Herzlich Willkommen - Forever Living Products (Switzerland) GmbH

Herzlich Willkommen - Forever Living Products (Switzerland) GmbH Herzlich Willkommen - Forever Living Products (Switzerland) GmbH

30.01.2013 Aufrufe

10 Publikationsbewilligung Nicht alle der genannten Regeln sind gesetzlich vorgeschrieben. Einige Einschränkungen stammen von FLP In ternational oder FLP Schweiz, um Konflikte irgendwelcher Art möglichst aus zu schlies sen. Halten Sie sich al so daran, auch wenn Sie sehen, dass andere Firmen Dinge tun, die FLP- Dis tri butoren nicht dürfen. Wenn Sie von Distributoren wissen, die sich nicht an die Regeln halten, dann melden Sie dies bitte der Zen tra le. Es geht hier nicht darum, gegen andere zu arbeiten. Wir arbeiten alle gemeinsam an einem gross ar ti gen Projekt und sind deshalb daran interessiert, unsere Ziele auch weiterhin ohne Sank tio nen wei ter ver fol gen zu können. Auch darum sind Sie gebeten, Ihre Publikationen von der Zentrale genehmigen zu lassen. Verkaufsbewilligung Eine Bewilligung für das Reisegewerbe benötigt, wer ungerufen private Haushalte aufsucht oder zeitlich begrenzt Waren ausserhalb ständiger Geschäftsräume anbietet. Diese Bewilligung kann bei der Gemeinde gekauft werden. Keine Bewilligung für das Reisegewerbe ist erforderlich, wenn die Produkte von zu Hause aus oder an Bekannte, von denen man eingeladen wird, verkauft werden. Internet Nutzen Sie den Kunden-Shop unter shop.flp.ch Ab sofort können Sie stolzer Ladenbesitzer werden! Geben Sie Ihren Kunden die Möglichkeit, online zu bestellen – Forever übernimmt für Sie das Inkasso und den Versand. Die Shop-Erstellung könnte einfacher nicht sein: Kaufen Sie den Artikel 12018 für einmalige 40 Franken, und Sie erhalten eine Bestätigungsmail mit dem Registrier- und dem Zugangsschlüssel, die Ihre Kunden benötigen, um sich auf shop.flp.ch zu registrieren. Dadurch sind Ihre Kunden mit Ihnen verknüpft. Der Gewinn aus den Verkäufen wird Ihnen monatlich auf Ihr Bonus-Konto gutgeschrieben und errechnet sich aus Rechnungsbetrag abzüglich Distributorenpreis und der handelsüblichen Kreditkarten-Gebühr. Sie dürfen, in Übereinstimmung mit den Unternehmensrichtlinien, auch eine eigene Website erstellen, in der Sie das Geschäft und die Produkte vorstellen. Nicht erlaubt hingegen ist das Betreiben eines eigenen Online- Shops. Wir empfehlen: Verzichten Sie auf teure Websites und beschränken Sie sich auf die Mittel, die Ihnen FLP zur Verfügung stellt – erfinden Sie das Rad nicht neu. Verbindliche Internetrichtlinien Was im Internet erlaubt ist, wurde in den verbindlichen Internetrichtlinien definiert. Diese finden Sie auf info.flp.ch im Downloadbereich. Bitte lesen Sie die Unternehmensrichtlinien. Diese sind verbindlich und Sie bestätigen mit jedem Einkauf, sich an diese zu halten.

Wann können Sie das Geschäft weiteren Menschen zeigen? Sie können ab sofort sponsern! Mit dem neuen Interessenten füllen Sie den Distributorenantrag komplett aus, eventuell gleich den Internationalen Sponsorantrag, und senden diesen unterschrieben per Post an die Zentrale in Winterthur. Mit dem neuen Antrag kann auch gleich eine bezahlte Bestellung mitgesendet werden. Gefaxte Distributorenanträge werden nur am letzten Arbeitstag des Monats akzeptiert, sofern gleichzeitig eine bezahlte Bestellung beigefügt ist. Die Originale müssen immer per Post nachgesendet werden, da der neue Distributor ansonsten von FLP nicht anerkannt werden kann. Bonuszahlung FOREVER FLP überweist den Bonus jeweils jeden 15. des Folgemonats auf Ihr Bankkonto. Seit seinem Bestehen hat FLP diesen Termin weltweit nie verpasst! Daher ist es wichtig, dass Sie auf dem Antrag Ihre Bankdaten genau ausfüllen. Mit separater Post erhalten Sie am 15. des Monats auch den Bonus Recap, der alle Bestellungen auflistet, die Sie und Ihr Team im letzten Monat getätigt haben, sowie den daraus folgenden Bonus. Wir empfehlen Ihnen, statt des Postversands die Online-Version zu wählen: Diese ist nicht nur umweltfreundlicher, sondern sie wird Ihnen bereits in den ersten Tagen des neuen Monats per E-Mail zugestellt. Um sich für den Online- Recap zu registrieren, folgen Sie bitte den Anweisungen auf info.flp.ch im Bereich «CC-Abfrage». 11

Wann können Sie das Geschäft weiteren<br />

Menschen zeigen?<br />

Sie können ab sofort sponsern! Mit dem neuen Interessenten füllen Sie<br />

den Distributorenantrag komplett aus, eventuell gleich den Internationalen<br />

Sponsorantrag, und senden diesen unterschrieben per Post an die<br />

Zentrale in Winterthur. Mit dem neuen Antrag kann auch gleich eine bezahlte<br />

Bestellung mitgesendet werden. Gefaxte Distributorenanträge werden<br />

nur am letzten Arbeitstag des Monats akzeptiert, sofern gleichzeitig<br />

eine bezahlte Bestellung beigefügt ist. Die Originale müssen immer per<br />

Post nachgesendet werden, da der neue Distributor ansonsten von FLP<br />

nicht anerkannt werden kann.<br />

Bonuszahlung<br />

FOREVER<br />

FLP überweist den Bonus jeweils jeden 15. des Folgemonats auf Ihr<br />

Bankkonto. Seit seinem Bestehen hat FLP diesen Termin weltweit nie<br />

verpasst! Daher ist es wichtig, dass Sie auf dem Antrag Ihre Bankdaten<br />

genau ausfüllen.<br />

Mit separater Post erhalten Sie am 15. des Monats auch den Bonus<br />

Recap, der alle Bestellungen auflistet, die Sie und Ihr Team im letzten<br />

Monat getätigt haben, sowie den daraus folgenden Bonus. Wir empfehlen<br />

Ihnen, statt des Postversands die Online-Version zu wählen: Diese ist<br />

nicht nur umweltfreundlicher, sondern sie wird Ihnen bereits in den ersten<br />

Tagen des neuen Monats per E-Mail zugestellt. Um sich für den Online-<br />

Recap zu registrieren, folgen Sie bitte den Anweisungen auf info.flp.ch im<br />

Bereich «CC-Abfrage».<br />

11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!