25.09.2012 Aufrufe

ANSUCHEN UM WOHNBEIHILFE

ANSUCHEN UM WOHNBEIHILFE

ANSUCHEN UM WOHNBEIHILFE

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Gebührenfrei gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 Z. 18 Gebührengesetz<br />

Amt der Oö. Landesregierung<br />

Abteilung Wohnbauförderung<br />

Bahnhofplatz 1<br />

4021 Linz<br />

<strong>ANSUCHEN</strong> <strong>UM</strong> <strong>WOHNBEIHILFE</strong><br />

gemäß dem Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993<br />

Ansucher/Ansucherin<br />

Name des<br />

Ansuchers/<br />

der Ansucherin<br />

Familienstand verheiratet verwitwet geschieden ledig in Partnerschaft lebend<br />

Sozialversicherungsnummer<br />

Eingangsstempel<br />

Kundendienststunden: von 8 bis 12 Uhr<br />

E-Mail: wo.post@ooe.gv.at<br />

Information: www.ooe.gv.at/foerderung/wohnbau<br />

Vorname ____________________________________________ männlich weiblich<br />

Familienname ________________________________________ Geb.-Datum ____________________<br />

Adresse PLZ ____________ Ort ______________________________________________________<br />

Straße, Nummer, Tür ________________________________________________________<br />

Telefon (privat) _______________________ Telefon (dienstlich) _____________________<br />

Fax ________________________________ E-Mail _______________________________<br />

Die Wohnung wird bewohnt von: seit wann_____________________<br />

Verwandtschaftsver-<br />

Familien- und Vorname Geburtsdatum Beruf hältnis zum/zur Einkommen<br />

Ansucher/in<br />

1. ja nein<br />

2. ja nein<br />

3. ja nein<br />

4. ja nein<br />

5. ja nein<br />

6. ja nein<br />

Bestätigung der Gemeinde<br />

_________________________________________________<br />

Unterschrift mit Stempel, Datum<br />

Die Überweisung der Wohnbeihilfe soll erfolgen an:<br />

Eu-Bürger/in: ja nein<br />

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden uns<br />

bemühen, Ihr Ansuchen raschest zu behandeln. Wir<br />

ersuchen<br />

Sie daher um genaue Angaben damit die Erledigung<br />

nicht verzögert wird.<br />

Bankverbindung Bankinstitut (Zweigstelle) ______________________________________________________<br />

(Die genaue und fehlerlose<br />

Angabe der Kontonummer ist<br />

ganz wichtig für Sie!) BLZ ______________ Kontonummer<br />

DVR0069264 Stand November 2004 – 2004199


Dienstgeber/in (Pensionsstelle)<br />

Name<br />

Adresse PLZ ______________ Ort ____________________________________________________<br />

Straße _____________________________________________ Nummer ______________<br />

Telefonnummer ___________________________ Fax _____________________________<br />

Wer ist der Vermieter: ________________________________________________<br />

Der Vermieter ist mit mir verwandt: ja nein<br />

Wenn ja, dann bitte wie verwandt (z.B. Bruder, Cousin): ..................................<br />

Das Wohnhaus wurde mit Mitteln der Wohnbauförderung errichtet: ja nein<br />

Ich bin Mieter einer Wohnung Eigenheimes Reihenhauses<br />

oder Eigentümer einer Wohnung Eigenheimes Reihenhauses<br />

Die Größe der Wohnung beträgt .................. m².<br />

Haushaltseinkommen des Ansuchers / der Ansucherin:<br />

Als Haushaltseinkommen zählt jedes selbstständige und unselbstständige Einkommen, Arbeitslosengeld (Notstandshilfe<br />

u. dgl.), Kinderbetreuungsgeld, Wochengeld, Sozialhilfe, Auslandseinkünfte und Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft<br />

(Einheitswertbescheid), welches vom Ansucher und seinen Mitbewohnern (Kindern, Verwandten usw.)<br />

bezogen wird.<br />

Dem Ansuchen sind (in Kopie) beizuschließen:<br />

1. Lückenlose(r) Nachweis(e) über das Haushaltseinkommen des letzten Kalenderjahres mittels Jahreslohnzettel,<br />

Einkommensteuerbescheid, Arbeitslosengeld (Notstandshilfe u.dgl.), Kinderbetreuungsgeld, Sozialhilfe,<br />

Auslandseinkünfte und Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Einheitswertbescheid).<br />

Ist aus dem letzten Kalenderjahr kein Einkommen vorhanden (z.B. bei Studenten, Hausfrauen, Schülern<br />

usw.) oder kein anrechenbares Einkommen bezogen worden (z.B. bei Lehrlingen), so ist bei einem Arbeitsbeginn<br />

oder nach Beendigung der Lehrzeit ein aktueller Monatslohnzettel vorzulegen.<br />

2. Staatsbürgerschaftsnachweis des Ansuchers oder<br />

Kopie des Reisepasses bei Nicht-EU-Bürgern, - ist nur bei Erstansuchen notwendig.<br />

3. Bei Ansuchen um Wohnbeihilfe für<br />

3.1 geförderte Wohnungen:<br />

Wohnungsaufwandbestätigung des Wohnungsunternehmens;<br />

3.2 nicht geförderte Mietwohnungen: ein Mietvertrag, aus welchem der Hauptmietzins bzw. das Entgelt ohne<br />

Umsatzsteuer und Betriebskosten sowie die Wohnungsgröße ersichtlich ist;<br />

3.3 Eigenheime: Bankbestätigung über die Höhe noch aushaftender Bankdarlehen und deren Rückzahlungsverbindlichkeiten.<br />

4. Bei Lehrlingen: Lehrvertrag<br />

5. Bei geschiedenen Personen:<br />

Beziehen Sie Unterhalt von Ihrem geschiedenen Gatten: ja nein<br />

Wenn ja bitte Vergleichsausfertigung anschließen.<br />

6. Bei Präsenz- und Zivildienern: Bescheid über Wohnkostenbeihilfe.<br />

7. Bei erheblicher Behinderung von<br />

7.1 Kindern gem. § 8 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 durch Bescheinigung des Finanzamtes<br />

7.2 im Beruf stehender Personen bei verminderter Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 %:<br />

Bescheid des Bundessozialamtes.<br />

Der Punkt 7 kann zu einer Besserstellung bei der Berechnung der Wohnbeihilfe führen.<br />

Ich nehme zur Kenntnis, dass alle in dem Ansuchen von mir gemachten Angaben richtig sind und, dass<br />

falsche Angaben vor allem im Bereich des Einkommens (Einkommensnachweise), die einen Einfluss auf die<br />

Höhe der Wohnbeihilfe bewirken, einen strafbaren Tatbestand bilden können.<br />

Unterschrift des Ansuchers/der Ansucherin


Wichtig für Bürger aus Staaten, die nicht der EU angehören<br />

(Nicht-EU-Bürger):<br />

Sogenannte Nicht-EU-Bürger können ebenfalls eine Wohnbeihilfe erhalten<br />

Voraussetzung ist, dass sie sich<br />

seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen in Österreich aufhalten (Hauptwohnsitz!) und<br />

Einkünfte beziehen<br />

1. die der Einkommensteuer unterliegen (z.B. Arbeit ist bei Krankenkasse gemeldet) oder<br />

2. Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung (z.B. Pension, Arbeitslose, Kinderbetreuungsgeld)<br />

erhalten.<br />

Nachweise sind zu erbringen durch:<br />

Lückenloser Aufenthaltsnachweis in Österreich (Hauptwohnsitz) mittels Meldezettel.<br />

Beim ersten Ansuchen ist eine Kopie des Reisepasses beizulegen, welchem persönliche<br />

Daten wie Namen, Geburtsdatum entnommen werden können.<br />

Hinweis für alle Beihilfenansucher:<br />

Die Wohnbeihilfe ist vor allem von der Höhe des Einkommens und der Anzahl der Mitbewohner im<br />

Haushalt abhängig.<br />

Monatseinkommen x 14<br />

Wenn das Monatseinkommen (= ) die nachstehenden Einkommensgrenzen<br />

12<br />

übersteigt, dann ist bei Vorliegen der unten angeführten Haushaltsgrößen und Nettomonatseinkommen<br />

eine Wohnbeihilfengewährung nicht mehr möglich.<br />

Im Haushalt leben nachstehende Personen Das monatliche Nettoeinkommen (siehe oben)<br />

aller Mitbewohner beträgt über<br />

1 Person 853 Euro<br />

2 Personen 1.202,40 Euro<br />

1 Erwachsener + 2 Kinder 1.308,80 Euro<br />

2 Erwachsene + 1 Kind 1.470,80 Euro<br />

2 Erwachsene + 2 Kinder 1.793,20 Euro<br />

2 Erwachsene + 3 Kinder 2.385,60 Euro<br />

Raum für interne Vermerke der Wohnbeihilfenstelle:<br />

Alle Subjektbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!