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„Management-<br />

Summary“<br />

28<br />

Zusammenfassung – Wichtige Hinweise<br />

Zusammenfassung – Wichtige Hinweise<br />

■ Lärmschwerhörigkeit ist unheilbar!<br />

■ Bei einer Dauerbelastung über 85 dB/A kann Gehörschädigung<br />

auftreten.<br />

■ Pegel von 85 dB/A sind überschritten, wenn es unmöglich<br />

ist, sich auf einen Meter Abstand mit normaler Lautstärke<br />

zu unterhalten.<br />

■ Vorgesetzte sollten sich wegen der Vorbildwirkung in<br />

Lärmbereichen grundsätzlich nur mit Gehörschutz aufhalten.<br />

■ Bei der Anschaffung neuer Maschinen und Geräte sind<br />

Lärmklauseln als unbedingter Bestandteil in die Lieferverträge<br />

aufzunehmen.<br />

■ Betriebsstätten bei Um- und Neubauten grundsätzlich<br />

mit guter Akustik ausrüsten.<br />

Maßnahmen bei Überschreitung der Grenzwerte<br />

Tages-Lärmexpositionswerte (L ex, 8 h)<br />

Informations- und Unterweisungspflicht<br />

Gehörschutz zur Verfügung stellen <br />

M 580 Lärmbekämpfung in Holzverarbeitungsbetrieben<br />

> 80 dB > 85 dB<br />

Anspruch auf audiometrische Untersuchung <br />

Anspruch auf Gehöruntersuchung (Arzt) <br />

Gehörschutz-Tragepflicht <br />

Lärmminderungsprogramm <br />

Lärmbereichskennzeichnung <br />

Gesundheitsakte (falls Gefährdung vorliegt) () ()

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