsqualität<br />
In Form einer Zusammenschau wird vorab für den gesamten <strong>Landkreis</strong> eine Ergebnisübersicht zur<br />
Bedienungs- und Verbindungsqualität I erstellt. Hierbei werden, wie auch in den folgenden Einzelbetrachtungen,<br />
die Bedienungs- und die Verbindungsqualität gleichzeitig betrachtet, da allein die<br />
Bedienungsqualität (hinreichende Mindestanzahl von Fahrtenpaaren auf einer Relationen) noch<br />
keine qualifizierte Aussage über die Güte des Angebot zulässt. Erst die zusätzliche Betrachtung der<br />
Verbindungsqualität (ÖPNV-Beförderungszeiten im Vergleich zu den MIV-Fahrtzeiten) ermöglicht<br />
eine stichhaltige Aussage über die tatsächliche Qualität des untersuchten Angebotes.<br />
In der darauf folgenden Ergebnisübersicht für die jeweilige Gebietskörperschaften werden zunächst<br />
die Bewertungsergebnisse in Diagrammform dargestellt, wobei zusätzlich die landkreisweiten<br />
Durchschnittswerte als Vergleichsgröße mit aufgeführt werden. Im Textteil erfolgen dann eine allgemeine<br />
Bewertung des Angebots und eine genauere Mängeldarstellung. Die entsprechenden statistischen<br />
Daten finden sich im Anhang.<br />
Die Darstellung der Ergebnisübersichten für die Bedienungs- und Verbindungsqualitäten II und III<br />
erfolgt analog in angepasster Form.<br />
3.2.4.1 Bedienungs- und Verbindungsqualität I, Orte – Grundzentrum<br />
Die Qualität des Bedienungs- und Verbindungsangebotes zwischen den einzelnen Orten und den<br />
jeweils zugehörigen Grundzentren wurde auf insgesamt 71 Relationen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> untersucht.<br />
In den Anlagen 3-2 (Bedienungsqualität I) und 3-3 (Verbindungsqualität I) sind Einzelheiten<br />
dargestellt. Eine Zusammenschau der Ergebniswerte für die einzelnen Gebietskörperschaften gibt<br />
die Tabelle 3.2-2.<br />
Gebietskörperschaft<br />
mit Anzahl der untersuchten<br />
Orte<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />
Bedienungsqualität I Verbindungsan<br />
Schultagen an Ferientagen<br />
qualität I<br />
Kategorie Kategorie Kategorie<br />
A B C A B C A B C<br />
SG Bevensen 15 100% 0% 0% 80% 13% 7% 20% 67% 13%<br />
Bienenbüttel 8 50% 25% 25% 25% 0% 75% 14% 71% 14%<br />
SG Bodenteich 5 60% 20% 20% 60% 0% 40% 40% 0% 60%<br />
SG Altes Amt Ebstorf 9 78% 0% 22% 67% 11% 22% 67% 11% 22%<br />
SG Rosche 5 40% 60% 0% 40% 40% 20% 0% 20% 80%<br />
SG Suderburg 9 100% 0% 0% 56% 22% 22% 25% 25% 50%<br />
Stadt <strong>Uelzen</strong> 11 100% 0% 0% 100% 0% 0% 82% 18% 0%<br />
SG Wrestedt 9 67% 33% 0% 44% 33% 22% 78% 0% 22%<br />
<strong>Landkreis</strong> 71 80% 13% 7% 63% 14% 23% 44% 30% 26%<br />
Tabelle 3.2-2: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, gegliedert nach Gemeinden
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 49<br />
Zusammenfassend ist für den <strong>Landkreis</strong> festzustellen, dass an Schultagen eine recht zufriedenstellende<br />
Bedienung der untersuchten Orte erfolgt. An schulfreien Tagen hingegen liegt für etwa jeden<br />
vierten Ort die Bedienung in der Kategorie C, da eine Reihe von Orten - vorwiegend im nördlichen<br />
Bereich des <strong>Landkreis</strong>es - lediglich über eine Bedienung durch Schülerverkehre verfügt.<br />
Die Analyse der Verbindungsqualität zeigt, dass im <strong>Landkreis</strong> jede dritte Relation ÖPNV-<br />
Fahrtzeiten aufweist, die mit denen des MIV nicht konkurrieren können. Dies liegt vor allem daran,<br />
dass bei einer flächenhaften Erschließung mit vielen Umwegfahrten zu lange Fahrtzeiten auftreten.<br />
In den folgenden Abbildungen werden die Untersuchungsergebnisse der Bedienungsqualität I und<br />
der Verbindungsqualität I grafisch dargestellt.<br />
Schatensen<br />
Lintzel<br />
Brockhöfe<br />
Wriedel<br />
Eimke<br />
Dreilingen<br />
Hanstedt I<br />
Linden<br />
Altenebstorf<br />
Groß<br />
Süstedt<br />
Räber<br />
Grünhagen<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />
Bienenbüttel<br />
Steddorf<br />
Rieste<br />
Natendorf<br />
Gerdau<br />
Ebstorf<br />
Hohenbostel<br />
Edendorf Altenmedingen<br />
Wichmannsburg<br />
Bargdorf<br />
Jelmsdorf<br />
Melzingen<br />
Westerweyhe<br />
Böddenstedt<br />
Hösseringen<br />
Bohlsen<br />
Hansen<br />
Seedorf<br />
Kl. Süstedt<br />
Holxen<br />
Suderburg<br />
Grundzentrum<br />
Ort<br />
Bedienungsqualität Kategorie A<br />
in der Schulzeit / Ferien<br />
Hohnstorf<br />
Bruchtorf<br />
Medingen<br />
Barum<br />
Tätemdorf-<br />
Eppensen<br />
Kirchweyhe<br />
<strong>Uelzen</strong><br />
Veerßen<br />
Holdenstedt<br />
Wrestedt<br />
Stadensen<br />
Eddelstorf<br />
Römstedt<br />
Bad<br />
Bevensen Höver<br />
Jastorf<br />
Emmendorf<br />
Molzen<br />
Oldenstadt-West<br />
Oldenstadt<br />
Bad<br />
Bodenteich<br />
Lüder<br />
Oetzen<br />
Stöcken<br />
Rätzlingen<br />
Gr. Liedern Hanstedt II<br />
Niendorf II<br />
Stederdorf<br />
Nettelkamp<br />
Lehmke<br />
Bollensen<br />
Wieren<br />
Gr. Thondorf<br />
Emern<br />
Häcklingen<br />
Weste<br />
Langenbrügge<br />
Himbergen<br />
Wellendorf<br />
Ostedt<br />
Schafwedel<br />
Rosche<br />
Suhlendorf<br />
Soltendieck<br />
Bedienungsqualität Kategorie B<br />
in der Schulzeit / Ferien<br />
Bedienungsqualität Kategorie C<br />
in der Schulzeit / Ferien<br />
Abb. 3.2-1: Bedienungsqualität I (Fahrtenpaare/ Tag Orte – GZ/MZ), <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong>
50 Bewertung und Mängelanalyse VNO<br />
Abb. 3.2-2: Verbindungsqualität I (Reisezeit Orte – GZ/MZ), <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong><br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 51<br />
Bedienungs- und Verbindungsqualität I, Bienenbüttel<br />
Abb. 3.2-3: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, Bienenbüttel<br />
Das Liniennetz der Gemeinde Bienenbüttel weist die Besonderheit auf, dass es neben der Regionallinie<br />
605 nur Linien des Schülerverkehrs beinhaltet. Dies hat zur Folge, dass die Analyseergebnisse<br />
der Bedienungsqualität im Vergleich zum <strong>Landkreis</strong> deutlich schlechter sind.<br />
Im Einzelnen ist festzustellen, dass an Schultagen drei Orte (Eitzen, Hohenbostel und Rieste), an<br />
schulfreien Tagen mit Ausnahme von Bargdorf und Grünhagen (Linie 605) auch alle übrigen eine<br />
Bedienung der Kategorie C aufweisen.<br />
Deutlich bessere Ergebnisse zeigt die Analyse der Fahrtzeiten. Hier hat lediglich der Ort Rieste eine<br />
Bewertung der Kategorie C, verursacht durch eine indirekte Linienführung.<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
52 Bewertung und Mängelanalyse VNO<br />
Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Bevensen<br />
Abb. 3.2-4: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Bevensen<br />
Das Liniennetz der Samtgemeinde Bevensen setzt sich aus fünf radial auf das Grundzentrum zulaufenden<br />
Linien sowie drei weiteren schulbezogenen Linien zusammen. Dies hat zur Folge, dass<br />
die Bedienungsqualität deutlich besser als die für den gesamten <strong>Landkreis</strong> ist.<br />
Als einziger Ort hat Höver eine Bedienung der Kategorie C an schulfreien Tagen.<br />
Die Güte der Verbindungsqualität ist ähnlich der des <strong>Landkreis</strong>es. Werte der Kategorie C weisen<br />
zum einen Weste und Weste Bahnhof, zum anderen Barum auf.<br />
Weste und Weste Bahnhof werden, abgesehen von schulbezogenen Verkehren, lediglich über den<br />
Umweg <strong>Uelzen</strong> (Linien 605 und 1936) mit dem Grundzentrum verbunden.<br />
Barum hat eine recht umwegige Linienführung zum Grundzentrum.<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 53<br />
Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Bodenteich<br />
Abb. 3.2-5: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Bodenteich<br />
Das Liniennetz der Samtgemeinde besteht lediglich aus den zwei Linien 1971 und 1972, die zudem<br />
nicht im Grundzentrum, sondern in Wieren miteinander verknüpft sind.<br />
Dies hat zur Folge, dass die Analyseergebnisse relativ stark von denen des gesamten <strong>Landkreis</strong>es<br />
abweichen.<br />
Im Einzelnen ist festzustellen:<br />
Für Soltendieck fällt die Bedienung insgesamt in die Kategorie C, da die Anbindung zum Grundzentrum<br />
per Bahn (KBS 305) und Bus (Linie1971) über Wieren erfolgt. Beim Umsteigen entstehen<br />
hier häufig zu lange Wartezeiten.<br />
Schafwedel hat keine Bedienung an schulfreien Tagen. Außerdem ist die mit Kategorie A bewertete<br />
Verbindungsqualität dahingehend zu relativieren, dass dies nur für die Hinfahrten zutrifft, da die<br />
Rückfahrten nicht direkt, sondern über den Umweg Neu Lüder geführt werden.<br />
Für die Orte Lüder und Langenbrügge sind ferner wegen einer recht umwegigen Führung der Linie<br />
1971 die Fahrtzeiten zum Grundzentrum zu lang.<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
54 Bewertung und Mängelanalyse VNO<br />
Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Altes Amt Ebstorf<br />
Abb. 3.2-6: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Altes Amt Ebstorf<br />
Die Analyseergebnisse sind besser als die des gesamten <strong>Landkreis</strong>es.<br />
In Einzelnen ist festzustellen:<br />
Die Orte Linden und Natendorf haben bei der Bedienungsqualität durchgängig eine Bewertung der<br />
Kategorie C, da sie lediglich durch schulbezogene Linien mit dem Grundzentrum verbunden werden.<br />
Alternative Verbindungen mit Umweg über <strong>Uelzen</strong> sind zwar vorhanden, weisen jedoch zu<br />
lange Fahrtzeiten auf.<br />
Die Relationen Linden – Ebstorf sowie Altenebstorf – Ebstorf haben eine Verbindungsqualität der<br />
Kategorie C.<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 55<br />
Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Rosche<br />
Abb. 3.2-7: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Rosche<br />
Die Analyseergebnisse der Samtgemeinde unterscheiden sich deutlich von denen des gesamten<br />
<strong>Landkreis</strong>es. Auffällig ist vor allem der hohe Anteil von Bewertungen der Kategorie C bei der Verbindungsqualität.<br />
Ursache hierfür ist die stark vom üblichen Muster abweichende Struktur des Liniennetzes:<br />
Die fünf dort verkehrenden – recht leistungsstarken – Linien sind weitgehend direkt auf <strong>Uelzen</strong> ausgerichtet,<br />
wodurch lediglich zwei dieser Linen (1949 und 1956) über Rosche verkehren.<br />
Dies hat zur Folge, dass das Grundzentrum von fast allen untersuchten Orten nur mit Umsteigen<br />
erreicht werden kann. Hierdurch verlängern sich die Fahrtzeiten erheblich, so dass im Ergebnis<br />
außer Rätzlingen alle Orte eine Verbindungsqualität der Kategorie C aufweisen.<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
56 Bewertung und Mängelanalyse VNO<br />
Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Suderburg<br />
Abb. 3.2-8: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Suderburg<br />
Die Samtgemeinde wird von der Regionallinie 1976 sowie von der als Ring geführten Erschließungslinie<br />
1960 bedient.<br />
Die Analyse der Bedienungsqualität ergibt recht zufriedenstellende Ergebnisse, die über denen des<br />
gesamten <strong>Landkreis</strong>es liegen. Lediglich die Orte Dreilingen und Eimke weisen an schulfreien Tagen<br />
eine Bedienung der Kategorie C auf.<br />
Bezüglich der Verbindungsqualität ergeben sich für Räber zu lange Fahrtzeiten wegen der indirekten<br />
Linienführung zwischen Hösseringen und dem Grundzentrum.<br />
Die Untersuchung der Fahrtzeiten für die weiteren Orte Bohlsen, Dreilingen, Eimke, Gerdau und<br />
Groß Süstedt bedarf einer gesonderten Betrachtung:<br />
Gemäß dem Analyseraster werden nur die Hinfahrten zum Grundzentrum untersucht. Damit werden<br />
jedoch die tatsächlichen Verhältnisse bei der Ringführung der Linie 1960 verzerrt wiedergegeben,<br />
da Fahrtzeiten der Kategorie A für eine Richtung in der Regel mit Fahrzeit der Kategorie C in<br />
der Gegenrichtung korrelieren und umgekehrt.<br />
Im konkreten Fall ergibt sich bei den Hinfahrten zum Grundzentrum für Dreilingen und Eimke die<br />
Bewertung der Kategorie A und für Bohlsen, Gerdau und Groß Süstedt der Kategorie C. Bei den<br />
Rückfahrten sind die Ergebnisse genau entgegengesetzt.<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 57<br />
Bedienungs- und Verbindungsqualität I, Stadt <strong>Uelzen</strong><br />
Analog zu dem Vorgehen in den einzelnen Samtgemeinden wird an dieser Stelle zusätzlich auch<br />
für den Stadtbusverkehr <strong>Uelzen</strong> eine Analyse durchgeführt. Untersucht werden jeweils die Relationen<br />
zwischen den einzelnen Stadtteilen von <strong>Uelzen</strong> und der Kernstadt.<br />
Abb. 3.2-9: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, Stadt <strong>Uelzen</strong><br />
Die in obiger Grafik aufgeführten Analyseergebnisse zeigen, dass nahezu alle untersuchten Relationen<br />
eine Qualität der Kategorie A aufweisen. Lediglich bei der Verbindungsqualität treten zwei<br />
Bewertungen der Kategorie B auf.<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
58 Bewertung und Mängelanalyse VNO<br />
Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Wrestedt<br />
Abb. 3.2-10: Bedienungs- und Verbindungsqualität I, SG Wrestedt<br />
Die Analyseergebnisse für die Samtgemeinde Wrestedt weichen um einiges von denen des gesamten<br />
<strong>Landkreis</strong>es ab. Im Einzelnen ist festzustellen:<br />
Durch die Regionallinie 1971 werden fünf der untersuchten Orte gut an das Grundzentrum angebunden.<br />
Nettelkamp und Stadensen haben, da sie durch die weitgehend schülerbezogene Linie<br />
1957 erschlossen werden, an schulfreien Tagen eine Bedienung der Kategorie C.<br />
Bezogen auf die Verbindungsqualität haben ebenfalls fünf Orte eine Bewertung der Kategorie A.<br />
Nur für Lehmke und Ostedt sind die Fahrzeiten zu lang, da in Wieren zwischen den Linien 1971 und<br />
1972 umgestiegen werden muss.<br />
3.2.4.2 Bedienungs- und Verbindungsqualität II, Grundzentren – Mittelzentren<br />
Grundzentren – Mittelzentrum <strong>Uelzen</strong><br />
Auf der Bedienungs- und Verbindungsebene II werden nun die Relationen zwischen den Grundzentren<br />
des <strong>Landkreis</strong>es und dem Mittelzentrum <strong>Uelzen</strong> untersucht. Zusätzlich zu den Grundzentren<br />
werden die Orte Suhlendorf, Wieren und Wriedel, denen im Regionalen Raumordnungsprogramm<br />
<strong>Uelzen</strong> grundzentrale Funktionen zugeschrieben werden, sowie 2 weitere Orte mit mehr als 1.000<br />
Einwohnern, in die Untersuchung mit einbezogen. Die Tabelle 3.2-3 gibt eine Übersicht, den Anlagen<br />
3-4 (Bedienungsqualität II) und 3-5 (Verbindungsqualität II) sind die Einzelheiten zu entnehmen.<br />
Eine grafische Darstellung ist in Abbildung 3.2-11 enthalten.<br />
Der <strong>Landkreis</strong> verfügt über ein Liniennetz, das weitgehend sternförmig auf das Mittelzentrum ausgerichtet<br />
ist. Alle untersuchten Orte werden dabei relativ direkt durch leistungsstarke Regionallinien<br />
an die Kreisstadt angebunden. Die besondere Struktur des Liniennetzes hat zur Folge, dass nur<br />
eine der untersuchten Relationen bei der Verbindungsqualität in die Kategorie C fällt. Bei der Be-<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 59<br />
dienungsqualität ergeben sich fast durchgehend Bewertungen der Kategorie A. Bei der Verbindungsqualität<br />
überwiegen die Bewertungen der Kategorie B. Verursacht werden diese weitgehend<br />
dadurch, dass eine Vielzahl von Haltestellen im Stadtbereich <strong>Uelzen</strong> bis zur Endhaltestelle ZOB<br />
angelaufen wird.<br />
Grundzentren Mittelzentrum<br />
Bienenbüttel<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />
Bedienungsqualität II<br />
an Schultagen<br />
Bedienungsqualität II<br />
in den Ferien<br />
Verbindungsqualität<br />
II<br />
Kategorie A Kategorie A Kategorie B<br />
Bevensen Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />
Bodenteich Kategorie A Kategorie A Kategorie B<br />
Ebstorf <strong>Uelzen</strong><br />
Kategorie A Kategorie A Kategorie B<br />
Rosche Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />
Suderburg Kategorie A Kategorie A Kategorie B<br />
Wrestedt Kategorie B Kategorie B Kategorie B<br />
Suhlendorf<br />
Kategorie A Kategorie A Kategorie B<br />
Wieren <strong>Uelzen</strong><br />
Kategorie A Kategorie A Kategorie B<br />
Wriedel Kategorie A Kategorie A Kategorie B<br />
Himbergen<br />
Kategorie B Kategorie B Kategorie C<br />
<strong>Uelzen</strong><br />
Medingen Kategorie A Kategorie A Kategorie B<br />
Tabelle 3.2-3: Bedienungs- und Verbindungsqualität II, GZ – MZ <strong>Uelzen</strong><br />
Mittelzentrum <strong>Uelzen</strong>/ Grundzentren – Mittelzentren außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es<br />
Mittelzentrum/<br />
Grundzentren<br />
<strong>Uelzen</strong>, Stadt<br />
Mittelzentren Bedienungsqualität II<br />
an Schultagen<br />
Bedienungsqualität II<br />
in den Ferien<br />
Verbindungsqualität<br />
II<br />
Kategorie A Kategorie A Kategorie C<br />
Rosche Lüchow Kategorie B Kategorie B Kategorie C<br />
Suderburg Kategorie A Kategorie A Kategorie B<br />
<strong>Uelzen</strong>, Stadt Salzwedel Kategorie B Kategorie B Kategorie A<br />
<strong>Uelzen</strong>, Stadt Kategorie B Kategorie B Kategorie A<br />
Wittingen<br />
Bodenteich Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />
<strong>Uelzen</strong>, Stadt<br />
Kategorie B Kategorie B Kategorie A<br />
Gifhorn<br />
Bodenteich Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />
<strong>Uelzen</strong>, Stadt<br />
Kategorie B Kategorie A Kategorie A<br />
Munster<br />
Ebstorf Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />
<strong>Uelzen</strong>, Stadt<br />
Kategorie B Kategorie B Kategorie A<br />
Soltau<br />
Ebstorf Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />
Tabelle 3.2-4: Bedienungs- und Verbindungsqualität II, MZ <strong>Uelzen</strong>/ GZ – MZ außerhalb
60 Bewertung und Mängelanalyse VNO<br />
Bei der Analyse der Bedienungs- und Verbindungsqualität II werden über das vorgegebene Grundschema<br />
„Grundzentren � Mittelzentren im <strong>Landkreis</strong>“ hinausgehend eine Reihe weiterer Relationen<br />
zu benachbarten Mittelzentren betrachtet, die aus verkehrlicher Sicht sinnvoll und aufgrund der<br />
Pendlerzahlen ein nennenswertes Nachfragepotenzial aufweisen.<br />
Einen Überblick zu den Bewertungen der untersuchten Relationen gibt die Tabelle 3.2-4. Detailliertere<br />
Angaben zu den Analysewerten sind im Anhang 3-4 (Bedienungsqualität II) bzw. 3-5 (Verbindungsqualität<br />
II) zu finden. Zusätzlich sind die einzelnen Ergebnisse graphisch in der Abbildung 3.2-<br />
11 dargestellt.<br />
Soltau<br />
Munster<br />
Wriedel<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />
Ebstorf<br />
Mittelzentrum<br />
Grundzentrum<br />
Ort mit grundzentraler Funktion<br />
Ort mit über 1.000 Einwohnern<br />
Suderburg<br />
Bedienungsqualität Kategorie A<br />
in der Schulzeit / Ferien<br />
Bedienungsqualität Kategorie B<br />
in der Schulzeit / Ferien<br />
Bedienungsqualität Kategorie C<br />
in der Schulzeit / Ferien<br />
Bienenbüttel<br />
Medingen<br />
Bad<br />
Bevensen<br />
Wrestedt<br />
<strong>Uelzen</strong><br />
Gifhorn<br />
Wieren<br />
Bad<br />
Bodenteich<br />
Himbergen<br />
Rosche<br />
Suhlendorf<br />
Wittingen<br />
Abb. 3.2-11: Bedienungsqualität II (Fahrtenpaare/ Tag GZ – MZ und MZ – MZ)<br />
Lüchow<br />
Salzwedel<br />
Die Untersuchung zeigt, dass die Bewertungen der Verbindungen (siehe Abbildung 3.2-12) weitgehend<br />
in den Kategorien A und B liegen, mit Ausnahmen der Relationen Himbergen – <strong>Uelzen</strong>, <strong>Uelzen</strong><br />
– Lüchow sowie Rosche – Lüchow. Auf den Verbindungen nach Lüchow sind die Fahrtzeiten<br />
zu lang, da zum einen auf der Linie 1948 (<strong>Uelzen</strong> – Suhlendorf – Bergen – Lüchow) sehr viele Haltestellen<br />
angelaufen werden und im <strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg einige Umwege gefahren wer-
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 61<br />
den. Zum anderen fährt die direktere Linie 1949 (<strong>Uelzen</strong> – Rosche – Lüchow) zu selten für eine<br />
Bewertung der Kategorie B.<br />
Soltau<br />
Munster<br />
Wriedel<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />
Ebstorf<br />
Suderburg<br />
Bienenbüttel<br />
Mittelzentrum<br />
Grundzentrum<br />
Ort mit grundzentraler Funktion<br />
Ort mit über 1.000 Einwohnern<br />
Verbindungsqualität Kategorie A<br />
Verbindungsqualität Kategorie B<br />
Verbindungsqualität Kategorie C<br />
Medingen<br />
Bad<br />
Bevensen<br />
Wrestedt<br />
<strong>Uelzen</strong><br />
Gifhorn<br />
Wieren<br />
Bad<br />
Bodenteich<br />
Himbergen<br />
Abb. 3.2-12: Verbindungsqualität II (Reisezeit GZ – MZ und MZ – MZ)<br />
Rosche<br />
Suhlendorf<br />
Wittingen<br />
3.2.4.3 Bedienungs- und Verbindungsqualität III, Grundzentren – Oberzentren<br />
Lüchow<br />
Salzwedel<br />
Auf der Ebene Bedienungs- und Verbindungsqualität III Grundzentren – Oberzentren werden für<br />
den <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> diejenigen Verbindungen, auch für Orte mit über 1.000 Einwohnern, untersucht,<br />
die – ausgehend von den Pendlerzahlen – ein deutliches Nachfragepotenzial aufweisen.<br />
Hierzu gehören die Oberzentren Lüneburg, Hamburg, Celle, Hannover und Wolfsburg.<br />
Die Ergebnisse der Untersuchung sind in der Tabelle 3.2-5 aufgeführt, detailliertere Angaben zu<br />
den Analysewerten finden sich in den Anhängen 3-6 (Bedienungsqualität III) und 3-7 (Verbindungsqualität<br />
III). Zusätzlich sind die einzelnen Ergebnisse grafisch in den Abbildungen 3.2-13 (Bedienungsqualität<br />
III) und 3.2-14 (Verbindungsqualität III) dargestellt.
62 Bewertung und Mängelanalyse VNO<br />
Oberzentrum<br />
Verbindungsqualität<br />
III<br />
<strong>Uelzen</strong> Stadt Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />
Bienenbüttel Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />
Bevensen Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />
Bodenteich Kategorie B Kategorie B Kategorie A<br />
Ebstorf Kategorie A Kategorie A Kategorie C<br />
Rosche Kategorie A Kategorie A Kategorie B<br />
Suderburg Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />
Wrestedt Kategorie A Kategorie A Kategorie B<br />
Suhlendorf Kategorie A Kategorie A Kategorie B<br />
Wieren Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />
Wriedel Kategorie A Kategorie B Kategorie C<br />
Himbergen Kategorie B Kategorie B Kategorie B<br />
Medingen Kategorie A Kategorie A Kategorie B<br />
<strong>Uelzen</strong> Stadt Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />
Bienenbüttel Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />
Bevensen Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />
Bodenteich Kategorie B Kategorie B Kategorie A<br />
Ebstorf Kategorie A Kategorie A Kategorie B<br />
Rosche Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />
Suderburg Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />
Wrestedt Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />
Suhlendorf Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />
Wieren Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />
Wriedel Kategorie A Kategorie B Kategorie C<br />
<strong>Uelzen</strong> Stadt Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />
Bienenbüttel Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />
Bevensen Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />
Bodenteich Kategorie B Kategorie B Kategorie A<br />
Ebstorf Kategorie B Kategorie B Kategorie A<br />
Rosche Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />
Suderburg Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />
Wrestedt Kategorie A Kategorie A Kategorie B<br />
Suhlendorf Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />
Wieren Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />
Wriedel Kategorie A Kategorie A Kategorie C<br />
<strong>Uelzen</strong> Stadt Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />
Bienenbüttel Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />
Bevensen Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />
Bodenteich Kategorie B Kategorie B Kategorie A<br />
Ebstorf Kategorie B Kategorie B Kategorie A<br />
Rosche Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />
Suderburg Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />
Wrestedt Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />
Suhlendorf Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />
Wieren Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />
Wriedel Kategorie A Kategorie A Kategorie C<br />
<strong>Uelzen</strong> Stadt Kategorie B Kategorie B Kategorie A<br />
Bienenbüttel Kategorie A Kategorie A Kategorie A<br />
Bevensen Kategorie B Kategorie B Kategorie A<br />
Bodenteich Kategorie B Kategorie B Kategorie B<br />
Ebstorf Kategorie B Kategorie B Kategorie B<br />
Rosche Kategorie A Kategorie B Kategorie C<br />
Suderburg Kategorie B Kategorie B Kategorie B<br />
Wrestedt Kategorie A Kategorie B Kategorie C<br />
Suhlendorf Kategorie A Kategorie B Kategorie C<br />
Wieren Kategorie A Kategorie A Kategorie B<br />
Wriedel Kategorie B Kategorie B Kategorie C<br />
Bedienungsqualität<br />
Grundzentren<br />
(Mittelzentrum)<br />
III an Schultagen<br />
Bedienungsqualität<br />
III in den Ferien<br />
Lüneburg<br />
Hamburg<br />
Celle<br />
Hannover<br />
Wolfsburg<br />
Tabelle 3.2-5: Bedienungs- und Verbindungsqualität III, GZ – OZ<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 63<br />
Hamburg<br />
Hamburg<br />
Hannover<br />
Hannover<br />
Hamburg<br />
Wolfsburg<br />
Wolfsburg<br />
Hannover<br />
Wriedel<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />
Celle<br />
Celle<br />
Lüneburg<br />
Lüneburg<br />
Oberzentrum<br />
Mittelzentrum<br />
Lüneburg<br />
Ebstorf<br />
Celle<br />
Suderburg<br />
Grundzentrum<br />
Ort mit grundzentraler Funktion<br />
Ort mit über 1.000 Einwohnern<br />
Bienenbüttel<br />
Medingen<br />
Bad<br />
Bevensen<br />
<strong>Uelzen</strong><br />
Wrestedt<br />
Celle<br />
Lüneburg<br />
Wolfsburg<br />
Wieren<br />
Hannover<br />
Hamburg<br />
Himbergen<br />
Rosche<br />
Bad<br />
Bodenteich<br />
Suhlendorf<br />
Lüneburg<br />
Wolfsburg<br />
Celle<br />
Wolfsburg<br />
Lüneburg<br />
Bedienungsqualität Kategorie A<br />
in der Schulzeit / Ferien<br />
Bedienungsqualität Kategorie B<br />
in der Schulzeit / Ferien<br />
Bedienungsqualität Kategorie C<br />
in der Schulzeit / Ferien<br />
Abb. 3.2-13: Bedienungsqualität III (Fahrtenpaare/ Tag GZ – OZ und MZ – OZ)<br />
Die Analyse des ÖPNV-Angebotes zwischen den Grundzentren des <strong>Landkreis</strong>es und den ausgewählten<br />
Oberzentren weist bei der Bedienungsqualität durchgängig die Kategorien A und B auf. Bei<br />
der Verbindungsqualität gilt dies ebenso für die meisten Verbindungen. Ausnahmen bilden die folgenden<br />
Relationen:<br />
� Ebstorf – Lüneburg<br />
� Rosche – Wolfsburg<br />
Hannover<br />
Celle<br />
Hamburg<br />
Wolfsburg<br />
Hannover<br />
Hamburg
64 Bewertung und Mängelanalyse VNO<br />
� Wrestedt – Wolfsburg<br />
� Suhlendorf – Wolfsburg<br />
� Wriedel – Lüneburg<br />
� Wriedel – Hamburg<br />
� Wriedel – Celle<br />
� Wriedel – Hannover<br />
� Wriedel – Wolfsburg.<br />
Hamburg<br />
Hamburg<br />
Hannover<br />
Hannover<br />
Hamburg<br />
Wolfsburg<br />
Wolfsburg<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />
Celle<br />
Celle<br />
Lüneburg<br />
Lüneburg<br />
Hannover<br />
Wriedel<br />
Oberzentrum<br />
Mittelzentrum<br />
Lüneburg<br />
Ebstorf<br />
Celle<br />
Suderburg<br />
Grundzentrum<br />
Ort mit grundzentraler Funktion<br />
Ort mit über 1.000 Einwohnern<br />
Bienenbüttel<br />
Medingen<br />
Bad<br />
Bevensen<br />
Wrestedt<br />
Celle<br />
Lüneburg<br />
<strong>Uelzen</strong><br />
Wolfsburg<br />
Wieren<br />
Hannover<br />
Hamburg<br />
Himbergen<br />
Rosche<br />
Bad<br />
Bodenteich<br />
Suhlendorf<br />
Lüneburg<br />
Wolfsburg<br />
Celle<br />
Wolfsburg<br />
Lüneburg<br />
Verbindungsqualität Kategorie A<br />
Verbindungsqualität Kategorie B<br />
Verbindungsqualität Kategorie C<br />
Abb. 3.2-14: Verbindungsqualität III (Reisezeit GZ – OZ und MZ – OZ)<br />
Hannover<br />
Celle<br />
Hamburg<br />
Wolfsburg<br />
Hannover<br />
Hamburg
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 65<br />
Die insgesamt zu langen Fahrtzeiten entstehen auf der Relation Ebstorf – Lüneburg dadurch, dass<br />
wegen einer fehlenden direkten Busverbindung zwischen den Orten ein recht zeitaufwändiger Umweg<br />
über <strong>Uelzen</strong> gefahren werden muss, auf den übrigen drei Verbindungen dadurch, dass beim<br />
Übergang von Bus und Bahn in <strong>Uelzen</strong> längere Wartezeiten beim Umstieg auftreten.<br />
Da der Ort Wriedel durch die Linie 1974 keine direkte Anbindung nach <strong>Uelzen</strong> hat, entstehen neben<br />
längeren Umsteigezeiten am ZOB in <strong>Uelzen</strong> weitere Umsteigezeiten in Ebstorf (Linie 1973) oder in<br />
Brockhöfe (KBS 116). Dies hat zur Folge, dass die Fahrtzeiten insgesamt in alle Oberzentren zu<br />
lang werden.<br />
3.3 Fahrgastbedienung<br />
3.3.1 Tarifangebot<br />
Das Tarifangebot im ÖPNV hat einen wesentlichen Einfluss auf die Akzeptanz des ÖPNV durch die<br />
Kunden. Aus Sicht der Kunden ist dabei von entscheidender Wichtigkeit, dass das Verkehrsangebot<br />
in einem akzeptablen Verhältnis zum Preis steht.<br />
Weiterhin ist von Bedeutung, dass das Tarifangebot für die Kunden verständlich ist. Die Tatsache,<br />
dass in Umfragen gerade von Nicht-Nutzern des ÖPNV immer wieder bemängelt wird, der ÖPNV<br />
sei zu teuer, hat seine Ursache insbesondere im fehlenden oder mangelhaften Informationsangebot.<br />
Eine Bewertung nach dem Kriterium des Preis-Leistungsverhältnisses kann im Rahmen dieses<br />
Nahverkehrsplans nicht vorgenommen werden, da hier die subjektiven Faktoren (Finanzbudget,<br />
Pkw-Verfügbarkeit, persönliche Einstellung zum Pkw / ÖPNV) eine zu große Rolle spielen. Daher<br />
konzentriert sich die Bewertung lediglich auf die Kriterien<br />
� Tarifabstimmung<br />
� Tarifstruktur.<br />
Von einer gänzlichen Tarifabstimmung kann gesprochen werden, wenn die Fahrgäste mit einem<br />
Fahrschein sämtliche Verkehrsmittel des ÖPNV in ihrer Region benutzen können. Dieser Zustand<br />
ist in der Regel nur in Verkehrsverbünden bzw. in Tarifgemeinschaften gegeben, in denen alle Verkehrsunternehmen<br />
denselben Tarif anwenden.<br />
Eine teilweise Tarifabstimmung ist dann gegeben, wenn verschiedene Tarife zur Anwendung kommen<br />
und der Übergang von einem Tarif auf den anderen mit Übergangstarifen möglich ist. Die<br />
Fahrgäste können dann für bestimmte Verbindungen und bestimmte Fahrscheinkategorien einen<br />
die Tarifsysteme übergreifenden Fahrschein lösen.<br />
Bei der Tarifstruktur sind aus Sicht der Kunden ein einfaches, übersichtliches Tarifsystem und eine<br />
flexible, zielgruppenorientierte Tarifgestaltung von besonderer Wichtigkeit. Die Fahrgäste wünschen<br />
verständlich strukturierte Tarife, die aber auch preiswerte, auf Nutzergruppen gezielt zugeschnittene<br />
Angebote enthalten (Jobtickets, Schülerzeitkarten, Gruppenkarten, Familienkarten).<br />
Übersichtlichkeit und Einfachheit stehen dabei in einem Spannungsverhältnis zum Kriterium der<br />
flexiblen, zielgruppenorientierten Tarifgestaltung, die der optimalen Abschöpfung des Marktes dient.<br />
Aus Sicht des <strong>Landkreis</strong>es erfolgt keine eindeutige Favorisierung einer der Zielsetzungen. Es wird<br />
daher analysiert, welche Tarifabstimmungen existieren, welcher Art die Tarifstruktur ist und welche<br />
Zielsetzung die vorhandenen Tarife erfüllen.<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
66 Bewertung und Mängelanalyse VNO<br />
3.3.1.1 Tarifabstimmung<br />
Bei der Tarifabstimmung gibt es keinen kreisweit einheitlichen Tarif für alle Angebote des ÖPNV,<br />
sondern vier unterschiedliche Tarife (RBB, Stadtverkehr <strong>Uelzen</strong>, Entdeckerbus sowie DB).<br />
In der Stadt <strong>Uelzen</strong> wird der Stadtwerke-Tarif auf allen Buslinien (Tarifgemeinschaft Pluspunkt) angewandt.<br />
Fahrgäste, die außerhalb der Stadt <strong>Uelzen</strong> mit dem RBB-Tarif nach <strong>Uelzen</strong> hinein fahren,<br />
dürfen dort umsteigen und alle Busse in der Zone 1 (Kernstadt <strong>Uelzen</strong> mit z.B. Oldenstadt und<br />
Veerßen) weiter benutzen. Faktisch besteht damit ein kreiseinheitlicher Tarif auf allen ganzjährig<br />
fahrenden Buslinien.<br />
Auf den touristischen saisonal fahrenden Entdecker-Buslinien gilt ein Sondertarif.<br />
Zwischen den Bustarifen und dem Schienentarif gibt es für Einzelkarten keine Übergangstarife. Die<br />
RBB erkennt jedoch auf Streckenabschnitten zwischen Schienentarifpunkten Fahrausweise der DB<br />
AG - sie gelten auch im metronom - an. Außerdem gewährt die RBB auf die BahnCard der DB AG<br />
einen Preisnachlass von 25% bei Einzelkarten. Für Zeitkarten-Nutzer stehen Bus/ Schiene-<br />
Fahrkarten zur Verfügung.<br />
Der HVV-Tarif gilt im <strong>Landkreis</strong>gebiet auf der Buslinie 5303 (Bavendorf – Bohndorf – Gienau –<br />
Dahlenburg – Nieperfitz) und für den Bf. Bavendorf (KBS 112 Lüneburg – Dannenberg). Die Gemeinde<br />
Bavendorf liegt im <strong>Landkreis</strong> Lüneburg, der Bahnhof jedoch im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong>.<br />
3.3.1.2 Tarifstruktur<br />
Bezüglich der Tarifstruktur ist festzustellen, dass alle angewandten Tarife eine mehrstufige Preisgestaltung<br />
haben. Darüber hinaus weisen alle Tarife zielgruppenspezifische Tarifangebote aus.<br />
Trotz eines inzwischen vereinheitlichten Systems der Tarifstruktur dürfte es dem Fahrgast nicht<br />
immer leicht fallen, den von ihm zu entrichtenden Fahrpreis selbst zu ermitteln. Die vorliegenden<br />
Tarifinformationen sind für die Fahrgäste nur schwer nachzuvollziehen.<br />
3.3.1.3 Verbundtarife / Übergangstarife<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> liegt zwischen den großen Nahverkehrsverbünden HVV (Hamburger Verkehrsverbund),<br />
GVH (Großraumverkehr Hannover) und VRB (Verbundtarif Region Braunschweig),<br />
zum Teil unmittelbar benachbart. Aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> fahren mit allen Verkehrsmitteln in das<br />
HVV-Gebiet ca. 4.500 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Richtung GVH sind über 500 Pendler<br />
unterwegs und etwa 800 Personen pendeln in den VRB-Bereich. Die Entfernungen in die Kernstädte<br />
der Verkehrsverbünde sind groß. Sie liegen von <strong>Uelzen</strong> ausgehend zwischen 92 km (Hamburg)<br />
und 97 km (Braunschweig). Diese geografischen Gegebenheiten korrespondieren auch mit<br />
dem Verkehrsangebot. Nach Hamburg und Hannover bietet die DB AG von <strong>Uelzen</strong> das Fernverkehrsprodukt<br />
IC an. In den Hauptverkehrszeiten fahren die IC-Züge im 1-Stunden-Takt. Sie sind um<br />
etwa 15 Minuten schneller in den Metropolen als die metronom-Züge. Der Fahrzeitvergleich mit<br />
dem Pkw fällt zu Gunsten der Bahnen aus. Die IC-Züge haben sowohl nach Hamburg als auch<br />
Hannover einen Zeitvorteil von mindestens 30 Minuten. Ebenfalls günstig fällt der Vergleich des<br />
Fahrpreises aus: Nach Hamburg kostet eine Abo-Monatskarte incl. IC-Nutzung 205 €, nach Hannover<br />
208 €, während allein die Kraftstoffkosten eines Pkw auf den Relationen bei jeweils über 300 €<br />
monatlich liegen. Eine Weiterfahrt in Hamburg oder Hannover kostet im Abo ca. 45 €. Die Anzahl<br />
der Nutzer mit 2 Fahrkarten (Bahn + Verbundkarte) dürfte nach Erfahrungen aus anderen <strong>Landkreis</strong>en<br />
mit solchen Fahrtweiten sehr gering sein.<br />
Der <strong>Landkreis</strong> strebt eine Verbesserung der verkehrstechnischen Anbindung im Bereich des SPNV<br />
an die benachbarten Verkehrsverbünde Hamburg, Braunschweig und Hannover innerhalb dieser<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 67<br />
Wahlperiode an und prüft in diesem Zusammenhang, ob im Zuge der Einführung des Niedersachsentarifs<br />
Übergangstarife subventioniert werden können.<br />
3.3.2 Fahrgastinformation<br />
Die Fahrgastinformation dient dazu, die Bürgerinnen und Bürger über das Dienstleistungsangebot<br />
der Verkehrsbetriebe zu informieren. Sie ist eine wichtige Einflussgröße bei der Verkehrsmittelwahl,<br />
die sich jedoch weitgehend einer Bewertung nach festgelegten Kriterien entzieht. Allgemeine Zielvorstellung<br />
ist ein durchgängiges Fahrgastinformationssystem, in dem sich die Einzelinformationen,<br />
die der Kunde vor und während seiner Reise benötigt, lückenlos aneinander reihen.<br />
3.3.2.1 Informationen im Fahrplan-Heft<br />
Der Regionalfahrplan der RBB gibt über das regionale Busverkehrsangebot im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong><br />
einen guten Überblick. Bezüglich der folgenden Punkte ist er jedoch verbesserungsbedürftig:<br />
� Anschlüsse zwischen Bus und Bahn am ZOB in <strong>Uelzen</strong> werden nur für einige Linien<br />
angegeben, und dann auch nur für die ankommenden und nicht für die abfahrenden Busse.<br />
� Fahrpläne zu den für den <strong>Landkreis</strong> wichtigen Kursbuchstrecken der DB sind nicht enthalten.<br />
� Zum Fahrplan des Stadtbusverkehrs <strong>Uelzen</strong> fehlt ein entsprechender Liniennetzplan.<br />
� Die Internetadressen für niedersachsenweite ÖPNV-Verbindungen werden nicht angegeben.<br />
� Für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> werden keine Tarifinformationen gegeben.<br />
3.3.2.2 Informationen an den Haltestellen<br />
Haltestellenbezogene Aushangfahrpläne finden sich an den Haltestellenmasten des Regionalverkehrs<br />
der RBB und des Stadtbusverkehrs. Bezüglich anderer Informationselemente (Beschilderung,<br />
Liniennetzpläne, Tarifinformationen, Beleuchtung der Fahrgastinformation und Leitbeschilderung)<br />
gibt es keine einheitliche Darstellungsart im <strong>Landkreis</strong>.<br />
3.3.2.3 Informationen am und im Fahrzeug<br />
Ebenso vielfältig wie die Fahrzeugarten selbst sind auch die Kundeninformationen im und am Fahrzeug.<br />
Die unterschiedlichen Fahrzeuginformationselemente (Matrixanzeige, Rollband, Steckschilder)<br />
und die damit nicht bei allen Verkehrsunternehmen eindeutige Information über Fahrtverlauf<br />
und Fahrtziel wirken auf den Fahrgast oft verwirrend.<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
68 Bewertung und Mängelanalyse VNO<br />
3.4 Haltestellen<br />
Die Zuständigkeit für die Gestaltung der Haltestellen liegt bei den Städten und Gemeinden und den<br />
Straßenbaulastträgern. Für das Haltestellenschild, den Fahrplan und sonstige Fahrgastinformationen<br />
sind die Verkehrsunternehmen zuständig (siehe auch Kapitel 3.3.2.2).<br />
Standort und Ausstattung der ÖPNV-Haltestellen haben für die Fahrgäste eine große Bedeutung,<br />
da über die Haltestellen der Zugang zum ÖPNV erfolgt. Die Haltestellen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> sind<br />
in Ausstattung und Gestaltung sehr unterschiedlich. Dabei differiert die Qualität der Haltestellenausstattung<br />
zwischen den Gemeinden, aber auch innerhalb von Gemeinden und sogar auf einer<br />
Linie. Diese Unterschiede betreffen die bauliche Gestaltung, die Fahrgastinformation, die Aufenthaltsflächen<br />
und sonstige Serviceeinrichtungen. Als Minimalstandard sind an allen Linienbushaltestellen<br />
neben dem Haltestellenverkehrszeichen auch Fahrplanaushänge zu finden. Weitere Aushänge<br />
sind nicht die Regel. An den Haltestellen der Buslinien nach §43 Absatz 2 PBefG (Schülerfahrten)<br />
befinden sich keine Aushänge.<br />
An vielen Haltestellen befinden sich Wartehallen, die zumeist von den Gemeinden aufgestellt worden<br />
sind. Nur vereinzelt existieren Fahrradabstellanlagen.<br />
Eine behindertengerechte Gestaltung von Haltestellen ist derzeit nur vereinzelt vorhanden. Nur bei<br />
einer entsprechenden Gestaltung der Haltestelle (insbesondere die Höhe der Wartefläche) können<br />
Niederflurfahrzeuge (siehe auch Kapitel 3.6) ihren Vorteil des stufenlosen Ein- und Ausstiegs auch<br />
vollständig ausspielen. Im Stadtgebiet <strong>Uelzen</strong> weisen im Durchschnitt mehr Haltestellen einen barrierefreien<br />
Zugang auf. Als Ziel sollten bei Umbau- und Baumaßnahmen im Straßenraum die Standards<br />
des VNO/ VNN-Haltestellenkonzeptes (siehe Anlage 3-8) angestrebt werden.<br />
3.5 Fahrwege<br />
Insgesamt kann der Straßenzustand im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> als gut bezeichnet werden. Die Busse<br />
gelangen zu allen Haltestellen ohne Einschränkungen. Klagen über fast nicht mehr befahrbare<br />
Straßen sind nicht bekannt.<br />
Die Verkehrsunternehmen werden bei der Planung von Straßenbau oder -instandhaltung von Seiten<br />
der Straßenbaulastträger beteiligt.<br />
3.6 Fahrzeuge<br />
Der Standard der eingesetzten Fahrzeuge bestimmt die Beförderungsqualität und den Beförderungskomfort.<br />
Maßgeblich für den Beförderungskomfort ist das Alter der Fahrzeuge (moderne<br />
Fahrzeuge erfüllen in der Regel zeitgemäße Anforderungen) bzw. der Zeitpunkt und Umfang von<br />
Modernisierungsmaßnahmen und der Anteil von Fahrzeugen mit Niederflurtechnik, die mobilitätsbehinderten<br />
Fahrgästen (Fahrgäste mit Rollstuhl, Gehbehinderung, Kinderwagen, etc.) die Benutzung<br />
des ÖPNV erleichtert. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> sind fast 30 % aller Fahrzeuge Niederflurfahrzeuge.<br />
Dies ist ein vergleichsweise hoher Wert.<br />
Niederflurfahrzeuge haben allerdings den Nachteil des geringeren Anteils an Sitzplätzen, darüber<br />
hinaus werden die Sitze von Niederflurbussen von Fahrgästen als unbequemer bewertet. Für die<br />
Verkehrsunternehmen weisen Niederflurbusse höhere Anschaffungs- und Wartungskosten auf.<br />
Außerdem muss berücksichtigt werden, dass derzeit nicht alle Fahrwege für Niederflurfahrzeuge<br />
geeignet sind.<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 69<br />
4. Ziele und Maßnahmen<br />
4.1 Übergeordnete Ziele<br />
Nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG) sollen im Rahmen des Nahverkehrsplans<br />
u.a. die Zielvorstellungen für die weitere Gestaltung des ÖPNV dargestellt werden. Die Festlegung<br />
dieser Ziele stellt die maßgebliche Einflussgröße für die zu entwickelnde Maßnahmenkonzeption<br />
dar und obliegt deshalb dem Aufgabenträger. Die verschiedenen Gesetze (NNVG sowie<br />
Gesetz zur Gleichstellung von Behinderten, BGG), das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz<br />
(NBGG), das Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP), das Regionale<br />
Raumordnungsprogramm (RROP) und das Regionale Entwicklungs-Konzept (REK) enthalten folgende<br />
allgemeine Zielvorgaben und Grundsätze:<br />
� Im Interesse verträglicher Lebens- und Umweltbedingungen und der Verkehrssicherheit soll der<br />
ÖPNV zu einer Verlagerung des Aufkommens im Motorisierten Individualverkehr auf den ÖPNV<br />
beitragen (aus NNVG).<br />
� Dem Ausbau und der Finanzierung des ÖPNV ist gegenüber Maßnahmen für den Motorisierten<br />
Individualverkehr der Vorrang einzuräumen, soweit der Nutzen der Maßnahmen für den ÖPNV<br />
bei gesamtwirtschaftlicher Betrachtung überwiegt (aus NNVG).<br />
� Anzustreben sind sichere und leichte Verknüpfungen zwischen Motorisiertem Individualverkehr<br />
und ÖV (aus NNVG).<br />
� Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen<br />
Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge (aus NNVG).<br />
� Der öffentliche Personennahverkehr ist zu sichern und bedarfsgerecht auszubauen (aus<br />
LROP).<br />
� In den Regionalen Raumordnungsprogrammen sind Festlegungen zur Sicherung und<br />
bedarfsgerechten Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs zu treffen; dabei ist<br />
sicherzustellen, dass straßen- und schienengebundener öffentlicher Personennahverkehr<br />
aufeinander abgestimmt sind (aus LROP).<br />
� Das Mittelzentrum <strong>Uelzen</strong> ist zurzeit von fast allen Orten des <strong>Landkreis</strong>es mit dem öffentlichen<br />
Busverkehr ohne Umsteigen zu erreichen. Dieser Standard sollte erhalten und möglichst<br />
verbessert werden (aus RROP).<br />
� Die Erreichbarkeit der Grundzentren aus ihren Nahbereichen wird zurzeit überwiegend durch<br />
den freigestellten Schülerverkehr gewährleistet. Der freigestellte Schülerverkehr ist dort zu<br />
erhalten, wo der öffentliche Personennahverkehr den Schülertransport nicht leisten kann. Die<br />
Erreichbarkeit der Grundzentren ist weiter zu verbessern (aus RROP).<br />
� Bahn und Bus ergänzen sich als Verkehrsträger. Die Fahrpläne der einzelnen Verkehrsträger<br />
sind untereinander abzustimmen. Eine tarifliche Neuordnung für das Stadt- und das übrige<br />
Kreisgebiet ist anzustreben. Alternative Bedienungsformen sollten bei Bedarf eingerichtet<br />
werden. Die weiteren im Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> 1998 – 2002 aufgeführten<br />
anzustrebenden Verbesserungen sind umzusetzen (aus RROP).<br />
� Der Schienenverkehr als eine der Säulen des öffentlichen Personennahverkehrs ist in seinem<br />
Bestand zu sichern und zu entwickeln. Dies sollte z. B. durch eine höhere Reisegeschwindigkeit<br />
und einen modernen Fahrzeugpark umgesetzt werden (aus RROP).<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
70 Ziele und Maßnahmen VNO<br />
� Das Angebot im öffentlichen Personennahverkehr muss wesentlich stärker als bisher die<br />
Erfordernisse des Schüler-, des Berufs- und des Erholungsverkehrs berücksichtigen. In diesem<br />
Sinne ist eine Zusammenarbeit der einzelnen Verkehrsträger notwendig. In den<br />
Erholungsverkehr sind vor allem attraktive Sehenswürdigkeiten und Ausflugsziele wie z.B. die<br />
Museen im <strong>Landkreis</strong> oder Heideflächen einzubeziehen. Der Berufsverkehr muss eine<br />
bedarfsgerechte Anbindung der wichtigsten Gewerbebestandorte wie z.B. das<br />
Hafenindustriegebiet gewährleisten (aus RROP).<br />
� Der Stadtverkehr in <strong>Uelzen</strong> ist zu erhalten und zu verbessern. Für die Stadt Bad Bevensen ist<br />
vor dem Hintergrund der Überalterung der Bevölkerung und der zahlreichen Kurgäste zu prüfen,<br />
ob ein den örtlichen Gegebenheiten angemessenes Stadtverkehrssystem entwickelt werden<br />
kann (aus RROP).<br />
� Die Fahrzeuge sollen umweltverträglich und bequem sein (aus NNVG).<br />
� Bei Planung, Bau und Betrieb von Verkehrsanlagen und der Fahrzeugbeschaffung sind die<br />
besonderen Bedürfnisse einzelner Nutzergruppen (Behinderte, Kinder, ältere Menschen u.a.) zu<br />
berücksichtigen. Maßnahmen aus diesen Bereichen sollen vorrangig von den<br />
Zuwendungsgebern gefördert werden (aus NNVG).<br />
� Bei der Gestaltung von baulichen Anlagen und dem Bedienungsangebot sollen die Belange von<br />
Frauen besonders berücksichtigt werden (aus NNVG).<br />
� Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BBG) fordert die Berücksichtigung der<br />
Belange behinderter Menschen mit dem Ziel, für die Nutzung des öffentlichen<br />
Personennahverkehrs eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu erreichen; im<br />
Nahverkehrsplan sollen Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen<br />
enthalten sein.<br />
� Nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) gelten bauliche und<br />
sonstige Anlagen, Verkehrsmittel und Informationsquellen sowie Kommunikationseinrichtungen<br />
als barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen ohne Erschwernis und grundsätzlich<br />
ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.<br />
� Für die Metropolregion Hamburg beschreibt das Regionale Entwicklungs-Konzept (REK) einige<br />
Zielsetzungen der künftigen koordinierten Nahverkehrspolitik:<br />
□ Verbesserung des Leistungsangebots auf der Straße und der Schiene als<br />
Voraussetzung für die Veränderung des Verkehrsmittelwahlverhaltens - hin zum ÖPNV<br />
□ Bessere Verknüpfung von Motorisiertem Individualverkehr und ÖPNV<br />
□ Schaffung attraktiver Tarife und Umsteigemöglichkeiten<br />
□ Verbesserung von Sicherheit und Sauberkeit im ÖPNV<br />
□ Stärkere finanzielle Förderung des ÖPNV.<br />
4.2 Ziele des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Uelzen</strong><br />
Die oberste Priorität des <strong>Landkreis</strong>es ist die Sicherstellung des Schülerverkehrs. Das erforderliche<br />
Fahrtenangebot richtet sich mehr nach den Erfordernissen der Schulen aus. Ergänzend möchte der<br />
<strong>Landkreis</strong> eine ÖPNV-Grundversorgung seiner Bevölkerung erreichen. Falls die Grundversorgung<br />
nicht ausreicht, hat der Berufsverkehr Vorrang vor dem Freizeitverkehr.<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 71<br />
4.2.1 Schülerverkehr<br />
Der Schülerverkehr stellt wie in vielen ländlich geprägten Gebieten auch im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> das<br />
wirtschaftliche Rückgrat des ÖPNV dar. Auf zahlreichen Linien ist das vorhandene Angebot auch<br />
darauf abgestimmt. Folgende übergeordnete Ziele sind zu berücksichtigen:<br />
� Nach § 109 NSchG haben sich die <strong>Landkreis</strong>e unabhängig von ihren Aufgaben als Schulträger<br />
darum zu bemühen, dass die Fahrpläne und die Beförderungsleistungen der öffentlichen<br />
Verkehrsmittel in ihrem Gebiet den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler hinreichend<br />
Rechnung tragen.<br />
Die Satzung über die Schülerbeförderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> gibt folgende Rahmenbedingungen<br />
für anspruchsberechtigte Schüler vor:<br />
� Die Mindestentfernung zwischen Wohnort und Schule beträgt für Schüler<br />
□ bis Jahrgangsstufe 4: 2,0 km,<br />
□ bis Jahrgangsstufe 10: 4,0 km.<br />
� Die maximalen Schulwegzeiten pro Richtung sind grundsätzlich festgelegt auf<br />
□ 45 Minuten für Schüler des Primarbereichs und<br />
□ 90 Minuten für die übrigen Schüler.<br />
Die Zeiten beinhalten Fußwege von/ zur Wohnung, von/ zur Schule, Wartezeiten und<br />
Busfahrzeiten.<br />
Grundsätzlich sollten die Verbindungen für die Primarschüler umsteigefrei sein.<br />
4.2.2 Grundversorgung<br />
Eine Grundversorgung der Orte ist gewährleistet, wenn die in Kapitel 3.2.2.2 beschriebenen Standards<br />
eingehalten werden. Sie sind auch Grundlage für die Bewertung der Verkehrsrelationen im<br />
Kapitel 3.2. Es sollte folgende Mindestzahl von Fahrten pro Tag in jede Richtung angestrebt werden:<br />
Einwohner je Ort Fahrtenpaare pro Tag<br />
3.000 – 6.000 6 – 12<br />
1.000 – 3.000 3 – 6<br />
200 – 1.000 3<br />
Quelle: Empfehlungen für einen Bedienungsstandard im ÖPNV, VDV 1981 und 2001<br />
Tabelle 4.2-1: Anzustrebene Mindestanzahl für Fahrtenpaare pro Tag<br />
Als Ziele werden definiert:<br />
� Erreichen der oben genannten Mindestfahrtenanzahl auf den Verbindungen zwischen<br />
□ Orten und dem nächstgelegenen Grund- bzw. Mittelzentrum,<br />
□ Grundzentrum und benachbartem Mittelzentrum,<br />
□ Orte mit grundzentraler Bedeutung und benachbartem Mittelzentrum,<br />
□ Mittelzentrum und benachbarte Mittelzentren,<br />
□ Grund- bzw. Mittelzentrum und relevantem Oberzentrum sowie<br />
□ Orten mit grundzentraler Bedeutung und relevantem Oberzentrum.<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
72 Ziele und Maßnahmen VNO<br />
� Verbindungen zwischen den Orten und den Grund- bzw. Mittelzentren sollten möglichst<br />
umsteigefrei sein. Auf langen Strecken z. B. in die entfernteren Mittel- oder Oberzentren können<br />
auch Umsteigeverbindungen angeboten werden. Die Anbindung an Bahnhöfe ist anzustreben.<br />
� Die Reisezeit sollte möglichst nicht länger als das 1,7-fache der durchschnittlichen MIV-<br />
Fahrtzeit dauern.<br />
4.2.3 Berufsverkehr<br />
Auf Verkehrsbeziehungen mit größerem Pendleraufkommen sollte ein über die Grundversorgung<br />
hinaus gehendes Angebot vorgehalten werden. Da Berufspendler im Allgemeinen eine Wahlfreiheit<br />
zwischen dem MIV und dem ÖPNV haben, sollte auf folgendes geachtet werden<br />
� zeitliche Flexibilität für Pendler (morgens und nachmittags jeweils in Lastrichtung mehrere<br />
Fahrtmöglichkeiten),<br />
� ganzjähriges Angebot und<br />
� kurze Reisezeiten, dazu gehören ggf. gute Übergangszeiten (5 bis 10 Minuten) zwischen Bus<br />
und Bahn.<br />
4.2.4 Freizeitverkehr<br />
Die Abwicklung des Freizeitverkehrs ist in der Regel in einer individualisierten Gesellschaft für den<br />
ÖPNV eine sehr schwierige Aufgabe. Es ist unmöglich, alle Verkehrsbeziehungen mit dem ÖPNV<br />
zu befriedigen, zumal sich die Nachfrage sehr schnell ändern kann. Gleichwohl finden spezielle<br />
Angebote wie z.B. die Entdeckerbuslinien ihre Nachfrage. Darüber hinaus sollte zumindest auf den<br />
Hauptrelationen ein bedarfsorientiertes Grundangebot am Abend und am Wochenende vorgehalten<br />
werden.<br />
4.3 Maßnahmenübersicht<br />
In diesem Kapitel werden Handlungsfelder dargestellt, mit denen der ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> so<br />
verbessert werden könnte, dass die Angebote der Kategorie C gemäß Kapitel 3.2 in die Kategorie B<br />
überführt werden. Damit würde dann das Maß für die Grundversorgung auf allen Relationen erreicht<br />
werden.<br />
Im nachfolgenden Ziel- und Maßnahmenkatalog werden darüber hinaus die Bereiche und die Maßnahmen<br />
benannt, in denen nach Auffassung des <strong>Landkreis</strong>es Verbesserungen notwendig sind.<br />
Des Weiteren setzt sich der <strong>Landkreis</strong> das Ziel, die Förderung in den Bereichen ÖPNV-Angebot,<br />
Fahrgastinformation, Haltestellenmaßnahmen und sonstige ÖPNV-Maßnahmen sowie das Tarifangebot<br />
weiter auszugestalten und deren Finanzierung, sofern möglich, sicherzustellen.<br />
Sämtliche Maßnahmen stehen unter Finanzierungsvorbehalt und bemessen sich nach Maßgabe<br />
der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Finanzierung ist nach Zuständigkeit von Aufgabenträger,<br />
Verkehrsunternehmen oder Dritten zu tragen. Der <strong>Landkreis</strong> finanziert den erforderlichen<br />
Schülerverkehr. Er strebt darüber hinaus an, die Grundversorgung sicherzustellen.<br />
Darüber hinaus gehende Maßnahmen sind grundsätzlich von Dritten zu tragen.<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 73<br />
4.3.1 Bedienungsebene I<br />
Maßnahme 1.1:<br />
Verbindungen Orte – GZ bzw. MZ werden so verbessert, dass bei Bedienungs- und Verbindungsqualität<br />
zumindest die Kategorie B angestrebt wird.<br />
Erläuterung<br />
In der Bedienungsebene I werden die Verbindungen zwischen den Orten und den jeweiligen<br />
Grund- bzw. Mittelzentren betrachtet, die in dem Kapitel 3.2.4.1 eine Bewertung der Kategorie C<br />
erhalten haben.<br />
Einige Verbindungen können durch die Integration des bisher Freigestellten Schülerverkehrs in<br />
Linienfahrten deutlich verbessert werden.<br />
Einige Verbindungen der Kategorie C haben durch den Schülerverkehr bereits eine Anzahl von<br />
Rückfahrten, die mindestens der Kategorie B entsprechen. Es mangelt jedoch an einer ausreichenden<br />
Fahrtenanzahl zum Grundzentrum hin. Zu prüfen ist, ob beispielsweise vorhandene<br />
Leerfahrten zu Nutzfahrten umgewandelt werden können. Ggf. müssen einzelne Fahrten im Rahmen<br />
der finanziellen Möglichkeit zusätzlich eingerichtet werden. Die Einrichtung von Bürgerbuslinien<br />
ist dabei eine Möglichkeit. Außerhalb der Schulzeiten kann auch ein bedarfsorientiertes Angebot<br />
wie Anruf-Sammel-Taxi (AST) oder Rufbus für eine Bedienungsqualität der Kategorie B<br />
sorgen.<br />
Der <strong>Landkreis</strong> geht davon aus, dass durch den Kauf von Schülersammelzeitkarten durch den<br />
<strong>Landkreis</strong> und Fahrkarteneinnahmen von Dritten die umgewandelten FVO-Verkehre im Regelfall<br />
eigenwirtschaftlich betrieben werden können.<br />
Bei der Umwandlung von Leerfahrten in Nutzfahrten entsteht kein Mehraufwand und es fallen daher<br />
entsprechend auch keine Kosten für eine Maßnahmenumsetzung an.<br />
Umsetzung<br />
hohe Priorität<br />
X mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte<br />
Verkehrsunternehmen, Gemeinden, <strong>Landkreis</strong>, VNO<br />
Federführung<br />
Verkehrsunternehmen, VNO<br />
In folgenden Gemeinden besteht Verbesserungsbedarf vom Grundzentrum zu den Orten:<br />
� Stadt <strong>Uelzen</strong><br />
keine Verbindungen der Kategorie C<br />
� Gemeinde Bienenbüttel<br />
Hohenbostel und Rieste an Schul- und Ferientagen,<br />
Edendorf, Hohnstorf, Steddorf und Wichmannsburg an Ferientagen<br />
� Samtgemeinde Bad Bevensen<br />
Höver an Ferientagen,<br />
Barum und Weste haben eine zu lange Fahrzeit zum Grundzentrum<br />
� Samtgemeinde Bad Bodenteich<br />
Soltendieck an Schul- und Ferientagen,<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
74 Ziele und Maßnahmen VNO<br />
Schafwedel an Ferientagen,<br />
Lüder, Langenbrügge und Soltendieck haben eine zu lange Fahrzeit zum Grundzentrum<br />
� Samtgemeinde Altes Amt Ebstorf<br />
Linden und Natendorf an Schul- und Ferientagen,<br />
Altenebstorf und Linden haben eine zu lange Fahrzeit zum Grundzentrum<br />
� Samtgemeinde Rosche<br />
Stöcken an Ferientagen,<br />
Oetzen, Stöcken, Suhlendorf und Wellendorf haben eine zu lange Fahrzeit zum Grundzentrum<br />
� Samtgemeinde Suderburg<br />
Dreilingen und Eimke an Ferientagen,<br />
Bohlsen, Gerdau, Gr. Süstedt und Räber haben eine zu lange Fahrzeit zum Grundzentrum<br />
� Samtgemeinde Wrestedt<br />
Nettelkampund Stadensen an Ferientagen,<br />
Lehmke und Ostedt haben eine zu lange Fahrzeit zum Grundzentrum<br />
4.3.2 Bedienungsebene II<br />
Maßnahme 2.1:<br />
Verbindungen GZ – MZ, sowie MZ – MZ werden zumindest so verbessert, dass eine Bedienungs-<br />
und Verbindungsqualität der Kategorie B erreicht wird.<br />
Erläuterung<br />
In der Bedienungsebene II werden die Verbindungen zwischen Grundzentren und dem relevantem<br />
Mittelzentrum betrachtet. Auch die Handlungsbereiche für die Verbindungen zwischen den<br />
Mittelzentren untereinander werden dargestellt. Die Bewertungen finden sich im Kapitel 3.2.4.2.<br />
Umsetzung<br />
hohe Priorität<br />
mittlere Priorität<br />
X geringere Priorität<br />
Beteiligte<br />
Verkehrsunternehmen, Gemeinden, <strong>Landkreis</strong>, Nachbarlandkreis, VNO<br />
Federführung<br />
Verkehrsunternehmen, VNO<br />
Auf den folgenden Relationen ist die Reisezeit zu lang:<br />
� <strong>Uelzen</strong> – Himbergen,<br />
� <strong>Uelzen</strong> – Lüchow,<br />
� Rosche – Lüchow.<br />
Die beiden Verbindungen nach Lüchow können nicht allein vom <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> verbessert werden,<br />
es sind Absprachen mit dem benachbarten Aufgabenträger erforderlich.<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 75<br />
4.3.3 Bedienungsebene III<br />
Maßnahme 3.1:<br />
Verbindungen GZ – OZ, Orte mit grundzentraler Funktion – OZ sowie MZ – OZ werden zumindest<br />
so verbessert, dass eine Bedienungs- und Verbindungsqualität der Kategorie B<br />
erreicht wird.<br />
Erläuterung<br />
Das Fahrtenangebot ist aus allen Grundzentren und Orten mit grundzentraler Funktion in die<br />
Oberzentren mindestens mit der Kategorie B bewertet worden. Lediglich die Verbindungsqualität<br />
III hat gegenwärtig auf mehreren Relationen die Kategorie C.<br />
Eine Reihe von Relationen lassen sich kostenneutral durch einzelne Maßnahmen verbessern, in<br />
dem z. B. bessere Anschlüsse zur Bahn hergestellt werden.<br />
Umsetzung<br />
hohe Priorität<br />
X mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte<br />
Verkehrsunternehmen, Gemeinden, <strong>Landkreis</strong>, teilweise Nachbarlandkreise, VNO<br />
Federführung<br />
Verkehrsunternehmen, VNO<br />
Daraus ergeben sich folgende Handlungsfelder, um die sehr langen Reisezeiten zu verkürzen:<br />
� GZ Ebstorf – Lüneburg,<br />
� GZ Rosche – Wolfsburg,<br />
� GZ Wrestedt – Wolfsburg,<br />
� Suhlendorf – Wolfsburg,<br />
� Wriedel – Lüneburg,<br />
� Wriedel – Hamburg,<br />
� Wriedel – Celle,<br />
� Wriedel – Hannover und<br />
� Wriedel – Wolfsburg.<br />
Die genannten Verbindungen der Kategorie C in die Oberzentren verfügen über relativ geringe<br />
Pendlerpotenziale. Gegebenenfalls können bessere Anschlüsse zwischen Bus (bzw. Bahn) und<br />
Bahn die Reisezeiten verkürzen. Dabei sind aber die Relationen zu berücksichtigen, die zurzeit eine<br />
bessere Bewertung erhalten haben. Sie sollen sich nicht verschlechtern.<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
76 Ziele und Maßnahmen VNO<br />
4.3.4 Fahrgastinformation<br />
Die in den letzten Jahren erfolgten Verbesserungen im Marketingsektor sollen weiter fortgesetzt<br />
werden. Ziel des Aufgabenträgers ist es, die Verkehrsunternehmen in ihren Anstrengungen zur<br />
Verbesserung im Bereich der Fahrgastinformationen zu unterstützen. Die Kundeninformation soll<br />
weiter vereinheitlicht und vereinfacht gestaltet werden.<br />
Maßnahme 4.1:<br />
RBB-Fahrplan-Heft erweitern und Fahrplanauskunft ergänzen<br />
Erläuterung<br />
Für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> gibt die RBB ein Fahrplan-Heft heraus. Im Kapitel 3.3.2.1 ist aufgelistet,<br />
was im Fahrplan-Heft noch weiter verbessert werden kann. Die Erweiterung des Fahrplan-Hefts<br />
um die Bahn-Fahrpläne, Stadt-Liniennetz und Tarif-Informationen ist anzustreben.<br />
Trotz wachsender Bedeutung elektronischer Medien soll ein solcher Gesamtfahrplan in Papierform<br />
auch künftig veröffentlicht werden.<br />
Der <strong>Landkreis</strong> unterstützt die landesweite elektronische Fahrplanauskunft „Connect“ der Länder<br />
Niedersachsen und Bremen, die von Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen (z. B. VNN)<br />
entwickelt, betrieben und finanziert wird. Die ständige Anpassung, Aktualisierung und Optimierung<br />
des Systems u. a. durch die Eingliederung weiterer Verkehrsräume (z. B. HVV) ist wesentliche<br />
Voraussetzung für einen dauerhaften Einsatz dieser Informationsmöglichkeit.<br />
Fahrgäste, die über keinen Internetanschluss verfügen, benutzen vielfach das Telefon, um sich<br />
über öffentliche Verkehrsmittel zu informieren. Derzeit betreiben alle Verkehrsunternehmen jeweils<br />
eine eigene telefonische Auskunft. Diese verschiedenen Auskunftssysteme haben verschiedene<br />
Betriebszeiten und stellen vielfach nur Informationen über das eigene Unternehmen zur Verfügung,<br />
so dass ein Fahrgast für eine Fahrt mit Umsteigenotwendigkeit auch mehrmals telefonieren<br />
muss.<br />
Umsetzung<br />
X hohe Priorität<br />
mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte<br />
Verkehrsunternehmen, <strong>Landkreis</strong>, VNN, VNO<br />
Federführung<br />
Verkehrsunternehmen, VNN<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 77<br />
4.3.5 Haltestellen<br />
Maßnahme 5.1:<br />
Behindertengerechte Umgestaltung von Haltestellen /<br />
Fahrgastinformation an Haltestellen<br />
Erläuterung<br />
Um eine möglichst weit reichende Barrierefreiheit des ÖPNV im Sinne des BGG zu erreichen, ist<br />
die Fortsetzung der Umgestaltung von Haltestellen nach dem VNO-/ VNN-Haltestellenkonzept<br />
notwendig. Im Zuge solcher Maßnahmen ist außerdem auf eine Verbesserung der Fahrgastinformation<br />
an den Haltestellen nach VNO/VNN -Konzept (siehe Anlage 3-8) hinzuwirken.<br />
Umsetzung<br />
hohe Priorität<br />
X mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte<br />
Straßenbaulastträger (überwiegend Gemeinden), <strong>Landkreis</strong>, Verkehrsunternehmen, Organisationen<br />
für Menschen mit Behinderungen<br />
Federführung<br />
Straßenbaulastträger, Gemeinden<br />
Maßnahme 5.2:<br />
Erstellung eines Haltestellen-Katasters<br />
Erläuterung<br />
Um über den Ausstattungsstand, allgemeinen Zustand und über die Frage nach der Barrierefreiheit<br />
von Haltestellen informiert zu sein, hält es der <strong>Landkreis</strong> für notwendig, in langfristiger<br />
Perspektive ein Haltestellen-Kataster zu erstellen.<br />
Umsetzung<br />
hohe Priorität<br />
mittlere Priorität<br />
X geringere Priorität<br />
Beteiligte<br />
<strong>Landkreis</strong>, Straßenbaulastträger (überwiegend Gemeinden), Verkehrsunternehmen, VNO, Organisationen<br />
für Menschen mit Behinderungen<br />
Federführung<br />
<strong>Landkreis</strong><br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
78 Ziele und Maßnahmen VNO<br />
Maßnahme 5.3:<br />
Einrichten von zentrumsnahen Haltestellen bei schulbezogenem Linienverkehr<br />
Erläuterung<br />
Schulbezogene Linienverkehre sind intensiv auf die Hauptnutzergruppe ausgerichtet. Nachteilig<br />
für übrige Nutzer ist die oft nicht vorhandene Haltestelle im Bereich des Zentrums (statt dessen<br />
eine Haltestelle an der Schule). Insbesondere in Bereichen, wo am Ortsrand ein Schulzentrum<br />
besteht, ist die fehlende Haltestelle im Ortszentrum für andere Personengruppen ein Mangel. Die<br />
Einrichtung einer zentrumsnahen Haltestelle ist für jede Linie näher zu prüfen. Hierbei ist zu beachten,<br />
dass es durch die Einrichtung einer weiteren Haltestelle zur Verlängerung des Linienweges<br />
und damit zu einer Fahrzeitverlängerung kommen kann. Diese Fahrzeitverlängerungen können<br />
unter Umständen betrieblich ein Problem darstellen, da bei einigen Fahrzeugumläufen hierfür<br />
keine zeitlichen Reserven vorhanden sind. Ebenfalls kann diese Maßnahme zu einer zeitlichen<br />
Verlängerung der Schülerbeförderungszeit führen, hier ist eine Abwägung im Einzelfall erforderlich.<br />
Umsetzung<br />
hohe Priorität<br />
X mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte<br />
Verkehrsunternehmen, Gemeinden, <strong>Landkreis</strong>, LNVG, HVV, VNO<br />
Federführung<br />
<strong>Landkreis</strong>, VNO<br />
Maßnahme: 5.4<br />
Ausstieg zwischen Haltestellen<br />
Erläuterung<br />
In den vergangen Jahren hat es sich insbesondere in ländlichen Regionen bewährt, unter bestimmten<br />
Bedingungen (Sicherheit, Pünktlichkeit) den Ausstieg auch zwischen den Haltestellen<br />
zuzulassen. Besonders außerhalb von Städten kann dies wegen der größeren Haltestellenabstände<br />
zu kürzeren Fußwegen zwischen Haltestelle und Haustür führen und somit die Erschließungsqualität<br />
verbessern. Dieses nach der BOKraft bereits heute mögliche Verfahren soll vereinheitlicht<br />
und entsprechend vermarktet werden. Vorbild kann dabei das von der VNN vereinheitliche<br />
Verfahren sein, welches den Ausstieg während des ganzen Tages (mit Ausnahme der Schülerbeförderungszeiten)<br />
gestattet. Ausgenommen von der Regelung sind die Stadtverkehre und<br />
Schnellbuslinien.<br />
Umsetzung<br />
hohe Priorität<br />
mittlere Priorität<br />
X geringere Priorität<br />
Beteiligte<br />
Verkehrsunternehmen, VNN, VNO<br />
Federführung<br />
VNN<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 79<br />
4.3.6 Fahrzeuge<br />
Maßnahme: 6.1<br />
Erhöhung des Anteils von Niederflurfahrzeugen oder Low Entry-Bussen<br />
Erläuterung<br />
Das allgemeine Erscheinungsbild und Image des ÖPNV wird entscheidend durch den Standard<br />
der eingesetzten Fahrzeuge geprägt. Die vorhandene Qualität der Fahrzeuge soll gesichert und<br />
ggf. verbessert werden. Die Fahrzeuge müssen generell einem zeitgemäßen Technik- und Ausstattungsstandard<br />
entsprechen und die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Ein sehr großer Teil<br />
aller Fahrgäste sind Schülerinnen und Schüler. Entsprechend sollen die Fahrzeuge den Ansprüchen<br />
der Hauptnutzergruppe gerecht werden. Das Platzangebot soll der Nachfrage entsprechend<br />
und unter Beachtung der StVZO bemessen sein. Die Fahrzeuge sollen einen möglichst hohen<br />
Sitzplatzanteil aufweisen.<br />
Um eine möglichst weit reichende Barrierefreiheit des ÖPNV im Sinne des BGG zu erreichen, ist –<br />
neben Haltestellenmaßnahmen – der verstärkte Einsatz von Niederflurfahrzeugen notwendig. Allerdings<br />
befinden sich die Verkehrsunternehmen damit in einem Spannungsverhältnis: Um insbesondere<br />
in der Schülerbeförderung ausreichende Kapazitäten vorzuhalten, werden überwiegend<br />
Hochflurfahrzeuge mit einem im Vergleich zu Niederflurfahrzeugen höherem Sitzplatzanteil im<br />
<strong>Landkreis</strong> eingesetzt. Außerdem sind Beschaffung und Unterhalt von Niederflurfahrzeugen teurer<br />
als von Hochflurfahrzeugen.<br />
Ein Kompromiss können Fahrzeuge mit niedrigen Einstiegsbereichen („Low Entry-Bus“) sein. Sie<br />
sind nur zwischen der Fahrertür und der Mitteltür niederflurig und damit barrierefrei. Sie bieten im<br />
vorderen Fahrzeugteil genug Platz, um mobilitätseingeschränkte Fahrgäste zu befördern. Diese<br />
Fahrzeuge sind für die Verkehrsunternehmen sowohl in der Beschaffung als auch im Unterhalt<br />
günstiger als reine Niederflurfahrzeuge.<br />
Aus Sicht des <strong>Landkreis</strong>es ist es wünschenswert, wenn die zuständigen Verkehrsunternehmen im<br />
Sinne einer weitergehenden Barrierefreiheit im ÖPNV des <strong>Landkreis</strong>es stärker als bisher Niederflurfahrzeuge<br />
oder Low Entry-Busse einsetzen.<br />
Umsetzung<br />
hohe Priorität<br />
X mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte<br />
Verkehrsunternehmen, <strong>Landkreis</strong><br />
Federführung<br />
Verkehrsunternehmen<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
80 Ziele und Maßnahmen VNO<br />
4.3.7 Fahrweg<br />
Maßnahme: 7.1<br />
Berücksichtigung des ÖPNV u.a. bei der Infrastrukturplanung und Siedlungsentwicklung<br />
Erläuterung<br />
Ziel ist die Verbesserung des Betriebsablaufs durch eine weiterhin rechtzeitige Berücksichtigung<br />
der Belange des ÖPNV bei Planungen für die Infrastruktur und ggf. bei Siedlungsentwicklungen.<br />
In der Vergangenheit ist dies von Straßenbaulastträgern so praktiziert worden. Dies sollte beibehalten<br />
werden.<br />
Zur Verbesserung der Situation auf dem Straßennetz bzw. zur Beseitigung von Konfliktstellen soll<br />
jeder Einzelfall näher in enger Abstimmung mit den Straßenbaulastträgern untersucht werden.<br />
Um im Winter die Pünktlichkeit zu verbessern, sollten Straßen, auf denen ÖPNV durchgeführt<br />
wird, die höchste Priorität der Streudienste erhalten.<br />
Es sollte angestrebt werden, bei wesentlichen Änderungen der Infrastruktur auf bestehenden<br />
Fahrwegen des ÖPNV dessen Belange zu berücksichtigen. Verkehrsordnende Maßnahmen (z.B.<br />
Tempo-30-Zonen) sind ÖPNV-verträglich zu gestalten.<br />
Entsprechend der Zielsetzung des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes soll im Nahverkehrsplan<br />
dargestellt werden, wie die Barrierefreiheit im ÖPNV erreicht werden kann. Im Behinderten-<br />
Gleichstellungsgesetz werden konkrete Maßnahmen zur Realisierung der Barrierefreiheit nicht<br />
genannt. Eine denkbare Möglichkeit kann in einem verstärkten Einsatz von Niederflurfahrzeugen<br />
gesehen werden. In diesem Zusammenhang ist allerdings zu berücksichtigen, dass aufgrund des<br />
geringen Abstandes zwischen Fahrzeugboden und Straße höhere Ansprüche an die Beschaffenheit<br />
der Fahrwege (problematisch sind hier z.B. Bodenunebenheiten aufgrund von Straßenmängeln,<br />
Neigungswechsel der Straße, Mitbenutzungsnotwendigkeit von Gehwegen) sowie an die<br />
Ausgestaltung der Haltestellen bestehen.<br />
Der Aufgabenträger des ÖPNV wird in enger Zusammenarbeit mit dem jeweiligen zuständigen<br />
Straßenbaulastträger Möglichkeiten untersuchen, die eine Verbesserung der Situation herbeiführen.<br />
Grundsätzlich sind hierbei folgende Möglichkeiten vorhanden:<br />
� Verkehrslenkende Maßnahmen (z. B. Linksabbiegeverbot)<br />
� Zügige Behebung von Straßenschäden<br />
Umsetzung<br />
hohe Priorität<br />
X mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte<br />
Verkehrsunternehmen, Straßenbaulastträger bzw. Grundstückseigentümer (sofern es sich beispielsweise<br />
um Wendeanlagen handelt), Gemeinden, <strong>Landkreis</strong><br />
Federführung<br />
Straßenbaulastträger<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 81<br />
4.3.8 Bildung von Teilnetzen<br />
Maßnahme: 8.1<br />
Bildung von Teilnetzen<br />
Erläuterung<br />
Eine Zusammenfassung von Linien des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs<br />
gemäß § 9 PBefG zu Linienbündeln ist Voraussetzung für die Integration der Verkehrsbedienung<br />
und eine wirtschaftliche Verkehrsgestaltung. Die mit der Linienbündelung nach § 8 PBefG verbundene<br />
Zielsetzung ist die Integration der Nahverkehrsbedienung, die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit<br />
der Verkehrsgestaltung sowie die Sicherstellung der im öffentlichen Interesse erforderlichen<br />
Verkehrsbedienung. Die Aufteilung in Einzellinien könnte dazu führen, dass sich Verkehrsunternehmen<br />
auf ertragsstarke Linien konzentrieren. Die Aufgabenträger hätten damit defizitäre<br />
Verkehrsleistungen voll zu tragen, ohne dass es zu einem Ausgleich mit den auf den eigenwirtschaftlichen<br />
Linien erzielten Gewinnen käme. Um eine solche „Rosinenpickerei“ zu verhindern,<br />
sind die Linien in Teilnetzen so zusammengefasst worden, dass sich die unterschiedlichen wirtschaftlichen<br />
Risiken möglichst ausgleichen.<br />
Für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> bietet es sich an, 4 Teilnetze zu bilden, um auch kleineren Anbietern<br />
eine Beteiligung an künftigen Wettbewerbsverfahren zu ermöglichen. Es wird angestrebt, dass<br />
Laufzeiten aller Teilnetzgenehmigungen auf denselben Zeitpunkt harmonisiert werden, also entweder<br />
auf den 30.09.2016 oder den 30.11.2018.<br />
Umsetzung<br />
hohe Priorität<br />
X mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte<br />
Verkehrsunternehmen, <strong>Landkreis</strong>, VNO<br />
Federführung<br />
<strong>Landkreis</strong>, VNO<br />
Als erster Schritt ist eine Harmonisierung der Genehmigungslaufzeiten innerhalb der Teilnetze anzustreben.<br />
Bis auf wenige Linien (1973, 1974, 1976, 5501, 5502, 5503, 5504 und 5505) ist dies<br />
bereits erreicht.<br />
Folgende 4 Teilnetze sind denkbar:<br />
Teilnetz Stadtverkehr <strong>Uelzen</strong>, Laufzeit bis 30.09.2010<br />
Linien-Nr. Linienverlauf Linienkategorie<br />
1 Rathaus – Oldenstadt – Rathaus Lokaler Linienverkehr<br />
2 Rathaus – Stern – Klinikum – Zehn Eichen – Rathaus Lokaler Linienverkehr<br />
3 Rathaus – Königsberg – Eschenkamp – Rathaus Lokaler Linienverkehr<br />
4 Rathaus – Westerweyhe – Veerßen – Rathaus Lokaler Linienverkehr<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
82 Ziele und Maßnahmen VNO<br />
Teilnetz <strong>Nord</strong> (Bevensen / Bienenbüttel), Laufzeit bis 31.07.2018<br />
Linien-Nr. Linienverlauf Linienkategorie<br />
605 <strong>Uelzen</strong> – Bad Bevensen – Bienenbüttel – Grünhagen Erschließungslinie<br />
1942 Bad Bevensen – Bavendorf – Bad Bevensen Erschließungslinie<br />
1962 <strong>Uelzen</strong> – Barum – Natendorf – Bad Bevensen Erschließungslinie<br />
1975 Bad Bevensen – Himbergen – Bad Bevensen Erschließungslinie<br />
5501 Schülerverkehr Bad Bevensen Schülerverkehr<br />
5502 Schülerverkehr Bad Bevensen Ost Schülerverkehr<br />
5503 Schülerverkehr Bienenbüttel Schülerverkehr<br />
5504 Schülerverkehr Himbergen Schülerverkehr<br />
5505 Schülerverkehr Bad Bevensen Süd Schülerverkehr<br />
Teilnetz Südwest (Ebstorf / Suderburg), Laufzeit bis 30.11.2018<br />
Linien-Nr. Linienverlauf Linienkategorie<br />
1958 <strong>Uelzen</strong> – Gerdau – Eimke – Dreilingen Erschließungslinie<br />
1959 Bad Bevensen – Ebstorf – Bornsen Erschließungslinie<br />
1960 Suderburg – Gerdau – Eimke – Suderburg Erschließungslinie<br />
1970 Ebstorf – Linden – Gerdau Erschließungslinie<br />
1973 <strong>Uelzen</strong> – Westerweyhe – Ebstorf Regionale Hauptlinie<br />
1974 Ebstorf – Wriedel – Wettenbostel – Brambostel Erschließungslinie<br />
1976 <strong>Uelzen</strong> – Holdenstedt – Suderburg – Hösseringen Regionale Hauptlinie<br />
Teilnetz Südost (Rosche / Bodenteich / Wrestedt), Laufzeit bis 30.09.2016<br />
Linien-Nr. Linienverlauf Linienkategorie<br />
1936 <strong>Uelzen</strong> – Weste – Zernien – Dannenberg Erschließungslinie<br />
1948 <strong>Uelzen</strong> – Suhlendorf – Bergen – Clenze – Lüchow Regionale Hauptlinie<br />
1949 <strong>Uelzen</strong> – Rosche – Lüchow Erschließungslinie<br />
1955 <strong>Uelzen</strong> – Schwemlitz – Hohenzethen Erschließungslinie<br />
1956 <strong>Uelzen</strong> – Rosche – Suhlendorf – Teyendorf – <strong>Uelzen</strong> Erschließungslinie<br />
1957 <strong>Uelzen</strong> – Wrestedt – Stadensen – Nienwohlde Erschließungslinie<br />
1971 <strong>Uelzen</strong> – Bad Bodenteich – Langenbrügge – Wittingen Erschließungslinie<br />
1972 <strong>Uelzen</strong> – Wieren – Soltendieck Erschließungslinie<br />
Tabelle 4.3-1: Vorschlag für Teilnetze im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong><br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 83<br />
4.3.9 Maßnahmen im Schienenpersonenverkehr<br />
Maßnahme 9.1:<br />
Erhalt und ggf. Ausbau des Schienenpersonenverkehrs im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong><br />
Erläuterung<br />
Unbeschadet der fehlenden Verantwortung für den SPNV sieht es der <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> als ein<br />
wichtiges Ziel an, sich bei den zuständigen Stellen für Verbesserungen im Bereich des Schienenverkehrs<br />
einzusetzen, wie sie im RROP 2000 niedergelegt worden sind.<br />
Dazu gehören neben dem Erhalt und Ausbau der KBS 116 (<strong>Uelzen</strong> – Bremen, Ziel: Elektrifizierung<br />
und Höchstgeschwindigkeit 120 km/h) und 305 (<strong>Uelzen</strong> – Salzwedel, Ziel: zweigleisiger Ausbau)<br />
auch die Verbesserung des SPNV-Angebotes auf diesen Strecken wie zum Beispiel eine durchgängige<br />
Vertaktung (gilt besonders für KBS 305) mit guten Anschlüssen (gilt besonders für KBS<br />
116) zu den Zügen auf der KBS 110 Richtung Hamburg und Hannover.<br />
Auf der KBS 110 (Hamburg – <strong>Uelzen</strong> – Hannover) legt der <strong>Landkreis</strong> besonderen Wert auf den<br />
Erhalt vertakteter schneller Verbindungen von/ nach Hannover und Hamburg auch mit Fernverkehrszügen<br />
unter Beibehaltung bzw. Ausbaus des vorhandenen SPNV. Der <strong>Landkreis</strong> befürwortet<br />
die Errichtung eines durchgängigen 3. Gleises von Hamburg nach Hannover.<br />
Da der ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> besonders im Berufsverkehr in die Oberzentren fast ausschließlich<br />
mit der Bahn abgewickelt wird, soll darauf geachtet werden, dass auch die entsprechenden<br />
Fahrplanangebote gewährleistet sind. Dies gilt besonders für die morgendlichen Zeitlagen<br />
auf den Relationen mit größerem Pendleraufkommen.<br />
Umsetzung<br />
X hohe Priorität<br />
mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte<br />
LNVG, DB AG<br />
Federführung<br />
LNVG für Gestaltung des SPNV-Angebots, BMVBS für Ausbaumaßnahmen der Infrastrukturanlagen<br />
der Deutschen Bahn<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
84 Ziele und Maßnahmen VNO<br />
Maßnahme 9.2:<br />
Einführung einer RegioStadtBahn (RSB) auf der KBS 115 (<strong>Uelzen</strong> – Braunschweig)<br />
Erläuterung<br />
Unbeschadet der fehlenden Verantwortung für den SPNV sieht es der <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> als ein<br />
wichtiges Ziel an, sich bei den zuständigen Stellen für Verbesserungen im Bereich des Schienenverkehrs<br />
einzusetzen, wie sie im RROP 2000 niedergelegt worden sind.<br />
Der Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) verfolgt seit einiger Zeit das Projekt, auf um<br />
Braunschweig liegenden Eisenbahnstrecken ein Netz von RegioStadtBahnen (RSB) einzurichten.<br />
Innerhalb der Stadt Braunschweig fährt die RSB auf dem Netz der städtischen Straßenbahn, während<br />
in der Region die Strecken der DB AG benutzt werden. Es ist vorgesehen auch die RB-Züge<br />
auf der KBS 115 (<strong>Uelzen</strong> – Braunschweig) durch RSB-Züge zu ersetzen. Dazu müssen im <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Uelzen</strong> Anpassungen an der Schienenstrecke und den Bahnhöfen vorgenommen werden.<br />
Gemäß einer Vereinbarung zwischen der LNVG, dem ZGB und den anliegenden Kommunen müssen<br />
die kommunalen Kassen einen geringen Teil zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme beitragen.<br />
Die gilt nur für Maßnahmen, die nicht vom Bund oder Land gefördert werden können.<br />
An darüber hinausgehende Maßnahmen, wie z. B. Verbesserungen im Haltestellenumfeld beteiligt<br />
sich der <strong>Landkreis</strong> vorbehaltlich entsprechenden politischen Beschlüssen nur, wenn sie unmittelbar<br />
der Verbesserung des ÖPNV dienen.<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> erwartet nach einer Realisierung der RSB, dass sich die Fahrzeiten nach<br />
Gifhorn und Braunschweig verkürzen. Auch soll das Angebot so gestaltet werden, dass Berufspendler<br />
zumindest im <strong>Landkreis</strong> Gifhorn ihre Ziele deutlich vor 8:00 Uhr erreichen können. Ein weiteres<br />
Ziel ist eine bessere Verteilung der Züge zwischen <strong>Uelzen</strong> und Wieren (KBS 115 und 305).<br />
Ergänzende Anmerkung:<br />
Eine Realisierung einer RSB wird aktuell nicht mehr verfolgt. Die Ziele für die KBS 115 (kürzere<br />
Fahrzeiten, günstigere Verteilung der Züge) werden aber weiterhin angestrebt.<br />
Umsetzung<br />
hohe Priorität<br />
X mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte<br />
ZGB, LNVG, DB AG, <strong>Landkreis</strong>, Gemeinden<br />
Federführung<br />
ZGB<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 85<br />
4.3.10 Erhalt und Ausbau der Stadtverkehre <strong>Uelzen</strong> und Bad Bevensen<br />
Maßnahme 10.1:<br />
Erhalt und Verbesserung des Stadtverkehrs <strong>Uelzen</strong><br />
Erläuterung<br />
Der Stadtverkehr <strong>Uelzen</strong> umfasst gegenwärtig 4 Linien von mycity und die einbrechenden RBB-<br />
Linien. Die Linien 1 bis 3 fahren gegenwärtig im 30-Minuten-Takt, während die Linien 4, 1973 und<br />
1976 im 1-Stunden-Takt verkehren. Die übrigen Linien verbinden die <strong>Uelzen</strong>er Ortsteile seltener<br />
mit dem Zentrum. Trotzdem fallen alle Verbindungen zwischen den Orten und dem Stadtzentrum in<br />
die Kategorien A und B (vgl. Kapitel 3.2.4.1). Gleichwohl sind Defizite festzustellen.<br />
� Der <strong>Uelzen</strong>er Hafen ist gegenwärtig mit ÖPNV nicht erreichbar.<br />
Für die Beschäftigten im <strong>Uelzen</strong>er Hafengebiet sollten bedarfsorientierte Angebote geschaffen<br />
werden.<br />
� Die Stadtbuslinien 1, 3 und 4 erreichen nicht regelmäßig den Bahnhof.<br />
Morgens wird den Pendlern, die mit den Zügen nach Hannover oder Hamburg fahren wollen,<br />
eine Anfahrt angeboten. Am Nachmittag müssen sie zunächst mit der Linie 2 zur zentralen Haltestelle<br />
(Rendezvouspunkt) am Rathaus und dann dort in ihre Linien umsteigen.<br />
� Die Bedienungszeiten des Stadtverkehrs sind für Pendler relativ kurz. Mit den Linien des Stadtverkehrs<br />
<strong>Uelzen</strong> erreichen Berufstätige Hamburg frühestens um 7:30 Uhr, Hannover erst um<br />
8:00 Uhr. Um 16:58 Uhr müssen sie Hannover (Hamburg um 17:28 Uhr) spätestens wieder verlassen<br />
um mit dem Stadtverkehr nach Hause zu kommen.<br />
Mit dem Ausbau des Stadtverkehrs und guten Anschlüssen von/ zur Bahn können mehr Berufspendler<br />
mit dem ÖV ihre Arbeitsstätten erreichen. Der Ausbau von weiteren P+R-Plätzen am <strong>Uelzen</strong>er<br />
Bahnhof kann damit entbehrlich werden.<br />
Umsetzung<br />
hohe Priorität<br />
X mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte<br />
Verkehrsunternehmen, <strong>Landkreis</strong>, Stadt <strong>Uelzen</strong>, VNO<br />
Federführung<br />
<strong>Landkreis</strong>, Stadt <strong>Uelzen</strong><br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
86 Ziele und Maßnahmen VNO<br />
Maßnahme 10.2:<br />
Prüfung zur Einführung eines Stadtverkehrs Bad Bevensen<br />
Erläuterung<br />
Für die Stadt Bad Bevensen ist vor dem Hintergrund der Überalterung der Bevölkerung und der<br />
zahlreichen Kurgäste zu prüfen, ob ein den örtlichen Gegebenheiten angemessenes Stadtverkehrssystem<br />
entwickelt werden kann.<br />
Gegenwärtig fahren die Regionalbuslinien 605, 1942, 1962 und 1975 im Stadtgebiet Bad Bevensen.<br />
Im Südwesten der Kernstadt gibt es Wohngebiete (incl. Altenheim), die keine Bushaltestelle<br />
haben. Ob eine Überplanung der vorhandenen Buslinien eine bessere Bedingung ermöglicht oder<br />
zusätzliche Angebote (Stadtbus, Rufbus oder AST) eingerichtet werden müssen, muss eine detaillierte<br />
Untersuchung außerhalb des NVP ergeben. Bei dieser Prüfung muss auch geklärt werden,<br />
welche Zuganschlüsse am Bahnhof Priorität haben sollen. Zwar bedienen alle Linien den Bahnhof,<br />
aber nicht immer sind die Anschlüsse zu den Zügen optimal abgestimmt.<br />
Umsetzung<br />
hohe Priorität<br />
X mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte<br />
<strong>Landkreis</strong>, Stadt Bad Bevensen, VNO<br />
Federführung<br />
<strong>Landkreis</strong>, Stadt Bad Bevensen<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 87<br />
4.4 Bewertungskriterien bei Genehmigungsanträgen<br />
Nachfolgend werden Kriterien festgelegt, die für den <strong>Landkreis</strong> wichtig für eine Bewertung verschiedener<br />
Genehmigungsanträge sind. Die höchste Priorität hat dabei die Sicherstellung des<br />
Schülerverkehrs, anschließend folgen die Grundversorgung, die zeitliche Verteilung, der Berufsverkehr,<br />
das Grundliniennetz und der Freizeitverkehr.<br />
4.4.1 Schülerverkehr<br />
Die Bedienung der Schulen muss den Vorgaben der Satzung über die Schülerbeförderung im<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> genügen.<br />
Die erforderlichen Schulstunden, zu denen an- bzw. abgefahren werden soll, legt der <strong>Landkreis</strong><br />
fest.<br />
Grundschüler und Schüler von Förderschulen müssen möglichst umsteigefrei zwischen Schul- und<br />
Wohnort befördert werden.<br />
Die übrigen Schüler sollen möglichst umsteigefrei unterwegs sein.<br />
Möglichst kurze Fahrzeiten sind wünschenswert.<br />
Der Zeitraum zwischen Busankunft bzw. -abfahrt und der jeweiligen Schulstunde beträgt idealerweise<br />
10 bis 15 Minuten.<br />
4.4.2 Grundversorgung<br />
Für die Grundversorgung (Montag bis Freitag) ist der Mindeststandard erfüllt, wenn eine Bedienungs-<br />
und Verbindungsqualität der Kategorie B (siehe Kapitel 4.2.2) erreicht ist.<br />
Wünschenswert sind jedoch Verbindungen mit einer Bedienungs- bzw. Verbindungsqualität der<br />
Kategorie A.<br />
4.4.3 Zeitliche Verteilung<br />
Ein weiteres Kriterium ist die zeitliche Verteilung der Fahrten über den Tag (Montag bis Freitag).<br />
Angestrebt werden folgende Zeitfenster:<br />
Zeitliche Verteilung<br />
Relation<br />
Hinfahrten bis Rückfahrten ab<br />
Orte-GZ 9:00 12:00 15:00 10:00 13:00 17:00<br />
GZ-MZ 7:00 9:00 12:00 15:00 10:00 13:00 15:00 17:00<br />
MZ-MZ 7:00 9:00 12:00 15:00 18:00 10:00 13:00 15:00 17:00 19:00<br />
GZ-OZ 7:00 9:00 12:00 15:00 10:00 13:00 15:00 17:00<br />
MZ-OZ 7:00 9:00 12:00 15:00 18:00 10:00 13:00 15:00 17:00 19:00<br />
Tabelle 4.4-1: Angestrebte zeitliche Verteilung der Fahrten<br />
Wenn die zeitliche Verteilung des Fahrtenangebotes nicht auf allen Relationen erfüllt werden kann,<br />
so ist dem Angebot mit den meisten Verbindungen, die diese zeitlichen Vorgaben erfüllen, der Vorzug<br />
zu geben.<br />
4.4.4 Berufsverkehr<br />
Da größere Pendlerbeziehungen bedient werden sollen, ist das Grundliniennetz auch Rückgrat für<br />
den Berufsverkehr. Weitere Linien sind für den Berufsverkehr nur relevant, wenn sie ein Fahrtenangebot<br />
an allen Arbeitstagen haben.<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
88 Ziele und Maßnahmen VNO<br />
Die Anbindung der Gebiete mit einer größeren Anzahl von Arbeitsstätten (Innenstädte, Ortszentren,<br />
größere Gewerbegebiete) ist gewährleistet.<br />
Die Arbeitsstätten sind grundsätzlich morgens zwischen 6:00 Uhr und 9:00 Uhr erreichbar. Rückfahrtmöglichkeiten<br />
sind zwischen 15:00 Uhr und 19:00 Uhr wünschenswert und ggf. zur Mittagszeit<br />
für Teilzeitkräfte.<br />
In den genannten Hauptverkehrszeiten sollten mindestens einmal pro Stunde Verbindungen vorhanden<br />
sein.<br />
Bei Verkehrsbeziehungen, bei denen umgestiegen werden muss, sind gute Anschlüsse (Übergangszeit<br />
5 bis 10 Minuten zwischen Bus und Bahn, Übergangszeit bis 5 Minuten zwischen Bus<br />
und Bus) anzustreben.<br />
4.4.5 Freizeitverkehr<br />
Ganzjährige Fahrtenangebote, die nach 20:00 Uhr stattfinden und Wochenendverkehre (Sonnabend<br />
und Sonn- und Feiertag) auch über das Grundliniennetz hinaus, sind wünschenswert. Der<br />
Schwerpunkt wird jedoch auf Angebotsverbesserungen auf den Grundlinien gelegt.<br />
Darüber hinausgehende Verkehrsangebote wie touristische Saisonverkehre wie der Entdeckerbus<br />
werden begrüßt.<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 89<br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />
Literaturverzeichnis<br />
Bertelsmann-Stiftung<br />
Demografiebericht. Ein Baustein des Wegweisers Demografischer Wandel<br />
Gemeinsame Landesplanung Hamburg / Niedersachsen / Schleswig-Holstein<br />
Regionales Entwicklungskonzept (REK), 2000<br />
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) 1990, zuletzt geändert 2007<br />
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen – Behindertengleichstellungsgesetz - (BGG), 2002<br />
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen<br />
- Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz – (NBGG), 2007<br />
Gesetz zur Regionalisierung des ÖPNV – Regionalisierungsgesetz -, 1993 (zuletzt geändert 2007)<br />
Hensen / Otto<br />
Handbuch der kommunalen Verkehrsplanung Nr. 3.4.8.1: Bedienungsstandards für den ÖPNV, 15.<br />
Ergänzungslieferung, 1996<br />
Land Niedersachsen<br />
Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen, 2008<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong><br />
Regionales Raumordnungsprogramm für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> 2000<br />
Niedersächsischer Landtag Bericht der Enquete-Kommission, 2007<br />
Demografischer Wandel – Herausforderung an ein zukunftsfähiges Niedersachsen<br />
Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, 2007<br />
Niedersächsisches Institut für Wirtschaftsforschung (NIW)<br />
LTS-Bevölkerungsprognose, 2006<br />
Niedersächsisches Landesamt für Statistik<br />
Daten verschiedener Quellen<br />
Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) 1995, zuletzt geändert 2004<br />
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) 1998, zuletzt geändert 2007<br />
Personenbeförderungsgesetz (PBefG), 1990, zuletzt geändert 2007<br />
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)<br />
Verkehrserschließung und Verkehrsangebot im ÖPNV, VDV-Schriften 4, 6/2001<br />
Verband öffentlicher Verkehrsunternehmen (VÖV)<br />
Empfehlungen für einen Bedienungsstandard im öffentlichen Personennahverkehr, Reihe Technik<br />
VÖV 1.41.1, 1981<br />
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007<br />
über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen<br />
(EWG) Nr. 1191/69 und Nr. 1107/70 des Rates<br />
VNN / VNO<br />
Haltestellenkonzept <strong>Nord</strong>-Ost-Niedersachsen, 2003
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong><br />
S:\LK\UE\NVP <strong>2009</strong>\Textband\NVP UE <strong>2009</strong>.doc,<br />
erstellt: Wiesner, 30.12.2011<br />
Anlagen<br />
Anlage 3-1: Erschließungsqualität<br />
Anlage 3-2: Bedienungsqualität I (Fahrtenpaare in das zugeordnete Grund- bzw. Mittelzentrum)<br />
Anlage 3-3: Verbindungsqualität I (Reisezeit in das zugeordnete Grund- bzw. Mittelzentrum)<br />
Anlage 3-4: Bedienungsqualität II (Fahrtenpaare zum Mittelzentrum)<br />
Anlage 3-5: Verbindungsqualität II (Reisezeit zum Mittelzentrum)<br />
Anlage 3-6: Bedienungsqualität III (Fahrtenpaare zum Oberzentrum)<br />
Anlage 3-7: Verbindungsqualität III (Reisezeit zum Oberzentrum)<br />
Anlage 3-8: Haltestellenkonzept für <strong>Nord</strong>-Ost-Niedersachsen
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong>-<strong>2013</strong><br />
Bewertung des Verkehrsangebotes<br />
Erschließungsqualität<br />
Ort Einwohner Ortskategorie Bedienung Bewertung<br />
[Einwohner] Schultag Ferientag<br />
Samtgemeinde Bevensen, Stand der Einwohnerzahlen: 31.12.2007<br />
Bad Bevensen 6.767 >3.000 ja ja ja<br />
Addenstorf 41
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong>-<strong>2013</strong><br />
Bewertung des Verkehrsangebotes<br />
Erschließungsqualität<br />
Ort Einwohner Ortskategorie Bedienung Bewertung<br />
[Einwohner] Schultag Ferientag<br />
Gemeinde Bienenbüttel, Stand der Einwohnerzahlen: 3.12.2007<br />
Bienenbüttel 2.743 1.000-3.000 ja ja ja<br />
Bargdorf 288 200-1.000 ja ja ja<br />
Beverbeck 173
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong>-<strong>2013</strong><br />
Bewertung des Verkehrsangebotes<br />
Erschließungsqualität<br />
Ort Einwohner Ortskategorie Bedienung Bewertung<br />
[Einwohner] Schultag Ferientag<br />
Samtgemeinde Altes Amt Ebstorf, Stand der Einwohnerzahlen: 4.12.2007<br />
Ebstorf 5.294 >3.000 ja ja ja<br />
Allenbostel 165
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong>-<strong>2013</strong><br />
Bewertung des Verkehrsangebotes<br />
Erschließungsqualität<br />
Ort Einwohner Ortskategorie Bedienung Bewertung<br />
[Einwohner] Schultag Ferientag<br />
Katzien 50
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong>-<strong>2013</strong><br />
Bewertung des Verkehrsangebotes<br />
Erschließungsqualität<br />
Ort Einwohner Ortskategorie Bedienung Bewertung<br />
[Einwohner] Schultag Ferientag<br />
Stadt <strong>Uelzen</strong>, Stand der Einwohnerzahlen: 23.10.2007<br />
<strong>Uelzen</strong>, Kernstadt 20.698 >3.000 ja ja ja<br />
Borne 78
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong>-<strong>2013</strong><br />
Bewertung des Verkehrsangebotes<br />
Anlage 3-2 (1 von 2)<br />
Bedienungsqualität I (Fahrtenpaare in das zugeordnete Grund- bzw. Mittelzentrum)<br />
Ort<br />
Orts- Soll- Ist-Bedienung<br />
Bewertung<br />
kategorieBedie- an Schul- in den an Schultagen in den Ferien<br />
nungtagen Ferien Kategorie Kategorie<br />
[Einwohner]<br />
Samtgemeinde Bevensen<br />
[Fahrtenpaare / Tag] A B C A B C<br />
Altenmedingen 200-1.000 3 11 5 x x<br />
Barum 200-1.000 3 6 5 x x<br />
Bruchtorf 200-1.000 3 10 8 x x<br />
Eddelstorf 200-1.000 3 10 5 x x<br />
Emmendorf 200-1.000 3 10 6 x x<br />
Gr. Thondorf 200-1.000 3 6 5 x x<br />
Himbergen 1.000-3.000 3-6 9 5 x x<br />
Höver 200-1.000 3 4 2 x x<br />
Jastorf 200-1.000 3 10 6 x x<br />
Jelmstorf 200-1.000 3 10 8 x x<br />
Medingen 1.000-3.000 3-6 9 8 x x<br />
Römstedt 200-1.000 3 9 5 x x<br />
Seedorf 200-1.000 3 7 3 x x<br />
Tätendorf-Eppensen 200-1.000 3 6 4 x x<br />
Weste 200-1.000 3 10 5 x x<br />
Gemeinde Bienenbüttel<br />
Bargdorf 200-1.000 3 9 7 x x<br />
Edendorf 200-1.000 3 3 0 x x<br />
Grünhagen 200-1.000 3 9 6 x x<br />
Hohenbostel 200-1.000 3 2 0 x x<br />
Hohnstorf 200-1.000 3 4 0 x x<br />
Rieste 200-1.000 3 2 1 x x<br />
Steddorf 200-1.000 3 3 0 x x<br />
Wichmannsburg 200-1.000 3 4 0 x x<br />
Samtgemeinde Bodenteich<br />
Häcklingen 200-1.000 3 6 5 x x<br />
Langenbrügge 200-1.000 3 5 4 x x<br />
Lüder 200-1.000 3 5 4 x x<br />
Schafwedel 200-1.000 3 3 0 x x<br />
Soltendieck 200-1.000 3 2 2 x x<br />
Samtgemeinde Altes Amt Ebstorf<br />
Altenebstorf 200-1.000 3 14 13 x x<br />
Brockhöfe 200-1.000 3 16 14 x x<br />
Hanstedt I 200-1.000 3 8 6 x x<br />
Linden 200-1.000 3 2 1 x x<br />
Lintzel 200-1.000 3 6 3 x x<br />
Melzingen 200-1.000 3 15 13 x x<br />
Natendorf 200-1.000 3 2 0 x x<br />
Schatensen 200-1.000 3 8 6 x x<br />
Wriedel 200-1.000 3 8 6 x x<br />
Samtgemeinde Rosche<br />
Oetzen 200-1.000 3 3 3 x x<br />
Rätzlingen 200-1.000 3 8 7 x x<br />
Stöcken 200-1.000 3 3 2 x x<br />
Suhlendorf 1.000-3.000 3-6 6 5 x x<br />
Wellendorf 200-1.000 3 8 8 x x<br />
Kategorie A: Soll < Ist Kategorie B: Soll = Ist Kategorie C: Soll > Ist
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong>-<strong>2013</strong><br />
Bewertung des Verkehrsangebotes<br />
Anlage 3-2 (2 von 2)<br />
Bedienungsqualität I (Fahrtenpaare in das zugeordnete Grund- bzw. Mittelzentrum)<br />
Ort<br />
Orts- Soll- Ist-Bedienung<br />
Bewertung<br />
kategorieBedie- an Schul- in den an Schultagen in den Ferien<br />
nungtagen Ferien Kategorie Kategorie<br />
[Einwohner]<br />
Samtgemeinde Suderburg<br />
[Fahrtenpaare / Tag] A B C A B C<br />
Böddenstedt 200-1.000 3 5 5 x x<br />
Bohlsen 200-1.000 3 5 5 x x<br />
Dreilingen 200-1.000 3 4 2 x x<br />
Eimke 200-1.000 3 4 1 x x<br />
Gerdau 200-1.000 3 4 3 x x<br />
Groß Süstedt 200-1.000 3 4 3 x x<br />
Holxen 200-1.000 3 7 6 x x<br />
Hösseringen 200-1.000 3 8 7 x x<br />
Räber 200-1.000 3 7 6 x x<br />
Stadt <strong>Uelzen</strong><br />
Groß Liedern 1.000-3.000 3-6 10 9 x x<br />
Hansen 200-1.000 3 6 5 x x<br />
Hanstedt II 200-1.000 3 10 9 x x<br />
Holdenstedt 1.000-3.000 3-6 13 13 x x<br />
Kirchweyhe 200-1.000 3 10 9 x x<br />
Klein Süstedt 200-1.000 3 10 8 x x<br />
Molzen 200-1.000 3 8 7 x x<br />
Oldenstadt 1.000-3.000 3-6 24 24 x x<br />
Oldenstadt-West 200-1.000 3 24 24 x x<br />
Veerßen 1.000-3.000 3-6 14 14 x x<br />
Westerweyhe 1.000-3.000 3-6 26 26 x x<br />
Samtgemeinde Wrestedt<br />
Bollensen 200-1.000 3 3 3 x x<br />
Emern 200-1.000 3 4 4 x x<br />
Lehmke 200-1.000 3 4 3 x x<br />
Nettelkamp 200-1.000 3 4 2 x x<br />
Niendorf II 200-1.000 3 6 6 x x<br />
Ostedt 200-1.000 3 6 6 x x<br />
Stadensen 200-1.000 3 3 1 x x<br />
Stederdorf 200-1.000 3 4 4 x x<br />
Wieren 1.000-3.000 3-6 4 4 x x<br />
Kategorie A: Soll < Ist Kategorie B: Soll = Ist Kategorie C: Soll > Ist
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong>-<strong>2013</strong><br />
Bewertung des Verkehrsangebotes<br />
Anlage 3-3 (1 von 2)<br />
Verbindungsqualität I (Reisezeit in das zugeordnete Grund- bzw. Mittelzentrum)<br />
Ort mittlere<br />
Anzahl ÖV-Fahrten Bewertung<br />
Reisezeit 1,5 * 1,7 * 1,7 Kategorie<br />
MIV MIV MIV MIV MIV MIV<br />
A B C<br />
[min]<br />
Samtgemeinde Bevensen<br />
[min] [min]<br />
Altenmedingen 9 14 15 11 0 0 x<br />
Barum 8 12 14 0 1 5 x<br />
Bruchtorf 5 8 9 1 6 3 x<br />
Eddelstorf 13 20 22 4 5 1 x<br />
Emmendorf 12 18 20 7 1 2 x<br />
Gr. Thondorf 16 24 27 2 3 2 x<br />
Himbergen 14 21 24 0 7 3 x<br />
Höver 11 17 19 3 0 1 x<br />
Jastorf 8 12 14 8 1 1 x<br />
Jelmstorf 8 12 14 0 6 4 x<br />
Medingen 3 5 5 0 6 3 x<br />
Römstedt 8 12 14 9 2 0 x<br />
Seedorf 6 9 10 3 1 3 x<br />
Tätendorf-Eppensen 9 14 15 3 0 3 x<br />
Weste 14 21 24 2 0 8 x<br />
Gemeinde Bienenbüttel<br />
Bargdorf 6 9 10 7 0 2 x<br />
Edendorf 8 12 14 3 1 1 x<br />
Grünhagen 5 8 9 9 0 0 x<br />
Hohenbostel 4 6 7 1 0 1 x<br />
Hohnstorf 6 9 10 3 0 1 x<br />
Rieste 9 14 15 0 0 2 x<br />
Steddorf 5 8 9 1 0 2 x<br />
Wichmannsburg 4 6 7 2 1 1 x<br />
Samtgemeinde Bodenteich<br />
Häcklingen 4 6 7 6 0 0 x<br />
Langenbrügge 5 8 9 1 1 5 x<br />
Lüder 6 9 10 0 0 6 x<br />
Schafwedel 5 8 9 2 1 0 x<br />
Soltendieck 6 9 10 0 0 3 x<br />
Samtgemeinde Altes Amt Ebstorf<br />
Altenebstorf 5 8 9 1 0 13 x<br />
Brockhöfe 17 26 29 16 0 0 x<br />
Hanstedt I 5 8 9 8 0 0 x<br />
Linden 12 18 20 0 0 3 x<br />
Lintzel 22 33 37 4 1 1 x<br />
Melzingen 6 9 10 15 0 0 x<br />
Natendorf 13 20 22 2 0 0 x<br />
Schatensen 16 24 27 8 0 0 x<br />
Wriedel 13 20 22 9 0 0 x<br />
Samtgemeinde Rosche<br />
Oetzen 8 12 14 0 0 3 x<br />
Rätzlingen 4 6 7 0 8 0 x<br />
Stöcken 5 8 9 0 0 3 x<br />
Suhlendorf 8 12 14 0 0 6 x<br />
Wellendorf 7 11 12 0 0 8 x<br />
Kategorie A: ÖV1,7*MIV
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong>-<strong>2013</strong><br />
Bewertung des Verkehrsangebotes<br />
Anlage 3-3 (2 von 2)<br />
Verbindungsqualität I (Reisezeit in das zugeordnete Grund- bzw. Mittelzentrum)<br />
Ort mittlere<br />
Anzahl ÖV-Fahrten Bewertung<br />
Reisezeit 1,5 * 1,7 * 1,7 Kategorie<br />
MIV MIV MIV MIV MIV MIV A B C<br />
[min]<br />
Samtgemeinde Suderburg<br />
[min] [min]<br />
Böddenstedt 8 12 14 5 0 0 x<br />
Bohlsen 13 20 22 0 1 6 x<br />
Dreilingen 11 17 19 7 0 0 x<br />
Eimke 16 24 27 7 0 0 x<br />
Gerdau 12 18 20 1 0 7 x<br />
Groß Süstedt 13 20 22 0 0 7 x<br />
Holxen 7 11 12 0 9 0 x<br />
Hösseringen 5 8 9 0 8 0 x<br />
Räber 4 6 7 0 0 9 x<br />
Stadt <strong>Uelzen</strong><br />
Groß Liedern 7 11 12 11 0 0 x<br />
Hansen 9 14 15 7 0 0 x<br />
Hanstedt II 12 18 20 7 4 0 x<br />
Holdenstedt 9 14 15 19 0 0 x<br />
Kirchweyhe 8 12 14 9 6 0 x<br />
Klein Süstedt 11 17 19 1 7 3 x<br />
Molzen 10 15 17 10 0 0 x<br />
Oldenstadt 10 15 17 23 0 1 x<br />
Oldenstadt-West 6 9 10 24 0 0 x<br />
Veerßen 5 8 9 16 0 0 x<br />
Westerweyhe 9 14 15 15 0 13 x<br />
Samtgemeinde Wrestedt<br />
Bollensen 6 9 10 8 0 0 x<br />
Emern 10 15 17 7 0 0 x<br />
Lehmke 8 12 14 0 0 4 x<br />
Nettelkamp 4 6 7 5 0 0 x<br />
Niendorf II 3 5 5 6 0 0 x<br />
Ostedt 17 26 29 1 0 7 x<br />
Stadensen 6 9 10 4 0 1 x<br />
Stederdorf 2 3 3 7 0 0 x<br />
Wieren 10 15 17 6 0 0 x<br />
Kategorie A: ÖV1,7*MIV
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong>-<strong>2013</strong><br />
Bewertung des Verkehrsangebotes<br />
Anlage 3-4<br />
Bedienungsqualität II (Fahrtenpaare zum Mittelzentrum)<br />
Ort Orts- MZ<br />
Soll- Ist-Bedienung<br />
Bewertung<br />
kategorieBedie-<br />
an Schul- in den an Schultagen in den Ferien<br />
nungtagen<br />
Ferien Kategorie Kategorie<br />
[Einwohner] [Fahrtenpaare / Tag] A B C A B C<br />
Bad Bevensen >3.000 <strong>Uelzen</strong> 6-12 31 30 x x<br />
Bad Bodenteich >3.000 Gifhorn 6-12 7 7 x x<br />
Bad Bodenteich >3.000 <strong>Uelzen</strong> 6-12 24 23 x x<br />
Bad Bodenteich >3.000 Wittingen 6-12 9 9 x x<br />
Bienenbüttel 1.000-3.000 <strong>Uelzen</strong> 3-6 27 27 x x<br />
Ebstorf >3.000 Munster 6-12 9 9 x x<br />
Ebstorf >3.000 Soltau 6-12 9 8 x x<br />
Ebstorf >3.000 <strong>Uelzen</strong> 6-12 14 13 x x<br />
Himbergen 1.000-3.000 <strong>Uelzen</strong> 3-6 6 4 x x<br />
Medingen 1.000-3.000 <strong>Uelzen</strong> 3-6 8 8 x x<br />
Rosche 1.000-3.000 Lüchow 3-6 6 6 x x<br />
Rosche 1.000-3.000 <strong>Uelzen</strong> 3-6 8 7 x x<br />
Suderburg 1.000-3.000 <strong>Uelzen</strong> 3-6 32 31 x x<br />
Suhlendorf 1.000-3.000 <strong>Uelzen</strong> 3-6 14 14 x x<br />
Wieren 1.000-3.000 <strong>Uelzen</strong> 3-6 23 21 x x<br />
Wrestedt 1.000-3.000 <strong>Uelzen</strong> 3-6 6 5 x x<br />
Wriedel 1.000-3.000 <strong>Uelzen</strong> 3-6 7 8 x x<br />
Bedienungsqualität II (Fahrtenpaare vom Mittelzentrum zum Mittelzentrum)<br />
<strong>Uelzen</strong> >3.000 Gifhorn 6-12 7 7 x x<br />
<strong>Uelzen</strong> >3.000 Lüchow 6-12 13 13 x x<br />
<strong>Uelzen</strong> >3.000 Munster 6-12 9 9 x x<br />
<strong>Uelzen</strong> >3.000 Salzwedel 6-12 9 9 x x<br />
<strong>Uelzen</strong> >3.000 Soltau 6-12 9 9 x x<br />
<strong>Uelzen</strong> >3.000 Wittingen 6-12 9 9 x x<br />
Kategorie A: Soll < Ist Kategorie B: Soll = Ist Kategorie C: Soll > Ist
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong>-<strong>2013</strong><br />
Bewertung des Verkehrsangebotes<br />
Verbindungsqualität II (Reisezeit zum Mittelzentrum)<br />
Ort MZ mittlere<br />
Anzahl ÖV-Fahrten Bewertung<br />
Reisezeit 1,5 * 1,7 * 1,7 Kategorie<br />
MIV MIV MIV MIV MIV MIV<br />
A B C<br />
[min] [min] [min]<br />
Bad Bevensen <strong>Uelzen</strong> 23 35 39 28 1 6 x<br />
Bienenbüttel <strong>Uelzen</strong> 25 38 43 20 0 7 x<br />
Bad Bodenteich Gifhorn 47 71 80 7 0 0 x<br />
Bad Bodenteich <strong>Uelzen</strong> 17 26 29 9 15 0 x<br />
Bad Bodenteich Wittingen 14 21 24 9 0 0 x<br />
Ebstorf Munster 29 44 49 10 0 0 x<br />
Ebstorf Soltau 51 77 87 10 0 0 x<br />
Ebstorf <strong>Uelzen</strong> 22 33 37 10 0 6 x<br />
Himbergen <strong>Uelzen</strong> 28 42 48 1 0 5 x<br />
Medingen <strong>Uelzen</strong> 20 30 34 5 1 2 x<br />
Rosche Lüchow 25 38 43 2 0 6 x<br />
Rosche <strong>Uelzen</strong> 16 24 27 8 1 0 x<br />
Suderburg <strong>Uelzen</strong> 19 29 32 19 10 6 x<br />
Suhlendorf <strong>Uelzen</strong> 19 29 32 4 7 3 x<br />
Wieren <strong>Uelzen</strong> 14 21 24 12 1 10 x<br />
Wrestedt <strong>Uelzen</strong> 11 17 19 0 11 1 x<br />
Wriedel <strong>Uelzen</strong> 27 41 46 0 4 3 x<br />
Verbindungsqualität II (Reisezeit vom Mittelzentrum zum Mittelzentrum)<br />
<strong>Uelzen</strong> Gifhorn 52 78 88 5 1 1 x<br />
<strong>Uelzen</strong> Lüchow 44 66 75 2 2 10 x<br />
<strong>Uelzen</strong> Munster 37 56 63 10 0 0 x<br />
<strong>Uelzen</strong> Salzwedel 42 63 71 9 0 0 x<br />
<strong>Uelzen</strong> Soltau 56 84 95 10 0 0 x<br />
<strong>Uelzen</strong> Wittingen 35 53 60 9 0 0 x<br />
Kategorie A: ÖV1,7*MIV<br />
Anlage 3-5
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong>-<strong>2013</strong><br />
Bewertung des Verkehrsangebotes<br />
Bedienungsqualität III (Fahrtenpaare zum Oberzentrum)<br />
Anlage 3-6<br />
Ort Orts- OZ<br />
Soll- Ist-Bedienung<br />
Bewertung<br />
kategorieBedie-<br />
an Schul- in den an Schultagen in den Ferien<br />
nungtagen Ferien Kategorie Kategorie<br />
[Einwohner] [Fahrtenpaare / Tag]<br />
A B C A B C<br />
Bad Bevensen >3.000 Celle 6-12 17 17 x x<br />
Bad Bevensen >3.000 Hamburg 6-12 21 21 x x<br />
Bad Bevensen >3.000 Hannover 6-12 17 17 x x<br />
Bad Bevensen >3.000 Lüneburg 6-12 24 25 x x<br />
Bad Bevensen >3.000 Wolfsburg 6-12 8 8 x x<br />
Bienenbüttel 1.000-3.000 Celle 3-6 17 17 x x<br />
Bienenbüttel 1.000-3.000 Hamburg 3-6 21 21 x x<br />
Bienenbüttel 1.000-3.000 Hannover 3-6 17 17 x x<br />
Bienenbüttel 1.000-3.000 Lüneburg 3-6 26 25 x x<br />
Bienenbüttel 1.000-3.000 Wolfsburg 3-6 8 8 x x<br />
Bad Bodenteich >3.000 Celle 6-12 11 11 x x<br />
Bad Bodenteich >3.000 Hamburg 6-12 10 10 x x<br />
Bad Bodenteich >3.000 Hannover 6-12 11 11 x x<br />
Bad Bodenteich >3.000 Lüneburg 6-12 10 10 x x<br />
Bad Bodenteich >3.000 Wolfsburg 6-12 8 8 x x<br />
Ebstorf >3.000 Celle 6-12 11 11 x x<br />
Ebstorf >3.000 Hamburg 6-12 14 14 x x<br />
Ebstorf >3.000 Hannover 6-12 11 11 x x<br />
Ebstorf >3.000 Lüneburg 6-12 14 14 x x<br />
Ebstorf >3.000 Wolfsburg 6-12 8 8 x x<br />
Himbergen 1.000-3.000 Lüneburg 3-6 6 5 x x<br />
Medingen 1.000-3.000 Lüneburg 3-6 8 8 x x<br />
Rosche 1.000-3.000 Celle 3-6 8 7 x x<br />
Rosche 1.000-3.000 Hamburg 3-6 9 8 x x<br />
Rosche 1.000-3.000 Hannover 3-6 8 7 x x<br />
Rosche 1.000-3.000 Lüneburg 3-6 9 8 x x<br />
Rosche 1.000-3.000 Wolfsburg 3-6 7 5 x x<br />
Suderburg 1.000-3.000 Celle 6-12 17 17 x x<br />
Suderburg 1.000-3.000 Hamburg 6-12 19 19 x x<br />
Suderburg 1.000-3.000 Hannover 6-12 17 17 x x<br />
Suderburg 1.000-3.000 Lüneburg 6-12 19 19 x x<br />
Suderburg 1.000-3.000 Wolfsburg 6-12 8 8 x x<br />
Suhlendorf 1.000-3.000 Celle 3-6 11 11 x x<br />
Suhlendorf 1.000-3.000 Hamburg 3-6 14 12 x x<br />
Suhlendorf 1.000-3.000 Hannover 3-6 11 11 x x<br />
Suhlendorf 1.000-3.000 Lüneburg 3-6 14 12 x x<br />
Suhlendorf 1.000-3.000 Wolfsburg 3-6 7 5 x x<br />
<strong>Uelzen</strong> >3.000 Celle 6-12 20 20 x x<br />
<strong>Uelzen</strong> >3.000 Hamburg 6-12 32 32 x x<br />
<strong>Uelzen</strong> >3.000 Hannover 6-12 31 31 x x<br />
<strong>Uelzen</strong> >3.000 Lüneburg 6-12 32 32 x x<br />
<strong>Uelzen</strong> >3.000 Wolfsburg 6-12 8 8 x x<br />
Wieren 1.000-3.000 Celle 3-6 13 13 x x<br />
Wieren 1.000-3.000 Hamburg 3-6 16 16 x x<br />
Wieren 1.000-3.000 Hannover 3-6 13 13 x x<br />
Wieren 1.000-3.000 Lüneburg 3-6 16 16 x x<br />
Wieren 1.000-3.000 Wolfsburg 3-6 8 8 x x<br />
Wrestedt 1.000-3.000 Celle 3-6 9 9 x x<br />
Wrestedt 1.000-3.000 Hamburg 3-6 9 7 x x<br />
Wrestedt 1.000-3.000 Hannover 3-6 9 9 x x<br />
Wrestedt 1.000-3.000 Lüneburg 3-6 9 7 x x<br />
Wrestedt 1.000-3.000 Wolfsburg 3-6 7 6 x x<br />
Wriedel 1.000-3.000 Celle 3-6 9 8 x x<br />
Wriedel 1.000-3.000 Hamburg 3-6 8 6 x x<br />
Wriedel 1.000-3.000 Hannover 3-6 9 8 x x<br />
Wriedel 1.000-3.000 Lüneburg 3-6 8 6 x x<br />
Wriedel 1.000-3.000 Wolfsburg 3-6 5 5 x x<br />
Kategorie A: Soll < Ist Kategorie B: Soll = Ist Kategorie C: Soll > Ist
VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong> <strong>2009</strong>-<strong>2013</strong><br />
Bewertung des Verkehrsangebotes<br />
Verbindungsqualität III (Reisezeit zum Oberzentrum)<br />
Anlage 3-7<br />
Ort OZ mittlere<br />
Anzahl ÖV-Fahrten Bewertung<br />
Reisezeit 1,5 * 1,7 * 1,7 Kategorie<br />
MIV MIV MIV MIV MIV MIV<br />
A B C<br />
[min] [min] [min]<br />
Bad Bevensen Celle 69 104 117 17 x<br />
Bad Bevensen Hamburg 64 96 109 22 x<br />
Bad Bevensen Hannover 105 158 179 17 x<br />
Bad Bevensen Lüneburg 29 44 49 24 2 x<br />
Bad Bevensen Wolfsburg 92 138 156 6 1 1 x<br />
Bad Bodenteich Celle 56 84 95 11 x<br />
Bad Bodenteich Hamburg 88 132 150 10 x<br />
Bad Bodenteich Hannover 93 140 158 15 x<br />
Bad Bodenteich Lüneburg 52 78 88 10 x<br />
Bad Bodenteich Wolfsburg 55 83 94 6 2 x<br />
Bienenbüttel Celle 72 108 122 17 x<br />
Bienenbüttel Hamburg 53 80 90 22 x<br />
Bienenbüttel Hannover 100 150 170 17 x<br />
Bienenbüttel Lüneburg 18 27 31 27 x<br />
Bienenbüttel Wolfsburg 95 143 162 7 1 x<br />
Ebstorf Celle 68 102 116 11 3 x<br />
Ebstorf Hamburg 65 98 111 11 1 3 x<br />
Ebstorf Hannover 96 144 163 14 x<br />
Ebstorf Lüneburg 29 44 49 15 x<br />
Ebstorf Wolfsburg 93 140 158 4 4 x<br />
Rosche Celle 63 95 107 7 1 x<br />
Himbergen Lüneburg 38 57 65 2 1 4 x<br />
Medingen Lüneburg 28 42 48 6 4 x<br />
Rosche Hamburg 83 125 141 7 2 1 x<br />
Rosche Hannover 99 149 168 8 x<br />
Rosche Lüneburg 47 71 80 6 1 3 x<br />
Rosche Wolfsburg 79 119 134 7 x<br />
Suderburg Celle 46 69 78 17 x<br />
Suderburg Hamburg 86 129 146 19 x<br />
Suderburg Hannover 83 125 141 17 x<br />
Suderburg Lüneburg 50 75 85 19 x<br />
Suderburg Wolfsburg 76 114 129 6 2 x<br />
Suhlendorf Celle 66 99 112 12 x<br />
Suhlendorf Hamburg 87 131 148 12 2 x<br />
Suhlendorf Hannover 102 153 173 12 x<br />
Suhlendorf Lüneburg 51 77 87 4 7 3 x<br />
Suhlendorf Wolfsburg 73 110 124 7 x<br />
<strong>Uelzen</strong> Celle 48 72 82 20 x<br />
<strong>Uelzen</strong> Hamburg 69 104 117 32 x<br />
<strong>Uelzen</strong> Hannover 88 132 150 31 x<br />
<strong>Uelzen</strong> Lüneburg 36 54 61 32 x<br />
<strong>Uelzen</strong> Wolfsburg 74 111 126 5 3 x<br />
Wieren Celle 57 86 97 12 1 x<br />
Wieren Hamburg 81 122 138 17 x<br />
Wieren Hannover 94 141 160 13 x<br />
Wieren Lüneburg 45 68 77 17 x<br />
Wieren Wolfsburg 64 96 109 6 2 x<br />
Wrestedt Celle 51 77 87 3 4 4 x<br />
Wrestedt Hamburg 81 122 138 10 1 x<br />
Wrestedt Hannover 88 132 150 7 4 x<br />
Wrestedt Lüneburg 45 68 77 8 3 x<br />
Wrestedt Wolfsburg 73 110 124 2 5 x<br />
Wriedel Celle 65 98 111 10 x<br />
Wriedel Hamburg 61 92 104 8 x<br />
Wriedel Hannover 85 128 145 10 x<br />
Wriedel Lüneburg 34 51 58 7 x<br />
Wriedel Wolfsburg 94 141 160 6 x<br />
Kategorie A: ÖV1,7*MIV
Anlage 3-8
VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 2<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................ 2<br />
1 Einleitung ..................................................................................................................... 4<br />
2 Ziele ............................................................................................................................. 4<br />
3 Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen .................................................... 5<br />
4 Kategorisierung ............................................................................................................ 6<br />
4.1 Kategorie 1 – Mindestausstattung ......................................................................... 7<br />
4.2 Kategorie 2 – Standardausstattung ....................................................................... 7<br />
4.3 Kategorie 3 – Erweiterte Ausstattung .................................................................... 7<br />
4.4 Kategorie 4 – Zentrale Omnibusbahnhöfe ............................................................. 7<br />
5 Lage und Ausstattung von Haltestellen ........................................................................ 9<br />
5.1 Lage der Haltestellen ............................................................................................. 9<br />
5.2 Fahrgastinformation ............................................................................................. 10<br />
5.3 Haltestellenanlage ............................................................................................... 13<br />
6 Finanzierung von Haltestellenmaßnahmen ................................................................ 19<br />
7 Umsetzung ................................................................................................................. 20<br />
Literatur- und Unterlagenverzeichnis ................................................................................. 21<br />
Abbildungsverzeichnis<br />
Abbildung 1: Haltestellenschild [eigene Zeichnung] der Kategorien 2 und 3 ………... 11<br />
Abbildung 2: Wirkung von Reststufe und Spaltenbreite auf die<br />
Einstiegsbedingungen für Rollstuhlbenutzer [eigene Zeichnung nach Direkt Heft 51] 14<br />
Abbildung 3: Formbordstein [eigene Zeichnung nach Direkt Heft 51] ……………….. 14<br />
Abbildung 4: Rillenplatte als Oberflächengestaltung tastbarer Leitstreifen ………….. 15<br />
Abbildung 5: Haltestellentypen im Vergleich ……………………………………………. 16<br />
Abbildung 6: Rahmenhalter für Fahrräder [eigene Zeichnung nach ERA 95] ………. 18<br />
Tabellenverzeichnis<br />
Tabelle 1: Ausstattungsstandards von Haltestellen …………………………………. 8<br />
Tabelle 2: Zuständigkeiten für Ausstattungsmerkmale ……………………………… 19<br />
Anlagenverzeichnis<br />
Anlage 1: Verknüpfungshaltestellen im VNN/VNO-Raum (Definition gemäß der<br />
Nahverkehrspläne) ................................................................................................ 22<br />
Anlage 2: Linienbezogener Fahrplan ……………………………………………..……... 23<br />
Anlage 3: Haltestellenbezogener Fahrplan ………………………………………..……. 24<br />
Anlage 4: Erforderliche Haltestellenausstattung ohne Radweg …………………...….. 25<br />
Anlage 5: Erforderliche Haltestellenausstattung mit Mischfläche …………………..… 26<br />
Anlage 6: Erforderliche Haltestellenausstattung mit Radweg …………………………. 27<br />
Anlage 7: Transparenter Fahrgastunterstand mit Kontraststreifen …………………… 28<br />
Anlage 8 Infovitrine ………………………………………………………………………... 29<br />
Anlage 9: Haltestellen Erfassungsbogen ……………………………………………...… 30<br />
Anlage 10 Haltestellen Erfassungsbogen (Beispiel) ………………….……………….... 31
VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 3<br />
Abkürzungsverzeichnis<br />
Abb. Abbildung<br />
ASM Anruf-Sammel-Mobil<br />
AST Anruf-Sammeltaxi<br />
BGG Behindertengleichstellungsgesetz<br />
BOKraft Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr<br />
GVFG Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz<br />
LHO Landeshaushaltsordnung<br />
NStrG Niedersächsisches Straßengesetz<br />
ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr<br />
PBefG Personenbeförderungsgesetz<br />
StVG Straßenverkehrsgesetz<br />
StVO Straßenverkehrsordnung<br />
VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen<br />
vgl. vergleiche<br />
VNN Verkehrsgemeinschaft <strong>Nord</strong>ost-Niedersachsen<br />
VNO <strong>Verkehrsgesellschaft</strong> <strong>Nord</strong>-Ost-Niedersachsen mbH<br />
VV-Gk Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an Gebietskörperschaften und<br />
Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen<br />
Person des öffentlichen Rechts<br />
ZOB Zentraler Omnibusbahnhof
VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 4<br />
1 Einleitung<br />
An der Haltestelle findet oftmals der erste Kontakt des Fahrgastes mit dem Öffentlichen Personennahverkehr<br />
(ÖPNV) statt. Die Entscheidung des Fahrgastes zur Nutzung von Bus und Bahn wird<br />
also nicht nur durch das räumliche und zeitliche Angebot, sondern auch vom Erscheinungsbild und<br />
der Ausgestaltung der Haltestellen beeinflusst. Viele ÖPNV-Nutzer informieren sich über das Angebot<br />
und über bestehende Verbindungen unmittelbar vor der Fahrt mittels Aushangfahrplänen an<br />
den Haltestellen. Inhalt und Darstellung der Information sowie der Gestaltung und dem Umfeld von<br />
Haltestellen sind daher erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken.<br />
Haltestellen unterliegen nicht der Verantwortung der ÖPNV-Aufgabenträger. Diesen ist im Sinne<br />
eines möglichst kundenfreundlichen und attraktiven ÖPNV aber daran gelegen, dass Haltestellen<br />
gewisse Grundanforderungen erfüllen. Die Haltestellen im VNO/VNN-Gebiet sind derzeit nicht<br />
nach einem einheitlichen Standard gestaltet und daher von unterschiedlicher Qualität und Ausstattung.<br />
Im Mai 2002 ist das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) in Kraft getreten. Es<br />
beinhaltet eine Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes<br />
(GVFG). Das BGG fordert die Berücksichtigung der Belange behinderter<br />
Menschen mit dem Ziel, auch für die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs eine<br />
möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu erreichen. Deshalb ist es besonders wichtig, auch die<br />
Haltestellen entsprechend auszustatten, um eine barrierefreie Nutzung des ÖPNV zu ermöglichen.<br />
Das vorliegende Haltestellenkonzept beschränkt sich auf die Haltestellen des Busverkehrs.<br />
2 Ziele<br />
Die ÖPNV-Aufgabenträger verfolgen gemeinsam mit den in der VNN zusammengeschlossenen<br />
Verkehrsunternehmen das Ziel, Verbesserungen an den Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs<br />
zu erreichen. Intention dieses Konzeptes ist den Kommunen und den Verkehrsunternehmen<br />
bei der Verwirklichung dieses Ziels eine möglichst umfassende Hilfestellung und praktische<br />
Anregungen zu geben.<br />
Insbesondere soll die Dienstleistung ÖPNV den Kunden durch eine Angleichung der Haltestellenausstattungen<br />
an heute übliche Standards „schmackhaft“ gemacht werden, auch um diese zu bewegen,<br />
verstärkt vom bestehenden Angebot Gebrauch zu machen. Hierfür ist eine Steigerung der<br />
subjektiv empfundenen Sicherheit, des Nutzungskomforts, der Informationszugänglichkeit und der<br />
attraktiven „Ausstrahlung“ des Verkehrsmittels und seiner Infrastruktureinrichtungen anzustreben.<br />
Durch die Verwirklichung eines einheitlichen Erscheinungsbildes (Corporate Design) und Ausstattungsstandards<br />
der Haltestellen im VNO/VNN-Gebiet kann dem ÖPNV der Charakter eines Markenartikels<br />
verliehen werden, dessen Benutzung einen Wert an sich darstellt und Fahrgäste anzieht.<br />
Entsprechend des BGG sollen alle Elemente der Haltestellen barrierefrei gestaltet werden.<br />
Unter Berücksichtigung der vorhandenen finanziellen Möglichkeiten wird es nur schrittweise möglich<br />
sein, die Haltestellen dem Konzept entsprechend auszustatten. Das Konzept soll im Rahmen<br />
der laufenden und zukünftigen Planungen, d.h. bei Sanierungen oder Neugestaltungen, Berücksichtigung<br />
finden. Die Umsetzung des Konzeptes ist nur möglich, wenn Kommunen und Verkehrsbetriebe<br />
eng zusammen arbeiten.
VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 5<br />
3 Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen<br />
Über Einrichtungen und Informationen, die an einer Haltestelle vorhanden sein müssen, gibt es<br />
verschiedene gesetzliche Regelungen, die im Folgenden erläutert werden sollen. Von Belang sind<br />
vor allem Paragraph 32 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr<br />
(BOKraft), Paragraph 40 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), Paragraph 5b des<br />
Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Paragraph 8 des Behindertengleichstellungsgesetzes<br />
(BGG).<br />
§ 32 BOKraft sagt sinngemäß aus, dass die Verkehrsunternehmen bei einer Haltestelle zur Anbringung<br />
der folgenden Elemente verpflichtet sind:<br />
� Haltestellenzeichen (nach § 45 Abs. 3 StVO)<br />
� Liniennummer<br />
� Name des Unternehmers bzw. Verkehrsverbundes, Verkehrsgemeinschaft<br />
� Namen der Haltestelle (im Orts- und Nachbarortslinienverkehr; entspricht Stadtverkehr)<br />
� Behälter zum Abwerfen benutzter Fahrscheine (an verkehrsreichen Haltestellen des Ortslinienverkehrs)<br />
Für die Sonderformen des Linienverkehrs (nach § 43 PBefG) wie Schulbus- und Berufsverkehre,<br />
gelten diese Regelungen nicht.<br />
§ 40 PBefG legt fest, mit welchen Informationen die Verkehrsunternehmen ihre Fahrpläne versehen<br />
müssen:<br />
� Führung der Linie<br />
� Ausgangspunkt der Linie<br />
� Endpunkt der Linie<br />
� Namen der Haltestellen, die im Linienverlauf angefahren werden<br />
� Fahrtzeiten (wobei mindestens die Abfahrtszeiten der Busse an der spezifischen Haltestelle zu<br />
nennen sind)<br />
Für die Sonderformen des Linienverkehrs (nach § 43 PBefG), wie Schulbus- und Berufsverkehre,<br />
können sich die Verkehrsunternehmen von dieser Vorschrift befreien lassen.<br />
§ 5b StVG macht Aussagen über die Zuständigkeit für Einrichtungen für Verkehrszeichen:<br />
� Mast und Haltesstellenbeschilderung<br />
Nach § 5b Abs. 1 und 2b StVG sind die Unternehmer neben dem Haltestellenzeichen auch für<br />
dessen Anbringung zuständig. In der Regel wird dies durch Einrichtung eines Mastes bewerkstelligt.<br />
Für die Einrichtung und Bereitstellung aller o.g. Elemente und Informationen trägt das Unternehmen<br />
die Verantwortung und hat auch für die entstehenden Kosten aufzukommen. Dies gilt auch für<br />
Aushangkästen.<br />
§ 8 BGG legt fest, dass öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im ÖPNV<br />
möglichst weitgehend barrierefrei zu gestalten sind. Barrierefrei bedeutet, dass Verkehrsanlagen<br />
und Beförderungsmittel für behinderte Menschen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich<br />
ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Die entsprechend geänderten Fachgesetze (z.B.<br />
PBefG) fordern im Hinblick auf die praktische Umsetzbarkeit eine „möglichst weitreichende Barrierefreiheit“,<br />
da aufgrund örtlicher Gegebenheiten vereinzelt eine völlige Barrierefreiheit gar nicht<br />
oder nur mit sehr hohem Aufwand realisierbar ist.
VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 6<br />
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus sollte eine Haltestelle noch über weitere Informationen<br />
und Einrichtungen für die Fahrgäste verfügen. Diese Mehrausstattung, die unter dem Punkt 5<br />
aufgeführt ist, richtet sich nach der Art, der Bedeutung und der Nutzungsstruktur der jeweiligen<br />
Haltestelle.<br />
Die Nahverkehrspläne der Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (<strong>Landkreis</strong>e<br />
Cuxhaven, Harburg, Lüneburg, Lüchow-Dannenberg, Rotenburg und Stade) enthalten in ihren<br />
derzeit im Beteiligungsverfahren befindlichen Nahverkehrsplänen die Grundzüge dieses Haltestellenkonzeptes.<br />
4 Kategorisierung<br />
Um das Ziel einer attraktiven Haltestellen-Gestaltung umsetzen zu können, werden für die Haltestellen<br />
im Gebiet der VNO/VNN Kategorien gebildet, die sich je nach Haltestellentyp in ihrer Ausstattung<br />
unterscheiden. So wird es möglich, die Ausstattung an die Erfordernisse der jeweiligen<br />
Haltestelle anzupassen. Stark frequentierte Haltestellen benötigen einen höheren Ausstattungsstandard<br />
als solche, die nur von wenigen Fahrgästen benutzt werden. Für die Einordnung der<br />
Haltstellen in die einzelnen Kategorien sind die Lage, die Siedlungsstruktur und die Fahrgastzahlen<br />
maßgeblich. Diese Einteilung wird für jede Richtung (Haltestellenposition) getrennt vorgenommen.<br />
In der Regel besteht eine Haltestelle aus mehreren (meist 2) Haltestellenpositionen.<br />
Es werden folgende Kategorien gebildet:<br />
� Kategorie 1: Mindestausstattung<br />
� Kategorie 2: Standardausstattung<br />
� Kategorie 3: Erweiterte Ausstattung<br />
� Kategorie 4: Zentrale Omnibusbahnhöfe<br />
Die einzelnen Kategorien bauen aufeinander auf, d.h. Grundlage der Kategorie 2 ist die Kategorie<br />
1 und für die Kategorie 3 sind es die Kategorien 1 und 2. Im Kapitel 5 sind für die ersten drei Kategorien<br />
klare Ausstattungsmerkmale definiert, die in der folgenden Tabelle 1 stichwortartig dargestellt<br />
sind. Im Einzelfall ist dabei zu prüfen, ob weitere Ausstattungselemente einer höheren Kategorie<br />
zur Anwendung kommen sollen. Im begründeten Ausnahmefall können einzelne Ausstattungselemente<br />
auch weggelassen werden, wenn diese für die betreffende Haltestelle als nicht sinnvoll<br />
bzw. notwendig erachtet werden. Für Zentrale Omnibusbahnhöfe (Kategorie 4) wurden aufgrund<br />
der geringen Anzahl (im VNO/VNN-Bereich maximal 2 bis 3 Anlagen je <strong>Landkreis</strong>) und wegen des<br />
starken Einflusses auf das jeweilige Stadtbild keine speziellen Vorgaben entwickelt; hier sollten im<br />
Einzelfall in Zusammenarbeit von Gemeinden, Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen „maßgeschneiderte“<br />
Lösungen entwickelt werden.
VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 7<br />
4.1 Kategorie 1 – Mindestausstattung<br />
Haltestellen der Kategorie 1 liegen entweder außerhalb von Siedlungen oder sind Haltestellen mit<br />
einem sehr geringen Einsteigeranteil bzw. mit einem geringen Bedienungsangebot. Es gelten dabei<br />
folgende Kriterien:<br />
� kein Umsteigen und<br />
� außerhalb von Siedlungen<br />
� weniger als 10 Einsteiger / Tag oder<br />
� weniger als 3 Abfahrten pro Tag und Richtung<br />
4.2 Kategorie 2 – Standardausstattung<br />
Haltestellen der Kategorie 2 liegen innerhalb eines Siedlungsgebietes und haben ein höheres Bedienungsangebot<br />
und mehr Einsteiger gegenüber Haltstestellen der Kategorie 1. Im Einzelnen<br />
gelten folgende Kriterien:<br />
� kein Umstieg und<br />
� Siedlungsgebiet,<br />
� mindestens 3 Abfahrten pro Tag und Richtung und<br />
� mindestens 10 Einsteiger / Tag<br />
4.3 Kategorie 3 – Erweiterte Ausstattung<br />
Haltestellen der Kategorie 3 sind entweder Verknüpfungshaltestellen (gemäß Anlage 1) oder befinden<br />
sich im Ortszentrum oder im Stadtkern, es gelten also folgende Kriterien:<br />
� Verknüpfungshaltestelle (gemäß Anlage 1) oder<br />
� Lage im Stadtkern bzw. Ortszentrum<br />
� mindestens 3 Abfahrten pro Tag und Richtung und<br />
� mindestens 10 Einsteiger / Tag<br />
4.4 Kategorie 4 – Zentrale Omnibusbahnhöfe<br />
Zentrale Omnibusbahnhöfe dienen der Verknüpfung von lokalen und/oder regionalen Buslinien<br />
untereinander und oft auch mit dem Schienenverkehr. Die Anzahl der Haltestellenpositionen ist<br />
dabei deutlich höher als bei einer Haltestelle der unteren Kategorien. Wie bereits erläutert, gibt es<br />
im Gebiet der VNO/VNN nur eine sehr geringe Anzahl von Zentralen Omnibusbahnhöfen (vergl.<br />
auch Anlage 1). Aufgrund des starken Einflusses auf das jeweilige Stadtbild werden im Haltestellenkonzept<br />
keine speziellen Vorgaben für Zentrale Omnibusbahnhöfe entwickelt, es gelten jedoch<br />
mindestens die Anforderungen an Haltestellen der Kategorie 3.
VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 8<br />
Kategorie 1<br />
� kein Umsteigen und außerhalb von<br />
Siedlungen oder<br />
� weniger als 10 Einsteiger/Tag oder<br />
� weniger als 3 Abfahrten/Tag und<br />
Kategorie 2<br />
� kein Umstieg,<br />
� Siedlungsgebiet,<br />
� mind. 3 Abfahrten pro Tag und<br />
Richtung und mind. 10 Einstei-<br />
Kategorie 3<br />
� Verknüpfungshaltestelle oder<br />
� Lage im Stadtkern bzw. Ortszentrum<br />
und mind. 3 Abfahrten pro<br />
Tag und Richtung und mind. 10<br />
Einsteiger/Tag<br />
Richtung<br />
ger/Tag<br />
erforderliche Ausstattung erforderliche Ausstattung erforderliche Ausstattung<br />
Fahrgastinformation Fahrgastinformation Fahrgastinformation<br />
� Haltestellenschild � Haltestellenschild � Haltestellenschild<br />
� Haltestellenname � Haltestellenname<br />
� Tarifpunktnummer � Tarifpunktnummer � Tarifpunktnummer<br />
� Liniennummer � Liniennummer � Liniennummer<br />
� Ziel der Linie � Ziel der Linie<br />
� Logo des Verkehrsunterneh- � Logo des Verkehrsunterneh- � Logo des Verkehrsuntermensmensnehmens<br />
� Logo der Verkehrsgemein- � Logo der Verkehrsgemein- � Logo der Verkehrsgemeinschaft<br />
/ - verbund<br />
schaft / - verbund<br />
schaft / -verbund<br />
� Kennzeichnung von AST, � Kennzeichnung von AST, � Kennzeichnung von AST,<br />
ASM, Rufbus<br />
ASM, Rufbus<br />
ASM, Rufbus<br />
� Fahrplan (in behindertengerechter � Fahrplan (in behindertengerechter � Fahrplan (in behindertengerechter<br />
Höhe und Größe):<br />
Höhe und Größe):<br />
Höhe und Größe):<br />
� mindestens Abfahrtszeiten � mindestens Abfahrtszeiten � mindestens Abfahrtszeiten<br />
� Linienführung � Linienführung � Linienführung<br />
� Ausgangspunkt � Ausgangspunkt � Ausgangspunkt<br />
� Ziel der Linie � Ziel der Linie � Ziel der Linie<br />
� Fahrtdauerangabe � Fahrtdauerangabe � Fahrtdauerangabe<br />
� Haltestellenname � Haltestellenname � Haltestellenname<br />
� Name des Verkehrsunter- � Name des Verkehrsunter- � Name des Verkehrsunternehmensnehmensnehmens<br />
� Tel.-Nr. des Verkehrsunter- � Tel.-Nr. des Verkehrsunter- � Tel.-Nr. des Verkehrsunternehmens<br />
/ der zentralen<br />
nehmens / der zentralen<br />
nehmens / der zentralen<br />
Fahrplanauskunft<br />
Fahrplanauskunft<br />
Fahrplanauskunft<br />
� Internetadresse der elektroni- � Internetadresse der elektroni- � Internetadresse der elektroschen<br />
Fahrplanauskunft<br />
schen Fahrplanauskunft<br />
nischen Fahrplanauskunft<br />
� Information zu AST, ASM, etc. � Information zu AST, ASM, etc. � Information zu AST, ASM, etc.<br />
� einheitliches Design � einheitliches Design � einheitliches Design<br />
� Linienübersichtsplan<br />
� Fahrpreise<br />
� Tarifplan<br />
Haltestellenanlage Haltestellenanlage Haltestellenanlage<br />
� Mast (in einheitlicher Farbe) � Mast (in einheitlicher Farbe) � Mast (in einheitlicher Farbe)<br />
� Aushangkasten (in einheitlicher � Aushangkasten (in einheitlicher � Aushangkasten (in einheitlicher<br />
Farbe)<br />
Farbe)<br />
Farbe)<br />
� befestigte Wartefläche � befestigte Wartefläche � befestigte Wartefläche<br />
� Bewegungsraum für Rollstuhl- � Bewegungsraum für Rollstuhl- � Bewegungsraum für Rollfahrerfahrerstuhlfahrer<br />
� Blindenleitstreifen � Blindenleitstreifen � Blindenleitstreifen<br />
� keine Niveauunterschiede � keine Niveauunterschiede � keine Niveauunterschiede<br />
� Bordhöhe mind. 16 cm � Bordhöhe mind. 16 cm � Bordhöhe mind. 16 cm<br />
� keine Sichthemmnisse � keine Sichthemmnisse � keine Sichthemmnisse<br />
� Busbuchten vermeiden � Busbuchten vermeiden � Busbuchten vermeiden<br />
� Haltestellenbeleuchtung � Haltestellenbeleuchtung � Haltestellenbeleuchtung<br />
� transparenter Fahrgastunterstand � transparenter Fahrgastunterstand<br />
� Sitzgelegenheiten � Sitzgelegenheiten<br />
� Informationsvitrine<br />
� Fahrradabstellmöglichkeit<br />
� Abfallbehälter<br />
Bedarfsausstattung Bedarfsausstattung Bedarfsausstattung<br />
� transparenter Fahrgastunterstand � Telefon/Notruf � Telefon/Notruf<br />
� Sitzgelegenheiten � Linienübersichtsplan � Briefkasten<br />
� Abfallbehälter � Tarifplan � Wegweisung zur Haltestelle<br />
� Tarifplan � Fahrpreise � Stadteil-/Umgebungsplan<br />
� Fahrpreise � Abfallbehälter<br />
� Fahrradabstellmöglichkeit � Stadteil-/Umgebungsplan<br />
� Fahrradabstellmöglichkeit<br />
� Informationsvitrine<br />
Tabelle 1: Ausstattungsstandards von Haltestellen
VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 9<br />
5 Lage und Ausstattung von Haltestellen<br />
5.1 Lage der Haltestellen<br />
Die Lage der Haltestellen innerhalb eines Bedienungsgebietes wird maßgeblich von der Verkehrssicherheit,<br />
städtebaulichen Situation und Struktur vor Ort bestimmt. Die Planung des ÖPNV und<br />
die Bauleitplanung sind daher aufeinander abzustimmen. Kurze Fußwege für möglichst viele Fahrgäste<br />
können durch eine höhere Bebauungsdichte in der Nähe der Haltestellen sowie durch eine<br />
günstige Zuordnung der Haltestellen zu Versorgungs-, Dienstleistungs- und Freizeiteinrichtungen<br />
unterstützt werden. Bei der Planung von Haltestellen ist auf eine unmittelbare Nähe zu bewohnten<br />
Gebäuden, auf eine Gestaltung ohne dunkle Ecken sowie auf die Lage möglichst nahe einer vorhandenen<br />
Straßenlaterne zu achten. Anordnung und Gestaltung der Haltestellen im Verkehrsraum<br />
richten sich nach Art und Nutzung der angrenzenden Bebauung, der örtlichen Verkehrssituation<br />
und der verfügbaren Flächen. Mit der jeweils zuständigen Verkehrsbehörde sind verkehrliche und<br />
betriebliche sowie straßenverkehrstechnische Gesichtspunkte abzustimmen, wobei auf ausreichende<br />
Sichtverhältnisse für alle Verkehrsteilnehmer zu achten ist. Haltestellen in Straßenkrümmungen,<br />
bei denen der Fahrer keine ausreichende Sicht nach hinten hat (Beobachtungen des<br />
nachfolgenden Verkehrs), sind zu vermeiden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sind ebenfalls<br />
Haltestellen vor Kurven zu vermeiden.<br />
Haltestellen sollen leicht und sicher erreichbar sein. Dies setzt gut beleuchtete, saubere, vom<br />
Fahrweg getrennte sowie ausreichend breite und befestigte Gehwege voraus. Den Belangen der<br />
mobilitätseingeschränkten Fahrgäste (Rollstuhlfahrer / -innen, Fahrgäste mit Kinderwagen, Personen<br />
mit Kindern, Personen mit Fahrrad etc.) ist angemessen Rechnung zu tragen. So soll möglichst<br />
jede Haltestelle in ein lückenloses barrierefreies Fußwegenetz eingebunden sein. Bordsteine<br />
sollen an Querungsstellen auf 3 cm abgesenkt werden. Abweichungen nach oben (Barriere für<br />
Rollstuhlfahrer) und unten (schwierig für Blinde zu erfassen) sind zu vermeiden.<br />
Die derzeit verbreitete Praxis, Radwege auf Gehwegen anzulegen, hat zur Folge, dass sich Fußgänger<br />
und Radfahrer gegenseitig stören. Gefährdungen sind vor allem dort zu erwarten, wo Fußgänger<br />
die Radwege kreuzen, z.B. an Haltestellen auf dem Weg zum oder vom Fahrzeug. Um<br />
Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern zu vermeiden, wird oftmals die Radquerung markiert<br />
und mit einem Hinweiszeichen versehen. Die Markierung sollte für Sehbehinderte ertastbar<br />
sein.
VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 10<br />
5.2 Fahrgastinformation<br />
Die Fahrgastinformation an der Haltestelle soll es dem Fahrgast ermöglichen, alle möglicherweise<br />
auftretenden Fragestellungen hinsichtlich des Verkehrsangebotes, der Fahrpreise, ergänzender<br />
Angebote, Ansprechpartner etc. bereits vor Fahrtantritt zu klären. Diese Informationen sind in möglichst<br />
einheitlicher Form in einer Informationsvitrine im Fahrgastunterstand (falls vorhanden) bzw.<br />
in einem Aushangkasten am Haltestellenmast anzubringen. Auf eine möglichst weitgehend barrierefreie<br />
Gestaltung (z.B. Schriftgröße [0,2 – 3 cm, s.u.], Kontrast [Mindestkontrast K = 0,28], Farbkombinationen<br />
[z.B. kein Rot auf Grün] und Platzierung (Sichthöhe [1,30 m])) ist zu achten 1 . Ziel<br />
sollte weiterhin eine hohe Zuverlässigkeit, Ordnung und Sauberkeit der präsentierten Informationen<br />
sein.<br />
Notwendige Ausstattungselemente für die Haltestellen im VNN/VNO-Gebiet:<br />
� Haltestellenschild<br />
Gemäß den in Kap. 3 erläuterten gesetzlichen Vorgaben ist an Haltestellen des ÖPNV das<br />
Haltestellenzeichen (Zeichen 224 nach § 41 StVO) anzubringen. Die notwendige lichte<br />
Mindesthöhe von 230 cm über dem Boden ist zu berücksichtigen (Abbildung 1).<br />
� Haltestellenname<br />
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Nennung des Haltestellennamens lediglich im Orts- und<br />
Nachbarortslinienverkehr. Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen ist jedoch auch<br />
im Regionalverkehr die Bezeichnung der Haltestellen zu empfehlen, da ortsunkundigen<br />
Fahrgästen hiermit das Finden der exakten Abfahrtszeiten im linienbezogenen Fahrplanaushang<br />
(beim Einstieg) bzw. das Erkennen der richtigen Ausstiegshaltestelle deutlich erleichtert<br />
wird. Die Angabe des Haltestellenamens auf dem Schild sollte daher in den Kategorien<br />
2 und 3 zwingend erfolgen, in der Kategorie 1 reicht die Markierung des Haltstellenamens<br />
im Fahrplan aus. Die Schriftgröße sollte mindestens 3 cm betragen (Abbildung 1).<br />
Der Haltestellenname sollte in Schwarz auf Weiß angebracht werden (K = 0,99).<br />
� Tarifpunktnummer<br />
In der Systematik des VNN-Regionaltarifs ist jeder Haltestelle ein Tarifpunkt zugeordnet,<br />
welcher mit Hilfe des Tarifplans und der Fahrpreistabelle eine eigenständige Ermittlung des<br />
Fahrpreises durch den Kunden ermöglicht. Diese Tarifpunktnummer ist mit der Bezeichnung<br />
„Tarifpunkt xy“ und dem VNN-Logo unterhalb des Haltestellennamens anzubringen.<br />
Die Schriftgröße sollte mindestens 3 cm betragen, Mindestkontrast K = 0,51 (Abbildung 1).<br />
� Liniennummer, Ziel der Linie<br />
Damit die an der jeweiligen Haltestelle verkehrenden Linien und deren Fahrtziele auf den<br />
ersten Blick für den Kunden erkennbar sind, sollte eine direkte Nennung der Linie(n) auf<br />
dem Haltestellenschild zumindest in den Kategorien 2 und 3 (unterhalb des Haltestellennamens<br />
und der Tarifpunktnummer) erfolgen. Die Schriftgröße sollte mindestens 3 cm betragen,<br />
Mindestkontrast K = 0,51 (Abbildung 1).<br />
� Logo des Verkehrsunternehmens / der VNN<br />
Die Darstellung des Logos des die Haltestelle bedienenden Verkehrsunternehmens dient<br />
der Präsentation und vermittelt dem Fahrgast die Information, durch wen die Beförderung<br />
stattfindet und sollte unten rechts angeordnet sein. Das Logo der VNN sollte neben der Tarifpunktnummer<br />
(s.o.) platziert werden (vgl. Abbildung 1).<br />
1 Angegebene Werte sind der Broschüre „Verbesserung von visuellen Informationen im öffentlichen Raum“,<br />
Bundesministerium für Gesundheit, 1996, entnommen
VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 11<br />
� Kennzeichnung von AST/ASM/Rufbus<br />
Um es dem Fahrgast zu ermöglichen, die Haltestellen auch als Abfahrtsstellen bedarfsorientierter<br />
Bedienungsformen zu erkennen, ist eine entsprechende Kennzeichnung dieser<br />
Haltestellen unabdingbar. Die Kennzeichnung sollte durch ein entsprechendes Symbol auf<br />
dem Haltestellenschild mit der Telefonnummer (die Schriftgröße sollte mindestens 3 cm betragen,<br />
Mindestkontrast K = 0,51) sowie durch weitergehende Informationen zu diesen Systemen<br />
im Informationsblock (s.u.) erfolgen (vergl. Abbildung 1). Alternativ kann in Ausnahmefällen<br />
ein Zusatzschild angebracht werden.<br />
Abbildung 1: Haltesstellenschild [eigene Zeichnung] der Kategorien 2 und 3<br />
� Fahrplan<br />
Im Regionalverkehr sollten aufgrund der in vielen Fällen stark divergierenden Linienführungen<br />
der einzelnen Fahrten die bewährten linienbezogenen Fahrpläne (vgl. Anlage 2) auch<br />
zukünftig Verwendung finden, wobei die Zeile der betreffenden Haltestelle zur besseren<br />
Auffindbarkeit zu markieren ist. In diesen linienbezogenen Fahrplänen sind alle gesetzlich<br />
vorgeschriebenen Informationen (Linienführung, Ausgangs- und Ziel der Linie, Haltestellen<br />
im Linienverlauf, Fahrtdauer) zu integrieren. Bei hoher täglicher Fahrtenanzahl einer Linie<br />
sowie identischem Linienverlauf und Fahrtzeiten empfiehlt sich auch im Regionalverkehr<br />
die Verwendung der aus den Stadtverkehren bekannten haltestellenbezogenen Fahrpläne<br />
(vergl. Anlage 3), die neben den Abfahrtszeiten an der betreffenden Haltestelle noch zusätzliche<br />
Informationen enthalten sollten (Fahrtzeit bis zu den folgenden Haltestellen im Linienverlauf,<br />
Anzahl der Tarifzonen). Die mittlere Sichthöhe soll in der Regel ca. 130 cm betragen.<br />
Die Schriftgröße sollte mindestens 0,2 cm betragen, angestrebt wird jedoch eine<br />
Schriftgröße von 0,3 cm. 2 Der Mindestkontrast K = 0,28 sollte beachtet werden. Der Fahr-<br />
2 Laut Broschüre „Verbesserung von visuellen Informationen im öffentlichen Raum“, Bundesministerium für<br />
Gesundheit, 1996, sollte eine Schriftgröße von 0,5 bis 1cm angestrebt werden, diese ist in der Praxis jedoch<br />
nicht durchführbar. Die derzeitigen Fahrpläne (größtenteils in A4) haben eine Schriftgröße von 0,2 cm.<br />
Durch Anbringung der Fahrpläne in A3 ist eine Schriftgröße von 0,3 cm erreichbar, ohne Einbußen beim<br />
Informationsgehalt in Kauf zu nehmen oder die Fahrpläne nicht in behindertengerechten Höhe aufzuhängen.
VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 12<br />
plan ist entweder in einem Aushangkasten am Mast oder in einer Informationsvitrine im<br />
Fahrgastunterstand anzubringen.<br />
� Name/Telefonnummer des Verkehrsunternehmens, Internet-Adresse der elektronischen<br />
Fahrplanauskunft der VNN<br />
Die Informationen über das Verkehrsunternehmen sollen es den Kunden ermöglichen, sich<br />
bei besonderen Fragen oder Problemen an den richtigen Ansprechpartner zu wenden. Die<br />
Verbreitung der Internet-Adresse der elektronischen Fahrplanauskunft soll die Fahrgäste in<br />
die Lage versetzen, ihre Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln bereits von zu Hause aus<br />
zu planen und darüber hinaus auch alle weiteren benötigten Informationen zum ÖPNV in<br />
der Region zu erhalten. Diese Informationen können in den Fahrplan integriert werden. Die<br />
Schriftgröße sollte mindestens 0,2 cm betragen, Mindestkontrast K = 0,51.<br />
� Informationen zu AST/ASM/Rufbus<br />
An Haltestellen, an denen solche bedarfsorientierten Systeme verkehren, sollte nicht bloß<br />
eine einfache Kennzeichnung erfolgen, sondern dem Kunden detailliertere Informationen<br />
über diese Verkehre gegeben werden. Mindestanforderung ist hier die Nennung der Telefonnummer,<br />
unter der weitere Informationen erhältlich sind. Denkbar sind weiterhin Angaben<br />
über Abfahrtszeiten, Fahrtrichtung und Tarife des Systems und Nennung, bis wann eine<br />
Fahrtanmeldung spätestens zu erfolgen hat. Diese Informationen könnten am Mast in<br />
einem Aushangfahrplan oder in einer Informationsvitrine im Fahrgastunterstand angebracht<br />
werden. Die Schriftgröße sollte mindestens 0,2 cm betragen, Mindestkontrast K = 0,28 .<br />
� Einheitliches Design<br />
Um dem Kunden das Auffinden der benötigten Informationen an verschiedenen Haltestellen<br />
zu erleichtern sowie eine gewisse Einheitlichkeit und ein positives Erscheinungsbild<br />
hinsichtlich der Präsentation des ÖPNV-Systems in einer Region zu erreichen (Haltestelle<br />
als „Visitenkarte“ des ÖPNV), sollte auf eine größt mögliche Einheitlichkeit der Informationselemente<br />
hinsichtlich Inhalt und Anordnung im Sinne eines „Corporate design“ geachtet<br />
werden, zumindest in den einzelnen <strong>Landkreis</strong>e. Hierbei ist insbesondere auf eine barrierefreie<br />
Farbkombination zu achten, der Mindestkontrast beträgt K = 0,28.<br />
� Tarifplan, Fahrpreistabelle (Kat. 1 + 2: Bedarfsausstattung; Kat. 3: erforderliche Ausstattung)<br />
Durch das Aushängen des Tarifplans und der Fahrpreistabelle wird der Fahrgast in die Lage<br />
versetzt, bereits an der Haltestelle vor dem Einstieg in den Bus selbstständig den Fahrpreis<br />
für seine gewünschte Route zu ermitteln. Die Vorab-Information über die Fahrpreise<br />
an der Haltestelle erscheint besonders wichtig für die angestrebte Gewinnung von Neukunden<br />
für den ÖPNV, denen bereits im Vorfeld, ohne sich schon für die Fahrt mit dem Bus<br />
festlegen zu müssen, die Möglichkeit zu Kostenermittlungen und –vergleichen gegeben<br />
wird.<br />
In einem Großteil des VNO/VNN-Gebietes ist der Regionaltarif Grundlage für die Fahrpreisermittlung<br />
im Regionalverkehr. Dieser besteht aus einem relationsabhängigen Teilstreckentarif,<br />
welcher das Liniennetz in einzelne Abschnitte von jeweils ca. 2 km Länge einteilt.<br />
Zur Fahrpreisermittlung wird die Zahl der befahrenen Teilstrecken einer Relation herangezogen;<br />
diese sind aus dem Tarifplan ersichtlich.<br />
Für den Aushang an der Haltestelle eignet sich ein DIN A4-großer Ausschnitt, der die umliegende<br />
Region (z.B. den betreffenden <strong>Landkreis</strong>) zeigt, vergl. Anlage 4. Die Tarifpunktnummer<br />
ist im Plan zur besseren Auffindbarkeit farblich zu kennzeichnen. Der Aushang<br />
sollte in der Informationsvitrine untergebracht werden.<br />
An Haltestellen, die sowohl im Regionalverkehr wie auch im Stadtverkehr (separate Tarife)<br />
bedient werden, sollten nach Möglichkeit beide Tarifmodelle dargestellt werden. Die<br />
Schriftgröße sollte mindestens 0,2 cm betragen, Mindestkontrast K = 0,28.<br />
� Linienübersichtsplan (Kat. 2: Bedarfsausstattung; Kat. 3: erforderliche Ausstattung)<br />
Um den Kunden eine – über die Informationen zu einer einzelnen Linie hinausgehende –<br />
Übersicht über das gesamte Angebot des öffentlichen Verkehrs in einer Region zu vermit-
VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 13<br />
teln, hat sich die Veröffentlichung von meist schematisierten Linienübersichtsplänen (vergl.<br />
Anlage 5) bewährt, aus denen sämtliche Linienverkehre von Bus und Bahn in einer bestimmten<br />
Region (z.B. einem <strong>Landkreis</strong>) ersichtlich sind. Für Teilräume des gesamten<br />
VNN-Gebietes sind solche Liniennetzpläne bereits erarbeitet worden; diese sollten zumindest<br />
an Haltestellen der Kategorie 3 in der Informationsvitrine ausgehängt werden. Die<br />
Schriftgröße sollte mindestens 0,2 cm betragen, Mindestkontrast K = 0,28 .<br />
� Stadtteil-/Umgebungsplan (nur Kat. 3: Bedarfsausstattung)<br />
In Gebieten mit höherer Bebauungsdichte (Innenstädte) kann in einigen Fällen ein Plan der<br />
räumlichen Umgebung einer Haltestelle sinnvoll sein, um den Fahrgästen das Auffinden ihrer<br />
gewünschten Zielorte (bestimmte Straßen oder Einrichtungen) zu erleichtern.<br />
� Wegweisung zur Haltestelle (nur Kat. 3: Bedarfsausstattung)<br />
In Einzelfällen, z.B. bei versteckter Lage oder komplizierter Zuwegung einer Haltestelle und<br />
einer gleichzeitigen hohen Fahrgastfrequenz, kann es sinnvoll sein, an entsprechenden<br />
Punkten Wegweiser zur Haltestelle anzubringen, um die Erreichbarkeit bzw. Auffindbarkeit<br />
zu erleichtern.<br />
5.3 Haltestellenanlage<br />
Notwendige Ausstattungselemente für die Haltestellen im VNN/VNO-Gebiet:<br />
(vgl. Anlagen 6, 7 und 8)<br />
� Mast<br />
Die Aufstellung eines Mastes ist in mehrfacher Hinsicht bedeutend. Er dient sowohl zur Anbringung<br />
des nach § 32 BOKraft vorgeschriebenen Haltestellenzeichens als auch zur Orientierung<br />
des Fahrers, um die Haltestelle optimal ansteuern zu können. Zu diesem Zweck soll der<br />
Mast so an der Haltestellenwartefläche angebracht werden, dass das Fahrzeug in der Nähe<br />
des Mastes mit der vorderen Einstiegstür auf Masthöhe zum Stehen kommt. Wird eine Haltestelle<br />
von mehreren Verkehrsunternehmen bedient, sollte ein Haltestellenschild ausreichend<br />
sein. Ein Mast dient auch der Orientierung der Fahrgäste und leistet einen Beitrag zur<br />
optischen Aufwertung der Haltestelle. Für die Masten im VNN-Bereich wird eine Lackierung<br />
in VNN-blau empfohlen. Im HVV-Bereich, damit auch in den <strong>Landkreis</strong>en Harburg, Lüneburg<br />
und Stade, werden rote Masten verwendet.<br />
� Aushangkasten<br />
Aus der Vorschrift des § 40 PBefG zum Aushang von Fahrplänen ergibt sich die Notwendigkeit<br />
der Installation eines Aushangkastens. Dieser ist in entsprechender Größe zu fertigen;<br />
neben den Fahrplänen werden ggf. an einigen Haltestellen zusätzliche Informationen über<br />
die Bedarfslinienverkehre AST, ASM und Rufbus benötigt. Es bietet sich deshalb an, ein<br />
System zu wählen, das variabel erweiterbar ist. Gemäß den Leitlinien der einheitlichen Gestaltung<br />
sollte der Rahmen des Aushangkastens in derselben Farbe wie der Mast lackiert<br />
sein (s.o.). Die mittlere Sichthöhe von 1,30 m sollte eingehalten werden (vergl. 5.2 Fahrplan).<br />
In der Kategorie 3 ist eine Informationsvitrine im Fahrgastunterstand vorgesehen, der Aushangkasten<br />
am Mast ist in dieser Kategorie daher entbehrlich.<br />
� Befestigte Wartefläche<br />
Im Hinblick auf einen sicheren und komfortablen Ein- und Ausstieg und zur Schaffung einer<br />
angemessenen Aufenthaltsqualität sind Haltestellen mit einer befestigten Wartefläche auszustatten.<br />
Aus der Forderung nach einer barrierefreien Ausführung lassen sich auch Anforderungen<br />
an die Gestaltung der Warteflächen ableiten.<br />
Für einen möglichst niveaugleichen Ein- und Ausstieg in das Fahrzeug ist die Höhendifferenz<br />
und Spaltbreite zwischen Fahrzeug und Haltestellenplattform zu minimieren. Niederflurfahrzeuge<br />
haben eine Wagenhöhe von 32 cm, durch das Entlüften des Luftfederbalges auf der<br />
rechten Seite („Kneeling“) lässt sich der Wagenfußboden des Niederflurbusses nochmals um
VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 14<br />
sieben bis neun Zentimeter absenken, also auf etwa 23 bis 25 cm über Fahrbahn-Oberkante.<br />
Gemäß des Bundesministeriums für Verkehr 3 hat sich für Niederflurfahrzeuge eine Kombination<br />
von Reststufe und Spaltbreite mit jeweils max. 5 cm bewährt (vergl. Abbildung 2). Die<br />
Höhe der Wartefläche soll demnach bei Haltestellenkaps 18 cm betragen, bei Haltestellen<br />
am Fahrbahnrand und Busbuchten beträgt der Richtwert dagegen 16 cm, um die Gefahr des<br />
Aufsetzens des Fahrzeuges bei der Anfahrt der Haltestellenbucht herabzusetzen. Hilfreich<br />
im Zusammenhang mit der Reduzierung des Spaltes ist die Verwendung von Haltestellenborden<br />
aus Formsteinen (vergl. Abbildung 3), die den Bussen als Anfahrhilfe dienen und<br />
darüber hinaus reifenschonend sind.<br />
Abbildung 2: Wirkung von Reststufe und Spaltbreite auf die Einstiegsbedingungen für<br />
Rollstuhlbenutzer [eigene Zeichnung nach Direkt Heft 51]<br />
Abbildung 3: Formbordstein [eigene Zeichnung nach Direkt Heft 51]<br />
Die Warteflächen der Haltestellen sind so zu dimensionieren, dass ausreichende Bewegungsräume<br />
vorhanden sind. Rollstuhlfahrer benötigen ausreichende Bewegungsflächen zum<br />
3 Direkt, Heft 51 „Bürgerfreundliche und behindertengerechte Planung Gestaltung von Haltestellen des öffentlichen<br />
Personennahverkehrs“, Bundesministerium für Verkehr, 1997; Abweichend dazu wird in der DIN<br />
18 024 eine Stufe und ein Spalt von je 3 cm und in der Europäischen Union Cost 322 eine Stufe von 3,5 cm<br />
und ein Spalt von 5 cm empfohlen.
VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 15<br />
Rangieren vor Fahrgastinformationstafeln oder zur Ansteuerung des Einstiegs. Das Bundesministerium<br />
für Verkehr schlägt eine Fläche von 2,00 m mal 2,00 m vor. Innerhalb der<br />
Wartefläche sind Niveauunterschiede zu vermeiden. Vor der ausgefahrenen fahrzeuggebundenen<br />
Einstiegshilfe (2. Tür) muss sich haltestellenseitig laut DIN 18 024 eine Bewegungsfläche<br />
von 150*150 cm befinden. Bei beengten Platzverhältnissen ist je nach den örtlichen<br />
Gegebenheiten eine Alternativlösung im Sinne der Umsetzung einer möglichst weitreichenden<br />
Barrierefreiheit gem. BGG vorzusehen.<br />
Zusätzlich sollten Haltestellen mit einem Blindenleitsystem ausgestattet werden. Bewährt<br />
haben sich Orientierungsstreifen in Form von Rillenplatten (vgl. Abbildung 4), die parallel zur<br />
Bordsteinkante des Wartebereichs geführt werden (30 bis 60 cm breit, Mindestsicherheitsabstand<br />
zur Bordsteinkante 60 cm, Rillenverlauf parallel zur Gehrichtung, auch optisch kontrastierend)<br />
4 . Der Orientierungsstreifen sollte in ein Aufmerksamkeitsfeld (90 mal 90 cm) münden,<br />
das den Einstiegsbereich (1. Tür) kennzeichnet. Quer über den Fußweg leitet idealerweise<br />
ein Orientierungsstreifen zur Haltestelle, der ebenfalls in dem Aufmerksamkeitsfeld<br />
mündet. (Vgl. Anlagen 6, 7 und 8).<br />
Der HVV hat im Juli 2006 unter Mitwirkung der niedersächsischen Verkehrsunternehmen<br />
und Aufgabenträger eine Broschüre „Blinden- und sehbehindertengerechte Gestaltung von<br />
Bushaltestellen und Busanlagen“ herausgegeben, in der die Verwendung von Noppenplatten<br />
anstelle der Rillenplatten empfohlen wird. Besonders hilfreich für blinde oder stark seheingeschränkte<br />
Personen wären Hohlkörperbodenindikatoren (Hobi), die allerdings in der Beschaffung<br />
deutlich teurer als gängige Platten sind.<br />
Eine kostengünstige und gute Lösung würde die Verwendung von Klein- bzw. Mosaikpflaster<br />
für die Leitstreifen bedeuten. Der Fugenabstand sollte mindestens 20 mm betragen. Außerdem<br />
muss auf eine ausreichende farbliche Kontrastierung zu den im Umfeld verwendeten<br />
Gehwegplatten geachtet werden.<br />
Abbildung 4: Rillenplatte als Oberflächengestaltung tastbarer Leistreifen [eigene Zeichnung]<br />
Verwendete Oberflächenmaterialen müssen auch bei Verschmutzung und Nässe ausreichend<br />
rau, griffig und rutschhemmend sein. Andererseits sind sehr grob strukturierte Oberflächen<br />
problematisch für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen und daher ungeeignet. Als Oberflächenmaterialen<br />
können Bordsteinplatten, Betondecken, Gussasphaltbeläge mit Quarzsteinstreuung<br />
und Waschbetonplatten mit kleinen und scharfkantigen Kieselsteinstreuungen<br />
eingesetzt werden. Schließlich ist im Sinne einer barrierefreien Ausgestaltung darauf zu<br />
achten, dass die für die Entwässerung notwendige Längsneigung der Wartefläche maximal<br />
3% und die Querneigung maximal 2,5% beträgt.<br />
4 gemäß „Barrierefreier ÖPNV in Deutschland“, VDV, 2003
VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 16<br />
� Haltestellenbeleuchtung<br />
Die Beleuchtung der Haltestelle ist für die vom Fahrgast subjektiv empfundene Sicherheit eine<br />
wichtige Größe und soll die Lesbarkeit der Fahrgastinformationen auch bei Dunkelheit<br />
gewährleisten. Wenngleich in Kategorie 1 Fahrgastunterstände nicht nachdrücklich empfohlen<br />
werden und somit eine direkte Beleuchtung der Haltestelle in vielen Fällen ausscheiden<br />
muss, ist um so mehr darauf zu achten, dass die ohnehin vorhandene Straßenbeleuchtung<br />
zur Erhellung der Haltestelle ausgenutzt wird. Dabei kommt sowohl die Verlegung einer Haltestelle<br />
in die unmittelbare Nähe einer Straßenlaterne, als auch die zusätzliche Installation<br />
einer Leuchte an einer nicht verlegbaren Haltestelle in Frage.<br />
� keine Sichthemmnisse<br />
Einbauten am Straßenrand bzw. auf Gehwegen, die die Einsehbarkeit des Haltestellenbereichs<br />
beeinträchtigen, sind zu vermeiden, damit keine für den Fahrgast als bedrohlich empfundene<br />
„dunklen Ecken“ entstehen und er sich ausreichend sicher fühlen kann. Ebenso<br />
muss die Sichtbeziehung zwischen Fahrer und Fahrgast gewährleistet sein, damit der Fahrer<br />
wartende Fahrgäste rechtzeitig erkennen und sich auf das Anhalten vorbereiten kann.<br />
� Busbuchten vermeiden (Abbildung 5)<br />
Nach Möglichkeit sollten Bushaltestellen am Fahrbahnrand angeordnet werden. Dies dient<br />
der Beschleunigung des Busverkehrs, erhöht die Sicherheit beim Anfahren und verhindert<br />
Querbeschleunigungen, da ein Ein- und Ausfahren in eine Busbucht entfällt. Wenn Park-<br />
oder Radfahrstreifen vorhanden sind, bietet sich die Einrichtung eines Buskaps mit vorgezogener<br />
Wartefläche an. Der Bus braucht daher zum Anfahren der Haltestelle seine Fahrgasse<br />
nicht zu verlassen und kann das Haltestellenkap dicht und gerade anfahren. Dadurch lassen<br />
sich Spaltbreite und Höhenunterschied zwischen Bordkante und Fußboden des Busses auf<br />
ein Minimum reduzieren. Nur in besondern Fällen, in denen Leistungsfähigkeit und Sicherheit<br />
des Straßenverkehrs oder verkehrliche Gründe (Anschlussherstellung) dies erfordern,<br />
können Haltestellen in Seitenlage auch als Busbuchten ausgebildet werden. Allerdings ist<br />
dabei zu berücksichtigen, dass die Haltestellenbucht alles andere als fahrgast- und behindertenfreundlich<br />
ist. Beim Ansteuern wie beim Verlassen der Bucht muss der Bus eine S-Kurve<br />
fahren, so dass insbesondere stehende Fahrgäste Beschleunigungskräften in allen Richtungen<br />
ausgesetzt werden. Ein genereller Umbau der Busbuchten im VNN-Bereich wird jedoch<br />
nicht für notwendig erachtet. Werden Neu- oder Umbauten vorgenommen, sind jedoch die<br />
genannten Alternativen zu favorisieren. Zur Verringerung der Niveauunterschiede und Spaltbreiten<br />
zwischen Wartefläche und Fahrzeugeinstieg bietet sich der Einbau von 16 - 18 cm<br />
hohen Formbordsteinen an, die ein reifenschonendes dichtes Heranfahren an die Haltestelle<br />
ermöglichen (vgl. Abb. 3).
VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 17<br />
Abbildung 5: Haltestellentypen im Vergleich [eigene Zeichnung]<br />
� Transparenter Fahrgastunterstand (Kat. 1: Bedarfsausstattung; Kat. 2+3: erforderliche<br />
Ausstattung)<br />
In den Kategorien 2 und 3 sollte jede Haltestelle mit einem Fahrgastunterstand ausgestattet<br />
sein. Aus Sicherheitsgründen und zur Gewährleistung des Sichtkontaktes zwischen Fahrer<br />
und Fahrgast sollte dieser mit transparenten Wänden versehen sein, die an drei Seiten anzubringen<br />
sind, um ausreichenden Wind-, Regen- und Spritzwasserschutz zu bieten. Die<br />
transparenten Wände sollten mit einen stark kontrastreichen waagerechten etwa 10 cm breiten<br />
Streifen in einer Höhe zwischen 130 cm und 160 cm über den Boden ausgerüstet sein.<br />
Es muss innerhalb der Unterstände ausreichend Standfläche für einen Rollstuhl bzw. Kinderwagen<br />
geben. Die Mindestdurchgangsbreite von 100 cm ist ebenso einzuhalten wie der<br />
Bewegungsraum für Rollstuhlfahrer (200 * 200 cm) 5 sowie die notwendige lichte Mindesthöhe<br />
von 230 cm über den Boden. Die zusätzliche Anbringung des Haltestellennamens am<br />
Dach (an der rechten und der zur Fahrbahn zugewandten Dachkante) dient zur besseren<br />
Identifikation der Haltestelle für im Fahrzeug sitzende Fahrgäste und sollte bei Einrichtung<br />
oder Umgestaltung von Fahrgastunterständen realisiert werden. Eine eigenständige Beleuchtung<br />
des Fahrgastunterstandes zu den Betriebszeiten ist wünschenswert. Der<br />
VNO/VNN-Ausgestaltungsvorschlag ist in der Anlage 7 und 8 dargestellt.<br />
� Sitzgelegenheiten (Kat. 1: Bedarfsausstattung; Kat. 2+3: erforderliche Ausstattung)<br />
Innerhalb des Fahrgastunterstandes sind mehrere Sitzgelegenheiten anzubringen, deren<br />
Zahl von der Fahrgastfrequenz und den örtlichen Gegebenheiten abhängig gemacht werden<br />
soll. So ist im Bereich von Altenheimen oder Krankenhäusern eine höhere Platzanzahl notwendig.<br />
Es ist auf pflegeleichte, leicht zu reinigende und vandalismussichere Komponenten<br />
zu achten. Die Sitze sollen nicht unterhalb der Fahrgastinformation angebracht werden, um<br />
deren Zugänglichkeit zu gewährleisten.<br />
5 Direkt, Heft 51 „Bürgerfreundliche und behindertengerechte Gestaltung von Haltestellen des öffentlichen<br />
Personennahverkehrs“, Bundesministerium für Verkehr, 1997
VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 18<br />
� Informationsvitrine (Kat. 1+2: Bedarfsausstattung; Kat. 3: erforderliche Ausstattung)<br />
Für die Unterbringung der notwendigen Fahrgastinformationen, wie Fahrplan, Linienübersichtsplan,<br />
Tarifplan, Stadtteil-/Umgebungsplan oder gegebenenfalls Informationen zu AST,<br />
ASM oder Rufbus, sind ausreichend große - möglichst beleuchtete - Informationsvitrinen im<br />
Fahrgastunterstand zu installieren. Die Lackierung soll möglichst in VNN-blau erfolgen (vergl.<br />
Anlage 9).<br />
� Fahrradabstellmöglichkeiten (Kat. 1+ 2: Bedarfsausstattung; Kat. 3: erforderliche Ausstattung)<br />
In ländlichen Gebieten ist nicht von überall eine Haltestelle in zumutbarer Fußwegentfernung<br />
erreichbar. Die Benutzung des Fahrrades erhöht den jeweiligen Haltestelleneinzugsbereich<br />
wesentlich und kann somit ein höheres Fahrgastpotenzial erschließen. Mit geeigneten Fahrradabstellanlagen<br />
(die ein Anschließen des Fahrradrahmens ermöglichen) soll ÖPNV-<br />
Benutzern, die mit dem Fahrrad zur Haltestelle fahren, die Möglichkeit gegeben werden, ihr<br />
Fahrzeug diebstahlsicher und möglichst witterungsgeschützt abzustellen (vergl. Abbildung<br />
6). Der Abstand der Bügel soll mindestens 0,8 m betragen, das Regelmaß beträgt zwischen<br />
1,0 und 1,2 m 6 . Für Haltestellen mit entsprechendem Potenzial können darüber hinaus sogenannte<br />
Fahrradkäfige installiert werden. Ein Fahrradkäfig ist eine überdachte und verschließbare<br />
Abstellanlage, die die abgestellten Fahrräder vor Diebstahl und Vandalismus<br />
schützt. Nicht zu vernachlässigen ist auch die Tatsache, dass durch die Aufstellung solcher<br />
Anlagen auch neue Kunden gewonnen werden können, die bisher den ÖPNV noch nicht genutzt<br />
haben.<br />
Abbildung 6: Rahmenhalter für Fahrräder [eigene Zeichnung nach ERA 95]<br />
� Abfallbehälter (Kat. 1+ 2: Bedarfsausstattung; Kat. 3: erforderliche Ausstattung)<br />
Zur Vermeidung von Unratansammlungen und der damit verbundenen erschwerten Reinigung<br />
des Haltestellenbereiches ist an der Haltestelle ein Abfallbehälter anzubringen. Dies ist<br />
auch nach § 32 BOKraft für verkehrsreiche Haltestellen des Ortslinienverkehrs vorgeschrieben<br />
und liegt in der Zuständigkeit des Verkehrsunternehmens; gleiches gilt für die Leerung.<br />
Im überregionalen Verkehr besteht keine Verpflichtung Abfallbehälter aufzustellen. Im eigenen<br />
Interesse und zur Erhaltung von Ordnung und Sauberkeit an den Haltestellen sollten<br />
Städte oder Gemeinden und Verkehrsunternehmen sich jedoch verständigen, wer von beiden<br />
Abfallbehälter aufstellt und für deren Leerung sorgt bzw. deren Finanzierung regelt. Die<br />
im VNN-Bereich häufige Praxis, dass das Reinigungspersonal von Städten und Gemeinden<br />
(das sich ohnehin um eine Vielzahl von Abfallbehältern zu kümmern hat) auf seinen Touren<br />
die Reinigung der Behälter übernimmt, sollte beibehalten bzw. angestrebt werden.<br />
Die Abfallbehälter sollten möglichst außerhalb des Unterstandes platziert sein, um Geruchsbelästigungen<br />
zu vermeiden.<br />
6 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 95)
VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 19<br />
� Telefon / Notruf (nur Kat. 3: Bedarfsausstattung)<br />
Ferner können Haltestellen mit weiteren Ergänzungen, wie Telefonen oder Notrufeinrichtungen,<br />
ausgestattet werden. Falls ein Fahrgast den Weg zu einer Einrichtung nicht mehr genau<br />
weiß, kann er sich per Telefon noch einmal informieren. Eine Notrufeinrichtung - gegebenenfalls<br />
auch im Fernsprecher integriert - erhöht die Sicherheit der Fahrgäste an der Haltestelle<br />
und ist bei höherer Frequenz von hilfsbedürftigen oder schwachen Menschen auch zum Heranrufen<br />
von Hilfe sinnvoll.<br />
� Briefkasten (nur Kat. 3: Bedarfsausstattung)<br />
Die Aufstellung von Briefkästen ermöglicht Fahrgästen - sozusagen „auf dem Weg“ - ihre<br />
Post „loszuwerden“ und stellt einen zusätzlichen Service zur Beförderungsdienstleistung dar.<br />
� Wegweisung zur Haltestelle (nur Kat. 3: Bedarfsausstattung)<br />
Bei höher frequentierten Haltestellen bzw. bei Haltestellen, die von vielen Ortsunkundigen<br />
aufgesucht werden, sind Wegweiser zur Auffindung der Haltestellen anzubringen, insbesondere<br />
wenn die Zuwegung kompliziert ist.<br />
6 Finanzierung von Haltestellenmaßnahmen<br />
Die Landesnahverkehrsgesellschaft gewährt nur noch Zuschüsse für Einzelmaßnahmen, deren<br />
Investitionsvolumen über 35.000,- € liegt. Die bis zum Jahre 2007 gewährte Förderung nach<br />
GVFG ist entfallen.<br />
Für die Finanzierung von Haltestellenmaßnahmen sind die Straßenbaulastträger zuständig. Haltestellenmast,<br />
Haltestellenschild sowie Aushangkasten fallen in den Zuständigkeitsbereich der Verkehrsunternehmen.<br />
Für die HVV-<strong>Landkreis</strong>e Harburg, Lüneburg und Stade gelten für letzteres<br />
Sonderregelungen.<br />
Im VBN-Bereich sowie im Bereich des <strong>Landkreis</strong>es Cuxhaven sind Förderungen nach festgelegten<br />
Förderrichtlinien möglich.<br />
Aufbauend auf den gesetzlichen Bestimmungen (vgl. Kapitel 3) wird folgende Zuordnung der Zuständigkeiten<br />
getroffen:<br />
Zuständiger Zuständigkeitsbereich<br />
Städte und Gemeinden Fahrgastunterstand mit Informationsvitrine und Sitzgelegenheit<br />
Befestigte Wartefläche<br />
Beleuchtung<br />
Abfallbehälter 7<br />
Fahrradabstellanlage<br />
Informationen zu AST, ASM und Rufbus<br />
Winterdienst 8<br />
7 Auch wenn bei verkehrsreichen Haltestellen des Ortslinienverkehrs laut BOKraft die Zuständigkeit bei den Verkehrsunternehmen<br />
angesiedelt wird, sollte die vielfach praktizierte Praxis der Zuständigkeit bei den Städten und Gemeinden<br />
angesiedelt sein. Das Reinigungspersonal von Städten und Gemeinden kümmert sich auch um eine Vielzahl von Abfallbehältern<br />
außerhalb von Haltestellen.<br />
8 Im Kommentar zur BOKraft, § 32 „Haltestellen“, Abs. 1, heißt es:<br />
„12. Verkehrssicherungspflicht/Pflichten des Unternehmers. Die Verkehrssicherungspflicht soll die Verkehrsnutzer im<br />
Haltestellenbereich vor den Gefahren schützen, die ihnen beim Linienverkehr mit Kfz bei zweckgerechter Benutzung<br />
drohen. (...) Verantwortlich für den verkehrssicheren Zustand einer Haltestelle ist nach herrschender Meinung der Träger<br />
der Straßenbaulast, nicht der Omnibusunternehmer (...). Der Unternehmer ist aber verpflichtet, den Straßenbaulastträger<br />
auf etwaige Gefahrenzustände hinzuweisen. An Haltestellen des Linienverkehrs mit Kfz eröffnet das Verkehrsunternehmen<br />
einen besonderen zusätzlichen Verkehr. Hieraus ergibt sich bei Glatteis und Schneeglätte eine Streupflicht<br />
für die Unternehmen.“ (vgl. Bidinger, Personenbeförderungsrecht)<br />
Im Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) ist die Straßenreinigung im § 52 geregelt. Dort heisst es:<br />
(1) Die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und<br />
Kreisstraßen sind zu reinigen. Art, Maß und räumliche Ausdehnung der ordnungsgemäßen Straßenreinigung sind<br />
von der Gemeinde durch Verordnung nach dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu regeln. In<br />
diesem Rahmen gehört zur Reinigung auch:
VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 20<br />
Verkehrsunternehmen Aushangkasten<br />
Haltestellenmast/-schild<br />
Fahrgastinformation (in der Vitrine oder am Mast)<br />
Tabelle 2: Zuständigkeiten für Ausstattungsmerkmale<br />
Es sind aber auch andere Zuständigkeiten auf Basis bilateraler Vereinbarungen möglich. Mit der<br />
jeweiligen Zuständigkeit ist dabei auch die Verantwortung für die laufende Pflege und Wartung<br />
verbunden.<br />
7 Umsetzung<br />
Unter Berücksichtigung der vorhandenen finanziellen Möglichkeiten wird es nur schrittweise möglich<br />
sein, die Haltestellen dem Konzept entsprechend auszustatten. Die Umsetzung des Haltestellenkonzeptes<br />
kann nach verschiedenen Strategien erfolgen. Denkbar sind die linienweise oder<br />
gebietsbezogenen Strategien. Eine andere Möglichkeit ist die Bearbeitung der Haltestellen nach<br />
Dringlichkeiten. Auf jeden Fall sind bei der Umsetzung Synergien zu nutzen, etwa durch die Einbeziehung<br />
in anstehende Straßenbaumaßnahmen.<br />
Zur genauen Ermittlung des Ist-Zustandes, und somit auch zur Bestimmung der erforderlichen<br />
Maßnahmen zum Erreichen des Soll-Zustandes der Haltestellenausstattungen im Gebiet von<br />
VNO/VNN, wäre eine Bestandsaufnahme in Form eines Haltestellenkatasters sinnvoll. Auf Grundlage<br />
der empfohlenen Ausstattung für Haltestellen im VNO/VNN-Bereich ist im Rahmen der Arbeiten<br />
für das Haltestellenkonzept ein Erfassungsbogen für die Haltestellenausstattung erarbeitet<br />
worden (siehe Anhang 10).<br />
Für jede einzelne Haltestelle müsste dieser Bogen ausgefüllt und mit Fotos dokumentiert werden.<br />
Eine datentechnische Weiterverarbeitung dieser Informationen ist zu empfehlen, da so eine genaue<br />
Aussage über vorhandene und fehlende Elemente insgesamt und für die einzelnen Haltestellenkategorien<br />
getroffen werden kann.<br />
Im Rahmen des Haltestellenkatasters würde auch erfasst werden, ob und inwieweit die Haltestellen<br />
einen barrierefreien Personenverkehr erlauben bzw. welche konkreten Mängel dem im Einzelnen<br />
entgegen stehen.<br />
Die Erarbeitung des Haltestellenkatasters sollte ebenfalls schrittweise erfolgen. Für die Erstellung<br />
eines Haltestellenkatasters ist ein erheblicher personeller Aufwand notwendig. Dieser sollte durch<br />
Zusammenarbeit aller Beteiligten (Gemeinden, Verkehrsunternehmen und <strong>Landkreis</strong>e / VNO) getragen<br />
werden.<br />
a) das Besprengen der Fahrbahn und Gehwege,<br />
b) die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen,<br />
c) bei Glätte das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der gefährlichen Fahrbahnstellen mit nicht<br />
unbedeutendem Verkehr.<br />
(2) Reinigungspflichtig sind die Gemeinden.<br />
(3) (...)<br />
(4) Die Gemeinden können durch Satzung die ihnen obliegenden Straßenreinigungspflichten ganz oder zum Teil den<br />
Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegen. (...)“<br />
Im Bereich der VNN / VNO wird der Winterdienst an Haltestellen im Grundsatz ausschließlich von den Straßenbaulastträgern<br />
bzw. den Gemeinden durchgeführt. Durch Satzung können Anlieger bzw. Dritte mit dem Winterdienst betraut<br />
werden.
VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 21<br />
Literatur- und Unterlagenverzeichnis<br />
Bidinger:<br />
Personenbeförderungsrecht. Kommentar zum Personenbeförderungsgesetz nebst sonstigen einschlägigen<br />
Vorschriften, 2. Aufl., 1971<br />
Bundesministerium für Gesundheit:<br />
Verbesserung von visuellen Informationen im öffentlichen Raum, 1996<br />
Bundesministerium für Verkehr:<br />
Bürgerfreundliche und behindertengerechte Gestaltung von Haltestellen des öffentlichen Personenverkehrs,<br />
Direkt, Heft 51, 1997<br />
Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 95), 1995<br />
Hamburger Verkehrsverbund (Hrsg.):<br />
Blinden- und sehbehindertengerechte Gestaltung von Bushaltestellen und Busanlagen, 2006<br />
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV):<br />
Barrierefreier ÖPNV in Deutschland, Alba Fachverlag, 2003
VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 22<br />
Anlage 1: Verknüpfungshaltestellen im VNN/VNO-Raum<br />
(Definition gemäß Nahverkehrspläne)<br />
<strong>Landkreis</strong> Cuxhaven <strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg <strong>Landkreis</strong> Soltau-Fallingbostel<br />
Bad Bederkesa, Markt Bergen, Post Ahlden, Neue Straße<br />
Beverstedt Clenze, Post Bispingen, Kreissparkasse<br />
Cadenberge, Bahnhof Dannenberg, Ostbahnhof Bomlitz, Grundschule<br />
Cuxhaven, Altenwalde Apotheke Dannenberg, ZOB Dorfmark, Bahnhof<br />
Cuxhaven, Bahnhof/ZOB Gartow, Kirche Düshorn, Schule<br />
Cuxhaven, Hinr.-Wilh.-Kopf-Str. Hitzacker, Bahnhof Fallingbostel, Bahnhof<br />
Dorum, Bahnhof Lüchow, Busbahnhof Hademstorf, Bahnhof<br />
Geestenseth, Bahnhof Neu Darchau, Hafen Hemsen, Bahnhof<br />
Hagen, Busbahnhof Schnega, Bahnhof Hodenhagen, Bahnhof<br />
Hemmoor, Bahnhof Kirchboitzen, Kreuzung<br />
Holßel, Kreuzung <strong>Landkreis</strong> Lüneburg Munster, Bahnhof<br />
Imsum, Ort Amelinghausen, Bahnhof Neuenkirchen, Schützenhalle<br />
Lamstedt, Kirche Bardowick, Schule Rethem, Rodewalder Straße<br />
Langen, Mitte Barendorf, Ort Schneverdingen, Am Brink<br />
Loxstedt, Bahnhof Bleckede, Bahnhof Schneverdingen, Bahnhof<br />
Loxstedt, Nesse Wächter Dahlenburg, Markt Schwarmstedt, Bahnhof<br />
Loxstedt, Stotel Grafenhof Dahlenburg, Schulzentrum Soltau, Bahnhof<br />
Neuenkirchen, Zaun Darchau, Fähre Soltau-<strong>Nord</strong>, Bahnhof<br />
<strong>Nord</strong>holz, Bahnhof Drögennindorf, Ortsmitte Walsrode, Bahnhof<br />
Otterndorf, Bahnhof Embsen, Schulzentrum Wietzendorf, Schule<br />
Sandstedt, Wendeplatz Hittbergen, Kirche Wintermoor, Bahnhof<br />
Schiffdorf, Mitte Kaarßen, Dorf Wolterdingen, Bahnhof<br />
Sellstedt, Bahnhof Lüneburg, Am Sande<br />
Stubben, Bahnhof Lüneburg, Bahnhof/ZOB <strong>Landkreis</strong> Stade<br />
Uthlede, Post Neetze, Ortsmitte Ahlerstedt, Post<br />
Neuhaus, ZOB Bargstedt, Bahnhof<br />
<strong>Landkreis</strong> Harburg Oedeme, Schulzentrum Buxtehude, Bahnhof Süd<br />
Buchholz, Bahnhof/ZOB Scharnebeck, SZ/Lüneburger Straße Buxtehude, Bahnhof Vorplatz<br />
Buchholz, Bahnhof/Vorplatz Westergellersen, Ostausgang Buxtehude, Busbahnhof<br />
Buchholz, Treffpunkt Buxtehude, Hedendorf Fuhrenkamp<br />
Fleestedt Buxtehude, Marktkauf<br />
Hittfeld, Bahnhof <strong>Landkreis</strong> Rotenburg (Wümme) Drochtersen, Kirche<br />
Hittfeld, Kirche Bremervörde, Bahnhof Drochtersen, Schule<br />
Hollenstedt, Am Stinnberg Gnarrenburg, Mitte Freiburg, Bahnhofstraße<br />
Hollenstedt, Schulzentrum Kuhmühlen, Bahnhof Harsefeld, Bahnhof<br />
Jesteburg, Seevebrücke Rhade, Busbahnhof Horneburg, Bahnhof<br />
Klecken, Bahnhof Rotenburg, Bahnhof Jork, Marktplatz<br />
Maschen, Bahnhof Scheeßel, Bahnhof Königreich, Kreuzung<br />
Meckelfeld, Bahnhof Scheeßel, Vareler Weg / Schule Kutenholz, Bahnhof<br />
Nenndorf, Rathaus Sittensen, Busbahnhof Stade, Bahnhof<br />
Neu Wulmstorf, Bahnhof Sottrum, Bahnhofstraße Stade, Pferdemarkt<br />
Niedermarschacht, GS Sottrum, Schulzentrum Steinkirchen, Am Hafen<br />
Rönne, Brücke Tarmstedt, Busbahnhof<br />
Salzhausen, Bahnhof/ZOB Visselhövede, Bahnhof <strong>Landkreis</strong> <strong>Uelzen</strong><br />
Tespe, Twiete Wilstedt, Schnackenberg Bad Bevensen, Bahnhof<br />
Tostedt, Bahnhof Zeven, Bahnhof Süd Bad Bodenteich, Bahnhof<br />
Winsen, Bahnhof Zeven, Busbahnhof Bienenbüttel, Bahnhof<br />
Winsen, ZOB Ebstorf, Bahnhof<br />
Ebstorf, Weinbergstraße<br />
Suderburg, Bahnhof<br />
<strong>Uelzen</strong>, Bahnhof<br />
<strong>Uelzen</strong>, Rathaus<br />
Wieren, Bahnhof
VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 23<br />
Anlage 2: Linienbezogener Fahrplan
VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 24<br />
Anlage 3: Haltestellenbezogener Fahrplan
VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 25<br />
Anlage 4: Erforderliche Haltestellenausstattung ohne Radweg<br />
Aufmerksamkeitsfeld<br />
ca. 0,90m x 0,90m<br />
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ca. 1,00m<br />
mind. 2,00m<br />
ca. 0,60m<br />
ca. 1,00m<br />
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4,00m<br />
Haltestellenmast<br />
ca. 1,60m<br />
Leitstreifen<br />
1,30m<br />
Einstiegsbereich Rollstühle<br />
ca. 0,60m<br />
2,50m x 2,50m<br />
Aufstellfläche für Kinderwagen<br />
Sicherheitsstreifen<br />
und Rollstühle 1,50m x 1,50m<br />
Sitzgelegenheit<br />
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VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 26<br />
Anlage 5: Erforderliche Haltestellenausstattung mit Mischfläche<br />
Aufmerksamkeitsfeld<br />
ca. 0,90m x 0,90m<br />
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ca. 1,00m<br />
ca. 0,60m<br />
mind. 2,00m<br />
ca. 1,00m<br />
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ca. 0,60m<br />
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Mülleimer<br />
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4,00m<br />
Sicherheitsstreifen<br />
Haltestellenmast<br />
ca. 1,60m<br />
Einstiegsbereich Rollstühle<br />
Leitstreifen<br />
2,50m x 2,50m<br />
0,50m<br />
ca. 0,60m<br />
1,50m<br />
Radweg<br />
Verkehrliche Mischfläche<br />
Fußgänger / Radfahrer<br />
2,00m<br />
Gehweg<br />
Aufstellfläche für Kinderwagen<br />
und Rollstühle 1,50m x 1,50m<br />
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Sitzgelegenheit
VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 27<br />
Anlage 6: Erforderliche Haltestellenausstattung mit Radweg<br />
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ca. 1,00m<br />
ca. 0,60m<br />
mind. 2,00m<br />
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ca. 0,60m<br />
4,00m<br />
Sicherheitsstreifen<br />
ca. 1,60m<br />
Einstiegsbereich Rollstühle<br />
2,50m x 2,50m<br />
0,50m<br />
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1,50m Radweg<br />
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2,00m Gehweg<br />
Aufmerksamkeitsfeld<br />
ca. 0,90m x 0,90m<br />
ca. 1,00m<br />
Mülleimer<br />
Haltestellenmast<br />
Leitstreifen<br />
ca. 0,60m<br />
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Aufstellfläche für Kinderwagen<br />
und Rollstühle 1,50m x 1,50m<br />
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Sitzgelegenheit
VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 28<br />
Anlage 7<br />
1300 mm<br />
1300 mm<br />
300 mm<br />
300 mm<br />
Dachprofil Rot HKS 14 bzw RAL 3020<br />
* Farbverlauf von links nach rechts: 100% Rot zu Weiß<br />
Dachprofil Rot HKS 14 bzw RAL 3020<br />
* Farbverlauf von links nach rechts: 100% Rot zu Weiß<br />
1000* mm<br />
1000* mm<br />
variabel<br />
variabel<br />
36<br />
mm<br />
36<br />
mm<br />
variabel<br />
80<br />
mm<br />
Freiburg, Post 80<br />
mm<br />
36<br />
mm<br />
36<br />
mm<br />
variabel<br />
Freiburg, Post<br />
150<br />
mm<br />
150<br />
mm<br />
80<br />
mm<br />
150<br />
mm<br />
150<br />
mm<br />
80<br />
mm<br />
2230 mm<br />
2230 mm
VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 29<br />
Anlage 8: Infovitrine
VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 30<br />
Anlage 9: Haltestellen Erfassungsbogen<br />
Haltestellenname:<br />
Richtung:<br />
Linien:<br />
Haltestellenanlage Fahrgastinformation<br />
am Fahrbahnrand Haltestellenmast<br />
Busbucht vorhanden<br />
Buskap nicht vorhanden<br />
Wartefläche zwei und mehr<br />
befestigt<br />
unbefestigt Haltestellenschild<br />
getrennt vom Fußweg Haltestellenname<br />
Radweg vor der Wartefläche Liniennummer(n)<br />
Radweg hinter der Wartefläche Ziel(e) Linie(n)<br />
mit Bewegungsraum f. Rollstuhlfahrer Logo(s) Verkehrsunternehmen<br />
ohne Bewegungsraum f. Rollstuhlfahrer Tarifpunktnummer<br />
mit Leitstreifen u. Aufmerksamkeitsfelder<br />
Bordhöhe Wartefläche Fahrplanaushang<br />
16 cm (und höher) nicht vorhanden<br />
unter 16 cm Abfahrtszeiten Linie(n)<br />
ohne Bord auf Fahrbahnhöhe Linienführung<br />
Fahrgastunterstand Fahrtdauerangabe<br />
nicht vorhanden Name des/r Verkehrsunternehmen(s)<br />
transparent (Glas) Telefonnummer(n) Verkehrsunternehmen<br />
Holz/Metall Liniennetzplan<br />
Sitzgelegenheiten Fahrpreisübersicht<br />
Zustand gut/befriedigend Höhe des Fahrplanaushanges<br />
Zustand schlecht von ........... bis ........... (cm)<br />
Weitere Einrichtungen<br />
Abfallbehälter Anmerkungen:<br />
Fahrradabstellmöglichkeiten/Zahl:<br />
Haltestellenumfeld<br />
Zuwegung befestigt<br />
abgesenkte Borde an Einmündungen<br />
Eigenbeleuchtung<br />
Beleuchtung durch Straßenleuchten<br />
Telefon Tag der Erfassung:<br />
Briefkasten<br />
P+R-Plätze / Zahl: Uhrzeit der Erfassung:
VNO/VNN Haltestellenkonzept, Anlage 3-8 31<br />
Anlage 10: Haltestellen Erfassungsbogen (Beispiel)<br />
Haltestellenname: Jork, Kreuzung<br />
Richtung: Stade, Steinkirchen<br />
Linien: 30, 32, AST<br />
Haltestellenanlage Fahrgastinformation<br />
am Fahrbahnrand Haltestellenmast<br />
X Busbucht X vorhanden<br />
Buskap nicht vorhanden<br />
Wartefläche zwei und mehr<br />
X befestigt<br />
unbefestigt Haltestellenschild<br />
X getrennt vom Fußweg X Haltestellenname<br />
Radweg vor der Wartefläche X Liniennummer(n)<br />
Radweg hinter der Wartefläche X Ziel(e) Linie(n)<br />
X mit Bewegungsraum f. Rollstuhlfahrer X Logo(s) Verkehrsunternehmen<br />
ohne Bewegungsraum f. Rollstuhlfahrer X Tarifpunktnummer<br />
mit Leitstreifen u. Aufmerksamkeitsfelder<br />
Bordhöhe Wartefläche Fahrplanaushang<br />
16 cm (und höher) nicht vorhanden<br />
X unter 16 cm X Abfahrtszeiten Linie(n)<br />
ohne Bord auf Fahrbahnhöhe X Linienführung<br />
Fahrgastunterstand X Fahrtdauerangabe<br />
X nicht vorhanden X Name des/r Verkehrsunternehmen(s)<br />
transparent (Glas) X Telefonnummer(n) Verkehrsunternehmen<br />
Holz/Metall Liniennetzplan<br />
X Sitzgelegenheiten Fahrpreisübersicht<br />
Zustand gut/befriedigend Höhe des Fahrplanaushanges<br />
Zustand schlecht von .110.......... bis 135........... (cm)<br />
Weitere Einrichtungen<br />
X Abfallbehälter Anmerkungen:<br />
x Fahrradabstellmöglichkeiten/Zahl: 48 3 x A4 Aushänge, 1 x A3 Aushang<br />
Haltestellenumfeld<br />
X Zuwegung befestigt<br />
X abgesenkte Borde an Einmündungen<br />
Eigenbeleuchtung<br />
X Beleuchtung durch Straßenleuchten<br />
X Telefon Tag der Erfassung: 08.07.2003<br />
X Briefkasten<br />
P+R-Plätze / Zahl: Uhrzeit der Erfassung: 10:40