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Große Anfrage und Antwort des Senats

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Drucksache 19/6606 Bürgerschaft der Freien <strong>und</strong> Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode<br />

24<br />

Jahr Örtliche Prüfung Besichtigung Besuch Gesamt<br />

(Anzahl) (Anzahl) (Anzahl)<br />

2009 11 32 3 46<br />

Summe 149 213 36 398<br />

Die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung von Kirchen- <strong>und</strong> Religionsgemeinschaften<br />

wurden zwischen 2000 <strong>und</strong> 2009 insgesamt 245 Mal von der Heimaufsicht aufgesucht.<br />

Im gleichen Zeitraum fanden r<strong>und</strong> 680 Begehungen in Pflegeeinrichtungen von<br />

Kirchen <strong>und</strong> Glaubensgemeinschaften statt.<br />

a) Wenn ja, wurden Mängel festgestellt <strong>und</strong> welche?<br />

In den Bereichen der Hilfen zur Erziehung <strong>und</strong> der Kindertagesbetreuung wurden<br />

einzelne bauliche, technische, hygienische, personelle oder Ausstattungsmängel <strong>und</strong><br />

in Pflegeeinrichtungen Mängel in den Bereichen Baulichkeit, Behandlungspflege,<br />

Beschwerdemanagement, Betreuung, Dementenbetreuung, Dienstpläne, Dokumentation,<br />

Entgelte, Entgelterhöhung, Ernährung, freiheitsentziehende Maßnahmen, hauswirtschaftliche<br />

Versorgung, Heimbeirat, Heimmitwirkung, Heimverträge, Hygiene, Konzeption,<br />

Personal, Personalmanagement, Pflege, Struktur <strong>und</strong> Organisation, Umgang<br />

mit Medikamenten festgestellt.<br />

b) Wenn ja, folgten hierauf Sanktionen <strong>und</strong> welche?<br />

Im Rahmen der Beratungspflicht nach § 45 Absatz 3 SGB VIII erfolgten Aufforderungen<br />

oder Auflagen zur Mängelbeseitigung (Hilfen zur Erziehung). Im Pflegebereich<br />

wurden auch Bußgeldverfahren eingeleitet.<br />

c) Wenn darauf keine Sanktionen folgten, weshalb nicht?<br />

Die Träger der Hilfen zur Erziehung <strong>und</strong> Kindertagesbetreuung hatten die Mängelbeseitigung<br />

bereits selbst veranlasst. In einigen Fällen musste Bestandsschutz eingeräumt<br />

werden. Auf Mängel im Pflegebereich reagiert die Heimaufsicht zunächst mit<br />

Beratungen oder Anordnungen. Wenn danach die Mängel abgestellt werden, erfolgen<br />

keine weiteren Sanktionen.<br />

22. Gibt es unter den in Frage 8. bis 17. genannten Einrichtungen solche, in<br />

denen nur oder zumin<strong>des</strong>t vorrangig Kirchenmitglieder betreut werden?<br />

Wenn ja, warum <strong>und</strong> welche sind das?<br />

Nach Kenntnis <strong>des</strong> <strong>Senats</strong>: Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.<br />

23. Wie viele Ablehnungen zum Antrag auf Aufnahme ergehen an Betreuungs-<br />

<strong>und</strong>/oder Pflegefälle, die keiner Kirche angehören jährlich? Bitte in<br />

Jahresschritten seit 2000 angeben <strong>und</strong> aufschlüsseln nach jeweiliger<br />

Einrichtung.<br />

24. Trifft es zu, dass Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber auf Arbeitsplätze in den<br />

unter Frage 8. bis 17. genannten Einrichtungen nur als Kirchenmitglieder<br />

Aussicht auf einen Arbeitsplatz haben?<br />

Wenn ja, warum?<br />

25. Trifft es zu, dass bei der Kirche <strong>und</strong> ihren Einrichtungen beschäftigte<br />

Menschen, welche aus der Kirche austraten, gekündigt wurden?<br />

Wenn ja, in wie vielen Fällen ist dies seit 2000 geschehen? Wie lautet<br />

die Position <strong>des</strong> Senates hierzu <strong>und</strong> mit welcher Begründung?<br />

26. Wie hoch ist der Anteil der bei der Kirche <strong>und</strong> ihren Einrichtungen beschäftigten<br />

Menschen, die nicht Mitglied einer in der Arbeitsgemeinschaft<br />

Christlicher Kirchen (ACK) organisierten Kirche sind? Bitte die<br />

Angaben nach den einzelnen Betrieben aufschlüsseln.<br />

27. ln welchen der unter Frage 8. bis 17. genannten Einrichtungen <strong>und</strong> Institutionen<br />

existieren Arbeitnehmerinnen- <strong>und</strong> Arbeitnehmervertretungen<br />

<strong>und</strong>/oder tarifvertragliche Vereinbarungen mit den Gewerkschaften?

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