Das Argument 72 - Berliner Institut für kritische Theorie eV
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262 Chup Friemert<br />
organisiert waren. Den Arbeitern war durch diese Organisation unmöglich<br />
gemacht, ihre Interessen zu formulieren und durchzusetzen.<br />
<strong>Das</strong> Außerkrafttreten ihres elementaren Rechts, sich als Klasse zu<br />
organisieren und ihre Interessen entsprechend durchzusetzen, spiegelt<br />
sich in den juristischen Festsetzungen im „Gesetz zur Ordnung<br />
der nationalen Arbeit" wider.<br />
Die Unterwerfung der Arbeiter unter das Kommando des Kapitals<br />
hört sich so an: „Im Betriebe arbeiten der Unternehmer als Führer<br />
des Betriebs, die Angestellten und Arbeiter als Gefolgschaft gemeinsam<br />
. . . " (1). „Diese [die Gefolgschaft] hat ihm [dem Führer des Betriebes]<br />
die in der Betriebsgemeinschaft begründete Treue zu halten"<br />
(§ 2.2), den „Arbeitsfrieden im Betriebe durch böswillige Verleumdungen<br />
nicht (zu) gefährden" (§ 36.1), „den Gemeinschaftsgeist<br />
innerhalb der Betriebsgemeinschaft" nicht „böswillig (zu) stören"<br />
(§ 36.1), sie hat zu der vom „Führer des Betriebes" aufgestellten<br />
Liste der „Vertrauensmänner" alsbald durch geheime Abstimmung<br />
Stellung zu nehmen (§ 9). Die Rechte des Kapitals zeigen die Entrechtung<br />
der Arbeiter.<br />
„Der Führer des Betriebs entscheidet der Gefolgschaft gegenüber<br />
in allen betrieblichen Angelegenheiten..." (§ 2.1). „Er hat <strong>für</strong> das<br />
Wohl der Gefolgschaft zu sorgen" (§ 2.2). „Der Führer des Betriebs<br />
stellt im Einvernehmen mit dem Obmann der nationalsozialistischen<br />
Betriebszellen-Organisation im März jeden Jahres eine Liste der<br />
Vertrauensmänner und deren Stellvertreter auf" (§ 9.1). Vom „Führer<br />
des Betriebs" ist „eine Betriebsordnung <strong>für</strong> die Gefolgschaft des<br />
Betriebs schriftlich zu erlassen" (§ 26). In ihr wurden folgende Arbeitsbedingungen<br />
festgesetzt: Anfang und Ende der Arbeitszeit und<br />
Pausen, Zeit und Art der „Gewährung des Arbeitsentgelts", „Grundsätze<br />
<strong>für</strong> die Berechnung der Akkord- und Gedingearbeit", „Bestimmungen<br />
über Art, Höhe und Einziehung von Bußen, wenn solche vorgesehen<br />
werden", „Gründe, aus denen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses<br />
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist erfolgen darf"<br />
(alles § 27.1). „Die Verhängung der Bußen erfolgt durch den Führer<br />
des Betriebs..." (§ 28.2). Die Verhältnisse werden also so eingerichtet<br />
und juristisch abgesichert, daß die Arbeiter keine Möglichkeit<br />
haben, sich gegen die Disziplinierung durch das Kapital und die<br />
Unterordnung unter seine Herrschaft zu wehren. Wenn die Kapitalistenklasse<br />
ihre „Pflichten" im „Gesetz zur Ordnung der nationalen<br />
Arbeit" in moralischen Kategorien („... hat <strong>für</strong> das Wohl der<br />
Gefolgschaft zu sorgen" etc.) formuliert, so ist das der Ausdruck<br />
ihres materiellen Interesses, je nach Lage der Bedingungen der<br />
Kapitalakkumulation den Arbeitern Zugeständnisse zu machen oder<br />
nicht.<br />
Die Konstruktion der Empfehlungen und die Handhabung des<br />
sozialen Scheins<br />
Die Empfehlungen des „Taschenbuchs Schönheit der Arbeit" sind<br />
aus folgenden Elementen aufgebaut:<br />
Benennung des Vorhabens (z. B. das „Werktor").