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Das Argument 72 - Berliner Institut für kritische Theorie eV

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262 Chup Friemert<br />

organisiert waren. Den Arbeitern war durch diese Organisation unmöglich<br />

gemacht, ihre Interessen zu formulieren und durchzusetzen.<br />

<strong>Das</strong> Außerkrafttreten ihres elementaren Rechts, sich als Klasse zu<br />

organisieren und ihre Interessen entsprechend durchzusetzen, spiegelt<br />

sich in den juristischen Festsetzungen im „Gesetz zur Ordnung<br />

der nationalen Arbeit" wider.<br />

Die Unterwerfung der Arbeiter unter das Kommando des Kapitals<br />

hört sich so an: „Im Betriebe arbeiten der Unternehmer als Führer<br />

des Betriebs, die Angestellten und Arbeiter als Gefolgschaft gemeinsam<br />

. . . " (1). „Diese [die Gefolgschaft] hat ihm [dem Führer des Betriebes]<br />

die in der Betriebsgemeinschaft begründete Treue zu halten"<br />

(§ 2.2), den „Arbeitsfrieden im Betriebe durch böswillige Verleumdungen<br />

nicht (zu) gefährden" (§ 36.1), „den Gemeinschaftsgeist<br />

innerhalb der Betriebsgemeinschaft" nicht „böswillig (zu) stören"<br />

(§ 36.1), sie hat zu der vom „Führer des Betriebes" aufgestellten<br />

Liste der „Vertrauensmänner" alsbald durch geheime Abstimmung<br />

Stellung zu nehmen (§ 9). Die Rechte des Kapitals zeigen die Entrechtung<br />

der Arbeiter.<br />

„Der Führer des Betriebs entscheidet der Gefolgschaft gegenüber<br />

in allen betrieblichen Angelegenheiten..." (§ 2.1). „Er hat <strong>für</strong> das<br />

Wohl der Gefolgschaft zu sorgen" (§ 2.2). „Der Führer des Betriebs<br />

stellt im Einvernehmen mit dem Obmann der nationalsozialistischen<br />

Betriebszellen-Organisation im März jeden Jahres eine Liste der<br />

Vertrauensmänner und deren Stellvertreter auf" (§ 9.1). Vom „Führer<br />

des Betriebs" ist „eine Betriebsordnung <strong>für</strong> die Gefolgschaft des<br />

Betriebs schriftlich zu erlassen" (§ 26). In ihr wurden folgende Arbeitsbedingungen<br />

festgesetzt: Anfang und Ende der Arbeitszeit und<br />

Pausen, Zeit und Art der „Gewährung des Arbeitsentgelts", „Grundsätze<br />

<strong>für</strong> die Berechnung der Akkord- und Gedingearbeit", „Bestimmungen<br />

über Art, Höhe und Einziehung von Bußen, wenn solche vorgesehen<br />

werden", „Gründe, aus denen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses<br />

ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist erfolgen darf"<br />

(alles § 27.1). „Die Verhängung der Bußen erfolgt durch den Führer<br />

des Betriebs..." (§ 28.2). Die Verhältnisse werden also so eingerichtet<br />

und juristisch abgesichert, daß die Arbeiter keine Möglichkeit<br />

haben, sich gegen die Disziplinierung durch das Kapital und die<br />

Unterordnung unter seine Herrschaft zu wehren. Wenn die Kapitalistenklasse<br />

ihre „Pflichten" im „Gesetz zur Ordnung der nationalen<br />

Arbeit" in moralischen Kategorien („... hat <strong>für</strong> das Wohl der<br />

Gefolgschaft zu sorgen" etc.) formuliert, so ist das der Ausdruck<br />

ihres materiellen Interesses, je nach Lage der Bedingungen der<br />

Kapitalakkumulation den Arbeitern Zugeständnisse zu machen oder<br />

nicht.<br />

Die Konstruktion der Empfehlungen und die Handhabung des<br />

sozialen Scheins<br />

Die Empfehlungen des „Taschenbuchs Schönheit der Arbeit" sind<br />

aus folgenden Elementen aufgebaut:<br />

Benennung des Vorhabens (z. B. das „Werktor").

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