ANSUCHEN UM WOHNBEIHILFE
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Gebührenfrei gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 Z. 18 Gebührengesetz<br />
Amt der Oö. Landesregierung<br />
Abteilung Wohnbauförderung<br />
Bahnhofplatz 1<br />
4021 Linz<br />
<strong>ANSUCHEN</strong> <strong>UM</strong> <strong>WOHNBEIHILFE</strong><br />
gemäß dem Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993<br />
Ansucher/Ansucherin<br />
Name des<br />
Ansuchers/<br />
der Ansucherin<br />
Familienstand verheiratet verwitwet geschieden ledig in Partnerschaft lebend<br />
Sozialversicherungsnummer<br />
Eingangsstempel<br />
Kundendienststunden: von 8 bis 12 Uhr<br />
E-Mail: wo.post@ooe.gv.at<br />
Information: www.ooe.gv.at/foerderung/wohnbau<br />
Vorname ____________________________________________ männlich weiblich<br />
Familienname ________________________________________ Geb.-Datum ____________________<br />
Adresse PLZ ____________ Ort ______________________________________________________<br />
Straße, Nummer, Tür ________________________________________________________<br />
Telefon (privat) _______________________ Telefon (dienstlich) _____________________<br />
Fax ________________________________ E-Mail _______________________________<br />
Die Wohnung wird bewohnt von: seit wann_____________________<br />
Verwandtschaftsver-<br />
Familien- und Vorname Geburtsdatum Beruf hältnis zum/zur Einkommen<br />
Ansucher/in<br />
1. ja nein<br />
2. ja nein<br />
3. ja nein<br />
4. ja nein<br />
5. ja nein<br />
6. ja nein<br />
Bestätigung der Gemeinde<br />
_________________________________________________<br />
Unterschrift mit Stempel, Datum<br />
Die Überweisung der Wohnbeihilfe soll erfolgen an:<br />
Eu-Bürger/in: ja nein<br />
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden uns<br />
bemühen, Ihr Ansuchen raschest zu behandeln. Wir<br />
ersuchen<br />
Sie daher um genaue Angaben damit die Erledigung<br />
nicht verzögert wird.<br />
Bankverbindung Bankinstitut (Zweigstelle) ______________________________________________________<br />
(Die genaue und fehlerlose<br />
Angabe der Kontonummer ist<br />
ganz wichtig für Sie!) BLZ ______________ Kontonummer<br />
DVR0069264 Stand November 2004 – 2004199
Dienstgeber/in (Pensionsstelle)<br />
Name<br />
Adresse PLZ ______________ Ort ____________________________________________________<br />
Straße _____________________________________________ Nummer ______________<br />
Telefonnummer ___________________________ Fax _____________________________<br />
Wer ist der Vermieter: ________________________________________________<br />
Der Vermieter ist mit mir verwandt: ja nein<br />
Wenn ja, dann bitte wie verwandt (z.B. Bruder, Cousin): ..................................<br />
Das Wohnhaus wurde mit Mitteln der Wohnbauförderung errichtet: ja nein<br />
Ich bin Mieter einer Wohnung Eigenheimes Reihenhauses<br />
oder Eigentümer einer Wohnung Eigenheimes Reihenhauses<br />
Die Größe der Wohnung beträgt .................. m².<br />
Haushaltseinkommen des Ansuchers / der Ansucherin:<br />
Als Haushaltseinkommen zählt jedes selbstständige und unselbstständige Einkommen, Arbeitslosengeld (Notstandshilfe<br />
u. dgl.), Kinderbetreuungsgeld, Wochengeld, Sozialhilfe, Auslandseinkünfte und Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft<br />
(Einheitswertbescheid), welches vom Ansucher und seinen Mitbewohnern (Kindern, Verwandten usw.)<br />
bezogen wird.<br />
Dem Ansuchen sind (in Kopie) beizuschließen:<br />
1. Lückenlose(r) Nachweis(e) über das Haushaltseinkommen des letzten Kalenderjahres mittels Jahreslohnzettel,<br />
Einkommensteuerbescheid, Arbeitslosengeld (Notstandshilfe u.dgl.), Kinderbetreuungsgeld, Sozialhilfe,<br />
Auslandseinkünfte und Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Einheitswertbescheid).<br />
Ist aus dem letzten Kalenderjahr kein Einkommen vorhanden (z.B. bei Studenten, Hausfrauen, Schülern<br />
usw.) oder kein anrechenbares Einkommen bezogen worden (z.B. bei Lehrlingen), so ist bei einem Arbeitsbeginn<br />
oder nach Beendigung der Lehrzeit ein aktueller Monatslohnzettel vorzulegen.<br />
2. Staatsbürgerschaftsnachweis des Ansuchers oder<br />
Kopie des Reisepasses bei Nicht-EU-Bürgern, - ist nur bei Erstansuchen notwendig.<br />
3. Bei Ansuchen um Wohnbeihilfe für<br />
3.1 geförderte Wohnungen:<br />
Wohnungsaufwandbestätigung des Wohnungsunternehmens;<br />
3.2 nicht geförderte Mietwohnungen: ein Mietvertrag, aus welchem der Hauptmietzins bzw. das Entgelt ohne<br />
Umsatzsteuer und Betriebskosten sowie die Wohnungsgröße ersichtlich ist;<br />
3.3 Eigenheime: Bankbestätigung über die Höhe noch aushaftender Bankdarlehen und deren Rückzahlungsverbindlichkeiten.<br />
4. Bei Lehrlingen: Lehrvertrag<br />
5. Bei geschiedenen Personen:<br />
Beziehen Sie Unterhalt von Ihrem geschiedenen Gatten: ja nein<br />
Wenn ja bitte Vergleichsausfertigung anschließen.<br />
6. Bei Präsenz- und Zivildienern: Bescheid über Wohnkostenbeihilfe.<br />
7. Bei erheblicher Behinderung von<br />
7.1 Kindern gem. § 8 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 durch Bescheinigung des Finanzamtes<br />
7.2 im Beruf stehender Personen bei verminderter Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 %:<br />
Bescheid des Bundessozialamtes.<br />
Der Punkt 7 kann zu einer Besserstellung bei der Berechnung der Wohnbeihilfe führen.<br />
Ich nehme zur Kenntnis, dass alle in dem Ansuchen von mir gemachten Angaben richtig sind und, dass<br />
falsche Angaben vor allem im Bereich des Einkommens (Einkommensnachweise), die einen Einfluss auf die<br />
Höhe der Wohnbeihilfe bewirken, einen strafbaren Tatbestand bilden können.<br />
Unterschrift des Ansuchers/der Ansucherin
Wichtig für Bürger aus Staaten, die nicht der EU angehören<br />
(Nicht-EU-Bürger):<br />
Sogenannte Nicht-EU-Bürger können ebenfalls eine Wohnbeihilfe erhalten<br />
Voraussetzung ist, dass sie sich<br />
seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen in Österreich aufhalten (Hauptwohnsitz!) und<br />
Einkünfte beziehen<br />
1. die der Einkommensteuer unterliegen (z.B. Arbeit ist bei Krankenkasse gemeldet) oder<br />
2. Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung (z.B. Pension, Arbeitslose, Kinderbetreuungsgeld)<br />
erhalten.<br />
Nachweise sind zu erbringen durch:<br />
Lückenloser Aufenthaltsnachweis in Österreich (Hauptwohnsitz) mittels Meldezettel.<br />
Beim ersten Ansuchen ist eine Kopie des Reisepasses beizulegen, welchem persönliche<br />
Daten wie Namen, Geburtsdatum entnommen werden können.<br />
Hinweis für alle Beihilfenansucher:<br />
Die Wohnbeihilfe ist vor allem von der Höhe des Einkommens und der Anzahl der Mitbewohner im<br />
Haushalt abhängig.<br />
Monatseinkommen x 14<br />
Wenn das Monatseinkommen (= ) die nachstehenden Einkommensgrenzen<br />
12<br />
übersteigt, dann ist bei Vorliegen der unten angeführten Haushaltsgrößen und Nettomonatseinkommen<br />
eine Wohnbeihilfengewährung nicht mehr möglich.<br />
Im Haushalt leben nachstehende Personen Das monatliche Nettoeinkommen (siehe oben)<br />
aller Mitbewohner beträgt über<br />
1 Person 853 Euro<br />
2 Personen 1.202,40 Euro<br />
1 Erwachsener + 2 Kinder 1.308,80 Euro<br />
2 Erwachsene + 1 Kind 1.470,80 Euro<br />
2 Erwachsene + 2 Kinder 1.793,20 Euro<br />
2 Erwachsene + 3 Kinder 2.385,60 Euro<br />
Raum für interne Vermerke der Wohnbeihilfenstelle:<br />
Alle Subjektbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen