Das Argument 72 - Berliner Institut für kritische Theorie eV
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Ökonomie 389<br />
empirische Befunde müssen zurückzuführen sein auf die ökonomische<br />
Struktur des Kapitalismus. Erst aus einer solchen Sichtweise<br />
sollte sich ergeben, was „man machen kann". Den Lehrlingen diesen<br />
Weg zu weisen, ist natürlich in einem Kalender nicht zu leisten,<br />
obwohl Ansätze zu erkennen sind in den kurzen Kapiteln: „Wohlstand<br />
<strong>für</strong> alle? Ausbeutung in der BRD"; „Warum Lehrlinge sich<br />
organisieren"; „Was heißt Proletariat?". Jedenfalls ist die diesen<br />
Kapiteln beigegebene Bücherauswahl so, daß ein erster Überblick<br />
ermöglicht wird. Von daher könnte der Kalender ansatzweise den<br />
Anlaß zu politischer Tätigkeit geben.<br />
Der Kalender ist in seinem äußeren Aufbau als erster Versucht auf<br />
diesem Gebiet gut gelungen. Aber die aufgewiesenen Gefahren sollten<br />
doch von den Herausgebern berücksichtigt werden, wenn der<br />
Kalender regelmäßig erscheinen und seine Funktion erfüllen soll.<br />
Detlef Horster (Holzheim)<br />
Ökonomie<br />
Föhl, Carl: O b l i g a t o r i s c h e G e w i n n b e t e i l i g u n g in<br />
Frankreich e i n n a c h a h m e n s w e r t e s V o r b i l d ?<br />
Gutachten, erstellt im Auftrage des Bundesministeriums <strong>für</strong> Arbeit<br />
und Sozialordnung, Schriften des <strong>Institut</strong>s <strong>für</strong> Wirtschaftspolitik,<br />
Bd. 1, Duncker & Humblot, Berlin 1969 (<strong>72</strong> S., kart., 15,60 DM).<br />
Föhl untersucht in diesem Gutachten die Verteilungswirkung der<br />
in Frankreich durch die Ordonnance vom 17. 8. 1967 eingeführten<br />
Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer. Seine Ergebnisse sind folgende:<br />
Erstens ist der Umverteilungseffekt der Gewinnbeteiligung<br />
in Frankreich minimal (50 f., 17, 69 f.) — eine Schätzung des Umverteilungseffektes<br />
in der BRD anhand eigener Berechnungen sieht<br />
nicht beträchtlich besser aus (17—22). Zweitens übernimmt der französische<br />
Staat letzten Endes selbst die Finanzierung des Planes, so<br />
daß dadurch die Steuerzahler die „Gewinnbeteiligung" finanzieren<br />
und ein Umverteilungseffekt zugunsten der Arbeitnehmer der rentableren<br />
Unternehmungen und zu Lasten der Arbeitnehmer der<br />
Unternehmungen, die eine unter 5 °/o liegende Rendite erbringen,<br />
stattfindet (60). Die Arbeitgeber bleiben ungeschoren, sie „selbst<br />
zahlen nichts" (66). Drittens sind die Möglichkeiten groß, daß die<br />
durch das Gewinnbeteiligungsgesetz den Unternehmern scheinbar<br />
auferlegte Last von ihnen auf die Verbraucher abgewälzt wird (53,<br />
56 f., 58).<br />
Dieses Ergebnis ist darauf zurückzuführen, daß die französische<br />
Gewinnbeteiligung „zwar auf dem Grundgedanken einer Verteilung<br />
nach den produktiven Beiträgen der Faktoren beruht, ohne jedoch<br />
diesen Gedanken konsequent zu Ende zu führen" (36). Nach der französischen<br />
Regelung bekommt nämlich der Arbeitnehmer nur die<br />
Hälfte des nach diesem Verteilungsschlüssel errechneten Gewinnes,<br />
was Föhl als „eine willkürliche Benachteiligung der Arbeiter" bezeichnet<br />
(36).