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Große Anfrage und Antwort des Senats

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Bürgerschaft der Freien <strong>und</strong> Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode Drucksache 19/6606<br />

Siehe Vorbemerkung.<br />

28. lst der Senat der Auffassung, dass die kirchlichen arbeitsrechtlichen<br />

Sonderregelungen <strong>und</strong> Vergütungen wettbewerbsverzerrend wirken?<br />

Wenn nein, warum nicht?<br />

29. Wie steht der Senat zur Frage <strong>des</strong> von der Arbeitgeberinnen- <strong>und</strong> Arbeitgeberseite<br />

angestrebten Streikverbotes für die bei der Kirche <strong>und</strong><br />

ihren Einrichtungen beschäftigten Menschen? Ist der Senat insbesondere<br />

der Meinung, dass das Koalitionsrecht aus Artikel 9 Absatz 3 Gr<strong>und</strong>gesetz<br />

als Teil der ersten zwanzig Artikel <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>gesetzes, welche als<br />

unveräußerliche Gr<strong>und</strong>rechte gelten, gegenüber Artikel 140 Gr<strong>und</strong>gesetz<br />

in Verbindung mit Artikel 137 Weimarer Reichsverfassung als höherrangig<br />

zu bewerten ist?<br />

Wenn nein, warum nicht?<br />

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.<br />

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